Von Diskriminierung Betroffene
Personen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CSU00
Ohne Einzug ins Parlament
BSW00
FW00
CDU und CSU 3
AfD 21
Mehr Rechte oder Angebote 1
SPD 113
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Diskriminierung, Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit werden bekämpft.
- Ein Nationaler Aktionsplan Antidiskriminierung wird als Mittel gegen Diskriminierung in allen Lebensbereichen gesehen.
- Zivilgesellschaftliche Beratungsangebote für Betroffene von Diskriminierung werden ausgebaut.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird für einen effektiveren Diskriminierungsschutz modernisiert.
- Jeder Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wird entschlossen entgegengetreten.
- Strukturelle Benachteiligungen von Frauen, People of Color und queeren Personen werden bekämpft.
- Jeder Form der Menschenfeindlichkeit wird klar entgegengetreten.
- Antifeminismus, Sexismus und Diskriminierungen werden bekämpft, gegen Herabwürdigungen und Hassreden wird vorgegangen.
- Schutzlücken bei menschenverachtender Hetze werden geschlossen.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird ausgeweitet.
- Die Stelle der Anti-Rassismus-Beauftragten wird dauerhaft verankert.
- Die Antidiskriminierungsberatung wird ausgebaut.
- Der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus wird auf Grundlage einer zeitgemäßen Rassismusdefinition neu aufgelegt.
Grüne 113
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird bekämpft.
- Künstliche Intelligenz wird im Rahmen gemeinsamer Werte eingesetzt, um Innovationspotenziale zu heben und Menschenrechte sowie Diskriminierungsfreiheit zu schützen.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird reformiert.
- Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz werden Fristen, Diskriminierungsgründe und Anwendungsbereich ausgeweitet und Schutzlücken geschlossen.
- Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird ein Verbandsklagerecht eingeführt.
- Deutschland gibt seinen Vorbehalt gegen die 5. Europäische Antidiskriminierungsrichtlinie auf.
- Antidiskriminierungs-Beratungsstellen und Selbstorganisationen werden langfristig abgesichert und ausgebaut.
- Mit einem Nationalen Aktionsplan Antidiskriminierung wird eine wirksame Antidiskriminierungspolitik umgesetzt.
- Fortbildungsangebote zur Diskriminierungssensibilität in Gesundheitswesen, Justiz und Sicherheitsbehörden werden stärker gefördert.
- Einstellungs- und Beförderungspraxis werden diskriminierungssensibel gestaltet.
- Eine Wiederaufnahme der Beitrittsgespräche mit der Türkei setzt einen glaubhaften Kurswechsel bei Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz voraus.
- Rechte, Ressourcen und Repräsentation von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen sollen weltweit gestärkt und Diskriminierungen abgebaut werden.
- Die Rechte und die Unterstützung von Frauen und marginalisierten Gruppen in Afghanistan werden weiterhin gefördert.
Ohne klare Richtung 1
Linke 111
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Altersdiskriminierung soll durch Aufnahme des Merkmals Alter in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verboten werden.
- Ein bundesweites Antidiskriminierungsgesetz wird geschaffen.
- Antisemitismus, Antifeminismus und Rassismus jeder Form werden bekämpft.
- Äußere Merkmale wie Hautfarbe, Religion, Sprache oder Herkunft dürfen keine Grundlage polizeilicher Maßnahmen sein.
- Jede Form von Rassismus sowie strukturelle und institutionelle Diskriminierung werden bekämpft.
- Quoten für von Diskriminierung Betroffene gelten auch im privaten Arbeitsmarkt, in Politik, Kultur, Medien und geförderten Einrichtungen.
- Das AGG wird mit längeren Klagefristen, Verbandsklagerecht, zusätzlichen Diskriminierungsmerkmalen und Einbeziehung staatlichen Handelns reformiert.
- Rassistische Polizeikontrollen werden gesetzlich verboten.
- In Artikel 3 des Grundgesetzes wird eine Schutz- und Förderklausel für von Rassismus Betroffene eingefügt.
- In das AGG wird ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände eingeführt.
- Die Kulturförderung berücksichtigt Vielfalt und Sensibilität für Diskriminierungen.
Ohne klare Richtung 1
SSW 9
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Vorurteile, Fremdenhass, Antisemitismus und Gewalt werden geächtet und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft.
- Niemand wird aufgrund von Herkunft, sozialem Status, Geschlecht, Religion, Alter oder sexueller Identität benachteiligt.
- Politisches Handeln ist aktiv antirassistisch.
- Niemand wird wegen Hautfarbe, vermeintlicher Herkunft, vermuteter Religion oder anderer Zuschreibungen diskriminiert.
- Die Aktionspläne gegen Rassismus auf EU-, Bundes- und Landesebene werden unterstützt.
- Zivilgesellschaftliche Beratungsstellen gegen Rassismus werden ausgebaut.
- Die Sicherheitsbehörden werden für die Bekämpfung demokratiefeindlicher Bestrebungen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gestärkt.
- Staatliche Mittel für politische Bildung und Demokratieinitiativen fließen gezielt in Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung.
- Das Abstammungsrecht wird diskriminierungsfrei reformiert.
FDP 3
Koalitionsvertrag 14
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Diskriminierung im digitalen Raum wird bekämpft.
- Der Diskriminierungsschutz wird gestärkt und verbessert.
- Weitere Maßnahmen für rechtssichere, altersunabhängige Arbeit gegen Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit werden geprüft.
- Der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus wird auf Grundlage einer wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition neu aufgelegt.
Bleibt wie bisher 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht