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Kommunen

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 4311
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 3
SPD 91413
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 9
Mehr Pflichten 9
Linke 3516
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 3
Grüne 8721
Mehr Geld 20
  1. Kommunen und Bürger werden bei Wind- und Solarprojekten an der Planung und später finanziell beteiligt.
  2. In allen Landesbehörden und Kommunen werden Klimaschutzmanager etabliert und gestärkt.
  3. Ein Landes-Klimafonds stellt die Einnahmen aus erneuerbaren Energien auf landeseigenen Flächen den Kommunen für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung.
  4. Die Bundesförderung für die kommunale Wärmeplanung wird vom Land bedarfsgerecht finanziell ergänzt.
  5. Ein Landes-Risikofonds sichert kommunale Wärmeprojekte ab, um industrielle Abwärme und Geothermie für die lokale Wärmeversorgung nutzbar zu machen.
  6. Regionale Anbieter und Kommunen über 1000 Einwohner werden gefördert, um Mobilitätsstandorte mit PV-überdachten Schnellladestationen auszustatten.
  7. Das Land stellt den Kommunen über einen Landesbodenfonds Darlehen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden bereit.
  8. Das Land unterstützt eine aktive kommunale Bodenpolitik durch die Einrichtung eines Landesbodenfonds.
  9. Ein Landesbodenfonds wird eingerichtet, damit Kommunen Flächen strategisch ankaufen und die soziale Wohnraumentwicklung selbst steuern können.
  10. Bauherren und Kommunen werden beim Erhalt und der Sanierung ortsbildender Gebäude unterstützt, auch finanziell und durch schnelle Entscheidungen.
  11. Im Landeshaushalt werden klare Prioritäten für Zukunftsinvestitionen gesetzt und Bundesmittel für Städte und Gemeinden konsequent abgerufen.
  12. Mittel des Bundes werden direkt an die Kommunen weitergereicht.
  13. Kommunen werden finanziell so ausgestattet, dass sie ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen und wieder mehr gestalten können.
  14. Es wird ein Klimafonds eingerichtet, der Kommunen Startkapital für Klimaprojekte bereitstellt.
  15. Kommunen können aus dem Klimafonds bis zu 300.000 Euro für Machbarkeitsstudien, Wärmeplanung oder Effizienzmaßnahmen erhalten.
  16. Der kommunale Klimafonds wird aus Einnahmen erneuerbarer Energien auf landeseigenen Flächen finanziert.
  17. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wird durch mehr direkte Zuweisungen statt komplizierter Förderprogramme gestärkt.
  18. Das Konnexitätsprinzip zwischen Land und Kommunen wird konsequent umgesetzt.
  19. Mit den Kommunen wird ein Klimapakt geschlossen, der die Energiewende vor Ort mit Beratung, Wissen und finanzieller Unterstützung stärkt.
  20. Die Kofinanzierung von EU-Projekten durch das Land wird erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 8
CDU 131840
Mehr Geld 19
  1. Finanzschwache Kommunen werden bei den Erschließungskosten unterstützt.
  2. Eine Investitionsoffensive für Kurorte wird gestartet.
  3. Das Land unterstützt die Kommunen stärker beim Erhalt, bei der Sanierung und bei der Pflege der Radwege.
  4. Aufgabenübertragungen an die Kommunen werden künftig vollständig finanziert.
  5. Das Konnexitätsprinzip wird uneingeschränkt angewendet.
  6. Bestehende Aufgabenübertragungen an Kommunen werden überprüft und nachfinanziert.
  7. Der Finanzierungsanteil der Kommunen bei der Kindertagesförderung wird ebenfalls vollständig berücksichtigt.
  8. Eine Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes stärkt die kommunale Finanzausstattung strukturell und dauerhaft.
  9. Förderprogramme werden so gestaltet, dass auch finanzschwache Gemeinden und Landkreise davon profitieren.
  10. Kommunen werden durch eine erweiterte Beteiligung an Landes- und Bundesmitteln gestärkt.
  11. Die Landesmittel für die Infrastrukturpauschale werden mittelfristig auf mindestens 200 Millionen Euro angehoben.
  12. Sonderbedarfszuweisungen werden als einfaches und bürokratiearmes Fördermittel gestärkt.
  13. Neubauten und Sanierungen von Schulen, Sportstätten, Kitas und Horten sollen auch von Bund und Land finanziert werden.
  14. Förderprogramme werden vereinfacht, pauschaliert und standardisiert, um kommunale Entscheidungsspielräume zu schaffen und Verwaltungskosten zu senken.
  15. Nachhaltige Entschuldungsprogramme für hoch verschuldete Kommunen werden fortgeführt und weiterentwickelt.
  16. Ein langfristiges Investitionsprogramm stellt den Sport auf eine verlässliche Grundlage und fördert kommunale sowie Vereinssportstätten im Leistungs- und Breitensport.
  17. Gemeinsam mit Kommunen, Verbänden und Vereinen wird der Sanierungs- und Investitionsstau bei Sportstätten systematisch abgebaut.
  18. Auf kommunaler Ebene wird die Förderung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte und Sozialplanungen ausgebaut.
  19. Es wird geprüft, ob das Land zentrale Rechenzentrumskapazitäten schafft und den Kommunen anbietet.
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Spielräume für vereinfachte und direkte Vergaben werden ausgeweitet, soweit das Europarecht das zulässt.
  2. Landespolitik respektiert die unterschiedlichen kommunalen Strukturen und fördert Selbstverwaltung sowie Gestaltungskraft.
  3. Kommunen erhalten mehr Freiräume für eigene Lösungen.
  4. Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt.
  5. Kommunen werden stärker in politische Entscheidungen einbezogen, insbesondere bei Standards, Planung und Experimenten.
  6. Förderprogramme werden so gestaltet, dass auch finanzschwache Gemeinden und Landkreise davon profitieren.
  7. Experimentierklauseln ermöglichen innovative kommunale Lösungsmodelle unter verlässlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.
  8. Förderprogramme werden vereinfacht, pauschaliert und standardisiert, um kommunale Entscheidungsspielräume zu schaffen und Verwaltungskosten zu senken.
  9. Die kommunale Selbstverwaltung wird ausgebaut.
  10. Entscheidungen werden vor Ort getroffen, und das Land ermöglicht kommunale Handlungskraft.
  11. Kommunale Entscheidungsspielräume bei Infrastruktur- und Energieprojekten werden erweitert.
  12. Transparente Dialogstrukturen zwischen Land und Kommunen ermöglichen fundierte Abstimmungen und Beteiligungen.
  13. Kommunale Mitwirkungsrechte bei Gesetzgebung und Standardsetzung werden gestärkt.
  14. Gemeinden und Landkreise dürfen auch über gesetzlich vorgeschriebene Anlässe hinaus Landes- und Gemeindeflaggen hissen.
  15. Kommunen erhalten die Freiheit, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar auszudrücken.
  16. Eine kommunale Experimentierklausel wird im Rettungsdienstrecht eingeführt.
  17. Kommunale Ordnungsbehörden für handwerks- und gewerberechtliche Verstöße werden in ihren Befugnissen und Kapazitäten gestärkt.
  18. Photovoltaik, Agri-Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Windenergie werden gezielt, bedarfsgerecht, maßvoll und am gemeindlichen Willen orientiert ausgebaut.
  19. Kommunen erhalten mehr Handlungsspielräume für Dorfkerne sowie für Gewerbe- und Industriegebiete.
Weniger Pflichten 8
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 15
Mehr Pflichten 13
BSW 81228
Mehr Geld 17
  1. Gewinne aus der Stromerzeugung kommen auch den Gemeinden zugute.
  2. Betroffene Gemeinden werden ohne Antrag und ohne bürokratischen Aufwand verbindlich an den Erträgen der Windenergie beteiligt.
  3. Die Einnahmen aus der Windenergie stehen den Gemeinden dauerhaft, planbar und zweckfrei zur Verfügung.
  4. Kommunen tragen kein Risiko für spätere Rückbau- oder Entsorgungskosten von Windenergieanlagen.
  5. Das Land beteiligt sich stärker an den Kitakosten, um die Kommunen zu entlasten.
  6. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt erhält mindestens zwei hauptamtliche Präventionsfachkräfte.
  7. Das Land unterstützt kommunale Beschaffungen für Feuerwehr und Rettung stärker.
  8. Die Kommunen werden finanziell gestärkt und ihre Selbstverwaltung gesichert.
  9. Das Land verlagert keine Aufgaben an die Kommunen ohne entsprechenden Kostenausgleich.
  10. Kommunale Aufgaben werden ausreichend und verlässlich finanziert statt über ein bürokratisches Förderwesen.
  11. Kommunen erhalten pauschale Zuweisungen, insbesondere aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz, statt kleinteiliger Förderprogramme.
  12. Auf verpflichtende kommunale Eigenanteile wird verzichtet, wo diese faktisch nicht leistbar sind.
  13. Kommunen werden finanziell so ausgestattet, dass sie ihre Aufgaben eigenständig erfüllen können.
  14. Öffentliche Mittel werden gezielt in Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Wohnen und kommunale Daseinsvorsorge gelenkt.
  15. Neue Aufgaben werden Kommunen nur bei vollständiger Gegenfinanzierung übertragen; das Konnexitätsprinzip gilt konsequent.
  16. Kommunen erhalten eine auskömmliche Finanzausstattung.
  17. Für Kommunen gibt es weniger Förderbürokratie und mehr pauschale Mittelzuweisungen.
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 8
FDP 15523
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 7
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 15
FW 327
Mehr Geld 6
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 3
Koalitionsvertrag 162319
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 15
Ohne klare Richtung 8
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 16
  1. Gemeinsam mit den Kreisen wird ein landesweites Rufbussystem eingeführt, das jede Ortschaft tagsüber alle zwei Stunden an Bahn und Bus anbindet.
  2. Gemeinsam mit Städten, Gemeinden und Kreisen wird ein landesweites Radwegenetz mit geteilter Verantwortung für Ausbau und Unterhalt definiert.
  3. Gemeinden, Städte, Kreise, Bund und Land tragen gemeinsam Verantwortung für die lebenslange Vermittlung digitaler Kompetenzen.
  4. Bei einer zentralen Einrichtung der Kommunen wird eine eigene Einheit für IT-Sicherheit eingerichtet.
  5. Geprüft wird, wie kommunale Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger auch als Hilfs- und Serviceeinrichtungen für digitale Verwaltungsleistungen genutzt werden können.
  6. Die vier Modellprojekte zur Zukunft des Wohnens in Rostock, Schwerin, Greifswald und Heringsdorf werden mit den Kommunen umgesetzt.
  7. Erbpacht soll Vorrang vor dem Verkauf öffentlicher Flächen haben, um Boden nachhaltig zu bevorraten.
  8. Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen und Land sollen sich besser auf Starkregen, Hochwasser, Sturmfluten, Hitzewellen und Dürren einstellen.
  9. Die Unterhaltung verrohrter Gewässer ist eine kommunale Aufgabe, für die die Kommunen die Finanzkraft ihrer Verbände stärken müssen.
  10. Gemeinsam mit den Kommunen wird ein System zur Erfassung und Bewertung von Alleen und einseitigen Baumreihen entwickelt.
  11. Gemeinsam mit Trägern und Kommunen wird ein landesweit einheitlicher Mindestpersonalschlüssel in den Kitas eingeführt.
  12. Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen an kommunalen Entscheidungen werden in der Kommunalverfassung festgeschrieben, einschließlich der Möglichkeit von Kinder- und Jugendbeiräten.
  13. Die Kommunen sollen zur Entwicklung und Umsetzung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte bewegt und dabei mit prozessbegleitenden Maßnahmen unterstützt werden.
  14. Die Schwimmangebote von Verbänden und Kommunen im Rahmen der Landesinitiative „M-V kann schwimmen“ werden verlängert.
  15. Land und Kommunen erarbeiten ein gemeinsames Konzept für Großschadenslagen über die Amts- und Katastrophenhilfe hinaus.
  16. Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive werden möglichst schnell zur dezentralen Unterbringung an die Kommunen weitergeleitet.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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