Bauherren und Käufer von Wohneigentum
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
SPD 11
CDU 113
Mehr Geld 7
- Förderprogramme für Photovoltaik auf privaten Gebäuden und Gewerbeimmobilien werden gemeinsam mit dem Bund effektiver, weniger bürokratisch und wirtschaftlicher gestaltet.
- Die Grunderwerbsteuer für das erste selbst genutzte Wohneigentum wird abgeschafft.
- Modellprojekte zeigen, wie mit nachhaltigen Materialien wie heimischem Holz günstig Eigentum entstehen kann.
- Der Bund soll Zinsen für die Finanzierung von Wohneigentum zehn Jahre lang steuerlich absetzbar machen.
- Mietkauf und genossenschaftliche Lösungen werden in die Eigentumsförderung des Landes einbezogen.
- Gegen hohe Miet- und Kaufpreise hilft langfristig nur die Ausweitung des Angebots an Wohnungen und Eigenheimen.
- Aufstockung von Gebäuden und der Ausbau oberer Dachgeschosse werden finanziell gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Neue Modelle der Eigentumsbildung werden unterstützt.
- Mietkauf und genossenschaftliche Lösungen werden in die Eigentumsförderung des Landes einbezogen.
- Gegen hohe Miet- und Kaufpreise hilft langfristig nur die Ausweitung des Angebots an Wohnungen und Eigenheimen.
- Die Anforderungen an die Flächenkompensation werden so geändert, dass mehr Bauland zur Verfügung steht.
- Neue Ansätze im Umgang mit Brachflächen und Bestandsimmobilien sollen eine höhere Bauaktivität auf versiegelten Flächen ermöglichen.
Weniger Pflichten 5
- Förderprogramme für Photovoltaik auf privaten Gebäuden und Gewerbeimmobilien werden gemeinsam mit dem Bund effektiver, weniger bürokratisch und wirtschaftlicher gestaltet.
- Die Anforderungen an die Flächenkompensation werden so geändert, dass mehr Bauland zur Verfügung steht.
- Für Umbauten in Innenstädten, Ortskernen und Baulücken gibt es mehr Freistellungen, etwa von Denkmalschutzregeln und Stellplatzvorgaben.
- Aufstockung von Gebäuden und der Ausbau oberer Dachgeschosse werden rechtlich vereinfacht.
- Planungs- und Genehmigungsverfahren von Bauvorhaben werden durch den Abbau von Umsetzungshindernissen beschleunigt.
Grüne 15210
Mehr Geld 4
- Ökologisches, energieeffizientes und klimafreundliches Bauen und Sanieren sowie sozialer Wohnungsbau werden in der Förderung verstärkt honoriert.
- Die Förderung legt einen besonderen Schwerpunkt auf Umbauten.
- Das Fördermittelvolumen für energetische Sanierung richtet sich nach der Nachfrage.
- Landeshaushaltsordnung und Grundstücksveräußerungsrichtlinien werden reformiert, damit Landesgrundstücke für geförderten Wohnungsbau, soziale und kulturelle Zwecke auch unter Marktwert verkauft werden können.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Klimaschutz wird bei denkmalgeschützten Bauten stärker berücksichtigt, etwa um PV-Module oder Wärmepumpen zu erlauben.
- Ein Programm für den Einsatz von Recycling-Baustoffen wird aufgelegt.
- Die Beratung wird ausgebaut, sodass jede Person, die energetisch sanieren will, Unterstützung erhält.
- Mischgebiete werden erleichtert und Modelle wie Wohnen über dem Supermarkt gemeinsam mit den Kommunen vorangebracht.
Weniger Pflichten 4
- Klimaschutz wird bei denkmalgeschützten Bauten stärker berücksichtigt, etwa um PV-Module oder Wärmepumpen zu erlauben.
- Ökologisches und klimaschonendes Bauen, alternative Baustoffe wie Stroh und Holz sowie die Sanierung von Bestandsbauten werden durch Abweichungen von Neubaurichtlinien gestärkt.
- Der Dachgeschossausbau wird vereinfacht, etwa bei den Anforderungen an die Barrierefreiheit.
- Mischgebiete werden erleichtert und Modelle wie Wohnen über dem Supermarkt gemeinsam mit den Kommunen vorangebracht.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 15
- Für Neubauten und bei Dachsanierungen wird eine Photovoltaik-Pflicht bei geeigneten Dächern eingeführt.
- Neubauten müssen mindestens klimaneutral sein.
- Notwendige Neubauten erfolgen klimagerecht und flächenschonend.
- Bei Neu- und Umbauten werden schadstofffreie, nachwachsende und recycelte Baustoffe verwendet.
- Wiederverwendung und Recycling von Baumaterialien werden bereits im Planungsprozess berücksichtigt.
- Renovierung, Umbau und Modernisierung haben stets Vorrang vor Abriss.
- Schon beim Neubau wird der spätere Rückbau oder das Recycling der Gebäude mitgeplant.
- Auflagen zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Baustoffen werden in bestehende Förderprogramme aufgenommen.
- Ein Gebäuderessourcenausweis analog zum Gebäudeenergieausweis wird eingeführt.
- Bei der energetischen Sanierung werden nachwachsende bzw. baubiologisch unbedenkliche Dämmstoffe eingesetzt.
- Eine Solardachpflicht wird eingeführt.
- Bei Neubau und grundlegender Dachsanierung gilt eine Solarpflicht für gewerbliche und private Gebäude.
- Negative Einflüsse von Bauvorhaben auf angrenzende FFH-Gebiete werden vermieden.
- Ausreichende Abstände der Bebauung zu FFH-Gebieten werden festgelegt.
- Neu ausgewiesene Baugebiete müssen klimaneutral sein.
AfD 117
Mehr Geld 4
- Die Grunderwerbsteuer wird um einen Prozentpunkt gesenkt.
- Der Ersterwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung wird von der Grunderwerbsteuer befreit.
- Der Wohnungsneubau wird wieder stärker gefördert, etwa durch Baukindergeld, Erbbaurecht und Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften.
- Umweltauflagen und Regulierungen, die die Baukosten erhöhen, werden umfassend überprüft und verschlankt.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
FDP 514
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Innovative Geschäftsideen, Bauvorhaben und Investitionen sollen schneller umgesetzt werden können.
- Zur Beschleunigung der Bauplanung wird die Genehmigungsfiktion stärker genutzt.
- Zur Stärkung des Bauens werden Bürokratieabbau, Vereinfachung und Beschleunigung von Bauvorhaben sowie mehr Transparenz in der Förderlandschaft verfolgt.
- Eine digitale „Fördermatrix Bau & Klima“ mit einer Übersicht über alle Fördermöglichkeiten von EU, Bund und Land wird geschaffen.
- Nutzungsänderungen bestehender Gebäude, etwa die Umwandlung von Gewerbebauten in Wohnraum, werden erleichtert.
- Für Bauanträge wird eine Genehmigungsfiktion nach Fristablauf eingeführt, mit Ausnahmen nur für komplexe Sonderbauten.
- Bei bestimmten Zusatzqualifikationen der Antragsteller erfolgt die Bauantragsprüfung in einem vereinfachten, schnelleren Verfahren.
- Bei der Energieversorgung von Gebäuden gilt Technologieoffenheit.
- Neue Wohn- und Arbeitsformen wie Micro-Appartements, Tiny Houses oder Co-Working-Spaces werden einfacher ermöglicht.
Weniger Pflichten 6
- Bei Bauanträgen werden bereits erhobene Daten aus anderen Verfahren standardmäßig verwendet.
- Zur Stärkung des Bauens werden Bürokratieabbau, Vereinfachung und Beschleunigung von Bauvorhaben sowie mehr Transparenz in der Förderlandschaft verfolgt.
- Nutzungsänderungen bestehender Gebäude, etwa die Umwandlung von Gewerbebauten in Wohnraum, werden erleichtert.
- Bei bestimmten Zusatzqualifikationen der Antragsteller erfolgt die Bauantragsprüfung in einem vereinfachten, schnelleren Verfahren.
- Die gesetzlichen Regelungen für Umbauten werden vereinfacht.
- Neue Wohn- und Arbeitsformen wie Micro-Appartements, Tiny Houses oder Co-Working-Spaces werden einfacher ermöglicht.
Bleibt wie bisher 2
Linke 7
Mehr Pflichten 7
- Neugebaute Wohnungen werden grundsätzlich barrierefrei gestaltet.
- Beim Wohnungsneubau werden klimagerechte Anforderungen berücksichtigt.
- Für den Wohnungsneubau wird ein verbindlicher Stellplatzschlüssel für sichere Fahrradabstellanlagen festgelegt.
- Die Niedersächsische Bauordnung schreibt für Neubauten strengere energetische Standards vor.
- Für Neubauten gilt eine Pflicht zu Photovoltaik- oder Solaranlagen.
- Ausgleichsflächen für Baumaßnahmen werden in räumlicher Nähe angelegt.
- In besonders gefährdeten Gebieten kann der Einbau getrennter Brauch- und Trinkwassersysteme baurechtlich vorgeschrieben werden.
FW 2117
Mehr Geld 4
- Beim Ersterwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie gilt ein einmaliger Freibetrag in der Grunderwerbsteuer.
- Die öffentliche Wohnungsbauförderung wird verstärkt.
- Energieeffizienzsteigernde Sanierungs- und Neubauvorhaben werden besonders für junge Familien gefördert.
- Die Grunderwerbsteuer für die erste selbst bewohnte Immobilie wird gesenkt.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Bauanträge sollen im Regelfall binnen zwei Monaten genehmigt werden.
- Baurechtliche Voraussetzungen werden geschaffen, um schnell bedarfsgerechten Wohnraum bereitzustellen.
- Erwerb und Bau eines selbst bewohnten Eigenheims werden besonders für junge Familien erleichtert.
- Neue Baugebiete können unter Beachtung der Innenentwicklung und des Naturschutzes ausgewiesen werden.
- Kommunen nutzen die Erbpacht als Instrument zur Bildung von Wohneigentum.
- Neue Wohnformen wie generationenübergreifendes Wohnen und Tiny-Houses werden gefördert.
- Die Erbpacht wird wiederbelebt, um kommunale Grundstücke zur Bebauung bereitzustellen.
- Für mehr Wohneigentum sollen vorrangig Leerstände abgebaut werden.
- Umnutzungen sollen über Änderungen der Flächennutzung erleichtert werden.
- Eine sparsame, aber ausreichende Bereitstellung neuer Baugebiete wird befürwortet.
Weniger Pflichten 4
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag 8210
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Erteilte Typengenehmigungen sollen bundesweit gelten und in der Bauordnung verankert werden.
- Die Nutzung alternativer und innovativer Baumaterialien wie Recycling- und ökologischer Baustoffe soll erleichtert werden.
- Das Bauen mit Holz wird erleichtert.
- Die Grundstücksveräußerungsrichtlinien werden reformiert, damit Landesgrundstücke für geförderten Wohnungsbau, soziale und kulturelle Zwecke unter Marktwert verkauft werden können.
Weniger Pflichten 6
- Erteilte Typengenehmigungen sollen bundesweit gelten und in der Bauordnung verankert werden.
- Neubau, Umbau und Aufstockung von Wohngebäuden werden bauordnungsrechtlich erleichtert, unter anderem bei den Stellplatzanforderungen.
- Bei Umnutzung, Aufstockung, Umbau und Nachverdichtung entfällt die Pflicht zur Herstellung von Pkw-Stellplätzen.
- Innovationsklauseln sollen in die Musterbauordnung und die Niedersächsische Bauordnung aufgenommen werden.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden werden weitere Erleichterungen für Klimaschutz und effizientere Wohnraumnutzung geschaffen.
- Nachverdichtung und Dachgeschossausbau werden durch optionale Abweichungen von geltenden Regelungen vereinfacht.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 8
- Für unvermeidbare Flächenversiegelungen wird eine Ausgleichspflicht eingeführt.
- Der Ausgleich für Versiegelung soll in räumlichem Zusammenhang durch Entsiegelung oder Maßnahmen für Grundwasser und Wasserrückhalt erfolgen.
- Sanierung soll möglichst oft Vorrang vor Neubau erhalten.
- Soziale und nachhaltige Grundstücksvergaben sollen verstärkt eingesetzt werden.
- Öffentliche Grundstücke werden nach qualitativen Kriterien statt nach dem Höchstpreisprinzip vergeben.
- Eine Solarpflicht für Neubauten wird schnellstmöglich eingeführt.
- Die Mindeststellplatzzahl für die Photovoltaikpflicht bei neuen Parkplätzen wird deutlich abgesenkt.
- Die Bauordnung schreibt beim Bau neuer Parkplätze eine ausreichende Zahl an E-Ladepunkten vor.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht