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Opfer von Gewalt

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke ​128
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Regelmäßige externe Überprüfungen des Gewaltschutzes werden sichergestellt.
  2. Die medizinische Versorgung nach sexualisierter Gewalt wird verbessert.
  3. Anonyme und vertrauliche Spurensicherung ist in Berlin flächendeckend, dezentral und rund um die Uhr verfügbar.
  4. Gewalt gegen Frauen, Mädchen, nicht-binäre, intergeschlechtliche und trans Personen wird wirksam bekämpft und Betroffene werden umfassend geschützt.
  5. Gewalthilfegesetz und Istanbul-Konvention werden konsequent durch alle Senatsverwaltungen umgesetzt.
  6. Per Bundesratsinitiative wird das Gewalthilfegesetz auf trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen sowie geflüchtete und migrierte Betroffene ausgeweitet.
  7. Wirksame Maßnahmen gegen Hassgewalt werden fest in der IGSV verankert.
  8. Unabhängige Meldestellen für queerfeindliche Gewalt werden ausgebaut.
  9. Opferberatungsstellen werden gestärkt, damit Betroffene auch ohne Anzeige Hilfe erhalten.
  10. Der Bedrohung iranischer Aktivist*innen durch Anhänger des iranischen Regimes und islamistischen Angriffen auf Demokratie- und Menschenrechtsakteure wird entgegengetreten.
  11. Opfer rechter Gewalt und von Hasskriminalität erhalten ein Bleiberecht.
  12. Die Hürden für eine eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis für von Gewalt betroffene Frauen werden gesenkt.
  13. In allen Unterkünften bestehen Kinder- und Gewaltschutzkonzepte.
  14. Kinder- und Gewaltschutzkonzepte in Unterkünften werden mit Geflüchtetenorganisationen und Sozialverbänden weiterentwickelt.
  15. Schutz- und Therapieangebote für Betroffene werden ausgebaut.
  16. Die Erstellung und Verbreitung KI-generierter sexualisierter Inhalte ohne Zustimmung wird gesetzlich strikt geregelt.
  17. Betroffene von Hassgewalt werden besser unterstützt und erhalten bei Bedarf unkompliziert finanzielle Hilfe.
  18. Die Gewaltschutzambulanz wird ausgebaut.
  19. Polizeigewalt wird unabhängig aufgeklärt und mit Gegenmaßnahmen beantwortet.
  20. Der Polizeibeauftragte erhält Untersuchungs- und Ermittlungsbefugnisse zur Aufklärung rechtswidriger Gewalt und Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsbehörden.
  21. Der Opferschutz für Betroffene von Straftaten wird effektiver gestaltet.
  22. Bestehende Opferschutzangebote werden finanziell besser ausgestattet.
  23. Die Kommunikation der zuständigen staatlichen Stellen mit Betroffenen von Straftaten wird verbessert.
  24. Rechte Raumnahme in Berlin wird zurückgedrängt, die demokratische Zivilgesellschaft gestärkt und Betroffene werden geschützt.
  25. Beratungsangebote, Opferhilfe, Register, unabhängige Archive und anonyme Beschwerdestellen gegen Rechtsextremismus werden strukturell und finanziell gestärkt und ausgeweitet.
  26. Für rechtsextreme Vorkommnisse in der Jugendarbeit werden klare Handlungsanweisungen, Zuständigkeiten und Meldeketten geschaffen.
  27. Die parlamentarische Untersuchung zum Neukölln-Komplex wird in der nächsten Wahlperiode weitergeführt.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
CDU ​123
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Auf Bundesebene wird eine Weiterentwicklung des Strafrechts angestrebt, insbesondere die Einführung des Merkmals der Ausnutzung körperlicher Überlegenheit bei schweren Gewaltdelikten.
  2. Schutzmaßnahmen wie Kontaktverbote werden konsequent angewendet.
  3. Schutzmaßnahmen wie Kontaktverbote werden durch technische Mittel ergänzt.
  4. Der Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Hochrisiko-Gefährdern wird ausgeweitet, damit Kontakt- und Näherungsverbote überwacht und Verstöße frühzeitig erkannt werden.
  5. Opfer von Wiederholungstätern werden auf Wunsch mit Technik ausgestattet, die warnt, wenn sich ein gewalttätiger Täter nähert.
  6. Der Schutz von Gewaltopfern wird gestärkt.
  7. Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt werden ressortübergreifend umgesetzt.
  8. Es werden zusätzliche Schutzplätze für Gewaltopfer geschaffen.
  9. Beratungs- und Interventionsangebote für Gewaltopfer werden ausgebaut.
  10. In Berlin wird ein zehntes Frauenhaus geschaffen.
  11. Die rechtliche Situation von Betroffenen häuslicher Gewalt wird verbessert.
  12. Betroffene häuslicher Gewalt sollen schnell eine neue Wohnung bekommen.
  13. Opfer sollen schneller und mit weniger Bürokratie aus gemeinsamen Mietverträgen aussteigen können.
  14. Ein gewalttätiges Elternteil erhält keinen Zugriff auf die neue Wohnanschrift.
  15. Die Bekämpfung digitaler Gewalt, insbesondere gegen Frauen, wird verstärkt.
  16. Die Strategien zur Bekämpfung digitaler Gewalt werden weiterentwickelt.
  17. Bestehende Beratungsangebote zu digitaler Gewalt werden ausgebaut.
  18. Psychische und digitale Gewalt werden umfassend strafrechtlich erfasst.
  19. Neue Formen digitaler Gewalt wie digitale Belästigung, Mobbing in sozialen Medien und Deepfakes werden bekämpft.
  20. Gesetzliche Lücken bei neuen Formen digitaler Gewalt werden geschlossen.
  21. Digitale Notrufsäulen werden flächendeckend ausgebaut.
  22. Ein stiller Notruf wird ermöglicht.
  23. Besonders schutzbedürftige Personen sollen besser vor Gewalt und Belästigung geschützt werden.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne ​337
Mehr Rechte oder Angebote 37
  1. Arbeitsausbeutung und Menschenhandel werden wirksam bekämpft, mit dem Schutz der Betroffenen im Mittelpunkt.
  2. Betroffene von Arbeitsausbeutung sollen frühzeitig identifiziert, geschützt und aus ausbeuterischen Strukturen herausgelöst werden.
  3. Betroffene von Arbeitsausbeutung dürfen nicht kriminalisiert oder als illegale Beschäftigte behandelt werden.
  4. Klare Weiterverweisungsstrukturen zu Beratung, medizinischer Versorgung und Rechtsdurchsetzung werden geschaffen.
  5. Schutz und Unterstützung Betroffener erfolgen unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft in Strafverfahren.
  6. Bei der Polizei werden nach spanischem Vorbild standardisierte Verfahren im Umgang mit geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt etabliert.
  7. Schutzmaßnahmen werden regelbasiert angeordnet und nicht von individuellen Gefährdungseinschätzungen einzelner Beamter abhängig gemacht.
  8. Die elektronische Fußfessel mit Benachrichtigungsmöglichkeit für die betroffene Person wird eingeführt.
  9. Krankenhauspersonal, insbesondere in Notaufnahmen, wird fortgebildet, um Gewalteinwirkungen früh zu erkennen und Betroffene zu beraten.
  10. Das Gewalthilfegesetz wird konsequent umgesetzt.
  11. Die Bundesmittel für das Gewalthilfegesetz werden für zusätzliche Maßnahmen ausgegeben.
  12. Schutz, Beratung und Unterbringung müssen unabhängig vom Aufenthaltsstatus zugänglich sein.
  13. Zugänge zu Schutz, Beratung und Unterbringung werden barrierefrei, mehrsprachig, diskriminierungsfrei und traumasensibel gestaltet.
  14. Der Grundsatz „Wer schlägt, der geht“ wird in Justiz, Jugendämtern und Polizei konsequenter umgesetzt.
  15. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verankern den Grundsatz „Wer schlägt, der geht“ in ihren Mietverträgen.
  16. Auf Bundesebene wird angestrebt, Catcalling unter Strafe zu stellen.
  17. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene digitaler Gewalt werden ausgebaut.
  18. Berlinweite Melde- und Dokumentationsstrukturen für digitale Gewalt werden gestärkt.
  19. Vertrauensbildende Maßnahmen sollen die Anzeigebereitschaft bei queerfeindlichen Übergriffen erhöhen.
  20. Fälle rechter Gewalt sollen ernst genommen, als politisch motivierte Straftaten erfasst, zügig aufgeklärt und ohne weitere Viktimisierung bearbeitet werden.
  21. Informations- und Beratungsangebote für Betroffene rechter Gewalt werden gestärkt.
  22. Melderegister-Sperrungen für Betroffene rechter Gewalt werden vereinfacht.
  23. Opferberatungsstellen werden gestärkt.
  24. Polizei und Justiz sollen rechte Straftaten schnell erkennen, konsequent verfolgen und Betroffene transparent über Handlungsoptionen und Ermittlungsschritte informieren.
  25. Eine zentrale Meldestelle für digitale Gewalt wird als Kompetenzzentrum eingerichtet, das Meldungen aufnimmt und die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden koordiniert.
  26. Öffentliche Kulturbetriebe werden unterstützt, proaktiv gegen sexualisierten Machtmissbrauch und Diskriminierung vorzugehen.
  27. Bundesmittel zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes werden nicht zur Haushaltsentlastung, sondern für zusätzliche Gewalthilfemaßnahmen verwendet.
  28. Mit Bundesmitteln werden zwei neue Frauenhäuser in Berlin eröffnet.
  29. Gewalt eines Elternteils gegen den anderen wird in familiengerichtlichen Verfahren berücksichtigt.
  30. Die Einrichtung eines Betroffenenrats für Betroffene sexualisierter Gewalt auf Landesebene wird geprüft.
  31. Antisemitischen oder diskriminierenden Aussagen, Gewalt und Vandalismus an Hochschulen wird mit Präventionskonzepten vorgebeugt.
  32. Fälle von Polizeigewalt und willkürlichem Handeln werden ernsthaft aufgearbeitet.
  33. Ein Opferschutzgesetz unterstützt Opfer von Straftaten proaktiv und schützt sie vor weiterer Gewalt.
  34. Maßnahmen zur Gewaltprävention und zur Unterstützung von Gewaltbetroffenen unter den Beschäftigten werden gefördert.
  35. Ein Landesopferschutzgesetz gibt Betroffenen von Straftaten einen Rechtsanspruch auf Unterstützung.
  36. Das Landesopferschutzgesetz schreibt einen proaktiven Ansatz fest und verankert Prävention und Täterarbeit gesetzlich.
  37. Das Landesopferschutzgesetz schafft eine Rechtsgrundlage für die schnelle und sichere Weitergabe personenbezogener Daten für passgenaue Unterstützung.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 3
SPD ​​13
BSW ​​6
FDP ​110
Koalitionsvertrag ​325
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Gegen Diskriminierung und alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen werden Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Opferschutz ergriffen.
  2. Für von Gewalt betroffene Frauen, ihre Kinder und weitere von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffene werden ausreichend Schutzplätze bereitgestellt, auch für Menschen mit Behinderungen.
  3. Die Beratung gegen Zwangsheiraten wird weiter gefördert.
  4. Weitere Zufluchtswohnungen werden eingerichtet, auch bei häuslicher Gewalt in queeren Partnerschaften.
  5. Der Einsatz von Bodycams in privatem Wohnraum, insbesondere bei häuslicher Gewalt, wird rechtssicher geregelt.
  6. Der finale Rettungsschuss der Polizei soll als Ultima Ratio rechtssicher geregelt werden.
  7. Per Bundesratsinitiative soll das Strafgesetzbuch um einen Tatbestand der Bedrohung von Zeugen und Gerichtspersonen ergänzt werden.
  8. Betroffene von „Feindeslisten“ werden frühzeitig informiert.
  9. Betroffene von „Feindeslisten“ werden durch Meldesperren geschützt.
  10. Täterinnen und Täter im Zusammenhang mit „Feindeslisten“ werden konsequent strafrechtlich verfolgt.
  11. Polizeiliche Maßnahmen bei Gewalt gegen Frauen und Stalking werden ausgeschöpft und erweitert.
  12. Der ressortübergreifende Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt und sexuellem Kindesmissbrauch wird verbessert.
  13. Für den Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt und Kindesmissbrauch wird eine landesgesetzliche Regelung angestrebt.
  14. Betroffene von Partnerschaftsgewalt, häuslicher und sexualisierter Gewalt werden gestärkt.
  15. Zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt wird zielgerichtete Täterarbeit geleistet.
  16. Online-Beratungsangebote zu digitaler Gewalt werden vorangebracht, auch mit Blick auf sexualisierte Inhalte.
  17. Die digitale Kompetenz von Schutzeinrichtungen für Gewaltbetroffene wird gestärkt.
  18. Der Fonds zur Unterstützung von Betroffenen extremistischer Gewalt wird ausgebaut.
  19. Die Bearbeitung von Anträgen nach dem Opferentschädigungsgesetz wird beschleunigt.
  20. Die Finanzierung von Gewaltschutzambulanz, Kinderschutzambulanzen und Childhood-Haus wird verstetigt und dem steigenden Bedarf angepasst.
  21. Die Gewaltschutzambulanz soll zu einem interdisziplinären Gewaltschutzzentrum ausgebaut werden.
  22. Eine digitale Gewaltschutzambulanz soll eingerichtet werden.
  23. Die gesundheitliche Versorgung nach geschlechtsspezifischer Gewalt wird verbessert.
  24. Das proaktive Beratungsangebot nach häuslicher Gewalt wird auf weitere Notaufnahmen ausgeweitet.
  25. Die Arbeit der Gewaltschutzambulanz wird ausgebaut.
Ohne klare Richtung 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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