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Klima

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Rheinland-Pfalz

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 1127
Mehr Rechte oder Angebote 7
Ohne klare Richtung 12
Weniger Rechte oder Angebote 1
SPD ​822
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Leistungsfähige Radwege und klimafreundliche Mobilität werden ausgebaut.
  2. Unternehmen werden mit gezielten Investitionen auf dem Weg zu Nachhaltigkeit, Digitalisierung und klimaneutraler Produktion unterstützt.
  3. Die Kreislaufwirtschaft soll deutlich gestärkt werden.
  4. Auf verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, Flächeneffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit wird geachtet.
  5. Auf Bundesebene wird die Einführung von Rotationsbrachen im Weinbau angestrebt.
  6. Bei Krankenhausinvestitionen wird Wert auf klimafreundlichen und energieeffizienten Neubau und Modernisierung gelegt.
  7. Gelder des Sondervermögens werden in moderne, klimagerechte Hochschulgebäude investiert.
  8. Die soziale Wohnraumförderung wird regelmäßig bedarfsgerecht angepasst, um bezahlbaren, klimagerechten und barrierefreien Wohnraum zu schaffen und Planungssicherheit zu gewährleisten.
  9. Erforschung und Einsatz innovativer Baustoffe wie Holz werden mit Blick auf klimaneutrales Bauen und als regionaler Wirtschaftsfaktor weiter unterstützt.
  10. Beim klimagerechten Bauen sollen weniger komplexe Technikvorschriften gelten und der tatsächliche CO2-Ausstoß eines Gebäudes maßgeblich sein.
  11. Die Strategie der CO2-Reduktion wird fortgesetzt und mit einem Mix unterschiedlicher Maßnahmen vorangetrieben.
  12. Kommunen werden weiterhin bei konkreten Klimaschutzprojekten vor Ort unterstützt.
  13. Mieter und Hauseigentümer, die Balkon-Solarmodule installieren oder Wallboxen einbauen, werden unterstützt.
  14. Kommunales Engagement und Innovationskraft vor Ort beim Erreichen der Klimaziele werden gestärkt.
  15. Eine kommunale Wärme- und Energieplanung soll den Weg zur Klimaneutralität mit erneuerbaren Energien bestimmen.
  16. Land und Kommunen investieren gemeinsam in Bildung, Verkehrswege, klimafreundliche Infrastruktur und lebenswerte Städte und Gemeinden.
  17. Neben Elektromobilität werden alternative Antriebe, klimafreundliche Kraftstoffe und Übergangstechnologien wie hocheffiziente Verbrenner und Plug-in-Hybride befürwortet.
  18. Mitfahrerparkplätze im ländlichen Raum werden schrittweise zu E-Mobilitätsstationen mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und E-Bikes weiterentwickelt.
  19. Der Ausbau klimafreundlicher öffentlicher Verkehrsmittel hat höchste Priorität.
  20. Die Modernisierung und Ertüchtigung der Wasserstraßen hat höchste Priorität.
  21. Mit der Oblast Winnyzja werden Projekte in Bildung, Digitalisierung und Klimaschutz vorangetrieben.
Ohne klare Richtung 8
AfD 4​​
Grüne ​1235
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Günstige Mobilitätsangebote sollen insbesondere Menschen mit wenig Geld entlasten und das Klima schützen.
  2. Klimaschutz soll als Staatsziel in der Landesverfassung festgeschrieben werden.
  3. Förderprogramme, Zuschüsse, Gesetze und Verordnungen werden künftig am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet.
  4. Der rechtzeitige Aufbau von Infrastruktur für grünen Wasserstoff für energieintensive Industrien wird unterstützt.
  5. Eine wirksame CO2-Bepreisung soll eingeführt werden.
  6. Die Forstverwaltung soll klimaneutral werden.
  7. Eine Flächenagentur soll Kommunen beraten, Ausgleichs- und Konversionsflächen vermitteln und Flächen für Natur-, Klima- und Gewässerschutz entwickeln.
  8. Der Bund soll das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz auskömmlich finanzieren.
  9. Ein Bundesbauforschungszentrum für klimagerechtes und ressourcenschonendes Bauen soll in Rheinland-Pfalz entstehen.
  10. Die Landesliegenschaften werden klimaneutral gemacht, mit erneuerbarer Energie, dekarbonisierter Wärme, E-Mobilität, Sanierung und suffizienter Flächennutzung.
  11. Nachhaltiger Humusaufbau und Dauergrünland zur CO2-Speicherung werden gefördert.
  12. Betriebe sollen passende Unterstützung für Innovationen und Klimaneutralität erhalten.
  13. Der Mittelstand wird bei der Digitalisierung und der klimaneutralen Transformation unterstützt.
  14. Klimaschutzmaßnahmen sowie Energie- und Wärmewende werden gemeinsam mit dem Handwerk umgesetzt.
  15. Unternehmen werden mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien und der Wasserstoffstrategie des Landes dabei begleitet, energieintensive Prozesse mit grünem Wasserstoff klimaneutral zu gestalten.
  16. Förderprogramme konzentrieren sich auf grüne Startups und KMU mit digitalen Lösungen für Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und soziale Innovation.
  17. Der Betrieb technischer Infrastruktur wie Rechenzentren soll mit klimaneutralem Strom erfolgen.
  18. Landesgartenschau 2027 und Bundesgartenschau 2029 sollen klimaneutral umgesetzt werden.
  19. Alle Straßenneu- und -ausbauprojekte im Bundesverkehrswegeplan sollen nach Klima- und Umweltaspekten neu bewertet werden.
  20. Die klimafreundliche Antriebswende in der Schifffahrt wird vorangetrieben.
  21. Auf allen Hochschuldächern sollen Solaranlagen entstehen.
  22. Hochschulen erhalten grüne Außenflächen, ein nachhaltiges Mobilitätsmanagement und einen klaren Plan zur Gebäudesanierung, auch in Eigenregie.
  23. Klimaanpassung von Gesundheitseinrichtungen sowie klimaneutrale und klimaresiliente Krankenhäuser werden gefördert.
  24. Das Steuersystem wird um eine Finanzierung über eine Gemeinschaftsaufgabe erweitert, um Mittel für Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen stabiler zu verteilen.
  25. Die Mittel aus dem Sondervermögen für kommunale Infrastruktur werden zukunftsfest für Klimaschutz und soziale Infrastruktur eingesetzt.
  26. Klimaschutz wird zur kommunalen Pflichtaufgabe.
  27. Kulturanbieter werden bei Digitalisierung, Klimaschutz und Barrierefreiheit unterstützt.
  28. Mit der Energie- und Klimaschutzagentur soll ein „Grünes Kultursiegel“ für nachhaltig operierende Kultureinrichtungen entwickelt werden.
  29. EFRE- und ELER-Mittel sollen in Klimaschutz und eine klimafreundliche Wirtschaft investiert werden.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 11
Linke ​420
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Die Wohnungspolitik muss den Klimaschutz zwingend berücksichtigen.
  2. Energieeffiziente Neubauten und die energetische Sanierung von Altbauten werden gefördert.
  3. Industriepolitik berücksichtigt neben Wettbewerb auch soziale Sicherheit und Klimaschutz.
  4. Beratungsangebote unterstützen den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel.
  5. Ein landesweites Radwegenetz mit getrennten Radschnellwegen, sicheren ländlichen Verbindungen und beleuchteten Wegen wird geschaffen.
  6. Der Ausbau klimafreundlicher Mobilität hat Vorrang.
  7. Wer Tariftreue verletzt, Klimaziele unterläuft oder Beschäftigte ausbeutet, erhält keine Fördermittel.
  8. Was Klima und soziale Gerechtigkeit stärkt, erhält haushaltspolitisch Vorrang.
  9. Massive öffentliche Investitionen fließen in Energieinfrastruktur sowie Wind- und Solarparks.
  10. Die öffentliche Verwaltung wird Vorbild bei Klimaschutz und präventiver Klimaanpassung.
  11. Kommunen erhalten die nötigen Mittel für Klimaschutz und Klimaanpassung.
  12. Für kommunalen Klimaschutz und Klimaanpassung werden verlässliche gesetzliche Vorgaben geschaffen.
  13. Pflanzliche Ernährung wird als Klimaschutzmaßnahme gefördert.
  14. Ein Förderprogramm für Elektrobusse wird aufgelegt.
  15. Wirtschaftsförderung erhalten nur CO2-arme oder -senkende Technologien.
  16. Klimafreundliche Industrien wie Recycling, Speichertechnologien und Wasserstoff werden aufgebaut.
  17. Alle Landesgesetze und Förderprogramme werden auf Klimaverträglichkeit geprüft.
  18. Kommunen werden zu Klimaschutzplänen verpflichtet und dabei vom Land beraten und bezuschusst.
  19. Forschungsprogramme zu CO2-Reduktion, Energieeffizienz, Klimaschutz und Grundlagenforschung werden gefördert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
FW ​12
FDP ​116
Mehr Rechte oder Angebote 6
Ohne klare Richtung 11
BSW ​42
Koalitionsvertrag 11514
Mehr Rechte oder Angebote 14
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 12
Weniger Rechte oder Angebote 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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