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Klima

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Hamburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hamburg

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AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​815
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 14
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 5
CDU ​1316
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Durch Investitionen in moderne Technologien, erneuerbare Energien und nachhaltige Mobilität wird die Stadt Vorreiter bei Klimaschutz und Energie.
  2. Der schienengebundene Verkehr soll deutlich ausgeweitet werden, um die Klimaziele zu erreichen.
  3. Die Zuverlässigkeit der Bahn soll erhöht werden, um die Klimaziele zu erreichen.
  4. Der steigende CO2-Preis und das ESG-Reporting berücksichtigen für Projektentwickler und Investoren die Ziele Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
  5. Umwelt- und Klimaschutz wird gemeinsam mit Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern durch Marktanreize, Zielvorgaben und Entscheidungshilfen vorangebracht.
  6. Klimaziele werden vor allem durch neue, nachhaltige und umweltfreundliche Technologien erreicht.
  7. Kohlendioxid wird bereits im Produktionsprozess abgeschieden, gespeichert und recycelt.
  8. Eine intelligente Verkehrssteuerung mit künstlicher Intelligenz senkt die Emissionen im Verkehr, wenn der Verkehrsfluss besser wird und Staus ausbleiben.
  9. Unternehmen erhalten besonders bei klimawirksamen Maßnahmen und Aktivitäten finanzielle Anreize.
  10. Genehmigungsverfahren für klimawirksame Maßnahmen werden entbürokratisiert und beschleunigt.
  11. Ein möglichst umfassender europäischer und globaler Emissionshandel für Treibhausgase wird unterstützt.
  12. Investitionen in Forschung und Entwicklung, speziell zur Dekarbonisierung der Industrie, gelten als unverzichtbar, um neue effiziente Lösungen hervorzubringen.
  13. Balkonkraftwerke gelten als niedrigschwelliger Zugang zu eigener Solarstromerzeugung und als Beitrag zum Klimaschutz.
  14. Intelligente Technik im Gesundheitswesen leistet einen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz und hebt Einsparpotenziale.
  15. Im Gesundheitswesen werden weniger Einwegprodukte eingesetzt, um Klima und Ressourcen zu schützen.
  16. Kulturinstitutionen erhalten städtische Unterstützung, damit sie in Klima- und Ressourcenschutz investieren können.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 9
Grüne ​1752
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 51
  1. Die Fernwärme soll durch Fluss- und Abwasserwärmepumpen sowie Power-to-Heat-Anlagen klimaneutral werden.
  2. Das Kraftwerk Tiefstack wird auf klimafreundliche Energieerzeugung umgerüstet.
  3. Das städtische Fernwärmenetz soll ausgebaut werden.
  4. Grüner Wasserstoff soll als Schlüsseltechnologie mit hoher Priorität gefördert werden.
  5. Der Energiepark Tiefstack und der Flughafen sollen an das Wasserstoffnetz angeschlossen werden.
  6. Maßnahmen für den natürlichen Klimaschutz in Hamburg sollen verstärkt werden.
  7. Für den Klimaschutz sollen verbindliche und ehrgeizige Ziele sowie klare Vorgaben gesetzt werden.
  8. Es sollen hinreichende Maßnahmen festgeschrieben werden, um das Reduktionsziel bis 2030 zu erreichen.
  9. Wo Hamburg auf Bund und EU angewiesen ist, setzt es sich möglichst gemeinsam mit anderen Ländern und Städten für die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen ein.
  10. Jahresemissionsmengen sollen festgelegt und auf die Sektoren verteilt werden.
  11. Die sektoralen Jahresemissionsmengen sollen jährlich abnehmen, in den ersten Jahren schneller.
  12. Bei Überschreitung der Emissionsmengen soll mit einem Sofortprogramm-Mechanismus nachgesteuert werden.
  13. Die Funktionsfähigkeit der Moorböden, auch als CO2-Speicher, wird durch das Anheben der Wasserstände wiederhergestellt.
  14. Die Projekte des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ werden umgesetzt.
  15. Klima- und Ressourcenschutz werden durch eine konsequente Kreislaufwirtschaft verbunden.
  16. Der ökologische Landbau soll ausgeweitet werden.
  17. Die Fernwärme wird mit modernen Technologien zunehmend klimaneutral gemacht.
  18. Der Weg zur Klimaneutralität im Bausektor wird technologieoffen gestaltet.
  19. Forschung, Entwicklung, Herstellung und Verwendung CO2-armer und energieeffizient hergestellter Baustoffe werden gefördert.
  20. Bewährte klimafreundliche Baustoffe werden bei öffentlichen Ausschreibungen vermehrt vorgegeben.
  21. Mit den benachbarten Flächenländern wird eine gemeinsame Landes- und Regionalplanung entwickelt, auch für eine abgestimmte ressourcen- und klimaschonende Wohnungs-, Wirtschafts- und Flächenpolitik.
  22. Bei der Finanzierung des Sportfördervertrags werden Inflation, Personalkostensteigerungen und der Sanierungsbedarf, vor allem die klimagerechte Sanierung vereinseigener Anlagen, berücksichtigt.
  23. Alle Sportgroßveranstaltungen werden klimaneutral geplant und durchgeführt.
  24. Die Klimabilanz von Sportgroßveranstaltungen wird nach einem standardisierten Verfahren geprüft.
  25. Öffentliche Förderungen von Sportgroßveranstaltungen werden an deren Klimabilanz gekoppelt.
  26. Der Weg der Hamburger Wirtschaft zur Klimaneutralität wird mit politischen Maßnahmen in Energieversorgung, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Vernetzung mit der Wissenschaft begleitet.
  27. Die Klimaziele der Hamburger Wirtschaft werden im Einklang mit dem Klimaplan begleitet, und gemeinsam werden konkrete Schritte zur Klimaneutralität gegangen.
  28. Die Stadt schafft die Rahmenbedingungen für den Wandel zur Klimaneutralität, insbesondere bei der Infrastruktur, gemeinsam mit den Unternehmen.
  29. Die Erkenntnisse der OECD-Studie „Hamburg 2040“ werden mit dem Klimaplan und den Sektorzielen abgeglichen, um Handlungsfelder zu definieren und Maßnahmen abzuleiten.
  30. Über Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) gleicht das Land energieintensiven Unternehmen die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren aus.
  31. Die Stadt nimmt als Standort und Miteigentümerin des Flughafens eine entscheidende Rolle ein, um den Weg in die klimaneutrale Luftfahrt zu unterstützen und zu beschleunigen.
  32. Die Forschung an klimafreundlichen Antriebstechnologien wie der Brennstoffzelle wird mit einer Innovations- und Förderstrategie unterstützt.
  33. Der Flughafen wird beim klimaneutralen Betrieb seiner Anlagen und des Boden-Equipments unterstützt.
  34. Der Emissionshandel im Luftverkehr wird ausgeweitet.
  35. Über stärkere Anreize in den Flughafenentgelten für moderne Flugzeuge und Triebwerke werden Feinstaub, CO2-Emissionen und Lärm reduziert.
  36. Mit den Häfen der Nordrange wird im Bereich der Klimaneutralität enger zusammengearbeitet.
  37. Bei Unternehmensansiedlung und Pachtgestaltung wird nach Innovation, Klimaschutz, Flächensparsamkeit und Wertschöpfung gewichtet.
  38. In Steinwerder-Süd soll eine innovative, klimaneutrale Nutzung mit Anschluss an die Wasserstraßen vorangetrieben werden.
  39. Große Lade-Terminals für den Lkw-Verkehr sollen realisiert werden, damit auch Langstreckenverkehre vollelektrisch abgewickelt werden können.
  40. Hafenbahn und Rangierloks sollen perspektivisch vollständig mit Batterien oder Oberleitungen elektrifiziert werden.
  41. Klimaneutrale Baustoffe wie CO2-freier Stahl sollen verwendet werden.
  42. Die Schifffahrt soll schnellstmöglich klimaneutral werden.
  43. In den internationalen Beziehungen der Stadt wie Städtepartnerschaften wird ein Fokus auf Demokratieförderung und Klimaschutz gelegt.
  44. Die Entwicklung und der Ausbau von Klimapartnerschaften werden gefördert.
  45. Demokratieförderung sowie Klima- und Umweltschutzkriterien werden bei der Auswahl strategischer Städtepartnerschaften stärker berücksichtigt.
  46. Hamburg baut Klima- und Nachhaltigkeitspartnerschaften mit Ländern und Städten im Globalen Süden auf und aus.
  47. Die Mitgliedschaft in Städtenetzwerken für Frieden, Klimaschutz, humanen Umgang mit Geflüchteten und gegen Rassismus und Queerfeindlichkeit wird ausgebaut und gestärkt.
  48. Hamburgs Mitgliedschaften im Klima-Bündnis und bei den Mayors for Peace werden mit konkreten Aktivitäten belebt.
  49. Die EU-Städteagenda wird für Austausch und Kooperation genutzt, besonders bei Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Energiewende.
  50. Das Wiederaufbaupaket NextGenerationEU wird für Zukunftsinvestitionen gegen den Klimawandel und für die digitale Transformation genutzt.
  51. Investitionen in die Klimaneutralität der öffentlichen Unternehmen und der Verwaltung, etwa durch energetische Gebäudesanierung, haben Vorrang.
Ohne klare Richtung 17
  1. Der Weg Hamburgs zur Klimaneutralität soll ambitioniert vorangetrieben werden.
  2. Hamburg soll bis 2040 eine klimaneutrale Metropole werden.
  3. Hamburg soll weiter seinen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens leisten.
  4. Der Weg in eine klimaneutrale Zukunft soll gemeinsam mit Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft so gestaltet werden, dass Lasten sozial gerecht verteilt werden.
  5. Auf EU-Ebene werden Entwicklungen wie der Klima- und Sozialfonds unterstützt.
  6. Die Rahmenbedingungen für eine klimaneutrale Industrie in Hamburg sollen geschaffen werden.
  7. Alle Potenziale für eine klimaneutrale Industrie sollen genutzt werden, um die Dekarbonisierung der Wirtschaft voranzutreiben.
  8. Das Hamburgische Klimaschutzgesetz und der Klimaplan sollen weiterentwickelt werden.
  9. Ein engagierter Klimaschutz zur Sicherung der Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen wird zugesagt.
  10. Die Volksinitiative Hamburger Zukunftsentscheid für mehr Transparenz, Verbindlichkeit und Ambition beim Klimaschutz wird unterstützt.
  11. Hamburg soll bereits 2040 CO2-neutral werden.
  12. Die Mobilität in Hamburg soll leistungsfähiger, umweltfreundlicher und klimaneutral werden.
  13. Der Ersatz von konventionellem Beton steht besonders im Fokus.
  14. Bauweise und Energieversorgung der Science City sollen bei Klimaschutz und Nachhaltigkeit Vorbildcharakter haben.
  15. Die Bewahrung der Lebensgrundlagen von Klimastabilität bis sozialem Zusammenhalt gilt als Voraussetzung für Wohlstand und Unternehmertum.
  16. Erforderliche Flugreisen sollen emissionsärmer und bald klimaneutral werden.
  17. Die städtische „Flotte Hamburg“ wird in ihrer Vorreiterrolle im Umwelt- und Klimaschutz unterstützt.
Linke ​45
FDP ​39
BSW ​82
FW ​​2
Koalitionsvertrag ​1559
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 59
  1. Die Stadt geht effektiv gegen den Klimawandel vor.
  2. Der Hamburger Anteil an Bundesmitteln wird in den kommenden zwölf Jahren vor allem für Schnellbahn-, Wohnungs- und Bildungsbau sowie Klimaschutz bestmöglich genutzt.
  3. Bis 2030 sollen rund 30 Milliarden Euro in städtische Infrastrukturen wie Straßen, Nah- und Fernverkehr, Schulen, Hochschulen, Klimaschutz, Kultureinrichtungen und Spielplätze investiert werden.
  4. Ein Wirkungsmonitoring unterstützt die Ziele Klimaneutralität, gute Arbeit und mehr Frauen in Leitungsgremien der öffentlichen Unternehmen.
  5. Öffentliche und private Projekte sollen deutlich schneller und unbürokratischer realisiert werden als bisher.
  6. Für das Hafenareal wird eine Ansiedlungsstrategie nach Innovation, Wertschöpfung, Flächensparsamkeit und Klimaschutz erarbeitet.
  7. Die Häfen der Nordrange sollen bei der Klimaneutralität enger zusammenarbeiten.
  8. Die Hafenbahn wird prioritär ausgebaut.
  9. Die klimafreundliche Transformation der Industrie wird durch Förderung energiesparender und ressourcenschonender Maßnahmen unterstützt.
  10. Die Tech City Harburg soll sich als Zentrum für Umwelttechnik mit neuen Verfahren gegen den Klimawandel entwickeln.
  11. Im Bündnis für das Wohnen sollen Schritte zum CO₂-neutralen Umbau des Wohngebäudebestands vereinbart werden.
  12. Die CO₂-Emissionen im Baubereich sollen von der Herstellung der Baumaterialien über die Errichtung bis über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude verringert werden.
  13. Gemeinsam mit dem Bauprojekt der U5 sollen Märkte für CO₂-reduzierte Zemente und Stahl geschaffen werden.
  14. Bei öffentlichen Ausschreibungen soll zunehmend auf klimaschonende Materialien gesetzt werden.
  15. Eine Förderung CO₂-reduzierter Baustoffe wird geprüft.
  16. Die SAGA baut ihren Gebäudebestand bis spätestens 2045 klimaneutral um.
  17. Im Wohngebäudebereich werden Maßnahmen priorisiert und Verfahren entwickelt, die möglichst schnell und mit vertretbarem Investitionseinsatz CO₂ einsparen.
  18. Der Endenergiebedarf des Gebäudebestands soll von 2020 bis 2045 um 37 Prozent sinken.
  19. In der Gebäudesanierung ist je nach Gebäudetyp und Wärmeversorgung die Sanierungstiefe mit dem geringsten CO₂-Verbrauch im Lebenszyklus zu wählen.
  20. Die energetische Förderung wird vorrangig auf die CO₂-Bilanz im Lebenszyklus statt allein auf die Gebäudeeffizienz ausgerichtet.
  21. Öffentliche Gebäude sollen so gebaut werden, dass möglichst viel CO₂ und Energie eingespart wird.
  22. Die Vorgaben des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes zu Gebäudehülle und Heizung öffentlicher Gebäude werden auf das mit Blick auf CO₂-Emissionen erforderliche und ressourceneffiziente Maß angepasst.
  23. Mit möglichst geringem Finanzmitteleinsatz soll eine möglichst hohe CO₂-Einsparung erreicht werden.
  24. Mit möglichst vielen Wohnungsunternehmen sollen Flottenvereinbarungen zur CO₂-Neutralität ganzer Wohngebäudebestände auf Basis einer CO₂-Bilanzierung geschlossen werden.
  25. Auf Landes- und Bundesebene soll ein ordnungsrechtlicher Rahmen für effektive, wirtschaftliche und technologieoffene Maßnahmen zur CO₂-Neutralität geschaffen werden.
  26. Für private Nichtwohngebäude wird eine umfassende Sanierungsstrategie entwickelt.
  27. Die Sanierungsstrategie für private Nichtwohngebäude wird von einem Förderprogramm flankiert, das auch Bundesmittel etwa aus dem Klima- und Transformationsfonds nutzt.
  28. Bei öffentlichen Nichtwohngebäuden im Bestand werden energetische Maßnahmen priorisiert, vorrangig die Umstellung der Wärmeversorgung auf fossilfreie Energieträger.
  29. Heizen mit Fernwärme und Wärmepumpen wird ergänzt um wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen gezielt gefördert.
  30. Es sollen weiterhin nur emissionsfreie Busse gekauft werden.
  31. Die Dekarbonisierung der Flotten von HADAG und Alsterschifffahrt soll vorangetrieben werden.
  32. Die Antriebswende bei Pkw, Bussen und Lkw wird zum Erreichen der Klimaziele stark gefördert.
  33. Zur Erreichung des Reduktionsziels werden die Maßnahmen des Klimaplans umgesetzt.
  34. Fortschritte der Klimaschutztechnologien und finanzielle Mittel werden möglichst effizient nach ihrer CO2-Minderungswirkung eingesetzt.
  35. Maßnahmen mit möglichst hoher und effizienter CO2-Minderung haben Vorrang.
  36. Ein effektives, indikatorenbasiertes CO2-Reduktionsmonitoring wird als notwendig angesehen.
  37. Auf Bundesebene wird darauf hingewirkt, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und dem Klima- und Transformationsfonds auch für Hamburger Klimaschutz- und Energiewendeprojekte zu nutzen.
  38. Die Kontrollmechanismen aus Klimaschutzgesetz und Klimaplan werden zur Steuerung des Fortschritts genutzt.
  39. Indikatoren für eine Schätzbilanz und Prognose der Klimazielerreichung werden entwickelt.
  40. Bei Verfehlung der Klimaziele wird auf Bundesebene auf zusätzliche Maßnahmen hingewirkt.
  41. Bei Verfehlung der Klimaziele werden soweit möglich zusätzliche Maßnahmen auf Landesebene ergriffen.
  42. Auf Grundlage europäischer und bundesrechtlicher Vorgaben wird eine Strategie für technische Kohlenstoffsenken sowie CO2-Abscheidung, -Transport, -Speicherung und -Nutzung entwickelt.
  43. Für die Klimaneutralität im Gebäudebestand sind zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz erforderlich.
  44. Mit der kommunalen Wärmeplanung werden die Grundlagen für eine klimaneutrale und sozialverträgliche Wärmeversorgung geschaffen.
  45. Die Entwicklung klimafreundlicher Baustoffe wie R-Beton und klimafreundlicher Zement wird gefördert.
  46. Der Markthochlauf klimafreundlicher Baustoffe wird unterstützt.
  47. Die Klimabilanz von Baumaterialien wird zunehmend in öffentliche Ausschreibungen einbezogen, um bei städtischen Bauprojekten klimafreundliche Materialien nachzufragen.
  48. Geprüft wird, welche städtischen Bauprojekte als Modellprojekte für klimafreundliche Bauweisen dienen können.
  49. Auf Bundesebene wird auf grüne Leitmärkte für klimafreundliche Baumaterialien hingewirkt.
  50. Die Planungen zur Abscheidung der CO2-Emissionen aus der thermischen Abfall- und Klärschlammverwertung werden in der Legislaturperiode abgeschlossen.
  51. In der Legislaturperiode wird mit geeigneten Teilvorhaben in die Umsetzung der CO2-Abscheidung eingestiegen.
  52. Die thermische Abfallverwertung soll spätestens bis 2040 klimaneutral werden.
  53. Es wird geprüft, wo vermehrt Moorflächen geschützt und weitgehend wiedervernässt werden können.
  54. Maßnahmen, mit denen konventionelle Betriebe einen vergüteten Beitrag zu Arten- und Klimaschutz leisten, werden gezielt gefördert.
  55. Umwelt- und Klimaleistungen landwirtschaftlicher Betriebe werden vergütet, mit Förderung für biozertifizierte und konventionelle Höfe.
  56. Auf Bundesebene wird ein Sonderprogramm Nachhaltiges Krankenhaus angestrebt, um Energie zu sparen und zum Klimaschutz beizutragen.
  57. Sportgroßveranstaltungen sollen möglichst klimaneutral geplant und durchgeführt werden.
  58. Die naturnahe Gestaltung der Schulgelände wird fortgesetzt.
  59. Beim Bund wird ein Sonderfonds für Klimaanpassung und energetische Sanierung von Kitas gefordert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 14

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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