Opfer von Gewalt
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
AfD00
Ohne Einzug ins Parlament
Grüne 112
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Schulen werden bei der Umsetzung von Konzepten gegen Mobbing und Gewalt unterstützt.
- Ein Landesbetroffenenrat für Betroffene sexualisierter Gewalt wird eingerichtet.
- Erfahrungen und Perspektiven Betroffener sollen dauerhaft in politische Entscheidungen und in die Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfestrukturen einfließen.
- Eine flächendeckende Versorgung mit Frauenhäusern soll erreicht werden.
- Programme für Frauen, die von Menschenhandel und Zwangsprostitution betroffen sind, werden unterstützt.
- Eine landesweit kostenlose, vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt wird angestrebt.
- Das Gewalthilfegesetz des Bundes wird im Land konsequent umgesetzt.
- Flächendeckend werden genügend Frauen- und Kinderschutzhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen sichergestellt.
- Mobile Unterstützungsangebote für Gewaltbetroffene werden ausgebaut.
- Beratungsstellen für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt werden gestärkt und finanziell gut ausgestattet.
- Diskriminierung, strafbare Inhalte einschließlich KI-generierter Inhalte im Netz und Angriffe auf Personen des öffentlichen Lebens sollen konsequent aufgedeckt werden.
- Beratungsstellen und Projekte gegen Hasskriminalität werden verlässlich finanziert.
CDU 42
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
SPD 119
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Die Zahl der Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen wird erhöht.
- Die Zahl der Frauen- und Kinderschutzhäuser wird erhöht.
- Die Zahl der Gewaltschutzambulanzen wird erhöht.
- In jedem Landkreis soll es mindestens einen Frauenhausplatz pro 10.000 Einwohner geben.
- Schutz- und Präventionsmaßnahmen gegen häusliche Gewalt werden flächendeckend verfügbar gemacht.
- Ein starkes Gewalthilfesystem für Frauen wird geschaffen.
- Polizisten werden verpflichtend im sensiblen Umgang mit Opfern von Hasskriminalität geschult.
- Ein landesweites Meldetool für Betroffene von Hassgewalt wird eingerichtet.
- Die Polizeiführung setzt ein klares Zeichen, dass sexuelle Belästigung nicht geduldet wird.
- Eine Dienstvorschrift der Polizei zum Umgang mit sexueller Belästigung wird erlassen.
- Gewalt und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung wird gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften entgegengetreten.
- Opfer antisemitischer Übergriffe werden beraten.
- Der Täter-Opfer-Ausgleich wird ausgeweitet.
- Die Verarbeitung persönlicher Daten von Opfern und Zeugen durch Analyseplattformen wird ausgeschlossen.
- Der Schutz vor sexualisierter Gewalt an Hochschulen wird durch klare Regeln und Verankerung im Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht gestärkt.
- Es werden unabhängige landesweite Anlauf- oder Ombudsstellen für Gleichstellung und sexualisierte Gewalt eingerichtet, die auch dem Breitensport offenstehen.
- Der Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport hat höchste Priorität.
- Aufarbeitung, Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention sexualisierter Gewalt im Sport werden gestärkt.
- Es werden klare Verhaltensrichtlinien zum Schutz vor Grenzverletzungen benötigt.
Ohne klare Richtung 1
Linke 16
Mehr Geld 2
- Gewaltambulanzen mit vertraulicher, kostenloser Beweissicherung und medizinischer Soforthilfe bei sexualisierter und häuslicher Gewalt werden flächendeckend angeboten.
- Vertrauliche und kostenlose Beweissicherung und medizinische Soforthilfe bei sexualisierter und häuslicher Gewalt werden flächendeckend angeboten.
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Bei der Wohnungssuche darf niemand diskriminiert werden.
- Besonders schutzbedürftige Menschen in Wohnungsnot, etwa von Gewalt betroffene Frauen, werden gestärkt.
- Gewaltambulanzen mit vertraulicher, kostenloser Beweissicherung und medizinischer Soforthilfe bei sexualisierter und häuslicher Gewalt werden flächendeckend angeboten.
- Hochschulen gehen klar gegen Diskriminierung, Mobbing, rechte Hetze und sexuelle Belästigung vor.
- Der Missbrauchsskandal des Deutschen Turnerbunds in Baden-Württemberg wird aufgearbeitet und zieht Konsequenzen nach sich.
- Im ganzen Land entstehen örtliche Anlaufstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.
- Die Anlaufstellen erhalten gesetzlich verankerte Standards und eine verbindliche Finanzierung durch das Land statt befristeter Projektförderung.
- Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Wohnprojekte für gewaltbetroffene Frauen erhalten ausreichend Plätze und eine einzelfallunabhängige Finanzierung.
- Das Land erstellt einen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt.
- Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und FLINTA* gibt es wohnortnah, mindestens in jedem Landkreis.
- Das Zustimmungsprinzip „Nur Ja heißt Ja“ wird im Sexualstrafrecht konsequent umgesetzt.
- Polizei, Justiz und Gesellschaft werden für sexualisierte Gewalt besser sensibilisiert.
- Beratungsstellen und Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt werden verlässlich finanziert.
- Vertrauliche und kostenlose Beweissicherung und medizinische Soforthilfe bei sexualisierter und häuslicher Gewalt werden flächendeckend angeboten.
- Betroffene von Diskriminierung und rassistischer oder sexualisierter Polizeigewalt erhalten eine Beweiserleichterung.
- Entwaffnung und Deeskalation werden zentraler Gegenstand der Polizeiausbildung.
FDP 5
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Für Schulabsentismus und Gewalt werden Unterstützungsstrukturen mit Ansprechpartnern und verbindlichen Verfahrensregeln geschaffen.
- Missbrauchsfälle im Sport werden konsequent aufgearbeitet und strukturelle Änderungen zur Vorbeugung umgesetzt.
- Der Datenschutz von Opfern und Zeugen in Gerichtsverfahren soll gestärkt werden.
- Bis zu einer bundesweiten Regelung soll das Polizeigesetz die Anordnung einer elektronischen Fußfessel auch bei häuslicher Gewalt ermöglichen.
- Kinderschutz, Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Opferschutz werden als Schwerpunkt der Sozial- und Gesellschaftspolitik verankert.
FW 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Gewaltprävention im Netz mit Aufklärung, Medienkompetenz und Präventionskonzepten soll ab der Grundschule fester Bestandteil der schulischen Bildung sein.
- Ein funktionierendes Gewalthilfegesetz mit präventivem Ansatz wird geschaffen.
- Für von Gewalt betroffene Frauen werden mehr gesicherte Aufenthalts- und Schutzräume geschaffen.
BSW 9
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Das Land übernimmt klare Verantwortung für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
- Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen erhalten eine dauerhafte, auskömmliche Finanzierung.
- Schutzräume für von Gewalt betroffene Frauen dürfen nicht an Kapazitätsgrenzen scheitern.
- Der Schutz vor Gewalt gilt als staatliche Kernaufgabe und nicht als freiwillige Leistung der Kommunen.
- Gewaltambulanzen werden langfristig abgesichert und landesweit ausgebaut, auch mit telemedizinischen Angeboten.
- Ein flächendeckendes, qualitativ und finanziell abgesichertes System aus Schutzunterkünften, Fachberatungsstellen und Notfallversorgung wird geschaffen.
- Gewaltambulanzen werden langfristig abgesichert und landesweit ausgebaut.
- Geschlechtsspezifische Gewalt, Gewalt bei Sportveranstaltungen, in Jugendgruppen und im Netz wird mit ganzheitlichen Konzepten vom Kindesalter an bekämpft.
- Die Istanbul-Konvention ist Maßstab für den Gewaltschutz und ihre Umsetzungsdefizite werden behoben.
Koalitionsvertrag 110
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Finanzielle und personelle Ressourcen werden bereitgestellt, um Prävention, Intervention und Repression zu verzahnen und die elektronische Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt sicherzustellen.
- Zum Schutz Betroffener von Hasskriminalität wird ein stärkerer Fokus auf Opfer- und Tätergruppen gelegt.
- Der Opferschutz wird umfassend gestärkt und ausgebaut.
- Der Kampf gegen Gewalt an Frauen, Femizide und häusliche sowie digitale Gewalt wird intensiviert.
- Landesaktionsplan und EU-Gewaltschutzrichtlinie werden zu einem umfassenden Präventions- und Schutzansatz verzahnt.
- Der Schutz vor digitaler Gewalt, auch durch Künstliche Intelligenz, wird gezielt ausgebaut.
- Der Kampf gegen Zwangsverheiratungen und Genitalverstümmelungen wird verstärkt.
- Beratungsangebote für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution werden ausgebaut.
- Der Ausbau von Kooperationskrankenhäusern für die verfahrensunabhängige Spurensicherung wird vorangetrieben.
- Behördenübergreifende Zusammenarbeit wie Fallkonferenzen soll Hochrisikofälle häuslicher Gewalt besser erkennen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht