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Bauherren und Käufer von Wohneigentum

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Programme zur Bürgerschaftswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 16121
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 14
CDU 4116
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 4
Grüne 27212
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 24
  1. In innenstadtnahen Bereichen entstehen beim Neubau Parkflächen nur noch ausnahmsweise und dann als Tiefgaragen oder Parkdecks.
  2. Immobilienkäufe sollen nicht mehr mit Bargeld abgewickelt werden dürfen.
  3. Bauaufsichten sollen bei unklaren Eigentumsverhältnissen vor einer Baugenehmigung Auskunft über die wirtschaftlich berechtigten Eigentümer verlangen dürfen.
  4. Bei Neubauten mit mehr als 20 Wohneinheiten gilt eine verbindliche Sozialwohnungsquote von 30 Prozent.
  5. Alle Neubauten werden als Plus-Energie-Häuser mit höchsten energetischen Standards gebaut.
  6. Der Bremer Standard für Neubauten wird so weiterentwickelt, dass weniger energieintensiver Beton und Stahl eingesetzt wird.
  7. Bei der Verdichtung im Inneren werden bauliche Lösungen nach heutigen Anforderungen verlangt.
  8. Bei Neubauten mit mehr als 20 Wohneinheiten gilt eine verbindliche Sozialwohnungsquote von 30 Prozent.
  9. Dächer müssen bei Neubau zu mindestens 70 Prozent und bei Dachsanierungen im Bestand zu mindestens 50 Prozent mit Solaranlagen belegt werden.
  10. Neubauten sollen in Holzbauweise errichtet werden.
  11. Neubauten sollen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
  12. Neubauten sollen eine Wärmepumpe erhalten, sofern kein Anschluss an Fern- oder Nahwärme möglich ist.
  13. Der „Bremer Standard“ mit Umweltvorgaben für neue Bauvorhaben wird weiter ausgebaut.
  14. Mindestgrünflächenanteile pro Bewohner sollen ausreichend große Grünflächen in allen neuen Quartieren sichern.
  15. Neubauvorhaben sollen Grün- und natürliche Freiflächen möglichst wenig beeinträchtigen.
  16. Neubauten sollen vorzugsweise auf bereits versiegelten Flächen oder im Bestand errichtet werden.
  17. Neubauten müssen den Erhalt des lokalen Wasserhaushalts soweit wie möglich gewährleisten.
  18. Neubauten werden nur mit ausreichenden Versickerungs- und Verdunstungsmöglichkeiten für Regenwasser vor Ort genehmigt.
  19. Der „Bremer Standard“ mit Umweltvorgaben für neue Bauvorhaben wird umgesetzt.
  20. Neubauvorhaben müssen erhöhten Starkregenanforderungen genügen.
  21. Neubauvorhaben müssen Versickerungsflächen vorhalten, gegebenenfalls auch für die bebaute Nachbarschaft.
  22. Für jedes neue Gebäude wird eine verpflichtende Fassadenbegrünung eingeführt.
  23. Fehlen in umliegenden Quartieren Grünflächen, steigen die Grünflächenvorgaben für Entwickler neuer Quartiere.
  24. Für Bau- und Umbauvorhaben werden konkrete Vorgaben für Freiflächen, Entsiegelung und Begrünung gesetzt.
Linke 1931
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 17
BIW 1​3
FDP 1327
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 11
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 14826
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Es werden ausreichend Flächen für 10.000 neue Wohneinheiten ausgewiesen.
  2. Umbauten werden erleichtert.
  3. Das Klima-Bau-Zentrum wird als zentraler Beratungsort ausgebaut und das Thema Baustoffe gestärkt.
  4. Das Klima-Bau-Zentrum erhält einen weiteren Standort in Bremerhaven.
  5. Es werden Flächen für mindestens 10.000 Wohneinheiten ausgewiesen, deren Bebaubarkeit noch in der Legislaturperiode hergestellt werden soll.
  6. Die Nutzung von Betriebs- und Regenwasser wird gefördert.
  7. Der Eigenheimzuschuss wird ausgeweitet und auf eine landesweite Förderung umgestellt.
  8. Ein Bauprogramm „Lebenslang im Quartier“ fördert altersgerechten, barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungsbau in den Quartieren.
  9. Baugenossenschaften und Baugemeinschaften werden bei größeren Quartiersentwicklungen berücksichtigt.
  10. Genossenschaften und Baugemeinschaften sollen Flächen in Erbpacht erwerben können.
  11. Behördliche Nachforderungen bei der Bauantragsprüfung hemmen die 12-Wochen-Frist nur, statt sie zu unterbrechen.
  12. Für definierte Gruppen von Bauvorhaben wird eine Genehmigungsfiktion geprüft.
  13. Gesetzliche Ausnahmen erlauben den Verkauf öffentlicher Flächen etwa an städtische Wohnungsbaugesellschaften oder für Eigenheime bei gesicherten Wieder- und Vorkaufsrechten.
  14. Quartiersgaragen werden planungsrechtlich ermöglicht.
  15. Baugenehmigungsverfahren werden kurzfristig vollständig digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt.
  16. Bis Ende der Legislaturperiode soll Bremen bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit von Baugenehmigungen unter den drei besten der 15 größten deutschen Städte sein.
Weniger Pflichten 9
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 12
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 1036
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 6
Mehr Pflichten 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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