Bauherren und Käufer von Wohneigentum
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hamburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hamburg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Linke00
Ohne Einzug ins Parlament
BSW00
SPD 2114
Mehr Geld 7
- Das Bauen wird von verzichtbaren Anforderungen befreit und erheblich günstiger gemacht.
- Die Förderung günstigen Wohnraums wird verstärkt.
- Die Baukosten sollen so schnell wie möglich um etwa ein Drittel gesenkt werden, ohne dafür staatliche Förderung einzusetzen.
- Der Hamburg-Standard für kostengünstiges Bauen wird weiterentwickelt und in die Praxis umgesetzt.
- Wohneigentum für junge Familien soll preiswerter werden.
- Sobald der Bund es erlaubt, gilt für Familien beim Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums ein ermäßigter Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent.
- Der ermäßigte Grunderwerbsteuersatz soll auch für geförderte Wohnungen und das Bauen im Erbbaurecht gelten.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Baugenehmigungsverfahren werden beschleunigt.
- Neue Wohnungsbauflächen werden entwickelt.
- Die neuen Beschleunigungsmöglichkeiten des novellierten Baugesetzbuches werden vor allem im Wohnungsbau voll ausgeschöpft.
- Die Gründung einer Dachgenossenschaft wird vorangetrieben, um genossenschaftliche Neugründungen etwa von Baugemeinschaften zu erleichtern.
- Die Offensive für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung soll das Bauen besonders berücksichtigen.
- Durch die Verlagerung von Kleingärten auf die Autobahndeckel entstehen neue Wohnbauflächen im übrigen Stadtgebiet.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
CDU 2524
Mehr Geld 8
- Bei Steuern und Abgaben, die fast 40 Prozent der Entstehungskosten von Gebäuden ausmachen, wird angesetzt.
- Finanzielle Förderung ist für das Erschließen zusätzlicher Wohnraumpotenziale notwendig.
- Die Grunderwerbssteuer wird pauschal auf 3,5 Prozent gesenkt.
- Die Grunderwerbssteuer wird beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie ausgesetzt.
- Erstkäufer von Immobilien werden von den Grundbuchgebühren befreit.
- Zinsvergünstigte Kredite machen An- und Umbauten wirtschaftlich attraktiver, die neuen Wohnraum schaffen.
- Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in den Gebäudebestand werden verbessert.
- Erstkäufer von Wohnungen oder Eigenheimen erhalten über die Hamburgische Investitions- und Förderbank gedeckelte, stark vergünstigte Kredite.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Bei Wohnungsneubauten sollen mit den Bauherren individuelle Lösungen für ausreichend Parkraum gefunden werden.
- Eine Ermöglichungskultur macht den Standort für Bauherren und Investoren attraktiv und beschleunigt Wohnungsbauvorhaben.
- Die Zustimmung der Träger öffentlicher Belange im Baugenehmigungsverfahren wird gestrafft, damit Bauherren nicht jahrelang auf Genehmigungen warten.
- Antwortet ein Träger öffentlicher Belange nicht innerhalb der Frist, gilt der Antrag als genehmigt.
- Beim Finden geeigneter Flächen gibt es Unterstützung für zusätzliche Wohnraumpotenziale.
- Bei Planungs- und Genehmigungsprozessen gibt es Unterstützung für zusätzliche Wohnraumpotenziale.
- Entwicklungs- und Umbaumaßnahmen werden maßgeschneidert, weil Gebäude und Quartiere sehr unterschiedlich sind.
- Bauherren entscheiden selbst, in welchem Ausmaß und Tempo sie ihre Gebäude ertüchtigen.
- Der Aufbau von Wohngemeinschaften für Bedürfnisse wie Demenz, Intensivpflege und Einsamkeit wird besser beraten und unterstützt.
- Verfahren werden beschleunigt, zum Beispiel bei Bauanträgen, Infrastrukturprojekten und Gewerbeanmeldungen.
Weniger Pflichten 7
- Vorgaben, die bei Neubauten die Zahl der Stellplätze beschränken, werden abgelehnt.
- Die Drittelmix-Regelung wird regional flexibilisiert und kann dort entfallen, wo bereits relativ viele Sozialwohnungen bestehen.
- Das Planungsrecht wird angesichts der Realität des Wandels flexibler.
- Bauherren entscheiden selbst, in welchem Ausmaß und Tempo sie ihre Gebäude ertüchtigen.
- Die rechtlichen Bedingungen für die Umnutzung von Gebäuden werden deutlich erleichtert.
- Verzichtbare Informationspflichten werden abgebaut.
- Baurechtliche Regelungen für Umwidmungen von Büro- zu Wohngebäuden werden vereinfacht.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Grüne 16516
Mehr Geld 8
- Das Bauen wird insgesamt günstiger.
- Die Gestaltungsauflagen für den Neubau werden ohne Abstriche bei der Nachhaltigkeit angepasst.
- Serielles und modulares Bauen wird gefördert und erleichtert.
- Eine Dachgenossenschaft mit einem Solidarfonds für Baugemeinschaften wird geschaffen.
- Perspektivisch wird ein Grunderwerbsteuer-Freibetrag für Familien beim Immobilien-Ersterwerb zur Eigennutzung eingeführt.
- Nach Schaffung der bundesrechtlichen Möglichkeit und Gegenfinanzierung über Share Deals wird ein Grunderwerbsteuer-Freibetrag für Familien beim Ersterwerb eingeführt.
- Das Bauen wird insgesamt günstiger gemacht.
- Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für das erste selbstgenutzte Eigenheim wird eingeführt.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Antragstellende werden mithilfe Künstlicher Intelligenz durch das digitale Antragsverfahren gelotst.
- Die Umsetzungsphase von Baugemeinschaften wird beschleunigt.
- Eine Dachgenossenschaft mit einem Solidarfonds für Baugemeinschaften wird geschaffen.
- Bau oder Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums für Familien wird unterstützt.
- Die Nutzungsänderung von Gewerbe- in Wohnraum wird vereinfacht und gefördert.
- Sanierung wird im Grundsatz statt Neubau gefördert.
- Ambitioniertere Sanierungsstandards werden besonders unterstützt, aber nicht regelhaft gefordert.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 13
- Bei Bauvorhaben ab 10 Wohneinheiten auf privaten Flächen entstehen mindestens 50 Prozent geförderter Wohnungsbau, davon 20 Prozent für vordringlich Wohnungssuchende, und höchstens 50 Prozent freifinanzierter Wohnungsbau.
- Größere Entwicklungsgebiete auf öffentlichem Grund werden möglichst gemeinwohlorientiert vergeben.
- Die Bindung für geförderten Wohnraum wird auf 40 Jahre erhöht.
- Künftig wird grundsätzlich höher gebaut, wobei sich Gebäude in bestehende Strukturen eingliedern.
- Vorrangig werden Geschosswohnungen und in neuen Wohngebieten verdichtete Bauweisen realisiert.
- Die Lebenszyklusanalyse ist die Grundlage für die Erfassung von Emissionen und Ressourcenverbrauch von Gebäuden.
- Die Gebäudehülle gibt so wenig Wärme ab, wie technisch, wirtschaftlich und kostengerecht möglich.
- Der sommerliche Hitzeschutz von Gebäuden wird gewährleistet.
- Sanierung und Umnutzung erhalten Vorrang vor Abriss und Neubau.
- Bei der Konstruktion aller Gebäude werden Materialpässe mit CO2-Bilanz und Rückbaukonzept erstellt.
- Vor dem Abriss von Gebäuden wird immer geprüft, ob er sinnvoll ist.
- Ein kooperatives Baulandmodell wird für Bauvorhaben mit Infrastrukturbedarf und erheblicher Bodenwertsteigerung eingeführt.
- Beim Wohnungsbau werden künftige Bedarfsprognosen zu Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit in Grundrissen und Anforderungen mitgedacht und erweitert.
AfD 2112
Mehr Geld 9
- Zur Eigentumsbildung soll Eigenkapital vorfinanziert werden.
- Ein Bau-Wohngeld soll die monatliche Belastung beim Eigentumserwerb tragbar machen.
- Grundstücke für den Wohnungsbau sollen zu vergünstigten Konditionen bereitgestellt werden.
- Beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums soll die Grunderwerbsteuer erlassen werden.
- Beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums sollen die Grundbuchkosten erlassen werden.
- Beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums sollen die Notarkosten gedeckelt werden.
- Die Maklerkosten beim Immobilienerwerb soll der Besteller tragen.
- Beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums soll ein Bau-Wohngeld gezahlt werden.
- Das Bau-Wohngeld soll aus den bisher für den sozialen Mietwohnungsbau vorgesehenen Mitteln finanziert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
FDP 2131
Mehr Geld 11
- Ein Wohnungsbauturbo beschleunigt den Neubau durch innovative, nachhaltige und kostengünstige Bauweisen.
- Bau- und Baunebenkosten werden gesenkt, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
- Bauwillige werden nicht mehr mit zusätzlichen, kostentreibenden Leistungen belastet.
- Bei der Grunderwerbsteuer wird ein Freibetrag für die erste Immobilie eingeführt.
- Die Grunderwerbsteuer wird sofort für drei Jahre ausgesetzt.
- Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer wird als Sofortmaßnahme zurückgenommen.
- Die Grunderwerbsteuer wird auf den gesetzlichen Mindestsatz von 3,5 Prozent gesenkt.
- Modulare Bauverfahren und serielle Fertigung werden gefördert.
- Der 3D-Druck im Bauwesen wird erprobt und gefördert.
- Bauauflagen werden abgeschmolzen, um gestiegene Baukosten auszugleichen.
- Kostenintensive Genehmigungsprozesse werden vereinfacht.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Die ausschließliche Vergabe städtischer Grundstücke in Erbpacht wird abgelehnt.
- Bauantragsunterlagen werden verpflichtend innerhalb von vier Wochen auf Vollständigkeit geprüft.
- Bei der Bauantragstellung findet ein Beratungsgespräch statt, damit Nachforderungen während der Bearbeitungsfristen ausgeschlossen sind.
- Für Bauwillige werden One-Stop-Shops eingerichtet, in denen alle Sachverhalte eines Bauprojekts abschließend entschieden werden.
- Baugenehmigungen werden schneller und einfacher erteilt.
- Wer die Kriterien des Bebauungsplans erfüllt, erhält zeitnah eine Baugenehmigung.
- Umweltfreundliches Bauen und Renovieren wird belohnt statt erzwungen.
- Der Erwerb von Wohneigentum wird für alle, die es wollen, unterstützt.
- Informationsbarrieren beim Erwerb von Wohneigentum werden abgebaut.
- Umbauten an Denkmälern sind möglich, wenn sie deren historischen Wert und Charakter erhalten.
- Die Beschleunigung des Wohnungsbaus gilt als zentrale Maßnahme gegen den Personalmangel.
Weniger Pflichten 15
- Für Bebauungspläne mit Trauf- und Firsthöhenbeschränkung werden niedrigschwellig Ausnahmen ermöglicht.
- Dachaufstockungen werden dauerhaft vom Maß der baulichen Nutzung befreit.
- Der Ausbau von Dachgeschossen wird genehmigungsfrei.
- In der Hamburgischen Bauordnung wird eine Rahmengenehmigung eingeführt, um die Umnutzung von Gebäuden für Wohnungen zu erleichtern.
- Eine Bundesratsinitiative zur Änderung von Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung soll die Umwandlung nicht vermietbarer Büroflächen in Wohnungen erleichtern.
- Bei der Bauantragstellung findet ein Beratungsgespräch statt, damit Nachforderungen während der Bearbeitungsfristen ausgeschlossen sind.
- Bürokratische Hürden beim Bauen werden abgebaut.
- Baugenehmigungen werden schneller und einfacher erteilt.
- Bauwillige werden nicht mehr mit zusätzlichen, kostentreibenden Leistungen belastet.
- Statt einer Solardachpflicht bei Neubauten und Sanierungen entscheiden Eigentümer freiwillig über Photovoltaikanlagen.
- Umweltfreundliches Bauen und Renovieren wird belohnt statt erzwungen.
- Bauauflagen werden abgeschmolzen, um gestiegene Baukosten auszugleichen.
- Kostenintensive Genehmigungsprozesse werden vereinfacht.
- Bestehende baurechtliche Möglichkeiten wie Befreiungen nach dem Baugesetzbuch werden konsequent genutzt.
- Ausgleichsflächen können auch in zusätzlicher Dach- oder Fassadenbegrünung bestehen.
Ohne klare Richtung 1
FW 37
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Koalitionsvertrag 1416
Mehr Geld 4
- Sobald der Bund es erlaubt, erhalten Menschen mit Kindern beim Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums einen ermäßigten Grunderwerbsteuersatz oder Freibetrag, auch bei geförderten Wohnungen und im Erbbaurecht.
- Die Förderung von günstigem Wohnraum wird nochmals verstärkt.
- Kostensteigernde Anforderungen an Wohnungsbauvorhaben werden reduziert.
- Die Förderkulisse für Neubau sowie für Sanierung und Modernisierung des Bestands wird stetig verbessert.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Weitere Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe werden bereitgestellt.
- Nach dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung werden neue Wohnungsbauflächen entwickelt.
- Kleingenossenschaften und Baugemeinschaften werden besser unterstützt, etwa durch eine Dachgenossenschaft oder ein alternatives Organisationsmodell.
Weniger Pflichten 10
- Unterstützt werden Änderungen im Baugesetzbuch und im Immissionsschutzrecht mit flexiblen Lösungen für heranrückende Wohnbebauung an Gewerbe- und Industriegebiete.
- Das Bauen und die Baugenehmigungsverfahren werden weiter vereinfacht und automatisiert.
- Bauordnungsrecht und Fachrecht werden weiter vereinfacht.
- Weitere Verfahrensfreistellungen werden ermöglicht, um Genehmigungsverfahren für private und öffentliche Vorhaben zu beschleunigen oder entbehrlich zu machen.
- Im Bund wird eine Experimentierklausel in der TA Lärm zur Absicherung des „Hamburg Fensters“ mit maßgeblichen Innenraum-Grenzwerten gefordert.
- Im Bund werden mehr Spielräume im Immissionsschutzrecht gefordert, um Wohnungsbau im Umfeld emittierender Unternehmen zu ermöglichen.
- Kostensteigernde Anforderungen an Wohnungsbauvorhaben werden reduziert.
- Die Gebäudeeffizienz im Neubau wird auf das gesetzliche Maß ausgerichtet, im Wohnungsneubau löst EH 55 den Standard EH 40 ab.
- Die Novellierung der Hamburgischen Bauordnung soll Vereinfachungen bis zur Genehmigungsfreistellung kleinerer Wohnungsbauvorhaben verankern.
- Verfahren für Wärmepumpen werden weiter vereinfacht und umfassend von Genehmigungen freigestellt.
Bleibt wie bisher 4
- Die Hamburger Erbbaurechtskonditionen sollen deutschlandweit die besten bleiben.
- Städtische Flächen werden grundsätzlich im Erbbaurecht vergeben.
- In großen Stadtentwicklungsgebieten werden weiterhin 20 Prozent der städtischen Grundstücke im Geschosswohnungsbau an Baugemeinschaften vergeben.
- Die soziale Wohnraumförderung wird auf hohem Niveau fortgeführt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht