Opfer von Gewalt
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
SPD 12
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Gewaltberatungsstellen werden flächendeckend ausgebaut.
- Die Bundesinitiative für einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz wird unterstützt.
- Das Schutznetz aus Beratungsstellen, Frauen- und Mädchenhäusern und Schutzwohnungen wird mit den Kommunen ausgebaut und professionalisiert.
- Von Gewalt betroffene Frauen haben Anspruch auf professionelle Begleitung zu einem gewaltfreien und unabhängigen Leben.
- Das Prinzip „Wer schlägt, geht“ wird mit der Wegweisung konsequent umgesetzt.
- Die Opferperspektive und die Rechte von Opfern im Strafverfahren werden gestärkt.
- Die psychosoziale Prozessbegleitung wird gestärkt.
- Der Täter-Opfer-Ausgleich wird gestärkt.
- Die Opferhilfe wird gestärkt.
- Die Angebote für Opfer werden stärker vernetzt und leichter zugänglich gemacht.
- Opfer werden in gerichtlichen Verfahren organisatorisch und strukturell, etwa durch besondere Ansprechpartner, vor unnötiger Belastung geschützt.
- Zum Schutz von Opfern werden Videovernehmungen verstärkt eingesetzt.
CDU 218
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Die Angebote der Betroffenenberatung für Menschen, die bereits Gewalt erlebt haben, werden erweitert.
- Anlaufstellen gegen Hasskriminalität nach dem Vorbild zentraler Stellen werden auf Landkreise und kreisfreie Städte ausgeweitet.
- Opfer von Sexualstraftaten sollen zu dem Erlebten nur einmal vernommen werden müssen.
- Alle Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, erhalten eine intensivere Betreuung.
- Spezialisierte Beratungsstellen für Betroffene extremistischer Gewalt werden verstetigt und ausgebaut.
- Das Netzwerk ProBeweis für Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt wird gefördert und ausgebaut.
- Eine verlässliche bundeseinheitliche Regelung zur Leistungsfähigkeit und Qualitätssicherung von Frauenhäusern, Frauennotrufen und Frauenberatungsstellen wird angestrebt.
- Opfer einer Sexualstraftat erhalten einen rechtlichen Pflichtbeistand.
- Bei Erstvernehmungen von Opfern von Sexualstraftaten wird eine Videoaufzeichnung angestrebt.
- Das Gewaltschutzgesetz wird um das Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung erweitert.
- Eine angstfreie Aussagesituation für Verletzte wird ermöglicht.
- Opfern wird schneller zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche nach einer Straftat verholfen.
- Die Istanbul-Konvention wird besser umgesetzt, um Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, häusliche Gewalt zu beenden und Täter strafrechtlich zu verfolgen.
- Geeignete Wohnangebote für Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, werden ausgebaut.
- Eine länderübergreifende Unterbringung für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder wird etabliert.
- Risiken eines Tötungsdelikts im häuslichen Kontext sollen frühzeitig identifiziert werden.
- Suchtpotenziale und Cybermobbing werden bei der Medienerziehung in den Blick genommen.
- Cybermobbing wird entgegengewirkt, indem Schulsozialarbeit und Polizei gezielt fortgebildet werden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne 116
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Qualifizierungsangebote für Beratungsstellen ermöglichen betroffenen Frauen eine wohnortnahe Beratung zu Gewalt unter der Geburt.
- Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird durch einen regelmäßigen kriminologischen Sicherheitsbericht ergänzt, der sich besonders auf Delikte gegen verletzliche Personen richtet.
- Die Opferperspektive wird in Strafverfahren stärker berücksichtigt.
- Die audiovisuelle Vernehmung von Opferzeuginnen und Opferzeugen wird flächendeckend sichergestellt.
- Initiativen zur Unterstützung von Betroffenen von Straftaten werden gefördert.
- Für alle Betroffenen von Straftaten gibt es möglichst wohnortnahe Beratungs- und Unterstützungsangebote.
- Für Meldung, Anzeige und statistische Erfassung von Hassdelikten werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen.
- Für Betroffene von Hassrede werden zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsangebote geschaffen.
- Opfer rechter Gewalt erhalten ein gesichertes Bleiberecht.
- Für Opfer queerspezifischer Gewalt wird eine zivilgesellschaftliche Anlaufstelle geschaffen.
- Gewaltschutz wird als ressortübergreifende Aufgabe verankert.
- Eine Gesamtstrategie „Frei leben ohne Gewalt“ zum Gewaltschutz wird umgesetzt.
- Die Beratungsstrukturen für von Gewalt betroffene und bedrohte Frauen werden ausgebaut und ihre Finanzierung gesichert.
- Beratungs- und Unterstützungsstrukturen stehen auch für Anliegen geflüchteter gewaltbetroffener Frauen bereit.
- Spezialisierung und Schwerpunktbildung bei Gerichten und Strafverfolgungsbehörden werden vorangebracht, um organisierten Menschenhandel wirksamer zu bekämpfen.
- Für bedrohte politisch Engagierte werden zentrale Beratungsstrukturen für Selbstmanagement und psychosoziale Beratung geschaffen.
AfD 17
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Kriminelle Aktionen von Organisationen und Vereinen gegen Tierhalter werden sofort staatsanwaltschaftlich verfolgt.
- Mehr Anlaufstellen für Kinder, die Opfer von Cybermobbing oder Internetkriminalität wurden, werden geschaffen.
- Mit Frauen, die durch eine Gewalttat schwanger geworden sind, wird besonders sensibel umgegangen.
- Der Opfer- und Zeugenschutz wird gestärkt.
- Wer vor Gericht aussagt, soll dadurch nicht erneut zum Opfer werden.
- Jedes Opfer erhält als Nebenkläger im Strafverfahren kostenfrei einen Opferanwalt.
- Traumatisierte Personen erhalten eine intensivere und individuell angepasste Opferbetreuung.
Weniger Rechte oder Angebote 1
FDP 27
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Die Strafverfolgung sexualisierter Gewalt wird effektiver gestaltet und Betroffene, vor allem Kinder, werden besser geschützt.
- Polizei und Justiz werden für den Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt stärker sensibilisiert.
- Opfer sexualisierter Gewalt erhalten vereinfachten Zugang zu wohnortnaher, niedrigschwelliger anonymer Spurensicherung.
- Einrichtungen der Opferhilfe und des Opferschutzes werden in der Öffentlichkeit bekannter gemacht.
- Über das neue Sozialgesetzbuch XIV zur sozialen Entschädigung wird besser aufgeklärt.
- In einem Modellprojekt wird in Niedersachsen eine zentrale Gewaltschutzambulanz als Anlaufstelle für Gewaltopfer eingerichtet.
- Frauenhäuser stellen öffentlich klar, dass sie auch Beratung für von Gewalt betroffene oder bedrohte Mädchen und Frauen leisten.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Linke 110
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen nach traumatischen Erfahrungen sowie Präventionsarbeit sollen ausreichend finanziert werden.
- Es werden ausreichende und bedarfsgerechte Frauenhausplätze geschaffen.
- Die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt wird gesichert und aufgestockt.
- In jedem Landkreis, jeder kreisfreien Stadt und jeder Großstadt gibt es mindestens ein Frauenhaus.
- Jede Stadt ab 30.000 Einwohnern erhält ein landesfinanziertes Beratungszentrum zu sexualisierter Gewalt und Belästigung in Beruf und Ehrenamt.
- Projekte gegen Diskriminierung und Gewalt im Sport werden gefördert.
- Täter-Opfer-Ausgleichsprogramme werden ausgebaut.
- In allen Regionen sollen gesonderte Beratungsangebote für sexuell verfolgte Menschen, vor allem Frauen und Mädchen, geschaffen werden.
FW 3
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 3
Koalitionsvertrag 117
Mehr Rechte oder Angebote 17
- Für die Hochschulen werden verlässliche Standards für Diskriminierungs- und Gewaltfreiheit geschaffen.
- Eine Koordinierungsstelle wird eingerichtet, um Gewaltschutz als ressortübergreifende Aufgabe zu verankern.
- Auf Bundesebene wird ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt angestrebt.
- Die Voraussetzungen für ein humanitäres Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt werden geprüft.
- Der Kampf gegen sexuelle Gewalt und Übergriffe wird ein Schwerpunkt polizeilicher Arbeit.
- Für den Kampf gegen sexuelle Gewalt werden zusätzliche personelle, technische und finanzielle Ressourcen bereitgestellt.
- Die Forschungs- und Dokumentationsstelle FoDEx wird beauftragt, auf Wunsch der Angehörigen eine Neubewertung von neun Todesopfern seit 1990 mit möglicher rechtsextremer Tatmotivation zu prüfen.
- Die Stärkung der Stelle für Schutz vor sexualisierter Gewalt bei der Sportjugend im Landessportbund mit erweiterten Kompetenzen für physische und psychische Gewalt wird geprüft.
- Die Auskunftsrechte von Betroffenen von Hasskriminalität, insbesondere gegenüber der Staatsanwaltschaft, werden gestärkt.
- Der Schutz privater Adressen von Betroffenen von Hasskriminalität wird vereinfacht.
- Strafverfahren wegen Gewaltdelikten werden nach Möglichkeit beschleunigt.
- Die Möglichkeiten zur audiovisuellen Vernehmung von Opferzeuginnen und Opferzeugen werden erweitert.
- Die psychosoziale Prozessbegleitung wird weiter gefördert.
- Kindlichen Opfern von Straftaten wird eine Aussage im geschützten Rahmen ermöglicht, etwa in Childhood-Häusern oder per Videovernehmung.
- Opfer von Hate Speech werden stärker unterstützt, etwa durch Beratungsangebote oder prozessbegleitende Maßnahmen.
- Der Täter-Opfer-Ausgleich wird gestärkt.
- Zivilgesellschaftliche Initiativen, die Beratung und Unterstützung für Opfer anbieten, werden gefördert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht