Kommunen
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
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Ohne Einzug ins Parlament
AfD 4311
Mehr Geld 6
- Kommunen erhalten mehr Eigenverantwortung und verlässliche Finanzierung statt zweckgebundener Förderprogramme.
- Finanzmittel für Kommunen werden vorrangig über den allgemeinen kommunalen Finanzausgleich, insbesondere die Infrastrukturpauschale, bereitgestellt.
- Überträgt das Land oder der Bund den Kommunen neue Pflichten oder Standards, werden die Kosten vollständig ausgeglichen.
- Ein Notfallversorgungsfonds „Pflege in Not“ von 2,5 Millionen Euro stellt den Kommunen Zuschüsse zur Stärkung der ambulanten Pflegedienste bereit.
- Kommunen und Vereine können Mittel für die Sanierung von Sportstätten vollständig und unbürokratisch abrufen.
- Für Erhalt und Sanierung von Krieger- und Gefallenendenkmälern werden Fördermittel bereitgestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Kommunen erhalten echte Mitsprache bei der Unterbringung von Asylbewerbern.
- Kommunen erhalten mehr Eigenverantwortung und verlässliche Finanzierung statt zweckgebundener Förderprogramme.
- Städte und Gemeinden sollen selbst entscheiden können, was sie brauchen.
- Kommunale Trägerschaften von Arztpraxen werden gesetzlich ermöglicht.
- Gemeinden erhalten klare Eingriffsmöglichkeiten zum Erhalt verfallender historischer Gebäude.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
SPD 91413
Mehr Geld 10
- Die touristischen Gemeinden werden für Investitionen in ihre touristische Infrastruktur zukunftsfest aufgestellt.
- Eine finanzielle Beteiligung von Anwohnern und Kommunen im Umkreis von Windrädern und Solarparks an diesen Anlagen ist künftig verpflichtend.
- Die finanzielle Beteiligung vor Ort soll durch Energiegenossenschaften und andere Kooperationsformen weiter ausgebaut werden.
- Nach dem erweiterten Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz profitieren künftig auch Anwohner und Gemeinden im Umkreis großer Solarparks finanziell.
- Zusätzliche Investitionsmittel aus dem MV-Plan 2035 sollen gezielt für ein Sportanlagenprogramm eingesetzt werden.
- Überträgt der Bund oder das Land den Kommunen zusätzliche Aufgaben, muss er die nötigen Mittel bereitstellen.
- Gegenüber dem Bund wird auf die zeitnahe und wirksame Umsetzung der im Bundeskoalitionsvertrag vorgesehenen Sicherung des Grundsatzes „Wer bestellt, bezahlt“ gedrängt.
- Mittel des MV-Investitionsplans werden insbesondere für Zukunftsinvestitionen der Kommunen in Schulen, Kultur, Sportstätten und Infrastruktur genutzt.
- Zusätzliche Investitionsspielräume werden genutzt, um die kommunale Infrastruktur rund um das Wohnen von der Quartiersentwicklung über soziale Infrastruktur bis zur Modernisierung zu stärken.
- Die Umsetzung wird mit möglichst schlanken Förderrichtlinien verknüpft, um insbesondere finanzschwachen Kommunen den Mitteleinsatz zu ermöglichen.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
- Kommunalen Trägern wird die Gründung eigener Medizinischer Versorgungszentren erleichtert.
- Die Umsetzung wird mit möglichst schlanken Förderrichtlinien verknüpft, um insbesondere finanzschwachen Kommunen den Mitteleinsatz zu ermöglichen.
- Die Ausnahmeregelung im Schulgesetz zur Anbindung der Orientierungsstufe an die Grundschule wird praxisgerecht weiterentwickelt, um sie Kommunen ohne Campuslösung zu erleichtern.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
- Die Rahmenverträge des Landes zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen für die Kommunen werden mit langfristiger Planungssicherheit fortgesetzt.
- Die verlässliche Finanzierung der Kommunen wird weiterhin sichergestellt.
- Die Unterstützung der Kommunen bei Entschuldung und Konsolidierung wird fortgesetzt.
- Die Entscheidungskompetenz über EFRE und ESF+ soll bei der Landesregierung und den Kommunen bleiben.
Ohne klare Richtung 9
- Die vorausschauende Flächenplanung wird fortgesetzt, damit das Land im Standortwettbewerb steuerungsfähig bleibt und Kommunen bei der wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt.
- Kommunen werden bei der Instandhaltung ihrer Infrastruktur unterstützt.
- Es wird geprüft, wie Kommunen bei Pflege vor Ort, Vernetzung, Beratung und pflegefreundlicher Quartiersentwicklung verlässlich unterstützt werden können.
- Es wird beobachtet und geprüft, ob Gemeinden trotz Pflicht zur Haushaltskonsolidierung durch die ergänzte Kommunalverfassung freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen und handlungsfähig bleiben können.
- Die Kommunen werden bei der Wärmeplanung unterstützt.
- Die Kommunen werden bei nachhaltigen Bau- und Sanierungsprojekten unterstützt.
- Die Kommunen werden beim Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt.
- Kommunen werden bei der strategischen Grundstücksbevorratung unterstützt.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei Unterbringung und Integration Geflüchteter.
Mehr Pflichten 9
- Bund, Land und Kommunen sollen den Tourismus angemessen, stabil und dauerhaft finanzieren.
- Gegenüber den Kommunen wird für die Verknüpfung von Hotelprojekten mit Wohnraum für Beschäftigte eingetreten.
- Gemeinsam mit Kommunen und Straßenbaulastträgern wird geprüft, wo Pendlerparkplätze Fahrgemeinschaften erleichtern und Verkehr verringern können.
- Ausbau und Erhalt von Radwegen werden gemeinsam mit den Kommunen verstärkt vorangebracht.
- Länder, Kommunen und Sozialversicherungsträger sollen ein Gesamtkonzept für Hilfesysteme für Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien erarbeiten.
- Kommunen werden bei der Etablierung von Beteiligungsverfahren unterstützt.
- Städtebauprogramme sollen Stadtteilen mit besonderen sozialen Herausforderungen Quartiersbudgets als Verfügungsmittel und niedrigschwellige Beteiligungsformate ermöglichen.
- Schwimmbäder, Kultur- und Sportstätten, Schulen und Krankenhäuser werden gemeinsam mit den Kommunen erhalten und modernisiert.
- Gemeinsam mit Kommunen und Kulturakteuren wird geprüft, wie bezahlbare Räume für Kunst, Ateliers, Proben, Produktion und Präsentation erhalten und zugänglicher gemacht werden können.
Linke 3516
Mehr Geld 9
- Die kommunale Finanzausstattung wird gestärkt und stabilisiert.
- Steuerausfälle und Mehrkosten von Land und Kommunen durch Bundesgesetze gleicht der Bund vollständig aus.
- Kommunen werden von Altschulden entlastet.
- Ein Fonds für Willkommenskommunen unterstützt die freiwillige Aufnahme von Geflüchteten.
- Die Verbesserungen der Kommunalverfassung werden in den kommunalen Hauptsatzungen umgesetzt, damit Gleichstellungsbeauftragte ausreichende Ressourcen erhalten.
- Beschaffungen für den Katastrophenschutz werden über das Land zentralisiert, um Kommunen und Kreise zu entlasten.
- Die pauschalen Zuweisungen an die Kommunen, etwa die Infrastrukturpauschale oder die Regionalbudgets, werden erhöht.
- Kommunale Projekte im sozialen, kulturellen und ökologischen Bereich werden durch Landesförderung unterstützt.
- Das Regionalbudget wird aufgestockt.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die Rolle der Kommunen und ihre Pflegeplanung werden gestärkt.
- Kommunale Selbstverwaltung, lokale Teilhabe und gemeinschaftliche Strukturen werden gestärkt.
- Die kommunale Selbstverwaltung ist zu sichern und auszubauen.
- Kommunen erhalten mehr Gestaltungsfreiheit bei freiwilligen Leistungen.
- Die Möglichkeiten für eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und Beteiligungen von Kommunen werden verbessert.
- Gemeinden werden in die Lage versetzt, eigenständig Projekte umzusetzen, nachhaltige Infrastruktur zu schaffen und die Lebensqualität vor Ort zu sichern.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 5
- Kommunen werden bei der Einführung von Mietspiegeln unterstützt.
- Auf Bundesebene wird die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer angestrebt.
- Kommunen werden bei der Wohnraumversorgung Geflüchteter unterstützt.
- Kommunen werden bei Daseinsvorsorge, Wirtschaftsentwicklung und sozialer Infrastruktur unterstützt.
- Kommunen werden bei der Sicherung kultureller Angebote vor Ort unterstützt.
Mehr Pflichten 3
- Landes- und kommunale Flächen werden vor Privatisierung geschützt und für den sozialen Wohnungsbau gesichert.
- Kinder- und Jugendarbeit wird kommunale Pflichtaufgabe.
- Schutz und Beratung werden gemeinsam von Bund, Land und Kommunen finanziert, ohne die Finanzierung einseitig auf einzelne Ebenen abzuwälzen.
Grüne 8721
Mehr Geld 20
- Kommunen und Bürger werden bei Wind- und Solarprojekten an der Planung und später finanziell beteiligt.
- In allen Landesbehörden und Kommunen werden Klimaschutzmanager etabliert und gestärkt.
- Ein Landes-Klimafonds stellt die Einnahmen aus erneuerbaren Energien auf landeseigenen Flächen den Kommunen für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung.
- Die Bundesförderung für die kommunale Wärmeplanung wird vom Land bedarfsgerecht finanziell ergänzt.
- Ein Landes-Risikofonds sichert kommunale Wärmeprojekte ab, um industrielle Abwärme und Geothermie für die lokale Wärmeversorgung nutzbar zu machen.
- Regionale Anbieter und Kommunen über 1000 Einwohner werden gefördert, um Mobilitätsstandorte mit PV-überdachten Schnellladestationen auszustatten.
- Das Land stellt den Kommunen über einen Landesbodenfonds Darlehen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden bereit.
- Das Land unterstützt eine aktive kommunale Bodenpolitik durch die Einrichtung eines Landesbodenfonds.
- Ein Landesbodenfonds wird eingerichtet, damit Kommunen Flächen strategisch ankaufen und die soziale Wohnraumentwicklung selbst steuern können.
- Bauherren und Kommunen werden beim Erhalt und der Sanierung ortsbildender Gebäude unterstützt, auch finanziell und durch schnelle Entscheidungen.
- Im Landeshaushalt werden klare Prioritäten für Zukunftsinvestitionen gesetzt und Bundesmittel für Städte und Gemeinden konsequent abgerufen.
- Mittel des Bundes werden direkt an die Kommunen weitergereicht.
- Kommunen werden finanziell so ausgestattet, dass sie ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen und wieder mehr gestalten können.
- Es wird ein Klimafonds eingerichtet, der Kommunen Startkapital für Klimaprojekte bereitstellt.
- Kommunen können aus dem Klimafonds bis zu 300.000 Euro für Machbarkeitsstudien, Wärmeplanung oder Effizienzmaßnahmen erhalten.
- Der kommunale Klimafonds wird aus Einnahmen erneuerbarer Energien auf landeseigenen Flächen finanziert.
- Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wird durch mehr direkte Zuweisungen statt komplizierter Förderprogramme gestärkt.
- Das Konnexitätsprinzip zwischen Land und Kommunen wird konsequent umgesetzt.
- Mit den Kommunen wird ein Klimapakt geschlossen, der die Energiewende vor Ort mit Beratung, Wissen und finanzieller Unterstützung stärkt.
- Die Kofinanzierung von EU-Projekten durch das Land wird erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 7
- Die Kommunen werden bei Erstellung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung umfassend unterstützt und die Beratung dazu im Land fest verankert.
- Für Kommunen, Unternehmen und Haushalte wird ein transparenter Fördermittel-Check eingeführt.
- Kommunale Klimaanpassungskonzepte zum Schutz vor Hitze und Starkregen werden gefördert.
- Kommunen werden beim Aufbau von Mobilitätsstationen unterstützt.
- Das Land unterstützt Kommunen stärker dabei, vorhandenen Wohnraum zu erhalten, zu reaktivieren und sozial nachhaltigen Wohnraum neu zu schaffen.
- Regionale Beratungsangebote zur Beantragung von EU-Fördermitteln, etwa die Europalots*innen, werden ausgebaut.
- Die Kommunen werden bei der Entwicklung kommunaler Resilienzpläne unterstützt.
Mehr Pflichten 8
- Für die Abstimmung von Bahn und Bus wird eine partnerschaftliche Kooperation mit den Kommunen angestrebt.
- Leerstand wird durch kommunales Leerstands- und Brachflächenmanagement sowie die Förderung temporärer Zwischennutzungen aktiv gemanagt.
- Für wohnungslose Menschen wird in Kooperation mit Kommunen, Wohnungsunternehmen und sozialen Trägern dauerhafter Wohnraum bereitgestellt.
- In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt werden unabhängige, an die Gesundheitsämter angebundene Patient*innenbeauftragte etabliert.
- Stadt- und Dorfplanung wird gendersensibel gestaltet, mit kurzen Wegen, sicheren Übergängen, guter Beleuchtung und barrierefreier Infrastruktur.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird an barrierefreien Städten und Gemeinden gearbeitet.
- Städte-, Schul- und Regionalpartnerschaften werden ausgebaut.
- Kommunale Resilienzpläne werden gesetzlich vorgeschrieben.
CDU 131840
Mehr Geld 19
- Finanzschwache Kommunen werden bei den Erschließungskosten unterstützt.
- Eine Investitionsoffensive für Kurorte wird gestartet.
- Das Land unterstützt die Kommunen stärker beim Erhalt, bei der Sanierung und bei der Pflege der Radwege.
- Aufgabenübertragungen an die Kommunen werden künftig vollständig finanziert.
- Das Konnexitätsprinzip wird uneingeschränkt angewendet.
- Bestehende Aufgabenübertragungen an Kommunen werden überprüft und nachfinanziert.
- Der Finanzierungsanteil der Kommunen bei der Kindertagesförderung wird ebenfalls vollständig berücksichtigt.
- Eine Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes stärkt die kommunale Finanzausstattung strukturell und dauerhaft.
- Förderprogramme werden so gestaltet, dass auch finanzschwache Gemeinden und Landkreise davon profitieren.
- Kommunen werden durch eine erweiterte Beteiligung an Landes- und Bundesmitteln gestärkt.
- Die Landesmittel für die Infrastrukturpauschale werden mittelfristig auf mindestens 200 Millionen Euro angehoben.
- Sonderbedarfszuweisungen werden als einfaches und bürokratiearmes Fördermittel gestärkt.
- Neubauten und Sanierungen von Schulen, Sportstätten, Kitas und Horten sollen auch von Bund und Land finanziert werden.
- Förderprogramme werden vereinfacht, pauschaliert und standardisiert, um kommunale Entscheidungsspielräume zu schaffen und Verwaltungskosten zu senken.
- Nachhaltige Entschuldungsprogramme für hoch verschuldete Kommunen werden fortgeführt und weiterentwickelt.
- Ein langfristiges Investitionsprogramm stellt den Sport auf eine verlässliche Grundlage und fördert kommunale sowie Vereinssportstätten im Leistungs- und Breitensport.
- Gemeinsam mit Kommunen, Verbänden und Vereinen wird der Sanierungs- und Investitionsstau bei Sportstätten systematisch abgebaut.
- Auf kommunaler Ebene wird die Förderung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte und Sozialplanungen ausgebaut.
- Es wird geprüft, ob das Land zentrale Rechenzentrumskapazitäten schafft und den Kommunen anbietet.
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Spielräume für vereinfachte und direkte Vergaben werden ausgeweitet, soweit das Europarecht das zulässt.
- Landespolitik respektiert die unterschiedlichen kommunalen Strukturen und fördert Selbstverwaltung sowie Gestaltungskraft.
- Kommunen erhalten mehr Freiräume für eigene Lösungen.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt.
- Kommunen werden stärker in politische Entscheidungen einbezogen, insbesondere bei Standards, Planung und Experimenten.
- Förderprogramme werden so gestaltet, dass auch finanzschwache Gemeinden und Landkreise davon profitieren.
- Experimentierklauseln ermöglichen innovative kommunale Lösungsmodelle unter verlässlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Förderprogramme werden vereinfacht, pauschaliert und standardisiert, um kommunale Entscheidungsspielräume zu schaffen und Verwaltungskosten zu senken.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird ausgebaut.
- Entscheidungen werden vor Ort getroffen, und das Land ermöglicht kommunale Handlungskraft.
- Kommunale Entscheidungsspielräume bei Infrastruktur- und Energieprojekten werden erweitert.
- Transparente Dialogstrukturen zwischen Land und Kommunen ermöglichen fundierte Abstimmungen und Beteiligungen.
- Kommunale Mitwirkungsrechte bei Gesetzgebung und Standardsetzung werden gestärkt.
- Gemeinden und Landkreise dürfen auch über gesetzlich vorgeschriebene Anlässe hinaus Landes- und Gemeindeflaggen hissen.
- Kommunen erhalten die Freiheit, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar auszudrücken.
- Eine kommunale Experimentierklausel wird im Rettungsdienstrecht eingeführt.
- Kommunale Ordnungsbehörden für handwerks- und gewerberechtliche Verstöße werden in ihren Befugnissen und Kapazitäten gestärkt.
- Photovoltaik, Agri-Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Windenergie werden gezielt, bedarfsgerecht, maßvoll und am gemeindlichen Willen orientiert ausgebaut.
- Kommunen erhalten mehr Handlungsspielräume für Dorfkerne sowie für Gewerbe- und Industriegebiete.
Weniger Pflichten 8
- Spielräume für vereinfachte und direkte Vergaben werden ausgeweitet, soweit das Europarecht das zulässt.
- Strenge Formvorschriften für kommunale Vergaben werden mindestens ausgesetzt.
- Die verbindliche Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung und der VOB/A für kommunale Auftraggeber wird weitgehend abgeschafft.
- Sonderbedarfszuweisungen werden als einfaches und bürokratiearmes Fördermittel gestärkt.
- Experimentierklauseln ermöglichen innovative kommunale Lösungsmodelle unter verlässlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Förderprogramme werden vereinfacht, pauschaliert und standardisiert, um kommunale Entscheidungsspielräume zu schaffen und Verwaltungskosten zu senken.
- Kommunen werden aktiv unterstützt, statt durch übermäßige Auflagen gebremst zu werden.
- Kommunen erhalten direkte Planungssicherheit für Infrastrukturprojekte, unterstützt durch beschleunigte Genehmigungsverfahren, damit Investitionen zügig umgesetzt werden.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 15
- Kommunen und Unternehmen der Bauwirtschaft werden gezielt unterstützt.
- Polizei, Justiz, Ehrenamt und Kommunen werden gestärkt.
- Die Kreise und kreisfreien Städte werden als untere Katastrophenschutzbehörden unterstützt.
- Der Staat wird zuerst über starke Kommunen und eine starke kommunale Selbstverwaltung gestärkt.
- Kommunen können selbstbewusst und zukunftsgerichtet als verlässliche Partner des Landes handeln.
- Kommunale Finanzen werden verlässlich ausgestaltet.
- Kommunale Investitionen werden planbar.
- Die Lasten zwischen den Kommunen werden fair verteilt.
- Geprüft wird, wie Bundes- und EU-Mittel besser für eine praxisgerechte Kommunalförderung genutzt werden können.
- Landkreise und kreisfreie Städte werden beim zeitgemäßen Fort- und Weiterbildungsangebot der Volkshochschulen stärker unterstützt.
- Kleine Vereine und finanzschwache Kommunen werden beim Erhalt und Ausbau moderner, nachhaltiger und barrierefreier Sportstätten unterstützt.
- Kommunen werden bei der Erstellung und Umsetzung der Sportentwicklungsplanung unterstützt.
- Die Zusammenarbeit von Vereinen und Kommunen wird besonders gefördert.
- Kommunen, Landnutzer, Eigentümer und Ehrenamtliche sollen aktiv eingebunden werden.
- Private und kommunale Eigentümer historischer Gebäude erhalten eine fundierte Beratung.
Mehr Pflichten 13
- In ländlichen Regionen werden gemeinsam mit den Kommunen mehr attraktive Gewerbeflächen bereitgestellt.
- Wirtschaft, Kommunen und Kammern sollen enger zusammenarbeiten, damit Investitionen besser planbar werden.
- Gegen Vermüllung, Graffiti und Störungen im öffentlichen Raum wird gemeinsam mit den Kommunen entschiedener vorgegangen.
- Landesweit verbindliche und praxistaugliche IT-Sicherheitsstandards für Land und Kommunen werden festgelegt.
- Für Notfälle werden Schutzkonzepte zur IT-Sicherheit vorgeschrieben.
- In und durch die Kommunen werden flächendeckend Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber geschaffen.
- Mit den Kommunen wird eine vernetzte Sicherheitsarchitektur zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen aufgebaut.
- Die Anpassung von Planungen und Präventionsmaßnahmen wird gemeinsam mit den Landkreisen gefördert.
- Für Kriminalitätsschwerpunkte und öffentliche Angsträume werden gemeinsam mit den Kommunen Sicherheitskonzepte entwickelt.
- Mit Trägern und Kommunen wird ein Perspektivplan erarbeitet, der die finanzielle und organisatorische Ausstattung der Sucht- und Drogenberatungsstellen sichert.
- Ein digitaler Sportstättenatlas erfasst gemeinsam mit Kommunen und Vereinen Zustand, Sanierungsbedarf und Nutzung der Anlagen im ganzen Land.
- Auen und Feuchtgebiete werden in Kooperation zwischen Landwirten und Gemeinden renaturiert.
- Regionale Projekte für Hochwasser- und Küstenschutz werden gemeinsam mit Landnutzern und Kommunen unterstützt.
BSW 81228
Mehr Geld 17
- Gewinne aus der Stromerzeugung kommen auch den Gemeinden zugute.
- Betroffene Gemeinden werden ohne Antrag und ohne bürokratischen Aufwand verbindlich an den Erträgen der Windenergie beteiligt.
- Die Einnahmen aus der Windenergie stehen den Gemeinden dauerhaft, planbar und zweckfrei zur Verfügung.
- Kommunen tragen kein Risiko für spätere Rückbau- oder Entsorgungskosten von Windenergieanlagen.
- Das Land beteiligt sich stärker an den Kitakosten, um die Kommunen zu entlasten.
- Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt erhält mindestens zwei hauptamtliche Präventionsfachkräfte.
- Das Land unterstützt kommunale Beschaffungen für Feuerwehr und Rettung stärker.
- Die Kommunen werden finanziell gestärkt und ihre Selbstverwaltung gesichert.
- Das Land verlagert keine Aufgaben an die Kommunen ohne entsprechenden Kostenausgleich.
- Kommunale Aufgaben werden ausreichend und verlässlich finanziert statt über ein bürokratisches Förderwesen.
- Kommunen erhalten pauschale Zuweisungen, insbesondere aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz, statt kleinteiliger Förderprogramme.
- Auf verpflichtende kommunale Eigenanteile wird verzichtet, wo diese faktisch nicht leistbar sind.
- Kommunen werden finanziell so ausgestattet, dass sie ihre Aufgaben eigenständig erfüllen können.
- Öffentliche Mittel werden gezielt in Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Wohnen und kommunale Daseinsvorsorge gelenkt.
- Neue Aufgaben werden Kommunen nur bei vollständiger Gegenfinanzierung übertragen; das Konnexitätsprinzip gilt konsequent.
- Kommunen erhalten eine auskömmliche Finanzausstattung.
- Für Kommunen gibt es weniger Förderbürokratie und mehr pauschale Mittelzuweisungen.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Über militärische Aktivitäten, Planungen und Übungen mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern soll gegenüber Landtag, Kommunen und Öffentlichkeit volle Transparenz herrschen.
- Kommunale Handlungsspielräume sollen gestärkt werden, etwa für Beschlüsse gegen die militärische Zweckentfremdung öffentlicher Einrichtungen.
- Gemeinden werden aktiv in Planung und Genehmigung neuer Energieanlagen einbezogen.
- Kommunale Beteiligungen an Energieanlagen werden unterstützt.
- Betroffene Gemeinden werden ohne Antrag und ohne bürokratischen Aufwand verbindlich an den Erträgen der Windenergie beteiligt.
- Die Einnahmen aus der Windenergie stehen den Gemeinden dauerhaft, planbar und zweckfrei zur Verfügung.
- Bei Zweit- oder Drittstandorten werden bestehende Belastungen und kommunale Entwicklungsziele berücksichtigt und Gemeinden frühzeitig und verbindlich beteiligt.
- Über den Ausbau der Windenergie wird nicht über die Köpfe der Kommunen hinweg entschieden.
- Bürger-Solar- und Bürger-Windparks mit verbindlicher kommunaler Beteiligung werden gezielt gefördert.
- Kommunen erhalten mehr Spielraum, unnötige bürokratische Anforderungen abzusenken oder davon abzusehen.
- Wohnraum in Tourismusregionen wird durch kommunale Steuerungsmöglichkeiten und zweckgebundene Nutzung von Sozialwohnungen geschützt.
- Entscheidungen über Energie- und Infrastrukturprojekte erfolgen transparent und mit frühzeitiger Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung.
Weniger Pflichten 4
- Betroffene Gemeinden werden ohne Antrag und ohne bürokratischen Aufwand verbindlich an den Erträgen der Windenergie beteiligt.
- Die Einnahmen aus der Windenergie stehen den Gemeinden dauerhaft, planbar und zweckfrei zur Verfügung.
- Die Aufnahme Geflüchteter richtet sich an der realen Leistungsfähigkeit der Kommunen aus.
- Für Kommunen gibt es weniger Förderbürokratie und mehr pauschale Mittelzuweisungen.
Teils begünstigend, teils belastend 3
- Die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen soll mit fairer Verteilung, ausreichender Finanzierung und gelingender Integration in den Kommunen verbunden sein.
- Strategisch wichtige Netzinfrastruktur wird in kommunale Verantwortung zurückgeführt, soweit rechtlich und wirtschaftlich möglich.
- Strategisch wichtige Energieinfrastruktur wird, wo möglich und sinnvoll, in kommunale Verantwortung zurückgeführt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
- Dialog, Verständigung und zivile Zusammenarbeit sollen gestärkt werden, auch durch Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen, Städtepartnerschaften und internationaler Kooperation im Ostseeraum.
- Internationale Schul-, Kultur- und Städtepartnerschaften sollen zur Völkerverständigung gefördert werden.
- Kommunale und zivilgesellschaftliche Initiativen, die internationale Partnerschaften und friedliche Zusammenarbeit stärken, sollen unterstützt werden.
- Geflüchtete werden nach der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Kommunen verteilt.
- Kommunale Investitionen erhalten langfristige Planungssicherheit.
- Landesprogramme sollen gezielt ländliche Räume, strukturschwache Regionen und kleinere Städte stärken.
Mehr Pflichten 8
- Land und Kommunen unterstützen die Entwicklung und den Ausbau von Angeboten für und mit älteren Menschen, etwa durch Beratung, Förderung, Räume, Mobilitätsangebote und Stärkung des Ehrenamts.
- Alle Kommunen erarbeiten seniorenpolitische Gesamtkonzepte.
- Jobcenter, Kommunen, Maßnahmenträger, Sozialverbände und Unternehmen werden in die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eingebunden.
- Die Kommunen aktivieren Bauland und entwickeln neue Wohngebiete mit Unterstützung des Landes.
- Städte und Kommunen werden bei der Erstellung von Energienutzungsplänen unterstützt.
- Kommunale Abgaben, Genehmigungen und Auflagen werden verhältnismäßig ausgestaltet.
- Land, Kommunen und Träger arbeiten zur Sicherung der Versorgung eng zusammen.
- Konzepte zur kommunalen Trägerschaft der Gesundheitsversorgung werden entwickelt und umgesetzt.
FDP 15523
Mehr Geld 12
- Kommunen können flexible und kostengünstige Lösungen wählen, wo getrennte Sammlung etwa bei der Biotonne keinen erkennbaren Mehrwert bietet.
- Das Land refinanziert den Kommunen die Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz vollständig und verlässlich.
- Das Bürgerbeteiligungsgesetz wird so angepasst, dass vom Ausbau erneuerbarer Energien betroffene Bürger und Gemeinden spürbar beteiligt werden.
- Kreditfinanzierte Investitionen erfolgen zusätzlich und senken nicht die eigenfinanzierte Investitionsquote des Landes.
- Die Kommunen erhalten Gestaltungsspielräume und eine Finanzausstattung für echte Selbstverwaltung.
- Bundesmittel für Kommunen kommen dort vollständig und zeitnah an.
- Übertragene Aufgaben von Bund oder Land werden den Kommunen auskömmlich finanziert.
- Kommunale Investitionen in Schulen, Sport, Kultur, Brand- und Katastrophenschutz, Infrastruktur und Digitales werden ermöglicht.
- Die Kommunen werden nach dem Konnexitätsprinzip aufgabengerecht finanziert.
- Bundesmittel für Kommunen werden vom Land vollständig und ohne Verzögerung weitergegeben.
- Die infrastrukturellen Bedürfnisse des ländlichen Raums werden bei der kommunalen Finanzausstattung stärker berücksichtigt.
- Fehlanreize durch unübersichtliche Bundes- und Landesprogramme mit hohen Folgekosten für Kommunen werden eingeschränkt.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Kommunen können flexible und kostengünstige Lösungen wählen, wo getrennte Sammlung etwa bei der Biotonne keinen erkennbaren Mehrwert bietet.
- Die Entscheidung über Wärmenetze liegt bei den Entscheidern vor Ort.
- Die Kommunen erhalten Gestaltungsspielräume und eine Finanzausstattung für echte Selbstverwaltung.
- Kommunale Haushaltsverantwortung ist mit der Entscheidung über Steuersätze, Gebühren und Beiträge verknüpft.
- Die Kommunen entscheiden wieder eigenständig über ihre Mittel.
- Kommunen sind nicht auf Fördertöpfe oder Sonderfonds der Landesregierung angewiesen.
- Das Subsidiaritätsprinzip wird zum Schutz der kommunalen Selbstverwaltung konsequent umgesetzt.
- Unnötige Vorgaben für Kommunen werden abgeschafft und ihre Entscheidungsspielräume erweitert.
Weniger Pflichten 7
- Kommunen können flexible und kostengünstige Lösungen wählen, wo getrennte Sammlung etwa bei der Biotonne keinen erkennbaren Mehrwert bietet.
- Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird abgeschafft und durch Freiwilligkeit ersetzt.
- Investitionsmittel für Kommunen werden über den kommunalen Finanzausgleich statt über kleinteilige Förderprogramme ausgereicht.
- Bürokratie und Berichtspflichten für Kommunen werden reduziert.
- Das Land sorgt dafür, dass nicht jede Kommune digitale Lösungen selbst entwickeln muss.
- Unnötige Vorgaben für Kommunen werden abgeschafft und ihre Entscheidungsspielräume erweitert.
- Menschen ohne Bleibeperspektive werden nicht auf die Kommunen verteilt, wenn sie ohnehin abgeschoben werden müssen.
Teils begünstigend, teils belastend 3
- In den Jugendämtern der Kreise und kreisfreien Städte werden Ombudspersonen eingesetzt.
- Die kommunale Pflegeplanung wird auf Analyse beschränkt und nicht zur Marktsteuerung genutzt.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird ein langfristiges Programm zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten mit verlässlicher Förderkulisse aufgelegt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 15
- Die Kommunalverfassung wird so geändert, dass wirtschaftliche Aktivitäten der öffentlichen Hand nur mit hoher Transparenz und ohne Verdrängung privater Anbieter erfolgen.
- Quartiersmanagement und kommunale Planungsprozesse werden in die Entwicklung neuer Betreuungsmodelle einbezogen.
- Interpretationsspielräume der Landkreise werden durch klare Vorgaben des Kreistags eingegrenzt.
- In den Kommunen werden Anlaufstellen für persönliche Hilfe geschaffen.
- Das Land unterstützt die Kommunen beim weiteren Ausbau der Fahrradinfrastruktur.
- Kommunale Hebesatzerhöhungen ohne strukturelle Haushaltskonsolidierung werden vermieden.
- Rekommunalisierungen und neue kommunale Aufgaben werden sorgfältig geprüft.
- Kommunale Wirtschaftstätigkeit geht nicht zulasten der lokalen Wirtschaft oder der Steuerzahler.
- Ein Mindestumfang freiwilliger kommunaler Leistungen wird im Finanzausgleichsgesetz festgeschrieben.
- Kommunen sollen nur wirtschaftlich tätig werden, wenn kein privates Unternehmen die gleiche Leistung gleich gut erbringen kann.
- Fördermittel für Schulbau werden an Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und pädagogischen Nutzen gebunden.
- Schulen und öffentliche Sportanlagen sollen außerhalb der Unterrichtszeiten konsequent für Vereine geöffnet werden.
- Für alle Landes- und kommunalen IT-Strukturen wird ein Cybersicherheitscheck durchgeführt.
- Regelmäßige IT-Notfallübungen in den Kommunen werden ausgebaut.
- Sicherheitsstandards für die IT des Landes und der Kommunen werden klar definiert.
FW 327
Mehr Geld 6
- Finanzausgleichs- und Kommunalabgabengesetz werden mit Konnexitätsprinzip, Finanzierungsgarantie für Pflichtaufgaben und einem Anteil für freiwillige Leistungen durchgesetzt.
- Die Regionalisierungsmittel des Bundes für das Land bleiben erhalten und werden an Kreise und Kommunen weitergereicht.
- Die Gemeinden werden finanziell entscheidend entlastet.
- Soziale Transferleistungen werden nicht mehr aus dem Gemeindehaushalt finanziert.
- Das Land garantiert die Handlungsfähigkeit der Kommunen durch ausreichende Finanzausstattung oder entlastet sie von Pflichtaufgaben.
- Überträgt das Land eigene Aufgaben auf Kreise oder Kommunen, finanziert es diese dauerhaft einschließlich künftiger Kostensteigerungen.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 3
- Die Garantie der kommunalen Finanzzuweisungen wird an die Durchführung einer grundsätzlichen Verwaltungsreform gebunden.
- Land und Landkreise setzen möglichst viele Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehren ein.
- Kommunen dürfen Aufgaben im Tierschutz nicht auf das Ehrenamt abschieben.
Koalitionsvertrag 162319
Mehr Geld 11
- Der Bund soll die finanziellen Auswirkungen seiner Gesetze auf Land und Kommunen möglichst vollständig ausgleichen.
- Überlegungen zur Entlastung der Kommunen von strukturwandelbedingten Altschulden werden unterstützt.
- Bei der Entlastung von Altschulden sollen Wohnungsbaualtschulden berücksichtigt werden.
- Das Land stellt die Basisinfrastruktur für digitale Verwaltungsdienstleistungen auch den Kommunen bereit.
- Die Hilfen zur Barrierereduzierung und Energieeffizienz werden stärker auch für nicht zentrale Orte mit zentralen Orten gleichrangiger Funktion geöffnet.
- Geprüft wird, wie das Land die Kommunen bei der Bodenbevorratung, etwa durch einen gemeinsamen Bodenfonds, unterstützen kann.
- Strukturschwache Gemeinden werden bei der Ausweisung Grüner Gewerbegebiete vorrangig über vorhandene Förderprogramme unterstützt.
- Mit den Akteuren werden Ideen und Projekte für lebendige Stadtzentren, insbesondere in der Städtebauförderung, entwickelt und umgesetzt.
- Das Land beteiligt sich aus Landesförderprogrammen an den vereinbarten investiven BUGA-Projekten.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei der Infrastruktur verrohrter Gewässer zusätzlich.
- Ein ESF-finanziertes Landesprogramm Schulsozialarbeit wird mindestens auf dem bisherigen Niveau aufgelegt und gibt Trägern und Kommunen finanzielle Sicherheit.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Auf Bundesebene wird gefordert, dass umliegende Gemeinden von Windkraft- und PV-Anlagen auf Ackerflächen profitieren.
- Die Entwicklung weiterer Energiedörfer wird durch Beratung bei Projekten und deren Umsetzung vorangetrieben.
- Das Land setzt sich beim Bund für Modellprojekte zur Senkung der Regelgeschwindigkeit auf 30 km/hin Innenstädten ein.
- Kommunale Vertretungen sollen in die Lage versetzt werden, örtlich bedeutsame Entscheidungen zu treffen.
- Die Kommunalverfassung soll ermöglichen, dass Kulturarbeit auch in schwierigen kommunalen Haushaltslagen gesichert werden kann.
- Die Kommunalverfassung soll ermöglichen, dass der Breitbandausbau auch in schwierigen kommunalen Haushaltslagen gesichert werden kann.
- Die Kommunen erhalten Satzungsbefugnisse für Beiräte in der Hauptsatzung.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 15
- Die kommunale Ebene wird vom Land weiter unterstützt.
- Eine verlässliche und stabile kommunale Finanzausstattung wird weiter sichergestellt.
- Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz zwischen Land und Kommunen gilt uneingeschränkt.
- Der Schuldenabbau der Kommunen wird weiter unterstützt.
- Das verpflichtende Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz des Landes wird beibehalten und weiterentwickelt.
- Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur (LEKA) begleitet weiterhin die Kommunen.
- Die Hilfen bei DDR-Wohnungsaltschulden für Kommunen und kommunale Gesellschaften werden fortgesetzt.
- Die Städtebauförderung im Bund-Länder-Programm wird auf hohem Niveau fortgeführt.
- Das Land unterstützt die Bundesgartenschau 2025 in Rostock weiterhin intensiv.
- Die Schulbauoffensive wird insbesondere zur Unterstützung der kommunalen Schulträger fortgeführt.
- Die bessere Entlohnung der Kita-Fachkräfte und die Kostenteilung dafür zwischen Kommunen und Land werden beibehalten.
- Über die Infrastrukturpauschale werden kommunale Investitionen gesichert.
- Freie Finanzspielräume sichern den Kommunen die Übernahme freiwilliger Aufgaben.
- Das Land erstattet den Kommunen weiterhin die Kosten für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.
- Das Land erstattet den Kommunen weiterhin die Kosten für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter.
Ohne klare Richtung 8
- Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die Kommunen werden mit dem Ziel eines fairen Ausgleichs gemeinsam analysiert.
- Die Unterstützung der Kommunen beim Unterhalt von Fernradwegen in den Jahren 2020 und 2021 wird evaluiert.
- Geprüft wird, wie das Land die Unterstützung der Kommunen beim Unterhalt von Fernradwegen fortsetzen kann.
- Die IT-Sicherheitsarbeit des Landes wird auf eine stärkere Unterstützung der Kommunen ausgeweitet.
- Das Land unterstützt die Kommunen beim Tierschutz und beteiligt sich an der Förderung von Tierheimen und ehrenamtlicher Tierschutzarbeit.
- Kommunen werden bei einer Rekommunalisierung von Krankenhäusern auf Basis eines nachhaltigen Konzepts unterstützt.
- Die Kommunen werden beim Ausbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes begleitet.
- Die kommunale Selbstverwaltung soll effektiv und gut ausgestattet sein.
Mehr Pflichten 16
- Gemeinsam mit den Kreisen wird ein landesweites Rufbussystem eingeführt, das jede Ortschaft tagsüber alle zwei Stunden an Bahn und Bus anbindet.
- Gemeinsam mit Städten, Gemeinden und Kreisen wird ein landesweites Radwegenetz mit geteilter Verantwortung für Ausbau und Unterhalt definiert.
- Gemeinden, Städte, Kreise, Bund und Land tragen gemeinsam Verantwortung für die lebenslange Vermittlung digitaler Kompetenzen.
- Bei einer zentralen Einrichtung der Kommunen wird eine eigene Einheit für IT-Sicherheit eingerichtet.
- Geprüft wird, wie kommunale Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger auch als Hilfs- und Serviceeinrichtungen für digitale Verwaltungsleistungen genutzt werden können.
- Die vier Modellprojekte zur Zukunft des Wohnens in Rostock, Schwerin, Greifswald und Heringsdorf werden mit den Kommunen umgesetzt.
- Erbpacht soll Vorrang vor dem Verkauf öffentlicher Flächen haben, um Boden nachhaltig zu bevorraten.
- Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen und Land sollen sich besser auf Starkregen, Hochwasser, Sturmfluten, Hitzewellen und Dürren einstellen.
- Die Unterhaltung verrohrter Gewässer ist eine kommunale Aufgabe, für die die Kommunen die Finanzkraft ihrer Verbände stärken müssen.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird ein System zur Erfassung und Bewertung von Alleen und einseitigen Baumreihen entwickelt.
- Gemeinsam mit Trägern und Kommunen wird ein landesweit einheitlicher Mindestpersonalschlüssel in den Kitas eingeführt.
- Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen an kommunalen Entscheidungen werden in der Kommunalverfassung festgeschrieben, einschließlich der Möglichkeit von Kinder- und Jugendbeiräten.
- Die Kommunen sollen zur Entwicklung und Umsetzung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte bewegt und dabei mit prozessbegleitenden Maßnahmen unterstützt werden.
- Die Schwimmangebote von Verbänden und Kommunen im Rahmen der Landesinitiative „M-V kann schwimmen“ werden verlängert.
- Land und Kommunen erarbeiten ein gemeinsames Konzept für Großschadenslagen über die Amts- und Katastrophenhilfe hinaus.
- Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive werden möglichst schnell zur dezentralen Unterbringung an die Kommunen weitergeleitet.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht