Bauherren und Käufer von Wohneigentum
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 1320
Mehr Geld 12
- Beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie wird von der Grunderwerbsteuer befreit.
- Die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein wird auf den Bundesdurchschnitt gesenkt.
- Der Bau neuer Wohneinheiten wird über ein Zuschussprogramm gefördert.
- Steigende Kaufpreise von Immobilien werden insbesondere über die Veränderung des Immobilienangebots vermieden.
- Zusätzliche Steuereinnahmen werden für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums eingesetzt.
- Beim Ersterwerb einer eigengenutzten Wohnimmobilie wird von der Grunderwerbsteuer befreit.
- Die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein wird auf den Bundesdurchschnitt gesenkt.
- Ein Förderprogramm für innovative Bauformen mit flächensparendem Ansatz wird aufgesetzt.
- Die Grunderwerbsteuer auf den Bundesdurchschnitt absenken.
- Beim Ersterwerb einer eigengenutzten Wohnimmobilie von der Grunderwerbsteuer befreien.
- Familien beim Eigentumserwerb durch eine Minderung der Grunderwerbsteuer unterstützen.
- Eine Förderkulisse für den Bau erforderlicher Spezialimmobilien schaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die Umnutzung von Bestandsgebäuden im Außenbereich für Wohnen, Gewerbe und Tourismus wird stärker geprüft und ermöglicht.
- Digitaler Bauantrag, digitale Baugenehmigung und elektronischer Zugriff auf den Bearbeitungsstand machen das Baugenehmigungsverfahren transparenter, einheitlicher und schneller.
- Neue Modelle der Eigenheimfinanzierung werden unterstützt.
- Neue Modelle der Immobilienfinanzierung werden gefördert und über die Investitionsbank Schleswig-Holstein unterstützt.
- Sanierungsfahrpläne verbessern Planbarkeit und finanzielle Machbarkeit.
- Stadtplanung wird neu gedacht, zum Beispiel durch ein Förderprogramm für die kleinparzellige Vergabe von Baugrundstücken in den Kommunen.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Grüne 919
Mehr Geld 4
- Ein Landesprogramm für die Eigenheimförderung schaffen.
- Den Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie mit einem pauschalen Zuschuss von 10 000 Euro fördern.
- Ergänzend zum KfW-Programm weitere Förderprogramme für barrierefreie Wohnungen auflegen.
- Massive Investitionen und Anreize des Landes für erneuerbare Wärme und energetische Sanierungen bereitstellen.
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 9
- Das Kriterium Ressourceneffizienz in allen Bau- und Infrastruktur-Förderprogrammen verankern.
- Das Kriterium Ressourceneffizienz in allen Bau- und Infrastruktur-Förderprogrammen verankern.
- Bebauung in überflutungsgefährdeten Bereichen vermeiden oder Häuser auf Warften errichten.
- Überflutungsräume von Bebauung freihalten.
- Eine Solarpflicht für alle Neubauten einführen.
- Neubauten mindestens nach dem KfW-Standard Effizienzhaus 40 errichten.
- Bei Sanierungen den Effizienzhaus-55-Standard anstreben.
- Heizungen bereits heute auf Basis erneuerbarer statt fossiler Energien bauen.
- Ab 2023 den Einbau von Öl- und reinen Gasheizungen beenden.
SPD 5111
Mehr Geld 7
- Gezielte Förderprogramme für den Wohnungsbau auflegen.
- Das Steuerrecht des Landes nutzen, um die Kosten für sozialen Wohnungsbau und Wohneigentum zu senken.
- Die Grunderwerbsteuer für Familien mit Kindern beim ersten Immobilienerwerb senken.
- Zusätzliche Fördermittel aus den Kompensationszahlungen des Bundes für den Wohnungsbau bereitstellen.
- Höhere Haushaltsmittel und attraktivere Fördersätze für öffentlich geförderten Wohnraum bereitstellen.
- Eine staatliche Förderung des Mietkaufmodells prüfen.
- Auf Flächen für junges Wohnen einfachere Baustandards gelten lassen, um Wohnungsbau zu beschleunigen und zu verbilligen.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Den ländlichen Raum so entwickeln, dass Mietwohnungsbau und Eigentumswohnungsbau in verdichteten, baukulturell angepassten Formen möglich werden.
- Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden beschleunigen.
- Tiny Houses fördern.
- Ungenutzte Entwicklungsflächen in Städten vorübergehend für mobile Tiny Houses öffnen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 5
- Photovoltaikdächer beim Neubau von Gebäuden verpflichtend machen.
- In ausgewiesenen Hochwasserrisikogebieten weitere Bebauung ausschließen, außer sie dient dem Küstenschutz.
- Sektorale Bebauungspläne ermöglichen, damit Quoten für sozial geförderten Wohnraum auch bei größeren Nachverdichtungen in unbeplanten Innenbereichen gelten.
- Kleinere Wohneinheiten bauen, die später ohne großen Aufwand zusammengelegt werden können.
- Bei öffentlich geförderten Bauvorhaben einen verpflichtenden Prozentsatz für Kunst am Bau festlegen.
FDP 314
Mehr Geld 7
- Auf gestiegene Miet- und Häuserpreise mit mehr und preiswerterem Bauen antworten.
- Einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb einer Immobilie einführen.
- Die Grunderwerbsteuer alternativ pauschal absenken.
- Die Regelabschreibung von zwei Prozent für jeden Wohnungsbau erhöhen.
- Beim Bund eine Erhöhung der Regelabschreibung auf drei Prozent erwirken.
- Einen Freibetrag für den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einführen.
- Anträge für Bauvorhaben mit Verbesserungen bei Nachhaltigkeit und Tierschutz von Gebühren befreien.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau schnell verbessern.
- Hemmnisse für den Wohnungsbau beseitigen.
- In der Landesplanung mehr Wohnungsbau ermöglichen.
- Den Ersterwerb jeder selbstgenutzten Immobilie erleichtern.
- Die Kommunen weisen genügend Bauland aus.
- Bauanträge schnell und unbürokratisch bearbeiten.
Weniger Pflichten 1
SSW 125
Mehr Geld 3
- Bei der Grunderwerbsteuer Entlastungen insbesondere für Ersterwerbende und Familien schaffen.
- Einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb eines selbstgenutzten Eigenheims einführen.
- Einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb eines selbstgenutzten Eigenheims einführen.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
AfD 9
Mehr Geld 6
- Zinslose Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum bereitstellen.
- Die Bauvorschriften vereinfachen, um die Baukosten zu senken.
- Wirtschaftlich unsinnige Auflagen beim Bauen abschaffen.
- Bauauflagen, Gebühren und Abgaben werden verringert oder gestrichen, um den Bau von Wohnraum zu fördern.
- Die Grunderwerbsteuer auf die erste selbstgenutzte Wohnimmobilie ersatzlos streichen.
- Die Grunderwerbsteuer abschaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Linke 6
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 5
- Alle Neubauten ab vier Wohneinheiten sollen mindestens 50 Prozent geförderten Wohnungsbau enthalten.
- Die Landesbauordnung wird geändert, um den Mangel an barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum zu beheben.
- Für Neubauten im Wohn- und Gewerbebereich wird eine Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen angestrebt.
- Private Bauherren sollen verpflichtet werden, verstärkt behinderten- und rollstuhlgerecht zu bauen.
- Beiräte für Menschen mit Behinderungen sollen bei Bauvorhaben verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit machen können.
FW 4
Mehr Rechte oder Angebote 2
Koalitionsvertrag 3114
Mehr Geld 10
- Mit bewährten und neuen Instrumenten wird für mehr und bezahlbaren Wohnraum in Stadt und Land gesorgt.
- Familien werden beim ersten Eigentumserwerb durch eine Eigenheimzulage unterstützt.
- Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum und die nötige Förderkulisse für seinen Bau werden ausgebaut.
- Förderprogramme zur Schaffung barrierearmer Wohnungen werden weiter gestärkt.
- Für das Programm „Neue Perspektive Wohnen“ werden mehr Mittel bereitgestellt.
- Forstrechtliche Ausnahmen für die Rodung von Sukzessionswald auf bereits ausgewiesenen Baugebietsflächen sollen künftig bei geringer Kompensation möglich sein.
- Eine Förderung für den Einsatz von Recyclingmaterial im gewerblichen und privaten Bau wird geprüft.
- Eine Eigenheimzulage zur Entlastung beim Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums in Schleswig-Holstein wird eingeführt.
- Anspruch auf die Eigenheimzulage haben unbeschränkt Steuerpflichtige, die seit mindestens einem Jahr in Schleswig-Holstein wohnen oder arbeiten.
- Begünstigt ist der grunderwerbsteuerpflichtige Erwerb oder Bau selbstgenutzter Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen als Hauptwohnsitz.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Nachverdichtung, Flächenrecycling und Wettbewerbsgleichheit zwischen Kommunen und privaten Investierenden werden weiter gefördert.
- Digitale Bauanträge und -genehmigungen sowie elektronischer Zugriff auf den Bearbeitungsstand sollen Baugenehmigungsverfahren transparenter, einheitlicher und schneller machen.
- Die Digitalisierung im Bau- und Planungswesen wird genutzt, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und transparenter zu machen und mit digitalen Zwillingen Nachnutzungen zu ermöglichen.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 2
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 11319
Mehr Geld 7
- Ein einkommensabhängiges Landesprogramm zur Eigenheimförderung wird eingeführt.
- Das Land leistet einen angemessenen finanziellen Ausgleich, um einer Explosion der Baukosten vorzubeugen.
- Die Förderprogramme der sozialen Wohnraumförderung werden um Anreize für Nachhaltigkeit und Innovation erweitert.
- Günstiges und zugleich klimafreundliches Bauen wird stärker gefördert als bisher.
- Die Fördersätze für Bestandsmaßnahmen werden gegenüber dem Neubau erhöht.
- Beim Bund wird ein deutlicher Ausbau des Programms „Jung kauft Alt“ angestrebt.
- Der Zugang zu Förderprogrammen für Sanierung, Umbau und Bauen im Bestand wird erleichtert.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Grundstücke werden erleichtert im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften, Stiftungen oder Privatpersonen zur Eigennutzung vergeben.
- Die Rahmenbedingungen für Aufstockungen und Nachverdichtungen bestehender Gebäude werden verbessert.
- Die Entwicklung tragfähiger Umnutzungskonzepte wird auf Landesebene unterstützt, etwa durch Beratungsangebote der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Innenentwicklung werden verbessert.
- Auf Bundesebene werden Änderungen der Musterbauordnung zugunsten der Innenentwicklung angestrebt.
- Beim Bund wird ein deutlicher Ausbau des Programms „Jung kauft Alt“ angestrebt.
- Für Sanierung, Umbau und Bauen im Bestand werden Kreditprivilegien eingeführt.
- Der Zugang zu Förderprogrammen für Sanierung, Umbau und Bauen im Bestand wird erleichtert.
Weniger Pflichten 6
- Bei angespannten Wohnungsmärkten und beim Umbau bestehender Gebäude wird grundsätzlich auf Stellplatzvorgaben verzichtet.
- Rechtliche Anreize erlauben weniger Stellplätze, wenn stattdessen Fahrradbügel und kostenlose E-Bike-Lademöglichkeiten bereitgestellt werden.
- Bürokratische Hürden für Innenentwicklung, Aufstockung und Geschosswohnungsbau werden abgebaut.
- Genehmigungsverfahren für Innenentwicklung, Aufstockung und Geschosswohnungsbau werden beschleunigt.
- Gemeinschaftliche Wohnformen werden durch vereinfachte Regelungen im Landesbaurecht gefördert.
- In angespannten Wohnungsmärkten entfällt die Stellplatzpflicht für Pkw, wenn ein schlüssiges Mobilitätskonzept vorliegt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 8
- Bei öffentlicher Förderung für Bau und Sanierung soll der Einbau von Smart Metern Voraussetzung sein.
- Für Neubauten und größere Parkplätze außerhalb des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes gelten verbindliche Mindestanforderungen an Ladeinfrastruktur.
- Mit öffentlichen Fördermitteln gebaute oder sanierte Wohngebäude sollen barrierefrei und bezahlbar sein.
- Die bestehenden Quoten für barrierefreie Wohnungen im sozialen Wohnungsbau werden schrittweise erhöht.
- In der Landesbauordnung werden realistische Quoten für barrierefreie Wohnungen in Neubaugebieten verankert.
- Wo möglich, wird Sanierung statt Abriss und Neubau gefordert.
- Neue Gebäude werden nur gefördert, wenn sie klimaneutral betrieben und mit nachhaltigen, ressourcenschonenden Rohstoffen gebaut werden.
- Für alle Bauprojekte werden eine verpflichtende CO2-Bilanzierung und Ökobilanz eingeführt, die auch die graue Energie erfassen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht