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Klima

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

FW00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​37
Linke ​418
Mehr Rechte oder Angebote 18
Ohne klare Richtung 4
Grüne ​118
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Klimaschutz wird mit verbindlichen Zielen, Maßnahmen und regelmäßigem Monitoring als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen.
  2. Klimaschutz wird zur verbindlichen Querschnittsaufgabe der Landespolitik.
  3. Die Treibhausgasneutralität des Landes bis 2035 wird verbindlich festgelegt.
  4. Für alle Landesgesetze, Programme und Haushalte wird ein verbindlicher Klimacheck eingeführt.
  5. In allen Landesbehörden und Kommunen werden Klimaschutzmanager etabliert und gestärkt.
  6. Ein Landes-Klimafonds stellt die Einnahmen aus erneuerbaren Energien auf landeseigenen Flächen den Kommunen für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung.
  7. Die Wiedervernässung der Moore als natürliche CO2-Speicher wird im Landeswassergesetz fest verankert.
  8. Landnutzung, die Natur und Umwelt erhält, Wasser schützt und CO2 bindet, wird gezielt und verlässlich gefördert.
  9. Holz wird als regionaler, klimafreundlicher Baustoff gefördert.
  10. Die Fahrzeuge der Landesverwaltung, nachgeordneter Behörden und Landesgesellschaften werden bis 2031 klimaneutral umgestellt.
  11. Ansässige Unternehmen werden bei Innovation und bei der Umstellung auf klimaschonende Produktionsweisen stärker gefördert.
  12. Die Häfen werden als Knotenpunkte für klimafreundliche Schifffahrt weiterentwickelt.
  13. Eine Landesstrategie „klimaneutrale Hochschule“ mit Investitionsprogramm wird entwickelt.
  14. Die durch die Änderung der Schuldenbremse gewonnenen Spielräume werden für Zukunftsinvestitionen in Bildung, Verkehr sowie Umwelt- und Klimaschutz genutzt.
  15. Es wird ein Klimafonds eingerichtet, der Kommunen Startkapital für Klimaprojekte bereitstellt.
  16. Kommunen können aus dem Klimafonds bis zu 300.000 Euro für Machbarkeitsstudien, Wärmeplanung oder Effizienzmaßnahmen erhalten.
  17. Mit den Kommunen wird ein Klimapakt geschlossen, der die Energiewende vor Ort mit Beratung, Wissen und finanzieller Unterstützung stärkt.
  18. Eine Strategie für den Einsatz von EU-Fördermitteln wird entwickelt, um ländliche Regionen sowie Innovation, Digitalisierung und Klimaschutz im Land zu fördern.
Ohne klare Richtung 1
CDU ​107
Mehr Rechte oder Angebote 7
Ohne klare Richtung 10
BSW ​62
FDP ​1116
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Zur Erreichung der Klimaneutralität wird das Stromnetz konsequent ausgebaut.
  2. Zur Erreichung der Klimaneutralität werden moderne Speichertechnologien eingesetzt.
  3. Zur Erreichung der Klimaneutralität wird CO2-Speicherung genutzt.
  4. Zur Erreichung der Klimaneutralität wird zirkuläres Wirtschaften mit Wiederverwendung von Rohstoffen gefördert.
  5. Aufforstung zur CO2-Speicherung wird als klimapolitisches Instrument marktwirtschaftlich unterstützt.
  6. In Wäldern neu gebundenes CO2 wird als negative Emission mit Emissionszertifikaten belohnt.
  7. Zur Erreichung des Zwei-Grad-Ziels werden die Emissionen und die Menge der verfügbaren Zertifikate begrenzt.
  8. Das EU-Emissionshandelssystem wird ausgebaut und auf alle Wirtschaftszweige erstreckt.
  9. Emissionshandelssysteme sollen langfristig global ausgeweitet werden.
  10. Statt eines politisch festgelegten CO2-Preises werden nur die maximalen Emissionen vorgegeben.
  11. Forschung und Entwicklung in klimarelevanten Fachbereichen werden gefördert und weitere Forschungsinstitute ins Land geholt.
  12. Die Bindung von Treibhausgasen durch Aufforstung und neue Technologien wird in das EU-Emissionshandelssystem einbezogen.
  13. Ein weltweiter Emissionshandel mit einheitlichem CO2-Preis in allen Sektoren wird befürwortet.
  14. Klimafreundliche Wärmeangebote vor Ort sollen ohne Zwang überzeugen.
  15. Ein ambitionierter Emissionshandel soll echten Wettbewerb der Energieträger ermöglichen.
  16. Alle gesellschaftlich akzeptierten Technologieoptionen werden in den Wettbewerb um kosteneffizienten Klimaschutz einbezogen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 10
Koalitionsvertrag ​1729
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Das Land investiert in Zukunftsbereiche wie Bildung, Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und Klimaschutz.
  2. Das Land weist „Grüne Gewerbegebiete“ aus.
  3. Die intakte Natur wird bewahrt und die Anstrengungen für Natur- und Klimaschutz werden im Dialog mit den Einwohnern verstärkt.
  4. Gemeinsam mit der Wirtschaft werden neue Technologien für Klimaneutralität und Digitalisierung genutzt.
  5. Eine engere Zusammenarbeit wird insbesondere bei Erneuerbaren Energien, Wasserstoffwirtschaft und einer CO2-freien Ostsee angestrebt.
  6. Bei der Vergabe wird ein Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt, um Transportwege und Emissionen gering zu halten.
  7. „Grüne Gewerbegebiete“ mit nachhaltiger Energieversorgung und nachhaltigem Umgang mit Flächenversiegelung werden ausgewiesen und neu geschaffen.
  8. Gemeinsam mit den Kreisen wird ein landesweites Rufbussystem eingeführt, das jede Ortschaft tagsüber alle zwei Stunden an Bahn und Bus anbindet.
  9. Bei Neuausschreibungen von Bahnverkehrsleistungen auf nicht elektrifizierten Strecken sollen klimafreundlichere alternative Antriebe genutzt werden.
  10. Der private Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit klimaneutralem Strom für Elektroautos wird weiter unterstützt.
  11. Die Umstellung der Schifffahrt auf klimaneutrale Antriebstechniken wird unterstützt.
  12. Die Häfen werden etwa durch Landstromanlagen und neue Betankungsanlagen auf dem Weg zu Green Ports begleitet.
  13. Die Anstrengungen für Natur- und Klimaschutz werden verstärkt.
  14. In einem breiten Dialogprozess wird ein Landesklimaschutzgesetz erarbeitet, um Netto-Treibhausgasneutralität bis spätestens 2040 zu erreichen.
  15. Das Landesklimaschutzgesetz berücksichtigt Landesspezifika wie Moorklimaschutz, Waldmehrung, Küstenschutz, Humusaufbau und den Zubau erneuerbarer Energien.
  16. Das Landesklimaschutzgesetz soll neben Einsparvorgaben konkrete Umsetzungsvorgaben für Wärmewende, Mobilitätswende, Land- und Forstwirtschaft, Moorschutz und Klimaanpassung enthalten.
  17. Das Landesklimaschutzgesetz soll Vorgaben zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit der Landesverwaltung enthalten.
  18. Verbleibender CO2-Ausstoß der Landesverwaltung wird ausgeglichen.
  19. Die Umweltaktien MoorFutures, Waldaktie und Streuobstgenussschein werden weiterentwickelt, um gesellschaftliche Beteiligung am Klima- und Umweltschutz zu fördern.
  20. Mit einer Moor-Umnutzungs- und -Schutzstrategie wird gemeinsam mit der Landwirtschaft der Treibhausgasausstoß entwässerter Moore gesenkt.
  21. Geprüft wird der Einsatz von Rücklagen der IAG GmbH zum Bau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen.
  22. Hauptziele der Flurneuordnung sind Klimaschutz, Biodiversität, Klimaanpassung, Wasserressourcen, Entflechtung von Nutzungskonflikten sowie Radwege und Alleenpflanzungen.
  23. Die Investitionsförderung wird für mehr Tierwohl und Klimaschutz in der Landwirtschaft genutzt.
  24. Agroforstsysteme werden als landwirtschaftliche Tätigkeit und als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme ermöglicht.
  25. Das Land setzt sich für eine Weiterentwicklung der GAP ein, die Umwelt- und Klimaschutz nach dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistung honoriert.
  26. Klima- und Naturschutz, die Vernetzung der Akteure und die gemeinsame Umsetzung konkreter Projekte werden aktiv beworben.
  27. Flächen der BVVG und der BImA sollen den Ländern für Klima-, Artenschutz und sauberes Wasser übertragen werden.
  28. Gemeinsam mit den Naturschutzvereinigungen wird ein Dialogprozess für die Transformation zu einem klimastabilen und artenreichen Land gestaltet.
  29. Klimaneutrale Filmproduktion soll im Land gefördert werden.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 16

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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