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Opfer von Gewalt

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​​12
CDU ​218
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Die Angebote der Betroffenenberatung für Menschen, die bereits Gewalt erlebt haben, werden erweitert.
  2. Anlaufstellen gegen Hasskriminalität nach dem Vorbild zentraler Stellen werden auf Landkreise und kreisfreie Städte ausgeweitet.
  3. Opfer von Sexualstraftaten sollen zu dem Erlebten nur einmal vernommen werden müssen.
  4. Alle Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, erhalten eine intensivere Betreuung.
  5. Spezialisierte Beratungsstellen für Betroffene extremistischer Gewalt werden verstetigt und ausgebaut.
  6. Das Netzwerk ProBeweis für Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt wird gefördert und ausgebaut.
  7. Eine verlässliche bundeseinheitliche Regelung zur Leistungsfähigkeit und Qualitätssicherung von Frauenhäusern, Frauennotrufen und Frauenberatungsstellen wird angestrebt.
  8. Opfer einer Sexualstraftat erhalten einen rechtlichen Pflichtbeistand.
  9. Bei Erstvernehmungen von Opfern von Sexualstraftaten wird eine Videoaufzeichnung angestrebt.
  10. Das Gewaltschutzgesetz wird um das Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung erweitert.
  11. Eine angstfreie Aussagesituation für Verletzte wird ermöglicht.
  12. Opfern wird schneller zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche nach einer Straftat verholfen.
  13. Die Istanbul-Konvention wird besser umgesetzt, um Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, häusliche Gewalt zu beenden und Täter strafrechtlich zu verfolgen.
  14. Geeignete Wohnangebote für Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, werden ausgebaut.
  15. Eine länderübergreifende Unterbringung für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder wird etabliert.
  16. Risiken eines Tötungsdelikts im häuslichen Kontext sollen frühzeitig identifiziert werden.
  17. Suchtpotenziale und Cybermobbing werden bei der Medienerziehung in den Blick genommen.
  18. Cybermobbing wird entgegengewirkt, indem Schulsozialarbeit und Polizei gezielt fortgebildet werden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne ​116
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Qualifizierungsangebote für Beratungsstellen ermöglichen betroffenen Frauen eine wohnortnahe Beratung zu Gewalt unter der Geburt.
  2. Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird durch einen regelmäßigen kriminologischen Sicherheitsbericht ergänzt, der sich besonders auf Delikte gegen verletzliche Personen richtet.
  3. Die Opferperspektive wird in Strafverfahren stärker berücksichtigt.
  4. Die audiovisuelle Vernehmung von Opferzeuginnen und Opferzeugen wird flächendeckend sichergestellt.
  5. Initiativen zur Unterstützung von Betroffenen von Straftaten werden gefördert.
  6. Für alle Betroffenen von Straftaten gibt es möglichst wohnortnahe Beratungs- und Unterstützungsangebote.
  7. Für Meldung, Anzeige und statistische Erfassung von Hassdelikten werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen.
  8. Für Betroffene von Hassrede werden zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsangebote geschaffen.
  9. Opfer rechter Gewalt erhalten ein gesichertes Bleiberecht.
  10. Für Opfer queerspezifischer Gewalt wird eine zivilgesellschaftliche Anlaufstelle geschaffen.
  11. Gewaltschutz wird als ressortübergreifende Aufgabe verankert.
  12. Eine Gesamtstrategie „Frei leben ohne Gewalt“ zum Gewaltschutz wird umgesetzt.
  13. Die Beratungsstrukturen für von Gewalt betroffene und bedrohte Frauen werden ausgebaut und ihre Finanzierung gesichert.
  14. Beratungs- und Unterstützungsstrukturen stehen auch für Anliegen geflüchteter gewaltbetroffener Frauen bereit.
  15. Spezialisierung und Schwerpunktbildung bei Gerichten und Strafverfolgungsbehörden werden vorangebracht, um organisierten Menschenhandel wirksamer zu bekämpfen.
  16. Für bedrohte politisch Engagierte werden zentrale Beratungsstrukturen für Selbstmanagement und psychosoziale Beratung geschaffen.
Ohne klare Richtung 1
AfD 1​7
FDP ​27
Linke ​110
FW ​​3
Koalitionsvertrag ​117
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Für die Hochschulen werden verlässliche Standards für Diskriminierungs- und Gewaltfreiheit geschaffen.
  2. Eine Koordinierungsstelle wird eingerichtet, um Gewaltschutz als ressortübergreifende Aufgabe zu verankern.
  3. Auf Bundesebene wird ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt angestrebt.
  4. Die Voraussetzungen für ein humanitäres Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt werden geprüft.
  5. Der Kampf gegen sexuelle Gewalt und Übergriffe wird ein Schwerpunkt polizeilicher Arbeit.
  6. Für den Kampf gegen sexuelle Gewalt werden zusätzliche personelle, technische und finanzielle Ressourcen bereitgestellt.
  7. Die Forschungs- und Dokumentationsstelle FoDEx wird beauftragt, auf Wunsch der Angehörigen eine Neubewertung von neun Todesopfern seit 1990 mit möglicher rechtsextremer Tatmotivation zu prüfen.
  8. Die Stärkung der Stelle für Schutz vor sexualisierter Gewalt bei der Sportjugend im Landessportbund mit erweiterten Kompetenzen für physische und psychische Gewalt wird geprüft.
  9. Die Auskunftsrechte von Betroffenen von Hasskriminalität, insbesondere gegenüber der Staatsanwaltschaft, werden gestärkt.
  10. Der Schutz privater Adressen von Betroffenen von Hasskriminalität wird vereinfacht.
  11. Strafverfahren wegen Gewaltdelikten werden nach Möglichkeit beschleunigt.
  12. Die Möglichkeiten zur audiovisuellen Vernehmung von Opferzeuginnen und Opferzeugen werden erweitert.
  13. Die psychosoziale Prozessbegleitung wird weiter gefördert.
  14. Kindlichen Opfern von Straftaten wird eine Aussage im geschützten Rahmen ermöglicht, etwa in Childhood-Häusern oder per Videovernehmung.
  15. Opfer von Hate Speech werden stärker unterstützt, etwa durch Beratungsangebote oder prozessbegleitende Maßnahmen.
  16. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird gestärkt.
  17. Zivilgesellschaftliche Initiativen, die Beratung und Unterstützung für Opfer anbieten, werden gefördert.
Bleibt wie bisher 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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