Opfer von Gewalt
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Brandenburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Brandenburg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
SPD00
BSW00
Ohne Einzug ins Parlament
Linke00
FW00
AfD 3
CDU 19
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Wer sich für den Staat engagiert oder ein Amt hat und angegriffen wird, erhält Unterstützung.
- Die Strukturen des Opferschutzes werden verzahnt und ausgebaut.
- Opferhilfevereine erhalten regelmäßig finanzielle Hilfe.
- Nach schweren Gewalt- und Sexualdelikten gibt es schnelle therapeutische Hilfe ohne großen Verwaltungsaufwand.
- Bei Gerichtsverhandlungen gibt es psychosozialen Beistand.
- Das Gesetz gegen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen wird konsequent angewandt, etwa mit elektronischer Aufenthaltsüberwachung in Hochrisikofällen.
- Die Opferhilfe wird ausgebaut.
- Vertrauliche Spurensicherung nach Sexualdelikten wird auch für unter 18-Jährige weiterentwickelt.
- Missbrauch und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen werden konsequent verfolgt.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne 15
Mehr Rechte oder Angebote 15
- In der Verbraucherzentrale Brandenburg soll eine Anlaufstelle für Betroffene von Phishing, Identitätsdiebstahl und Datenlecks geschaffen werden.
- Gegenüber rechter Gewalt soll null Toleranz gelten und Betroffene sollen geschützt werden.
- Es soll eine Stelle „Opferschutzbeauftragte*r des Landes“ eingerichtet werden, an die sich Opfer rechter Gewalt wenden können.
- Nach sächsischem Vorbild soll eine Zentrale Ansprechstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus eingerichtet werden.
- Bei der Generalstaatsanwaltschaft soll es feste Ansprechpersonen für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus geben.
- Bei Straftaten gegen politisch oder gemeinwohlorientiert engagierte Menschen soll der Rechtsstaat konsequent aufklären und verfolgen.
- Eine Stelle „Opferschutzbeauftragte*r des Landes“ soll eingerichtet werden.
- Nicht-polizeiliche Hilfsstrukturen für Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, Obdachlosigkeit und häusliche Gewalt sollen gestärkt werden.
- Betreuungsangebote sollen Opfer häuslicher Gewalt beim Ausstieg aus der Gewaltsituation und bei der Traumabewältigung unterstützen.
- Die Zahl der Frauenhausplätze soll an den Bedarf angepasst werden.
- Beratungsangebote gegen Gewalt an Frauen sollen in allen Regionen ausgebaut werden.
- Polizei, Verwaltung und Justiz sollen mehr Schulungen zum Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt erhalten.
- Engagierte in den Kirchen, die sich für Reformen, Frauen- und Queerrechte sowie Missbrauchsaufklärung und Prävention einsetzen, werden besonders unterstützt.
- Für von häuslicher Gewalt betroffene queere Menschen werden Zufluchtsorte geschaffen.
- An Hochschulen wird konsequenter gegen Belästigung und Gewalt vorgegangen.
FDP 9
Mehr Rechte oder Angebote 9
- An Schulen wird eine Null-Toleranz-Strategie gegen Mobbing verfolgt.
- Lehrkräfte werden regelmäßig im Erkennen und Bekämpfen von Mobbing geschult.
- Beratungs- und Hilfsangebote gegen häusliche Gewalt werden nachhaltig gestärkt.
- Ein länderübergreifendes Online-Register erleichtert die Abfrage freier Frauenhausplätze.
- Nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention werden ausreichend Frauenhausplätze sichergestellt.
- Eine Studie ermittelt den Bedarf an Männer- und Jugendschutzeinrichtungen in Brandenburg.
- Aufklärungskampagnen zu häuslicher Gewalt werden finanziert.
- Die Zahl des ausgebildeten Personals in Schutzeinrichtungen wird erhöht.
- Die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im kirchlichen Umfeld wird nicht allein den Kirchen überlassen.
Koalitionsvertrag 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Opfern von Straftaten wird Unterstützung proaktiv angeboten, nicht erst auf deren Anfrage.
- In Abstimmung mit dem Bund wird die elektronische Aufenthaltsüberwachung als gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme, insbesondere im Gewaltschutzgesetz, eingeführt.
- Die Istanbul-Konvention wird in Brandenburg weiter umgesetzt.
- Das Bundesgewalthilfegesetz wird im Rahmen der Landeszuständigkeiten verlässlich ausgestaltet.
- Die Unterstützungsstrukturen für von Gewalt betroffene Menschen werden bedarfsgerecht ausgebaut.
- Die im Gewalthilfegesetz normierten Hilfesysteme werden auf- und ausgebaut.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht