Von Diskriminierung Betroffene
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CDU00
AfD00
Ohne Einzug ins Parlament
FDP00
FW00
Grüne 17
Mehr Rechte oder Angebote 7
- An Hochschulen wird gegen Antisemitismus, Rassismus, Behindertenfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit und jede andere Diskriminierung vorgegangen.
- Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wird in jeder Form entgegengetreten.
- Auch in kleineren Orten sollen Strukturen bestehen, die Toleranz fördern, vor Diskriminierung schützen und Begegnung ermöglichen.
- Diskriminierung, strafbare Inhalte einschließlich KI-generierter Inhalte im Netz und Angriffe auf Personen des öffentlichen Lebens sollen konsequent aufgedeckt werden.
- Antidiskriminierungsprojekte im ganzen Land werden gestärkt.
- Ein starkes Gleichbehandlungsgesetz soll Sicherheit im Umgang mit staatlichen Behörden schaffen.
- Maßnahmen gegen Diskriminierung werden intersektional ausgerichtet.
Ohne klare Richtung 1
SPD 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Maßnahmen für diskriminierungsfreie Karrierewege werden ergriffen.
- Ein Landesantidiskriminierungsgesetz wird geschaffen.
- Das Landesantidiskriminierungsgesetz enthält ein Diskriminierungsverbot.
- Das Landesantidiskriminierungsgesetz enthält einen Unterlassungsanspruch.
- Das Landesantidiskriminierungsgesetz enthält eine wirksame Schadensersatzregelung.
- Gewalt und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung wird gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften entgegengetreten.
Linke 14
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Im Gesundheitssystem wird für sexistische, rassistische, ableistische und psychiatriebezogene Diskriminierung sensibilisiert.
- Bildung soll antirassistisch sein, niemand darf wegen Herkunft oder Hautfarbe benachteiligt werden.
- In Bildungseinrichtungen wird Diskriminierung konsequent benannt und bekämpft.
- Diskriminierung wird bereits in der Kita systematisch erkannt und bekämpft.
- Hochschulen gehen klar gegen Diskriminierung, Mobbing, rechte Hetze und sexuelle Belästigung vor.
- Gleiche Rechte für alle, Schutz statt Abschiebung, Teilhabe statt Bevormundung und eine aktive antirassistische Politik werden angestrebt.
- Die Vorstellung, Antisemitismus sei ein aus muslimisch geprägten Ländern importiertes Problem, wird als rassistisch bekämpft.
- Integration, Antidiskriminierung, Gleichstellung und Demokratieförderung werden als dauerhafte Landesaufgaben gesetzlich verankert und finanziell abgesichert.
- Polizeikontrollen aufgrund der Hautfarbe werden unterbunden.
- In jeder Kommune gibt es bedarfsgerecht finanzierte Antidiskriminierungs- und Beratungsstellen.
- Das Land erhält ein Antidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild mit Klagemöglichkeit gegen öffentlich-rechtliche Einrichtungen.
- Alle Menschen werden von Behörden und Polizei gleichbehandelt, auch im Verdachtsfall.
- Ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz mit Verbandsklagerecht gegen Sicherheitsbehörden wird eingeführt.
- Betroffene von Diskriminierung und rassistischer oder sexualisierter Polizeigewalt erhalten eine Beweiserleichterung.
BSW 12
Mehr Rechte oder Angebote 2
Koalitionsvertrag 12
Mehr Rechte oder Angebote 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht