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Von Diskriminierung Betroffene

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

CDU NI0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen

Ohne Einzug ins Parlament

FDP NI0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD NI ​​2
Grüne NI ​118
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Die Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt wird beendet.
  2. Die Mietberatung legt einen besonderen Schwerpunkt auf Diskriminierung auf dem Mietmarkt.
  3. Antidiskriminierung und Vielfalt werden in Schulkultur, Gremien, Unterricht und Unterrichtsmaterialien verankert.
  4. Schulen benennen eine Ansprechperson für Vielfalt und Antidiskriminierung.
  5. Ein Niedersächsisches Antidiskriminierungsgesetz wird gefordert.
  6. Durch Stigmata entstandene Hürden bei der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen werden abgebaut.
  7. Es werden Fachkräfte und Pädagoginnen und Pädagogen eingesetzt, die Safe Spaces und Empowerment-Angebote für von Diskriminierung Betroffene anbieten.
  8. Ein Ticket-System wird eingeführt, bei dem kontrollierte Personen eine Bescheinigung über Ort, Zeit, Grund und Umfang der Polizeikontrolle erhalten.
  9. Die Bekämpfung von Hasskriminalität bildet einen besonderen Schwerpunkt.
  10. Klare gesetzliche Regelungen gegen alltägliche Formen der Ausgrenzung werden geschaffen.
  11. Ein Aktionsplan gegen Rassismus wird auf den Weg gebracht.
  12. Struktureller Rassismus in staatlichen Institutionen wird bekämpft.
  13. Ein Niedersächsisches Antidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild schützt umfassend vor Diskriminierung durch öffentliche Einrichtungen von Land und Kommunen.
  14. Betroffenen wird das Vorgehen gegen Diskriminierung erleichtert.
  15. Bei Diskriminierung werden Entschädigungs- und Ersatzansprüche ermöglicht.
  16. Ein Netz dezentraler, niedrigschwelliger, mehrsprachiger und barrierearmer Antidiskriminierungsbeschwerdestellen wird geschaffen.
  17. Gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Rechtsextremismus und Antisemitismus im Sport wird vorgegangen.
  18. Die Zahl der Rats- und Kreistagsmitglieder aus diskriminierten oder benachteiligten Gruppen wird deutlich erhöht.
Ohne klare Richtung 1
AfD NI 1​1
Linke NI ​25
FW NI 11​
Koalitionsvertrag ​17

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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