Bauherren und Käufer von Wohneigentum
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
BSW00
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 38
Mehr Geld 6
- Ein Sachsengeld soll besonders jungen Familien den Kauf der ersten eigenen Immobilie erleichtern.
- Erstkäufern selbstgenutzter Immobilien werden 10.000 Euro je Erwerber und 5.000 Euro je Kind der Grunderwerbsteuer erstattet.
- Eine Bundesreform soll den Ländern Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer ermöglichen, bis dahin gilt das Sachsengeld.
- Beim Ersterwerb selbstgenutzten Wohnraums soll die Grunderwerbsteuer entlastet werden.
- Über eine Bundesratsinitiative soll das Baukindergeld wieder eingeführt werden.
- Barrierefreies Bauen und Umbauen wird verstärkt gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
AfD 8
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
SPD 115
Mehr Rechte oder Angebote 4
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 1
Grüne 739
Mehr Geld 3
- Das Bauen im Bestand wird durch vereinfachte, kostengünstigere Standards erleichtert.
- Die Reaktivierung leerstehender Gebäude wie Bahnhöfe, Kaufhäuser, Industriebauten oder Kirchen sowie Um- und Zwischennutzungen werden in der Städtebauförderung vorrangig gefördert.
- Die sächsische Förderpolitik ermöglicht flächensparendes Bauen und bietet zusätzliche Anreize, in die Höhe statt in die Fläche zu bauen.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- In Sachsen wird ein anwendungsorientiertes Kompetenzzentrum für nachhaltiges Planen und Bauen mit Schwerpunkt auf Bauherrenberatung und Unterstützung der Kommunen eingerichtet.
- Das Holzbaukompetenzzentrum wird in einem sanierten oder neu gebauten Holzbau als feste Anlaufstelle für Planer, Handwerker und Bauherren etabliert.
- Das Kompetenzzentrum für nachhaltiges Planen und Bauen wird als Beratungsstelle für Flächenkonkurrenzen und Schwammstadt-Bau eingerichtet, um Bauwerksbegrünung, Versickerungsflächen und Regenwasserrückhalt zu fördern.
- Der Mehrfamilienwohnungsbau nach dem Vorbild von Drei- und Vierseithöfen wird unterstützt.
Weniger Pflichten 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 7
- Für alle neu gebauten Gewerbegebäude, Mehrfamilienhäuser und Parkplätze gilt eine Solarpflicht, sofern keine wirtschaftliche oder technische Unzumutbarkeit nachgewiesen wird.
- Neubauten sollen über den gesamten Lebenszyklus weitgehend klimaneutral und ressourcenschonend sein.
- Für neue Baugebiete werden Schwammstadtkonzepte zum Standard.
- Vorgaben für Begrünung, Wasserrückhalt und Entsiegelung werden landesrechtlich verankert.
- Ackerflächen und Wiesen sollen nicht ohne Weiteres für gewerbliche Zwecke oder andere Baumaßnahmen umgewandelt werden.
- Für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen wird eine angemessene Quote eingeführt.
- Wohnungsneubau im Außenbereich wird in der Landes- und Regionalplanung nur bei angespanntem Wohnungsmarkt und ausgeschöpften Innenentwicklungspotenzialen zugelassen.
Linke 316
Mehr Geld 6
- Bau und Sanierung altersgerechter und familienfreundlicher Wohnungen im ländlichen Raum werden gefördert.
- Förderprogramme sollen den barrierefreien Umbau von Wohnraum auch personenunabhängig finanziell unterstützen.
- Für den sozialen Wohnungsbau sollen mehr Landesmittel bereitgestellt werden.
- Die Wohnraumförderung soll an die gestiegenen Baukosten angepasst werden.
- Die Zuschüsse der Wohnraumförderung sollen an die reale Angebotsmiete angepasst werden.
- Für generationenübergreifende Baugemeinschaften mit dauerhaftem Gemeinschaftseigentum sollen Fördermöglichkeiten geschaffen werden.
Teils begünstigend, teils belastend 1
FW 29
Mehr Geld 7
- Gebäudesanierungsvorschriften dürfen Bürogebäude, Eigenheime und Eigentumswohnungen nicht unbezahlbar machen.
- Das Baukindergeld wird zur Unterstützung von Familien beim Eigentumserwerb ausgebaut.
- Junge Familien werden von der Grunderwerbsteuer befreit.
- Der zinslose Elternkredit wird wieder eingeführt, mit teilweisem Erlass je nach Kinderzahl.
- Der Umbau großer leerstehender Gebäudekomplexe zu Wohnquartieren für alters- und bedürfnisgemischtes Wohnen wird gefördert.
- Bau und Errichtung barrierefreier Mehrgenerationenhäuser mit Gemeinschaftsflächen werden gefördert und beraten.
- Junge Familien zahlen beim Ersterwerb von Wohneigentum keine Grunderwerbsteuer.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
FDP 10
Mehr Geld 3
- Mehr und preiswerteres Bauen gilt als Antwort auf gestiegene Miet- und Hauspreise.
- Die Grunderwerbsteuer wird abgeschafft, durch einen Landessteuersatz von null Prozent oder durch Gutschriften des Freistaates in Höhe der Steuerschuld.
- Eine für die Abschaffung der Grunderwerbsteuer nötige Änderung der Bundesgesetzgebung wird unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 6
- Denkmalschutzauflagen sollen teilweise auf Verhandlungsbasis reduziert werden dürfen.
- Bauherren wird stärker mit Vertrauen statt mit Kontrolle begegnet.
- Baurecht, Sächsische Bauordnung und Denkmalschutzgesetz werden überprüft und flexibler gestaltet, um Bauvorschriften zu lockern und den Bauprozess zu vereinfachen.
- Antragsteller sollen für ihre Bauvorhaben nur eine Behörde als Ansprechpartner haben.
- Die Schaffung barrierefreien Wohnraums wird erleichtert.
- Die Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern wird erleichtert.
Koalitionsvertrag 18
Mehr Geld 5
- Baurechtliche Normen werden mit Praxispartnern geändert, um das Bauen zu beschleunigen und zu verbilligen.
- Barrierefreies Bauen und Umbauen wird verstärkt gefördert.
- Gemeinschaftliche und generationenübergreifende Wohnprojekte werden mit rechtlichen und finanziellen Anreizen unterstützt.
- Ein Sachsengeld soll den Kauf der ersten selbstgenutzten Wohnimmobilie erleichtern.
- Beim Kauf der ersten selbstgenutzten Wohnimmobilie wird ein Teil der Grunderwerbsteuer erstattet.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Das Baugesetzbuch soll Privilegierungen für Baulücken, Umbauten und Freiflächen am Rand bebauter Ortsteile erhalten.
- Baurechtliche Normen werden mit Praxispartnern geändert, um das Bauen zu beschleunigen und zu verbilligen.
- Das Bauen nach Gebäudetyp E wird unterstützt.
- Gemeinschaftliche und generationenübergreifende Wohnprojekte werden mit rechtlichen und finanziellen Anreizen unterstützt.
- Die Wohnraumförderung wird flexibilisiert, dynamisiert und stärker für Modellprojekte geöffnet.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht