Wir gestalten Sachsen-Anhalt. Stark. Modern. Krisenfest. Gerecht. Koalitionsvertrag 2021–2026 (CDU, SPD, FDP) · Bildung, Wissenschaft und Forschung
Hochschulen
Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, SPD und FDP · unterzeichnet 13.09.2021 · Original
Der Vertrag enthält 45 Forderungen zum Schwerpunkt „Hochschulen“, von 367 zu „Bildung, Wissenschaft und Forschung“. Das Politikfeld ist groß, deshalb stehen seine Schwerpunkte auf eigenen Seiten.
- 45Forderungen zum Schwerpunkt
- 2 %des Vertrags
- 158Seiten im Original
- 2021Vertragsjahr
Keine Treffer.
Bildung, Wissenschaft und Forschung 45
Hochschulen 45
Alle Hochschulstandorte im Land werden weiterentwickelt und profiliert.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden alle Hochschulstandorte im Land weiterentwickeln und profilieren. Link zum Original
Die Studienplatzkapazitäten in der Medizin werden ausgebaut.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Studienplatzkapazitäten in Sachsen- Anhalt ausbauen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 33 % Gesetz zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt (Landzahnarztgesetz Sachsen-Anhalt - LZAG LSA) · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
Vom Bund wird ein Bundesprogramm zur Unterstützung des Ausbaus der Studienplatzkapazitäten gefordert.
Wortlaut im Vertrag
Zur Unterstützung des Ausbaus der Studienplatzkapazitäten fordern wir vom Bund die Auflegung eines Bundesprogramms. Link zum Original
Die Hochschulen erhalten eine auskömmliche Grundfinanzierung, festgelegt in Zielvereinbarungen mit dem Land.
Wortlaut im Vertrag
Koalitionspartner stehen daher zu einer auskömmlichen Grundfinanzierung für die Hochschulen, die in den jeweiligen Zielvereinbarungen mit dem Land festgelegt werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 40 % Gesetz zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Budgetsteigerungen der 7. Legislaturperiode für die Hochschulen wie BAföG-Mittel und Tarifverstärkungsmittel bleiben bestehen.
Wortlaut im Vertrag
Dabei sind sich die Koalitionspartner einig, dass die Budgetsteigerungen der 7. Legislaturperiode wie die BAföG-Mittel, Tarifverstärkungsmittel oder ein Inflationsausgleich weiterhin Bestand haben werden. Link zum Original
Tariferhöhungen an den Hochschulen werden vollständig übernommen.
Wortlaut im Vertrag
Auch für die kommenden Jahre werden die Tariferhöhungen vollständig übernommen und ab 2022 ein Inflationsausgleich in Höhe von jährlich 1,5 Prozentpunkten eingeführt. Link zum Original
Ab 2022 wird ein jährlicher Inflationsausgleich von 1,5 Prozentpunkten für die Hochschulen eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Auch für die kommenden Jahre werden die Tariferhöhungen vollständig übernommen und ab 2022 ein Inflationsausgleich in Höhe von jährlich 1,5 Prozentpunkten eingeführt. Link zum Original
Ab 2022 wird auf den Corona-Solidaritätsbeitrag der Hochschulen von 6 Millionen Euro verzichtet.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden zudem auf den im Sommer 2020 vereinbarten Corona- Solidaritätsbeitrag in Höhe von 6 Millionen Euro ab 2022 verzichten, um den pandemiebedingten Mehraufwendungen der Hochschulen zur Anpassung der Lehr - und Forschungsstrukturen an die Erfordernisse der Corona-Bekämpfung Rechnung zu tragen. Link zum Original
Weitere pandemiebedingte Mehraufwendungen der Hochschulen werden ausgeglichen.
Wortlaut im Vertrag
Sollten über diesen Betrag hinaus noch weitere pandemiebedingte Mehraufwendungen der Hochschulen bestehen, werden wir diese ausgleichen. Link zum Original
Mit den Hochschulen werden langfristige Konzepte zum Ausbau der Infrastruktur für Forschung und Lehre erarbeitet.
Wortlaut im Vertrag
Gemeinsam mit den Hochschulen sollen langfristige Konzepte ausgearbeitet werden, um diese insbesondere beim Ausbau von Infrastruktur für Forschung und Lehre zu unterstützen. Link zum Original
Die Hochschulen entscheiden eigenverantwortlich über den Einsatz ihrer Mittel.
Wortlaut im Vertrag
Wir sind grundsätzlich davon überzeugt, dass unsere Hochschulen verantwortungsvoll darüber entscheiden, wie und wofür die vorhandenen Mittel optimal eingesetzt werden können. Link zum Original
„Kleine Fächer“ sollen stärker vom Bund finanziert oder im Verbund mitteldeutscher Universitäten erhalten werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen erreichen, dass „kleine Fächer“ verstärkt durch den Bund finanziert oder im gemeinsamen Verbund mitteldeutscher Universitäten erhalten werden. Link zum Original
Die Zahl der Studienabbrecher wird verringert.
Wortlaut im Vertrag
Die Zahl der Studienabbrecher wollen wir verringern. Link zum Original
Für An-Institute werden bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
In diesem Zusammenhang wollen wir für An-Institute die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen. Link zum Original
Hochschulen können eine Unternehmensgründung als Praxissemester mit ECTS-Anrechnung anerkennen.
Wortlaut im Vertrag
Weitere geplante Maßnahmen sind die Einführung eines Gründer-BAföG und die Möglichkeit für Hochschulen, Unternehmensgründung als Praxissemester anzuerkennen (einschließlich der Gewährung von ECTS-Anrechnung). Link zum Original
Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist unantastbar.
Wortlaut im Vertrag
Für uns ist die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowohl im Grundlagenbereich wie auch in der Anwendungsorientierung unantastbar. Link zum Original
Die Hochschulen werden zu Orten exzellenter Forschung, Ausbildung und Nachwuchsförderung ausgebaut.
Wortlaut im Vertrag
Die Hochschulen wollen wir zu Orten exzellenter Forschung, Ausbildung und Nachwuchsförderung ausbauen. Link zum Original
Die Hochschulausbildung wird praxisgerechter gestaltet.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen insbesondere die Ausbildung praxisgerechter gestalten, um in der Wirtschaft benötigte Absolventen zu fördern. Link zum Original
Mit den Hochschulen wird an der Einführung aktueller Software und Lernmanagementsysteme gearbeitet.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen mit den Hochschulen daran arbeiten, dass aktuelle Software und Lernmanagementsysteme eingeführt werden. Link zum Original
Open-Source-Lösungen erhalten Vorrang.
Wortlaut im Vertrag
Open Source-Lösungen sollte ein Vorrang eingeräumt werden. Link zum Original
Die Hochschulen werden dabei unterstützt, verstärkt digitale Lehr- und Lerninformationen und digitale Bibliotheken zu nutzen.
Wortlaut im Vertrag
Dort wo es für sinnvoll erscheint, wollen wir die Hochschulen dabei unterstützen verstärkt auf digitale Lehr - und Lerninformationen sowie auf digitale Bibliotheken zu setzen. Link zum Original
Mehr digitale Hochschulbildung durch hochschulübergreifende Vernetzung wird angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner wollen mehr digitale Hochschulbildung durch die hochschulübergreifende Vernetzung. Link zum Original
Politische und gesetzliche Rahmenbedingungen für digitales Studieren und einheitliche Kommunikationsstandards zwischen Hochschulen werden geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Wir schaffen die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, die digitales Studieren sowie einheitliche Standards für die Kommunikation zwischen den Hochschulstandorten ermöglichen. Link zum Original
Die Hochschulen sollen eigene Vorschläge für mehr Familienfreundlichkeit einbringen.
Wortlaut im Vertrag
Die Hochschulen sind gefordert, eigene Vorschläge für mehr Familienfreundlichkeit einzubringen. Link zum Original
Mehr Kooperationen der Hochschulen bei zentralen Diensten wie IT, Verwaltung und Fortbildung werden angeregt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden mehr Kooperationen der Hochschulen in Bereichen der zentralen Dienste und Aufgaben anregen. Dies betrifft unter anderem gemeinsame Strategien im Bereich der IT, der Verwaltungsaufgaben und der Mitarbeiterfortbildung. Link zum Original
Die Einführung aktueller Software- und Lernmanagementsysteme an den Hochschulen wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, dass die Hochschulen aktuelle Software- und Lernmanagementsysteme einführen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Link zum Original
Die beiden Universitätsmedizinen in Magdeburg und Halle (Saale) bleiben erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Wir bekennen uns daher zum Erhalt zweier starker Universitätsmedizinen in Magdeburg und Halle (Saale). Link zum Original
Das Land setzt sich für eine verstärkte Investitionsförderung der Uniklinika durch den Bund ein.
Wortlaut im Vertrag
Wir unterstützen die Ansätze zur internationalen medizinischen Spitzenforschung und sehen zugleich den Bund in der Verantwortung, durch Änderung des Fallgruppensystems (DRG) eine aufgabengerechte Finanzierung medizinischer Leistungen durch Uniklinika zu schaffen. Insoweit streben wir eine entsprechende Bundesratsinitiative an und werden uns auch für eine verstärkte Investitionsförderung durch den Bund einsetzen. Link zum Original
Das Hochschulmedizingesetz wird novelliert, um die Handlungsmöglichkeiten der Klinika im Wettbewerb zu erweitern.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden in dieser Legislaturperiode das Hochschulmedizingesetz novellieren und verfolgen dabei das Ziel, die Handlungsmöglichkeiten der Klinika im Wettbewerb zu erweitern. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 88 % Gesetz zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Eine Privatisierung der Universitätskliniken wird ausgeschlossen und ihr Bestehen gesichert.
Wortlaut im Vertrag
Wir schließen die Privatisierung der Universitätskliniken aus und sichern deren zukünftiges Bestehen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 50 % Gesetz zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Eine stärkere Kooperation der Unikliniken miteinander wird befürwortet.
Wortlaut im Vertrag
Wir begrüßen die stärkere Kooperation der Unikliniken miteinander. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 36 % Gesetz zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Baumaßnahmen an beiden Universitätskliniken, darunter Haus 60c–ein Magdeburg sowie ein Theoretikum und der dritte Bauabschnitt in Halle, werden weiter begleitet.
Wortlaut im Vertrag
Wir begleiten weiter die ambitionierten Baumaßnahmen an beiden Universitätskliniken und sehen in der Errichtung von Haus 60c – e am Uniklinikum Magdeburg sowie eines Theoretikums und des dritten Bauabschnitts am Uniklinikum Halle (Standort Kr öllwitz) wesentliche Projekte zur Fortentwicklung der Universitätsmedizin. Link zum Original
Die Studentenwerke erhalten mehr Spielraum und Handlungsfreiheit innerhalb der Selbstverwaltung der Hochschulen.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Studentenwerke als Träger der wirtschaftlichen und sozialen Verantwortung innerhalb der Selbstverwaltung der Hochschulen mit mehr Spielraum und Handlungsfreiheit ausstatten. Ausgangspunkt dafür soll eine Analyse der aktuellen Finanzierung der Studentenwerke sein. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 31 % Gesetz zur Änderung des Studentenwerksgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- Gegenposition Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, AfD, abgelehnt
Die aktuelle Finanzierung der Studentenwerke wird analysiert.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Studentenwerke als Träger der wirtschaftlichen und sozialen Verantwortung innerhalb der Selbstverwaltung der Hochschulen mit mehr Spielraum und Handlungsfreiheit ausstatten. Ausgangspunkt dafür soll eine Analyse der aktuellen Finanzierung der Studentenwerke sein. Link zum Original
Die Studentenwerke werden beim Wohnheimbau unterstützt, auch mit Bundesmitteln der Städtebauförderung.
Wortlaut im Vertrag
Wir unterstützen die Studentenwerke bei Maßnahmen zum Wohnheimbau und werden dafür auch wieder auf Bundesmittel der Städtebauförderung zugreifen. Link zum Original
Sachsen-Anhalt soll weiterhin ein attraktiver Standort für die akademische Ausbildung sein.
Wortlaut im Vertrag
Sachsen -Anhalt soll auch weiterhin ein attraktiver Standort für die akademische Ausbildung sein. Link zum Original
Ein Förderprogramm soll den Frauenanteil in technischen Studiengängen erhöhen.
Wortlaut im Vertrag
Den Frauenanteil in technischen Studiengängen werden wir mit Hilfe eines entsprechenden Förderprogrammes erhöhen. Link zum Original
Die Entwicklung moderner Steuerungsmöglichkeiten zur Qualitätsverbesserung beim Studieneinstieg wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Um bereits den Studieneinstieg möglichst studierendenfreundlich zu gestalten, unterstützen wir darüber hinaus die Entwicklung moderner Steuerungsmöglichkeiten zur Qualitätsverbesserung ebenso wie studienvorbereitende und studienbegleitende Orientierungs- und Coachingangebote. Link zum Original
Studienvorbereitende und studienbegleitende Orientierungs- und Coachingangebote werden unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Um bereits den Studieneinstieg möglichst studierendenfreundlich zu gestalten, unterstützen wir darüber hinaus die Entwicklung moderner Steuerungsmöglichkeiten zur Qualitätsverbesserung ebenso wie studienvorbereitende und studienbegleitende Orientierungs- und Coachingangebote. Link zum Original
Hochschulen erhalten die Möglichkeit, auf Zweitstudiengebühren zu verzichten.
Wortlaut im Vertrag
Wir schaffen für die Hochschulen die Möglichkeit, auf die Erhebung von Zweitstudiengebühren zu verzichten. Link zum Original
Die Spitzensport-Profilquote für den Hochschulzugang wird weitergeführt.
Wortlaut im Vertrag
Um den Zugang zum Studium zu erleichtern, werden wir die Spitzensport-Profilquote weiterführen. Link zum Original
Die Profilbildung der Hochschulen soll sich vorrangig an der Nachfrage der Wirtschaft ausrichten.
Wortlaut im Vertrag
In einem agrarisch geprägten Land wie Sachsen- Anhalt ist die Profilbildung an den Hochschulen prioritär der Nachfrage aus der Wirtschaft anzupassen. Link zum Original
Kooperationen zwischen Fachhochschulen, Universitäten und Forschungsinstituten des Landes werden erweitert.
Wortlaut im Vertrag
Daher erachten wir es als sinnvoll, Kooperationen zwischen den Fachhochschulen, Universitäten und Forschungsinstituten unseres Bundeslandes zu erweitern. Link zum Original
Die Lehre in den Agrarstudiengängen wird nachhaltig und finanziell gesichert.
Wortlaut im Vertrag
Es ist unser Anspruch, die Kulturlandschaft auf den Klimawandel einzustellen. Daher halten wir es für erforderlich, die Lehre in den Agrarstudiengängen in all ihren Bereichen nachhaltig und finanziell sicherzustellen. Link zum Original
Kooperationen mit Hochschulen anderer Bundesländer werden ausgebaut.
Wortlaut im Vertrag
Die Kooperationen mit Hochschulen anderer Bundesländer (zum Beispiel Fachhochschule Erfurt) sollen ausgebaut werden. Link zum Original
Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Die Schwerpunkte sind für alle Parteien und Verträge dieselben. Wie das entsteht
Reihenfolge
- Schwerpunkte: Die Politikfelder mit den meisten Forderungen zuerst, bis 40 Prozent aller Forderungen erreicht sind.
- Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
- Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
- Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU ST 15, SPD ST 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
- Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.