Bauherren und Käufer von Wohneigentum
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Grüne 3214
Mehr Geld 6
- Förderprogramme für Wohneigentum sollen sozial gestaffelt und ökologisch wirksam sein.
- Bestehende Gebäude werden klug umgenutzt, und beim Bau gelten bezahlbare Standards.
- Bauen, Umbauen und Umnutzung werden mit weniger Hürden und geringeren Kosten deutlich erleichtert.
- Die Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb einer Immobilie wird gesenkt, sobald der Bundesgesetzgeber dies ermöglicht.
- Ein neuer Baden-Württemberg-Standard für bezahlbares Bauen und Umbauen wird eingeführt.
- Wer leerstehende Gebäude in Wohnraum umwandelt, erhält finanzielle Unterstützung.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Wohneigentum soll leichter möglich werden.
- Der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum soll besonders für Erstkäufer spürbar erleichtert werden.
- Private Bauherren erhalten Musterverträge, damit sie nicht mehr für übergesetzliche Standards haften.
- Kommunen werden bei der schnellen Anpassung ihrer Bauleitplanung unterstützt, damit das Planungsrecht dem Umbauen nicht im Weg steht.
Weniger Pflichten 7
- Bauen und Umbauen sollen vereinfacht werden.
- Kommunen sollen den Stellplatzschlüssel unbürokratisch auf null senken können.
- Die Bauordnung soll das Umbauen erleichtern und Ressourcen schonen.
- Bauen, Umbauen und Umnutzung werden mit weniger Hürden und geringeren Kosten deutlich erleichtert.
- Private Bauherren erhalten Musterverträge, damit sie nicht mehr für übergesetzliche Standards haften.
- Kommunen werden bei der schnellen Anpassung ihrer Bauleitplanung unterstützt, damit das Planungsrecht dem Umbauen nicht im Weg steht.
- Die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnraum wird verfahrensfrei gestellt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 3
- Für Stadtentwicklung und Bauen werden neue Standards zur Klimaanpassung gesetzt, von Verschattung bis Regenwasserrückhalt.
- Der Abriss von Gebäuden muss nach ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten bewertet werden.
- Neubauten sollen flexibel nutzbar, leicht umbaubar, recyclingfähig und möglichst rückbaufähig sein.
CDU 115
Mehr Geld 5
- Das Bauen wird günstiger gemacht, damit das Angebot an Wohnungen steigt.
- Nicht jede Wohnung muss im teuren Premiumstandard gebaut werden.
- Alle Abweichungsmöglichkeiten sollen genutzt werden, um Baukosten zu reduzieren und Planungsrisiken zu minimieren.
- Mit einem Zuschuss von 10.000 Euro pro Erwerbsperson plus 5.000 Euro für jedes Kind werden insbesondere junge Familien beim Erwerb der ersten eigenen vier Wände unterstützt.
- Die Grunderwerbsteuer wird schrittweise auf 3,5 Prozent des Kaufpreises abgesenkt.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Mehr Bauland gehört zu den besseren Rahmenbedingungen für das Bauen.
- Schnellere Genehmigungen gehören zu den besseren Rahmenbedingungen für das Bauen.
- Für mehr Neubau braucht es mehr Bauland, gerade in Metropolen und Wachstumsregionen.
- Notwendig ist ein Mix aus Innenverdichtung und Neubaugebieten.
- Für laufende Planungsverfahren soll frühzeitig ein Zeitpunkt festgelegt werden, ab dem Änderungen des gesetzlichen Rahmens die weitere Planung nicht mehr beeinflussen.
Weniger Pflichten 7
- Das Bauen wird erleichtert, damit das Angebot an Wohnungen steigt.
- Weniger Auflagen gehören zu den besseren Rahmenbedingungen für das Bauen.
- Das Baunebenrecht wird umfassend entrümpelt.
- Nicht jede Wohnung muss im teuren Premiumstandard gebaut werden.
- Im Land wird ein neuer Gebäudetyp mit abgesenkten Baustandards eingeführt.
- Alle Abweichungsmöglichkeiten sollen genutzt werden, um Baukosten zu reduzieren und Planungsrisiken zu minimieren.
- Gefördertes Bauen braucht klare, unkomplizierte Vorgaben, damit schnell und effizient mehr Wohnraum entstehen kann.
Bleibt wie bisher 1
AfD 10
Mehr Geld 8
- Der Wohnungsbau wird von politischen Hemmnissen befreit, damit sich jeder Bürger eine Wohnung oder ein Haus als Mieter oder Eigentümer leisten kann.
- Eine Eigenheimzulage von einmalig 20.000 Euro pro Antragsteller für selbstgenutztes Wohneigentum wird eingeführt.
- Die Eigenheimzulage gilt, bis auf Bundesebene die steuerliche Absetzbarkeit der Bau- und Kaufkosten selbstgenutzter Immobilien ermöglicht wird.
- Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum wird so verbessert, dass sich auch Familien mit unteren und mittleren Einkommen Wohneigentum leisten können.
- Die Grunderwerbsteuer wird von 5 auf 3,5 Prozent gesenkt.
- Beim Ersterwerb einer Immobilie wird keine Grunderwerbsteuer erhoben.
- Bauzinsen für eigengenutztes Wohneigentum werden als Altersvorsorgebeiträge steuerlich absetzbar.
- Staatlich unterstützte Nachrangdarlehen zur Bereitstellung von Eigenkapital beim Erwerb von Wohneigentum werden eingeführt.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
SPD 517
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Mehr Pflichten 5
- Die Landesbauordnung wird so angepasst, dass CO2-Bilanz, Flächeneffizienz und ökologische Standards bei der Förderung verbindlich berücksichtigt werden.
- Neue Bauprojekte berücksichtigen nach Möglichkeit Schwammstadt-Elemente wie Gründächer und Regenwasserspeicher.
- Neue Bauprojekte berücksichtigen, wo möglich, Schwammstadt-Elemente wie begrünte Dächer, unversiegelte Flächen oder Regenwasserspeicher.
- Eine angepasste Landesbauordnung macht klimaresilientes Bauen zur Regel.
- Bei Neubau und Sanierung wird barrierefreier Zugang verpflichtend berücksichtigt.
Linke 512
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
FDP 121
Mehr Geld 8
- Ein Paket zum Bürokratieabbau im Bauen reduziert Baustandards und umfasst Landesbauordnung und Baunebenrecht.
- In den Normungsgremien wird darauf hingewirkt, dass Folgekosten neuer Baunormen berücksichtigt werden.
- Die Wohnbauförderung des Landes wird stärker auf Eigenheimbau und Eigentumswohnungen ausgerichtet, ohne den sozialen Wohnungsbau zu vernachlässigen.
- Die Grunderwerbsteuer wird wieder auf 3,5 Prozent gesenkt.
- Bei der Grunderwerbsteuer wird ein Kaufpreisanteil von 500.000 Euro steuerfrei gestellt.
- Die Grunderwerbsteuer darf dem Erwerb von Wohneigentum nicht entgegenstehen.
- Der Grunderwerbsteuersatz wird auf 3,5 Prozent gesenkt.
- Bei der Grunderwerbsteuer wird ein Kaufpreisanteil von 500.000 Euro steuerfrei gestellt, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Bauvorschriften, die nicht gestrichen werden können, sollen flexibilisiert werden.
- Die Stellplatzverordnung wird vollständig kommunalisiert, sodass Kommunen mit Bauherren bedarfsgerechte Stellplatzschlüssel festlegen.
- Bauförderprogramme werden technologieoffen gestaltet, ohne einen Baustoff zu bevorzugen.
- In der Landesbauordnung wird eine Generalumbaunorm mit einheitlichen Regeln für Umbau, Sanierung und Umnutzung verankert.
- Dem Mietanstieg wird durch mehr private Bautätigkeit entgegengewirkt.
- Innovative Wohnformen sollen auch abweichend von bestehenden Bebauungsplänen ermöglicht und erprobt werden.
- Eine Planungsoffensive Bauland mobilisiert mit den Kommunen Flächen für Wohnungsbau und Unternehmensansiedlungen.
- Urbane Sondergebiete mit klaren Musterfestsetzungen ermöglichen die Verbindung von Wohnen und Arbeiten.
- Urbane Sondergebiete mit klaren Musterfestsetzungen sollen ermöglicht werden, die Wohnen und Arbeiten flexibel verbinden.
- Mit Reallaboren Bauen und Wohnen und Experimentierregionen sollen innovative Wohnprojekte frei von starren Regelungen und bürokratischen Hürden ermöglicht werden.
Weniger Pflichten 8
- Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen müssen in einem gesunden Verhältnis zu Kosten und Nutzen eines Bauprojekts stehen.
- Bauvorschriften, die nicht gestrichen werden können, sollen flexibilisiert werden.
- Ein Paket zum Bürokratieabbau im Bauen reduziert Baustandards und umfasst Landesbauordnung und Baunebenrecht.
- Über eine Experimentierklausel wird die Landesbauordnung in ausgewählten Kommunen ausgesetzt.
- Die Photovoltaik-Pflicht wird abgeschafft.
- In der Landesbauordnung wird eine Generalumbaunorm mit einheitlichen Regeln für Umbau, Sanierung und Umnutzung verankert.
- Innovative Wohnformen sollen auch abweichend von bestehenden Bebauungsplänen ermöglicht und erprobt werden.
- Mit Reallaboren Bauen und Wohnen und Experimentierregionen sollen innovative Wohnprojekte frei von starren Regelungen und bürokratischen Hürden ermöglicht werden.
FW 3
BSW 3
Koalitionsvertrag 317
Mehr Geld 6
- Bauen wird unter anderem durch einen „BW-Standard“ vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger.
- Ein neuer Gebäudetypus (BW-Standard) mit vereinfachten Standards wird eingeführt.
- Kommunen dürfen die Stellplatzpflicht bis auf null absenken.
- Beim Bund werden Freibeträge beim Ersterwerb von Wohneigentum gefordert.
- Familien erhalten beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohnraum eine Erstattung der Grunderwerbsteuer.
- Holzbauzuschläge werden verpflichtend in allen relevanten Förderprogrammen des Landes eingeführt.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Der Zugang zu Wohneigentum wird gezielt erleichtert.
- Rechtliche Klarheit für einen praktikablen Bestandsschutz wird geschaffen.
- Eine Überarbeitung des Baugesetzbuchs zugunsten von Innenentwicklung und Umbau wird gefordert.
- Mit dem „HeimVorteil BW“ wird der Ersterwerb von Wohneigentum gefördert.
- Anreize machen die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnraum attraktiver.
- Ein nachträglich entstandenes Biotop soll bestehendes Baurecht nicht einschränken.
- Für das privilegierte Bauen im Außenbereich werden Leitlinien zur Beschleunigung von Genehmigungen entwickelt.
Weniger Pflichten 9
- Bauen wird unter anderem durch einen „BW-Standard“ vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger.
- Ein neuer Gebäudetypus (BW-Standard) mit vereinfachten Standards wird eingeführt.
- Ein Reallabor Baurecht erprobt zeitlich und räumlich begrenzt vereinfachtes Baurecht.
- Kommunen dürfen die Stellplatzpflicht bis auf null absenken.
- Umbauten und Umnutzungen werden durch eine Anpassung der Landesbauordnung erleichtert.
- Das serielle Bauen wird durch Vereinfachungen vorangetrieben.
- Eine Überarbeitung des Baugesetzbuchs zugunsten von Innenentwicklung und Umbau wird gefordert.
- Die Sanierung von Bestandsgebäuden wird vereinfacht und beschleunigt.
- Ein nachträglich entstandenes Biotop soll bestehendes Baurecht nicht einschränken.
Bleibt wie bisher 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht