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Klima

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​55
AfD 21​
BSW ​42
SPD ​319
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Wer finanziell stärker ist, soll mehr Verantwortung für Klimaschutz und Energiewende tragen.
  2. Klimaneutrale Energien sollen ausgebaut werden.
  3. Die globale Erderwärmung soll auf möglichst 1,5 Grad Celsius begrenzt werden.
  4. Klimaneutralität soll bis 2045 erreicht werden.
  5. Das Handwerk wird stärker in die Planungen für den klimaneutralen Umbau Sachsens einbezogen.
  6. Investitionsmittel fließen in moderne, klimagerechte und barrierefreie Schulen.
  7. Der Landesentwicklungsplan soll neben dem Schutz natürlicher Lebensräume Maßnahmen für einen sozialverträglichen Klimaschutz enthalten.
  8. Alle Möglichkeiten werden genutzt, um die Bundesvorgabe von 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie zu erfüllen.
  9. Investitionen in die Dekarbonisierung der Industrie haben hohe Priorität.
  10. Bei der Mobilitätswende sollen Emissionsfreiheit, räumliche Ausweitung des Angebots und soziale Preisgestaltung zusammen verfolgt werden.
  11. Das Ziel der CO2-Neutralität erhält einen zentralen Platz bei der Förderung von Wirtschaft und Infrastruktur.
  12. Energieintensive Unternehmen werden beim Umbau zur Klimaneutralität durch einen Brückenstrompreis unterstützt.
  13. Unternehmen werden beim Umbau zur Klimaneutralität besonders unterstützt.
  14. Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung und Verpackungen, für Tausch und Reparatur von Konsumgütern sowie für ökologischen Handel werden weiter gefördert.
  15. Klimaschonende Bodenbewirtschaftung über Agroforstsysteme oder Carbon Farming wird unterstützt und gefördert.
  16. Klimaschutz wird als Staatsziel in der Landesverfassung festgeschrieben.
  17. Energieintensive Unternehmen werden beim Umbau zur Klimaneutralität mit Subventionen unterstützt.
  18. Unternehmen werden beim klimaneutralen Umbau ihrer Wertschöpfungsketten unterstützt.
  19. Der klimaneutrale Umbau der Wirtschaft wird über die regionale Wirtschaftsförderung weiter intensiviert.
Ohne klare Richtung 3
Grüne ​354
Mehr Rechte oder Angebote 54
  1. Verlässliche und ambitionierte Klimaziele werden festgelegt und ihre Einhaltung wird konsequent sichergestellt.
  2. Sachsen erhält ein Klimaschutzgesetz, das Freistaat und Kommunen zu einem Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele verpflichtet.
  3. Das sächsische Klimaschutzgesetz legt Klimaneutralität bis 2040 als Ziel fest.
  4. Das sächsische Klimaschutzgesetz folgt auf dem Weg zur Klimaneutralität zwingend dem Ansatz eines CO2-Budgets.
  5. Das sächsische Klimaschutzgesetz verankert für jeden Sektor spezifische Zwischenziele.
  6. Die Staatsregierung wird gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre die Zielerreichung in einem Klimaschutzbericht zu überprüfen.
  7. Die Staatsregierung wird gesetzlich verpflichtet, alle neuen und bestehenden Landesförderprogramme, Gesetze und Regelungen auf die Klimaschutzziele auszurichten.
  8. Die öffentliche Hand soll spätestens 2035 klimaneutral sein.
  9. Für die Bewertung der Klimaschutzmaßnahmen und die Kontrolle der Zielpfade wird ein Gremium externer Fachleute eingebunden.
  10. Bei Verfehlung der Klimaziele wird mit einem zusätzlichen Klimaschutz-Sofortprogramm des Freistaates gegengesteuert.
  11. Die nötigen energie- und klimapolitischen Maßnahmen werden in der Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms auf Basis eines sächsischen Klimaschutzgesetzes verankert.
  12. Grüner Wasserstoff bleibt knapp und wird vorrangig für die Dekarbonisierung der Wirtschaft eingesetzt.
  13. Kommunen und Freistaat sind in eigenen Liegenschaften Vorreiter beim Einsatz von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.
  14. Kommunen und Freistaat sind in eigenen Liegenschaften Vorreiter bei der energetischen Modernisierung und übertreffen frühzeitig bundesgesetzliche Mindeststandards.
  15. Die kommunale Klimamillion wird als Klimabudget verstetigt.
  16. Die Mittel für das kommunale Klimabudget werden erhöht.
  17. In Sachsen wird nicht mehr Kohle verbrannt, als das deutsche 1,5-Grad-Budget erlaubt.
  18. Neubauten sollen über den gesamten Lebenszyklus weitgehend klimaneutral und ressourcenschonend sein.
  19. Der Freistaat modernisiert seine Immobilien mit dem Ziel eines vollständig klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2035.
  20. Der Sächsische Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement wird auf Klimaneutralität als Standard für alle Planungen öffentlicher Neubauten ab 2025 verpflichtet.
  21. Die Rettung und Wiedervernässung der sächsischen Moore wird fortgeführt und abgesichert.
  22. Mehr Transporte und Logistik werden auf die Schiene verlagert.
  23. Die Infrastruktur für ÖPNV und Radverkehr wird konsequent ausgebaut.
  24. Maßnahmen zur Reduzierung klima- und gesundheitsschädlicher Auswirkungen des Flugverkehrs werden unterstützt.
  25. Frachtflugunternehmen leisten einen deutlich höheren Beitrag zur Reduzierung der Auswirkungen des Flugverkehrs.
  26. Bewirtschaftungsformen, die durch Humusaufbau CO2 im Boden binden, werden honoriert.
  27. Technische Standards wie Mindesthöhen für PV-Anlagen im Ackerbau und in der Weidewirtschaft werden definiert und eingehalten.
  28. Hochschulen werden bei Klimaneutralität, Ressourcenschutz, Energieeffizienz und der Verankerung von Nachhaltigkeit in Lehre und Forschung unterstützt.
  29. An den Hochschulen werden Klimaschutzmanager zur Bündelung aller Klimaschutzmaßnahmen ermöglicht.
  30. Die Gesundheitspolitik stellt Prävention, Klima- und Hitzeschutz sowie eine bessere flächendeckende medizinische Versorgung in den Mittelpunkt.
  31. Die Kulturförderung wird mit Energieeffizienz, Klimaneutralität und ressourcenschonender Nachhaltigkeit verbunden.
  32. Kulturbauten und -sanierungen werden unter klimaneutralen Gesichtspunkten konzipiert.
  33. Bei Genehmigung und Durchführung von Sportveranstaltungen werden vermehrt nachhaltige Maßnahmen, insbesondere in der Logistik, umgesetzt.
  34. Die Emissionen des Verkehrssektors werden reduziert.
  35. Zentrale Verteilstationen für Paketdienstleister werden in allen Regionen aufgebaut, damit die letzte Meile emissionsfrei zurückgelegt werden kann.
  36. Luftfracht wird perspektivisch verringert.
  37. Klimaschädliche Investitionen werden von der Förderung nach der Förderrichtlinie „Ganzjahrestourismus“ ausgenommen.
  38. Regionaltypische, naturnahe und umweltfreundliche Investitionen in Gebäude und Außenanlagen sowie klimafreundliche Mobilitätskonzepte stärken den nachhaltigen Tourismus.
  39. In den Strukturwandelregionen wird in klimaneutrale Verkehrsinfrastruktur durch Ausbau von ÖPNV und Fernbahnverkehr investiert.
  40. Unternehmen sollen direkt von Fördermitteln profitieren und diese für Modernisierung und Weiterbildung hin zu klimaneutraler Produktion verwenden können.
  41. Mobilität wird mit der Verkehrswende klimaschonend, sicher, bezahlbar, schnell und barrierefrei gestaltet.
  42. Alle Straßenaus- und -neubaupläne werden hinsichtlich Klimaschutz, Effektivität und Wirtschaftlichkeit überprüft.
  43. Eine Mobilitätsgarantie ermöglicht in Städten und ländlichen Räumen gute, klimaschonende und sichere Mobilität ohne eigenes Fahrzeug.
  44. Am Flughafen Leipzig/Halle gilt ein Nachtflugverbot.
  45. Ein neues Dialoginstrument mit den Betroffenen soll einen Interessenausgleich zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Klima verhandeln.
  46. Umfangreiche Auflagen zur CO2-Reduktion werden erlassen.
  47. Sogenannte Nahverkehrschecks werden weiter gefördert.
  48. Alle geplanten Straßenneu- und -ausbauvorhaben werden auf Ziele, Effektivität, Wirtschaftlichkeit und Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen überprüft.
  49. Es werden Anreize für die Antriebswende und die Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen, vorzugsweise vollelektrischen Antrieben gesetzt.
  50. Wo die öffentliche Hand direkte Steuerungsmöglichkeit hat, werden Klimaschutzziele früher erreicht als gesetzlich verankert.
  51. Die öffentliche Hand baut Solarenergie und energetische Gebäudesanierungen schneller aus als gesetzlich vorgeschrieben.
  52. Das kommunale Klimabudget wird aufgestockt.
  53. Klimaschutz wird als Staatsziel in der Verfassung verankert.
  54. Die Zusammenarbeit mit anderen Regionen der Welt wird auf Lösungen für gemeinsame Probleme wie Klimawandel, demografische Entwicklung und Strukturwandel ausgerichtet.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Linke ​728
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Sachsen soll seinen Beitrag leisten, um die Erderhitzung zu stoppen.
  2. Industrie, Energieversorgung, Verkehr und Landwirtschaft sollen so umgebaut werden, dass sie das Klima möglichst bald nicht mehr schädigen.
  3. Klimaschutz soll konsequent und sozial gerecht sein.
  4. Sachsen soll mit günstiger und klimaschonender Energie versorgt werden.
  5. Klima-, Umwelt- und Artenschutz sollen in Land- und Forstwirtschaft eine größere Rolle spielen.
  6. Ein Klimaschutzgesetz soll verbindliche, sozial gerechte CO2-Reduktionsziele für alle Sektoren festschreiben.
  7. Energieintensive Industriebetriebe erhalten Finanzhilfen für den klimaneutralen Umbau.
  8. Die jährliche Höhe der Finanzhilfen soll der Differenz zwischen CO2-Vermeidungskosten und Zertifikatspreis entsprechen, sofern Energiesparmaßnahmen wirksam wurden.
  9. Die Industrie soll so schnell wie möglich sozialverträglich CO2-neutral umgebaut werden.
  10. Grüne Leitmärkte für klimaneutral produzierte Grundstoffe wie Stahl und Beton sollen Planungssicherheit für Investitionen schaffen.
  11. Betriebe und Menschen in Sachsen sollen mit günstiger und klimaschonender Energie versorgt werden.
  12. Ein Klimaschutzgesetz schreibt sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen und CO2-Reduktionsziele für alle Sektoren verpflichtend fest.
  13. Die Klimaschutzbemühungen werden in allen Bereichen verstärkt, etwa bei Energie, Verkehr, Gebäuden, Industrie und Landwirtschaft.
  14. Die Einhaltung der Klimaziele wird regelmäßig überprüft.
  15. Sektoren, die ihre Klimaziele verfehlen, werden zu Sofortmaßnahmenprogrammen verpflichtet.
  16. Ein Klimabeirat aus Klimawissenschaftlern, Nichtregierungsorganisationen und weiteren gesellschaftlichen Akteuren überprüft die Sofortmaßnahmenprogramme und gibt Empfehlungen.
  17. Die öffentliche Verwaltung soll beim Klimaschutz und bei der Klimaanpassung Vorbild sein.
  18. Die Kommunen erhalten die nötigen Finanzmittel für Klimaschutz und Klimaanpassung.
  19. In möglichst allen Gemeinden, mindestens aber in jedem Landkreis, werden Klimaschutzmanager eingesetzt, die Gemeinden unterstützen und die Bevölkerung beraten.
  20. Alle sächsischen Kommunen werden bis 2030 klimaneutral.
  21. Kommunen erstellen verpflichtend Konzepte zur Verringerung des Energieverbrauchs.
  22. Kommunen führen eine ökologisch nachhaltige Haushaltsplanung ein.
  23. Die Fernwärmeproduktion wird dekarbonisiert.
  24. Bei der Bebauung werden Schwammkonzepte angewandt.
  25. Hochschulen sollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
  26. Module zur Klimagerechtigkeit werden im Studienablauf verpflichtend.
  27. Hochschulen verpflichten sich zur Klimaneutralität.
  28. Hochschulen werden für die Umstellung auf Klimaneutralität ausreichend ausgestattet.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
FDP ​16
Koalitionsvertrag ​312
Mehr Rechte oder Angebote 12
Ohne klare Richtung 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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