Bauherren und Käufer von Wohneigentum
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Brandenburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Brandenburg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
BSW00
Ohne Einzug ins Parlament
Linke00
SPD 2
AfD 122
Mehr Geld 14
- Für die erste selbstgenutzte Immobilie entfällt die Grunderwerbsteuer.
- Bau- und Wohnkosten werden durch die Abkehr von energiepolitischen Vorgaben wie dem Gebäudeenergiegesetz gesenkt.
- Die Baunebenkosten werden auf ein Mindestmaß reduziert.
- Die Grunderwerbsteuer auf die erste selbstgenutzte Wohnimmobilie wird abgeschafft.
- Die Einkommensgrenzen für Landesdarlehen der Investitionsbank für selbstgenutzte Immobilien werden für Familien ausgeweitet.
- Der Kinderzuschlag beim Landesdarlehen für selbstgenutzte Immobilien wird erhöht.
- Das Grunddarlehen der Investitionsbank für selbstgenutzte Immobilien wird erhöht.
- Der Erwerb von Bestandsimmobilien mit geringem Modernisierungsbedarf wird förderfähig.
- Bauland wird vergünstigt an Familien abgegeben.
- Statt der Förderung von Energieeffizienzhäusern werden nach Kinderzahl gestaffelte Teilerlasse gewährt.
- Ein nach Kinderzahl gestaffeltes Landesbaukindergeld wird eingeführt.
- Die Baufinanzierungskonditionen der Investitionsbank des Landes Brandenburg für Familien werden attraktiver und zeitgemäßer gestaltet.
- Der Grunderwerbsteuersatz soll von 6,5 auf 3 Prozent gesenkt werden.
- Für die erste selbstgenutzte Immobilie soll keine Grunderwerbsteuer anfallen.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Bauverfahren werden durch Bürokratieabbau und Digitalisierung beschleunigt.
- Ein Jung-kauft-Alt-Programm erleichtert insbesondere jungen Menschen den Erwerb von Bestandsimmobilien im ländlichen Raum.
- Die Einkommensgrenzen für Landesdarlehen der Investitionsbank für selbstgenutzte Immobilien werden für Familien ausgeweitet.
- Der Erwerb von Bestandsimmobilien mit geringem Modernisierungsbedarf wird förderfähig.
- Der Wohnungsbau wird flächendeckend gefördert.
Weniger Pflichten 7
- Das Baurecht wird bundesweit vereinfacht und vereinheitlicht.
- Bauverfahren werden durch Bürokratieabbau und Digitalisierung beschleunigt.
- Überzogene Baustandards und Bauvorgaben werden reduziert.
- Ideologiebehaftete Gesetze und Verordnungen im Bauordnungsrecht werden gestrichen.
- Bau- und Wohnkosten werden durch die Abkehr von energiepolitischen Vorgaben wie dem Gebäudeenergiegesetz gesenkt.
- Die Anforderungen an Brand-, Wärme- und Schallschutz werden auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert.
- Die Brandenburgische Bauordnung wird durch eine neu gestaltete, stark vereinfachte Landesbauordnung ersetzt.
CDU 7
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 3
Grüne 47
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 5
- Die Brandenburgische Bauordnung wird zu einer Umbauordnung weiterentwickelt.
- Für besonders ambitionierte öffentliche und institutionelle Bauherren wird ein Gebäudetyp E eingeführt.
- Die Regeln für das Bauen mit gebrauchten Bauteilen werden deutlich vereinfacht und das Bauen damit gefördert.
- Die Regeln für das Bauen mit ökologischen Stoffen wie Stroh, Lehm und Holz werden deutlich vereinfacht und das Bauen damit gefördert.
- Bei größeren Eingriffen in Bestandsgebäude müssen nicht alle bestehenden Bauteile an aktuelle Normen angepasst werden.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
- Ein Wassercheck prüft vor größeren Ansiedlungs- und Siedlungsbauprojekten, ob langfristig genügend Wasser vorhanden ist.
- Öffentlich geförderte Neubauten werden möglichst barrierefrei gebaut.
- Bestandsgebäude werden durch eine verpflichtende Abrissgenehmigung erhalten und saniert, bevor neu gebaut wird.
FW 26
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
FDP 19
Mehr Geld 3
- Der Staat übernimmt die Kosten für Gutachten und Sondierungen bei potenziell denkmalgeschützten Gebäuden.
- Bei der Grunderwerbsteuer wird für die erste selbstgenutzte Immobilie ein Freibetrag von 400.000 Euro pro Person bzw. 800.000 Euro pro Familie eingeführt.
- Die Grunderwerbsteuer wird schrittweise von 6,5 auf 3,25 Prozent halbiert.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 5
- Denkmalschutzauflagen, die nicht den öffentlichen Sichtbereich von Gebäuden betreffen, werden abgeschafft.
- Renovierungen und Umbauten denkmalgeschützter Gebäude werden deutlich vereinfacht.
- Überbordende gesetzliche Anforderungen an Bauprojekte werden reduziert und entrümpelt.
- Bauvorgaben umfassen künftig nur noch Mindestkriterien.
- Die Baubehörde darf höchstens dreimal Unterlagen nachfordern.
Koalitionsvertrag 6
Mehr Geld 3
- Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum soll durch Weiterentwicklung des Bestands und Förderung des Neubaus von Miet- und Eigentumswohnungen gedeckt werden.
- Das Fördervolumen für selbstgenutztes Wohneigentum wird verdoppelt.
- Die Wohnraumförderung wird angepasst, um die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums zu stärken.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht