Zum Inhalt

Klima

Schutzgüter: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag

CSU00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU und CSU 11620
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Technologieoffene emissionsarme Wärmelösungen werden gefördert.
  2. Der Emissionshandel soll die Emissionsmenge effizient begrenzen und damit das Klima schützen.
  3. Alle klimafreundlichen und systemdienlichen Kapazitäten werden ans Netz gebracht, beginnend mit einem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.
  4. Emissionsarme Wärmelösungen werden technologieoffen gefördert.
  5. Emissionsarme Wärmelösungen werden technologieoffen genutzt.
  6. Die Dekarbonisierung im Gebäudebereich setzt auf CO2-Bepreisung mit sozialem Ausgleich.
  7. Die Dekarbonisierung im Gebäudebereich setzt auf verlässliche Förderung.
  8. Die Dekarbonisierung im Gebäudebereich setzt auf technologieoffene Lösungen.
  9. Für klimafreundliche Energie wird eine technologieoffene Energieforschung sichergestellt.
  10. Andere Länder werden beim Klimaschutz unterstützt.
  11. Die Klimaschutzunterstützung anderer Länder setzt auf Technologie- und Wissenstransfer mit Innovationen aus Deutschland.
  12. Die CO2-Bepreisung wird im Instrumentenmix zum Leitinstrument ausgebaut.
  13. Der Emissionshandel wird in der EU durch schrittweise Einbeziehung aller Sektoren mit energiebedingten Emissionen als zentrales Klimainstrument gestärkt.
  14. Auf dem Weg zu international vergleichbaren Standards wird auf Klima- und Energiepartnerschaften gesetzt.
  15. Auf dem Weg zu international vergleichbaren Standards wird Schutz vor der Verlagerung von CO2-Emissionen angestrebt.
  16. Kohlenstoffmärkte für den internationalen Handel von Emissionsminderungen werden unterstützt.
  17. Investitionen in Klimatechnologien und Energieeffizienz sollen steuerlich deutlich schneller und besser abgesetzt werden können.
  18. Neben der Elektromobilität sollen alle klimafreundlichen Möglichkeiten für alternative Antriebe und energieeffiziente Kraftstoffe genutzt werden, etwa E-Fuels, Wasserstoff und nachhaltige Biokraftstoffe.
  19. Die CO2-Bepreisung im Instrumentenmix zum Leitinstrument ausbauen.
  20. Emissionsarme Wärmelösungen einschließlich Holz technologieoffen fördern und nutzen.
Ohne klare Richtung 16
Weniger Rechte oder Angebote 1
AfD 5​​
SPD ​1223
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Für einen Aufschwung, der bei allen ankommt, wird in Bildung, Innovation, Digitalisierung und Klimaschutz investiert.
  2. Unternehmen erhalten verlässliche politische Unterstützung auf ihrem Weg zur Klimaneutralität.
  3. Der Staat soll die Bedingungen dafür schaffen, dass alle auf klimafreundliche Technologien umsteigen können.
  4. Staatliche Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Technologien geht vor allem an diejenigen, die ihn sich sonst nicht leisten können, dann aber in benötigter Höhe.
  5. Klimaneutralität wird Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, wofür Kommunen, Länder und Bund neue Aufgaben übernehmen.
  6. Wo Wärmenetze oder ÖPNV nicht ausreichen, ermöglicht gezielte Förderung allen den klimafreundlichen Umstieg.
  7. Lokale Wärmepläne für eine klimafreundliche kommunale Energieversorgung werden gefördert.
  8. Kommunen erhalten Fördermittel und technische Unterstützung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
  9. Der europäische Green Deal wird unterstützt, damit Europa der erste klimaneutrale Kontinent wird.
  10. Die Beschaffung klimafreundlicher Lkw und Nahverkehrsbusse wird gefördert.
  11. Der Weg zu einem klimaneutralen Luftverkehr wird unter fairen Wettbewerbsbedingungen für Flughäfen und Airlines gestaltet.
  12. Die Luftverkehrsteuer soll in eine EU-Klimaabgabe umgewandelt werden, die alle Airlines zahlen, auch solche außerhalb Europas.
  13. Treibhausgasemissionen werden durch einen beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien vermieden.
  14. Treibhausgasemissionen werden durch effizientes Energiemanagement vermieden.
  15. Die Industrie wird dekarbonisiert.
  16. Die Kreislaufwirtschaft wird ausgeweitet.
  17. Ab der GAP-Förderperiode 2028 werden Betriebe stärker gefördert, die Wasser, Boden und Luft schonen, die Artenvielfalt erhalten und Klimaschutz betreiben.
  18. Handelsabkommen sollen Umwelt und Klima schützen und langfristige Perspektiven für Wachstum und Wohlstand aller Vertragsparteien schaffen.
  19. Das Pariser Klimaabkommen soll umgesetzt werden.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 10
Grüne ​1786
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 86
  1. Unternehmen werden auf dem Weg in die Klimaneutralität unterstützt.
  2. Mit aller Kraft soll das Klima stabilisiert werden.
  3. Für die Wirtschaft wird dauerhaft günstige, verlässliche und klimaneutrale Energie gesichert.
  4. Das EU-Beihilferecht wird so geändert, dass es die Dekarbonisierung der Industrie und den Abbau von Abhängigkeiten von Autokratien nicht behindert.
  5. Alle Geldanlagen des Staates sollen nach Nachhaltigkeitskriterien und im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen angelegt werden.
  6. Die Industrie wird bei der klimafreundlichen Modernisierung unterstützt und ihre Abwanderung in Länder ohne CO2-Preis soll verhindert werden.
  7. Die klimaneutrale Modernisierung der Industrie stützt sich auf einen Mix aus CO2-Preis, gezielter Investitionsförderung und unbürokratischem Ordnungsrecht.
  8. Bei zu hohen Investitionshürden werden wettbewerbsorientierte Instrumente wie Klimaschutzverträge eingesetzt.
  9. Der Anwendungsbereich der Klimaschutzverträge wird ausgeweitet, gefördert werden Unternehmen mit der höchsten CO2-Einsparung je Euro.
  10. In Sektoren wie Stahl und Zement werden europaweit grüne Leitmärkte etabliert.
  11. Für schwer vermeidbare Industrieemissionen wird die Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCS/CCU) ermöglicht.
  12. Voraussetzung für CCS/CCU ist die sichere und stabile Speicherung oder Nutzung des CO2 in geschlossenen Kohlenstoffkreisläufen.
  13. Natürliche und technische Verfahren für negative Emissionen werden erforscht und entwickelt.
  14. Für Negativemissionen werden klare Ziele gesetzt, ohne sie auf die Reduktionsziele des Emissionshandels anzurechnen.
  15. Ab 2035 werden nur noch Fahrzeuge mit klimaneutralen Antrieben neu zugelassen.
  16. Hohe Sozial-, Klima-, Natur-, Tierschutz- und Menschenrechtsstandards sollen vor Unterbietungswettbewerb schützen.
  17. Pariser Klimaabkommen, ILO-Kernarbeitsnormen und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt werden in Handelsabkommen verbindlich verankert.
  18. Die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung werden am Pariser Klimaabkommen ausgerichtet.
  19. Das Bergrecht wird modernisiert und soll Klimaschutz, Umweltschutz und Bürgerbeteiligung vereinen.
  20. Investitionen in Klimaschutz, Verkehrs-, Energie-, Bildungs- und Forschungsinfrastruktur sowie nationale Sicherheit haben Priorität.
  21. Klima- und umweltschädliche Subventionen werden abgebaut.
  22. Green Deal und Fit-for-55-Paket sollen europaweit konsequent und unbürokratisch umgesetzt werden.
  23. Der geplante europäische Emissionshandel für Verkehr und Gebäude und der Clean Industrial Act werden unterstützt.
  24. Die Emissionshandelssysteme werden auf europäischer Ebene wie geplant umgesetzt.
  25. Der CO2-Preis wird als zentraler Hebel für Klimaschutz gestärkt.
  26. Klimaschutz soll einfacher und bezahlbarer werden, Umsetzungsprobleme werden pragmatisch gelöst.
  27. Europa soll bis 2040 seine Treibhausgasemissionen um mindestens 90 bis 95 Prozent gegenüber 1990 senken.
  28. Der Green Deal wird ambitioniert weitergeführt, mit einem bedeutenden Beitrag Deutschlands.
  29. Bei prognostizierter längerfristiger Zielverfehlung muss in den jeweiligen Sektoren verbindlich nachgesteuert werden.
  30. Jedes Ministerium muss unabhängig von der Gesamtbilanz geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaziele umsetzen.
  31. Die Umweltauswirkungen der Ernährung auf Klima und Biodiversität werden berücksichtigt.
  32. Eine attraktive, günstige und stärker pflanzenbasierte Ernährung wird unterstützt.
  33. Investitionen in die klimaneutrale Erneuerung sollen teilweise über Kreditaufnahme finanziert werden.
  34. Förderprogramme für klimafreundliche Alternativen werden weiter ausgebaut.
  35. Die Einnahmen der CO2-Bepreisung von Gebäudewärme und Verkehr werden für sozial gerechten Klimaschutz ausgegeben.
  36. Klima- und umweltschädliche Subventionen werden schrittweise abgebaut.
  37. Die frei werdenden Mittel werden für sozialen Ausgleich sowie Klima- und Umweltschutz verwendet.
  38. Das Dienstwagenprivileg wird so reformiert, dass es Anreize für klimaneutrale Mobilität setzt.
  39. Klimaschädliche Subventionen im Luftverkehr sollen abgebaut werden.
  40. Die Nutzung von fossilem Gas wird schrittweise und spätestens bis 2045 reduziert, um die Klimaziele einzuhalten.
  41. Neue Langfristverträge für den Gasimport werden als unvereinbar mit den Klimazielen abgelehnt.
  42. Die Reduktion des europäischen Gasverbrauchs und der Umstieg auf grünen Wasserstoff und andere erneuerbare Energiequellen werden beschleunigt.
  43. Die Emissionen in der Vorkette werden berücksichtigt.
  44. Gemeinsam mit den Kommunen wird allen Menschen der schrittweise Umstieg auf klimaneutrales und bezahlbares Heizen ermöglicht.
  45. Der Instrumentenmix aus Förderung, Beratung und Standards im Wärmesektor wird weiterentwickelt, um den Sektor auf den Pfad der Klimaneutralität zu bringen.
  46. Die Unterstützung beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen wird ausgebaut.
  47. Durch eine Senkung der Stromkosten wird die Bereitstellung klimafreundlicher Wärme bei den Energieversorgern vor Ort gestärkt.
  48. Der Drittanbieterzugang in der Fernwärme wird erleichtert, um Investitionen und Dekarbonisierung voranzubringen.
  49. Bei Holzverbrennung emittiertes CO2 wird im Zertifikatehandel voll angerechnet.
  50. Klimaschutz und Klimaanpassung werden zur gemeinsam finanzierten Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern.
  51. Förderprogramme wie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz werden weiter gestärkt.
  52. Die Kommunen werden mit mehr Mitteln für Investitionen und Personal für Klimaschutz und Klimaanpassung unterstützt.
  53. Ein zuverlässiges Angebot an Bussen und Bahnen wird geschaffen.
  54. Es wird erheblich in Barrierefreiheit, sichere Haltestellen und attraktive Mobilitätsangebote investiert.
  55. Ein integrierter Bundesmobilitätsplan für klimaneutrale, flächenschonende und sozial gerechte Mobilität bis 2045 wird erarbeitet.
  56. Der Bundesverkehrswegeplan wird bis zum Beschluss des Bundesmobilitätsplans unter Berücksichtigung der Klimaziele überprüft.
  57. Die Produktion nachhaltiger Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien wie E-Kerosin wird unterstützt.
  58. Technologien zur Kraftstoffeinsparung im Luft- und Schiffsverkehr werden gefördert.
  59. Der schnelle Aufbau einer klimaneutralen Energieversorgung in Häfen, insbesondere einer Landstromversorgung, wird gefördert.
  60. Der Staat soll als Ankerkunde zum Hochlauf klimafreundlicher Kraftstoffe in Schiff- und Luftfahrt beitragen.
  61. Die Privilegien für Privatjets werden abgeschafft und diese Fortbewegungsart reduziert.
  62. Klimafreundliche Konzepte wie mehr Co-Working, die unnötige Pendelfahrten vermeiden, werden besonders in ländlichen Regionen unterstützt.
  63. Passgenaue Nahverkehrskonzepte wie Stadtbahnen oder klimaverträgliche Fähren werden unterstützt.
  64. Das Nahverkehrsangebot wird verbessert, um die Fahrgastzahlen in klimaneutralen Bussen und Bahnen bis 2040 zu verdoppeln.
  65. Der Schutz von Klima und Natur wird im Grundgesetz verankert.
  66. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird verstetigt, erweitert und fortentwickelt, und die Mittel für den natürlichen Klimaschutz wachsen über 2028 hinaus.
  67. Waldbesitzende werden bei einem naturgerechten Waldmanagement unterstützt.
  68. Landwirtinnen, Junglandwirte und Neueinsteiger werden auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Landwirtschaft besser unterstützt.
  69. Weidehaltung auf extensivem, artenreichem Dauergrünland wird gefördert.
  70. Eine inflationsindexierte, an Klimaschutzzielen ausgerichtete Wohnungsbauprämie soll Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen den Zugang zu Wohneigentum erleichtern.
  71. Es sollen gute Rahmenbedingungen für klimaverträgliches, schnelles und preiswertes Bauen und Umbauen geschaffen werden.
  72. Vermieter sollen klare Anreize erhalten, öffentliche Fördermittel zur Sanierung tatsächlich zu nutzen.
  73. Über CO2-Bilanzierungen wird die beste Umsetzung klimaverträglichen Bauens und Sanierens ermittelt.
  74. Die Stadt- und Dorfentwicklung soll ganzheitlich und quartiersbezogen sein und klimaneutrale Mobilität, mehr Grün, mehr Wasserflächen und Beteiligung ermöglichen.
  75. Mit einer Innovationsinitiative ZukunftsCampus sollen Hörsäle, Labore, Mensen und Bibliotheken gemeinsam mit den Ländern klimagerecht modernisiert werden.
  76. Der Bürgerfonds berücksichtigt soziale und Nachhaltigkeitskriterien und richtet sich am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens aus.
  77. Auch neue große Emittenten von Treibhausgasen müssen ihren Beitrag leisten.
  78. Auf EU-Ebene braucht es verbindliche Ziele für Klima- und Naturschutz.
  79. Investitionen mit höchster Priorität für Sicherheit, Wohlstand, sozialen Frieden und Klimaschutz werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten unter Einbeziehung aller Finanzierungsoptionen gestemmt.
  80. Deutschland und Europa sollen einen fairen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung gemäß den Beschlüssen der Klimakonferenzen leisten.
  81. Für die internationale Klimafinanzierung sollen innovative Finanzierungsinstrumente genutzt werden.
  82. Investitionen und Handelsbeziehungen sollen mit den Zielen der Klimaneutralität und der Agenda 2030 in Einklang gebracht werden.
  83. Globaler Klima- und Biodiversitätsschutz sollen enger miteinander verzahnt werden.
  84. Partnerländer sollen beim Schutz von Ökosystemen unterstützt werden, die große Mengen CO2 speichern.
  85. Globale Herausforderungen sollen durch internationale Partnerschaften im gegenseitigen Interesse angegangen werden.
  86. Für die internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 12
Linke ​918
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Die Ausgaben für Rüstung und klimaschädliche Subventionen sollen sinken.
  2. Es gibt massive öffentliche Investitionen in Soziales, Bildung, Gesundheit und den klimagerechten Umbau.
  3. Die Klimafinanzierung für Länder des Globalen Südens einschließlich Entschädigungen für Klimaschäden wird bedarfsgerecht und massiv erhöht.
  4. Standards zu Menschenrechten, Arbeits-, Umwelt- und Klimaschutz in Lieferketten werden durch Klagemöglichkeiten, Beschwerdemechanismen und staatliche Kontrollen gestärkt.
  5. Regionale Wirtschaftskreisläufe werden aufgebaut, um Transportemissionen zu reduzieren.
  6. Ein Investitionsfonds von 200 Milliarden Euro unterstützt Unternehmen mit langfristigen Krediten oder gegen Gesellschaftsanteile beim klimagerechten Umbau.
  7. Klimaschutzverträge fördern klimafreundliche Technologie bei der Um- und Ausrüstung von Produktionsanlagen.
  8. Die Emissionen werden wirksam und schnell gesenkt.
  9. Für den Klimaschutz werden verbindliche Ziele und Emissionsgrenzen mit klaren Vorschriften für Konzerne festgelegt.
  10. Die Sektorziele im Klimaschutz werden wiederhergestellt.
  11. Förderprogramme und staatliche Infrastrukturprogramme sollen den klimagerechten Umbau in den Sektoren unterstützen.
  12. Die finanzielle Unterstützung von Ländern des Globalen Südens bei Klimaschutz und Minderung von Klimaschäden wird massiv erhöht.
  13. Für besonders klimaschädliche Produkte und Dienstleistungen wie SUVs, Kreuzfahrten oder Flugreisen gelten Werbeverbote.
  14. Auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 120 km/h.
  15. Innerorts gilt außer auf Hauptverkehrsachsen Tempo 30.
  16. Die Mittel für natürlichen Klimaschutz werden verdoppelt.
  17. Statt Waffen, Umweltzerstörung und Armut zu exportieren, werden globale Ungerechtigkeiten überwunden und soziale Bewegungen unterstützt.
  18. Für besonders klimaschädliche Produkte und Aktivitäten wie SUVs, Kreuzfahrten oder Flugreisen gelten Werbeverbote.
Ohne klare Richtung 9
SSW ​925
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Der Bund bekennt sich zum Pariser Klimaabkommen und setzt die zur Einhaltung nötigen Maßnahmen um.
  2. Einnahmen von Unternehmen mit hohen CO2-Emissionen werden gezielt in soziale und ökologische Maßnahmen investiert.
  3. Klimaschädliche Subventionen werden beendet.
  4. Nach dänischem Vorbild wird viel stärker auf Biomethan als Erdgasersatz gesetzt.
  5. Der Bund gewährleistet, dass Wärmenetze überall dort aus- oder neu gebaut werden, wo sie sinnvoll sind.
  6. Schleswig-Holstein erhält eine moderne Infrastruktur für die Transformation zum klimaneutralen Industrieland.
  7. Der CO2-Ausstoß im Verkehrssektor wird konsequent gesenkt.
  8. Zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor erfolgt eine konsequente Mobilitätswende.
  9. In den Ausbau der Bahninfrastruktur wird ausreichend investiert.
  10. Güterverkehre werden konsequent auf die Schiene verlagert.
  11. Der Bund fördert aktiv den multimodalen Transport.
  12. Die Dekarbonisierung der Mobilität wird vorangetrieben.
  13. Biologischer Klimaschutz soll als Landschaftspflegemaßnahme in Feuchtwiesen und Mooren ohne landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht werden.
  14. Das dänische „Grüne Dreierabkommen“ soll als Vorbild für die Reduzierung von CO2-Emissionen in der deutschen Landwirtschaft dienen.
  15. Die Politik soll langfristige Ziele über Wahlzyklen hinaus setzen, darunter verbindliche Klimaziele und Investitionen in nachhaltige Technologien.
  16. Unternehmen sollen bei der Digitalisierung und beim Klimaschutz begleitet und unterstützt werden.
  17. Soziale Aspekte sowie Umwelt-, Klimaschutz und Tierwohl rücken in den Fokus der EU-Agrarzahlungen.
  18. Grünland wird als CO2-Senke weiter gestärkt.
  19. Die Nutzung von Niederungen und Moorflächen wird angepasst, damit sie ihre Funktion als CO2-Speicher besser erfüllen.
  20. Für den Erhalt von Niederungen und Moorflächen werden Klimaschutz- und Flächenprogramme aufgelegt.
  21. Gegen den Klimawandel werden Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen getroffen.
  22. Umwelt- und Klimaschutz werden sozialverträglich umgesetzt.
  23. Der EU-Emissionshandel wird sektorenübergreifend und über Staatsgrenzen hinaus, möglichst global, ausgeweitet.
  24. Effektiver Umwelt- und Klimaschutz wird international verfolgt.
  25. Es wird heute in nachhaltigen Klimaschutz, moderne Infrastruktur und zukunftsorientierte Forschung investiert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 8
BSW 1611
Mehr Rechte oder Angebote 11
Ohne klare Richtung 6
Weniger Rechte oder Angebote 1
FDP 168
FW 168
Koalitionsvertrag 21239
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Die Dekarbonisierung wird unterstützt.
  2. Umgehend nach Beginn der Wahlperiode soll ein Gesetzespaket die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) für schwer vermeidbare Industrieemissionen und Gaskraftwerke ermöglichen.
  3. Leitmärkte für klimafreundliche Produkte sollen geschaffen werden, etwa durch Quoten für emissionsarmen Stahl, eine Grüngasquote oder vergaberechtliche Vorgaben.
  4. Die Stahlindustrie wird erhalten, zukunftsfähig gemacht und bei der Umstellung auf klimaneutrale Produktion unterstützt.
  5. Der Stahlindustrie soll die Nutzung von CCS-Technologien ermöglicht werden.
  6. Das Recycling von Stahlschrott soll zur Dekarbonisierung unterstützt werden.
  7. Ein Programm aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds soll Haushalten mit kleinem und mittlerem Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtern.
  8. Das maritime Forschungsprogramm für den Schiffbau wird weiterentwickelt, unter anderem zu Dekarbonisierung von Antrieben, Unterwasserrobotik und autonomer Schiffsführung.
  9. Es werden Anreize für einfaches, klimafreundliches und kostenreduziertes Bauen gesetzt.
  10. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße im Gebäudeenergierecht werden.
  11. Mit Sachsen und Thüringen wird ein Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen errichtet.
  12. Die Verkehrsinfrastruktur soll leistungsfähig gemacht werden, um die Resilienz zu stärken und die Klimaziele zu erreichen.
  13. Die Elektrifizierung der Schiene wird beschleunigt.
  14. Die Umrüstung von Busflotten im ÖPNV auf klimaneutrale Busse wird gefördert.
  15. Das Pariser Klimaabkommen wird umgesetzt.
  16. Die Klimaziele sollen vorrangig durch Minderung von Treibhausgasen in Deutschland erreicht werden.
  17. Das europäische Klima-Zwischenziel von minus 90 Prozent bis 2040 wird unterstützt, sofern Deutschland nicht mehr mindern muss als nach dem deutschen Zwischenziel für 2040 vorgesehen.
  18. Der European Green Deal und der Clean Industrial Deal werden weiterentwickelt, um Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zu verbinden.
  19. Der Emissionshandel wird europäisch und international vorangetrieben.
  20. Die Einführung des europäischen Emissionshandels ETS 2 wird unterstützt.
  21. Energieeffizienz wird vor allem durch steuerliche Anreize und Marktsignale gestärkt.
  22. Umwelt- und Klimaschutzstandards werden umgesetzt.
  23. Die nationale Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe wird erhöht.
  24. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und die Moorschutzstrategie werden verstetigt.
  25. Beim natürlichen Klimaschutz wird auf Freiwilligkeit, Anreize und Honorierung von Ökosystemleistungen gesetzt.
  26. In der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Einkommensanreize für Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen deutlich gesteigert.
  27. Zwei Milliarden Euro Altmittel aus der Bankenabgabe fließen mit der Kreditwirtschaft in einen Mittelstand-Fonds für die digitale und klimaneutrale Transformation.
  28. Weitere 100 Milliarden Euro werden schrittweise dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt.
  29. Der Klima- und Transformationsfonds wird auf die zentralen Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität konzentriert.
  30. Die Mittelvergabe des Klima- und Transformationsfonds wird effizienter und stärker an CO2-Vermeidung und sozialem Ausgleich ausgerichtet.
  31. Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden zur Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität zurückgegeben.
  32. Die praxisnahe Umsetzung der Klimaneutralität von Rechenzentren wird vorangetrieben.
  33. Neuartige Klimatechnologien werden vorangebracht.
  34. Die Forschung zur Dekarbonisierung der bodengebundenen Mobilität sowie der Schiff- und Luftfahrt wird intensiviert.
  35. Im Forschungsbauprogramm werden Anforderungen an Klimaschutz und Nachhaltigkeit abgebildet.
  36. Die Erreichung der internationalen Nachhaltigkeitsziele und des Pariser Klimaschutzabkommens wird unterstützt.
  37. Deutschland stellt seinen fairen Anteil an der internationalen Klimafinanzierung bereit.
  38. Bei der Klimafinanzierung wird verstärkt auf private Mittel und Beiträge nicht-traditioneller Geber gesetzt.
  39. Der internationale Biodiversitätsschutz wird fortgeführt und enger mit Klimaschutz und der Bekämpfung von Dürren und Wüstenbildung verknüpft.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 10
Weniger Rechte oder Angebote 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de