Klima
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 1960
Mehr Rechte oder Angebote 60
- Die Werften bei einer klimaneutralen, digitalen und nachhaltigen maritimen Transformation unterstützen.
- Forschungsergebnisse und fachliche Ressourcen im Schiffbau nutzen, um moderne und klimaneutrale Schiffe und Antriebstechnik zu bauen und Emissionen zu senken.
- Hochschulbauten werden energetisch saniert.
- Hochschulbauten sollen später klimaneutral betrieben werden.
- Bahnstrecken werden elektrifiziert, damit die Infrastruktur zur CO2-Einsparung beiträgt.
- Eine landesweite Wasserstoffinfrastruktur wird aufgebaut.
- Häfen werden mit Landstromanlagen ausgestattet.
- Beim Bund wird für klimaneutrale Fähren auf dem Nord-Ostsee-Kanal eingetreten.
- Der Einsatz klimaneutraler Fähren für die Elbquerung wird gefördert.
- Der Einsatz klimaneutraler Fähren wird gefördert.
- Der Einsatz klimaneutraler Fähren wird gefördert.
- Der Schienenverkehr wird bis 2030 vollständig klimaneutral gestaltet.
- Der Schienenverkehr wird bis 2030 vollständig klimaneutral gestaltet.
- Neben der Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel werden mehr Tierwohl, Klimaschutz, Biodiversität und Gewässerschutz verwirklicht.
- Die Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel wird gesichert und zugleich mehr Tierwohl, Klimaschutz, Biodiversität und Gewässerschutz verwirklicht.
- Die Landwirtschaft wird bei der Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen unterstützt.
- Für einen Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment) wird sich eingesetzt, um das Unterlaufen der Klimaschutzpolitik durch Importe zu vermeiden.
- Die EU-Strategien „Farm to Fork“ und „Green Deal“ versetzen die Betriebe über Agrar-Umweltprogramme in die Lage, mit Umwelt- und Klimaschutz Geld zu verdienen.
- Die klimaneutrale Mobilität der Polizei wird vorangetrieben, sofern sie die Kriminalitätsbekämpfung nicht behindert.
- Mithilfe innovativer digitaler Lösungen wird Klimaneutralität erreicht.
- Eine Green-IT-Strategie wird weiterentwickelt.
- Bus- und Schienenverkehr in der Metropolregion werden attraktiver gemacht, unter anderem durch Taktoptimierung bei Tag und Nacht zugunsten der Pendlerinnen und Pendler.
- Eigene Potenziale bei Nachhaltigkeits- und Klimaschutzinnovationen sowie Wissen zu künstlicher Intelligenz werden in die Ostseezusammenarbeit eingebracht.
- Im Ostseeraum wird der Fokus auf vertiefte Zusammenarbeit in Wirtschaft, Klima- und Meeresschutz sowie wissenschaftlicher und kultureller Kooperation gelegt.
- Beim Klimaschutz wird auf kooperativ erzielte Vereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft gesetzt.
- Die Nutzung von Photovoltaik, Solarthermie und Erdwärme wird vorangetrieben, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.
- Kommunale Wärme- und Kältepläne sorgen für eine passgenaue Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Städten und Kommunen.
- Kommunen sollen voneinander lernen und gemeinsame Wärmepläne realisieren, um der Klimaneutralität näherzukommen.
- Vorhandene Gasnetze können für klimaneutrale Gase wie Wasserstoff genutzt werden, soweit Kommunen dies in ihren Wärmeplänen als sinnvoll ausweisen.
- Kommunale Wärme- und Kältepläne schaffen mittelfristig passgenaue Konzepte für eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
- Der öffentliche Nahverkehr wird bis 2035 klimaneutral gestaltet.
- Bis 2040 wird eine emissionsfreie Mobilität verwirklicht.
- Ein landesweiter Klimamobilitätsplan wird erstellt.
- Klimaschutz in der Verkehrspolitik umfasst die Vermeidung von Staus.
- Mit einem Klimamobilitätsplan wird bis 2040 eine emissionsfreie Mobilität erreicht.
- Klimaneutrale Antriebsinfrastruktur wird technologieoffen gefördert, etwa mit flächendeckenden E-Ladesäulen und einer landesweiten Wasserstofftankstelleninfrastruktur.
- Umwelt- und Klimaschutz werden in allen Lebensbereichen von der Bildung über die Landwirtschaft bis zur Wirtschaft verankert.
- Über das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 hinaus wird die Frage bearbeitet, wie bereits freigesetztes CO2 wieder aus der Atmosphäre entfernt und genutzt werden kann.
- Klimaneutralität erfordert, die Nutzung fossiler Energieträger auf ein Minimum zu reduzieren.
- Innovationen, die gemeinsam mit der Wirtschaft technologieoffen entwickelt und umgesetzt werden, sind das beste Mittel zur Einhaltung der Klimaschutzziele.
- Die Mobilität wird klimaneutral gestaltet.
- Der Einsatz klimaneutraler und umweltfreundlicher Schiffsantriebe wird gefördert.
- Der Fährbetrieb im Land wird auf klimaneutrale Fähren umgestellt.
- Der öffentliche Personennahverkehr wird verbessert, um Klimaneutralität in der Mobilität zu erreichen.
- Carsharing-Modelle werden unterstützt, um Klimaneutralität in der Mobilität zu erreichen.
- Ein einheitlicher CO2-Preis wird implementiert.
- Bei größeren Vorhaben der Landesregierung werden die CO2-Kosten berechnet und in die Gesamtrechnung einbezogen, um langfristig nachhaltige Investitionen zu tätigen.
- Das Land wird als klimaneutraler Produktionsstandort weiterentwickelt und entsprechende Standortvorteile werden genutzt.
- Ein Klimamobilitätsplan wird entwickelt.
- Die Energie- und Wärmewende wird vorangebracht, um Klimaneutralität zu erreichen.
- Das Moorschutzprogramm wird fortgeführt und Moore werden wiedervernaesst, um CO2 einzusparen.
- Die Entwicklung weiterer Klimaschutzagenturen in den Kreisen wird unterstützt und positiv begleitet.
- Bei den Landesliegenschaften werden innovative Energiekonzepte umgesetzt und bis spätestens 2040 CO2-Neutralität erreicht.
- Die Anzahl der zulässigen CO2-Emissionsrechte wird jährlich entsprechend den Klimaschutzzielen verringert.
- Heimische Unternehmen werden dabei unterstützt, in Exportmärkte zu gehen, dort neue Märkte zu erschließen und bei klimaschonender Energieversorgung zu helfen.
- Kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen werden in ihrer Vorreiterrolle zum Klimaschutz gestärkt und durch geeignete Förderprogramme unterstützt.
- Ausbau, Planungen und Genehmigungen von Photovoltaikanlagen werden vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele kontinuierlich überprüft.
- Das Dekarbonisierungspotenzial des Industriegebiets Brunsbüttel soll mit den ansässigen Unternehmen gehoben werden.
- Die Landesforsten werden finanziell so unterstützt, dass sie die landeseigenen Wälder zu stabilen Klimawäldern umbauen und den biologischen Klimaschutz in Wäldern und Waldmooren forcieren können.
- Um ein Unterlaufen der nationalen und europäischen Klimaschutzpolitik durch Importe und daraus entstehende Wettbewerbsnachteile für unsere heimische Landwirtschaft zu vermeiden, setzen wir uns für einen Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment) ein
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 16
- Schleswig-Holstein soll das erste klimaneutrale Industrieland werden, mit einem Klimaschutz, der Arbeit schafft.
- Die Versorgung von Flughäfen mit nachhaltigen Kraftstoffen spielt für die Dekarbonisierung der Luftfahrt eine bedeutende Rolle.
- Bei Regionalflughäfen und dort ansässigen Fluggesellschaften bestehen Potenziale für Leuchtturmprojekte zur Dekarbonisierung der Luftfahrt.
- Landwirtschaft, Umweltschutz, Energieerzeugung und Klimaschutz werden gemeinsam gedacht und nicht gegeneinander ausgespielt.
- Landwirtschaft, Umweltschutz, Energieerzeugung und Klimaschutz werden gemeinsam gedacht.
- Im Mittelpunkt der Ostseepolitik stehen wirtschaftliche Zusammenarbeit und Klimaschutz.
- Bezahlbares Wohnen, klimaeffiziente und ressourcenschonende Gebäude sowie effiziente Flächennutzung werden miteinander verbunden.
- Bezahlbarer Wohnraum und Klimaeffizienz von Gebäuden sollen sich nicht ausschließen.
- Ein zu starker Fokus auf Dämmung bei der CO2-Einsparung im Gebäudealtbestand wird abgelehnt.
- Schleswig-Holstein wird bis zum Jahr 2045 klimaneutral.
- Klimaschutz wird ganzheitlich betrachtet.
- Das Land wird neben dem Energiewendeland Nummer eins auch das beste Klimaschutzland.
- Klimaneutralität ist nur mit einer erfolgreichen Energiewende zu erreichen.
- Die Mobilität im Land wird bis spätestens 2040 klimaneutral gestaltet.
- Die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die Technologien der industriellen Bioökonomie gelten als wichtiger Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.
- Digitale Angebote sparen mehr CO2 ein, als sie verbrauchen.
Grüne 12101
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 101
- Bildung, Ausbildung und Fortbildung für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft in allen Wirtschaftszweigen und Bildungssektoren ausbauen.
- Öffentliche Einrichtungen wie Volkshochschulen und Museen sollen über die Klimakatastrophe und ihre Lösungen aufklären.
- Aufklärungskampagnen und öffentliche Informationszentren zur Klimakrise schaffen.
- Schulneubauten von vornherein klimaneutral planen.
- Den CO2-Fußabdruck der Schulgebäude durch Übernahme der Förderkriterien aus IMPULS 2030 II verbessern.
- Die Wohnraumförderung im Einklang mit den Klimazielen ausgestalten.
- Ein Programm auflegen, um Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit klimaneutral zu erneuern, auszubauen und neu zu eröffnen.
- Bei der Sanierung von Bibliotheken Aspekte des Klimaschutzes besonders berücksichtigen.
- Gemeinsam mit privaten und öffentlichen Akteur*innen ein Konzept für Nachhaltigkeit und Klimaneutralität im Kulturbereich entwickeln.
- Sportliche Großveranstaltungen bis spätestens 2030 klimaneutral und nachhaltig ausrichten.
- Unvermeidbare CO2-Emissionen kompensieren.
- Internationale Sportgroßveranstaltungen im Land an klimafreundliche Konzepte und einen Bürger*innenentscheid knüpfen.
- Dem Klima- und Artenschutz bei politischen Abwägungsentscheidungen Vorrang einräumen.
- Den Ausbau der erneuerbaren Energien zum wichtigsten Landesbeitrag für die nationalen Klimaschutzziele machen.
- Klimapartnerschaften auf kommunaler Ebene ins Leben rufen.
- Ein Emissionsrestbudget von 147 Millionen Tonnen CO2 für Schleswig-Holstein festlegen.
- Die Entwicklung regelmäßig am verbleibenden Emissionsrestbudget messen und Klimaschutzmaßnahmen daran anpassen.
- Den Klimaschutz als öffentliches Interesse definieren.
- Den Klimaschutz als Ziel in der Landesverfassung verankern.
- Alle Landesförderungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Klimaschutz prüfen.
- Klimaschädliche Subventionen auf Landesebene stoppen.
- Bündnisse für den Klimaschutz über die Landesgrenzen hinaus ausbauen und festigen.
- Eine Entwicklungsstrategie des Bundes für globale Klimagerechtigkeit schaffen, die Unterstützung auf Augenhöhe bietet und Klimabildung international fördert.
- Klimapartnerschaften anstoßen, damit die Klimapolitik über regionale und nationale Grenzen hinweg wirkt.
- Eine Klimapartnerschaft zwischen Schleswig-Holstein und einem anderen Land gründen und möglichst viele Kommunen einbeziehen.
- Die Verwendung von EU-Geld für klimaschädliche Subventionen ausschließen.
- Politische Entscheidungen so ausrichten, dass Einklang von Gesellschaft und Umwelt gefördert, die Erderhitzung abgemildert und die Artenvielfalt geschützt wird.
- Das Moorschutzprogramm und die MoorFutures ausweiten, um Moore zu renaturieren.
- Bewirtschafter*innen und Eigentümer*innen unterstützen, die durch das Management hoher Wasserstände Moor- und Klimaschutz umsetzen.
- Die Potenziale der Wälder für Klima- und Artenschutz stärker nutzen.
- Die Ziele der Landesforsten am Klima- und Artenschutz gemeinwohlorientiert neu ausrichten.
- Bei der Waldbewirtschaftung zusätzlich Klimaaspekte berücksichtigen.
- Ökosystem- und Klimaschutzleistungen des Waldes stärker honorieren.
- Die Träger der Naturparke stärker unterstützen, um ländliche Räume, Biodiversität und Klima zu stärken.
- Die Seegraswiesen an Nord- und Ostsee schützen und aufbauen.
- Schnellstmöglich aus der Grundschleppnetzfischerei aussteigen.
- Die Meere gemeinsam besser schützen.
- Die Schifffahrt in den Emissionshandel einbeziehen.
- Einen EU-Innovationsfonds schaffen, der Kosten für innovative Antriebe und Projekte zur emissionsfreien Schifffahrt abfedert.
- Auf europäischer Ebene einen verlässlichen Umstiegsplan zur emissionsfreien Schifffahrt erarbeiten.
- Weitere Anreize für den Klimaschutz schaffen und als Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen.
- Regeln setzen und die Weichen für den 1,5-Grad-Pfad stellen.
- Rahmenbedingungen setzen, die es für Unternehmen attraktiv machen, klimaneutral zu werden.
- Unternehmen dabei unterstützen, zukunftssicher und klimafreundlich zu wirtschaften.
- Förderprogramme so umgestalten, dass Innovationen für Klimaneutralität und gut bezahlte Arbeitsplätze entstehen.
- Die Förderprogramme des Landes an Klimaschutz, Energiewende, Digitalisierung, Umweltschutz, Ressourcenschonung und Biodiversität ausrichten.
- Aus den Förderprogrammen des Landes keine Gelder mehr in Projekte fließen lassen, die den Klima- und Nachhaltigkeitszielen entgegenstehen.
- Die Verteilung der Fördergelder stärker auf klimaschutz- und energiewenderelevante Projekte ausrichten.
- Im Dialog mit den Kammern ein Klimaschutzfachkräfteprogramm auflegen.
- Im Handwerk Nachwuchs und Wissen zu nachhaltigem und klimafreundlichem Handeln ausbauen.
- Den Green Deal der EU zur Richtschnur für den Aufbau einer zukunftsfähigen und klimafreundlichen Industrielandschaft machen.
- Die Neufassung der Industriestrategie klar auf Klimakrise und Energiewende ausrichten.
- Bestehende Industrieunternehmen auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Industrie weiter unterstützen.
- Ein klimaneutrales Energiesystem auf Basis erneuerbaren Stroms auch im Wärme- und Mobilitätssektor sowie in der Industrie durchsetzen.
- Den Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich beschleunigen und ausweiten.
- Klimaschutzinfrastrukturen, insbesondere Stromnetze und Energiespeicher, bedarfsgerecht und vorausschauend ausbauen.
- Die Energiewendeziele samt Zwischenzielen im Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes festschreiben.
- Den Ausbau der Windenergie an Land in den kommenden Jahren fortsetzen.
- Bestehende Hemmnisse der Transformation der Energieversorgung abbauen.
- Gesetzlich anerkennen, dass der naturschutzkompatible Ausbau der Windenergie im öffentlichen Interesse liegt.
- Zielkonflikte zwischen Schutzgütern aktiv auflösen, um zügige Verfahren, die Pariser Klimaziele und den Natur- und Biodiversitätsschutz zu wahren.
- Die Bioenergie zu einem innovativen und ökologisch wertvollen Bestandteil von Energiewende und Klimaschutz weiterentwickeln.
- Stromleitungen aus- und neu bauen, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
- Mit einer weiteren Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes den kommunalen Klimaschutz stärken.
- Landesweit regionale Klimaschutzagenturen aufbauen, die Kommunen bei Wärmeplänen und Klimaschutz fachlich unterstützen.
- Klimaschutz zur Pflichtaufgabe für alle Kommunen machen.
- Richtlinien und Verordnungen vereinfachen, die Klimaschutzmaßnahmen erschweren.
- Barrieren abbauen, die den Klimaschutz behindern.
- Neubaugebiete grundsätzlich mit einer CO2-neutralen Nahwärmeversorgung planen.
- Bestehende Nah- und Fernwärmenetze bis spätestens 2035 dekarbonisieren.
- Ein Sondervermögen Klimaneutrale Kommune zur Stärkung des kommunalen Klimaschutzes einrichten.
- Das Sondervermögen zur Kofinanzierung von Bundesförderprojekten und für eine eigene Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz einsetzen.
- Die Finanzierung der Vorbildrolle der Landesregierung beim Klimaschutz sicherstellen.
- Das öffentliche Gebäudemanagement voll auf die Erreichung der Klimaziele ausrichten.
- Keine Landesmittel für neue Projekte mit klimaschädlicher Wirkung bereitstellen.
- Die Produktion alternativer Energieträger und den Aufbau der zugehörigen Infrastrukturen unterstützen, sofern sie mit dem 1,5-Grad-Limit vereinbar sind.
- Die Erdöl- und Erdgasförderung im Land im Einklang mit den Klimazielen zurückfahren und beenden.
- Die Emissionen im Verkehr bis 2030 um 70 Prozent senken und den Verkehr bis 2035 klimaneutral machen.
- Finanzmittel gezielt für die Verbesserung klimafreundlicher Mobilität einsetzen.
- Den gesamten Bahnverkehr bis spätestens 2030 auf elektrischen Betrieb umstellen.
- Planmäßige Schienenleistungen mit Dieseltraktion beenden.
- Den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter forcieren.
- Einen klimaneutralen Antrieb perspektivisch zur Voraussetzung für das Anlaufen der Häfen machen.
- Das World Ports Climate Action Program verpflichtend umsetzen.
- Die Rahmenbedingungen so ändern, dass klima- und ressourcenschonende, gesunde Ernährung begünstigt wird.
- Diese Standards an den DGE-Qualitätsstandards ausrichten und um höhere Anforderungen an Umwelt-, Klima-, Tier- und Meeresschutz ergänzen.
- Die Zahl der gehaltenen Tiere je Flächeneinheit verringern.
- Die Digitalisierung auf Basis erneuerbarer Energien klimaneutral gestalten.
- Alle finanzpolitischen Entscheidungen an Nachhaltigkeitszielen und am 1,5-Grad-Ziel messen.
- In Klimaschutz investieren.
- Bei allen Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob sie zur Erreichung des Klimaziels beitragen.
- Klimaschädliche Ausgaben reduzieren.
- Klimaschädliche Subventionen abbauen.
- Die Ausgaben für Klimaschutz erhöhen.
- Für Energiewende, Klimaschutz und Klimaanpassung aufwachsend mindestens fünf Prozent des Gesamthaushaltes verbindlich einplanen.
- Externe Fördergelder von EU und Bund nicht klimaschädlich verwenden.
- Die über die Förderbanken aufgenommenen Bürgschaften des Landes an Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausrichten.
- Die Klimawirksamkeit zum Mindeststandard jeder öffentlichen Vergabe machen.
- Bei einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs Anreize für Natur- und Klimaschutz schaffen.
- Eine unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie und ein Maßnahmenpaket zur Klimaneutralität bis 2035 beschließen.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Klimaneutralität, Meeresschutz, Kultur, Mobilität, Bildung, Forschung, Wirtschaft und Gesundheit intensivieren.
Ohne klare Richtung 12
- Menschen dazu ermutigen, eigene Handlungsstrategien für ein klimaneutrales Leben und sozial gerechte Lösungen für die Klimakrise zu entwickeln.
- Schleswig-Holstein zum Klimaschutzvorreiter unter den Bundesländern machen.
- Den Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise in den Mittelpunkt der Landespolitik stellen.
- Schleswig-Holstein soll bis spätestens 2035 klimaneutral werden und damit früher als im Bundesklimaschutzgesetz vorgesehen.
- Die Landesverwaltung soll beim Klimaschutz Vorbild sein.
- Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden ist mit Klimaneutralität unvereinbar.
- Ambitionierten Klimaschutz gegenüber Klimaanpassung den Vorrang geben, weil er wirkungsvoller und kosteneffizienter ist.
- Den Klimaschutz zum Leitmotiv der Landespolitik machen.
- Die Verkehrswende gilt als notwendige Voraussetzung der Klimawende.
- Alle größeren Häfen des Landes bis 2035 klimaneutral machen.
- Bei der Agrarwende neben Natur- und Klimaschutz auch soziale Aspekte berücksichtigen.
- Die Digitalisierung klimafreundlich und nachhaltig gestalten.
SPD 733
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 33
- Den Klimawandel, die Zerstörung der Ökosysteme und das Artensterben stoppen.
- Die Erderwärmung entsprechend dem Pariser Klimaabkommen auf maximal 1,5 Grad Celsius begrenzen.
- Einen Klimaplan aufstellen, der alle notwendigen Schritte und Maßnahmen umfassend benennt.
- Den Klimaschutz im Klimaplan sozial und industriepolitisch absichern.
- Ein verbindliches CO2-Budget für Schleswig-Holstein zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels einführen.
- Eine unabhängige Expertenkommission schlägt die Höhe des CO2-Budgets vor und überprüft dessen Einhaltung.
- Das Land übernimmt bei der Umsetzung der Klimaziele und der Biodiversitätsstrategie übergreifende Verantwortung.
- Das Land stellt sicher, dass die Kommunen Klimaschutz und Artenvielfalt vor Ort umsetzen können.
- Klimaplan und Biodiversitätsstrategie mit einem konkreten Investitionsplan des Landes unterlegen.
- Eine zusätzliche Klimamilliarde in den nächsten drei Jahren aus dem Landeshaushalt bereitstellen.
- Die Klimamilliarde innerhalb der Ausnahmeregelungen der Schuldenbremse bereitstellen.
- Den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv vorantreiben und breiter aufstellen.
- Die Transformation zu einer klimaneutralen Industrie gemeinsam mit Gewerkschaften und Unternehmen bewältigen.
- Pilot- und Forschungsprojekte sowie Realisierungsvorhaben zur Dekarbonisierung und Sektorenkopplung unterstützen.
- Lösungen für klimaneutrales Wohnen gemeinsam im Quartier und in den Gemeinden umsetzen.
- Den Einsatz von Wärmepumpen fördern.
- Wasserstoffimporte als Teil einer Strategie der Wasserstoff-Hanse zulassen.
- Einen bezahlbaren und gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr schaffen.
- Den Wechsel aufs Fahrrad fördern.
- Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur und Elektromobilität aufbauen.
- Die Verkehrssteuerung in den Städten und der Metropolregion optimieren.
- Gezielte Angebote wie Rufbusse, Anrufsammeltaxen und Lieferdienste für Menschen mit besonderen Bedürfnissen schaffen.
- Das Potenzial der Moorböden des Landes für den Klimaschutz nutzen.
- Erhalt und Ausweitung von Dauergrünland in Kooperation mit der Landwirtschaft sicherstellen.
- Durch Wiedervernässung der Moore deutlich mehr als 700.000 Tonnen CO2 binden.
- Die Speicherpotenziale der Salzwiesen an der Nordseeküste und auf den Halligen stärker nutzen.
- Alternative Antriebstechnologien für einen klimafreundlicheren Schiffbau stärker fördern.
- Angebote im Fahrradtourismus im Land stärken.
- Den Individualverkehr elektrifizieren, um die Klimaziele zu erreichen.
- Mit einer landesweiten Klimaretter-Kampagne für Berufe im Klimaschutz werben.
- Mit einer landesweiten Klimaretter-Kampagne für Studiengänge mit Bezug zum Klimaschutz werben.
- Bis 2030 landesweit ein modernes und klimafreundliches Mobilitätssystem aufbauen.
- Klimafreundliche Antriebe bei Autos, Bussen und Lastwagen stärker nutzen.
Ohne klare Richtung 7
- Schleswig-Holstein bis 2040 klimaneutral machen, sozial abgesichert und industriepolitisch durchdacht.
- Schleswig-Holstein zum ersten klimaneutralen Bundesland machen.
- Schleswig-Holstein zum Vorreiter bei Klima-, Natur- und Umweltschutz machen.
- Mehr industrielle Produktion vor Ort ist nötig, um die Klimaziele weltweit zu erreichen.
- Klimaneutrale Mobilität ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner möglich.
- Die Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden auf Quartiersanierungen ausrichten.
- Eine klimaneutrale Mobilität für alle erreichen.
FDP 718
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Klimafreundliche und klimaneutrale Schiffsantriebe unterstützen.
- Bei den Antrieben im Schienenverkehr auf Klimafreundlichkeit und Technologieoffenheit setzen.
- Den Luftverkehr durch synthetische Kraftstoffe umwelt- und klimafreundlicher machen.
- Nachhaltigkeit und Klimaschutz in Zielvereinbarungen und Quartierskonzepten berücksichtigen.
- Das Klima schützen, ohne der Bevölkerung hohe Kosten oder drastische Einschränkungen der Lebensgestaltung aufzuerlegen.
- Die öffentliche Verwaltung beim Klimaschutz in Vorleistung treten lassen, bevor Bürger und Unternehmen verpflichtet werden.
- Die Energiepolitik technologieoffen und sektorenübergreifend auf die Reduktion von CO2-Emissionen ausrichten.
- Statt kommunaler Klimanotstände landesweit geltende, wirksame Klimavorgaben einführen.
- Liegenschaften und Gebäude des Landes und perspektivisch der Kommunen klimaneutral bauen und sanieren.
- Klimaschutz über Innovationen statt über Verbote betreiben.
- Ein landesweites Best-Practice-Modell für den Klimaschutz einführen.
- Den CO2-Ausstoß senken, indem Materialien aus bestehenden Gebäuden wiederverwendet werden.
- Emissionsarme Energien wie die Windenergie mit Augenmaß weiter ausbauen.
- Einen Emissionszertifikatehandel mit CO2-Deckelung einführen.
- Die Biodiversitätsstrategie und die Landesstrategien zum biologischen Klimaschutz und Bodenschutz umsetzen und nach Evaluation anpassen.
- Die Forschung zu klimaschonenden Pflanzenschutzmitteln fördern.
- Maßnahmen zur Humusbildung auf landwirtschaftlichen Flächen als Klimaschutzbeitrag fördern.
- Eine Wald-Klima-Prämie einführen.
Ohne klare Richtung 7
- Die Mobilität erleichtern und klimafreundlicher gestalten.
- Die Mobilität umwelt- und klimafreundlicher gestalten statt sie zu verhindern.
- Den Straßenverkehr sicherer und klimafreundlicher machen, statt ihn zu erschweren.
- Klimaschutzpolitik mit Wirtschaftlichkeit vereinbar gestalten.
- Sich zu den Pariser Klimaschutzzielen bekennen.
- Die Energie- und Klimaschutzpolitik naturwissenschaftlich fundiert auf Innovationen, Wettbewerb und gesellschaftliche Akzeptanz ausrichten.
- Klimaschutz und Energiepolitik technologieoffen und innovativ gestalten.
SSW 516
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Den EU-Emissionshandel sektorenübergreifend und möglichst global ausweiten.
- Die durch Kohle-, Öl- und Gasverbrennung entstehenden CO2-Emissionen vollständig vermeiden.
- Die Treibhausgasemissionen drastisch reduzieren.
- Die Emissionen von Baumaßnahmen im Gesamtlebenszyklus durch sinnvolle Planung stark reduzieren.
- Die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger in Kraftwerken drastisch verringern.
- Die Dekarbonisierung der Mobilität weiter vorantreiben.
- Soziale Aspekte sowie Umwelt- und Klimaschutz und Tierwohl in den Mittelpunkt der EU-Zahlungen rücken.
- Das Grünland als biologische CO2-Senke weiter stärken.
- Die Nutzung von Niederungsbereichen und Moorflächen anpassen.
- Niederungsbereiche und Moorflächen so wiederherstellen, dass sie ihre Funktion als CO2-Speicher besser erfüllen.
- Klimaschutz- und Flächenprogramme zum Erhalt von Niederungs- und Moorflächen auflegen.
- Den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase schnellstmöglich vollständig beenden.
- Wälder, Moore, Niederungsbereiche und Grünlandflächen als CO2-Senken besser schützen.
- Biologischen Klimaschutz als Landschaftspflegemaßnahme in ungenutzten Feuchtwiesen und Mooren ermöglichen.
- Unternehmen auf dem Weg zu mehr Klimaschutz begleiten und unterstützen.
- Die Erderwärmung jetzt begrenzen, um die Lebensgrundlagen im Land zu erhalten.
Ohne klare Richtung 5
- Ein Schleswig-Holstein anstreben, das Rücksicht auf Natur und Umwelt nimmt und den Klimaschutz sehr ernst nimmt.
- Einen effektiven Umwelt- und Klimaschutz auf internationaler Ebene anstreben.
- Die Metropolregion zu einer Vorzeigeregion bei der Bewältigung des Klimawandels machen.
- Die Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad Celsius begrenzen.
- In Schleswig-Holstein bis 2035 Klimaneutralität in der Energieversorgung erreichen.
AfD 6
Weniger Rechte oder Angebote 6
- Politische Vorgaben zu Gleichstellung, Klimaneutralität und Nachhaltigkeit im Wissenschaftsbetrieb ablehnen.
- Sich an den Klimawandel anpassen, statt ihn zu bekämpfen.
- Den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ablehnen.
- Maßnahmen zur Dekarbonisierung ablehnen.
- Das Pariser Klimaabkommen kündigen.
- Jede finanzielle Belastung von CO2-Emissionen durch Zertifikate oder Steuern aufgeben.
Linke 415
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Unternehmen, die Produktion oder Produkte klimaneutral gestalten wollen, werden mit Know-how und Förderung unterstützt.
- Alle Entscheidungen der Landesregierung werden unter Klimaschutzvorbehalt gestellt.
- Investitionen in neue fossile Infrastruktur werden abgelehnt.
- Landwirtinnen und Landwirte werden bei Klima- und Naturschutzmaßnahmen auf ihren Flächen unterstützt.
- Das Klimaschutzgesetz des Landes wird in kurzen Abständen überprüft und mit klaren Zielen und Kontrollen versehen.
- Für Verkehr, Bauen, Energie und öffentliche Infrastruktur werden klare Treibhausgas-Reduktionsziele festgelegt.
- Für den Schutz von Treibhausgassenken wie Wäldern und Mooren werden klare Ziele formuliert.
- Das Klimaschutzgesetz sieht Sanktionen gegen die Landesregierung bei mangelhafter Umsetzung vor.
- Klimaschutz erfordert den Abschied von Kohle, Öl und Gas.
- Auf Autobahnen gilt ein generelles Tempolimit von höchstens 120 km/h.
- Die Klimaschutzkonzepte von Land, Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen werden fortgeschrieben und verzahnt.
- Klimaschutz und Klimafolgenmanagement werden als integrale Bestandteile der Verwaltungen aller Ebenen festgeschrieben.
- Öffentliche Einrichtungen und Betriebe werden eingebunden und Klimaschutzakteure zur Entwicklung von Klimaschutzprojekten vernetzt.
- Das Land unterstützt ehrenamtliches Engagement für Klima- und Naturschutz durch Projektförderung und institutionelle Förderung anerkannter Naturschutzverbände.
- Per Bundesratsinitiative werden Forschungsgelder aus dem Rüstungsetat in die zivile Klimaforschung umgelenkt.
Bleibt wie bisher 1
FW 23
Mehr Rechte oder Angebote 3
Koalitionsvertrag 2195
Mehr Geld 6
- Das Land investiert in Klimaschutz, Infrastruktur, Bildung, Daseinsvorsorge, Sicherheit und Digitalisierung.
- Schleswig-Holstein soll mit Zukunftsinvestitionen erstes klimaneutrales Industrieland werden.
- Haushaltsüberschüsse werden für das Sondervermögen IMPULS, das Ziel des klimaneutralen Industrielands, die Schuldentilgung und die Aufstockung des Versorgungsfonds eingesetzt.
- Investitions- und Klimaschutzausgaben werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ambitioniert erhöht.
- Der außerordentliche Ertrag aus der Abwicklung der hsh portfoliomanagement AöR wird für das Ziel des ersten klimaneutralen Industrielands eingesetzt.
- Die Ausgaben für Klimaschutz werden erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 91
- Grüne Energie soll vorrangig in die Sektoren Wärme, Industrie und Verkehr gebracht werden, neben dem Ausbau der Erzeugungskapazitäten und der Senkung von Emissionen.
- Neue Mobilitätskonzepte sollen ermöglichen, alle Orte im Land klimaneutral zu erreichen.
- Bei Planung und Bau neuer Schulgebäude wird Klimaneutralität möglichst direkt mitgedacht.
- Das Studentenwerk wird beim Bau nachhaltiger und energieeffizienter Gebäude unterstützt.
- Der CO2-Ausstoß im Hochschulbau soll im Zuge von Nachhaltigkeitsstrategien drastisch reduziert werden.
- Hochschulen sollen durch Investitionen in die Bausubstanz in die Lage versetzt werden, die Klimaziele des Landes zu erreichen.
- Ein „Reallabor SH.Klimaneutral“ wird eingerichtet.
- Im Reallabor werden dezentrale Organisationseinheiten auf dem Weg zur CO2-Neutralität unterstützt und Forschungserkenntnisse auf Anwendbarkeit geprüft.
- Hürden auf dem Weg zur CO2-Neutralität im ganzen Land sollen identifiziert und abgebaut werden.
- Für bauliche Klimaschutzmaßnahmen bei Kulturinstitutionen werden öffentliche Mittel bereitgestellt.
- Das Land befähigt Akteure aus Kunst und Kultur, zur Umsetzung der Klimaziele beizutragen.
- Ein kostenfreies Beratungsangebot zu Antragstellung, Konzeptentwicklung, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität wird geschaffen.
- Klimaneutralität von Gebäuden soll auch durch die Verwendung klimaneutraler Energien erreicht werden.
- Die Umsetzung energetischer Quartiersmaßnahmen wird gezielt gefördert.
- Geprüft wird, ob Baustoffmengen bei der Bauausführung in bestimmten Bereichen reduziert werden können.
- Sportgroßveranstaltungen sollen klimaneutral und nachhaltig im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet werden.
- Flächenverbräuche für die Transformation zur Klimaneutralität werden vorübergehend nicht auf das 1,3-Hektar-Ziel angerechnet.
- Die Weiterentwicklung der Raumordnung hin zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiesicherheit wird aktiv vorangebracht.
- Die Sanierung der Vollzugsgebäude leistet einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung.
- Familiengeführte Agrarbetriebe werden bei Ernährungssicherheit, Klima-, Gewässer- und Naturschutz, Biodiversität, Tierwohl und Energieerzeugung unterstützt.
- Die Landwirtschaft wird bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen unterstützt.
- Auf EU- und Bundesebene wird ein CO2-transparenter Agrarhandel bzw. ein Grenzausgleich gegen Carbon Leakage angestrebt.
- Das nachhaltige Wirtschaftsdüngermanagement in der Tierhaltung wird gestärkt.
- Die Zahl gehaltener Tiere pro Flächeneinheit soll verringert werden.
- Die Nährstoffeffizienz in der Landwirtschaft soll durch technischen Fortschritt und Wissenstransfer gesteigert werden.
- Weitere Klimaschutzagenturen in Kreisen und kreisfreien Städten werden unterstützt.
- Forschung zum CO2-Entzug aus der Atmosphäre und zur CO2-Nutzung wird vorangetrieben.
- Mit den Betroffenen wird eine Zukunftsstrategie Niederungen 2100 für ökonomische und ökologische Bewirtschaftung der Niederungen entwickelt.
- Moore werden wiedervernässt, um CO2 einzusparen.
- Der Moorschutz wird mit Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz im Rahmen des biologischen Klimaschutzes gestärkt und ausgebaut.
- Die Potenziale der Wälder für Klima- und Artenschutz sollen stärker genutzt werden.
- Die Landesforsten sollen durch geeignete Voraussetzungen ihre Vorbildfunktion für Natur- und Klimaschutz im Wald besser wahrnehmen können.
- In alten Buchenbeständen werden ein hoher Totholzanteil und die Ausweisung von Habitatbäumen angestrebt.
- Das Ziel der Klimaneutralität 2040 wird im Energiewende- und Klimaschutzgesetz festgeschrieben.
- Eine Verschärfung der Klimaziele auf Bundesebene wird unterstützt.
- Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz wird überprüft und ambitioniert weiterentwickelt.
- Die Klimaschutzziele des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes werden regelmäßig evaluiert und die Maßnahmen entsprechend angepasst.
- Schleswig-Holstein engagiert sich in internationalen Klimapartnerschaften und -allianzen.
- Jedes für einen Emissionssektor zuständige Ministerium legt bis Mitte 2023 einen Maßnahmenfahrplan zur Erfüllung der sektoralen Minderungsquoten vor.
- In einem Klimaschutzprogramm 2030 legt die Landesregierung dar, mit welchen Maßnahmen die Treibhausgasminderungs- und Ausbauziele 2030 erreicht werden.
- Der Klimaschutz wird in der Landesverfassung verankert.
- Die CO2-Bepreisung wird als Steuerungselement für klimafreundliche Technologien unterstützt.
- Die Bundesregierung soll sich für eine zeitnahe europäische Lösung der CO2-Bepreisung einsetzen.
- Die Nutzung von Photovoltaik, Solarthermie, Erdwärme und klimaneutraler Nah- und Fernwärme soll vorangetrieben werden.
- Bestehende Nah- und Fernwärmenetze sollen dekarbonisiert werden.
- Kommunale Wärme- und Kältepläne sollen mittelfristig passgenaue Konzepte für eine klimaneutrale Wärmeversorgung schaffen.
- Ein Kompetenzzentrum für klimaneutrale Wärmeversorgung wird eingerichtet.
- Das Land unterstützt Kommunen bei Klimaschutz und Klimaanpassung.
- Mit den Kommunen wird ein Pakt für den Klimaschutz geschlossen.
- Ein revolvierender Fonds soll kommunalen Klimaschutzmanagern investive Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen und aus Effizienzgewinnen gespeist werden.
- Das Sondervermögen dient auch der Kofinanzierung von EU- und Bundesförderprojekten und einer Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz.
- Das Klimaschutzprogramm für Bürger wird neu aufgelegt, um die Abhängigkeit privater Haushalte von fossilen Energien schneller zu verringern.
- Das Angebot der Energie- und Klimaschutz-Initiative wird ausgeweitet.
- Die Rolle der Energieagentur Schleswig-Holstein wird gestärkt.
- Das Multi-Energie-Terminal soll diskriminierungsfrei und schnellstmöglich mit klimaneutralen Energieträgern betrieben werden.
- Die frei werdenden Landesmittel von 50 Millionen Euro für das Projekt werden für das Programm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger eingesetzt.
- Die notwendigen GRW-Kofinanzierungsmittel für Maßnahmen auf dem Weg zum ersten klimaneutralen Industrieland werden sichergestellt.
- Projekte mit dem Ziel des klimaneutralen Fliegens, Bauens und Fahrens werden als Leuchtturmprojekte aktiv unterstützt und weiter gefördert.
- Der Ausbau sozial und ökologisch nachhaltiger sowie klimaverträglicher Tourismusangebote wird unterstützt.
- Förderschwerpunkte liegen auf Energieeffizienz und der Reduktion von Treibhausgasemissionen.
- Aus Landesförderprogrammen werden weiterhin Projekte für Klima- und Nachhaltigkeitsziele gefördert.
- EFRE- und ELER-Mittel werden in der kommenden Förderperiode stärker für Klimaschutz- und Energiewendeprojekte eingesetzt.
- Es sollen sich zukunftsfähige Unternehmen ansiedeln, die zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen.
- Die Experimentierklausel im Landesplanungsrecht wird evaluiert, damit Maßnahmen für Klimaneutralität, Mobilitätswende und Transformation schneller umgesetzt werden können.
- Die Transformation zu emissionsfreier Schifffahrt soll gemeinsam mit der maritimen Wirtschaft gestaltet werden.
- Forschungsergebnisse und Ressourcen im Schiffbau sollen genutzt werden, um klimaneutrale Schiffe und Antriebstechnik zu bauen.
- Durch Kooperation von Forschung und maritimer Wirtschaft sollen klimaneutrale Schiffe und Antriebe entwickelt und gute Arbeitsplätze geschaffen werden.
- Innovationen für emissionsfreie Schifffahrt werden verstärkt gefördert.
- Die Häfen werden beim Ausbau von Landstromanschlüssen zur Verbesserung der Luftqualität unterstützt.
- Klimaschonende Mobilitätsangebote werden ausgebaut.
- Das Straßenverkehrsrecht soll auf Bundesebene so angepasst werden, dass auch Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und Städtebau berücksichtigt werden.
- Die Treibhausgasemissionen im Verkehr sollen erheblich gesenkt werden.
- Rechtliche Rahmenbedingungen sollen die Mobilitätsbedürfnisse im ganzen Land und die Klimaschutzziele im Verkehr vereinbaren.
- Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene spielt für seine Dekarbonisierung eine entscheidende Rolle.
- Innovationen und technischer Fortschritt werden genutzt, um die Emissionen des straßengebundenen Güter- und Schwerlastverkehrs zu verringern.
- Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird weiter forciert.
- Zum Ausbau der Ladeinfrastruktur gehören auch Ladelösungen für den Geschosswohnungsbau.
- Die Green-IT-Strategie wird weiterentwickelt, um die CO2-Emissionen der Informationstechnik im Land jährlich zu senken.
- Bestehende IT-Hardware und Software werden auf ihren Beitrag zur Klimaneutralität und ihre Vereinbarkeit mit den Nachhaltigkeitszielen geprüft und angepasst.
- Ein grenzüberschreitendes Kernnetz von Wasserstofftankstellen für schwere Lkw wird aufgebaut.
- Die institutionelle Handlungsfähigkeit der Ostseegremien soll mit Partnern erhöht werden.
- Das Land fördert gemeinsame Lösungen für Umweltzusammenarbeit, Klima- und Meeresschutz sowie erneuerbare Energien im Ostseeraum.
- Schleswig-Holstein soll mit Zukunftsinvestitionen erstes klimaneutrales Industrieland werden.
- Die Wärme- und Stromversorgung der Landesliegenschaften erfolgt emissionsfrei.
- Ungenutzte Landesflächen werden unter Beachtung der Flächeneinsparung für sozialen Wohnungsbau oder das Ziel des klimaneutralen Industrielands bereitgestellt.
- Bei künftigen Förderprogrammen werden klimaschädliche Ausgaben reduziert.
- Klimaschädliche Subventionen werden abgebaut.
- Die Ausgaben für Klimaschutz werden erhöht.
- Der Erhalt von EU-Fördermitteln, insbesondere aus dem EFRE, wird an den Prinzipien des Green Deal ausgerichtet.
- Ein Fonds für kommunalen Klimaschutz und Wärmewende wird aufgelegt und schrittweise ausgestattet.
- Die ab 2024 freiwerdenden 30 Millionen Euro Konsolidierungshilfen werden in einen Vorwegabzug für klimafreundliche Mobilität im ÖPNV überführt.
Bleibt wie bisher 4
- Eine von bäuerlichen Familienbetrieben geprägte, klimagerechte Landwirtschaft mit Nutztierhaltung wird erhalten und gesichert.
- Die Träger der Naturparks werden bei ländlicher Entwicklung, Biodiversitäts- und Klimaschutz und den Managementplänen weiter unterstützt.
- Das Auenprogramm wird fortgeführt.
- Die Aufforstungsprogramme werden im Sinne von Klimawäldern fortgeführt.
Ohne klare Richtung 17
- Schleswig-Holstein soll das erste klimaneutrale Industrieland werden.
- Bezahlbares Wohnen, klimaeffiziente und ressourcenschonende Gebäude und effiziente Flächennutzung sollen miteinander verbunden werden.
- Öffentliche Wälder haben eine Vorbildfunktion für Gemeinwohl, ökologische Leistungen, Klimaschutz und Rohstoffversorgung.
- Eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder wird wegen ihrer CO2-Effizienz befürwortet.
- Schleswig-Holstein ist bereit, einen überproportionalen Beitrag zur Klimaneutralität Deutschlands zu leisten.
- Energiewende und Dekarbonisierung haben in der Legislaturperiode Priorität.
- Das Pariser Klimaabkommen ist verbindliche Leitlinie der Politik.
- Die politische Arbeit wird auf einen Pfad zur Klimaneutralität ausgerichtet, der das 1,5-Grad-Ziel einhält.
- Schleswig-Holstein soll bis 2040 das erste klimaneutrale Industrieland werden.
- Das Land will dazu beitragen, dass bis 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden.
- Der kommunale Klimaschutz soll deutlich gestärkt werden.
- Für eine zügige Klimaneutralität aller Sektoren werden neben erneuerbarem Strom auch gasförmige und flüssige Energieträger gebraucht.
- Schleswig-Holstein soll klimaneutrales Industrieland werden.
- Schleswig-Holstein soll das erste klimaneutrale Industrieland werden.
- Schleswig-Holstein soll neben der mittelständischen Struktur stärker als klimaneutraler industrieller Produktionsstandort entwickelt werden.
- Schleswig-Holstein soll das erste klimaneutrale Industrieland werden.
- Die Landesverwaltung ist beim Klimaschutz Vorbild.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 2273
Mehr Geld 11
- Investitionen in Bildung, Klimaschutz, Wohnen und Kommunen werden unter anderem durch mehr Steuergerechtigkeit bei sehr großen Vermögen gegenfinanziert.
- Mindestens 30 Prozent der Investitionsmittel des Landes werden über eine Investitionsquote für Klimaschutz eingesetzt.
- In den Programmen EFRE und ELER sollen mindestens 70 Prozent der Investitionsmittel für Klimaschutz eingesetzt werden.
- Kreise und Gemeinden erhalten eine zweckgebundene Schlüsselzuweisung für Klimaschutz und Klimaanpassung.
- Der Kommunalfonds soll zur Kofinanzierung von Bundesförderprogrammen und als eigene Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz dienen.
- Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung müssen für Klimaschutz und sozialen Ausgleich eingesetzt werden.
- Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel müssen konsequent für Klimaschutz und soziale Maßnahmen eingesetzt werden.
- Der Bund soll das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz auskömmlich finanzieren.
- Eine solide Finanzpolitik ermöglicht Investitionen in Bildung, Klimaschutz, Zusammenhalt und Infrastruktur unter Wahrung der Generationengerechtigkeit.
- Im Landeshaushalt werden klare Prioritäten für Klimaschutz, Bildung und Infrastruktur gesetzt.
- Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Bildung und moderne Infrastruktur haben im Haushalt Vorrang.
Mehr Rechte oder Angebote 71
- Klimaschutz wird sozial gestaltet, mit fairen Förderprogrammen, bezahlbarer Mobilität und gezielter Unterstützung für Bedürftige.
- Investitionen in Bildung, Klimaschutz, Wohnen und Kommunen werden unter anderem durch mehr Steuergerechtigkeit bei sehr großen Vermögen gegenfinanziert.
- Schleswig-Holstein setzt die Dekarbonisierung konsequent und ambitioniert fort.
- Eine Klimaschutz-Investitionsquote wird festgeschrieben.
- Natürlicher Klimaschutz wird durch den Schutz von Mooren, Wäldern und Seegraswiesen gestärkt.
- Die Dekarbonisierung der Wärmenetze wird auf Grundlage verbindlicher Fahrpläne beschleunigt.
- Der Pflichtanteil erneuerbarer Energien beim Heizungstausch oder Heizungseinbau wird im Energiewende- und Klimaschutzgesetz schnellstmöglich von 15 auf 65 Prozent erhöht.
- Im Energiewende- und Klimaschutzgesetz wird eine Pflicht zum klimaneutralen Betrieb von Heizungen ab 2040 festgeschrieben.
- Alle Ressorts der Landesregierung müssen Verantwortung beim Klimaschutz tragen.
- Das Klimaschutzprogramm 2030 wird fortgeschrieben.
- Ein Klimaschutzprogramm 2040 legt die Maßnahmen zur Klimaneutralität bis 2040 fest.
- Mindestens 30 Prozent der Investitionsmittel des Landes werden über eine Investitionsquote für Klimaschutz eingesetzt.
- In den Programmen EFRE und ELER sollen mindestens 70 Prozent der Investitionsmittel für Klimaschutz eingesetzt werden.
- Fördermittel in Schleswig-Holstein sollen nach dem Grundsatz „do no significant harm“ keine negativen Wirkungen für Umwelt und Klima haben.
- Das Klimaschutzmonitoring wird fortlaufend an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Erfordernisse angepasst.
- Die Klimaschutzentwicklung wird regelmäßig anhand des Emissionsrestbudgets evaluiert.
- Klimaschutzmaßnahmen werden bei Bedarf nachgeschärft.
- Im Energiewende- und Klimaschutzgesetz wird verankert, dass bei prognostizierter Zielverfehlung ein verpflichtendes Sofortprogramm ausgelöst wird.
- Kreise und Gemeinden erhalten eine zweckgebundene Schlüsselzuweisung für Klimaschutz und Klimaanpassung.
- Die Energiewende- und Klimaschutzinitiative wird gestärkt und verstetigt.
- Der Kommunalfonds soll zur Kofinanzierung von Bundesförderprogrammen und als eigene Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz dienen.
- Treibhausgasemissionen sollen auch durch Aufforstung und Renaturierung verringert werden.
- Mit Wirtschaft und Verbänden wird eine Allianz für den Moorklimaschutz gebildet.
- Eine eigene Carbon-Management-Strategie für Schleswig-Holstein wird erarbeitet, mit Vorrang natürlicher Senken.
- Vorhaben zur Erprobung neuer Ansätze der CO₂-Entnahme, etwa in der Bioökonomie, werden unterstützt.
- Unvermeidbare Restemissionen müssen durch CO₂-Senken ausgeglichen werden.
- Natürliche CO₂-Speicher wie Wälder, Moore und Seegraswiesen sollen erhalten und ausgebaut werden.
- Der CO₂-Preis wird mit klaren gesetzlichen Regeln verbunden.
- Der CO₂-Preis wird mit guten öffentlichen Angeboten verbunden.
- Der CO₂-Preis wird mit einer sozial gestaffelten Förderung des Umstiegs verbunden.
- Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung müssen für Klimaschutz und sozialen Ausgleich eingesetzt werden.
- Auf europäischer Ebene wird ein ambitionierter und verlässlicher Emissionshandel für Gebäude und Verkehr angestrebt.
- Der Umstieg auf klimaneutrale Wärme wird gefördert.
- Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel müssen konsequent für Klimaschutz und soziale Maßnahmen eingesetzt werden.
- Ein Fonds für Klimaschutz und energetische Sanierung sozialer Einrichtungen wird eingerichtet.
- Über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen der Investitionsbank werden Beratung, Planung und Investitionen sozialer Einrichtungen in Klimaschutz unterstützt.
- Die soziale Wohnraumförderung des Landes wird mit Klimaschutz und Mieterschutz verbunden.
- Wärmepumpen-Contracting und vergleichbare Modelle ohne hohe Anfangsinvestition werden mit Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern vorangebracht.
- Bis 2030 werden alle Autos des Landes auf klimaneutrale Antriebe umgestellt.
- Die Landesliegenschaften werden klimaneutral mit Wärme versorgt.
- Mit der GMSH wird ein Beschaffungsfahrplan vorgelegt, der regionalen und klimaneutralen Produkten Vorrang in der Landesbeschaffung gibt.
- Die Pflanzung neuer Seegraswiesen wird weiter unterstützt.
- Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz soll im Land weiter umgesetzt werden.
- Ein ressourcen- und klimaschonendes Wassermanagement soll Leben und Wirtschaften in den Niederungen weiterhin ermöglichen.
- Der Moorklimaschutz in der Eider-Treene-Sorge-Region wird gestärkt.
- Regionale Aktivitäten in der Eider-Treene-Sorge-Region für ein Leuchtturmprojekt des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz werden unterstützt.
- Landesförderung für Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft setzt vorrangig messbare Umwelt- und Klimaleistungen voraus.
- Paludikulturen auf nassen Moorstandorten werden gefördert.
- Im Landeshaushalt werden klare Prioritäten für Klimaschutz, Bildung und Infrastruktur gesetzt.
- Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Bildung und moderne Infrastruktur haben im Haushalt Vorrang.
- Bei der Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs 2028 werden Anreize geschaffen, die Natur- und Klimaschutz stärker berücksichtigen.
- Das Land nutzt seine Rolle als Auftraggeber, um Klima, Ressourcen, Menschenrechte und gute Arbeit zu stärken.
- Schleswig-Holstein leistet als Energiewendeland seinen Beitrag zu den europäischen Klimazielen.
- Eine Neuausrichtung der europäischen Agrar- und Strukturförderung wird unterstützt, wo sie öffentliche Leistungen für Klima, Biodiversität, Tierwohl und lebendige Dörfer stärker honoriert.
- In Schleswig-Holstein soll ein Net Zero Valley als europäische Modellregion für Netto-Null-Technologien eingerichtet werden.
- Der TransferHub für klimaneutrales Wirtschaften wird weiterentwickelt.
- Im Dialog mit den Handwerkskammern wird ein Klimaschutzfachkräfteprogramm aufgelegt.
- Fördergelder werden stärker auf klimaschutz- und energiewenderelevante Projekte ausgerichtet.
- Mobilität soll bezahlbar und klimaneutral, Verkehrswege sicher und die Infrastruktur nachhaltig und barrierefrei sein.
- Der ÖPNV in Schleswig-Holstein wird klimaneutral umgebaut.
- Häfen werden bei der klimaneutralen Transformation, etwa mit Landstromanlagen und Importterminals für grüne Gase, weiter unterstützt.
- Günstiges und zugleich klimafreundliches Bauen wird stärker gefördert als bisher.
- EU- und Bundesfördermittel werden auf Landesebene für eine sozialverträgliche Sanierungsoffensive genutzt.
- Nachhaltige Baustoffe wie Hanf, Flachs, Stroh und Holz werden für eine klimafreundliche, regionale Bauwirtschaft gefördert.
- Eine integrierte Flächenplanung soll Klimaschutz-, Naturschutz- und Landwirtschaftsziele von Beginn an gemeinsam betrachten.
- Statt Abriss und Neubau soll eine ressourcenschonende Umbaukultur etabliert werden.
- Die Landesbauordnung wird grundlegend ökologisch ausgerichtet.
- In der Landesbauordnung wird verankert, dass Klimaschutz bei Baumaßnahmen berücksichtigt werden muss.
- Ein Bürgschaftsprogramm mit zinsgünstigen Krediten soll die klimaneutrale Sanierung älterer Mietwohngebäude ohne steigende Warmmieten ermöglichen.
- Ökonomische Anreize sollen so gesetzt werden, dass Klimaschutz und wirtschaftliches Handeln sich ergänzen.
- Neue Gebäude werden nur gefördert, wenn sie klimaneutral betrieben und mit nachhaltigen, ressourcenschonenden Rohstoffen gebaut werden.
Bleibt wie bisher 5
- Eine Aufweichung des Klimaneutralitätsziels 2040 wird abgelehnt.
- Am Klimaziel 2040 wird festgehalten.
- Gesetze, die Rückschritte für den Klimaschutz bedeuten, werden weder im Landtag noch im Bundesrat unterstützt.
- Eine Abschwächung des Emissionshandels für Gebäude und Verkehr wird abgelehnt.
- Am Ziel der Klimaneutralität bis 2040 wird festgehalten.
Ohne klare Richtung 17
- Ambitionierter Klimaschutz wird angestrebt.
- Klimaschutz soll sozial gestaltet werden.
- Schleswig-Holstein soll seinen Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels leisten.
- Klimaneutralität soll möglichst noch früher als 2040 erreicht werden.
- Bioenergie gilt als unverzichtbarer Teil einer klimaneutralen Energieversorgung.
- Das Klimaschutzprogramm des Landes soll klare Steuerungswirkung entfalten.
- Die technische Abscheidung und unterirdische Speicherung von CO₂ gilt als mögliche zusätzliche Option.
- Die CO₂-Bepreisung ist das Leitinstrument der Klimapolitik.
- Der CO₂-Preis ist ein wichtiges Leitinstrument der Klimapolitik, reicht allein aber nicht aus.
- Der ökologische Landbau gilt als zentrales Element einer klima- und umweltschonenden Landwirtschaft.
- Klimaanpassung, Klimaschutz, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung werden in einem integrierten Resilienzkonzept verbunden.
- Internationale Zusammenarbeit auf Augenhöhe, faire Lieferketten, Dekolonialisierung, Klimagerechtigkeit und Menschenrechte sind zentrale Bestandteile der Politik.
- Schleswig-Holstein wird zum klimaneutralen Industrieland und zur europäischen Modellregion für Netto-Null-Technologien entwickelt.
- Schleswig-Holstein soll zeigen, dass klimafreundliche Mobilität und attraktiver Tourismus zusammengehören.
- Überregional vernetzte Projekte, die Klima-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik verknüpfen, werden als Chance gesehen.
- Bezahlbarer Wohnraum und Klimaschutz werden zusammen gedacht.
- Klimaschutz und Naturschutz sollen auf dem Weg zur Klimaneutralität zusammen gedacht und nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht