Von Diskriminierung Betroffene
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CDU00
AfD00
FW00
Ohne Einzug ins Parlament
BSW 2
SPD 19
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Rassismus, Diskriminierung und faschistischen Tendenzen wird in Sachsen entgegengetreten.
- Die Sensibilisierung für soziale Ungleichheit und Diskriminierung wird verstärkt.
- Niemand darf wegen Geschlecht, Behinderung, Alter, Herkunft, Religion, Familienform oder sexueller Identität benachteiligt werden.
- Beratungsangebote und Initiativen der Antidiskriminierungsarbeit werden gestärkt.
- Es gibt ausreichende Beratungs- und Unterstützungsangebote gegen sexualisierte Gewalt und Sexismus.
- Politisch motivierte Kriminalität wird konsequent strafrechtlich verfolgt.
- Präventionsarbeit gegen Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird gefördert.
- Im Gleichheitsgrundsatz der Landesverfassung wird das Wort Rasse ersetzt und die Diskriminierungsverbote werden klar benannt.
- Der Gleichheitsgrundsatz der Landesverfassung wird um Diskriminierungsverbote wegen Geschlechtsidentität, Religion, nationaler Herkunft, Alter, sozialer Stellung, sexueller Orientierung, Weltanschauung und Behinderung ergänzt.
Ohne klare Richtung 1
Grüne 113
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Die Netzwerke „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und „Schule der Vielfalt“ werden ausgeweitet.
- Die Ombudsstelle gegen Diskriminierung an Schulen wird breiter bekannt gemacht.
- Die Umsetzung des Diskriminierungsschutzes für alle Hochschulmitglieder und -angehörigen wird überprüft.
- Bestehende Lücken im Diskriminierungsschutz an Hochschulen werden geschlossen.
- Diskriminierende Strukturen und Barrieren werden abgebaut.
- Die öffentliche Kommunikation der Verwaltung soll geschlechtergerecht und diskriminierungsfrei sein.
- Sachsen erhält ein Landesantidiskriminierungsgesetz.
- Es wird eine Landesantidiskriminierungsbeauftragte eingesetzt.
- Für Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen in Behörden und anderen Institutionen stehen Betroffenen überregionale Beschwerdeverfahren zur Verfügung.
- Niemand darf wegen des Glaubens oder Nichtglaubens bevorzugt oder benachteiligt werden.
- Eine umfassende Breitensportförderung mit klarem Antirassismus-Ansatz wird eingeführt.
- Im Sport wird eine umfassende Antidiskriminierungsarbeit gegen alle Formen von Benachteiligung betrieben.
- Der Schutz marginalisierter Gruppen wird auch im Strafvollzug gewährleistet.
Linke 127
Mehr Rechte oder Angebote 27
- Jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität wird abgelehnt.
- Mehrfache Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Geschlecht, Sprache oder sexueller Orientierung soll besonders berücksichtigt werden.
- An Schulen und Hochschulen werden verbindlich unabhängige Beschwerdestellen für Queerfeindlichkeit und Rassismus eingerichtet.
- Alle Hochschulangehörigen werden vor Diskriminierung geschützt.
- Bei der Bewertung von Arbeit sollen die Anforderungen am Arbeitsplatz statt der Person maßgeblich sein.
- In öffentlichen Unternehmen und der Verwaltung werden anonymisierte Bewerbungsverfahren eingeführt.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für von Diskriminierung Betroffene werden ausgebaut und gefördert.
- Sexistische und diskriminierende Werbung im öffentlichen Raum wird verboten.
- Projekte gegen Rassismus und Faschismus wie das Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ werden unterstützt.
- Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll gegen alle Formen behördlicher Ungleichbehandlung in Sachsen wirken.
- Kollektive Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Diskriminierung werden gestärkt.
- Von Diskriminierung Betroffene erhalten einklagbare Rechte.
- Rassismus und Diskriminierung in und durch Polizei und Justiz werden beendet.
- Racial Profiling wird verboten.
- Antidiskriminierungsbüros werden insbesondere im ländlichen Raum ausgebaut.
- Eine unabhängige Melde- und Beratungsstelle nach dem Berliner Vorbild „Maneo“ wird eingerichtet.
- Bei institutioneller Benachteiligung wird Unterstützung durch unabhängige Unterstützungsstellen gesichert.
- Der bevormundende Ausschluss von Menschen aus Räumen und Gemeinschaften wird abgelehnt.
- Der „Landesaktionsplan Vielfalt“ wird gemeinsam mit der Community modernisiert, erweitert und umgesetzt.
- Racial Profiling wird verboten.
- Die Befugnis der Polizei zu anlasslosen Personenkontrollen wird abgeschafft.
- Die Befugnis der Polizei, Plätze zu gefährlichen Orten zu erklären, wird abgeschafft.
- Die Erforschung und Aufarbeitung des Kolonialismus in Sachsen erfolgt auch aus der Perspektive von Rassismus Betroffener.
- Der Erinnerungsort zum Kolonialismus entsteht in Zusammenarbeit mit Menschen mit Rassismuserfahrung.
- Die Übungsleiterausbildung befähigt zum Vorgehen gegen antidemokratisches Verhalten und Diskriminierung.
- Projekte zur Integration, für Begegnung und gegen Rassismus werden auskömmlich, langfristig und barrierearm gefördert.
- Antisemitismus, Rassismus und faschistischen Tendenzen wird im Parlament und auf der Straße entgegengetreten.
Ohne klare Richtung 1
FDP 21
Mehr Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 14
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Ombudsperson der Staatsregierung gegen Diskriminierung an Schulen wird gestärkt und soll im Schulgesetz verankert werden.
- Diskriminierung soll auf allen Ebenen abgebaut werden.
- Menschen werden unterstützt, wo sie es benötigen, um Diskriminierung abzubauen.
- Angriffen auf die Vielfalt der Lebensentwürfe wird entschieden entgegengetreten.
Bleibt wie bisher 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht