Wir gestalten Sachsen-Anhalt. Stark. Modern. Krisenfest. Gerecht. Koalitionsvertrag 2021–2026 (CDU, SPD, FDP) · Bildung, Wissenschaft und Forschung
Forderungen zu Schulstruktur
Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, SPD und FDP · unterzeichnet 13.09.2021 · Original
Der Vertrag enthält 29 Forderungen zum Schwerpunkt „Schulstruktur“, von 367 zu „Bildung, Wissenschaft und Forschung“. Das Politikfeld ist groß, deshalb stehen seine Schwerpunkte auf eigenen Seiten.
- 29Forderungen zum Schwerpunkt
- 1 %des Vertrags
- 158Seiten im Original
- 2021Vertragsjahr
Keine Treffer.
Bildung, Wissenschaft und Forschung 29
Schulstruktur 29
Langfristig soll strukturelle Stabilität im Schulwesen gewährleistet werden.
Wortlaut im Vertrag
Langfristig soll strukturelle Stabilität in Sachsen- Anhalt gewährleistet werden. Link zum Original
Die bestehenden Schulformen von der Grundschule bis zur berufsbildenden Schule werden gesichert.
Wortlaut im Vertrag
Die bestehenden Schulformen – Grundschule, Gymnasium, Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Förderschule, Schule des zweiten Bildungswegs und berufsbildende Schule – haben sich bewährt und werden gesichert. Link zum Original
Schulformen, die zu gleichen Abschlüssen führen, werden strukturell und personell gleich behandelt.
Wortlaut im Vertrag
Grundsätzlich gilt es, Schulformen strukturell und personell gleich zu behandeln, die zu gleichen Schulabschlüssen führen. Link zum Original
Wohnortnahe Schulangebote werden als Teil der Daseinsvorsorge vorgehalten.
Wortlaut im Vertrag
Im Land sind wohnortnahe Beschulungsan gebote als elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge vorzuhalten. Dieses Ziel werden wir durch Stabilität bei den Parametern der Schulentwicklungsplanung sichern und durch neue Kooperationsmöglichkeiten unterstützen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 40 % Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Linke, zurückgezogen
- 33 % Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
Wohnortnahe Schulangebote werden durch stabile Parameter der Schulentwicklungsplanung gesichert.
Wortlaut im Vertrag
Im Land sind wohnortnahe Beschulungsan gebote als elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge vorzuhalten. Dieses Ziel werden wir durch Stabilität bei den Parametern der Schulentwicklungsplanung sichern und durch neue Kooperationsmöglichkeiten unterstützen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 40 % Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
Wohnortnahe Schulangebote werden durch neue Kooperationsmöglichkeiten unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Im Land sind wohnortnahe Beschulungsan gebote als elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge vorzuhalten. Dieses Ziel werden wir durch Stabilität bei den Parametern der Schulentwicklungsplanung sichern und durch neue Kooperationsmöglichkeiten unterstützen. Link zum Original
In dünn besiedelten Regionen werden die Kooperationsmöglichkeiten der Schulen ausgebaut und gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Gerade in dünn besiedelten Regionen sind dazu in der kommenden Legislatur die Kooperationsmöglichkeiten auszubauen und zu fördern. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 45 % Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Schulen können gemeinsame Angebote mit zentralen und dezentralen Standorten machen.
Wortlaut im Vertrag
Mit dem Ziel, eine ausreichende Breite und Qualität von Bildungsinhalten anzubieten, können Schulen gemeinsame Angebote mit zentralen und dezentralen Standorten unterbreiten. Link zum Original
Ein wohnortnaher Zugang zu Schulen mit gymnasialer Oberstufe soll in allen Regionen möglich sein.
Wortlaut im Vertrag
Die Möglichkeit eines wohnortnahen Zugangs zu Schulen mit einer gymnasialen Oberstufe in allen Regionen des Landes ist ein wichtiges Anliegen der Koalitionspartner. Link zum Original
Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe kann an allen Schulformen ab 50 Schülerinnen und Schülern je Jahrgang eingerichtet werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an allen Schulformen kann mit einer Mindestjahrgangsstärke von 50 Schülerinnen und Schülern eingerichtet werden. Diese kann an allen zutreffenden Schulformen geringfügig unterschritten werden. Die Schulentwicklungsplanungsverordnung ist dementsprechend anzupassen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 45 % Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Linke, zurückgezogen
Die Mindestjahrgangsstärke für die gymnasiale Oberstufe darf geringfügig unterschritten werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an allen Schulformen kann mit einer Mindestjahrgangsstärke von 50 Schülerinnen und Schülern eingerichtet werden. Diese kann an allen zutreffenden Schulformen geringfügig unterschritten werden. Die Schulentwicklungsplanungsverordnung ist dementsprechend anzupassen. Link zum Original
Die Schulentwicklungsplanungsverordnung wird entsprechend angepasst.
Wortlaut im Vertrag
Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an allen Schulformen kann mit einer Mindestjahrgangsstärke von 50 Schülerinnen und Schülern eingerichtet werden. Diese kann an allen zutreffenden Schulformen geringfügig unterschritten werden. Die Schulentwicklungsplanungsverordnung ist dementsprechend anzupassen. Link zum Original
Grundschulverbünde mit mehr als einem Nebenstandort werden ermöglicht.
Wortlaut im Vertrag
Gerade im Grundschulbereich bedarf es „kurzer Wege für kurze Beine“. Dafür sind die Grundschulverbünde mit mehr als einem Nebenstandort zu ermöglichen. Link zum Original
Ein Grundschulverbund kann künftig aus einem Hauptstandort und bis zu drei Nebenstandorten bestehen.
Wortlaut im Vertrag
Ein Grundschulverbund kann zukünftig aus einem Hauptstandort und bis zu drei Nebenstandorten bestehen. Bei zwei Standorten müssen mindestens 120, bei drei Standorten mindestens 160 Schülerinnen und Schüler und bei vier Standorten mindestens 200 Schülerinnen und Schüler diese Verbünde besuchen. Das einmalige Unterschreiten der Schülerzahlen ist möglich. Link zum Original
Für Grundschulverbünde gelten Mindestschülerzahlen von 120 bei zwei, 160 bei drei und 200 bei vier Standorten.
Wortlaut im Vertrag
Ein Grundschulverbund kann zukünftig aus einem Hauptstandort und bis zu drei Nebenstandorten bestehen. Bei zwei Standorten müssen mindestens 120, bei drei Standorten mindestens 160 Schülerinnen und Schüler und bei vier Standorten mindestens 200 Schülerinnen und Schüler diese Verbünde besuchen. Das einmalige Unterschreiten der Schülerzahlen ist möglich. Link zum Original
Ein einmaliges Unterschreiten der Mindestschülerzahlen in Grundschulverbünden ist zulässig.
Wortlaut im Vertrag
Ein Grundschulverbund kann zukünftig aus einem Hauptstandort und bis zu drei Nebenstandorten bestehen. Bei zwei Standorten müssen mindestens 120, bei drei Standorten mindestens 160 Schülerinnen und Schüler und bei vier Standorten mindestens 200 Schülerinnen und Schüler diese Verbünde besuchen. Das einmalige Unterschreiten der Schülerzahlen ist möglich. Link zum Original
Die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen bleibt erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen muss erhalten bleiben. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 45 % Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 36 % Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, AfD, abgelehnt
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält regelmäßig die Möglichkeit, den eigenen Bildungsweg anzupassen.
Wortlaut im Vertrag
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, den eigenen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Link zum Original
Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen.
Wortlaut im Vertrag
Grundsätzlich gilt, dass mit jedem erreichten Abschluss der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offensteht. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, AfD, abgelehnt
Eine Expertenkommission befasst sich zeitnah mit den Übergängen zwischen den Schulformen.
Wortlaut im Vertrag
Zeitnah nach der Regierungsbildung soll sich eine Expertenkommission mit Übergängen zwischen den Schulformen befassen und einen Vorschlag für eine Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler erarbeiten, die das Gymnasium nach der 10. Klasse verlassen. Link zum Original
Eine Expertenkommission erarbeitet einen Vorschlag für eine Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium nach der 10. Klasse verlassen.
Wortlaut im Vertrag
Zeitnah nach der Regierungsbildung soll sich eine Expertenkommission mit Übergängen zwischen den Schulformen befassen und einen Vorschlag für eine Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler erarbeiten, die das Gymnasium nach der 10. Klasse verlassen. Link zum Original
Die Übergänge zwischen den Schulformen und die zentralen Leistungserhebungen werden Themen der Expertenkommission.
Wortlaut im Vertrag
Übergänge zwischen den Schulformen und die zentralen Leitungserhebungen werden als weitere Themenfelder in den Themenkanon der Expertenkommission aufgenommen Link zum Original
Zentrale Leistungserhebungen in den Jahrgängen 4 und 6 sowie die Teilnahme an nationalen und internationalen Leistungsvergleichen dienen der Qualitätssicherung.
Wortlaut im Vertrag
Eine Säule der Qualitätssicherung stellen zentrale Leistungserhebungen in den Schuljahrgängen 4 und 6 und deren vertiefte Auswertung sowie die Teilnahme an nationalen und internationalen Leistungsvergleichen dar. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 48 % Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, AfD, abgelehnt
Externe und interne Evaluation an Schulen werden in einer abgestimmten Gesamtstrategie verzahnt.
Wortlaut im Vertrag
Die externe und die interne Evaluation an Schulen werden im Rahmen einer abgestimmten Gesamtstrategie verzahnt. Link zum Original
Die Schulentwicklungsberatung wird als Instrument der Qualitätssicherung weiterentwickelt und eingesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Bei der schulischen Qualitätssicherung kommt das weiterzuentwickelnde Instrument der Schulentwicklungsberatung zum Einsatz. Link zum Original
Unter Beteiligung der freien Schulen wird ein neues auskömmliches, rechtssicheres und transparentes Finanzierungsmodell für Schulen in freier Trägerschaft entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden, unter Einbeziehung der Vertreter der freien Schulen, ein neues Finanzierungsmodell für Schulen in freier Trägerschaft entwickeln, welches auskömmlich, rechtssicher, transparent und nachvollziehbar gestaltet wird. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 58 % Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
- 32 % Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Linke, zurückgezogen
Schulen in freier Trägerschaft werden anteilig an allen Unterstützungsleistungen und Förderprogrammen von Land, Bund und EU beteiligt.
Wortlaut im Vertrag
Als wichtiger Teil des Schulsystems werden die Schulen in freier Trägerschaft prozentual anteilig an allen Unterstützungsleistungen und Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU berücksichtigt. Link zum Original
Die qualitätssichernden Maßnahmen an Schulen in freier Trägerschaft können in Abstimmung mit den Trägern eingesehen werden.
Wortlaut im Vertrag
Im Rahmen der Sicherung der Lernerfolge Ihrer Schülerinnen und Schüler können die qualitätssichernden Maßnahmen an Schulen in freier Trägerschaft in Abstimmung mit den Trägern eingesehen werden. Link zum Original
Die Überführung der Eliteschulen des Sports in die Trägerschaft des Landes wird geprüft.
Wortlaut im Vertrag
In diesem Zusammenhang ist zu klären, ob die Eliteschulen des Sports in die Trägerschaft des Landes überführt werden können. Link zum Original
Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Die Schwerpunkte sind für alle Parteien und Verträge dieselben. Wie das entsteht
Reihenfolge
- Schwerpunkte: Die Politikfelder mit den meisten Forderungen zuerst, bis 40 Prozent aller Forderungen erreicht sind.
- Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
- Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
- Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU ST 15, SPD ST 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
- Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.