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Bauherren und Käufer von Wohneigentum

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke 2427
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 20
  1. Nicht kiezverträgliche Nachverdichtungen werden gestoppt.
  2. Bei betroffenen Bauprojekten müssen mindestens zwei Drittel der Fläche mit mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen, davon die Hälfte im ersten Förderweg, bebaut werden.
  3. Die Bindungsdauer der Wohnungsbauförderung wird nach Hamburger Vorbild auf mindestens 50 Jahre verlängert.
  4. Bauvorhaben müssen zu den bestehenden Entwicklungszielen vor Ort passen.
  5. Bauvorhaben müssen die Anforderungen der kooperativen Baulandentwicklung erfüllen.
  6. Bauvorhaben müssen der Versorgung mit sozialen Infrastrukturen vor Ort Rechnung tragen.
  7. Abrisse von Büro- und Gewerbeflächen werden durch eine Novelle der Bauordnung weitgehend unterbunden.
  8. Bei Um- und Neubau wird die Recyclingfähigkeit möglichst garantiert.
  9. Die Bauordnung beschränkt Beton auf Fälle, in denen er zwingend vorgeschrieben ist.
  10. Die Stadt soll ohne neue Bürotürme und Wolkenkratzer und ohne Bodenspekulation auskommen.
  11. Jedes neu geplante Wohnhaus erhält mindestens einen Gemeinschaftsraum für die Mieter.
  12. Grauwassernutzung wird Bestandteil der Ausstattung von Neubauten.
  13. Beim Neubau wird ein Mindestanteil an Grünflächen festgelegt.
  14. Die Vermeidungs- und Minimierungsgebote des Baugesetzbuches werden strikt beachtet.
  15. Baurechtliche Möglichkeiten, Praxisräume in Genehmigungsverfahren verpflichtend einzuplanen, werden ausgeschöpft.
  16. Bei allen Neubauvorhaben wird ein verbindlicher Mindestanteil an Grünflächen (Biotopflächenfaktor) vorgeschrieben.
  17. Wo versiegelt wird, muss innerhalb Berlins in gleicher Größe entsiegelt werden.
  18. Bei unvermeidbarer Flächeninanspruchnahme werden möglichst nahe Ausgleichsflächen verpflichtend angestrebt.
  19. Vogelschlag an Glasfassaden wird bereits in der Bauplanung berücksichtigt.
  20. Der Schutz von Gebäudebrütern und Fledermäusen wird in der Bauplanung berücksichtigt.
CDU 148
AfD 1​10
Grüne 1627
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 14
  1. Neubau soll soziale und kulturelle Infrastruktur, Klimaschutz, kritische Infrastruktur und Klimaanpassung mitdenken.
  2. Bei Neubauten und grundlegenden Sanierungen sollen mehr rollstuhlgerechte Wohnungen entstehen als vorgeschrieben.
  3. Wohnungsbau soll sich an sozialen Bedarfen orientieren und ökologisch und klimafreundlich sein.
  4. Ein verbindliches Leitbild „Gutes Quartier“ mit sozialen, ökologischen, verkehrlichen und baukulturellen Standards bildet die Grundlage der Nachverdichtung.
  5. Hochhäuser müssen stadtplanerisch in die Umgebung passen, ökologischen und Klimaschutzansprüchen genügen und dem Gemeinwohl dienen.
  6. Vor dem Bau neuer Bürogebäude sollen vorhandene instandgesetzt und als Wohnungen oder modernisierte Büros genutzt werden.
  7. Flächenversiegelung durch neue Bürogebäude wird abgelehnt.
  8. Neue Wohnbauvorhaben sollen möglichst viele schaltbare, teil- und zusammenlegbare Wohnungen vorsehen.
  9. Die Quote für mietpreisgebundene Wohnungen in der kooperativen Baulandentwicklung wird auf 50 Prozent erhöht.
  10. Für Kultur- und Kreativräume gilt in neuen Quartieren eine verbindliche Quote.
  11. Bis 2030 soll durch ökologische Leitlinien und verbindliche Standards Netto-Null-Versiegelung erreicht werden.
  12. Gebaut werden soll vorrangig auf bereits versiegelten Flächen.
  13. Neue Quartiere müssen gemeinwohlorientiert, ressourcenschonend und klimaneutral geplant werden.
  14. Bei neuem Baurecht soll mindestens die Hälfte der Wohnungen mietpreisgebunden für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sein.
SPD 10​8
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 9
BSW 2​2
FDP 7748
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Bauland des Landes wird verkauft statt gehortet.
  2. Die Bildung von Wohneigentum wird gefördert.
  3. Gefördert werden Baugemeinschaften, private Bauherren, kleine und mittlere Bauträger und Genossenschaften statt allein Großprojekte.
  4. Entlang der Wachstumsachsen wird höheres und dichteres Bauen ermöglicht.
  5. Das Land Berlin bietet aus seinem Bestand ausreichend Neubaugrundstücke an.
  6. Nicht für öffentliche Belange benötigte landeseigene Baugrundstücke werden verkauft.
  7. Dem Markt werden viele Baugrundstücke zu marktgerechten Preisen zugeführt, um Spekulation mit knappen Grundstücken zu verhindern.
  8. Erwerber landeseigener Grundstücke können nach dem Zuschlag zwischen Kauf und Erbbaurecht wählen.
  9. Die Bezirke werden nach Fertigstellung am Verkaufserlös landeseigener Baugrundstücke beteiligt, um schnellere Genehmigungen anzureizen.
  10. Am Stadtrand wird eine gemischte Bebauung aus kleinen Mehrfamilienhäusern sowie Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern mit höherem Grünanteil ermöglicht.
  11. In neuen landeseigenen Stadtquartieren werden Tiefgaragen ermöglicht.
  12. Grundstückskäufer entscheiden jenseits der Ausschreibungsvorgaben selbst über freien oder geförderten Mietwohnungsbau oder Eigentumswohnungen.
  13. Grundstückskäufer wählen das Baumaterial selbst.
  14. Die Aufstockung von Einzelhandels- und anderen Flächen mit Wohngeschossen wird unbürokratisch ermöglicht und gefördert, auch im Tausch gegen größere Einzelhandelsflächen.
  15. Im Gebäudebestand wird nachverdichtet.
  16. Höheres Bauen wird innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings ermöglicht.
  17. Durch Anhebung der Traufhöhe um mindestens ein Vollgeschoss wird rund 20 Prozent mehr Wohnfläche ermöglicht.
  18. Ein Sofortprogramm „10.000 Dächer für Berlin“ ermöglicht unkomplizierten Dachausbau.
  19. Der Berliner Denkmalschutz soll Bauprojekte ermöglichen statt blockieren.
  20. Denkmalschutz darf Modernisierungen wie automatische Türen und innenliegende Fahrstühle grundsätzlich nicht mehr verhindern.
  21. Dezentrale Gestaltung durch viele Akteure wird durch maximale Freiheit statt staatlicher Detailvorgaben ermöglicht.
  22. Innerhalb des S-Bahn-Rings werden verstärkt urbane Gebiete nach § 6a BauNVO ausgewiesen, um höhere Verdichtung zu ermöglichen.
  23. Übergangsweise werden Baugenehmigungen nach § 34 BauGB erteilt, sofern keine übergeordneten städtebaulichen Festsetzungen entgegenstehen.
  24. Bei Gebäudevorgaben gilt Technologieoffenheit statt starrer Vorgaben.
  25. Bauten und Planungen, die den Bauvorschriften anderer Bundesländer oder mitteleuropäischer Länder entsprechen, werden auch in Berlin genehmigt.
  26. Die Bezirke sollen das Einfügen in die Umgebungsbebauung nach § 34 Abs. 1 BauGB großzügig auslegen.
  27. Ein Regelwerk zur Genehmigung von mehr Hochhäusern in der Innenstadt wird entwickelt.
  28. Möglichst vielen Menschen in Berlin wird der Einstieg in selbst genutztes Wohneigentum ermöglicht oder erleichtert.
  29. Bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird ein Mietkaufmodell eingeführt.
  30. Der Verfassungsauftrag zur Förderung von Wohnungseigentum wird umgesetzt.
Weniger Pflichten 19
  1. In der Sonderwirtschaftszone werden Bauvorschriften maximal entschlackt.
  2. Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen, Umbauten und temporäre Nutzungen werden einfacher, schneller und transparenter.
  3. Bürokratie beim Bauen wird abgebaut.
  4. Entlang der Wachstumsachsen wird höheres und dichteres Bauen ermöglicht.
  5. In neuen landeseigenen Stadtquartieren wird der Holzbau-Zwang abgeschafft.
  6. Das Bauplanungsrecht wird auf die Festlegung von Art und Maß der baulichen Nutzung beschränkt und von sozialen Aufgaben entlastet.
  7. Die Aufstockung von Einzelhandels- und anderen Flächen mit Wohngeschossen wird unbürokratisch ermöglicht und gefördert, auch im Tausch gegen größere Einzelhandelsflächen.
  8. Bauordnungsrechtliche Vorschriften werden vereinfacht, damit Bürohäuser schneller zu Wohnraum umgebaut werden können.
  9. Ein Sofortprogramm „10.000 Dächer für Berlin“ ermöglicht unkomplizierten Dachausbau.
  10. Denkmalschutz darf Modernisierungen wie automatische Türen und innenliegende Fahrstühle grundsätzlich nicht mehr verhindern.
  11. Die zentrale Stadtplanung wird auf wenige wesentliche Vorgaben und einfache Regeln zur Strukturierung von Stadträumen reduziert.
  12. Dezentrale Gestaltung durch viele Akteure wird durch maximale Freiheit statt staatlicher Detailvorgaben ermöglicht.
  13. Die Landesbauordnung wird weiter entschlackt.
  14. Eine Typenbaugenehmigung für baugleiche Anlagen an mehreren Standorten wird eingeführt.
  15. Städtebauliche Verträge werden abgeschafft.
  16. Bei Gebäudevorgaben gilt Technologieoffenheit statt starrer Vorgaben.
  17. Nicht zwingend notwendige bauliche Maßnahmen werden empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.
  18. Bauten und Planungen, die den Bauvorschriften anderer Bundesländer oder mitteleuropäischer Länder entsprechen, werden auch in Berlin genehmigt.
  19. Die Bezirke sollen das Einfügen in die Umgebungsbebauung nach § 34 Abs. 1 BauGB großzügig auslegen.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 6
Koalitionsvertrag 1317
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 6
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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