Bauherren und Käufer von Wohneigentum
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern
Ohne Einzug ins Parlament
CSU 27
Mehr Geld 4
- Beim Bund werden bessere steuerliche Bedingungen für Bau und Erwerb von Immobilien gefordert, etwa Länderspielräume bei Grunderwerb-, Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- Für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum soll zügig ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingeführt werden.
- Das Bayern-Darlehen mit Zinsverbilligung und Staatsbürgschaften für den Ersterwerb wird weitergeführt und ausgebaut.
- Zügig einen Grunderwerbsteuer-Freibetrag für den Ersterwerb selbstgenutzten Wohnraums einführen; das Landesprogramm richtet die Forderung im Kontext an den Bund.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
FW 210
Mehr Geld 5
- Die Freigrenze der Grunderwerbsteuer soll insbesondere für den sozialen Wohnungsbau angehoben werden.
- Der staatliche Zuschuss für den sozialen Wohnungsbau soll von 500 auf 750 Euro je Quadratmeter steigen.
- Im Wohnungsbau sollen höhere Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen werden.
- Bei Neubauten werden Photovoltaikanlagen auf den Dächern und eigene Speicherkapazitäten in den Häusern unterstützt.
- Bestehende Förderprogramme für Photovoltaik und Speicher an Neubauten werden optimiert und ausgebaut.
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
AfD 8
Mehr Geld 5
- Die Baukosten werden gesenkt.
- Für selbst genutzte Immobilien entfällt die Grunderwerbsteuer.
- Der Mietkauf beim Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums wird durch zinsgünstige KfW-Darlehen gefördert.
- Der Erwerb von Wohneigentum, auch als Altersvorsorge und besonders im ländlichen Raum, wird intensiv gefördert.
- Für die erste selbstgenutzte Immobilie entfällt die Grunderwerbsteuer.
Grüne 1013
Mehr Geld 6
- Geeignete Förderprogramme für Recycling- und nachhaltige Baustoffe werden aufgelegt.
- Ein flexibel einsetzbarer Sanierungsbonus fördert Kauf und Sanierung, Dämmung, Dacherneuerung und Fenstertausch bei bestehenden Häusern.
- Generationenübergreifende Wohnformen werden mit Programmen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt gefördert.
- Der Erwerb von Wohneigentum wird gefördert.
- Das Bestellerprinzip wird auch bei Maklergebühren für den Immobilienkauf eingeführt.
- Die Grunderwerbsteuer für den ersten selbst genutzten Wohnraum wird deutlich gesenkt.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Ein Gebäudetyp „E“ für normenreduziertes und experimentelles Bauen wird eingeführt.
- Für die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes und die Korrektheit des Energieausweises ist ein Nachweis zu erbringen.
- Die Verlässlichkeit der Angaben zu Gebäudeenergiegesetz und Energieausweis wird wirksam kontrolliert.
- Mehrgeschossige Gebäude, Dachausbauten, Aufstockungen und Gebäudeerweiterungen werden gefördert.
- Die Bayerische Bauordnung wird zu einer Umbauordnung weiterentwickelt, die klimaneutrales und klimapositives Bauen ermöglicht.
Weniger Pflichten 3
Mehr Pflichten 10
- Für Neubauten aller Art gilt eine Solarpflicht auf den Dachflächen.
- Notwendige Neubauten müssen klimaneutral sein.
- Bei Bauplanungen gilt grundsätzlich Bestand vor Neubau.
- Neubauten in Bayern sollen künftig nur noch mit Recycling- und nachhaltigen Baustoffen errichtet werden.
- Die Bayerische Bauordnung wird dafür novelliert.
- Die Nutzung von Solarenergie wird bei Neubau und beim Austausch der Dachhaut verpflichtend.
- Qualifizierte Freiflächengestaltungspläne werden Voraussetzung für alle öffentlichen und privaten Bauvorhaben.
- Flexible Grundrisse sollen bei Neubauten zum Standard werden.
- Die Bayerische Bauordnung erhöht die Vorgaben für den Anteil barrierefreier und rollstuhlgeeigneter Wohnungen.
- Die Bayerische Bauordnung erhöht den Anteil barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnungen.
SPD 26
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 3
- Auf Bundesebene wird eine neue Gebäudeklasse E eingeführt, um Planung und Bau zu entbürokratisieren und zu beschleunigen.
- Typengenehmigungen beschleunigen modulares und serielles Bauen.
- Die Bayerische Bauordnung wird entschlackt und modernisiert, um bezahlbaren Wohnungsbau zu erleichtern und zu beschleunigen.
FDP 6332
Mehr Geld 8
- Die Grunderwerbsteuer für die erste selbst genutzte Immobilie wird abgeschafft.
- Bauen soll schneller, einfacher, günstiger, flexibler und individueller möglich sein.
- Starre Effizienzstandards für Gebäude werden durch einen Fokus auf niedrige Vorlauftemperaturen und Emissionseffizienz ersetzt.
- Die Baukosten sollen gesenkt werden.
- Beim Neubau geförderter Wohnungen werden Arbeitszimmer ab sechs Quadratmetern zusätzlich gefördert.
- Digitale Systeme zur Optimierung von Planungs- und Bauprozessen werden gefördert.
- Vorschriften, die massive Baukosten verursachen, werden nach Prüfung abgeschwächt oder gestrichen.
- Mit Baupotenzialregistern, digitalem, seriellem und modularem Bauen, Gebäudetyp E und Entbürokratisierung soll mehr, schneller und günstiger gebaut werden.
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Der Erwerb von Wohneigentum soll erleichtert werden.
- Der Grunderwerb für Privatpersonen, Genossenschaften und andere Bauwillige wird vereinfacht.
- Bauen soll schneller, einfacher, günstiger, flexibler und individueller möglich sein.
- Typengenehmigungen für serielles Bauen werden forciert.
- Ein in den letzten fünf Jahren in einem anderen Bundesland genehmigtes und gebautes Gebäude kann nach demselben Muster in Bayern schnell genehmigt und errichtet werden.
- Kleinteilige Nachverdichtung durch Aufstockungen und Baulückennutzung wird ermöglicht und gefördert.
- Baugenehmigungsverfahren werden nach niederländischem Vorbild massiv beschleunigt.
- Für die Prüfung von Bauanträgen gelten Fristen, nach deren Ablauf der Antrag automatisch als angenommen gilt.
- Nach Einreichung eines Bauantrags darf gebaut werden, wenn die Behörde binnen acht Wochen (vereinfachtes Verfahren: vier Wochen) keine Einwände erhebt.
- Die Genehmigungsfiktion gilt für alle Verfahren im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.
- Ein neuer Gebäudetyp E (einfach/experimentell) wird eingeführt.
- Beim Gebäudetyp E können Planer und Bauherren vereinbaren, nur die Schutzziele der Bauordnung zugrunde zu legen.
- Beim Gebäudetyp E kann die Einhaltung weiterer Normen individuell vereinbart werden.
- Gemeinden sollen gute städtebauliche Verdichtungen zulassen.
- Wohn- und Mischgebiete werden in den Baugebietstyp Urbane Gebiete umgewandelt, um Nachverdichtung zu erleichtern und Zersiedelung zu verhindern.
Weniger Pflichten 19
- Der Grunderwerb für Privatpersonen, Genossenschaften und andere Bauwillige wird vereinfacht.
- Baurecht und Baunormung werden entschlackt.
- Dach- und Fassadenbegrünung kann in gewissem Rahmen als Ausgleichs- und Abstandsfläche angerechnet werden.
- Starre Effizienzstandards für Gebäude werden durch einen Fokus auf niedrige Vorlauftemperaturen und Emissionseffizienz ersetzt.
- Überbordende gesetzliche Bauanforderungen werden reduziert und entrümpelt.
- Bauvorgaben umfassen künftig nur noch Mindestkriterien.
- Typengenehmigungen für serielles Bauen werden forciert.
- Landesspezifische Sonderregelungen etwa im Abstandsflächenrecht werden abgeschafft.
- Ein in den letzten fünf Jahren in einem anderen Bundesland genehmigtes und gebautes Gebäude kann nach demselben Muster in Bayern schnell genehmigt und errichtet werden.
- Vorschriften, die massive Baukosten verursachen, werden nach Prüfung abgeschwächt oder gestrichen.
- Modulares und serielles Bauen wird durch Harmonisierungen im Baurecht vereinfacht.
- Beim Gebäudetyp E können Planer und Bauherren vereinbaren, nur die Schutzziele der Bauordnung zugrunde zu legen.
- Beim Gebäudetyp E kann die Einhaltung weiterer Normen individuell vereinbart werden.
- Bei Einzelobjekten können Ressourcen des Quartiers etwa bei erneuerbarer Energie, Mobilitätskonzepten und Nachbarschaftshilfe mitbewertet werden.
- Mit Baupotenzialregistern, digitalem, seriellem und modularem Bauen, Gebäudetyp E und Entbürokratisierung soll mehr, schneller und günstiger gebaut werden.
- Attraktive Verdichtungsvorhaben wie die Überbauung von Brachen, Parkflächen oder Supermärkten dürfen nicht an formalen Anforderungen scheitern.
- Der Einsatz nachhaltiger, innovativer Baustoffe im Neubau wird in der Bayerischen Bauordnung überarbeitet und vereinfacht.
- Wohn- und Mischgebiete werden in den Baugebietstyp Urbane Gebiete umgewandelt, um Nachverdichtung zu erleichtern und Zersiedelung zu verhindern.
- Die Landesregierung setzt sich für die Abschaffung rechtlicher Hürden für Recycling-Beton bei privaten Bauvorhaben ein.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
- Bei akuter Überlastung kann die Baubehörde die Frist mit ausführlicher Begründung um höchstens acht Wochen verlängern.
- Die Geltungsdauer von Baugenehmigungen in der Bayerischen Bauordnung wird verkürzt, um Spekulation einzudämmen.
- Neue Überschwemmungsgebiete werden ausgewiesen, mit Eigenrisiko beim Bauen.
Mehr Pflichten 4
- Die beim Bau verursachte CO2-Menge muss innerhalb von zehn Jahren nach Fertigstellung wieder eingespart werden (zehnjährige CO2-Abschreibung).
- Digitale und maschinenlesbare Bauanträge sollen zur Regel werden.
- Die Geltungsdauer von Baugenehmigungen in der Bayerischen Bauordnung wird verkürzt, um Spekulation einzudämmen.
- Nachverdichtungen sollen neben mehr Wohnraum auch die Qualität des Quartiers verbessern.
Linke 812
Mehr Geld 2
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 7
- Beim Neubau gilt eine verbindliche Sozialwohnungsquote von mindestens 50 Prozent.
- Für Neubauten wird eine Solarpflicht eingeführt.
- Für Neubauten wird eine Solarpflicht eingeführt.
- Für den Wohnungsneubau wird ein Stellplatzschlüssel für sichere Fahrradabstellanlagen festgelegt.
- Bei der staatlichen Wohnraumförderung werden die geltenden DIN-Normen zur Barrierefreiheit vollständig umgesetzt.
- Die kommunale Wohnraumförderung wird an einen Inklusionsvorbehalt geknüpft.
- Im Städtebau gilt das Agent-of-Change-Prinzip, nach dem heranrückende Neubebauung selbst für den Lärmschutz sorgen muss.
Koalitionsvertrag 110
Mehr Geld 6
- Auf die Wohnungsnot wird mit Hilfen für privaten Eigentumserwerb, staatlichem Wohnungsbau und sozialer Wohnraumförderung reagiert.
- Bau und Erwerb von Eigenheimen werden durch eine deutliche Ausweitung der Zinsverbilligungsprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt gefördert.
- Die Bodenrichtwerte werden kostenlos einsehbar gemacht.
- Das Bayerische Holzbauförderprogramm wird auf weitere klimaneutrale Baustoffe ausgeweitet.
- Für Bau und Erwerb von Immobilien sollen bessere Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen werden.
- Die Grunderwerbsteuer soll dem Erwerb oder Bau einer Immobilie für Familie und Alter nicht entgegenstehen.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 4
- Im Baurecht soll es mehr Freiheit geben.
- Das bayerische Baurecht soll modernisiert werden, damit Bauen deutlich einfacher und schneller geht.
- Umnutzungen, Aufstockungen und Mitarbeiterwohnungsbau sollen deutlich einfacher werden.
- Für experimentelle und einfache Baulösungen werden mehr Spielräume geschaffen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht