Bauherren und Käufer von Wohneigentum
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen
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Programme zur Bürgerschaftswahl 2027
SPD 16121
Mehr Geld 8
- Im Bündnis für Wohnen soll ein Bauprogramm „Lebenslang in meinem Quartier“ für altersgerechten, barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnbau mit Baurecht und Wohnraumförderung aufgelegt werden.
- Die Förderbedingungen für den Kauf von Bestandsgebäuden sollen attraktiver werden.
- Der Eigenheimzuschuss soll um zinsgünstige Kredite zu einem Programm „Jung kauft alt“ erweitert werden.
- Falls der Bund einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer ermöglicht, sollen die Mittel stattdessen für eine gezielte Ausweitung des Bremer Eigenheimzuschusses genutzt werden.
- Die Photovoltaik-Pflicht soll mit einer Kreditförderung flankiert werden.
- Bei der Neuaufstellung der Bundesförderung wird eine Erhöhung der Fördermittel für energieeffizientes Bauen angestrebt.
- Der soziale Wohnungsbau erhält eine gesonderte, zusätzliche Förderung, um das Mietniveau im Neubau trotz steigender Baukosten zu halten.
- Finanzierungskonzepte helfen Eigentümerinnen und Eigentümern, die anfänglichen Mehrkosten von PV-Anlagen und Dachbegrünung zu tragen.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Bei Bedarf sollen neue Flächen für den Wohnungsbau erschlossen werden, um Abwanderung ins Umland entgegenzuwirken.
- In begehrten Lagen sollen 20 Prozent der Wohnungen preisgedämpft für 9 Euro pro Quadratmeter angeboten oder an Genossenschaften oder Baugemeinschaften vergeben werden.
- Im Bündnis für Wohnen soll ein Bauprogramm „Lebenslang in meinem Quartier“ für altersgerechten, barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnbau mit Baurecht und Wohnraumförderung aufgelegt werden.
- Bei der Vergabe von Flächen an Baugemeinschaften sollen generationenübergreifende Wohnformen berücksichtigt werden.
- Beratungsangebote, auch zur Energieberatung, sollen Käuferinnen und Käufern helfen, die Kosten des Umbaus von Wohnungen und Häusern richtig einzuschätzen.
- In Quartieren mit geringer Bevölkerungsdichte, etwa in Strom, sollen zusätzliche Wohnbauflächen ausgewiesen werden.
- Bauvorhaben sollen beschleunigt werden.
- Die Frist für die Genehmigung von Bauanträgen soll verkürzt werden.
- Nach Hamburger Vorbild soll eine Wohnraumkoordinatorin oder ein Wohnraumkoordinator eingesetzt werden, die oder der bei Beschwerden von Vorhabenträgern vermittelt.
- Die Dachbegrünung bei Neubauten und Bestandsimmobilien wird gefördert.
- Die Fassadenbegrünung bei Neubauten und Bestandsimmobilien wird gefördert.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 14
- Gebäude und Parkflächen werden zum Beispiel mehrstöckig gebaut.
- Photovoltaik oder Dachbegrünung werden Standard.
- Der neue Gebäudekomplex am Parkhaus Mitte darf eine spürbare Verbesserung der Wegebeziehungen nicht behindern.
- Beim Wohnungsbau in der Innenstadt soll eine Sozialquote von 30 Prozent für erschwingliche Wohnungen gelten.
- Für teure Quartiere soll eine erhöhte Sozialquote festgesetzt werden, die auch kleine Bauvorhaben erfasst.
- Für die erhöhte Sozialquote sollen sektorale Bebauungspläne genutzt werden.
- In begehrten Lagen soll die Sozialquote um ein mittleres Preissegment ergänzt werden.
- Für Neubauten soll eine Photovoltaik-Pflicht eingeführt werden.
- Flächenverkäufe erfolgen grundsätzlich nur noch als Konzeptvergaben.
- Bei größeren Entwicklungsprojekten werden Planungsgewinne abgeschöpft, indem Investoren sich an den Infrastrukturkosten beteiligen.
- Verkauf städtischer Flächen und Schaffung von Baurecht werden vom Vorrang sozial orientierter Vermieter abhängig gemacht.
- Auf den Dächern aller Neubauten werden PV-Anlagen errichtet.
- Die Dächer von Neubauten werden wo immer möglich begrünt.
- Planungsrechtlich wird dafür gesorgt, dass möglichst wenig Flächen versiegelt werden.
CDU 4116
Mehr Geld 5
- Ein Förderprogramm hat die Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum zum Ziel.
- Für selbstgenutztes Eigentum gilt beim Erwerb ein Freibetrag von 200.000 Euro je Erwachsenem und 100.000 Euro je Kind.
- Erwerber sanierungsbedürftiger Altbauten erhalten dieselbe steuerliche Entlastung beim Eigentumserwerb.
- Junge Familien, die ein Eigenheim mit besonderem Sanierungsbedarf erwerben möchten, werden bei der Grunderwerbsteuer entlastet.
- Junge Familien, die ein Eigenheim mit besonders hohem Sanierungsbedarf erwerben, werden von der Grunderwerbsteuer entlastet.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- An geeigneten Standorten ist eine Bebauung vorgesehen, die höher ist als der Dom.
- Die Bereitstellung brachliegender und baureifer Flächen in Bremen-Nord wird massiv angekurbelt.
- Neue Flächenpotenziale für mehr Wohnungen und Häuser werden geschaffen.
- Das Bremer Baulückenkataster führt nur noch Flächen auf, die Eigentümer auch zum Verkauf anbieten.
- Eigentümer und potenzielle Käufer erhalten die technische Möglichkeit zum direkten Austausch.
- Bebauungspläne werden so überarbeitet, dass Bauen in zweiter Reihe möglich wird.
- In Bremen werden Flächen für kleine und zum Teil mobile Häuser gesucht und angeboten.
- Bauantrags- und Baugenehmigungsverfahren werden einfach und digital ausgestaltet.
- Zu jedem Bauprojekt gibt es einen digitalen Projektraum mit angepassten Zugriffsrechten für den Informationsaustausch aller Beteiligten.
- Die Baubehörde baut ihren Service so aus, dass Bauherren sich nicht mehr selbst um genehmigungsrelevante Unterlagen wie Altlasten oder Kampfmittel kümmern müssen.
- Bauanträge werden in der Regel innerhalb von vier Wochen entschieden.
Weniger Pflichten 3
- Bebauungspläne werden so überarbeitet, dass Bauen in zweiter Reihe möglich wird.
- Bauantrags- und Baugenehmigungsverfahren werden einfach und digital ausgestaltet.
- Die Baubehörde baut ihren Service so aus, dass Bauherren sich nicht mehr selbst um genehmigungsrelevante Unterlagen wie Altlasten oder Kampfmittel kümmern müssen.
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 4
- Wohnen in der Innenstadt ist bei Neubauten und Umbauten ein verbindlich umzusetzendes Ziel.
- Für die Gebäudehülle beheizter Neubauten ist mindestens der KfW-Effizienzhaus-Standard 40 anzuwenden.
- Bei Bau- und Sanierungsvorhaben müssen auch die zugehörigen Grundstücke einen Beitrag zum Stadtklima leisten.
- Die Kommunikation zwischen Baubehörde und Bauherren läuft ausschließlich über eine digitale Plattform, ein virtuelles Bauamt.
Grüne 27212
Mehr Geld 4
- Die Förderung von Baugemeinschaften und Wohngenossenschaften erhält besonderen Vorrang.
- Ein Förderprogramm erleichtert das Teilen großer Wohnungen und den Umbau von Einfamilienhäusern zu Mehrparteienhäusern.
- Die Förderkulisse für gemeinwohlorientierte Baugemeinschaften wird ausgebaut.
- Für Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Baugemeinschaften gilt ein pauschaler Grundstückswert deutlich unter dem Verkehrswert.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Interessierte Baugemeinschaften werden bei der Standortsuche stärker unterstützt.
- Die Berücksichtigung von Baugemeinschaften wird stärker mit planungs- und baurechtlichen Instrumenten verankert.
- Der Gebäudebestand wird wegen seiner gebundenen grauen Energie gegenüber dem Neubau privilegiert.
- Eine Umbauordnung wird eingeführt.
- Ein Landesprogramm Baugemeinschaften ermöglicht Baugemeinschaften in mittleren und größeren Quartiersentwicklungen.
- Baugemeinschaften in Quartiersentwicklungen werden in städtebaulichen Verträgen abgesichert.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 24
- In innenstadtnahen Bereichen entstehen beim Neubau Parkflächen nur noch ausnahmsweise und dann als Tiefgaragen oder Parkdecks.
- Immobilienkäufe sollen nicht mehr mit Bargeld abgewickelt werden dürfen.
- Bauaufsichten sollen bei unklaren Eigentumsverhältnissen vor einer Baugenehmigung Auskunft über die wirtschaftlich berechtigten Eigentümer verlangen dürfen.
- Bei Neubauten mit mehr als 20 Wohneinheiten gilt eine verbindliche Sozialwohnungsquote von 30 Prozent.
- Alle Neubauten werden als Plus-Energie-Häuser mit höchsten energetischen Standards gebaut.
- Der Bremer Standard für Neubauten wird so weiterentwickelt, dass weniger energieintensiver Beton und Stahl eingesetzt wird.
- Bei der Verdichtung im Inneren werden bauliche Lösungen nach heutigen Anforderungen verlangt.
- Bei Neubauten mit mehr als 20 Wohneinheiten gilt eine verbindliche Sozialwohnungsquote von 30 Prozent.
- Dächer müssen bei Neubau zu mindestens 70 Prozent und bei Dachsanierungen im Bestand zu mindestens 50 Prozent mit Solaranlagen belegt werden.
- Neubauten sollen in Holzbauweise errichtet werden.
- Neubauten sollen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
- Neubauten sollen eine Wärmepumpe erhalten, sofern kein Anschluss an Fern- oder Nahwärme möglich ist.
- Der „Bremer Standard“ mit Umweltvorgaben für neue Bauvorhaben wird weiter ausgebaut.
- Mindestgrünflächenanteile pro Bewohner sollen ausreichend große Grünflächen in allen neuen Quartieren sichern.
- Neubauvorhaben sollen Grün- und natürliche Freiflächen möglichst wenig beeinträchtigen.
- Neubauten sollen vorzugsweise auf bereits versiegelten Flächen oder im Bestand errichtet werden.
- Neubauten müssen den Erhalt des lokalen Wasserhaushalts soweit wie möglich gewährleisten.
- Neubauten werden nur mit ausreichenden Versickerungs- und Verdunstungsmöglichkeiten für Regenwasser vor Ort genehmigt.
- Der „Bremer Standard“ mit Umweltvorgaben für neue Bauvorhaben wird umgesetzt.
- Neubauvorhaben müssen erhöhten Starkregenanforderungen genügen.
- Neubauvorhaben müssen Versickerungsflächen vorhalten, gegebenenfalls auch für die bebaute Nachbarschaft.
- Für jedes neue Gebäude wird eine verpflichtende Fassadenbegrünung eingeführt.
- Fehlen in umliegenden Quartieren Grünflächen, steigen die Grünflächenvorgaben für Entwickler neuer Quartiere.
- Für Bau- und Umbauvorhaben werden konkrete Vorgaben für Freiflächen, Entsiegelung und Begrünung gesetzt.
Linke 1931
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 17
- Die Sozialquote im Neubau wird auf 50 Prozent erhöht.
- Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten werden in den Bremer Standard für alle Neubauvorhaben aufgenommen.
- Der Passivhaus-Bau wird bei Neubauten zum Standard.
- Bebauung im geschützten Außenbereich mit zusätzlicher Flächenversiegelung wird ausgeschlossen.
- Neue Quartiere erhalten eine kleinteilige Parzellierung mit abwechslungsreichen Gebäuden, Fassaden und Farben.
- Neubauprojekte erhalten starke Auflagen.
- Sektorale Bebauungspläne mit Vorrangflächen für sozialen Wohnungsbau werden eingesetzt.
- Die Sozialwohnungsquote im Neubau wird auf 50 Prozent erhöht.
- Bei größeren Neubauvorhaben wird ein fester Anteil für Baugenossenschaften reserviert.
- In städtebaulichen Verträgen erhalten soziale und städtebauliche Vorgaben das gleiche Gewicht wie ökologische und klimapolitische.
- Städtebauliche Verträge sehen eine Sozialwohnungsquote von 50 Prozent oder 40 Prozent Sozialwohnungen und 20 Prozent preisgedämpfte Wohnungen vor.
- Städtebauliche Verträge sehen einen festen Anteil genossenschaftlicher Wohnungen vor.
- Städtebauliche Verträge enthalten eine Flächenquote für gemeinschaftlich nutzbaren Freiraum.
- Städtebauliche Verträge schließen Hochhäuser aus.
- Geschosswohnungsbau wird nur mit Balkonen zugelassen.
- Maßlose Verdichtung wird ausgeschlossen.
- Neue Gebäude erhalten verpflichtend Photovoltaik auf den Dächern.
BIW 13
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
FDP 1327
Mehr Geld 4
- Für die Schaffung neuen Wohnraums sollen steuerliche Anreize gesetzt werden.
- Bei der Grunderwerbsteuer wird für das erste selbstgenutzte Eigentum ein Freibetrag von bis zu 500.000 Euro eingeführt.
- Die einmaligen und laufenden Nebenkosten beim Wohnen und Bauen werden spürbar gesenkt.
- Bei Einhaltung der Bremer Standards gewährt die Kommune eine Förderung.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Mehr Hochhäuser und urbanes Wohnen in der Innenstadt sollen gefördert werden.
- Neben der Bebauung von Brachflächen soll vor allem in die Höhe gebaut werden.
- Durch beschleunigte Genehmigungsverfahren soll der Dachgeschossausbau vorangetrieben werden.
- Für Hochbauten im festgelegten Bereich soll das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
- Gegen Wohnraummangel sollen mehr Flächen ausgewiesen und mehr in die Höhe gebaut werden.
- Genehmigungsverfahren für Wohnungsbau sollen beschleunigt werden.
- Weitere Baugebiete für Geschosswohnungsbau sowie Ein- und Zweifamilienhäuser sollen schnellstmöglich ausgewiesen werden.
- Das Land unterstützt Menschen beim Eigentumserwerb, indem die städtischen Wohnungsbaugesellschaften Mietkaufmodelle ermöglichen.
- Baugenehmigungsverfahren werden beschleunigt.
- Eine Genehmigungsfiktion wird eingeführt: Reagiert die Behörde nicht innerhalb einer Frist von vorzugsweise drei Monaten auf einen vollständigen Bauantrag, gilt er als genehmigt.
- In Bremen und Bremerhaven werden Angebote für Tiny Houses geschaffen.
- Private Leuchtturmprojekte mit CO2-neutralem Energiekonzept, Begrünung und Kreislaufwirtschaft wie die Überseeinsel dienen stärker als Vorbild für Bauherren und Investoren.
Weniger Pflichten 11
- Die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnflächen soll erleichtert werden.
- Der Dachgeschossausbau soll erleichtert werden.
- Die Umwidmung von Gewerbe- zu Wohnflächen in Bestandsimmobilien soll erleichtert werden.
- Genehmigungsverfahren für Wohnungsbau sollen entbürokratisiert werden.
- Die Mindestquote von 30 Prozent sozialem Wohnungsbau bei Neuprojekten soll gestrichen werden.
- Bestehende Bebauungspläne sollen entrümpelt und vereinfacht werden.
- Unnötige Bauvorschriften werden abgeschafft.
- Baugenehmigungsverfahren werden entbürokratisiert.
- Der Bremer Standard für städtebauliche Verträge und Bebauungsplanverfahren wird in vielen Punkten als überzogen abgelehnt.
- Eine Vorgabe für mindestens 70 Prozent der Dachflächen eines Quartiers ohne Berücksichtigung geeigneter Flächen wird abgelehnt.
- In geschwächten Stadtteilen kann die verpflichtende Sozialquote ausgesetzt werden, um eine bessere Durchmischung zu erreichen.
Ohne klare Richtung 3
Koalitionsvertrag 14826
Mehr Geld 5
- Die Wohnraumförderung wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Neubauten mit gemischten Preisniveaus ausgedehnt.
- Der Eigenheimzuschuss wird ausgeweitet und auf eine landesweite Förderung umgestellt.
- Ein Bauprogramm „Lebenslang im Quartier“ fördert altersgerechten, barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungsbau in den Quartieren.
- Die Förderung von Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Baugemeinschaften wird ausgebaut.
- Für Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Baugemeinschaften gilt ein fester Grundstückswert, der unter dem Verkehrswert liegen kann.
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Es werden ausreichend Flächen für 10.000 neue Wohneinheiten ausgewiesen.
- Umbauten werden erleichtert.
- Das Klima-Bau-Zentrum wird als zentraler Beratungsort ausgebaut und das Thema Baustoffe gestärkt.
- Das Klima-Bau-Zentrum erhält einen weiteren Standort in Bremerhaven.
- Es werden Flächen für mindestens 10.000 Wohneinheiten ausgewiesen, deren Bebaubarkeit noch in der Legislaturperiode hergestellt werden soll.
- Die Nutzung von Betriebs- und Regenwasser wird gefördert.
- Der Eigenheimzuschuss wird ausgeweitet und auf eine landesweite Förderung umgestellt.
- Ein Bauprogramm „Lebenslang im Quartier“ fördert altersgerechten, barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungsbau in den Quartieren.
- Baugenossenschaften und Baugemeinschaften werden bei größeren Quartiersentwicklungen berücksichtigt.
- Genossenschaften und Baugemeinschaften sollen Flächen in Erbpacht erwerben können.
- Behördliche Nachforderungen bei der Bauantragsprüfung hemmen die 12-Wochen-Frist nur, statt sie zu unterbrechen.
- Für definierte Gruppen von Bauvorhaben wird eine Genehmigungsfiktion geprüft.
- Gesetzliche Ausnahmen erlauben den Verkauf öffentlicher Flächen etwa an städtische Wohnungsbaugesellschaften oder für Eigenheime bei gesicherten Wieder- und Vorkaufsrechten.
- Quartiersgaragen werden planungsrechtlich ermöglicht.
- Baugenehmigungsverfahren werden kurzfristig vollständig digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt.
- Bis Ende der Legislaturperiode soll Bremen bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit von Baugenehmigungen unter den drei besten der 15 größten deutschen Städte sein.
Weniger Pflichten 9
- Baugenehmigungsverfahren werden vereinfacht und gestrafft.
- Baugenehmigungsverfahren werden vereinfacht und gestrafft.
- Für typengleiche Bauten werden referenzielle Baugenehmigungen eingeführt.
- Die Umnutzung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken und der Bau von Dachgauben werden erleichtert.
- Eine Umbauordnung wird eingeführt, um Umbauten zu erleichtern.
- Auf Bundesebene werden geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen zur Erleichterung von Umbauten angestrebt.
- Von Standards wird abgewichen, wenn sonst kein Wohnen in der Innenstadt möglich ist.
- Quartiersgaragen werden planungsrechtlich ermöglicht.
- Baugenehmigungsverfahren werden kurzfristig vollständig digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 5
- Die Sozialquote von 30 Prozent bei Neubauten wird fortgeführt.
- Die Sozialquote von 30 Prozent bei Neubauten bleibt Standardanforderung.
- Der Bremer Eigenheimzuschuss wird finanziell abgesichert.
- Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer als Länderoption wird abgelehnt.
- Ungewöhnliche Wohnformen wie Bauwagen, Kaisenhäuser und Tiny Houses werden weiterhin großzügig zugelassen.
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 12
- Neubau in Hochwasserschutzgebieten darf den Hochwasserschutz nicht gefährden.
- Standortabhängig wird zusätzlich oder ersetzend eine Quote für preisgedämpften Wohnraum im mittleren Preissegment festgelegt.
- Mit sektoralen Bebauungsplänen wird eine Sozialquote auch bei Bauvorhaben im Rahmen bestehender Bebauungspläne verankert.
- Bei Neubauten müssen der lokale Wasserhaushalt sowie Versickerungs- und Verdunstungsmöglichkeiten für Regenwasser beachtet werden.
- Energetische Förderanforderungen richten sich neben der Gebäudehülle an Wärmeart, Stromerzeugung und Nachhaltigkeit der Baustoffe aus.
- Der Bau weiterer R-Wohnungen in gefragten Lagen wird gesetzlich vorgeschrieben.
- Maßnahmen zur Verringerung von Gebäudeabbrüchen wie Abrissgenehmigungen werden geprüft.
- Der „Bremer Standard“ wird um soziale Kriterien erweitert, ohne ökologische Kriterien zu ersetzen.
- Für graue Emissionen beim Bauen wird ein verbindlicher Grenzwert eingeführt.
- Neubauten sollen kreislauffähig geplant und gebaut werden.
- Die Sozialwohnungsquote von 30 Prozent gilt auch in der Innenstadt.
- Immobilienkäufe und ähnliche Großgeschäfte sollen nicht mehr mit Bargeld abgewickelt werden dürfen.
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 1036
Mehr Geld 5
- Barrierearme Wohnungen werden weiterhin gebaut und gefördert.
- Wer eine erste, kleinere Immobilie kauft, zahlt einen niedrigeren Grunderwerbsteuersatz.
- Serielles Bauen, Erbpachtvergaben und einfachere Verfahren sollen die Bau- und Mietkosten senken.
- Die Grunderwerbsteuer wird progressiv ausgestaltet, sodass kleine Erwerbe entlastet und große Immobilieninvestitionen stärker belastet werden.
- Die Preisfindung bei der Vergabe und dem Verkauf öffentlicher Grundstücke wird geändert, damit Wohngrundstücke nicht zu teuer und Gewerbegrundstücke nicht zu billig abgegeben werden.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 6
- Öffentliche Grundstücke werden in Erbbaurecht vergeben.
- Die Verlängerung von Baugenehmigungen wird deutlich restriktiver gehandhabt.
- Ein Förderprogramm soll die Abtretung an eine kommunale Gesellschaft bei Untätigkeit trotz Baugebot ermöglichen.
- Öffentliche Grundstücke werden ausschließlich in Erbpacht vergeben.
- Weitere Baugebiete im Bremer Umland und an den Verbindungen nach Niedersachsen werden abgelehnt.
- Das Bauen auf der grünen Wiese wird beendet und es darf keine innerstädtische Nettoversiegelung mehr geben.
Mehr Pflichten 4
- Bei trotz Baugenehmigung liegengelassenen Umbauprojekten wird das Baugebot angewandt.
- Die Verlängerung von Baugenehmigungen wird deutlich restriktiver gehandhabt.
- Das Bauen auf der grünen Wiese wird beendet und es darf keine innerstädtische Nettoversiegelung mehr geben.
- Der anonyme Erwerb von Immobilien soll strikt verboten werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht