Opfer von Gewalt
Personen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CSU00
Ohne Einzug ins Parlament
CDU und CSU 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Offene Aufrufe zur Gewalt gegen den Staat sowie Angriffe auf Eigentum Dritter oder kritische Infrastrukturen werden nicht zugelassen.
- Opfer häuslicher Gewalt, gerade Frauen und Kinder, sollen nicht allein gelassen werden.
- Gegen häusliche Gewalt soll ein Sicherheitskonzept entwickelt werden.
- Die elektronische Fußfessel soll verstärkt eingesetzt werden, damit Gewalttäter gegen Frauen Abstand zu ihren ehemaligen Partnerinnen halten.
- Die Telekommunikationsüberwachung soll ausgeweitet werden, insbesondere bei Wohnungseinbruchsdiebstahl und beim Enkeltrick.
- Die Funkzellenauswertung soll ausgeweitet werden, insbesondere bei Wohnungseinbruchsdiebstahl und beim Enkeltrick.
AfD 2
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
SPD 118
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Die strafrechtliche Position von Opfern sexualisierter Gewalt wird gestärkt.
- Jede sexuelle Handlung ohne eindeutiges Einverständnis wird unter Strafe gestellt.
- Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt werden im Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigt.
- Erhebliche sexuelle Belästigungen wie Catcalling werden unter Strafe gestellt.
- Das Gewaltschutzgesetz wird zum besseren Schutz Betroffener häuslicher Gewalt und Nachstellungen verschärft.
- Elektronische Fußfesseln werden zum Schutz vor Tätern häuslicher Gewalt eingesetzt.
- Aufenthaltsverbote und Hausarreste dienen dem Schutz vor Tätern häuslicher Gewalt.
- Geschlechtsspezifische Gewalt soll EU-weit als Straftatbestand festgeschrieben werden.
- Ein bundesweiter Rechtsanspruch sichert Betroffenen jederzeit Zugang zu Schutzunterkünften wie Frauenhäusern und zu Beratungsstellen.
- Die Vorbeugung gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wird ausgebaut.
- Betroffene von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung erhalten schnell Schutz und Hilfe.
- Für Opfer häuslicher Gewalt gibt es Erleichterungen bei Residenzpflicht und Wohnsitzauflage.
- Das eigenständige, vom Ehegatten unabhängige Aufenthaltsrecht wird praxistauglicher ausgestaltet.
- Gegen digitale Gewalt wird konsequent vorgegangen.
- Ein digitales Gewaltschutzgesetz wird geschaffen.
- Strafbarkeitslücken bei bildbasierter Gewalt werden geschlossen.
- Ein Verbandsklagerecht soll die effektive Durchsetzung der Rechte Betroffener digitaler Gewalt ermöglichen.
- Im Strafverfahren muss die Wohn- oder Aufenthaltsanschrift Betroffener von Hassdelikten nicht mehr durch Akteneinsicht offengelegt werden.
Weniger Pflichten 2
Grüne 218
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Der Schutz vor Mobbing wird verbessert.
- Eine Reform der Impressumspflicht zur Offenlegung der Wohnanschrift wird geprüft, um vor Nachstellungen und Stalking zu schützen.
- Es wird ein digitales Gewaltschutzgesetz geschaffen.
- Alle Betroffenen von Partnerschafts-, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt und ihre Kinder erhalten einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
- Mit Bundesbeteiligung werden gemeinsam mit den Ländern kostenfreie Hilfen wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen flächendeckend sichergestellt.
- Partnerschaftsgewalt wird in Sorge- und Umgangsverfahren nach einer Trennung verpflichtend berücksichtigt.
- Annäherungsverbote bei häuslicher Gewalt werden effektiv kontrolliert und durchgesetzt, auch mit der elektronischen Fußfessel.
- Vergewaltigungsopfer erhalten flächendeckend qualifizierte medizinische Notfallversorgung einschließlich anonymer Spurensicherung und der „Pille danach“.
- Ein Betroffenenrat für häusliche Gewalt kann die Perspektive der Betroffenen in Politik und Prävention einbringen.
- Die Verbreitung KI-generierter oder echter Nacktbilder gegen den Willen der Betroffenen wird grundsätzlich strafbar.
- Besitz und Verbreitung von Bildmaterial, das die Vergewaltigung einer erwachsenen Person zeigt, werden rechtssicher unter Strafe gestellt.
- Opfer von Menschenhandel erhalten ein sicheres Bleiberecht unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft im Strafverfahren.
- Angebote für Opfer rechter und rassistischer Gewalt werden gefordert.
- Die Arbeit der Opfer- und Ausstiegsangebote wird finanziell gestärkt und mit einem Demokratiefördergesetz dauerhaft gesetzlich abgesichert.
- Die staatliche Unterstützung für Opfer von Terrorismus und deren Angehörige wird gestärkt und finanziell abgesichert.
- Der internationale Einsatz gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt soll verstärkt werden.
- Überlebende sexualisierter Gewalt sollen besser unterstützt werden.
- Die Umsetzung der Istanbul-Konvention soll vorangetrieben werden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Linke 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Im Sorge- und Umgangsrecht soll der Gewaltschutz verankert werden.
- Die Istanbul-Konvention wird in Deutschland vollständig umgesetzt.
- Das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ wird gesetzlich verankert.
- Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt wird als Querschnittsaufgabe aller Politikbereiche verstanden.
- Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen enthalten Awareness-Konzepte gegen sexualisierte Gewalt.
- Einsatzprotokolle und Polizeivideos werden bei Treuhandstellen aufbewahrt.
SSW 11
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Vorurteile, Fremdenhass, Antisemitismus und Gewalt werden geächtet und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft.
- Außergerichtliche Streitbeilegung wie Mediation und Täter-Opfer-Ausgleich wird gestärkt.
- Präventionsmaßnahmen und gesellschaftliches Umdenken bekämpfen die Kernursache geschlechtsspezifischer Gewalt.
- Für Gewalttäter wird eine elektronische Fußfessel eingeführt.
- Fachberatungsstellen werden besser ausgestattet, damit Opfer digitaler Gewalt Technikberatung und Hilfe erhalten.
- Bundesweit wird ein Hochrisiko-Bewertungsinstrument eingeführt, um häusliche Gewalt vor schweren Eskalationen und Femiziden zu erkennen.
- Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Jugendämter und Hilfesysteme werden für Hochrisikofälle häuslicher Gewalt weiter sensibilisiert.
- Personenbezogene Daten zu Hochrisikofällen häuslicher Gewalt werden besser zwischen Behörden ausgetauscht.
- Für geschlechtsspezifische Gewalt und Femizide wird umfassend sensibilisiert.
- Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu geschlechtsspezifischer Gewalt in Bildung und Medien wird verbessert.
- Die staatliche Unterstützung für Beratungsstellen für Opfer extremistischer Angriffe wird ausgebaut.
BSW 5
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Gewaltschutz- und Hilfesysteme für Frauen werden ausgebaut.
- Die Zahl der Schutzwohnungen und Frauenhausplätze wird deutlich erhöht.
- Die Bezeichnung eines Sexualstraftäters als „Mann“ durch Presse oder Opfer wird nicht strafrechtlich verfolgt.
- Die Polizei soll trotz Personalmangels wieder Kriminalitätsopfer unterstützen und schwere Straftaten verfolgen können.
FDP 2
FW 13
Mehr Rechte oder Angebote 3
Koalitionsvertrag 119
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Der Opferschutz im Strafprozess wird verbessert.
- Strafbarkeitslücken etwa bei bildbasierter sexualisierter Gewalt werden geschlossen.
- Der Tatbestand der Nachstellung wird verschärft.
- Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz wird verschärft.
- Im Gewaltschutzgesetz wird eine bundeseinheitliche Grundlage für die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell geschaffen.
- Im Gewaltschutzgesetz wird eine Grundlage für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter geschaffen.
- Die Verwendung von GPS-Trackern wird in den Stalking-Paragraphen aufgenommen.
- Der Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen soll grundsätzlich erhöht werden.
- Geprüft wird ein erweiterter strafrechtlicher Schutz vor erheblicher verbaler und nicht-körperlicher sexueller Belästigung.
- Ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz verbessert die Rechtsstellung Betroffener.
- Die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten soll ermöglicht werden.
- Geprüft wird, ob bei Akteneinsicht im Strafverfahren bei bestimmten Delikten auf die Angabe der Wohnanschrift verzichtet werden kann.
- Für Opfer häuslicher Gewalt soll es Erleichterungen bei Residenzpflicht und Wohnsitzauflage geben.
- Die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes wird mit Ländern, Trägern und Einrichtungen eng begleitet, insbesondere beim Akteneinsichtsrecht und der Aufarbeitungspflicht der Institutionen.
- Die Aufarbeitung der Misshandlungen von Kindern bei Kuraufenthalten zwischen 1950 und 1990 durch die „Initiative Verschickungskinder“ wird unterstützt.
- Die Gewaltschutzstrategie des Bundes wird zu einem Nationalen Aktionsplan fortentwickelt.
- Die anonyme Spurensicherung soll Betroffenen ermöglichen, Spuren ohne Strafanzeige sichern zu lassen.
- Gegen Doping, Manipulation sowie jede Form von Gewalt und Missbrauch im Sport wird entschieden vorgegangen.
- Ein weltweites Folterverbot wird angestrebt.
Weniger Pflichten 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht