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Opfer von Gewalt

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

AfD00

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​311
Grüne ​433
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 31
  1. Unter Zwang arbeitenden Menschen individuelle Unterstützung und staatlichen Schutz geben.
  2. Kompetenz und Hilfen bei der Behandlung weiblicher Genitalverstümmelung in Schleswig-Holstein schaffen.
  3. Für von Gewalt betroffene Frauen wohnortnahe Ansprechpersonen und Beratungsstellen bereitstellen.
  4. Ein bedarfsgerechtes und niedrigschwelliges Beratungsangebot für Opfer geschlechterbasierter Gewalt in Stadt und Land schaffen.
  5. Ein landesweites Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt aufbauen.
  6. Den Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt unabhängig von der geschlechtlichen Identität der Betroffenen sicherstellen.
  7. Ein diverses und niedrigschwelliges Beratungsangebot für Gewaltbetroffene schaffen.
  8. Die Prävention geschlechtsbezogener Gewalt ausbauen.
  9. Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945 unterstützen.
  10. Diskriminierung, Druck und sexualisierte Gewalt in Verbänden und Vereinen ablehnen.
  11. Cyberkriminalität, Missbrauchsabbildungen, sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Cybermobbing sowie Hass und Hetze im Internet zu Schwerpunkten der Polizeiarbeit machen.
  12. Besonders geschulte Ansprechpersonen bei der Polizei für Opfer einsetzen.
  13. Beratungs- und Unterstützungsprogramme für Opfer von Bedrohungen und Angriffen stärken.
  14. Eine digitale Gewaltschutzambulanz einrichten.
  15. Das Übereinkommen des Europarats gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt umsetzen.
  16. Die Hilfs- und Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt ausbauen.
  17. Auf Opferforschung sowie täter- und opferorientierte Prävention bei häuslicher Gewalt setzen.
  18. Beschäftigte bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträger durch technische Lösungen entlasten und dabei personenbezogene Daten der Opfer schützen.
  19. Fachberatungen für Opfer von Menschenhandel stärken.
  20. Ein echtes Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel schaffen.
  21. Opfer von Menschenhandel vor Abschiebung in Tatort- oder Herkunftsländer schützen.
  22. Sexualisierte Gewalt in Religionsgemeinschaften und anderen Institutionen gründlich aufarbeiten und durch Prävention verhindern.
  23. Religionsgemeinschaften bauen ihre Angebote zur Prävention und zur Aufarbeitung vergangener Missbrauchsfälle aus.
  24. Beratungs- und Betreuungsangebote für Opfer von Straftaten ausbauen.
  25. Aktiv auf Opfer von Straftaten zugehen.
  26. Die psychosoziale Prozessbegleitung stärken.
  27. Dem Täter-Opfer-Ausgleich künftig eine stärkere Rolle geben.
  28. Für Opfer rechter Gewalt eine psychologische Betreuung sicherstellen.
  29. Polizei und Staatsanwaltschaft verpflichten, Opfer rechter Angriffe über die Beratungsangebote zu informieren.
  30. Ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder deutsche Staatsangehörigkeit schaffen.
  31. Die Beratungsangebote für Opfer rechter Gewalt ausbauen.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
SPD ​​15
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 15
FDP ​​6
SSW ​​6
Linke ​​14
FW ​​2
Koalitionsvertrag ​622
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Verpflichtende Schutzkonzepte gegen Gewalt werden auch für den außerschulischen Bereich eingeführt.
  2. Opfer sexualisierter Gewalt erhalten besseren Zugang zu psychosozialen und medizinischen Leistungen.
  3. Beratungsstellen und Frauenhäuser werden flächendeckend ausgebaut und ihre Zahl erhöht.
  4. Mit den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland wird ein neues Frauenhaus geschaffen.
  5. Ein Konzept für ein landesweites Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt wird entwickelt, das Expertise bündelt und Fortbildungen, Beratung und Strategien anbietet.
  6. Die vertrauliche Spurensicherung bei sexualisierter und häuslicher Gewalt wird gestärkt.
  7. Für von häuslicher Gewalt betroffene Männer wird ein Konzept für Schutzeinrichtungen auf Abruf entwickelt.
  8. Das Engagement für Gewaltprävention, Antidiskriminierung, Dopingprävention und gegen sexuellen Missbrauch im Sport soll gestärkt werden.
  9. Der Einsatz von Bodycams wird auch in Wohnungen zur Verhinderung besonders schwerer Straftaten, etwa bei häuslicher Gewalt, unter Wahrung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ermöglicht.
  10. Bemühungen des Bundes für ein Digitale-Gewaltschutz-Gesetz werden unterstützt.
  11. Die Polizei erhält besonders geschulte Ansprechpersonen für Opfer.
  12. Beratungs- und Unterstützungsprogramme für Opfer von Bedrohungen und Angriffen werden gestärkt.
  13. Eine digitale Gewaltschutzambulanz wird geschaffen.
  14. Opferschutzorganisationen für Opfer rechter und antisemitischer Gewalt werden stärker unterstützt.
  15. Bedrohte und gefährdete Gruppen erhalten durch die Behörden einen besonderen Schutz.
  16. Täter-Opfer-Ausgleich und psychosoziale Prozessbegleitung werden intensiviert.
  17. Die Hilfe für Opfer von Straftaten wird weiter gestärkt.
  18. Die Opferhilfe wird systematisch fortentwickelt.
  19. Die Schadenswiedergutmachung zwischen Tätern und Opfern wird weiter gefördert.
  20. Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen werden durch freiwillige oder gesetzlich normierte Hilfsangebote unterstützt.
  21. Die Zusammenarbeit mit freien Trägern in der Opferbetreuung wird intensiviert und ausgebaut.
  22. Die Einrichtung professioneller Beratungsstellen für alle Opfer von Straftaten wird erwogen.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​436
Mehr Rechte oder Angebote 36
  1. Das Umgangsrecht wird so reformiert, dass der Schutz vor Gewalt Vorrang vor dem Umgangsrecht erhält.
  2. Sexualisierte Gewalt im gesamten Gesundheitssystem wird konsequent bekämpft.
  3. Gleichstellungs- und Gewaltschutzarbeit auf Landesebene und vor Ort erhält uneingeschränkte Unterstützung.
  4. Es werden mehr Frauenhausplätze geschaffen.
  5. Sexualisierte Gewalt wird auch im digitalen Raum konsequent bekämpft.
  6. Es braucht Frauenhäuser mit ausreichend Plätzen.
  7. Die 200 zusätzlichen, mit 30 Millionen Euro finanzierten Frauenhausplätze sollen zügig mit den Kommunen im ganzen Land umgesetzt werden.
  8. Schutzangebote für gewaltbetroffene Frauen werden weiterentwickelt und besonders im ländlichen Raum ausgebaut, damit keine schutzbedürftige Frau abgewiesen wird.
  9. Der Übergang aus dem Frauenhaus in eigenständiges Wohnen wird verbessert, um die Verweildauer zu verringern.
  10. Übergangswohnungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder nach dem Pilotprojekt „NeuStart“ werden ausgebaut.
  11. Gewaltbetroffene Frauen werden bei Wohnungssuche, finanzieller Stabilisierung und psychosozialer Nachsorge stärker unterstützt.
  12. Ein nahtloser Übergang aus dem Schutzsystem soll die Rückkehr in Gewaltverhältnisse verhindern.
  13. Öffentliche Informationen zur vertraulichen Spurensicherung und zu K.-o.-Tropfen werden ausgebaut.
  14. Die Vorgaben der Istanbul-Konvention sollen konsequent umgesetzt werden.
  15. Die regulären Schutzstrukturen gegen Gewalt an Frauen werden weiter ausgebaut.
  16. Gewaltschutz in Einrichtungen soll verbindlich, überprüfbar und an den Rechten der Betroffenen ausgerichtet sein.
  17. Gewalt in Einrichtungen wird konsequent als strafrechtlich relevante Gewalt behandelt statt intern bearbeitet.
  18. Die Prävention gegen sexualisierte Gewalt wird konsequent gestärkt.
  19. Bei einer Vergewaltigung muss das Opfer nicht länger nachweisen, Gegenwehr deutlich zum Ausdruck gebracht zu haben.
  20. Die Strafermittlungsstrukturen gegen digitale Netzwerke, in denen Frauen sediert, missbraucht und gefilmt werden, werden systematisch ausgebaut.
  21. Bestehende Schutzstrukturen gegen digitale Gewalt werden weiter ausgebaut.
  22. Beim Bundeskriminalamt wird eine Zentralstelle zur Bekämpfung digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt eingerichtet.
  23. Täter, die gegenüber ihrer Familie Gewalt ausüben, werden konsequent von den Betroffenen ferngehalten, solange sie ein Risiko darstellen.
  24. Ein landesweites Konzept zur Gewaltprävention, besonders zur Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt, wird erarbeitet.
  25. Hochschulen werden dabei unterstützt, wirksam gegen Sexismus, sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch vorzugehen.
  26. Inklusion wird umfassend und intersektional verstanden, mit einer Politik, die die Vielfalt von Lebensrealitäten einbezieht und vor Diskriminierung und Gewalt schützt.
  27. Gewalt und Missbrauch sollen zuverlässig erkannt, gemeldet und konsequent verfolgt werden.
  28. Bestehende Schutzlücken, insbesondere bei sexueller Belästigung, werden geschlossen.
  29. Sportvereine und Verbände werden bei der Umsetzung wirksamer Schutzkonzepte gegen Rassismus, Sexismus, sexualisierte Gewalt und andere Übergriffe unterstützt.
  30. Awareness-Schulungen zu sexualisierter Gewalt und Sexismus werden verpflichtender Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Trainern und Übungsleitern.
  31. Bei rechtsextremen Straftaten wird die Perspektive der Opfer besonders berücksichtigt.
  32. Opferschutzorganisationen für Opfer rechtsextremer, antisemitischer und queerfeindlicher Gewalt werden stärker unterstützt.
  33. Opfer rechtsextremer Angriffe sollen auf staatlichen Schutz zählen können.
  34. Psychotherapeutische Angebote für Opfer rechter Gewalt werden ausgebaut.
  35. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte werden für zeugenschützende Maßnahmen sensibilisiert.
  36. Daten von Opfern und Zeugen rechter Gewalt werden vor potenziellen Tätern geschützt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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