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Klima

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 8​1
CDU 112
SPD ​310
Grüne ​436
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sollen angesichts von Extremwetter, Ökosystemverlust und Artenrückgang erheblich verstärkt werden.
  2. Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sollen gezielt auf kommunaler Ebene gefördert werden.
  3. Ein verbindliches und kontrollierbares Klimaschutzgesetz mit ambitionierten Minderungszielen soll beschlossen werden.
  4. Das Land soll eine ehrgeizige Klimaschutzstrategie mit verlässlichem Handlungsrahmen für Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft erhalten.
  5. Klimaschutz soll als Staatsziel in Artikel 35 der Landesverfassung aufgenommen werden.
  6. Natürliche Kohlenstoffsenken wie Wälder und Moore sollen erhalten, wiederhergestellt und gestärkt werden.
  7. Leistungen des Waldes wie CO2-Bindung und Trinkwasserschutz sollen angemessen vergütet werden.
  8. Die Landesenergieagentur LENA soll gestärkt werden und weitere Kompetenzen im Klimaschutz aufbauen.
  9. Großwärmepumpen sollen ein zentraler Baustein der Wärmeversorgung werden.
  10. Großwärmepumpen werden gezielt für städtische Quartiere, als Ersatz für Gaskraftwerke in Fernwärmenetzen und für neue Baugebiete gefördert.
  11. Vorrang hat die Minimierung von CO2-Emissionen durch Prozessinnovationen, Stoffkreisläufe und Suffizienz.
  12. Klimaneutrale, günstige und sichere Mobilität wird für alle Menschen ermöglicht.
  13. Der Umweltverbund aus Bus, Bahn, Rad, Fußverkehr und Carsharing erhält grundsätzlich Vorrang.
  14. Für den Schienenpersonenverkehr wird eine Infrastrukturoffensive angestrebt.
  15. Das Land unterstützt die Beschaffung klimaneutraler Fahrzeuge wie Straßenbahnen und Elektrobusse samt Ladeinfrastruktur finanziell.
  16. Busflotten und Schienennetz werden konsequent elektrifiziert.
  17. Alle Hochschulen arbeiten spätestens 2030 klimaneutral.
  18. Das Land unterstützt die Klimaneutralität der Hochschulen mit Investitionsprogrammen.
  19. Ein Klimaschutzfonds für Hochschulen wird eingerichtet.
  20. Kommunen und Sportvereine werden bei Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen in Sportstätten unterstützt.
  21. Die Wirtschaftsförderung wird an den Klimaschutz gekoppelt.
  22. Die Vergabe von GRW-Wirtschaftsfördermitteln wird an den Beitrag zur Transformation zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft gekoppelt.
  23. Kreislaufwirtschaft, CO2-Neutralität und Ressourceneffizienz, etwa beim Recycling von Batterien, Solar- und Windanlagen, werden gefördert.
  24. Eine soziale Miet- und Baupolitik soll bezahlbares, klimagerechtes, barrierefreies und gemeinwohlorientiertes Wohnen ermöglichen.
  25. Die Landesentwicklung soll Flächen schonen, Ortskerne stärken und Klimaschutz, Wohnen und Infrastruktur zusammen denken.
  26. Abrisse erfolgen nur, wenn sie sozial und klimapolitisch notwendig sind.
  27. Solaranlagen auf Gebäuden werden gefördert.
  28. Begrünungskonzepte und Parkflächen werden gefördert.
  29. Baulicher Hitzeschutz und passive Kühlung werden neuer Standard.
  30. Das Land unterstützt die Umstellung der Harzer Schmalspurbahnen auf eine klimafreundliche Antriebstechnik, vorzugsweise auf erneuerbare Kraftstoffe.
  31. Umwelt- und klimaschädliche Subventionen werden konsequent abgebaut, um Natur- und Klimaschutz zu finanzieren.
  32. Alle Haushaltsausgaben werden einem Klimacheck unterzogen.
  33. Ein Klimavorbehalt im Landeshaushalt verlangt eine Begründung für Ausgaben ohne nachweisbare Klimaverträglichkeit.
Ohne klare Richtung 4
Linke ​1027
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Kreditfinanzierte Investitionen in Bildung, soziale Infrastruktur und Klimaschutz bleiben trotz höherer Zinsen sinnvoll.
  2. Ein Investitionsprogramm „Zukunft Sachsen-Anhalt“ für Bildung, Gesundheit, Klimaschutz und soziale Teilhabe wird aufgelegt.
  3. Klimafreundliche Mobilität und gut ausgebaute öffentliche Verkehrssysteme werden geschaffen.
  4. In den Kommunen werden weitere Klimaschutzmaßnahmen ergriffen und umweltfreundliche Projekte unterstützt.
  5. Erneuerbare Energien werden gefördert.
  6. Neu- und Umbau erfolgen klimaneutral.
  7. Der Fonds kann für klimagerechten Umbau, neue Produktionsverfahren und Startup-Gründungen genutzt werden.
  8. Statt Subventionen gibt es langfristige Kredite und Beteiligungen für Klimaneutralität, Modernisierung und Transformation von Unternehmen.
  9. Ein Landesprogramm fördert kleine und mittlere Unternehmen mit Zuschüssen für Klimaschutzprojekte.
  10. Das Landesprogramm vergibt zinslose, langfristige Kredite für die Umstellung auf klimaneutrale Produktion.
  11. Energie- und CO2-Kosten der Industrie werden in Umbauphasen gesenkt, gekoppelt an gute Arbeit, Klimaschutz und Standortsicherheit.
  12. Ein Landesprogramm „Handwerk 2035“ investiert in klimaneutrale Produktion, Energieeffizienz und digitale Werkzeuge.
  13. Abwärme, Großwärmepumpen und Nahwärmelösungen werden vermehrt genutzt.
  14. Förderprogramme werden verlässlich an Tier-, Umwelt-, Klima- und Sozialstandards gekoppelt.
  15. Holz wird als klimafreundlicher Baustoff im öffentlichen Bau gefördert.
  16. Kommunen erhalten die Mittel, um Klimaanpassung und Klimaschutz zu finanzieren.
  17. Klimaschutz wird durch klare Regeln verlässlich, gerecht und wirksam gemacht.
  18. Ein verbindliches CO2-Budget legt den Pfad zur Klimaneutralität des Landes bis 2035 fest.
  19. Alle politischen Entscheidungen werden einer verpflichtenden Klimawirkungsprüfung unterzogen.
  20. Ein Nachhaltigkeitsbeirat prüft politische Vorhaben auf Klima- und Sozialwirkungen.
  21. Grüner Wasserstoff wird nur dort eingesetzt, wo es keine klimafreundlichere Alternative gibt.
  22. Klimaschutz wird Pflichtaufgabe der Kommunen.
  23. Kommunaler Klimaschutz wird über das Finanzausgleichsgesetz dauerhaft finanziert.
  24. Die Landesliegenschaften werden bis 2035 klimaneutral bewirtschaftet.
  25. Die öffentliche Beschaffung folgt verbindlichen Umwelt-, Sozial- und Recyclingkriterien und einem CO2-Schattenpreis statt dem Billigkeitsprinzip.
  26. Paludikulturen werden gefördert.
  27. Eine Klimaklausel im Denkmalschutzgesetz stellt Klimaanpassung und energetische Sanierung dem Erhalt des historischen Erscheinungsbildes rechtlich gleich.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 9
BSW ​911
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 8
FDP ​44
FW ​35
Koalitionsvertrag ​725
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Ansiedlungsstrategie sowie Unternehmens- und Infrastrukturinvestitionen werden auf eine wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft ausgerichtet.
  2. Klimafreundliche Mobilität im Tourismus wird gefördert.
  3. Auf Bundesebene wird eine degressive Abschreibung für Investitionsgüter wie digitale Technologien und Klimainvestitionen angestrebt.
  4. Die eigene Produktion klimaneutraler Gase und Kraftstoffe wird vorangetrieben.
  5. Der Import klimaneutraler Gase und Kraftstoffe wird soweit nötig vorangetrieben.
  6. Als Ersatz für die Kohle sollen neue grundlast-, regel- und schwarzstartfähige Energieträger für eine CO2-arme Stromerzeugung gefunden werden.
  7. Zur Stärkung des ländlichen Raums werden innovative, klimaneutrale und nachhaltige Mobilitätsangebote erprobt und umgesetzt.
  8. Die Klimaschutzziele von EU und Bundesregierung werden mit einer kooperativen Umwelt- und Naturschutzpolitik unterstützt, die Bürger, Wirtschaft und Verantwortungsträger einbindet.
  9. Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Bürger sollen bei Energiewende und Klimaschutz zusammenarbeiten.
  10. Das Umweltministerium führt einen Zukunfts- und Klimaschutzkongress durch.
  11. Der Treibhausgasausstoß wird bis 2026 um 5,65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduziert.
  12. Das Land leistet seinen Anteil an der Emissionsminderung des Bundes, mit der öffentlichen Hand als Vorbild.
  13. Die Luftqualität, vor allem in belasteten Städten, wird mit modernen Technologien verbessert.
  14. Für Lebensräume wie Wald, Moore und Grünland mit besonderem Beitrag zur CO2-Minderung wird eine Strategie entwickelt.
  15. Die energetische Nutzung von Braunkohle wird zur CO2-Vermeidung zurückgeführt.
  16. Die erneuerbaren Energien werden stärker ausgebaut.
  17. Ein Programm „Sachsen-Anhalt GREEN FUTURE“ unterstützt Projekte von Unternehmen zu Klimaneutralität und CO2-Reduzierung, vor allem in energieintensiven Bereichen.
  18. Eine Forschungsstarthilfe für Unternehmen im Bereich CO2-Reduzierung und Klimaneutralität wird eingeführt.
  19. Der beschleunigte Ausbau des Wasserstoffnetzes für die chemische Industrie hat beim Netzausbau Vorrang.
  20. Reststoffe aus Landwirtschaft und Tierhaltung sollen zur Gaserzeugung genutzt werden.
  21. Planungsrechtliche Voraussetzungen werden geschaffen, um mit Beschleunigungsverfahren und Landeskoordinierung Planungshindernisse für die Energie- und Klimawende auszuräumen.
  22. Die Angebote im öffentlichen Verkehr sollen attraktiver werden.
  23. Die Gerichte werden mit Hard- und Software für Online-Verhandlungen ausgestattet.
  24. Leitlinien einer nachhaltigen Landnutzung mit Klima- und Umweltschutz sollen im europäischen Konsens entwickelt werden.
  25. Eine niedrigschwellige Breitenförderung für Bürger, Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Minderung wird geschaffen.
Ohne klare Richtung 7

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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