Zum Inhalt

Von Diskriminierung Betroffene

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

BSW00
Koalitionsvertrag CDU BSW SPD00

Ohne Einzug ins Parlament

FW00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 1​3
CDU 2​1
Linke ​​10
SPD ​​6
Grüne ​231
Mehr Rechte oder Angebote 31
  1. Lehr- und Lernmaterialien werden auf diskriminierende und rassistische Inhalte überprüft.
  2. Vertrauenslehrkräfte werden zu Schulbeauftragten für Antidiskriminierung, Vielfalt und Empowerment weiterentwickelt.
  3. Die Antidiskriminierungsarbeit an Berufsschulen wird intensiviert, unter anderem durch verpflichtende Weiterbildungen der Lehrkräfte.
  4. Vielfalt, demokratische Beteiligung und Antidiskriminierung an Hochschulen werden gestärkt.
  5. Antidiskriminierungsstrategien an Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden ausgebaut.
  6. Die AGG-Beschwerdestellen an Hochschulen werden strukturell unabhängig und im Sinne wissenschaftlicher Accountability erweitert.
  7. Am Arbeitsmarkt diskriminierte Gruppen werden gezielt unterstützt.
  8. Eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt wird gefördert, unter anderem durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz.
  9. Intersektionale Diskriminierung wie Rassismus und Behindertenfeindlichkeit soll stärker berücksichtigt werden, auch durch zusätzliche Gleichstellungsmaßnahmen.
  10. Die Antidiskriminierungsarbeit wird intensiviert.
  11. Bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung am Arbeitsplatz werden Verbandsklagen ermöglicht.
  12. Die Landesantidiskriminierungsstelle wird ausgebaut, um ihre Aufgaben als Prüf-, Beschwerde- und Koordinierungsstelle besser zu erfüllen.
  13. Thüringen soll eine gut aufgestellte, flächendeckend erreichbare und unabhängige Antidiskriminierungsberatung erhalten.
  14. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz wird eingeführt, um Schutzlücken im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu schließen.
  15. Der Merkmalskatalog des Diskriminierungsschutzes wird erweitert.
  16. Es gibt ein Klagerecht bei Ungleichbehandlung durch staatliche Stellen sowie Verbandsklagerechte.
  17. Die unabhängige Antidiskriminierungsberatung wird ausgebaut, ihr Personal verdoppelt und langfristig finanziert.
  18. Die Landesantidiskriminierungsstelle wird für öffentliche Verwaltungen als Prüf-, Beschwerde- und Koordinierungsstelle weiterentwickelt.
  19. Die Landesantidiskriminierungsstelle wird Meldestelle für diskriminierende Werbung.
  20. Netzwerkstrukturen und Anlaufstellen gegen Diskriminierung werden auch im ländlichen Raum gefördert.
  21. In Landkreisen und kreisfreien Städten sollen Einrichtungen und Strukturen für kommunale Antidiskriminierungs- oder Ombudsarbeit mit entsprechenden Ressourcen geschaffen werden.
  22. Außerhalb der Polizei sollen unabhängige Ermittlungsstellen zu Racial Profiling eingerichtet werden.
  23. Flächendeckende und niedrigschwellig erreichbare Antidiskriminierungsberatung soll gefördert werden.
  24. Kandidaturen von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen für Kommunalmandate sollen gezielt unterstützt werden.
  25. Kommunale Antidiskriminierungsarbeit soll unterstützt werden.
  26. Zeitnah soll ein Pilotprojekt für ein Ticketsystem bei Polizeikontrollen starten, das Identitätskontrollen begründet und Racial Profiling entgegenwirkt.
  27. Das Ticketsystem bei Polizeikontrollen soll anschließend in der gesamten Thüringer Polizei eingeführt werden.
  28. Nach Berliner Vorbild wird bei der Staatsanwaltschaft eine Zentralstelle für Vorurteilskriminalität und Hatespeech mit spezialisierten Ansprechpersonen eingerichtet.
  29. Onlineermittlungsteams, die das Netz auf strafbare Inhalte prüfen, werden geschaffen und gestärkt.
  30. Diskriminierung durch Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit und andere Ungleichwertigkeitsideologien wird sichtbar gemacht und bekämpft.
  31. Start-ups, die durch Digitalisierung die Teilhabe marginalisierter Gruppen erhöhen, werden besonders gestärkt.
Ohne klare Richtung 2
FDP ​12

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de