Bauherren und Käufer von Wohneigentum
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 322
Mehr Geld 12
- Eine Task-Force wird eingesetzt, damit Bauen wieder billiger wird.
- Bis zu Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer wird beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie ein Hessengeld von 10.000 Euro je Erwerbsperson plus 5.000 Euro je Kind gezahlt.
- Die Investitionsförderung für Wohneigentum soll mehr Menschen erreichen.
- Die Einkommensgrenzen für die Hessendarlehensprogramme Bestandserwerb und Neubau werden erhöht.
- Für die Deponierung von Erdaushub werden bessere und kostengünstigere Entsorgungs- und Wiederverwendungsmöglichkeiten gesucht.
- Kommunen, die Deponiekapazitäten neu schaffen oder ausweiten, erhalten über den kommunalen Finanzausgleich Anreize.
- Es wird geprüft, ob Gemeinden, die bis Ende 2025 neue, derzeit nicht geplante Baugebiete ausweisen, in einem Bund-Länder-Programm bis zu 30 Prozent der direkten Erschließungskosten als Zuschuss erhalten können.
- Mindeststandards zur Förderfähigkeit, die Kosten treiben, werden hinterfragt und gegebenenfalls angepasst, insbesondere Mindestgrößen, Mindestzahl der Wohneinheiten und Ausstattungsvorgaben.
- Beim Bund wird angestrebt, die bisherige Förderkulisse für energetisches Bauen im Effizienzstandard 55 um fünf Jahre zu verlängern und erst danach zu verschärfen.
- Menschen, die ein denkmalgeschütztes Gebäude kaufen, werden bei Sanierung und Erhalt durch geeignete Förderprodukte unterstützt.
- Die ortsnahe Verwendung von Erdaushub wird entbürokratisiert und erleichtert, damit auch die Baukosten sinken.
- Bis Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer möglich sind, gibt es beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie 10.000 Euro je Erwerbsperson plus 5.000 Euro je Kind.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Umnutzung von Büros in Wohnraum wird erleichtert.
- Für die Umnutzung von Büros in Wohnraum werden passende gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen.
- Es wird geprüft, wie die Rahmenbedingungen für die Aufstockung von Gebäuden optimiert werden können.
- Menschen werden beim Erwerb oder Neubau von Wohnimmobilien unterstützt.
- Die Investitionsförderung für Wohneigentum soll mehr Menschen erreichen.
- Die Einkommensgrenzen für die Hessendarlehensprogramme Bestandserwerb und Neubau werden erhöht.
- Für die Deponierung von Erdaushub werden bessere und kostengünstigere Entsorgungs- und Wiederverwendungsmöglichkeiten gesucht.
- Künftige Eigentümer sollen sich aus Gründen der Technologieoffenheit auch für alternative Energiequellen entscheiden können.
Weniger Pflichten 7
- Belastungen beim Wohnungsbau werden gesenkt.
- Bürokratische Fesseln beim Bauen werden gelöst.
- Genehmigungsverfahren für das Bauen werden vereinfacht.
- Die Umnutzung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum wird vereinfacht.
- Genehmigungsrechtliche Hindernisse für die Aufstockung von Gebäuden werden abgebaut.
- Mindeststandards zur Förderfähigkeit, die Kosten treiben, werden hinterfragt und gegebenenfalls angepasst, insbesondere Mindestgrößen, Mindestzahl der Wohneinheiten und Ausstattungsvorgaben.
- Die ortsnahe Verwendung von Erdaushub wird entbürokratisiert und erleichtert, damit auch die Baukosten sinken.
Bleibt wie bisher 2
AfD 12
Mehr Geld 6
- Die Grunderwerbsteuer auf selbstgenutzten Wohnraum soll abgeschafft werden.
- Die Baukosten werden durch eine Senkung überzogener Standards und Vorgaben reduziert.
- Zur Beschleunigung von Bauverfahren wird Bürokratie abgebaut.
- Die Digitalisierung der Genehmigungsprozesse im Bauwesen wird ausgebaut.
- Die Grunderwerbsteuer auf selbstgenutzte Wohngrundstücke, Häuser und Wohnungen wird ersatzlos gestrichen.
- Maklergebühren beim Immobilienkauf trägt der Verkäufer.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Bauland wird beschleunigt ausgewiesen und Baurecht beschleunigt geschaffen.
- Die Möglichkeiten zur Beschaffung von Baumaterialien wie Kies werden erweitert.
- Die Möglichkeiten zur Entsorgung von Bauschutt werden erweitert.
- Die Bildung von Wohneigentum wird gefördert.
- Einheimische werden bei der Vergabe von Grundstücken und Wohnungen nach dem Einheimischen-Modell bevorzugt.
SPD 26
Mehr Geld 4
- Sanierungen von Wohnraum werden gefördert.
- Die Kosten des Wohnungsbaus werden durch eine Reform des Baurechts gesenkt, etwa durch Entschlackung und Ermöglichung der Modulbauweise.
- Die Grunderwerbsteuer wird reformiert, um die Kosten des Wohnungsbaus zu senken.
- Die Förderprogramme des Landes werden reformiert, damit sie den Wohnungsbau trotz hoher Kosten und Zinsen wieder ankurbeln.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Der Erwerb von Wohneigentum wird auch als Teil der Altersvorsorge unterstützt.
- Die Kosten des Wohnungsbaus werden durch eine Reform des Baurechts gesenkt, etwa durch Entschlackung und Ermöglichung der Modulbauweise.
- Die Bereitstellung von Bauland wird durch Beschleunigung des Planungs- und Genehmigungsrechts verbessert.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 2
Grüne 634
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 6
- Für alle Neubauten wird eine Solarpflicht eingeführt.
- Die Hessische Bauordnung erhält Vorgaben zur effektiven Regen- und Brauchwassernutzung bei Neubauten.
- Die Überprüfung der Barrierefreiheit beim Wohnungsbau und in Arbeitsstätten wird verbessert.
- Neue Wohnungen sollen so energieeffizient wie möglich sein.
- Innenverdichtung darf nicht zu weniger Freiraum und zum drastischen Verlust von Bäumen führen.
- Für landesgeförderte Wohnbauprojekte werden Ausschreibungswettbewerbe um die nachhaltigste und innovativste Lösung durchgeführt.
FDP 2322
Mehr Geld 10
- Die über Gebühr erhöhte Grunderwerbsteuer wird geändert.
- Beim Erwerb der ersten selbstgenutzten Immobilie gilt ein Grunderwerbsteuer-Freibetrag von mindestens 500.000 Euro.
- Das Land übernimmt bei Wohngruppen und ambulant betreuten Pflegewohngruppen als Anschubfinanzierung die Planungskosten ganz oder größtenteils.
- Für die Baukosten solcher Wohngruppen werden günstige Darlehen bereitgestellt.
- Im geförderten Wohnungsbau wird auf serielles, kostengünstiges Bauen gesetzt.
- Bürger werden beim Erwerb von Wohneigentum weiter entlastet.
- Bei der Grunderwerbsteuer wird ein einmaliger Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für die erste Immobilie natürlicher Personen eingeführt.
- Der Grunderwerbsteuer-Freibetrag gilt für selbstgenutzte Wohnimmobilien natürlicher Personen.
- Kosten für Denkmalschutzvorgaben dürfen die Schaffung von Wohnraum nicht behindern.
- Vorhandene Rohstoffe in Hessen werden genutzt, um Baukosten zu begrenzen.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Kommunen gewähren in Bebauungsplänen für neue Wohngebiete mehr Freiheit für mehrstöckige Neubauten.
- Die Bau- und Wohnungspolitik erleichtert Investitionen in den Wohnungsmarkt und den Erwerb von Wohneigentum.
- Baugenehmigungsverfahren werden durch verbindliche Fristen beschleunigt.
- Bauunterlagen werden innerhalb einer Woche verbindlich auf Vollständigkeit geprüft.
- Über vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird innerhalb eines Monats entschieden.
- Über Bauanträge im Normalverfahren wird zwingend innerhalb von zwei Monaten entschieden.
- Bei Überschreitung der Entscheidungsfristen gelten Bauanträge als genehmigt.
- Neben ausreichendem Wohnraum soll anspruchsvolle und individuelle Gestaltung von Häusern und Wohnquartieren ermöglicht werden.
Weniger Pflichten 5
- Kommunen gewähren in Bebauungsplänen für neue Wohngebiete mehr Freiheit für mehrstöckige Neubauten.
- Denkmalschutzauflagen bei Umnutzung und Sanierung von Häusern und Hofreiten in Ortslagen werden gelockert.
- Regulierungen im Wohnungsbau werden abgebaut, um mehr Wohnraum zu schaffen.
- Aufstockung von Gebäuden und Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken werden durch Ergänzung von § 64 HBO genehmigungsfrei.
- Übertriebene Bauvorschriften in der Hessischen Bauordnung werden abgelehnt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
FW 11
Linke 3
Mehr Pflichten 3
- Die Hessische Bauordnung schreibt barrierefreien Wohnraum in jedem Neubau vor.
- Die Nutzung erneuerbarer Energien wird für Neubauten, bei wesentlichem Umbau auch für Bestandsgebäude, sowie für Bauwerke, Parkplätze und versiegelte Flächen verpflichtend.
- Neubaugebiete sowie neue und grundsanierte Gebäude werden mit Anlagen zur Brauchwassernutzung ausgestattet.
Koalitionsvertrag 2324
Mehr Geld 10
- Bauen soll deutlich kostengünstiger werden.
- Die Hessische Bauordnung wird zur Planungsbeschleunigung und Reduzierung kostentreibender Regelungen umfassend novelliert.
- Für das erste selbstgenutzte Eigenheim wird ein Hessengeld von 10.000 Euro pro Käufer und 5.000 Euro pro Kind gezahlt, für Neubau wie Bestandserwerb.
- Die Einkommensgrenzen der Hessen-Darlehensprogramme „Bestandserwerb“ und „Neubau“ werden erhöht.
- Der Einsatz von Recyclingbaustoffen wird erleichtert.
- Heimische Rohstoffe in Hessen sollen nachhaltig nutzbar gemacht werden.
- Die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau werden erhöht.
- Förderanträge im Wohnungsbau sollen nicht aus finanziellen Gründen abgelehnt werden.
- Für barrierearme und barrierefreie Wohnungen werden höhere Fördersätze ermöglicht.
- Alle Marktteilnehmer sollen an sämtlichen Wohnraumförderprogrammen teilhaben können.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Der Erwerb oder Neubau selbstgenutzten Wohneigentums wird unterstützt.
- Die Einkommensgrenzen der Hessen-Darlehensprogramme „Bestandserwerb“ und „Neubau“ werden erhöht.
- Die Einkommensgrenzen der Hessen-Darlehensprogramme werden künftig automatisch dynamisiert.
- Eine Initiative zur Baulandgewinnung wird gestartet.
- Brach- und Konversionsflächen sowie Leerstände werden verstärkt zur Baulandgewinnung genutzt.
- Förderanträge im Wohnungsbau sollen nicht aus finanziellen Gründen abgelehnt werden.
- Alle Marktteilnehmer sollen an sämtlichen Wohnraumförderprogrammen teilhaben können.
- In die Bauordnung werden eine Experimentierklausel und der Gebäudetyp E aufgenommen.
- In geeigneten Baugenehmigungsverfahren wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt.
- Die Zulässigkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns in Baugenehmigungsverfahren wird geprüft.
- Bei volldigitalisierten, insbesondere BIM-basierten Bauanträgen gilt die Genehmigung nach drei Monaten als erteilt.
Weniger Pflichten 7
- Das Bauregelwerk wird mit dem Ziel der Erleichterung überprüft.
- Die Hessische Bauordnung wird zur Planungsbeschleunigung und Reduzierung kostentreibender Regelungen umfassend novelliert.
- In die Hessische Bauordnung werden Innovations- und Experimentierklauseln für einfacheres Bauen (Gebäudetyp E) aufgenommen.
- Modulares und serielles Bauen wird erleichtert.
- Typgenehmigungen anderer Länder werden anerkannt.
- Der Dachausbau wird genehmigungsfrei.
- Stellplatzpflichten werden reduziert.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht