Bauherren und Käufer von Wohneigentum
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin
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Ohne Einzug ins Parlament
Linke 2427
Mehr Geld 4
- Gemeinsame Ausschreibungen und langfristige Kooperationen mit Anbietern serieller Bauteile senken die Baukosten.
- Auf Basis eines Baukostenmonitorings nach Hamburger Vorbild werden Kostensenkungsstrategien entwickelt.
- Es werden Förderanreize für alternative, regenerative und regionale Baustoffe gesetzt.
- Die Länder erhalten den gesetzlichen Spielraum, den Grunderwerbsteuersatz etwa zugunsten von sozialem Wohnungsbau und selbst genutztem Wohneigentum zu differenzieren.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 3
- Die Förderung privater Wohnungsbauvorhaben wird deutlich reduziert.
- Die Grunderwerbsteuer wird von 6,0 auf 8,0 Prozent erhöht, mindestens aber auf 6,5 Prozent.
- Käufer und Besitzer von Villen und Luxusimmobilien ab 4 Millionen Euro Verkaufswert werden stärker an der Bewältigung der Haushaltskrise beteiligt.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 20
- Nicht kiezverträgliche Nachverdichtungen werden gestoppt.
- Bei betroffenen Bauprojekten müssen mindestens zwei Drittel der Fläche mit mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen, davon die Hälfte im ersten Förderweg, bebaut werden.
- Die Bindungsdauer der Wohnungsbauförderung wird nach Hamburger Vorbild auf mindestens 50 Jahre verlängert.
- Bauvorhaben müssen zu den bestehenden Entwicklungszielen vor Ort passen.
- Bauvorhaben müssen die Anforderungen der kooperativen Baulandentwicklung erfüllen.
- Bauvorhaben müssen der Versorgung mit sozialen Infrastrukturen vor Ort Rechnung tragen.
- Abrisse von Büro- und Gewerbeflächen werden durch eine Novelle der Bauordnung weitgehend unterbunden.
- Bei Um- und Neubau wird die Recyclingfähigkeit möglichst garantiert.
- Die Bauordnung beschränkt Beton auf Fälle, in denen er zwingend vorgeschrieben ist.
- Die Stadt soll ohne neue Bürotürme und Wolkenkratzer und ohne Bodenspekulation auskommen.
- Jedes neu geplante Wohnhaus erhält mindestens einen Gemeinschaftsraum für die Mieter.
- Grauwassernutzung wird Bestandteil der Ausstattung von Neubauten.
- Beim Neubau wird ein Mindestanteil an Grünflächen festgelegt.
- Die Vermeidungs- und Minimierungsgebote des Baugesetzbuches werden strikt beachtet.
- Baurechtliche Möglichkeiten, Praxisräume in Genehmigungsverfahren verpflichtend einzuplanen, werden ausgeschöpft.
- Bei allen Neubauvorhaben wird ein verbindlicher Mindestanteil an Grünflächen (Biotopflächenfaktor) vorgeschrieben.
- Wo versiegelt wird, muss innerhalb Berlins in gleicher Größe entsiegelt werden.
- Bei unvermeidbarer Flächeninanspruchnahme werden möglichst nahe Ausgleichsflächen verpflichtend angestrebt.
- Vogelschlag an Glasfassaden wird bereits in der Bauplanung berücksichtigt.
- Der Schutz von Gebäudebrütern und Fledermäusen wird in der Bauplanung berücksichtigt.
CDU 148
Mehr Geld 3
- Für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum wird ein Eigentumsbonus von 10.000 Euro pro Erwachsenen und 5.000 Euro pro Kind eingeführt.
- Die Grunderwerbsteuer wird beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum reduziert und bis zu einem Kaufpreisanteil von 300.000 Euro bei Immobilienkäufen bis 800.000 Euro erlassen.
- Durch klare Typenbauweisen und serielle Fertigung werden die Baukosten gesenkt.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
AfD 110
Mehr Geld 3
- Die Grunderwerbsteuer für einheimische Ersterwerber selbstgenutzten Wohneigentums wird vollständig abgeschafft.
- Die energetischen Baustandards bei der Gebäudedämmung sollen auf das Niveau der frühen 2000er-Jahre zurückgesetzt werden.
- Familien wird bei selbstgenutztem Wohnraum die Grunderwerbsteuer erlassen.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Der Vorrang für langjährige Berliner gilt auch für zu veräußernde Bestände der landeseigenen Wohnungsunternehmen.
- § 246 BauGB wird neu gefasst, um ein Sonderbaurecht für Einheimische in angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen.
- Wer genug Einkommen für einen Wohnungskredit, aber kein Eigenkapital hat, erhält eine eigenkapitalersetzende öffentliche Bürgschaft für den Wohnungskauf.
Weniger Pflichten 5
- Durch eine Gesetzesänderung sollen bauliche Veränderungen und Neubau in Milieuschutzgebieten erleichtert werden.
- Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 Abs. 1 und 2 BauGB werden erleichtert.
- Die Berliner Bauordnung wird entschlackt und vereinfacht, um das Bauen zu beschleunigen.
- Bei einem genehmigten Neubau entfällt die Abrissgenehmigung für die Vorbebauung.
- Die energetischen Baustandards bei der Gebäudedämmung sollen auf das Niveau der frühen 2000er-Jahre zurückgesetzt werden.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Grüne 1627
Mehr Geld 5
- Ein Förderprogramm unterstützt den Umbau von Büros in Wohnraum.
- Ein neues Förderprogramm unterstützt den Umbau leerstehender Büroflächen in Wohnraum.
- Eine moderne Bauordnung vereinfacht das Umbauen im Bestand und senkt die Baukosten.
- Initiativen für kostengünstigen Neubau im Sinne des Hamburg-Standards werden unterstützt.
- Ein Konzept zur sozialen Staffelung der Grunderwerbsteuer wird entwickelt, um Wohneigentum für Berlinerinnen und Berliner zu unterstützen.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 14
- Neubau soll soziale und kulturelle Infrastruktur, Klimaschutz, kritische Infrastruktur und Klimaanpassung mitdenken.
- Bei Neubauten und grundlegenden Sanierungen sollen mehr rollstuhlgerechte Wohnungen entstehen als vorgeschrieben.
- Wohnungsbau soll sich an sozialen Bedarfen orientieren und ökologisch und klimafreundlich sein.
- Ein verbindliches Leitbild „Gutes Quartier“ mit sozialen, ökologischen, verkehrlichen und baukulturellen Standards bildet die Grundlage der Nachverdichtung.
- Hochhäuser müssen stadtplanerisch in die Umgebung passen, ökologischen und Klimaschutzansprüchen genügen und dem Gemeinwohl dienen.
- Vor dem Bau neuer Bürogebäude sollen vorhandene instandgesetzt und als Wohnungen oder modernisierte Büros genutzt werden.
- Flächenversiegelung durch neue Bürogebäude wird abgelehnt.
- Neue Wohnbauvorhaben sollen möglichst viele schaltbare, teil- und zusammenlegbare Wohnungen vorsehen.
- Die Quote für mietpreisgebundene Wohnungen in der kooperativen Baulandentwicklung wird auf 50 Prozent erhöht.
- Für Kultur- und Kreativräume gilt in neuen Quartieren eine verbindliche Quote.
- Bis 2030 soll durch ökologische Leitlinien und verbindliche Standards Netto-Null-Versiegelung erreicht werden.
- Gebaut werden soll vorrangig auf bereits versiegelten Flächen.
- Neue Quartiere müssen gemeinwohlorientiert, ressourcenschonend und klimaneutral geplant werden.
- Bei neuem Baurecht soll mindestens die Hälfte der Wohnungen mietpreisgebunden für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sein.
SPD 108
Mehr Geld 4
- Potenziale zur Senkung der Baukosten werden ausgeschöpft.
- Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wird durch innovatives, schnelles und günstigeres Bauen verringert.
- Mit der IBB entsteht ein Förderprogramm für den Umbau leerstehender Bürogebäude zu Wohnraum.
- Der Grunderwerbsteuersatz für selbstgenutztes Eigentum soll gesenkt werden, sobald Share Deals auf Bundesebene unterbunden sind.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Der Zugriff auf landeseigene Flächen erfolgt vor allem über Erbbaurecht.
- Erbbaurecht wird in der Förder- und Bewertungspraxis grundsätzlich als eigentumsgleich anerkannt.
- Landeseigene Flächen für neue Stadtquartiere werden schneller verfügbar gemacht.
- Selbstgenutztes Wohneigentum wird gezielt unterstützt, besonders für Familien mit geringem Einkommen und für Mieter bei Umwandlung.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 9
- Bis 2040 sollen mindestens 230.000 weitere Wohnungen durch landeseigene, genossenschaftliche und private Bauherren entstehen.
- Die Sozialwohnungsquote im kooperativen Baulandmodell steigt von 30 auf 50 Prozent.
- Das kooperative Baulandmodell gilt auch ohne Bebauungsplan, sodass bei Befreiungen vom Baurecht bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum verbindlich verlangt wird.
- Die Förderung für den Umbau von Büros zu Wohnraum wird an eine Mietpreisbindung gekoppelt.
- Eine Randbebauung des Tempelhofer Felds wird abgelehnt, solange andere Flächen ungenutzt sind.
- Der Bau von Mikroappartements wird stärker gesteuert.
- Bebauungspläne schränken Mikroappartements durch Mindestgrößen oder eine Begrenzung der Wohnungszahl pro Gebäude ein.
- Der Abriss von Gebäuden wird deutlich eingeschränkt.
- Fällgenehmigungen werden an den tatsächlichen Baubeginn gekoppelt.
BSW 22
Mehr Rechte oder Angebote 1
FDP 7748
Mehr Geld 7
- Baugruppen, Baugemeinschaften, Genossenschaften und Selbstnutzer werden beim Erwerb landeseigener Grundstücke durch ein Finanzierungsinstrument der Investitionsbank Berlin gestärkt.
- Die Investitionsbank Berlin bietet solchen Erwerbern landeseigener Grundstücke, die überwiegend Wohnraum schaffen, zinsverbilligte Darlehen an.
- Eine bauplanungsrechtlich festgelegte Sozialbauquote wird mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus öffentlich gefördert.
- Das Berliner Schneller-Bauen-Gesetz wird in Anlehnung an kostengünstige Bauweisen wie den Hamburger Standard weiterentwickelt.
- Die Grunderwerbsteuer beim Erwerb selbst genutzten Wohneigentums wird gesenkt.
- Die ersten 750.000 Euro des Kaufpreises bleiben grunderwerbsteuerfrei, darüber gilt der reguläre Steuersatz.
- Für selbst genutzte Wohnimmobilien wird ein Grunderwerbsteuerfreibetrag von 750.000 Euro eingeführt.
Mehr Rechte oder Angebote 30
- Bauland des Landes wird verkauft statt gehortet.
- Die Bildung von Wohneigentum wird gefördert.
- Gefördert werden Baugemeinschaften, private Bauherren, kleine und mittlere Bauträger und Genossenschaften statt allein Großprojekte.
- Entlang der Wachstumsachsen wird höheres und dichteres Bauen ermöglicht.
- Das Land Berlin bietet aus seinem Bestand ausreichend Neubaugrundstücke an.
- Nicht für öffentliche Belange benötigte landeseigene Baugrundstücke werden verkauft.
- Dem Markt werden viele Baugrundstücke zu marktgerechten Preisen zugeführt, um Spekulation mit knappen Grundstücken zu verhindern.
- Erwerber landeseigener Grundstücke können nach dem Zuschlag zwischen Kauf und Erbbaurecht wählen.
- Die Bezirke werden nach Fertigstellung am Verkaufserlös landeseigener Baugrundstücke beteiligt, um schnellere Genehmigungen anzureizen.
- Am Stadtrand wird eine gemischte Bebauung aus kleinen Mehrfamilienhäusern sowie Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern mit höherem Grünanteil ermöglicht.
- In neuen landeseigenen Stadtquartieren werden Tiefgaragen ermöglicht.
- Grundstückskäufer entscheiden jenseits der Ausschreibungsvorgaben selbst über freien oder geförderten Mietwohnungsbau oder Eigentumswohnungen.
- Grundstückskäufer wählen das Baumaterial selbst.
- Die Aufstockung von Einzelhandels- und anderen Flächen mit Wohngeschossen wird unbürokratisch ermöglicht und gefördert, auch im Tausch gegen größere Einzelhandelsflächen.
- Im Gebäudebestand wird nachverdichtet.
- Höheres Bauen wird innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings ermöglicht.
- Durch Anhebung der Traufhöhe um mindestens ein Vollgeschoss wird rund 20 Prozent mehr Wohnfläche ermöglicht.
- Ein Sofortprogramm „10.000 Dächer für Berlin“ ermöglicht unkomplizierten Dachausbau.
- Der Berliner Denkmalschutz soll Bauprojekte ermöglichen statt blockieren.
- Denkmalschutz darf Modernisierungen wie automatische Türen und innenliegende Fahrstühle grundsätzlich nicht mehr verhindern.
- Dezentrale Gestaltung durch viele Akteure wird durch maximale Freiheit statt staatlicher Detailvorgaben ermöglicht.
- Innerhalb des S-Bahn-Rings werden verstärkt urbane Gebiete nach § 6a BauNVO ausgewiesen, um höhere Verdichtung zu ermöglichen.
- Übergangsweise werden Baugenehmigungen nach § 34 BauGB erteilt, sofern keine übergeordneten städtebaulichen Festsetzungen entgegenstehen.
- Bei Gebäudevorgaben gilt Technologieoffenheit statt starrer Vorgaben.
- Bauten und Planungen, die den Bauvorschriften anderer Bundesländer oder mitteleuropäischer Länder entsprechen, werden auch in Berlin genehmigt.
- Die Bezirke sollen das Einfügen in die Umgebungsbebauung nach § 34 Abs. 1 BauGB großzügig auslegen.
- Ein Regelwerk zur Genehmigung von mehr Hochhäusern in der Innenstadt wird entwickelt.
- Möglichst vielen Menschen in Berlin wird der Einstieg in selbst genutztes Wohneigentum ermöglicht oder erleichtert.
- Bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird ein Mietkaufmodell eingeführt.
- Der Verfassungsauftrag zur Förderung von Wohnungseigentum wird umgesetzt.
Weniger Pflichten 19
- In der Sonderwirtschaftszone werden Bauvorschriften maximal entschlackt.
- Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen, Umbauten und temporäre Nutzungen werden einfacher, schneller und transparenter.
- Bürokratie beim Bauen wird abgebaut.
- Entlang der Wachstumsachsen wird höheres und dichteres Bauen ermöglicht.
- In neuen landeseigenen Stadtquartieren wird der Holzbau-Zwang abgeschafft.
- Das Bauplanungsrecht wird auf die Festlegung von Art und Maß der baulichen Nutzung beschränkt und von sozialen Aufgaben entlastet.
- Die Aufstockung von Einzelhandels- und anderen Flächen mit Wohngeschossen wird unbürokratisch ermöglicht und gefördert, auch im Tausch gegen größere Einzelhandelsflächen.
- Bauordnungsrechtliche Vorschriften werden vereinfacht, damit Bürohäuser schneller zu Wohnraum umgebaut werden können.
- Ein Sofortprogramm „10.000 Dächer für Berlin“ ermöglicht unkomplizierten Dachausbau.
- Denkmalschutz darf Modernisierungen wie automatische Türen und innenliegende Fahrstühle grundsätzlich nicht mehr verhindern.
- Die zentrale Stadtplanung wird auf wenige wesentliche Vorgaben und einfache Regeln zur Strukturierung von Stadträumen reduziert.
- Dezentrale Gestaltung durch viele Akteure wird durch maximale Freiheit statt staatlicher Detailvorgaben ermöglicht.
- Die Landesbauordnung wird weiter entschlackt.
- Eine Typenbaugenehmigung für baugleiche Anlagen an mehreren Standorten wird eingeführt.
- Städtebauliche Verträge werden abgeschafft.
- Bei Gebäudevorgaben gilt Technologieoffenheit statt starrer Vorgaben.
- Nicht zwingend notwendige bauliche Maßnahmen werden empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.
- Bauten und Planungen, die den Bauvorschriften anderer Bundesländer oder mitteleuropäischer Länder entsprechen, werden auch in Berlin genehmigt.
- Die Bezirke sollen das Einfügen in die Umgebungsbebauung nach § 34 Abs. 1 BauGB großzügig auslegen.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
- Eine neue Gründerzeit Berlins soll von bauenden Bürgern statt vom Staat getragen werden.
- Bei der Parzellierung von Baugebieten werden standardisierte Grundstücksgrößen angestrebt.
- Möglichst viele Bauherren werden gewonnen, um architektonische Vielfalt zu schaffen.
- Die Vermarktung erfolgt im Höchstgebotsverfahren parzellenscharf und blockweise.
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 6
- Nach dem Agent-of-Change-Prinzip muss, wer neu neben bestehenden Clubs baut, selbst für Schallschutz sorgen.
- Grundstücke werden im Höchstgebotsverfahren verkauft.
- Den Zuschlag erhält der Meistbietende unabhängig davon, ob Baugemeinschaft, private Bauherrin, Bauträger oder Genossenschaft.
- Voraussetzung sind die Einhaltung städtebaulicher und sozialer Vorgaben sowie fristgerechter Baubeginn und -abschluss.
- Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird das Grundstück zurückübertragen.
- Bei Quartiersplanung und Nachverdichtung werden Schallschutz, Brandschutz, Erschließung und Besucherströme von Anfang an berücksichtigt.
Koalitionsvertrag 1317
Mehr Geld 6
- Die Prämien kommen dem Wohnungsbau und der Stadtentwicklung zugute.
- Die Wohnungsbauförderbestimmungen werden überprüft und an höhere Zinsen und Baukosten angepasst.
- Die Bedingungen der Wohnungsbauförderung werden so justiert, dass eine angemessene Wirtschaftlichkeit erreicht wird.
- Ein eigenes Förderprogramm für den Neubau von Mitarbeiterwohnungen wird aufgelegt.
- Die Bauordnungsnovelle reduziert die Baukosten und erleichtert Umbauten.
- Auf Bundesebene wird angestrebt, dass Länder die Grunderwerbsteuer beim Erwerb selbstgenutzten Wohnraums einmalig, auch progressiv, senken oder darauf verzichten können.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die bestehenden Anreizinstrumente für Wohnungsneubau werden ausgebaut.
- Die umfassende Einführung von Genehmigungsfiktionen für Bauvorhaben wird geprüft.
- Auf Bundesebene wird ein Sonderbaurecht für bezahlbare Mietwohnungen und soziale sowie gesundheitliche Infrastruktur in angespannten Wohnungsmärkten angestrebt.
- Die landeseigenen Programme zur Eigentumsbildung über die IBB werden fortgeführt und insbesondere für Familien weiterentwickelt und verstärkt.
- Für weitere große Bauvorhaben wird ein zügiger Baubeginn unterstützt.
- Eine ressortübergreifende Projektsteuerung von Stadtentwicklungs-, Verkehrs- und Umweltverwaltung wird eingerichtet, um Baurechtschaffung und Umsetzung großer Wohnungsbauprojekte zu beschleunigen.
Weniger Pflichten 6
- Entbürokratisierung auf allen Ebenen soll mehr Tempo beim Bauen bringen.
- Befreiungen und Dispensverträge werden vermehrt eingesetzt.
- Aufstockung und Dachgeschossausbau werden durch Abbau rechtlicher Hürden erleichtert.
- Typenbaugenehmigungen werden eingesetzt.
- Die Bauordnungsnovelle reduziert die Baukosten und erleichtert Umbauten.
- Der barrierefreie Umbau im Bestand wird erleichtert.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht