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Opfer von Gewalt

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​315
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 14
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
SPD ​​12
Grüne ​216
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Ein wirksames Konzept zur Bekämpfung von Hasskriminalität wird vorgelegt.
  2. Es werden qualifizierte, lokal verankerte Kontaktstellen für queere Opfer von Hasskriminalität und Gewalt geschaffen.
  3. Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung wird mit allen Mitteln bekämpft.
  4. Eine personell gut ausgestattete Beratungsstruktur für Betroffene von Hassrede wird aufgebaut.
  5. Bei Staatsanwaltschaft und Polizei werden speziell geschulte Ansprechpersonen für Betroffene von Hatespeech eingesetzt.
  6. Zu den Aufgaben der oder des Landesbeauftragten gehört die Aufarbeitung vergangener sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, auch in der Kirche.
  7. Betroffenen stehen bei der Polizei kompetente Ansprechpersonen zur Seite.
  8. Die gerichtsverwertbare vertrauliche Beweissicherung wird flächendeckend und wohnortnah umgesetzt.
  9. Das Hilfesystem wird so weiterentwickelt, dass Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt die nötige Unterstützung erhalten.
  10. Schutz- und Unterstützungsstrukturen für männliche Gewaltopfer werden ausgebaut.
  11. Die Interventionsstellen werden zu Anlaufstellen für alle Opfer häuslicher Gewalt unabhängig vom Geschlecht weiterentwickelt.
  12. Ein neues Opferschutzgesetz stärkt den Opferschutz.
  13. Eine personell gut ausgestattete Melde- und Beratungsstruktur für Betroffene von Hatespeech wird geschaffen.
  14. Der Kampf gegen physische, psychische und sexualisierte Gewalt im Sport wird gestärkt.
  15. Das Programm „Schweigen schützt die Falschen“ wird gemeinsam mit dem Landessportbund weiterentwickelt.
  16. Regelmäßige Dialogformate und Fan-Hearings sollen die Kooperation der Beteiligten verbessern und das Engagement gegen Gewalt, Diskriminierung und Hass im Sport stärken.
Ohne klare Richtung 2
FDP ​114
Mehr Rechte oder Angebote 14
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Linke ​​10
Koalitionsvertrag ​727
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Die bekannt gewordenen Fälle sexualisierter Gewalt in kirchlichen Institutionen sollen vollumfänglich aufgeklärt werden.
  2. Die Peer-Beratung wird gestärkt.
  3. Für Opfer werden zusätzliche Therapieplätze geschaffen, um Wartezeiten zu verkürzen.
  4. Bestehende Schutzlücken beim Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt werden identifiziert und geschlossen.
  5. Von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen müssen Unterstützung und Schutz finden.
  6. Die Strukturen von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen werden weiterentwickelt und bedarfsgerecht ausgebaut.
  7. Die Kapazitäten der Frauenhäuser werden bedarfsgerecht erhöht.
  8. Die Unterstützung für von Gewalt betroffene Männer wird weiter ausgebaut.
  9. Die anonyme Spurensicherung soll flächendeckend ausgebaut werden.
  10. Das Opferschutzportal wird weiterentwickelt.
  11. Fortbildungen für Lehrkräfte und multiprofessionelles Personal zum Erkennen von Missbrauch werden ausgebaut.
  12. Die Befreiung von Opfern aus anhaltenden Missbrauchs- und Gewaltsituationen hat höchste Priorität.
  13. Angebote für Gewaltopfer zur Verarbeitung der erlebten Gewalt werden gestärkt.
  14. Häusliche Gewalt wird konsequent geahndet.
  15. Ein niedrigschwelliges Angebot zur Anzeigenerstattung für Betroffene von Hass wird eingerichtet, möglichst über ein bundesweites Portal.
  16. Eine Beratungsstelle für Opfer von Hate Speech wird geschaffen.
  17. Betroffene politisch motivierter Gewalt werden geschützt.
  18. Für Synagogen und andere gefährdete Orte gibt es Schutzkonzepte.
  19. Es wird auf eine Ausweitung des Rechts auf psychosoziale Prozessbegleitung hingewirkt.
  20. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird gestärkt.
  21. Ein neues Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetz stärkt Opferschutz und Resozialisierung.
  22. Für Opferschutz und Resozialisierung werden einheitliche Standards geschaffen.
  23. Die Beratungsstruktur gegen Rechtsextremismus wird finanziell deutlich gestärkt.
  24. Für von Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe Betroffene werden unmittelbare unabhängige Ansprechpersonen vor Ort benannt.
  25. Im Einvernehmen mit dem Bund wird ein Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Personen, etwa jesidische Frauen und Kinder, aufgelegt.
  26. Gedenkorte für die Opfer von Rechtsextremismus werden unterstützt.
  27. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport wird ausgebaut.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​436
Mehr Rechte oder Angebote 36
  1. Erwachsene, die in Kindheit oder Jugend Opfer sexualisierter Gewalt wurden, sollen eine Stimme bekommen.
  2. Polizeieinsätze, bei denen Menschen getötet oder lebensgefährlich verletzt werden, sollen unabhängig untersucht werden.
  3. Ermittlungen zu Polizeieinsätzen mit Todesfolge oder lebensgefährlichen Verletzungen sollen von einer nicht benachbarten Kreispolizeibehörde geführt werden.
  4. Die Erinnerungskultur umfasst auch die Opfer von Verbrechen vor und nach der NS-Zeit.
  5. Die Istanbul-Konvention wird konsequent umgesetzt.
  6. Der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt wird gestärkt.
  7. Jede von Gewalt betroffene oder bedrohte Frau und ihre minderjährigen Kinder erhalten die benötigte Unterstützung.
  8. Frauenhäuser, Frauenberatungs- und Interventionsstellen werden weiter ausgebaut.
  9. Das Gewalthilfegesetz des Bundes wird auf Landesebene konsequent umgesetzt.
  10. Der notwendige Ausbau von Frauenhausplätzen wird bis 2032 sichergestellt.
  11. Alle Gewaltbetroffenen erhalten unabhängig von Wohnort, Behinderung, Herkunft, Fluchtgeschichte oder Geschlechtsidentität schnellen Zugang zu Schutz und Beratung.
  12. Polizei und Justiz verfolgen Gewalt gegen Frauen konsequent.
  13. Schnelle Ermittlungen und Verfahren bei Gewalt gegen Frauen werden gestärkt.
  14. Die Risikoeinschätzung bei Gewalt gegen Frauen wird verbessert.
  15. Nach spanischem Vorbild werden Spezialgerichte gegen häusliche Gewalt eingerichtet, die familien- und strafrechtliche Verfahren verzahnen.
  16. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung zum Schutz vor Partnerschaftsgewalt wird evaluiert und bei Bedarf ausgebaut.
  17. Betroffene sollen vor allen Gewaltformen wirksam geschützt, unterstützt und ernst genommen werden.
  18. Digitale Gewalt wird wirksamer bekämpft und genauso hart bestraft wie analoge Gewalt.
  19. Bildbasierte sexualisierte Gewalt wird klar strafbar.
  20. Plattformen müssen rechtswidrige Inhalte einschließlich Hate Speech zügig löschen.
  21. Plattformen müssen Betroffene digitaler Gewalt bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen.
  22. Betroffene sowie Beschäftigte von Beratungsstellen und Frauenhäusern erhalten praktisches Wissen zum Schutz vor digitaler Gewalt.
  23. Verpflichtende Fortbildungen und Supervision in Verfahren wegen sexualisierter Gewalt werden gestärkt.
  24. Audiovisuelle Vernehmungen werden verstärkt eingesetzt, um Betroffene zu schützen und Verfahren zu beschleunigen.
  25. Im Sexualstrafrecht soll der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ gelten.
  26. Bestehende Schutzlücken im Sexualstrafrecht werden gemeinsam mit den Ländern geschlossen.
  27. Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Richterinnen und Richter werden zu Fortbildungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Traumafolgen verpflichtet.
  28. An den Präsidialgerichten werden Gewalt-, Opfer- und Kinderschutzbeauftragte eingeführt.
  29. Spezialisierte Ermittlungs-, Staatsanwaltschafts- und Richterstrukturen werden weiter ausgebaut.
  30. Ausbeutung, Menschenhandel und Zwangsprostitution werden bekämpft, ohne selbstbestimmt arbeitende Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter einzuschränken.
  31. Der Schutz für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution wird ausgebaut.
  32. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sowie Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution werden bei Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen einbezogen.
  33. Medienschaffende sollen vor Ort und im Netz besser vor Angriffen und Hetzkampagnen geschützt werden.
  34. Straftaten gegen Medienschaffende sollen konsequent verfolgt werden.
  35. Sporttreibende müssen vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie vor Machtmissbrauch geschützt sein.
  36. Verbindliche Standards für Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Gewalt im Sport werden weiterentwickelt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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