Klima
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen
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Ohne Einzug ins Parlament
SPD 529
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 28
- Wo Elektrifizierung nicht sinnvoll ist, wird der Einsatz klimaneutraler Batterie- oder Brennstoffzellenzüge gefördert.
- Die Importinfrastruktur wird zügig auf grünes, klimaneutrales Gas umgestellt.
- Die Umstellung auf grünen Stahl erfolgt zügig.
- Die Gesamtemissionen sinken gegenüber 1990 bis 2025 um mindestens 50, bis 2030 um mindestens 75 und bis 2035 um mindestens 90 Prozent.
- Durch Renaturierung von Mooren und Wäldern werden mehr Treibhausgase gebunden.
- Natürliche Kohlenstoffspeicher werden erhalten und erweitert.
- Die natürlichen Kohlenstoffspeicherkapazitäten sollen erhalten und erweitert werden.
- Die Landesverwaltung soll bis 2030 zu 80 Prozent und bis 2040 vollständig klimaneutral sein.
- Eine Pflicht zur Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf landeseigenen Flächen wird gesetzlich verankert.
- Das Land baut, wo möglich, verstärkt mit klimaschonenden Baustoffen.
- Alle Förderprogramme des Landes werden einem Klima-Check unterzogen, um klimaschädliche Förderungen zu vermeiden.
- Ein Klimafonds wird eingerichtet, der öffentliche und private Klimaschutzinvestitionen dauerhaft und mehrjährig finanziert.
- Klimaschutz wird als kommunale Pflichtaufgabe verankert.
- Regionale Klimaschutzagenturen werden auf Kreisebene eingerichtet.
- Kommunen, Privatpersonen und Unternehmen werden über die Klimaschutz- und Energieagentur und Bildungsangebote beim nachhaltigen Bauen und Sanieren unterstützt.
- Gemeinsam mit den Kommunen werden Wege zum klimaneutralen Wohnen gesucht.
- Der weitere Ausbau dekarbonisierter Fernwärme wird unterstützt.
- Ressourceneffizienz und Recyclingfähigkeit im Produktdesign und bei der Verwendung von Rohstoffen sollen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft verbessert werden.
- Klimaschonende Bodenbewirtschaftung durch Carbon Farming oder Agroforstsysteme wird unterstützt und gefördert.
- Die Kompensation angepasster Bewirtschaftung und CO2-Speicherung wird befürwortet.
- Der Niedersächsische Weg wird um Klimaschutz, Moorschutz und Energiewende ergänzt.
- Das Dialogformat des Niedersächsischen Wegs wird für Tierhaltung, Lebensmittelwertschöpfung, Energiewende sowie Moor- und Klimaschutz weiterentwickelt.
- Start-ups mit Fokus auf Klimaschutz und soziale Neuerungen erhalten spezifische Fördermittel.
- Die Potenziale der Digitalisierung für den Klimaschutz werden genutzt und ihre negativen Auswirkungen begrenzt.
- Bei der Digitalgesetzgebung wird die Klimadimension berücksichtigt, damit Einspar- und Effizienzpotenziale ausgeschöpft werden.
- Das Bundesvorhaben, alle neuen Rechenzentren in Deutschland ab 2027 klimaneutral zu betreiben, wird unterstützt.
- Ein Landesinvestitionsprogramm finanziert Investitionen in Sicherheit, Barrierefreiheit und Klimaneutralität der Justizgebäude.
- Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa für Windenergie, werden beschleunigt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
- Niedersachsen soll Vorreiter auf dem Weg zur Klimaneutralität von Energieversorgung und Wirtschaft werden.
- Niedersachsen soll möglichst bis 2040 klimaneutral sein.
- Landeseigene Gebäude sollen künftig mehr CO2 speichern, als ihr Bau an CO2-Ausstoß verursacht.
- Klimaschutzmaßnahmen werden möglichst ausgewogen, sozialverträglich und partizipativ umgesetzt.
CDU 931
Mehr Geld 5
- Mit nachhaltigen Investitionen wird dem Klimawandel entgegengewirkt und der Weg zur Klimaneutralität gestaltet.
- Mindestens eine Milliarde Euro wird in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und effiziente CO2-Reduzierung investiert.
- Bei der NBank wird ein Klimafonds eingerichtet, der klimafreundliche Maßnahmen in ganz Niedersachsen fördert.
- Teile der Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel werden an Waldbesitzer und Landwirte abgegeben, damit sie in klimafreundliche Projekte reinvestieren.
- Frei werdendes Personal wird für Zukunftsaufgaben eingesetzt, insbesondere für Digitalisierung und Klimaschutz.
Mehr Rechte oder Angebote 31
- Die Luft- und Raumfahrtforschung wird unter Einbindung des Braunschweiger Exzellenzclusters zur klimaschonenden Luftfahrt weiterentwickelt.
- Unternehmen müssen einen Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele leisten.
- Die Potenziale erneuerbarer Energien werden für eine Wasserstoffindustrie und für Branchen genutzt, die mit Wasserstoff oder Offshore-Windenergie Klimaneutralität anstreben.
- Die Bemühungen der Stahlproduzenten um eine CO2-arme Stahlproduktion werden unterstützt.
- Der Transformationsprozess zur klimaneutralen Stahlproduktion wird intensiv und auf Augenhöhe mit den Unternehmen vorangebracht.
- Die Stahlproduktion wird in die Wasserstoffstrategie eingebunden, um eine CO2-arme Energieversorgung sicherzustellen.
- Die Wasserstoffstrategie soll den CO2-Ausstoß in der Stahlindustrie in Richtung null senken.
- Die Häfen werden in einer verstärkten norddeutschen Kooperation auf Versorgungssicherheit, Digitalisierung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit ausgerichtet.
- Die niedersächsischen Flughäfen arbeiten enger zusammen, um Fördermöglichkeiten zu nutzen und dem Klimaschutz näherzukommen.
- Vertragsnatur- und Vertragsklimaschutz mit Gesellschaft und Wirtschaft wird stärker ermöglicht und anerkannt.
- Carbon Farming und andere Maßnahmen zur CO2-Speicherung in Land- und Forstwirtschaft werden finanziell gefördert.
- Aus-, Fort- und Weiterbildung zu Tierwohl, Klimaschutz und nachhaltiger Produktivität wird gezielt gefördert.
- Maßnahmen gegen den Klimawandel werden umgesetzt und der Ausbau erneuerbarer Energien wird vorangetrieben.
- Die Entwicklung eines anerkannten, handelbaren Zertifikats für die Kohlenstoffspeicherleistung des Waldes wird gefördert.
- Ohne die notwendige Wiedervernässung der Moore gelingt die CO2-Speicherung nicht, und der Kohlenstoff wird wieder freigesetzt.
- Die Gesamtemissionen werden gemindert, damit perspektivisch Treibhausgasneutralität erreicht wird.
- Für die Landesverwaltung gelten ehrgeizige Reduktionsziele, damit sie bis 2040 klimaneutral wird.
- Das Land geht bei der Schaffung eines treibhausgasneutralen Fuhrparks voran.
- Die natürlichen Kapazitäten der Kohlenstoffspeicherung werden ausgebaut.
- Mit nachhaltigen Investitionen wird dem Klimawandel entgegengewirkt und der Weg zur Klimaneutralität gestaltet.
- Mit einem umfassenden Ansatz nachhaltiger Landesentwicklung werden Pläne zum Klimaschutz und zu Einsparungsmöglichkeiten entwickelt.
- Mindestens eine Milliarde Euro wird in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und effiziente CO2-Reduzierung investiert.
- Bei der NBank wird ein Klimafonds eingerichtet, der klimafreundliche Maßnahmen in ganz Niedersachsen fördert.
- Die Landesliegenschaften werden umfassend klimagerecht und wirtschaftlich saniert.
- Die Landesliegenschaften werden Vorreiter der Klimaneutralität und setzen innovative Energiekonzepte um.
- Teile der Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel werden an Waldbesitzer und Landwirte abgegeben, damit sie in klimafreundliche Projekte reinvestieren.
- Über den Bundesrat wird eine Öffnung des Bundesnaturschutzgesetzes angestrebt, damit Windräder im Naturraum nicht mehr an absolutem Artenschutz scheitern.
- Kommunen werden bei lokalen Wärme- und Kältenetzen für eine technologieoffene klimaneutrale Wärmeversorgung unterstützt.
- Wohnen und Bauen werden klimaneutral gestaltet.
- ÖPNV und Schienenpersonennahverkehr werden weiter ausgebaut, damit im ländlichen Raum bessere und klimaneutrale Verbindungen entstehen.
- Frei werdendes Personal wird für Zukunftsaufgaben eingesetzt, insbesondere für Digitalisierung und Klimaschutz.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 8
- Der Wandel zu einer klimaschonenden Mobilität wird wirtschaftlich erfolgreich und sozial verträglich gestaltet.
- Ein effektiver Moorschutz ist zur Erreichung der Klimaziele essenziell.
- Neben der Wiedervernässung wird ein klima- und umweltgerechtes Flächenmanagement angestrebt.
- Die Folgen des Klimawandels in Niedersachsen werden durch notwendige Schritte minimiert.
- Die Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität gelingt.
- Klimaschutz wird volkswirtschaftlich sinnvoll und effizient umgesetzt und nicht ideologisch geprägt.
- Erfolgreicher und bürgernaher Klimaschutz lässt sich nur gemeinsam erreichen.
- Bezahlbarer Wohnraum und Klimaeffizienz dürfen sich nicht ausschließen.
Grüne 13127
Mehr Geld 4
- Der Landeshaushalt soll durch Investitionen in soziale Infrastruktur und Klimaneutralität die aktuellen Herausforderungen angehen.
- Die Schuldenregel im Grundgesetz und in der Landesverfassung wird so reformiert, dass sie Investitionen in Klimaschutz und Daseinsvorsorge besser ermöglicht.
- Ein Niedersachsenfonds investiert mit Landesgesellschaften in den klimaneutralen Umbau öffentlicher Gebäude, klimaneutrale Versorgungsinfrastruktur und die Daseinsvorsorge.
- Die Vermeidung ökologischer Folgeschäden durch rechtzeitige Klimaschutzinvestitionen hat Vorrang vor dem Verzicht auf neue Kredite.
Mehr Rechte oder Angebote 127
- Die Mittel für Zukunftsinvestitionen in klimaneutrale Wirtschaft, erneuerbare Energien und Energieeffizienz werden über einen Niedersachsenfonds bereitgestellt.
- Das Klimabudget wird analog den Zahlen des Sachverständigenrates für Umweltfragen berechnet.
- Die Klimamaßnahmen in Landeszuständigkeit werden umgesetzt.
- Klimaentscheidungen auf Bundes- und Europaebene werden eingefordert und unterstützt.
- Die Klimaziele im niedersächsischen Klimagesetz werden an den wissenschaftlichen Stand und den 1,5-Grad-Pfad angepasst.
- Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2026 um mindestens 45 Prozent und bis 2030 um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 sinken, bis 2035 soll Netto-Null erreicht sein.
- Für alle Sektoren werden nachprüfbare jährliche Zwischenziele und Klimamaßnahmen aufgestellt.
- Eine jährliche öffentliche Klimabilanz dient als nachprüfbares Treibhausgas-Monitoring.
- Klimaziele und Zwischenschritte werden an das CO2-Restbudget gekoppelt.
- Die Landesverwaltung wird bis 2030 klimaneutral.
- Das Land stellt auf klimafreundliche Beschaffung um.
- Bis 2035 soll die Energieversorgung durch den Umbau von Wärme, Mobilität und Industrie zu 100 Prozent erneuerbar sein.
- Für die Dekarbonisierung der Industrie werden ehrgeizige Ziele gesetzt.
- Alle Klimaziele und Maßnahmen werden im Landesklimagesetz verankert.
- Als erste Maßnahme wird ein Klimaschutz-Sofortprogramm umgesetzt.
- Für neue Gesetze und Verordnungen wird ein wirksamer Klimavorbehalt geschaffen.
- Bei prognostizierten Emissionserhöhungen müssen zwingend Alternativen geprüft werden.
- Bei Verfehlung sektorspezifischer Landesklimaziele, die jährlich geprüft werden, gelten Sanktionen und eine Pflicht der Ministerien zum Nachsteuern.
- Für alle Förderprogramme des Landes und den Landeshaushalt wird ein Klimacheck eingeführt.
- Klimaschutz und Schutz der Biodiversität werden gleichrangig behandelt.
- Maßnahmen, die Umwelt- und Klimazielen entgegenlaufen, werden gestrichen.
- Klimarelevante Förderungen erhalten konkrete Klimaziele und einen Mindestanteil an Maßnahmen mit bilanzierbaren CO2-Einsparungen.
- Für Haushalte, Beschaffung, Gesetzesinitiativen und Verwaltungshandeln wird ein steigender CO2-Schattenpreis nach Maßgabe des Umweltbundesamtes eingeführt.
- Der CO2-Schattenpreis gilt auch für klimarelevante Entscheidungen landeseigener Unternehmen.
- Bei Unternehmen mit Landesbeteiligung wird auf einen CO2-Schattenpreis hingewirkt.
- Ein Klimarat wird eingerichtet, der die Landesregierung berät und jährlich zusätzliche Maßnahmen vorschlägt.
- Die Finanzanlagestrategie des Landes wird gesetzlich auf Klimaneutralität und die UN-Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet.
- Landesgelder werden aus nicht klimaverträglichen Anlagen abgezogen und in klimafreundliche Anlagen investiert.
- Bei landeseigenen Unternehmen und bedeutenden Landesbeteiligungen wird die klimaorientierte Anlagestrategie und das Divestment ebenfalls vorangebracht.
- Der Klimaschutz in der Landesverwaltung und bei den Kommunen wird ausgebaut.
- Klimaschutz wird als Pflichtaufgabe der Kommunen in eigener Zuständigkeit gestärkt.
- Kommunaler Klimaschutz braucht eine entsprechende finanzielle Ausstattung und Fachwissen in der Verwaltung.
- Kommunale Klimaschutzbeauftragte erhalten ein Initiativ-, Antrags- und Widerspruchsrecht zu klimarelevanten Planungen und Vorhaben.
- Auch Entschuldungskommunen sollen genügend Spielraum für Klimaschutzmaßnahmen haben.
- Kommunale Klimaschutzanstrengungen wie die Gebäudesanierung werden über den Niedersachsenfonds und die Landesgesellschaft für Wohnen und Klima finanziell unterstützt.
- Kommunen werden bei der Erstellung und Umsetzung regionaler Energie- und Klimakonzepte unterstützt.
- Für kommunales Verwaltungshandeln und kommunale Entscheidungen soll möglichst eine Pflicht zur Prüfung der Klimaauswirkungen eingeführt werden.
- Genehmigungsverfahren im öffentlichen Interesse werden verkürzt und möglichst parallel durchgeführt.
- Mit einer Green-IT-Strategie sollen alle Digitalisierungsprogramme des Landes klimaneutral werden.
- Der Um- und Ausbau CO2-neutraler Rechenzentren mit Abwärmenutzung und erneuerbarem Strom wird vorangebracht.
- Ein landesweites Mindestflächenziel von 2,5 Prozent der Landesfläche für Windkraft wird schnellstmöglich umgesetzt.
- Im Landesraumordnungsprogramm werden landesweite Vorranggebiete für Windkraft festgelegt.
- Jede Dachfläche soll mit einer geförderten Photovoltaik-Anlage genutzt werden.
- Der Bau von Speichern und die Sektorenkopplung werden mit hohem Tempo vorangetrieben.
- Neubauten müssen mindestens klimaneutral sein.
- Neue öffentliche Gebäude werden mit 100 Prozent erneuerbarer Wärme gebaut, mindestens klimaneutral.
- Alle Förderungen von Sanierung und Heizungsumrüstung werden auf CO2-Neutralität ausgerichtet.
- Wärmenetzbetreiber werden beim Umstieg auf klimaneutrale Nah- und Fernwärme unterstützt.
- Eine Recyclingoffensive und ein Sanierungsvorrang bereiten Niedersachsen auf die Bauwende vor.
- Der Ausstieg aus der Förderung von Erdgas und Erdöl soll in wenigen Jahren erfolgt sein.
- Neue Aufsuchungs- und Fördergenehmigungen für Erdgas und Erdöl werden nicht mehr erteilt.
- Angestrebt wird ein mit den Klimazielen verbundenes schnelles Ende der Erdgas- und Erdölförderung.
- Ein verpflichtendes, unabhängiges Monitoring der Gasleitungen gegen Methanleckagen wird gefordert.
- Schwimmende LNG-Terminals erhalten nur eine befristete, an die Klimaziele gebundene Betriebsgenehmigung.
- Klimafreundliche Fortbewegung wird so attraktiv gemacht, dass immer weniger Autofahrten nötig sind.
- Für den Verkehrssektor im Land wird ein kontrollierbares CO2-Budget festgelegt.
- Für den Verkehrssektor im Land werden verbindliche Reduktionsziele festgelegt.
- Durch kluge Siedlungsplanung und Digitalisierung wird das Verkehrsaufkommen verringert und klimaschonende individuelle Mobilität verbessert.
- Ein Klimagesetz mit Zielen und Maßnahmen für den Verkehrssektor wird beschlossen.
- Verbindliche Ziele und Maßnahmen für Klimaschutz im Verkehr und für günstige, komfortable Mobilität ohne Auto werden Bestandteil der kommunalen Klimaberichte.
- Die Höhe des Fördersatzes wird an die CO2-Wirkung gekoppelt, sodass besonders klimafreundliche Projekte stärker gefördert werden.
- Mit der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wird die Busbeschaffung auf klimaneutrale Antriebe umgestellt.
- Das klimaneutrale Zukunftskonzept des Elbfährbetreibers Wischhafen-Glückstadt wird ausdrücklich unterstützt.
- Die Dekarbonisierung des Autos wird konsequent vorangetrieben.
- Die klimaschädliche Wirkung des Luftverkehrs wird maßgeblich verringert.
- Eine Verringerung der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs ist mittelfristig nur mit Einschränkungen der Starts und Landungen möglich.
- Die Luftfahrt richtet sich am Ziel der Klimaneutralität aus.
- Politik und Landesförderungen im Luftverkehr werden auf das Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet.
- Flussauen werden verstärkt als CO2-Speicher und für den Hochwasserschutz geschaffen.
- Fördermittel, Konjunkturprogramme und Investitionszuschüsse werden an Umwelt- und Klimaziele gekoppelt.
- Unternehmen, die innovative Lösungen für klimaneutrale Mobilität entwickeln, werden unterstützt.
- Die Dekarbonisierung der energieintensiven Metall- und Chemieindustrie wird vorangetrieben, mit einer Vorreiterrolle über das Land hinaus.
- Die Binnenhäfen werden gezielt zu trimodalen Logistik-Hubs ausgebaut, um Güterverkehr auf Schiff und Schiene zu verlagern.
- Der Anteil der Feldfrüchte, der in der intensiven Tierhaltung verwendet wird, soll sinken.
- Ambitionierter Klima- und Biodiversitätsschutz in der Landwirtschaft soll die langfristige Ernährungssicherheit stärken.
- Die ackerbauliche Nutzung von Moorflächen wird beendet.
- Extensive Grünlandnutzung mit hohen Wasserständen und Paludikulturen auf Moorflächen werden gefördert.
- Dauergrünland wird erhalten und wiederhergestellt.
- Die Stickstoffdüngung wird zur Senkung der Lachgas- und Methanemissionen reduziert.
- Aus der Massentierhaltung wird ausgestiegen.
- Die ordnungsgemäße Düngung wird effektiver kontrolliert.
- Der Ökolandbau wird gestärkt.
- Moorböden werden wieder zu CO2-Senken gemacht.
- Ziele und Zeitpläne für die Wiedervernässung und den Stopp der Klimaemissionen aus kohlenstoffhaltigen Böden werden konkretisiert.
- Kompensationsmaßnahmen werden gezielt in die Moorvernässung und den Klimaschutz gelenkt.
- Der Gebäudebestand wird klimagerecht modernisiert.
- Die Landesgesellschaft saniert mit den Kommunen und ihren Wohnungsbaugesellschaften den öffentlichen Gebäudebestand klimaneutral, barrierefrei und sozial.
- Notwendige Neubauten erfolgen klimagerecht und flächenschonend.
- Ökologisches, energieeffizientes und klimafreundliches Bauen und Sanieren sowie sozialer Wohnungsbau werden in der Förderung verstärkt honoriert.
- Klimaschutz wird bei denkmalgeschützten Bauten stärker berücksichtigt, etwa um PV-Module oder Wärmepumpen zu erlauben.
- Die energetische Sanierung wird vorangebracht.
- Eine Fachkräfteinitiative sichert qualifiziertes Personal für klimafreundliches Bauen und Sanieren.
- Ein Förder- und Ausbauprogramm für Wärmepumpen auf Basis erneuerbarer Energien, Geothermieanlagen und Kleinwindräder wird aufgelegt.
- Für landeseigene Gebäude werden klimagerechte Standards aufgestellt.
- Öffentliche Gebäude werden nach festem Fahrplan bis 2035 klimaneutral, beginnend mit den klimaschädlichsten Altbauten.
- Die Landesbauordnung wird an die Klima- und Nachhaltigkeitsziele angepasst.
- Ökologisches und klimaschonendes Bauen, alternative Baustoffe wie Stroh und Holz sowie die Sanierung von Bestandsbauten werden durch Abweichungen von Neubaurichtlinien gestärkt.
- Barrierefreiheit sowie Klima- und Ressourcenschutz werden als verpflichtend abzuwägende Ziele in das Landesdenkmalschutzgesetz aufgenommen.
- Alle Planungen werden auf die Umwelt- und Klimaziele abgestimmt.
- Neu ausgewiesene Baugebiete müssen klimaneutral sein.
- Bei der Quartiersentwicklung wird eine zentrale, klimaneutrale Wärme- und Stromversorgung eingeplant.
- Modellprojekte für klimaneutrale Quartiere und Klimaanpassungsmaßnahmen wie Starkregenvorsorge werden verstärkt gefördert.
- Fördermaßnahmen, die Umwelt- und Klimazielen entgegenlaufen, werden gestrichen.
- In klimarelevanten Förderprogrammen werden konkrete Klimaziele und ein Mindestanteil an Maßnahmen mit bilanzierbaren CO2-Einsparungen festgeschrieben.
- Wälder sollen als CO2- und Wasserspeicher erhalten und gestärkt werden.
- Im Landeswald haben Klima- und Artenschutz künftig Vorrang vor der Nutzung.
- Mit den Landesforsten wird eine Naturverjüngungs- und Aufforstungsoffensive für standortheimische, klimaresistente Laub- und Mischwälder umgesetzt.
- Neue Klimaschutz-Professuren werden eingerichtet.
- Hochschulgebäude werden klimagerecht saniert.
- Die Neubauten der Hochschulkliniken in Hannover und Göttingen erreichen einen bestmöglichen Klimastandard.
- Die Mittel für den klimagerechten Neubau der Hochschulkliniken kommen aus dem Niedersachsenfonds.
- Zusätzliche Professuren für Klimaschutz werden geschaffen.
- Zur Verhinderung neuer Pandemien werden der Klimawandel bekämpft und Lebensräume geschützt.
- Niedersächsische Krankenhäuser sollen künftig eine wichtige Rolle bei der CO2-Reduktion spielen.
- Das Projekt KLIK – Klimamanager für Kliniken wird in Niedersachsen umgesetzt.
- Kommunen können bestehende Sportanlagen klimapositiv sanieren oder erneuern.
- Der Landeshaushalt soll durch Investitionen in soziale Infrastruktur und Klimaneutralität die aktuellen Herausforderungen angehen.
- Die Schuldenregel im Grundgesetz und in der Landesverfassung wird so reformiert, dass sie Investitionen in Klimaschutz und Daseinsvorsorge besser ermöglicht.
- Ein Niedersachsenfonds investiert mit Landesgesellschaften in den klimaneutralen Umbau öffentlicher Gebäude, klimaneutrale Versorgungsinfrastruktur und die Daseinsvorsorge.
- Die Vermeidung ökologischer Folgeschäden durch rechtzeitige Klimaschutzinvestitionen hat Vorrang vor dem Verzicht auf neue Kredite.
- Vor der Haushaltsaufstellung werden alle Haushaltsposten regelmäßig auf ihre Vereinbarkeit mit dem 1,5-Grad-Ziel geprüft.
- Die Finanzanlagestrategie des Landes wird gesetzlich auf Klimaneutralität und die UN-Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet.
- Das Landessparkassengesetz orientiert sich neben den Klimazielen der Bundesregierung am Pariser Klimaabkommen und an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.
- Die Nord/LB arbeitet sichtbar an einer Nachhaltigkeitsstrategie im Sinne des Pariser Klimaabkommens und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.
- Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und andere Landesagenturen werden befähigt, die Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität gezielter zu beraten.
- Mit einer Green-IT-Strategie wird die Digitalisierung des Landes klimaneutral.
- In der öffentlichen Beschaffung wird ein CO2-Schattenpreis in Höhe der Empfehlungen des Umweltbundesamtes eingeführt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 12
- Niedersachsen soll so schnell wie möglich klimaneutral werden.
- Niedersachsen soll auf den 1,5-Grad-Pfad gebracht werden.
- Niedersachsen soll Klimaschutzland Nummer eins werden.
- Digitalisierung wird so gestaltet, dass sie dem Klima nützt.
- Das Land soll zu einem Vorreiter werden, der seiner Klima- und Ressourcenverantwortung gerecht wird.
- Das Land soll sich vom Land der Verbrennungsmotoren zum Vorreiter klimagerechter Mobilität entwickeln.
- Die Transformation der Industrie im Land zur Klimaneutralität soll international Vorbild sein.
- Die Wegwerfgesellschaft soll überwunden werden.
- Die klimagerechte Transformation der Wirtschaft soll sozial gestaltet werden.
- Wissenschaftlich begleitete Bürger-Klimaräte können einen Beitrag zur Unterstützung des Klimaschutzes vor Ort leisten.
- Sportgroßveranstaltungen sollen klimaneutral, nachhaltig und menschenrechtskonform sein.
- Finanzpolitische Entscheidungen richten sich nach sozialem Zusammenhalt und Daseinsvorsorge sowie nach dem 1,5-Grad-Ziel und globaler Nachhaltigkeit.
AfD 5
FDP 32
Mehr Rechte oder Angebote 2
Linke 211
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Fachleute sollen neu zusammenarbeiten, um Klimakrise, Pandemien und soziale Krise zu bewältigen.
- Beim Wohnungsneubau werden klimagerechte Anforderungen berücksichtigt.
- Der Transport leichter Güter in Innenstädten soll auf das Fahrrad verlagert werden.
- Binnen- und Hochseeschifffahrt werden bei der Umrüstung auf klimaneutrale Treibstoffe und Antriebe unterstützt.
- Neu- und Ausbau von Autobahnen mit weiterer Flächenversiegelung in Niedersachsen werden abgelehnt.
- Der Luftverkehr wird deutlich reduziert.
- Unternehmen der Daseinsvorsorge gehören in die öffentliche Hand.
- Die Wirtschaft wird digitaler und klimaneutral umgebaut.
- Das Landesklimaschutzgesetz wird schnellstmöglich verschärft.
- Ein Konzept für den vollständigen Ausstieg Niedersachsens aus fossilen Energien, die Senkung des Energieverbrauchs und schnelle Klimaneutralität wird erarbeitet.
- Ein Landesaufforstungsprogramm schafft mehr Waldflächen für Klima und Erholung.
FW 75
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den klimatischen Veränderungen zu begegnen.
- Durch entlastende Anreize soll mehr Güterverkehr auf Schiene und Wasserstraßen verlagert werden.
- Klimaschonende Technologien werden gefördert.
- Bürger sollen selbst für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz aktiv werden, ohne auf neue staatliche Reglementierung zu warten.
- Klimaanpassungsstrategien und Klimaschutzmaßnahmen werden intensiviert und umgesetzt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
- Umwelt- und Klimaschutz setzen auf Vereinbarungen mit partnerschaftlichen Akteuren statt auf Bürokratie.
- Umwelt- und Klimaschutz werden mit Augenmaß und bezahlbar umgesetzt.
- Umwelt- und Klimaschutz gelten als Staats- und Bürgeraufgabe.
- Das gesellschaftliche Bewusstsein für die Folgen menschlichen Handelns auf das Klima wird gefördert.
- Eine Beschränkung von Klimaschutzmaßnahmen allein auf CO2 greift zu kurz.
- Klimaschutz, Umweltschutz und Energieumbau werden mit Augenmaß und partnerschaftlich betrieben.
Koalitionsvertrag 2095
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 95
- Niedersachsen soll mit einer Ausbauoffensive für Wind- und Solarenergie und dem Import von grünem Wasserstoff bis 2040 klimaneutral werden.
- Das Land stellt die erforderlichen Finanzmittel für einen klimagerechten Wohlstand bereit.
- Die Klimaschutzpolitik richtet sich am Pariser Klimaabkommen und am 1,5-Grad-Ziel aus.
- Niedersachsen soll bis spätestens 2040 klimaneutral mit Netto-Null-Emissionen sein.
- Schnell wirksame Klimaschutzmaßnahmen werden intensiviert, um den Verbrauch des CO2-Budgets zu verlangsamen.
- Die Treibhausgasemissionen sollen gegenüber 1990 bis 2030 um mindestens 75 Prozent und bis 2035 um mindestens 90 Prozent sinken.
- Das Klimagesetz erhält jährliche Zwischenziele mit zugehörigen Klimaschutzmaßnahmen.
- Ein Klimavorrang wird eingeführt.
- Klimaverträgliche Strom- und Wärmeerzeugung, energetische Sanierung, Energieeffizienz und der Ausbau der Energieinfrastruktur werden rechtsverbindlich als überragendes öffentliches Interesse verankert.
- Jedes Ministerium ergreift eigenverantwortlich die nötigen Klimaschutzmaßnahmen in seinem Sektor.
- Die Erreichung der Klimaziele wird mit einem Monitoring laufend überprüft und die Maßnahmen werden angepasst.
- Die Landesverwaltung senkt ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 80 Prozent und wird bis 2035 klimaneutral.
- Der Landesfuhrpark wird bis 2030 emissionsfrei.
- Die Landeshaushaltsordnung wird im Hinblick auf den Klimaschutz überarbeitet.
- Für Vergaben des Landes werden die Voraussetzungen für einen CO2-Schattenpreis geschaffen.
- Der ökologische Teil des Wirtschaftsförderfonds wird aufgestockt, um Klimaschutzinvestitionen dauerhaft zu finanzieren.
- Für den Landeshaushalt wird ein Klimacheck eingeführt, der alle relevanten Maßnahmen auf ihre Klimaauswirkungen prüft.
- Ein Klimarat aus Wissenschaft, Sozialpartnern und Verbänden berät die Landesregierung und schlägt jährlich zusätzliche Maßnahmen vor.
- Die Kommunen werden bei einer ebenenübergreifenden Vernetzung der Klimaschutzbemühungen unterstützt.
- Im Dialog mit den Kommunen wird geklärt, wie die Gründung regionaler Klimaschutzagenturen unterstützt werden kann.
- Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten für die Verwaltung soll auf Städte und Gemeinden ausgeweitet werden.
- Kommunale Investitionen in den Klimaschutz sollen etwa über ein revolvierendes Instrument ermöglicht werden.
- Klimaschutzinstrumente wie ein CO2-Schattenpreis oder Effizienzmaßnahmen sollen auf kommunaler Ebene auch im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht ermöglicht werden.
- Die Kommunen werden bei der CO2-Bilanzierung unterstützt.
- Auch die Kommunen sollen ihr Verwaltungshandeln und ihre Entscheidungen einem Klimacheck unterziehen.
- Bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen wird eine Servicestelle „klimaneutrale Kommunalverwaltung“ angesiedelt.
- Die Klimaschutz- und Energieagentur wird zu einer Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsagentur weiterentwickelt, die auch zu grauer Energie und nachhaltigen Baustoffen berät.
- Kommunale Investitionen in den Klimaschutz werden ermöglicht.
- Energiegenossenschaften sollen zukunftsgerichtete Investitionen in den Klimaschutz tätigen können.
- Mit einer Green-IT-Strategie werden alle Digitalisierungsprogramme des Landes auf Klimaneutralität umgestellt.
- Der Um- und Ausbau CO2-neutraler Rechenzentren wird gefördert.
- 2023 wird ein Klimapaket aufgelegt, das die Klimaschutzstrategie des Landes erweitert.
- Die Terminals für fossiles Erdgas sollen prioritär und schnellstmöglich für grüne, klimaneutrale Gase genutzt werden.
- Nutzung und Förderung von Erdgas und Erdöl sollen mit Blick auf die Klimaziele schnellstmöglich beendet werden.
- Im Bundesbergrecht sollen Umwelt-, Natur- und Klimaschutzbelange bei der Genehmigung von Erdöl- und Erdgasförderung ausdrücklich verankert werden.
- Moore, Salzwiesen, Wälder, Auen und Feuchtgebiete sollen als natürliche Klimaschützer erhalten und wiederhergestellt werden.
- Landeseigene Flächen werden für natürlichen Klimaschutz, erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung und Naturschutzkompensation bereitgestellt.
- Ein Fahrplan zum Erreichen der niedersächsischen Klimaziele wird erarbeitet.
- Im Klimagesetz werden Ziele und Zwischenschritte für den Moorbodenschutz verankert.
- Eine verlässliche Datengrundlage zur Verbreitung kohlenstoffhaltiger Böden und ihrer Klimawirkung wird geschaffen.
- Ein Monitoring für den Moorklimaschutz wird etabliert.
- Die Entwicklung regionaler Gebietskonzepte für den Moorklimaschutz wird unterstützt.
- Eine eigenständige Organisationseinheit soll die Wiedervernässung landeseigener Flächen betreiben und den Moorklimaschutz koordinieren und beschleunigen.
- In einer Pilotregion werden die Potenziale einer nachhaltigen Regionalentwicklung durch Moorschutz, klimafreundliche Bewirtschaftung und sanften Tourismus erprobt.
- Freiwillige Kohlenstoffzertifikate werden genutzt.
- Die Unvereinbarkeit neuer Torfabbaugenehmigungen mit dem Klimaschutz wird gesetzlich verankert.
- Nationalparke und Biosphärenreservate werden gestärkt.
- Mehr sozialer, bezahlbarer und klimagerechter Wohnraum soll entstehen.
- Das Land konzentriert sich auf soziales, ökologisches und klimafreundliches Bauen und Sanieren sowie Nachverdichtung, Umbau, Umnutzung, Konversion und Aufstockung.
- Die Bauordnung soll Klimaschutz, geschlechtliche Vielfalt, Flächenmangel, Wasserschutz und Biodiversität berücksichtigen.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden werden weitere Erleichterungen für Klimaschutz und effizientere Wohnraumnutzung geschaffen.
- Die soziale Wohnraumförderung orientiert sich künftig auch am Klimaschutz.
- Die Programme zur Vitalisierung von Quartieren und Innenstädten werden mit Blick auf Wohnraumförderung, Lebensqualität und Klimaschutz verbessert und genutzt.
- Das Land unterstützt die Transformation der Wirtschaft hin zu nachhaltigen und klimaneutralen Produkten und Produktionsweisen.
- Für die Dekarbonisierung der Wirtschaft müssen genügend erneuerbare Energien und grüner Wasserstoff bereitgestellt werden.
- Die Fördermittel von EU, Bund und Land einschließlich GRW werden gezielt für Unternehmen im Transformationsprozess und für die Klimaschutzziele eingesetzt.
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Eigenkapitalbedarf für klimaneutrale und nachhaltige Geschäftsmodelle werden aus dem Fonds durch Beteiligungen gestärkt.
- In der öffentlichen Beschaffung werden besondere Kriterien für klimaschonende Produkte wie klimaneutralen Zement oder CO2-freien Stahl eingeführt.
- Die Wirtschaftsförderung wird an die Einhaltung des Betriebsverfassungsgesetzes und an Klimaschutz geknüpft.
- Die öffentliche Beschaffung wird an Kriterien Guter Arbeit und Klimaschutz ausgerichtet.
- Eine Mobilitätsgarantie soll allen Menschen in ganz Niedersachsen zügige, zuverlässige, barrierefreie und klimafreundliche Wege ermöglichen.
- Die umwelt- und klimapolitischen Potenziale der Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiff und Schiene sollen in den nächsten Jahren voll ausgeschöpft werden.
- Das Straßenverkehrsrecht soll um die Ziele Gesundheit, Klima- und Umweltschutz sowie städtebauliche Entwicklung erweitert werden.
- Bei den Bedarfsplanüberprüfungen des Bundes sollen auch die Anforderungen des Klimaschutzprogramms 2030 und des Bundesklimaschutzgesetzes berücksichtigt werden, auch für den Neubau von A 20, A 39, A 33 Nord sowie B 210n, B 212n, B 213 und B 65.
- Die Ansiedlung energieintensiver Unternehmen in der Nähe von Standorten erneuerbarer Energieerzeugung wird unterstützt.
- See- und Binnenhäfen werden genutzt, um Güterverkehr auf Schiff und Schiene zu verlagern.
- Auf Bundesebene werden Anpassungen der Erste-Säule-Maßnahmen angestrebt, um das Zusammenspiel von Ökoregelungen und Agrarumweltmaßnahmen für Klima-, Natur- und Ressourcenschutz zu optimieren.
- Gegenüber dem Bund wird für wirksame, gut ausgestattete Finanzierungsinstrumente zum tiergerechten, umwelt- und klimaschonenden Umbau der Tierhaltung eingetreten.
- Die notwendige Transformation zur dauerhaften Treibhausgasreduktion auf Moorböden wird gemeinsam gestaltet.
- Ein Kompetenzzentrum zur klimaschonenden Moorbodenbewirtschaftung wird gegründet.
- Für emissionsmindernde, nasse Bewirtschaftungsformen werden neue Wertschöpfungsmöglichkeiten geschaffen und flächendeckend ausgebaut.
- Die Klimaschutzleistung von Nasskulturen soll honoriert werden.
- Die Unvereinbarkeit neuer Torfabbaugenehmigungen mit dem Klimaschutz wird gesetzlich verankert.
- Die Neuordnung von Flächen, die Natur-, Wasser-, Moor- und Klimaschutz dient, wird gezielt gefördert.
- Die Ämter für regionale Landesentwicklung werden gestärkt, ausgebaut und umstrukturiert, um sie stärker in Genehmigungs- und Planungsverfahren für Klimaschutz und Energiewende einzusetzen.
- Klimaschutz wird an allen Hochschulen etabliert.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den für den Klimaschutz wichtigsten Transformationsfeldern werden mit einem Programm „Forschung für Transformation“ gefördert.
- Die Neubaumaßnahmen der Hochschulmedizin in Hannover und Göttingen werden klimagerecht umgesetzt.
- Krankenhäuser werden auf dem Weg zu mehr Klimaschutz und Energieeffizienz unterstützt.
- Die Konzertierte Aktion Pflege Niedersachsen wird mit Schwerpunkt auf Fachkräftesicherung, Digitalisierung und Klimaschutz in der Pflege fortgeführt.
- Die Beschaffungsstrategie für IT-Technik wird nach Klima- und Ressourcenschutz neu ausgerichtet.
- Mit einer Green-IT-Strategie soll die Digitalisierung des Landes klimaneutral werden.
- Neue Rechenzentren müssen künftig klimaneutral betrieben werden.
- Der Sanierungsstau bei Polizeiliegenschaften soll mit einem eigenen Programm klimaneutraler Investitionen beseitigt werden.
- Bestehende Sportanlagen, insbesondere Schwimmbäder und Sporthallen, werden über ein mehrjähriges Investitionsprogramm barrierearm, inklusiv und möglichst klimaneutral saniert.
- Bei der Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen werden Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkonzepte berücksichtigt.
- Über ein Landesinvestitionsprogramm Justiz werden mehr Sicherheit, Barrierefreiheit, bessere Arbeitsbedingungen und Klimaneutralität an den Justizstandorten geschaffen.
- Fördermaßnahmen müssen künftig den Klimazielen des Landes dienen.
- Die Kommunen erhalten über den Niedersachsenfonds zusätzliche Möglichkeiten für Investitionen in Sanierung und Klimaschutz.
- Die Finanzanlagestrategie des Landes wird auf Klimaneutralität und Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet.
- Die Beteiligungen werden genutzt, um den klimaneutralen Umbau von Volkswagen und Salzgitter AG voranzutreiben.
- Die NordLB wird zu einem Nachhaltigkeits-Finanzierer weiterentwickelt, der Energiewende und klimaneutrale Transformation unterstützt.
- Die Verwendung der Eigen- und Kundengelder der Sparkassen orientiert sich an den Klimazielen und den UN-Nachhaltigkeitszielen.
- Alle Landesgebäude werden so saniert, dass sie bis 2035 in der Gesamtbilanz klimaneutral sind.
- Neue öffentliche Gebäude werden mit 100 Prozent erneuerbarer Wärme und mindestens klimaneutral errichtet.
Ohne klare Richtung 20
- Niedersachsen soll Vorreiter für eine klimafreundliche und sozial gerechte Mobilität werden.
- Das Niedersächsische Klimagesetz wird im ersten Regierungsjahr überarbeitet und legt neue Klimaziele fest.
- Beim Klimaschutz gilt der Grundsatz Vermeidung vor Kompensation.
- Die Niedersächsische Klimaschutzstrategie wird weiterentwickelt.
- Die Strategie für eine klimaneutrale Landesverwaltung wird weiter konkretisiert.
- Die Haushalts- und Finanzpolitik des Landes wird stärker auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet.
- Neben dem Klimaschutz wird eine wirksame Klimafolgenanpassung verfolgt.
- Die Ziele der Bund-Länder-Vereinbarung zum Klimaschutz durch Moorschutz werden befürwortet.
- Klimaschutz soll neue Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts stärken.
- Klimaschutz gilt als Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk.
- Die klimaschädliche Wirkung des Luftverkehrs muss maßgeblich verringert werden.
- Für die Landwirtschaft werden mehr Planungssicherheit, mehr Wertschätzung, eine stabile Einkommenssituation und effektiver Klimaschutz angestrebt.
- Klima- und Ressourcenschutz, Arten- und Tierschutz, auskömmliche Erzeugerpreise, Ernährungssicherung, Verbraucherschutz und mehr Wertschöpfung im ländlichen Raum haben in der Land- und Forstwirtschaftspolitik Priorität.
- Die Ausrichtung der Landwirtschaft auf die Klimakrise ist ein politischer Schwerpunkt.
- Angestrebt werden Klimaschutz im Agrar- und Ernährungssektor und die Anpassung an unvermeidbare Klimafolgen.
- Die Ziele des europäischen Green Deal für mehr Klimaschutz werden unterstützt.
- In Europa wird für wirksamen Klimaschutz und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen eingetreten.
- Angestrebt wird ein soziales und klimafreundliches Europa, das das Sozialmodell im digitalen und ökologischen Wandel absichert und weiterentwickelt.
- Die klimaneutrale Transformation wird entschlossen angegangen und verantwortlich gestaltet.
- Niedersachsen wird finanziell nachhaltig und klimagerecht aufgestellt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht