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Von Diskriminierung Betroffene

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

CDU00
AfD00
FW00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
BSW ​​2
SPD ​19
Grüne ​113
Linke ​127
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität wird abgelehnt.
  2. Mehrfache Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Geschlecht, Sprache oder sexueller Orientierung soll besonders berücksichtigt werden.
  3. An Schulen und Hochschulen werden verbindlich unabhängige Beschwerdestellen für Queerfeindlichkeit und Rassismus eingerichtet.
  4. Alle Hochschulangehörigen werden vor Diskriminierung geschützt.
  5. Bei der Bewertung von Arbeit sollen die Anforderungen am Arbeitsplatz statt der Person maßgeblich sein.
  6. In öffentlichen Unternehmen und der Verwaltung werden anonymisierte Bewerbungsverfahren eingeführt.
  7. Beratungs- und Unterstützungsangebote für von Diskriminierung Betroffene werden ausgebaut und gefördert.
  8. Sexistische und diskriminierende Werbung im öffentlichen Raum wird verboten.
  9. Projekte gegen Rassismus und Faschismus wie das Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ werden unterstützt.
  10. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll gegen alle Formen behördlicher Ungleichbehandlung in Sachsen wirken.
  11. Kollektive Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Diskriminierung werden gestärkt.
  12. Von Diskriminierung Betroffene erhalten einklagbare Rechte.
  13. Rassismus und Diskriminierung in und durch Polizei und Justiz werden beendet.
  14. Racial Profiling wird verboten.
  15. Antidiskriminierungsbüros werden insbesondere im ländlichen Raum ausgebaut.
  16. Eine unabhängige Melde- und Beratungsstelle nach dem Berliner Vorbild „Maneo“ wird eingerichtet.
  17. Bei institutioneller Benachteiligung wird Unterstützung durch unabhängige Unterstützungsstellen gesichert.
  18. Der bevormundende Ausschluss von Menschen aus Räumen und Gemeinschaften wird abgelehnt.
  19. Der „Landesaktionsplan Vielfalt“ wird gemeinsam mit der Community modernisiert, erweitert und umgesetzt.
  20. Racial Profiling wird verboten.
  21. Die Befugnis der Polizei zu anlasslosen Personenkontrollen wird abgeschafft.
  22. Die Befugnis der Polizei, Plätze zu gefährlichen Orten zu erklären, wird abgeschafft.
  23. Die Erforschung und Aufarbeitung des Kolonialismus in Sachsen erfolgt auch aus der Perspektive von Rassismus Betroffener.
  24. Der Erinnerungsort zum Kolonialismus entsteht in Zusammenarbeit mit Menschen mit Rassismuserfahrung.
  25. Die Übungsleiterausbildung befähigt zum Vorgehen gegen antidemokratisches Verhalten und Diskriminierung.
  26. Projekte zur Integration, für Begegnung und gegen Rassismus werden auskömmlich, langfristig und barrierearm gefördert.
  27. Antisemitismus, Rassismus und faschistischen Tendenzen wird im Parlament und auf der Straße entgegengetreten.
Ohne klare Richtung 1
FDP ​21
Koalitionsvertrag ​14

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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