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Von Diskriminierung Betroffene

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

AfD00
FW00

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​28
Grüne ​121
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Information, Aufklärung und handlungsorientierte Projekte als Bestandteile schulischer und außerschulischer Antidiskriminierungsarbeit verankern.
  2. Einen Runden Tisch gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt einrichten.
  3. Strukturelle Diskriminierung präventiv abbauen.
  4. Auf Bundesebene ein Verbot sexistischer Werbung anstreben.
  5. Diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifizieren und ihren Abbau unterstützen.
  6. Erreichen, dass Kultureinrichtungen, Förderrichtlinien und Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten repräsentieren.
  7. Diskriminierung, Druck und sexualisierte Gewalt in Verbänden und Vereinen ablehnen.
  8. Die Antidiskriminierungsarbeit von Sportvereinen unterstützen.
  9. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz schaffen, das alle Diskriminierungsformen erfasst.
  10. Menschen, die durch Behörden diskriminiert werden, Schadensersatzansprüche gegen das Land ermöglichen.
  11. Ein Verbandsklagerecht einführen, um Ansprüche aus Diskriminierung leichter geltend zu machen.
  12. Empowermentarbeit für von Rassismus und Queerfeindlichkeit betroffene Personen unterstützen.
  13. Kontrollquittungen bei Identitätskontrollen im öffentlichen Raum einführen.
  14. Den Schwerpunkt der Kriminalprävention auf Maßnahmen gegen rechtsextreme, rassistische, diskriminierende und menschenverachtende Strömungen legen.
  15. Das Projekt zu Antirassismus und Menschenrechten zur Stärkung der Strafjustiz fortentwickeln.
  16. Alle Mitarbeitenden der Justiz für Migration, Religion, Behinderung, Gender und LGBTIQ* sensibilisieren, um Barrieren abzubauen.
  17. Die Rechte der Bürger*innen auf digitale Teilhabe und die Rechte von Minderheiten stärken.
  18. Black People of Color vermehrt für das Jura-Studium gewinnen und in ihrer Laufbahn fördern.
  19. Die mündlichen juristischen Prüfungen diskriminierungsfrei gestalten.
  20. Eine intensive Auseinandersetzung mit strukturellem und institutionellem Rassismus führen.
  21. Spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus nach den Vereinbarungen der Bundesregierung unterstützen.
Ohne klare Richtung 1
SPD ​18
FDP ​22
SSW ​28
Linke ​127
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Jede Form von Diskriminierung und Benachteiligung wird bekämpft.
  2. Unternehmensgründungen marginalisierter Gruppen werden ausdrücklich gefördert.
  3. Prävention gegen Diskriminierung und Mobbing wird ein Schwerpunkt der Jugend- und Schulsozialarbeit.
  4. Landkreise und kreisfreie Städte erstellen und evaluieren ein Konzept gegen Diskriminierung und Mobbing.
  5. Das Land unterstützt die Kommunen bei den Konzepten gegen Diskriminierung und Mobbing.
  6. Schulen erhalten verpflichtende Antidiskriminierungskonzepte.
  7. Diskriminierung an Schulen wird durch Befragungen identifiziert.
  8. Diskriminierung an Schulen wird durch Untersuchung bestehender Regeln und Routinen identifiziert.
  9. Diskriminierung an Schulen wird durch Erhebung statistischer Ungleichheiten identifiziert.
  10. Diskriminierung an Schulen wird durch Analyse von Unterrichtsmaterialien und -inhalten identifiziert.
  11. Zur Prävention rassistischer Äußerungen und Handlungen werden Betroffene gestärkt.
  12. Zur Prävention rassistischer Äußerungen und Handlungen wird das Lehrpersonal geschult.
  13. Zur Prävention rassistischer Äußerungen und Handlungen gibt es Trainings für Schülerinnen und Schüler.
  14. Antirassismus wird in der Schulordnung berücksichtigt.
  15. Bei Diskriminierung an Schulen gelten Regeln für den Umgang mit Handlungen und Betroffenen.
  16. Zur Intervention bei Diskriminierung werden Konfliktlotsen und Streitschlichtende eingesetzt.
  17. Schulen erhalten antirassistisches Ansprechpersonal.
  18. Schulen entwickeln Beschwerdeverfahren gegen Diskriminierung.
  19. In allen Städten und Kreisen wird eine ausreichend geförderte Beratungsstelle für Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsfragen eingerichtet.
  20. Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus werden auf der Straße, in den Parlamenten und in den Köpfen bekämpft.
  21. Gruppen, die von der AfD angefeindet werden, sollen gestärkt und im öffentlichen Raum sichtbar gemacht werden.
  22. Für benachteiligte Communities sind Maßnahmen zur Gewährleistung gleicher sozialer Teilhabe nötig.
  23. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild soll eingeführt werden.
  24. Eine Ombudsstelle für Betroffene von Diskriminierung soll eingerichtet werden.
  25. Amateur- und Breitensport sollen diskriminierungsfrei sein.
  26. Für Rassismus, Sexismus, Ableismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Queerfeindlichkeit und diskriminierendes Gedankengut ist in der Polizei kein Platz.
  27. In den Sicherheitsbehörden wird eine diskriminierungsfreie Kultur nach innen und außen geschaffen.
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag ​513
Mehr Rechte oder Angebote 13
  1. Die Bekämpfung von Extremismus und Diskriminierung soll in der frühkindlichen Bildung beginnen und in Grundschulen und weiterführenden Schulen fortgesetzt werden.
  2. Diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich sollen identifiziert und abgebaut werden.
  3. Die diskriminierungsfreie anonyme Bewerbung in der Landesverwaltung wird vorangebracht.
  4. Die anonyme Bewerbung in der Landesverwaltung wird über ein digitales Bewerbungsportal sichergestellt.
  5. In der Landesverwaltung gibt es Schulungsangebote zur Vermeidung von Rassismus.
  6. Projekte, Aktionen, Selbstorganisationen und Verbände gegen Rassismus und Diskriminierung werden gefördert.
  7. Mit der Wohnungswirtschaft wird ein Leitfaden gegen Diskriminierung entwickelt.
  8. Verschiedene Formen von Rassismus wie Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus und Antiziganismus werden als spezifisch anerkannt und unterschiedlich angegangen.
  9. Die im Bund vereinbarten Maßnahmen gegen Rassismus, etwa zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft und zur Roma-Strategie der EU, werden auch im Land umgesetzt.
  10. Im Rahmen des Landesaktionsplans „Echte Vielfalt 2.0“ wird ein Maßnahmenpaket gegen bestehende Diskriminierungen und psychische Belastungen entwickelt.
  11. Niemand darf auf dem Wohnungsmarkt wegen Herkunft, Aussehen, Kultur, Fähigkeiten, sexueller Orientierung oder Religion diskriminiert werden.
  12. Das Engagement für Gewaltprävention, Antidiskriminierung, Dopingprävention und gegen sexuellen Missbrauch im Sport soll gestärkt werden.
  13. Zur Stärkung diskriminierungsfreien Handelns wird mehr in Fort- und Weiterbildung der Polizeibeschäftigten investiert.
Bleibt wie bisher 5
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​326
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Bei der Auswahl von KI-Werkzeugen für Schulen wird darauf geachtet, dass Trainingsdaten keine Diskriminierungsmuster verstärken.
  2. Mit den Hochschulen wird eine landesweite Diversitätsstrategie mit konkreten Maßnahmen gegen Diskriminierung entwickelt.
  3. Der Anteil von Frauen und marginalisierten Gruppen in Führungspositionen, Gremien und Professuren an Hochschulen wird deutlich erhöht.
  4. Hochschulen werden dabei unterstützt, wirksam gegen Sexismus, sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch vorzugehen.
  5. Inklusion wird umfassend und intersektional verstanden, mit einer Politik, die die Vielfalt von Lebensrealitäten einbezieht und vor Diskriminierung und Gewalt schützt.
  6. Betroffenenrechte nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz werden durch eine neue Ombudsstelle gestärkt.
  7. Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird auf die kommunale Ebene ausgeweitet.
  8. Der Schutz vor Diskriminierung wird ausgebaut und bestehende Schutzlücken werden geschlossen.
  9. Die Rechte von Diskriminierungsbetroffenen werden gestärkt.
  10. Bei Wohnungssuche, Schulbesuch und Behördenkontakt darf niemand wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt werden.
  11. Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird auf die kommunale Ebene ausgeweitet.
  12. Wer Diskriminierung erlebt, erhält Ansprüche auf Unterlassung und Entschädigung.
  13. Für Diskriminierungsbetroffene gilt eine Beweiserleichterung.
  14. Diskriminierungsbetroffene werden bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt.
  15. Anerkannte Verbände erhalten ein Verbandsklagerecht gegen strukturelle Diskriminierung.
  16. Bestehende Schutzlücken, insbesondere bei sexueller Belästigung, werden geschlossen.
  17. Menschen erhalten wirksamen Schutz vor Diskriminierung durch Behörden, öffentliche Einrichtungen und öffentlich geförderte Organisationen.
  18. Eine Landesmeldestelle zu Diskriminierung wird nach dem Vorbild der Meldestelle zu Antisemitismus eingerichtet.
  19. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird umfassend reformiert, damit das Diskriminierungsverbot lückenlos für alle Behörden und auf dem Wohnungsmarkt gilt.
  20. Bildungs- und Antidiskriminierungsprojekte werden gestärkt.
  21. Kulturelle Förderentscheidungen berücksichtigen systematisch Diversität, Barrierefreiheit und Antidiskriminierung.
  22. Menschen sollen unabhängig von ihrem Glauben diskriminierungsfrei in Schleswig-Holstein leben können.
  23. Mit dem Programm „Sport schafft Demokratie“ werden lokale Projekte gegen Diskriminierung gefördert.
  24. Sportvereine und Verbände werden dabei unterstützt, Vielfalt zu fördern und Diskriminierung abzubauen.
  25. Sportvereine und Verbände werden bei der Umsetzung wirksamer Schutzkonzepte gegen Rassismus, Sexismus, sexualisierte Gewalt und andere Übergriffe unterstützt.
  26. Das Programm „Sport schafft Demokratie“ fördert Qualifizierung, Beratung und lokale Projekte gegen Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus im Sport.
Ohne klare Richtung 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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