Bauherren und Käufer von Wohneigentum
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Rheinland-Pfalz
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 19
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 5
- Die Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnraum und die Aufstockung von Immobilien werden vereinfacht.
- Baurechtliche Verfahren für Eigentümer werden vereinfacht.
- Für den Wiederaufbau werden befristete Ausnahmeregeln im Bau-, Umwelt-, Denkmalschutz- und Vergaberecht geschaffen.
- Das Ahrtal soll schneller und mit weniger Hürden wiederaufgebaut werden.
- Das Baurecht soll vereinfacht werden.
SPD 36
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Die Möglichkeiten des Bau-Turbos des Bundes werden genutzt, um Kommunen bei der Baulandaktivierung zu unterstützen und schnell Baurecht zu schaffen.
- Mit dem Gebäudetyp E werden Möglichkeiten für innovatives und kostengünstiges Bauen eröffnet.
- Für neue Wohnformen und innovative Wohnprojekte werden Beratungsangebote bereitgestellt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
AfD 18
Mehr Geld 3
- Der Steuersatz von derzeit fünf Prozent des Kaufpreises wird auf 3,5 Prozent gesenkt.
- Über den Bundesrat soll ein Freibetrag auf die Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum eingeführt werden, der insbesondere die Zahl der Kinder berücksichtigt.
- Die Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer soll perspektivisch aufgehoben werden.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 4
Ohne klare Richtung 1
Grüne 38
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 5
- Wohnnutzung in Stadt- und Ortskernen wird erleichtert und intensiviert, um sie auch für Ladengewerbe attraktiver zu machen.
- Umbau, Aufstockung, Sanierung und Umnutzung von Gebäuden werden erleichtert.
- Vorgaben für Pkw-Stellplatznachweise werden vereinfacht.
- Serielle Lösungen für Bau und Sanierung werden stärker genutzt und die zugehörigen Bauvorgaben vereinfacht.
- Die Vorschriften zur Errichtung von Solaranlagen werden weiter vereinfacht.
Linke 32
Mehr Rechte oder Angebote 2
FW 22
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
FDP 219
Mehr Geld 3
- Für den erstmaligen Kauf oder Bau einer Wohnung oder eines Hauses wird eine Wohneigentumsförderung eingeführt, um insbesondere Familien den Eigentumserwerb zu erleichtern.
- Jeder Käufer oder Bauherr erhält eine Förderung von 10.000 Euro, höchstens jedoch 20.000 Euro.
- Die Förderbeträge können bei der Grunderwerbsteuer abgezogen oder auf Antrag über Banken und Sparkassen ausgezahlt werden.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Stillgelegte Strecken ohne wirtschaftliche Perspektive werden für andere Nutzungen wie Radwege oder Bebauung freigegeben.
- Für Bauvorhaben in vereinfachten Genehmigungsverfahren sollen verbindliche Entscheidungsfristen gelten.
- Ein vollständiger Bauantrag soll nach drei Monaten ohne fristgerechte Behördenreaktion als genehmigt gelten.
- Erweiterung, Aufstockung und Umwidmung von Gebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum dürfen nicht durch langwierige Genehmigungsverfahren behindert werden.
- Auf die Regulierung des Wohnungsmarkts durch Angebot und Nachfrage wird vertraut und vor allem der Neubau von Wohnraum unterstützt.
Weniger Pflichten 11
- Der Umfang genehmigungsfreier Baumaßnahmen soll erweitert werden.
- Um- und Ausbauten sowie Aufteilungen innerhalb bestehender Gebäude sollen nur noch anzeigepflichtig sein.
- Zusätzliche Treppenhäuser außerhalb von Gebäuden sollen ohne Genehmigung angebracht werden können, sofern Nachbarrechte nicht maßgeblich beeinträchtigt werden.
- Weitere Änderungen im Baugesetzbuch sollen zur Straffung von Genehmigungsverfahren und zur Vereinfachung bestehender Bebauungspläne genutzt werden.
- Für Dachausbau und die Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum soll keine Baugenehmigung mehr nötig sein.
- Für Um- und Ausbauten und Aufteilungen bestehender Gebäude wird die Genehmigung durch eine Anzeigepflicht ersetzt.
- Das Anbringen externer Treppenhäuser wird vereinfacht.
- Abweichungen von DIN-Normen in Privatgebäuden werden ermöglicht, soweit Dritte nicht eingeschränkt werden.
- Für Dachausbau und die Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum wird keine Baugenehmigung mehr verlangt.
- Der Wohnungsneubau wird durch Vereinfachung und Beschleunigung von Bauplanungen und Bauverfahren unterstützt.
- Dach- und Wandbegrünungen sollen ohne umfangreiche Genehmigungen möglich sein.
Mehr Pflichten 2
- Abweichungen von Bauleitplänen sollen nur möglich sein, wenn sie nach überschlägiger Prüfung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen haben.
- Abweichungen von Bauleitplänen sind nur zulässig, wenn sie für eine Beschleunigung erforderlich sind und nachbarschaftliche Interessen gewürdigt werden.
BSW 11
Koalitionsvertrag 15
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Innovatives, schnelleres und kostengünstigeres Bauen soll ermöglicht werden.
- Die Landesbauordnung wird in Anpassung an die Musterbauordnung neu gefasst, um einfaches und innovatives Bauen zu ermöglichen.
- Mit dem Gebäudetyp E werden im Bauordnungsrecht Möglichkeiten für kreatives und kostengünstiges Bauen eröffnet.
- Der Bau-Turbo zur Baulandaktivierung und für schnelleres Baurecht wird unterstützt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht