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Opfer von Gewalt

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne ​112
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 12
Ohne klare Richtung 1
CDU ​42
SPD ​119
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Die Zahl der Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen wird erhöht.
  2. Die Zahl der Frauen- und Kinderschutzhäuser wird erhöht.
  3. Die Zahl der Gewaltschutzambulanzen wird erhöht.
  4. In jedem Landkreis soll es mindestens einen Frauenhausplatz pro 10.000 Einwohner geben.
  5. Schutz- und Präventionsmaßnahmen gegen häusliche Gewalt werden flächendeckend verfügbar gemacht.
  6. Ein starkes Gewalthilfesystem für Frauen wird geschaffen.
  7. Polizisten werden verpflichtend im sensiblen Umgang mit Opfern von Hasskriminalität geschult.
  8. Ein landesweites Meldetool für Betroffene von Hassgewalt wird eingerichtet.
  9. Die Polizeiführung setzt ein klares Zeichen, dass sexuelle Belästigung nicht geduldet wird.
  10. Eine Dienstvorschrift der Polizei zum Umgang mit sexueller Belästigung wird erlassen.
  11. Gewalt und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung wird gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften entgegengetreten.
  12. Opfer antisemitischer Übergriffe werden beraten.
  13. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird ausgeweitet.
  14. Die Verarbeitung persönlicher Daten von Opfern und Zeugen durch Analyseplattformen wird ausgeschlossen.
  15. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt an Hochschulen wird durch klare Regeln und Verankerung im Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht gestärkt.
  16. Es werden unabhängige landesweite Anlauf- oder Ombudsstellen für Gleichstellung und sexualisierte Gewalt eingerichtet, die auch dem Breitensport offenstehen.
  17. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport hat höchste Priorität.
  18. Aufarbeitung, Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention sexualisierter Gewalt im Sport werden gestärkt.
  19. Es werden klare Verhaltensrichtlinien zum Schutz vor Grenzverletzungen benötigt.
Ohne klare Richtung 1
Linke ​​16
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Bei der Wohnungssuche darf niemand diskriminiert werden.
  2. Besonders schutzbedürftige Menschen in Wohnungsnot, etwa von Gewalt betroffene Frauen, werden gestärkt.
  3. Gewaltambulanzen mit vertraulicher, kostenloser Beweissicherung und medizinischer Soforthilfe bei sexualisierter und häuslicher Gewalt werden flächendeckend angeboten.
  4. Hochschulen gehen klar gegen Diskriminierung, Mobbing, rechte Hetze und sexuelle Belästigung vor.
  5. Der Missbrauchsskandal des Deutschen Turnerbunds in Baden-Württemberg wird aufgearbeitet und zieht Konsequenzen nach sich.
  6. Im ganzen Land entstehen örtliche Anlaufstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.
  7. Die Anlaufstellen erhalten gesetzlich verankerte Standards und eine verbindliche Finanzierung durch das Land statt befristeter Projektförderung.
  8. Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Wohnprojekte für gewaltbetroffene Frauen erhalten ausreichend Plätze und eine einzelfallunabhängige Finanzierung.
  9. Das Land erstellt einen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt.
  10. Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und FLINTA* gibt es wohnortnah, mindestens in jedem Landkreis.
  11. Das Zustimmungsprinzip „Nur Ja heißt Ja“ wird im Sexualstrafrecht konsequent umgesetzt.
  12. Polizei, Justiz und Gesellschaft werden für sexualisierte Gewalt besser sensibilisiert.
  13. Beratungsstellen und Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt werden verlässlich finanziert.
  14. Vertrauliche und kostenlose Beweissicherung und medizinische Soforthilfe bei sexualisierter und häuslicher Gewalt werden flächendeckend angeboten.
  15. Betroffene von Diskriminierung und rassistischer oder sexualisierter Polizeigewalt erhalten eine Beweiserleichterung.
  16. Entwaffnung und Deeskalation werden zentraler Gegenstand der Polizeiausbildung.
Weniger Pflichten 1
FDP ​​5
FW ​​3
BSW ​​9
Koalitionsvertrag ​110

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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