Klima
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen
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Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 2124
Mehr Rechte oder Angebote 24
- Klimaschonende Mobilität für alle wird unter anderem mit einer ÖPNV-Offensive geschaffen.
- Nachhaltiges und klimafreundliches Bauen sowie innovative Bauverfahren werden gefördert.
- Zur Erreichung der CO2-Ziele sollen vorrangig Gebäude mit hohem Energiebedarf saniert werden.
- Serielle und modulare Bauverfahren werden zentraler Baustein der Klimaschutzstrategie für Gebäude.
- Forschung und Entwicklung sollen befähigt werden, Technologien für eine klimaneutrale Produktion energieintensiver Prozesse zu entwickeln.
- Eine Landesstrategie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft wird entwickelt.
- Für Projekte der Kreislaufwirtschaft soll die kommende EFRE-Förderperiode genutzt werden.
- Das gesamte Energieversorgungssystem soll mittelfristig dekarbonisiert werden.
- Alle neuen Gaskraftwerke sollen wasserstofffähig gebaut werden.
- Die Digitalisierung soll stärker genutzt werden, um volatile Erzeugung und Verbrauch aufeinander abzustimmen.
- Der Verkehrssektor soll seine Emissionen bis 2030 halbieren.
- Der ÖPNV soll zugänglicher, leistungsstärker, flexibler, barrierefreier, innovativer und klimafreundlicher werden.
- Künstliche Intelligenz soll im Mobilitätssektor für besseren Verkehrsfluss und Klimaschutz eingesetzt werden.
- Forschung zu autonom fahrenden Binnenschiffen und klimaschonenden Antrieben wird weiter finanziert.
- Die Produktion synthetischer Kraftstoffe soll gefördert werden.
- Beim Flugverkehr werden Klimaschutz und Lärmschutzbedürfnisse der Anwohner berücksichtigt.
- Zukunftsweisende Technologien sollen Klima, Natur und Umwelt schützen.
- Die Landwirtschaft wird als moderner Wirtschaftszweig mit Fokus auf Klimaschutz durch Kooperation und Unterstützung gefördert.
- Praxistaugliche, nachprüfbare Verfahren der CO2-Bindung und des Carbon Farming sollen entwickelt werden.
- Für CO2-Bindung im Boden und Carbon Farming sollen Fördermöglichkeiten geschaffen werden.
- Ein Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2027“ soll Sportstätten sanieren und energetisch modernisieren.
- Neue Industrie- und Gewerbegebiete sollen als Klimaschutz-Gebiete mit möglichst null CO2-Emission entstehen.
- Neue Kooperationen mit amerikanischen Bundesstaaten und kanadischen Provinzen in Klimaschutz, Katastrophenabwehr und neuen Technologien sollen eingegangen werden.
- In Bonn sollen neue Projekte zu globalen Herausforderungen und Zielen nachhaltiger Entwicklung gefördert werden.
Ohne klare Richtung 21
- Klimaschutz soll mit Industrie, guten Arbeitsplätzen und sozialer Sicherheit versöhnt werden.
- Klimaschutz, Digitalisierung und die Transformation des Industrie- und Energiestandorts werden gemeinsam gedacht.
- Klimaschutz gilt als überlebensnotwendig.
- Nordrhein-Westfalen soll spätestens im Jahr 2045 klimaneutral sein.
- Technologieoffenheit und Akzeptanz in der Bevölkerung gelten als Leitplanken auf dem Weg zur Klimaneutralität.
- Die Pariser Klimaziele werden uneingeschränkt unterstützt.
- Klimaschutz und Industrie mit ihren Arbeitsplätzen und sozialer Sicherheit sollen versöhnt werden.
- Klimaschutz soll für die Menschen bezahlbar bleiben.
- Klimaschutz soll mit dem Erhalt guter Arbeitsplätze, von Wohlstand und sozialer Sicherheit verbunden werden.
- Klimaschutz soll als generationenübergreifendes Versöhnungsprojekt gestaltet werden.
- Der Export von Clean Tech gilt als Chance für die Wirtschaft und als Beitrag zum weltweiten Klimaschutz.
- Die Industrie gilt beim Klimaschutz als Teil der Lösung.
- Klimaneutralität soll spätestens 2045 erreicht werden.
- Die Dekarbonisierung der Wirtschaft soll wirtschaftlich sinnvoll und sozial gerecht erfolgen.
- Nordrhein-Westfalen soll Weltmarktführer bei Klimaschutztechnologien werden.
- Gas wird auf dem Weg zu einem klimaneutralen Stromsystem als Brückentechnologie benötigt.
- Die Unternehmen benötigen Wasserstoff, damit das Land ein klimaneutrales Industrieland wird.
- Klimaschutz soll zum Jobmotor für gute Arbeitsplätze werden.
- Klimaneutralität soll spätestens 2045 erreicht werden.
- Städtische Räume sollen einen höheren Beitrag zu Natur-, Umwelt- und Klimaschutz leisten.
- Neue Züchtungsmethoden gelten als Beitrag zu widerstandsfähigeren Pflanzen sowie Umwelt- und Klimaschutz.
SPD 119
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Durch langfristige öffentliche Investitionen in Klimafreundlichkeit und Digitalisierung wird die Nachfrage nach neuer Technologie im Land angekurbelt.
- Das NRW-Klimaschutzgesetz wird novelliert und legt vom 1,5-Grad-Ziel abgeleitete Ziele, Maßnahmen und ein Monitoring fest.
- Eine Untersuchung aller Potenziale der erneuerbaren Energien und der für die Klimaschutzziele nötigen Kapazitäten wird in Auftrag gegeben.
- Nach dem Vorbild der Innovation City Bottrop wird ein Klimamasterplan „Innovation Cities NRW“ aufgelegt, der in 1.000 Quartieren lokale Energiewendeansätze, insbesondere die energetische Gebäudesanierung, vorantreibt.
- Ein Modellprojekt „Klimaneutraler Konsum“ klärt über nachhaltigen Konsum auf.
- Für Großstädte mit Wohnungsmangel und dünn besiedelte Regionen mit Leerständen werden jeweils passgenaue, klimagerechte Wohnungslösungen erarbeitet.
- Ein großangelegtes Programm „Umbau statt Neubau“ zur Verbesserung vorhandener Bausubstanz wird gestartet.
- Die klima- und umweltschonende Sanierung des Gebäudebestands wird angeregt.
- Kommunale und landeseigene Gebäude werden verpflichtend klimaneutral gebaut und möglichst ökologisch betrieben.
- Ein modernes Vergaberecht schließt Kinderarbeit aus und berücksichtigt Nachhaltigkeit und Klimaschutz, ohne kommunale Vergabeprozesse zu verlängern.
- Zukunftsinvestitionen fließen in die Bekämpfung des Klimawandels.
- Das Land leistet seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen für 2030 und 2045.
- Ursachen und Folgen des Klimawandels werden durch den Ausbau grüner Infrastruktur, auch im urbanen Raum, und innovative Konzepte angegangen.
- Der Ausbau klimaschonender und klimaangepasster Infrastrukturen wird vorangetrieben.
- Kohlenstoffsenken wie Wälder und Moore werden schnellstmöglich renaturiert und an den Klimawandel angepasst.
- Der Torfabbau wird verhindert.
- Eine gesundheits- und klimafreundliche Ernährungsweise wird in der Breite unterstützt.
- Eine an eingesparte Klimagase gekoppelte Prämie für Betriebe mit reduzierten Tierbeständen wird erwogen.
- Globale Herausforderungen wie Klimakrise, Pandemie, Flucht und soziale Ungleichheit sollen durch internationale Kooperation auf Basis der UN-Nachhaltigkeitsziele bewältigt werden.
Grüne 1567
Mehr Geld 3
- Landesförderungen für Klimaanpassungskonzepte, Renaturierung sowie bauliche Maßnahmen und klimafreundliche Architektur werden ausgeweitet.
- Für die Anpassung der Dörfer an die Klimaneutralität werden Landesmittel bereitgestellt.
- Investitionen in Bildungseinrichtungen, Digitalisierung, Mobilitätswende, Klimaschutz und Klimaanpassung sollen deutlich steigen.
Mehr Rechte oder Angebote 66
- Ein Klimavorbehalt wird eingeführt.
- Mit einem Klimaschutz-Sofortprogramm soll das Land möglichst vor 2040 klimaneutral werden und auf den 1,5-Grad-Pfad kommen.
- Das Land leistet einen Beitrag zum internationalen Einsatz gegen die Klimakrise und das globale Artensterben.
- Die wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen werden mit einem Klimaschutz-Sofortprogramm eingeleitet.
- Ein wirksames Klimaschutzgesetz wird vorgelegt.
- Das Klimaschutzgesetz enthält jährliche Ziele für jeden Sektor und verpflichtende Pläne zu ihrer Erreichung.
- Ein Klima-Sachverständigenrat überwacht die Erreichung der Klimaziele.
- Kommunen erhalten mehr Geld und Personal für Klimaschutz und Klimaanpassung.
- Kommunen erhalten verbindliche Standards und Unterstützung für Handlungskonzepte zu Klimaneutralität und Klimaanpassung.
- Industrieunternehmen erhalten mit einem Industriepakt Unterstützung für Investitionen in klimaneutrale Prozesse.
- Ein ambitioniertes Fahrradgesetz wird eingeführt.
- Straßenbauvorhaben werden einem Klima-Check unterzogen.
- Der Ausbau von Bus und Bahn wird stärker unterstützt.
- Für neue Gesetze und Förderprogramme wird ein Klimavorbehalt eingeführt.
- Für jedes Gesetz wird berechnet, wie viele Treibhausgase entstehen oder vermieden werden und wie dies mit den Klimazielen vereinbar ist.
- Für die Förderprogramme des Landes wird ein Klima-Check eingeführt.
- Die Digitalisierung soll konsequent auf Klimaneutralität und Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.
- Mit einer Green-IT-Strategie wird die öffentliche Verwaltung Vorreiter bei Green IT und klimaneutralen Rechenzentren.
- Landesfördermittel werden über einen Klima-Check an einen Nutzen für den Klimaschutz gebunden, um zukunftsfähige Wirtschaftsstrukturen und Arbeitsplätze zu fördern.
- Der Kohleausstieg soll sich an den Zielen des Pariser Übereinkommens ausrichten.
- Für die Beschäftigten der Kohleindustrie soll es ehrliche Ausstiegsplanungen im Einklang mit den klimapolitischen Notwendigkeiten geben.
- Für die Anpassung der Dörfer an die Klimaneutralität werden Landesmittel bereitgestellt.
- Die Förderprogramme des Landes werden auf Maßnahmen im Einklang mit der Klimaneutralität ausgerichtet.
- Alle Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen den Menschen möglichst direkt und im Sinne des Klimaschutzes zugutekommen.
- Neue Gaskraftwerke werden nur dort gebaut, wo sie für den Übergang gebraucht werden und mit den Klimazielen vereinbar sind.
- Bei neuen oder fortgeschriebenen Nahverkehrsplänen wird die Festschreibung klimafreundlicher Antriebe zur Pflicht.
- Der Luftverkehr soll nach der Pandemie nicht unbegrenzt wachsen, sondern am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet werden.
- Die Flughäfen Düsseldorf und Köln-Bonn sollen Vorreiter bei der Beimischung klimaneutraler Treibstoffe werden.
- Ein weiterer Ausbau von Flughäfen in NRW wird abgelehnt.
- In Forschung und Entwicklung klimaneutraler Schiffsantriebe wird investiert.
- Auf Bundesebene wird eine klimataugliche Besteuerung von Schiffsdiesel angeregt.
- Umwelt- und Klimaverträglichkeitsprüfungen werden aufgewertet und an den Beginn von Planungsverfahren gestellt.
- Bäuerinnen und Bauern werden beim Umstieg auf regionale, klimafreundliche und gesunde Lebensmittelproduktion unterstützt.
- Bei der Flächenentwicklung werden neue klima- und umweltfreundliche Maßstäbe gesetzt.
- Die Landesbauordnung wird reformiert, um eigene klima- und umweltfreundliche Standards zu setzen.
- Planungsverfahren für die Transformation zur Klimaneutralität werden mit allen landespolitischen Mitteln beschleunigt.
- EU-Mittel, etwa aus dem Green Deal, werden für innovative Ideen für eine klimaneutrale Zukunft genutzt.
- Die Einführung eines wirksamen Mechanismus gegen Klima-Dumping auf EU-Ebene wird unterstützt.
- Öffentliche Aufträge werden mit langfristigen Klima- und Nachhaltigkeitsstandards und steigenden Quoten für klimaneutrale Produkte zum Treiber der Transformation gemacht.
- Eine Ausbauoffensive für erneuerbare Energien soll eine klimaneutrale, bezahlbare und verlässliche Energieversorgung der Wirtschaft sichern.
- Auf Bundesebene wird ein EU-weit wirksamer Dumping-Schutz gefordert, der auch Klima-Dumping verhindert.
- Bund und Land sollen Unternehmen Investitionen in klimaneutrale Prozesse ermöglichen.
- Für Investitionen in klimaneutrale Prozesse sollen degressive Abschreibungen ermöglicht werden.
- Der Bund soll kurzfristig Klimaverträge (Carbon Contracts for Difference) aufsetzen.
- Forschung und Entwicklung weiterer Technologien zur treibhausgasneutralen Produktion und Speicherung werden gefördert.
- Jedes geförderte Projekt muss zum Klimaschutz und zu einer klima- und sozialgerechten Gesellschaft beitragen und mit Nachhaltigkeitszielen übereinstimmen.
- Die Ausrichtung auf die Klimaziele des Pariser Abkommens soll einen verlässlichen Rahmen für Investitionen schaffen.
- Stadtentwicklung soll Klimaschutz, Digitalisierung und Mobilitätswende als verschränkte Herausforderungen angehen.
- In Großstädten und interessierten ländlichen Kreisen werden City-Hubs entwickelt, die Lieferungen bündeln und die letzte Meile klimaneutral organisieren.
- Die Konzepte „Smart City“ und „Zero-Emission-City“ werden zusammengeführt und ihre Umsetzung in den Kommunen gefördert.
- Mobiles Arbeiten wird gefördert.
- Eine neue ökologische Landesbauordnung wird eingeführt.
- Der Bausektor wird in den kommenden zehn Jahren vollständig auf klimaneutrale Bauweisen und kreislauffähige Baumaterialien umgestellt.
- Öffentliche Gebäude werden in NRW ab 2025 nur noch klimafreundlich und nachhaltig errichtet.
- Beschäftigte an den Hochschulen erhalten Jobtickets für Bus und Bahn.
- Ein Programm für eine klimaneutrale Wissenschaft bis 2035 wird eingerichtet.
- Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke werden klimagerecht mit hohen Standards saniert.
- Ein Teil der Forschungsförderung des Landes wird zeitweise auf Klimaneutralität ausgerichtet.
- Neue Wohnungen werden klimaneutral gebaut.
- Vorhandene Wohnungen werden klimagerecht modernisiert.
- Beim Bau und Umbau von Krankenhäusern und Pflegeheimen werden Hitze- und Klimaschutz berücksichtigt.
- Alle finanzpolitischen Entscheidungen sollen am 1,5-Grad-Ziel und an ihren sozialen Folgen gemessen werden.
- Für die Ausgaben des Landes wird ein Klima-Check eingeführt.
- Investitionen in Bildungseinrichtungen, Digitalisierung, Mobilitätswende, Klimaschutz und Klimaanpassung sollen deutlich steigen.
- Mit EU-Mitteln geförderte Projekte sollen tatsächlich zu Klimaschutz, Artenvielfalt und Digitalisierung beitragen.
- Die finanzielle Unterstützung der Kommunen für den nachhaltigen und klimagerechten Umbau von Sportstätten aller Art wird gewährleistet.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 13
- Nordrhein-Westfalen soll als führendes Industrieland in Europa gesichert werden, gerade durch klimaneutrales Wirtschaften.
- Mobilität soll das Klima nicht weiter aufheizen, keinen Lärm verursachen und die Luft in den Städten nicht verschmutzen.
- Der Radverkehr gilt als zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele.
- Konflikte zwischen dem Ausbau klimanotwendiger Infrastruktur und dem Natur- und Artenschutz sollen aufgelöst werden.
- NRW wird auf den Weg zur Klimaneutralität geführt.
- Die Chemieindustrie wird auf den 1,5-Grad-Pfad gebracht.
- Die Kohleregionen werden zu Vorbildern für einen klima- und sozialgerechten Strukturwandel für alle Menschen der Region.
- Das Leitbild für den Strukturwandel wird mit Generationengerechtigkeit, Klimaschutz und Nachhaltigkeit als zentralen Aspekten weiterentwickelt.
- Das Ruhrgebiet baut seine Stellung als führende Wasserstoffregion aus und trägt zur klimaneutralen Transformation bei.
- Ökologisches und klimagerechtes Bauen wird mit dem Denkmalschutz vereinbart, im Dialog mit Fachverbänden und Denkmalschutzbehörden.
- Der europäische Green Deal wird als Auftrag verstanden, bis 2040 klimaneutral zu sein.
- Nordrhein-Westfalen soll möglichst vor 2040 klimaneutral werden.
- Kommunale Klimapartnerschaften sollen eine tragende Rolle beim kommunalen Beitrag zu globalen Herausforderungen spielen.
FDP 1024
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 24
- Das Klima wird neben Investitionen in Klimaanpassung vor allem durch Innovationen und Dekarbonisierung geschützt.
- Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Resilienz und innovative Geschäftsmodelle sollen gestärkt werden, um in bestehenden Kompetenzfeldern voranzukommen.
- Beim Übergang zur klimaneutralen Industrie sollen alle neuen Technologien gleichermaßen gefördert und keine einseitig bevorzugt werden.
- Investorenanwerbung und -pflege sollen stärker auf Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Klimaschutz, Energiewende und Start-up-Kultur ausgerichtet werden.
- Erfahrungen mit dem Strukturwandel werden über die EU-Institutionen eingebracht, etwa als Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels.
- Entwicklungs- und Schwellenländer werden im Klima- und Umweltschutz unter anderem durch verstärkten Technologietransfer unterstützt.
- Universitäten und Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen werden in den Technologietransfer für Klimaschutz in Entwicklungs- und Schwellenländern eng eingebunden.
- Mittel aus dem Strukturstärkungsfonds werden für klimaschonende Strukturpolitik nutzbar gemacht.
- Anreizstrukturen und ein Wettbewerb um die besten Ideen für klimaschonende Produkte und Lösungen werden gefördert.
- Der Emissionshandel wird auf Bundesebene und international auf alle Sektoren ausgeweitet.
- Die Initiativen zur Transformation der Industrie in Nordrhein-Westfalen hin zu einer „Low Carbon Industry“ werden verstärkt.
- Kohlenstoff soll klimaunschädlich abgeschieden und genutzt oder gespeichert werden.
- Die Entwicklung und Umsetzung von Sortiertechnologien, die Flugasche-Deponien reinigen und zu CO2-reduziertem Zement und Ruß recyceln, wird vorangebracht.
- Aufforstungen, Agroforstwirtschaft und wiedervernässte Moore werden als CO2-Senken in den Emissionshandel einbezogen.
- Neue Anreize sollen Waldflächen als Lebensräume und Klimaschützer stärken und Aufforstungspotenziale nutzen.
- Zur Erreichung der Pariser Klimaziele soll ressourceneffizienter gewirtschaftet werden.
- Die Kreislaufwirtschaft wird gestärkt.
- Der Ausstieg aus der Kohleverstromung soll beschleunigt werden und möglichst bis 2030 gelingen.
- Die Wirtschaft wird dabei unterstützt, in Nordrhein-Westfalen Klimaschutzlösungen für die Anwendung im In- und Ausland zu entwickeln.
- Bis zur Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff wird auch auf blauen und türkisen Wasserstoff aus Erdgas mit Kohlenstoffspeicherung gesetzt.
- Eine Europäische Wasserstoffunion wird angestrebt, die Klimaschutz, Industrie und Energieversorgung verbindet.
- Die Maßnahmen der Wasserstoff-Roadmap der Landesregierung werden weiterverfolgt und ausgebaut.
- Forschungserkenntnisse zur Emissionsminderung in der Tierhaltung, etwa Insektenproteine oder Algenzusätze, sollen zur Marktreife gebracht werden.
- Die Landwirtschaft soll in den CO2-Zertifikatehandel eingebunden werden.
Ohne klare Richtung 10
- Die Industrie soll sich zu einer klimafreundlichen Industrie wandeln.
- Nordrhein-Westfalen soll zum modernsten, klima- und umweltfreundlichsten Industriestandort Europas werden.
- Nordrhein-Westfalen soll auf Grundlage der Pariser Klimaziele bis 2045 treibhausgasneutral werden.
- Klimaschutz und Wirtschaftswachstum sollen miteinander vereinbart werden.
- Klimaschutz wird als Querschnittsaufgabe unter Einbindung aller Akteure verstanden.
- Die Bioökonomie soll Antworten auf Klimawandel, Ressourcenschutz, Welternährung und die Endlichkeit fossiler Rohstoffe liefern.
- Im Klimaschutz wird auf wettbewerbliche Lösungen statt auf Zwangsmaßnahmen gesetzt.
- Die Klimaneutralität soll tatsächlich erreicht werden.
- Nordrhein-Westfalen soll ein Innovationsland werden, das mit den nötigen Technologien den Weg zur Klimaneutralität geht.
- Klimaneutrale Mobilität auf der Straße wird technologieoffen gestaltet.
AfD 711
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 6
- Der Etat für den Hochwasserschutz wird um ein Drittel erhöht, gegenfinanziert aus Mitteln für den Klimaschutz.
- Statt CO2-Vermeidung steht die Anpassung an veränderte Klimabedingungen im Vordergrund.
- Das Pariser Klimaabkommen von 2015 wird gekündigt.
- Jede direkte oder indirekte CO2-Besteuerung wird ersatzlos abgeschafft.
- Der CO2-Emissionshandel wird ersatzlos abgeschafft.
- Die Bauvorschriften werden von überzogenen Klimaschutzvorschriften befreit.
Linke 342
Mehr Rechte oder Angebote 42
- Die erneuerbaren Energien werden ausgebaut.
- Der Kohleausstieg erfolgt bis 2030.
- Eine Verkehrswende mit Mobilität für alle wird umgesetzt.
- Die industrielle Basis Nordrhein-Westfalens wird zur CO2-Minderung klimagerecht umgebaut.
- Klimaschutz und Energiewende sollen in öffentlicher Hand liegen und staatlich gesteuert werden.
- Bis 2030 wird Klimaneutralität erreicht.
- Die Industrie im Land wird ökologischer und klimafreundlicher, um sie und ihre Arbeitsplätze zu erhalten.
- Der ökologische Umbau in Stahl-, Chemie- und Zementindustrie wird durch Ersatz veralteter Produktionsprozesse besonders beschleunigt.
- Für eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2030 werden zusätzlich mindestens zwei Prozent des Landes-Bruttoinlandsprodukts, rund 15 Milliarden Euro jährlich, in ökologische und digitale Technologien investiert.
- Zusätzliche Mittel für staatliche Forschung und Entwicklung zur Klimaneutralität werden mobilisiert.
- Die Dekarbonisierung der Industrie, insbesondere bei Stahl, Chemie und Zement, gilt als unaufschiebbar.
- 10 Milliarden Euro ersetzen Dieselzüge durch klimafreundliche Alternativen.
- 25 Milliarden Euro fördern Investitionen in klimafreundliche Anlagen der Stahl-, Chemie- und Zementindustrie.
- Ein Forschungsprogramm gegen den Klimawandel und seine Auswirkungen wird aufgelegt.
- Deutschland darf sein CO₂-Budget aus Gründen internationaler Klimagerechtigkeit nicht überziehen.
- Das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Übereinkommens wird eingehalten.
- NRW wird bis 2035 klimaneutral.
- Die Emissionen in NRW sinken bis 2030 um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990.
- Das Minderungsziel von mindestens 80 Prozent bis 2030 wird verbindlich im Klimaschutzgesetz NRW festgeschrieben.
- Das Klimaschutzgesetz NRW legt sektorspezifische Reduktionsziele für Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr sowie Land- und Forstwirtschaft fest.
- Die Klimaziele des Landes richten sich nach dem CO₂-Budget für NRW, das nicht überschritten werden darf.
- Die Umstellung auf klimaneutrale Wärme wird stark beschleunigt.
- Das Land unterstützt Kommunen finanziell und planungsrechtlich beim Auf- und Ausbau klimaneutraler Wärmenetze.
- Neubaugebiete erhalten ausnahmslos eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
- Bis 2025 erhalten alle Gebäude in NRW einen Klima-Check.
- Verbindliche Sanierungspläne sichern bis 2035 einen klimaneutralen Gebäudebestand.
- Ab sofort gelten Mindeststandards für klimaneutrales Bauen.
- Klimaschutzanforderungen werden stärker im Baurecht verankert.
- Ein Erdgasausstiegsgesetz mit verbindlichem Ausstiegspfad und sozialer Absicherung der betroffenen Beschäftigten wird eingeführt.
- Für Energieerzeuger gelten vorrangig verbindliche Emissionsgrenzen und Reduktionspfade statt Emissionshandel und CO₂-Bepreisung.
- Das Land zieht sich aus Finanzanlagen, Investitionen und Subventionen für die fossile und atomare Energiewirtschaft zurück.
- Die Kohleverstromung endet spätestens 2030 statt 2038.
- Die Energieagentur wird als unabhängiges Landeskompetenzzentrum für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz wieder eingerichtet.
- Die Stahl-, Chemie- und Zementindustrie wird mit innovativen Förderkonzepten bei Investitionen in klimafreundliche Anlagen unterstützt.
- Ein gut ausgebauter, emissionsarmer, vernetzter und barrierefreier Nahverkehr zum Nulltarif gilt als Kern einer klimagerechten und sozialen Verkehrswende.
- Im öffentlichen Verkehr werden deutlich mehr Kapazitäten geschaffen.
- Im öffentlichen Verkehr werden viele neue Stellen zu guten Arbeitsbedingungen geschaffen.
- Güterverkehr in Ballungsgebieten wird klimafreundlich auf das Fahrrad verlagert.
- Die Binnenschifffahrt wird bei der schnellstmöglichen Umrüstung auf klimaneutrale Treibstoffe unterstützt.
- Wo alternative Verkehrswege ausreichend vorhanden sind, werden Straßen gezielt zurückgebaut, um das Klima zu schützen und Flächen zu entsiegeln.
- Der Flugverkehr wird deutlich reduziert.
- Die Innovations- und Technologieförderung des Bundes und die außeruniversitäre Forschung werden auf soziale und ökologische Problemlösungen ausgerichtet.
Koalitionsvertrag 1575
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 74
- Forschung und Entwicklung sollen befähigt werden, konkurrenzfähige Technologien für energieintensive Prozesse mit geringerem CO2-Ausstoß und klimaneutraler Produktion hervorzubringen.
- Insbesondere mittelständische Unternehmen werden bei Investitionen in klimaneutrale Produktionsprozesse unterstützt.
- Das Klimaschutzgesetz wird wirksamer gemacht und zum zentralen Instrument der Klimaschutzpolitik des Landes weiterentwickelt.
- Das Klimaschutz-Audit wird zu einem wirksamen Klimaschutz-Monitoring weiterentwickelt, das die Einhaltung der Klimaschutzziele sicherstellt.
- Für neue und bestehende Förderprogramme wird ein Klima-Check, auch zur Klimafolgenanpassung, eingeführt.
- Im Klimaschutzgesetz wird die Grundlage gelegt, die Finanzpolitik des Landes auf Klimaschutz auszurichten.
- Die Anstrengungen für eine klimaneutrale Landesverwaltung bis 2030 werden erhöht.
- Die Kommunen erhalten deutlich mehr Landesmittel für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.
- Die Förderrichtlinie progres.nrw für Klimaschutz und -anpassung in Kommunen wird schnell neu aufgelegt und deutlich besser ausgestattet.
- Kommunale Wärmepläne sollen für Siedlungen und Ortsteile Klimaschutzmaßnahmen und den passenden Mix aus Effizienz- und Wärmeplanung identifizieren.
- Als Ausgangspunkt ist eine CO2-Startbilanz zu erstellen, um den Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung überprüfen zu können.
- Die Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen wird verlängert und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet.
- Klimaschutz bei Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und gemeinnützigen Vereinen wird in der Investitionsförderung, etwa über Altenpflegegesetz und Kinderbildungsgesetz, stärker gefördert.
- Kraftwerke müssen so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase umgestellt werden können.
- Hocheffiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen werden unterstützt.
- Die wirtschaftliche Verwertung von Grubengas soll aus Klimaschutzgründen weiter möglich sein.
- Der Bund soll Ausbauziele, Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Photovoltaik im EEG schnell an die Klimaziele anpassen.
- Vorrangig werden Projekte gefördert, die dem Ziel einer klimaneutralen Wirtschaftsregion Rheinisches Revier entsprechen.
- Ein Industriepakt für Klimaneutralität und Wettbewerbsfähigkeit wird aufgesetzt.
- Der Transformationsprozess zur klimaneutralen Industrie wird technologieoffen gefördert.
- Auf Bundesebene wird die schnellstmögliche Einführung von Klimaschutzdifferenzverträgen gefordert.
- Die Carbon Management Strategie zur Abscheidung, zum Transport und zur Nutzung unvermeidlicher industrieller CO2-Emissionen wird weiterentwickelt.
- Mit der Landesinitiative IN4climate.NRW werden Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Grundstoffindustrie hin zu klimaneutraler Produktion gestärkt.
- Bund und Land sollen Stahlunternehmen Investitionen in klimaneutrale Produktionsprozesse ermöglichen.
- In einem Pilotprojekt „Klimaneutraler Zement“ wird die Abscheidung und Bindung von CO2 erprobt.
- In einem Dialog wird erarbeitet, wie die letzte Meile klimaneutral organisiert werden kann.
- Für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, die dem Klimaschutz oder der Barrierefreiheit dienen, sollen auf Bundesebene einfachere Planungs- und Genehmigungsverfahren gelten.
- Der 3D-Druck mit innovativen, deutlich CO2-ärmeren Bindemitteln wird für Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden weiterentwickelt.
- CO2-Bindung und Ökosystemleistungen des Waldes werden durch eine Waldprämie honoriert.
- Praxistaugliche und nachprüfbare Verfahren zur längerfristigen CO2-Bindung und Wasserspeicherfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen werden entwickelt und gefördert.
- Der ÖPNV soll zur Erreichung der Klimaziele eine echte Alternative zum Individualverkehr werden.
- Der Verkehrsanteil soll deutlich zugunsten des ÖPNV verschoben werden.
- Der ÖPNV soll vollständig dekarbonisiert werden.
- Der Landesstraßenbedarfsplan wird zu Beginn der Wahlperiode nach verkehrlichem Bedarf, Finanzierung und Klimaschutz auf Basis des Landesverkehrsmodells neu aufgestellt.
- Der Anteil der Recycling-Baustoffe im Straßenbau soll stetig wachsen.
- Mehr Güterverkehr wird von der Straße auf Schiene und Wasserstraße verlagert.
- Die Entwicklung der Flughäfen soll neben den Bedürfnissen von Reisenden und Logistikbranche vor allem dem Klimaschutz und dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner dienen.
- Die technische Weiterentwicklung bei Flugverfahren und klimaneutralen Antrieben im Luftverkehr wird unterstützt.
- Das Land investiert weiter in Forschung und Entwicklung und nutzt die Chancen der Digitalisierung und Vernetzung von Mobilitätsangeboten.
- Neue Gewerbe- und Industriegebiete sollen zukunftsfähig und unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten entwickelt werden.
- Die Hochschulen sollen möglichst bis 2035 klimaneutral werden.
- Neue Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben im Wissenschaftsbereich werden klimaneutral umgesetzt.
- Alle bereits geplanten Hochschulbauvorhaben werden auf ihre Klimaneutralität überprüft.
- An den Hochschulen wird ein kontinuierliches Monitoring der Klimaneutralität nach einheitlichen Standards eingeführt.
- Die Universitätskliniken werden baulich, digital und klimaneutral ertüchtigt, und dafür werden Mittel bereitgestellt.
- Der Campus Rhein-Erft der TH Köln wird als Modellcampus mit klimapositiven Referenzbauten errichtet.
- Neue Rechenzentren werden ab 2027 klimaneutral betrieben.
- Möglichkeiten, die Justiz klimaneutraler zu gestalten, werden geprüft und genutzt.
- Hemmnisse für Investitionen in Klimaschutz in Krankenhäusern werden abgebaut.
- Beim Bund werden Anpassungen von Bundesrecht und Förderprogrammen für Klimaschutz in Krankenhäusern angestrebt.
- Ein Krankenhaus-Klimaschutzfonds wird eingerichtet.
- Der Krankenhaus-Klimaschutzfonds wird aus Landes- und Bundesmitteln gespeist, wozu mit dem Bund verhandelt wird.
- Ein auf 20 Jahre angelegtes Investitionsprogramm von 300 Millionen Euro jährlich für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen wird geschaffen.
- Die Bauvorschriften für den nachträglichen Einbau von Wärmepumpen werden erleichtert, um den Heizungsaustausch zu beschleunigen.
- Der Zugang zu Landesförderprogrammen für CO2-mindernde Effizienzmaßnahmen wird vereinfacht.
- Das Förderprogramm zum innovativen Bauen wird deutlich erhöht, um CO2-ärmere Baustoffe und Bauprodukte zu unterstützen.
- Für Modernisierungen im Wohnungsbau, die Klimaneutralität und Barrierefreiheit dienen, werden deutlich mehr Mittel bereitgestellt.
- Die Förderpolitik für Städte und Gemeinden wird auch an Klimaneutralität, Klimafolgenanpassung und nachhaltiger Mobilität ausgerichtet.
- Die Innenstadtentwicklung wird auch auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung ausgerichtet.
- Die Kulturbranche wird bei der ökologischen Transformation und einem klimafreundlichen Betrieb unterstützt.
- Für Sportgroßveranstaltungen werden klare Richtlinien zu Nachhaltigkeit, Klimaneutralität und Kostentransparenz angestrebt.
- Die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten bei Klima, Umweltschutz und Energie wird intensiviert.
- Die Regionalpartnerschaften im Weimarer Dreieck und mit dem Piemont werden für die klimaneutrale und digitale Transformation genutzt.
- Die europäischen Strukturfördermittel sollen zielgerichteter im Sinne des Green Deals und einer sozial-ökologischen Transformation eingesetzt werden.
- Klimaschutz, Klimaanpassung, Umwelttechnologien und Kreislaufwirtschaft werden in den EU-Strukturprogrammen EFRE, JTF und Interreg gestärkt.
- Das Land bringt sich verstärkt in die Under2Coalition für klimaschutzbezogene Bestrebungen ein.
- Vorrang haben Ausgaben für Infrastruktur, Bildung, sozialen Zusammenhalt, Sicherheit, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.
- Ein nachhaltiges öffentliches Finanzwesen, das den Klimaschutzzielen gerecht wird, wird etabliert.
- Für die Ausgaben des Landes wird ein Nachhaltigkeits-Tracking einschließlich des Ziels Gleichstellung von Männern und Frauen eingeführt.
- Die Maßnahmen zur klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 werden konsequent umgesetzt und weiterentwickelt.
- CO2-Emissionen der Landesverwaltung werden vorrangig vermieden und vermindert und nur wo nötig kompensiert.
- In Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Immobilienmaßnahmen wird ein CO2-Schattenpreis von mindestens 180 Euro pro Tonne berücksichtigt.
- Bei allen Immobilienmaßnahmen des Landes einschließlich Hochschulen gelten die Standards der Klimaneutralen Landesverwaltung.
- Der BLB NRW soll besonders innovative Klimaschutzmaßnahmen aus eigenen Mitteln refinanzieren dürfen.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 12
- Nordrhein-Westfalen soll zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas werden.
- Nordrhein-Westfalen wird zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas gemacht.
- Nordrhein-Westfalen soll so schnell wie möglich entlang des 1,5-Grad-Ziels Klimaneutralität mit Netto-Null-Emission erreichen.
- Bis 2040 soll der Luftverkehr in Nordrhein-Westfalen klimaneutral sein.
- Verkehrsvermeidung hat neben der Verkehrsverlagerung einen hohen Stellenwert für den Klimaschutz.
- Leitbild ist ein klimaneutrales Industrieland mit einer nachhaltigen Raumentwicklung, die natürliche Lebensgrundlagen schützt, die Wettbewerbsfähigkeit sichert und Land- und Forstwirtschaft weitgehend erhält.
- Die Digitalisierung soll zum Wohle der Menschen und für klimaschutz- und strukturpolitische Herausforderungen genutzt werden.
- Die Digitalisierung soll zum Klimaschutz beitragen.
- Die Abschreibungstabellen für kommunale Vermögenswerte nach dem NKF werden mit Blick auf Klima- und Ressourcenschutz evaluiert.
- Es wird geprüft, ob kommunale Modernisierungsmaßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung ab einer bestimmten Größe als Investition aktiviert und über die bilanzielle Abschreibung erleichtert werden können.
- Ein Pilotprojekt für einen digitalen CO2-Gebäudepass wird gestartet, der insbesondere die bei der Errichtung entstandenen Emissionen ausweist.
- Es wird geprüft, inwieweit Mobilitätskonzepte, Jobrad, Jobticket und Parkraumbewirtschaftung zur klimaneutralen Landesverwaltung beitragen können.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 1929
Mehr Geld 3
- Ein verbindlicher Teil öffentlicher Investitionen in Baumaßnahmen soll in Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Kreislaufwirtschaft fließen.
- Der verbindliche Anteil für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Kreislaufwirtschaft soll auch in bestehenden Förderprogrammen des Landes stärker verankert werden.
- Europäische Strukturfördermittel werden zielgerichteter für Nachhaltigkeits- und Klimaziele und die sozial-ökologische Transformation eingesetzt.
Mehr Rechte oder Angebote 29
- Klimaschutz wird in allen Politikbereichen von Energie über Industrie, Verkehr und Wohnen bis zur Landwirtschaft mitgedacht.
- Verwaltung, Finanzpolitik und Bildung des Landes werden konsequent am Klimaschutz ausgerichtet.
- Das Klimaschutzgesetz soll um verbindliche Sektorziele für 2035 und 2040 ergänzt werden.
- Im Klimaschutzgesetz sollen klare Reduktionspfade für alle Ministerien festgelegt werden.
- Für eine klimaneutrale Landesverwaltung soll es eine eigene Strategie geben.
- Das Land soll einen CO2-Schattenpreis anwenden.
- Die Förderinstrumente des Landes sollen gebündelt und auf Investitionen in klimaneutrale Produktion ausgerichtet werden.
- Auf Bundesebene wird eine Steuergutschrift für Unternehmen gefordert, die in Klimaneutralität und Transformation investieren.
- Investitionsförderung wird dort konzentriert, wo sie zusätzliche private Investitionen, Innovation und klimaneutrale Wertschöpfung auslöst.
- Das Land unterstützt die kommunale Wärmeplanung, damit der Gebäudebestand schneller klimaneutral wird.
- Über das Landesprogramm „Wärme für alle“ werden Großwärmepumpen und klimafreundliche Nahwärmenetze vor allem in sozial benachteiligten Quartieren ausgebaut.
- Der Landesstraßenbedarfsplan wird neu an verkehrlichem Bedarf, Finanzierbarkeit und Klimaschutz ausgerichtet.
- Der Umstieg von Diesel-Lkw auf elektrische Antriebe im Güterverkehr wird weiter gefördert.
- Die Modernisierung der Binnenschiffsflotte hin zu niedrigwassergängigen und klimaneutralen Schiffen wird gefördert.
- Flughäfen werden auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützt.
- Der Klimawandel soll begrenzt und zugleich mit kühlen Innenstädten, sicheren Kellern und starkregenfesten Straßen vorgesorgt werden.
- Bei der Vergabe von Landesmitteln wird ein Klima-Check eingeführt.
- Wälder sollen so bewirtschaftet und geschützt werden, dass sie ihre ökologischen, Erholungs- und Rohstofffunktionen auch in der Klimakrise erfüllen.
- Die Kommunale Haushaltsverordnung wird weiterentwickelt, um nachhaltige Investitionen in Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz, CO2-Reduktion und soziale Standards gezielt zu fördern.
- Über die Kommunale Haushaltsverordnung wird die Nutzung klimaschädlicher Technologien in den Kommunen zeitlich stärker begrenzt.
- Sparkassen und NRW.BANK sollen Mittelstand, Handwerk und Kommunen mit Finanzierungs- und Förderangeboten bei Modernisierung und klimaneutraler Transformation unterstützen.
- Die Landesverwaltung soll bis 2030 bei Bau und Beschaffung klimaneutral werden.
- Ein verbindlicher Teil öffentlicher Investitionen in Baumaßnahmen soll in Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Kreislaufwirtschaft fließen.
- Der verbindliche Anteil für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Kreislaufwirtschaft soll auch in bestehenden Förderprogrammen des Landes stärker verankert werden.
- Europäische Strukturfördermittel werden zielgerichteter für Nachhaltigkeits- und Klimaziele und die sozial-ökologische Transformation eingesetzt.
- Das Land begleitet und unterstützt die Transformation der Kirchen, etwa klimagerechte Sanierung und Umnutzung von Kirchengebäuden.
- Klimaanpassung und Energieeffizienz werden fester Bestandteil jeder Sanierung und jedes Neubaus von Sportstätten.
- NRW bringt sich verstärkt in die internationale Under2 Coalition zur Begrenzung der Erderwärmung ein.
- Die Chemieindustrie wird bei klimaneutralen Produktionsverfahren gezielt unterstützt.
Bleibt wie bisher 3
- Am Ziel der Klimaneutralität wird festgehalten und gemeinsam mit der Industrie an einer wettbewerbsfähigen Transformation der Chemie- und Raffinerieindustrie gearbeitet.
- Der Europäische Emissionshandel wird als marktbasiertes Klimaschutzinstrument verteidigt.
- Eine Abschwächung von Klima-, Umwelt-, Natur- und Menschenrechtsstandards wird abgelehnt.
Ohne klare Richtung 16
- Ambitionierter Klimaschutz und nachhaltiger Wohlstand sollen in NRW zusammengehen.
- NRW soll einen klaren, ambitionierten und pragmatischen Pfad zur Klimaneutralität verfolgen.
- Das Pariser Klimaabkommen und sein Ziel, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, werden unterstützt.
- NRW soll spätestens 2045 klimaneutral sein.
- Die Transformation der Industrie gilt als Chance und zentraler Hebel, um NRW bis 2045 klimaneutral zu machen.
- Der CO2-Ausstoß soll so weit wie möglich reduziert und künftig vermieden werden.
- NRW soll wirtschaftlich stärker, wettbewerbsfähiger und zugleich klimaneutral werden.
- NRW soll die erste klimaneutrale Industrieregion werden.
- Klimaschutz darf nicht zur bloßen Verlagerung von Emissionen ins Ausland führen.
- Autobahnausbauprojekte sollen nach Planungskapazität, Kosten und Nutzen sowie Klima-, Flächen- und Sozialwirkungen neu bewertet werden.
- Eigentum bringt Verantwortung für das eigene Gebäude sowie für Klima und Gesellschaft mit sich.
- Die Hochschulen sollen klimaneutral werden.
- Das europäische Ziel der Klimaneutralität bis 2050 soll ambitioniert verfolgt und erreicht werden.
- Europa soll bei erneuerbaren Energien und schonendem Ressourcenverbrauch vorangehen.
- NRW soll die erste klimaneutrale Industrieregion werden.
- Kommunale Klimapartnerschaften sollen in Städtepartnerschaften eine tragende Rolle spielen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht