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Opfer von Gewalt

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​12
SPD ​19
Grüne ​118
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene antifeministischer Hetze und Gewalt werden ausgebaut.
  2. Gewaltschutz, Antidiskriminierungsarbeit und Vielfaltsförderung werden dauerhafter Bestandteil der Aufgaben von Landesinstitutionen und -programmen.
  3. Der Zugang Betroffener ins Hilfe- und Beratungssystem wird verbessert und barrierefrei gestaltet.
  4. Das Gewalthilfegesetz wird konsequent umgesetzt, sodass der Anspruch auf Schutz und Beratung überall eingelöst wird.
  5. Der Eigenanteil der Bewohnerinnen von Frauenhäusern entfällt.
  6. Frauenhäuser und andere Schutzräume werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  7. Flächendeckende mobile und ambulante Angebote für Gewaltbetroffene werden gestärkt.
  8. Informations- und Beratungsangebote für gewaltbetroffene Frauen sind mehrsprachig, niedrigschwellig und inklusiv.
  9. Die Opferarbeit bei Cyberkriminalität wird ausgebaut.
  10. Niedrigschwellige Beratungsangebote für Betroffene werden gestärkt.
  11. Für Betroffene werden spezialisierte Anlaufstellen geschaffen.
  12. Ein Landesaktionsprogramm gegen Mobbing wird etabliert.
  13. Aktionswochen, Aktionstage und kontinuierliche Konzeptarbeit zu Anti-Mobbing-Ansätzen in Kitas, Schulen und Betrieben werden gefördert.
  14. Ein jährlicher Anti-Mobbing-Tag wird eingeführt.
  15. Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer, antisemitischer oder antifeministischer Gewalt sollen weiter gestärkt werden.
  16. Für Gewalterfahrungen unter der Geburt wird sensibilisiert und das Thema konsequent aufgegriffen.
  17. Alle Kliniken im Land sollen Teil des Netzwerks Evidence werden, um anonymisierte Spurensicherung nach sexueller Gewalt flächendeckend zu ermöglichen.
  18. Schulungen des Klinikpersonals für eine sensible Behandlung von Betroffenen sexueller Gewalt werden gefördert.
Ohne klare Richtung 1
Linke ​​24
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Die Beratungsstellen gegen Hass im Netz werden gestärkt.
  2. Eine mobile Beratungsstruktur sucht Betroffene häuslicher Gewalt proaktiv auf.
  3. Ein Aktionsplan gegen Gewalt wird aufgestellt, mit dem professionelles Personal zur Gewaltprävention und Beratung geschult wird.
  4. Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen gegen häusliche Gewalt sollen präventiv wirken.
  5. Alle Gewaltopfer erhalten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Gesundheitszustand oder Aufenthaltstitel einen Rechtsanspruch auf Hilfe.
  6. Polizei, Richterschaft und Staatsanwaltschaft erhalten verpflichtende Fortbildungen zum Erkennen häuslicher Gewalt.
  7. Frauenhausplätze und Zufluchtswohnungen werden ausgebaut und ihre Finanzierung gesichert.
  8. Bei Gewalttaten wird das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder automatisch für mindestens sechs Monate entzogen.
  9. Für die Bearbeitung von rechten Tendenzen und sexuellem Missbrauch im Sport werden die Voraussetzungen für den Einsatz qualifizierter Mitarbeiter geschaffen.
  10. In jeder Polizeibehörde und jedem Landkreis gibt es spezialisierte Ansprechpersonen gegen Hasskriminalität.
  11. Programme gegen häusliche Gewalt werden zur Gewaltprävention eingesetzt.
  12. Für Betroffene häuslicher Gewalt gibt es verlässliche Schutzräume.
  13. Die Justiz soll für alle erreichbar sein, ihre Beschäftigten schützen und neben Strafe auf Prävention, Opferschutz und Resozialisierung setzen.
  14. Schwere Straftaten werden konsequent verfolgt und alle Menschen vor Gewalt geschützt.
  15. Die Justiz kooperiert mit Opferschutzorganisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen.
  16. Opfer erhalten schnellen, unbürokratischen Schutz und gezielte Hilfe.
  17. Opferschutzeinrichtungen in freier Trägerschaft werden über Geldauflagen aus Strafverfahren finanziert.
  18. Untersuchungen in Opferschutzambulanzen einschließlich gerichtsverwertbarer Dokumentation sind kostenlos.
  19. Die Opferschutzambulanzen in Halle und Magdeburg werden erhalten und ausgebaut, bei Bedarf entstehen zusätzliche Angebote.
  20. Opfer- und Zeugendaten, insbesondere Meldeadressen bei Anzeigen, werden besser anonymisiert.
  21. Staatsanwaltschaften haben feste Ansprechpersonen für Fälle häuslicher Gewalt.
  22. Opfer werden aktiv in den Wiedergutmachungsprozess einbezogen.
  23. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird gefördert, soweit die Opfer zustimmen.
BSW ​​7
FDP ​​6
FW ​15
Koalitionsvertrag ​820
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Betroffene von Hass im Netz erhalten professionelle Beratung.
  2. Für Opfer von Gewalt gegen Frauen steht ein flächendeckendes Angebot an Hilfsstrukturen zur Verfügung.
  3. Die bestehenden Strukturen des Hilfesystems gegen häusliche und sexualisierte Gewalt werden als wohnortnahe Angebote gestärkt und bedarfsgerecht ausgebaut.
  4. Die medizinische, psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung sowie die sozialpädagogische Begleitung von Gewaltbetroffenen werden sichergestellt.
  5. Für die Versorgung und Begleitung von Gewaltbetroffenen werden die erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt.
  6. Ressortübergreifend werden Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor Zwangsverheiratung und ehrbezogener Gewalt vorangetrieben.
  7. Frauen und Mädchen, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, werden unabhängig vom Aufenthaltsstatus beim Ausstieg und bei Entschädigungsansprüchen unterstützt.
  8. In der Fachstelle Vera gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung wird eine zusätzliche Personalstelle zur Beratung geschaffen.
  9. Für von Zwangsverheiratung und ehrbezogener Gewalt bedrohte Frauen mit ihren Kindern und Paare werden zwei Schutzwohnungen eingerichtet.
  10. Eine Öffentlichkeitskampagne macht die Istanbul-Konvention und das Hilfesystem bekannter und klärt über häusliche und sexualisierte Gewalt auf.
  11. Die Zahl spezialisierter Fachberatungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt wird dem Bedarf angepasst.
  12. Hasskriminalität, insbesondere geschlechtsspezifische sowie homo- und trans*feindliche Gewalt, wird in Gewaltprävention und Opferhilfe stärker berücksichtigt.
  13. Im Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit wird eine Programmlinie gegen Hasskriminalität verankert.
  14. Für Frauen, die von Hasskriminalität betroffen sind, wird ein spezialisiertes Beratungs- und Hilfsangebot aufgelegt.
  15. Ein Opferhilfefonds wird gegründet, der Kriminalitätsopfern unbürokratische subsidiäre Hilfe und Härtefallhilfe bietet.
  16. Kein Opfer soll durch das Raster der Hilfen fallen, und Beratungsangebote werden auch über die Landesopferbeauftragte vermittelt.
  17. Das Angebot zum Täter-Opfer-Ausgleich im Jugend- und Erwachsenenbereich wird ausgebaut.
  18. Die Perspektiven von Geschädigten und Zeugen werden bei der Bewertung der Tat angemessen berücksichtigt.
  19. Im Sport werden Ehrenamt, Engagement gegen Rassismus und Gewalt, Gleichstellung und Inklusion gefördert.
  20. Der Landessportbund darf zusätzliches Personal für Themen wie Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Kinderschutz einstellen.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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