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Opfer von Gewalt

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Programme zur Bürgerschaftswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​111
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 11
Ohne klare Richtung 1
CDU ​​4
Grüne ​​18
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Besonders bedrohten Ehrenamtlichen und Berufstätigen sowie ihren Angehörigen soll die Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melde- und Kfz-Register erleichtert werden.
  2. Bei Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei werden zentrale Ermittlungsstellen zur Verfolgung von Hass und Hetze im Netz eingerichtet.
  3. In der Landesantidiskriminierungsstelle soll ein unabhängiges Beratungsangebot für Betroffene von Hass und Hetze im Netz entstehen.
  4. Die Polizei soll in sozialen Netzwerken sichtbar einschreiten und für Opfer von Straftaten ansprechbar sein.
  5. Das Opferanlaufstellengesetz soll ausgebaut werden.
  6. Opferschutzeinrichtungen sollen proaktiv auf Betroffene von Straftaten zugehen dürfen.
  7. Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer soll ausgebaut werden.
  8. Menschenhandel wird als Asylgrund anerkannt.
  9. Von Menschenhandel betroffene Menschen erhalten eine kultursensible Beratung.
  10. Die Maßnahmen des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention werden in Kooperation mit dem Betroffenenbeirat umgesetzt.
  11. Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt erhalten gut vernetzte Hilfesysteme.
  12. Professionelle Täterarbeit wird ausgebaut.
  13. Es werden 24/7-Schutzplätze eingerichtet.
  14. Die personelle Stärkung der Bremer Sportjugend zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport wird fortgesetzt.
  15. Gemeinsam mit Veranstaltern wird zur Prävention übergriffigen Verhaltens bei Veranstaltungen beigetragen.
  16. Geprüft wird, ob Prävention und Umgang mit Übergriffen stärker in Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen verankert werden können.
  17. In den Auszählzentren werden geschulte Awareness-Teams gegen Belästigung und Diskriminierung eingesetzt.
Weniger Pflichten 1
Linke ​​28
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Kinder und Jugendliche, die in geschlossenen Jugendhilfeeinrichtungen Gewalt erfahren haben, erhalten Opferentschädigung, etwa über einen Entschädigungsfonds.
  2. Gegen Belästigung, Missbrauch und Gewalt im Sport werden Prävention und entschiedenes Eingreifen gesetzt.
  3. Sportvereine und -verbände erhalten bei Prävention und Eingreifen gegen Belästigung, Missbrauch und Gewalt volle Unterstützung.
  4. Gegen Gewalt beim Fußball und Jugendfußball wird ein übergreifendes Konzept erarbeitet.
  5. Bundesgesetze zum Schutz gegen digitale Gewalt werden gezielt verbessert.
  6. Mehr Mittel für Prävention, Aufklärung und Vermittlung von Hilfsangeboten werden bereitgestellt, um stärker gegen häusliche Gewalt vorzugehen.
  7. Betroffene erhalten Hilfe, um aus gewaltsamen Beziehungen zu entkommen.
  8. Frauenhausplätze werden ausgebaut.
  9. Ein wirksames Risikomanagementsystem gegen Gewalt an Frauen wird eingesetzt.
  10. Die Gewaltschutzambulanz am Klinikum Bremen-Mitte wird auf andere Gewaltstraftaten ausgeweitet.
  11. Das Angebot der Gewaltschutzambulanz wird bekannter gemacht.
  12. Polizei und Justiz werden für einen sensiblen Umgang mit Betroffenen von Sexualdelikten geschult.
  13. Im Land Bremen werden mehr Frauenhausplätze geschaffen.
  14. Es werden Schutzangebote für Betroffene von Zwangsprostitution und Menschenhandel geschaffen.
  15. Eine zentrale Vergabestelle für Frauenhausplätze wird geschaffen.
  16. Für geflüchtete Frauen mit Gewalterfahrungen werden bedarfsgerechte Schutzeinrichtungen gewährleistet.
  17. Geflüchteten Frauen mit Gewalterfahrungen wird eine angemessene medizinische und psychologische Versorgung gesichert.
  18. Geflüchtete Frauen mit Gewalterfahrungen erhalten ein uneingeschränktes Bleiberecht.
  19. Beschäftigte von Jobcenter und Amt für Soziale Dienste werden im Umgang mit Gewaltbetroffenen geschult.
  20. In Bremerhaven werden Anlaufstellen auf Veranstaltungen und im Nachtleben geschaffen, die unabhängig von der Polizei bei Grenzüberschreitung, Diskriminierung und Gewalt unterstützen.
  21. Wo Menschen feiern und viel Alkohol trinken, werden flächendeckend Awareness-Teams eingesetzt, um übergriffiges Verhalten zu unterbinden und Betroffene zu schützen.
  22. Betroffene von Zwangsprostitution, rechter Gewalt und Arbeitsausbeutung erhalten ein humanitäres Bleiberecht.
  23. Das Land etabliert eine ressortübergreifende Strategie gegen rechte Gewalt.
  24. Im Land Bremen wird eine zentrale Meldestelle für Betroffene von Hate Speech eingerichtet.
  25. Die Strafkammern werden personell so ausgestattet, dass Prozesse zügig vorangebracht werden.
  26. Betreuung und Beratung für Opfer von Straftaten werden ausgeweitet.
  27. Die psychosoziale Prozessbegleitung, insbesondere bei Sexual- und Gewaltdelikten, wird dauerhaft institutionell abgesichert und bei Bedarf ausgeweitet.
  28. Das Täter-Opfer-Ausgleichs-Programm wird ausfinanziert und ausgebaut.
BIW ​12
FDP ​​9
Koalitionsvertrag ​326
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Für junge LGBTIQ*-Personen, die Gewalt in Umfeld oder Familie erfahren, werden Schutzwohnungen eingerichtet.
  2. Die Maßnahmen des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention werden ausfinanziert und umgesetzt.
  3. Es werden rund um die Uhr verfügbare Schutzplätze geschaffen.
  4. Die Istanbul-Konvention wird umgesetzt.
  5. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird in Kooperation mit dem Betroffenenbeirat weiter umgesetzt und stetig evaluiert.
  6. Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt werden durch gut vernetzte Hilfesysteme unterstützt.
  7. Die professionelle Täterarbeit wird ausgeweitet.
  8. Die Zusammenarbeit von Kitas, Schulen, Jugendamt, Polizei und Kinderarztpraxen wird verbessert, damit Gewaltopfer schneller Hilfe erhalten.
  9. Es werden 24/7-Schutzplätze eingerichtet.
  10. Für junge LGBTIQ*-Personen, insbesondere inter* und trans* Personen mit Gewalterfahrung, werden Schutzwohnungen eingerichtet.
  11. Gewaltbetroffene Frauen und Kinder sollen beim Verlassen des Frauenhauses bevorzugten Zugang zu Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaften erhalten.
  12. Die nach der Istanbul-Konvention notwendigen Family-Places werden geschaffen, einer pro 10.000 Einwohner.
  13. Beratungsstellen für Gewaltbetroffene und Gewaltausübende werden ausgebaut, um Wartezeiten zu verringern.
  14. Geschlechtsspezifische Beratungsangebote für Betroffene digitaler Gewalt werden ausgebaut.
  15. Gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen werden die Ansprüche auf kostenfreie Rechtsberatung und psychosoziale Prozessbegleitung spätestens bei einer Anzeige umfassend bekannt gemacht.
  16. Bestehende Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen werden überprüft und gegebenenfalls ausgebaut.
  17. Betroffene Mädchen und Frauen sollen besseren Zugang zu weiteren Therapieansätzen wie Kunsttherapie zur Bewältigung von Traumata nach sexualisierter Gewalt erhalten.
  18. Die Krankenkassen sollen sich der Finanzierung weiterer Therapieansätze wie Kunsttherapie nach sexualisierter Gewalt öffnen.
  19. Lehrkräfte werden fortlaufend für die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Erfahrungen sexualisierter Gewalt sensibilisiert.
  20. Die Angebote für wohnungslose Frauen werden geprüft und bei Bedarf etwa durch Notschlafstellen, Tagestreffs oder Schutzwohnungen für Zwangsprostituierte ergänzt.
  21. Präventiver Kinderschutz und die Beratung von Kindern, Jugendlichen, Betroffenen und Fachkräften werden verstärkt.
  22. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Kampf gegen sexuellen Missbrauch junger Menschen, auch in digitalen Medien.
  23. Betroffene von Zwangsprostitution, rechter Gewalt und Arbeitsausbeutung erhalten ein humanitäres Bleiberecht.
  24. Für Prävention, Aufklärung und Hilfsangebote gegen häusliche Gewalt werden mehr Mittel eingesetzt.
  25. Das Opferanlaufstellengesetz wird im Einklang mit dem SGB XIV überarbeitet und verlängert.
Bleibt wie bisher 3
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 ​139
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Der Gewaltschutz wird ausgebaut.
  2. Es wird ein durchsetzbares Recht auf einen Schutzhausplatz geschaffen.
  3. Bremen stellt sicher, dass von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder schnell Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum erhalten, unter anderem durch Belegungsrechte im öffentlichen und geförderten Wohnungsbestand.
  4. Übergangswohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder werden ausgebaut.
  5. Der Rechtsschutz gegen ohne Wissen der Betroffenen erstellte und verbreitete Deepfakes wird gestärkt.
  6. Für Betroffene von Deepfakes gibt es mehr Angebote psychologischer Beratung und Unterstützung.
  7. Die Erarbeitung von Schutzkonzepten im Sport für Kinder- und Jugendschutz sowie gegen Sexismus, Rassismus und Gewalt wird gestärkt.
  8. Alle Schulen entwickeln eigene Gewaltschutzkonzepte mit umfassender Gewaltprävention.
  9. Schulen und Schulaufsicht benennen klare Meldewege bei Gewalt an Schulen.
  10. Die Fachstelle entwickelt eine Strategie für den Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen verbeamteter Lehrkräfte gegenüber Schutzbefohlenen.
  11. Eine landesweite Kampagne gegen Sexismus und sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz wird gestartet.
  12. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention soll konsequent finanziert, umgesetzt, regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden.
  13. Das Hilfe- und Schutzsystem gegen Gewalt soll bedarfsgerecht ausgebaut werden.
  14. Frauenhäuser sollen ausreichend Plätze haben.
  15. In Bremerhaven sollen ausreichend Frauenhausplätze bereitgestellt werden.
  16. Die Bremerhavener Gewaltschutzambulanz soll um eine Gerichtsmedizinerin oder einen Gerichtsmediziner erweitert werden.
  17. Der Zugang zu Schutzangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder soll erleichtert werden.
  18. Für gewaltbetroffene Frauen soll mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
  19. Belegungsrechte für gewaltbetroffene Frauen im öffentlichen und geförderten Wohnungsbestand sollen ausgebaut werden.
  20. Übergangswohnungen für gewaltbetroffene Frauen sollen ausgebaut werden.
  21. Eine Fachstelle Digitale Gewalt soll Betroffene beraten, psychosozial unterstützen und bei der Beweissicherung helfen.
  22. Eine Meldestelle gegen digitale Hasskriminalität soll geschaffen werden.
  23. Beim Umgangsrecht sollen Erfahrungen und Gefährdungen gewaltbetroffener Frauen und Kinder stärker berücksichtigt werden.
  24. Der Schutz von Frauen, die von Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Zwangsverheiratung betroffen sind, soll gestärkt werden.
  25. Gewaltschutz soll immer Vorrang vor aufenthaltsrechtlichen Fragen haben.
  26. Die Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischer und digitaler Gewalt soll in Betrieben, Vereinen, Stadtteilen und kommunalen Einrichtungen gestärkt werden.
  27. Projekte wie „StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt“ sollen in Bremen und Bremerhaven verstetigt und ausgeweitet werden.
  28. Bei der Landesantidiskriminierungsstelle soll eine niedrigschwellige Meldemöglichkeit für Gewalt gegen marginalisierte Gruppen geschaffen werden.
  29. Ein Peer- bzw. Allybegleitungsprojekt soll Gewaltbetroffene beim Melden und Anzeigen von Gewalt unterstützen.
  30. Alle Berufsgruppen, die mit Betroffenen queerspezifischer Gewalt in Kontakt kommen, sollen möglichst schon in der Ausbildung sensibilisiert und geschult werden.
  31. Ein Sonderdezernat für Hasskriminalität und Verbrechen gegen queere Menschen soll eingerichtet werden.
  32. Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung und Gewalt sollen mit hoher Priorität vorangetrieben werden.
  33. Für besonders Schutzbedürftige werden verbindliche Gewaltschutzkonzepte in Unterkünften eingeführt.
  34. Psychosoziale Unterstützung und mehrsprachige Angebote werden insbesondere für vulnerable Gruppen gestärkt.
  35. Die Bekämpfung Organisierter Kriminalität soll vorrangig Menschen aus der Abhängigkeit krimineller Netzwerke befreien, etwa durch Legalisierung von Aufenthalten, Existenzsicherung und Unterstützung.
  36. Netzwerke der Organisierten Kriminalität sollen konsequent aufgedeckt, entmachtet und strafrechtlich verfolgt werden.
  37. Bei der Staatsanwaltschaft wird ein Schwerpunktdezernat zur Verfolgung geschlechtsspezifischer und queerfeindlicher Gewalt eingerichtet.
  38. Richter und Staatsanwälte werden zu regelmäßigen Fortbildungen im Umgang mit Geschädigten und Zeugen, besonders bei sexualisierter Gewalt, verpflichtet.
  39. Opfer rechter Gewalt werden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft unterstützt.
Bleibt wie bisher 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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