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Von Diskriminierung Betroffene

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

CDU00
AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

FDP00
FW00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne ​17
SPD ​​6
Linke ​​14
Mehr Rechte oder Angebote 14
  1. Im Gesundheitssystem wird für sexistische, rassistische, ableistische und psychiatriebezogene Diskriminierung sensibilisiert.
  2. Bildung soll antirassistisch sein, niemand darf wegen Herkunft oder Hautfarbe benachteiligt werden.
  3. In Bildungseinrichtungen wird Diskriminierung konsequent benannt und bekämpft.
  4. Diskriminierung wird bereits in der Kita systematisch erkannt und bekämpft.
  5. Hochschulen gehen klar gegen Diskriminierung, Mobbing, rechte Hetze und sexuelle Belästigung vor.
  6. Gleiche Rechte für alle, Schutz statt Abschiebung, Teilhabe statt Bevormundung und eine aktive antirassistische Politik werden angestrebt.
  7. Die Vorstellung, Antisemitismus sei ein aus muslimisch geprägten Ländern importiertes Problem, wird als rassistisch bekämpft.
  8. Integration, Antidiskriminierung, Gleichstellung und Demokratieförderung werden als dauerhafte Landesaufgaben gesetzlich verankert und finanziell abgesichert.
  9. Polizeikontrollen aufgrund der Hautfarbe werden unterbunden.
  10. In jeder Kommune gibt es bedarfsgerecht finanzierte Antidiskriminierungs- und Beratungsstellen.
  11. Das Land erhält ein Antidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild mit Klagemöglichkeit gegen öffentlich-rechtliche Einrichtungen.
  12. Alle Menschen werden von Behörden und Polizei gleichbehandelt, auch im Verdachtsfall.
  13. Ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz mit Verbandsklagerecht gegen Sicherheitsbehörden wird eingeführt.
  14. Betroffene von Diskriminierung und rassistischer oder sexualisierter Polizeigewalt erhalten eine Beweiserleichterung.
Weniger Pflichten 1
BSW ​12
Koalitionsvertrag ​12

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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