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Opfer von Gewalt

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

CDU00
AfD00
BSW00
FW00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​28
Grüne ​119
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Das Recht auf Schutz vor Gewalt wird verteidigt und geschlechtsspezifische Gewalt bekämpft.
  2. Geschlechtsspezifische Gewalt wird in Sachsen noch stärker bekämpft.
  3. Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt werden noch besser geschützt.
  4. Das Schutzsystem gegen häusliche Gewalt, Stalking und geschlechtsspezifische Gewalt wird für alle Geschlechter ausgebaut.
  5. Der Schutz Betroffener geschlechtsspezifischer Gewalt wird konsequent nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention verbessert.
  6. Ein Landesgewaltschutzgesetz schafft landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für den Gewaltschutz und bedarfsgerechte Unterstützung Betroffener.
  7. Die weitere Aufarbeitung von Missbrauchsfällen muss Hilfe für die Betroffenen umfassen.
  8. An allen Freizeit-, Sport- und Bildungsorten werden Kinder- und Gewaltschutzprozesse etabliert.
  9. Die für den Kinder- und Gewaltschutz notwendigen Beraterinnen und Berater werden ausgebildet und finanziert.
  10. Alle Präventions- und Interventionsangebote gegen sexualisierte Gewalt an jungen Menschen werden auf einer digitalen Landkarte verfügbar gemacht.
  11. Präventionsangebote gegen sexualisierte Gewalt werden in unterversorgten Gebieten ausgebaut.
  12. Es werden digitale Anlaufstellen für Opfer sexualisierter Gewalt geschaffen.
  13. Angebote für Prävention, Beratung und Hilfe bei Mobbing, Bedrohungen im Internet und in sozialen Medien sowie Stalking werden gestärkt.
  14. Kolonialgeschichte und Opfer von Rechtsextremismus werden als weitere Erinnerungsthemen etabliert.
  15. Die Angebote für Betroffene von Hasskriminalität werden weiter ausgebaut.
  16. Beschäftigte der Strafverfolgungsbehörden werden stärker im Umgang mit spezifischen Opfergruppen geschult.
  17. Beschäftigte der Strafverfolgungsbehörden werden für opferzentrierte Reaktionen wie den Täter-Opfer-Ausgleich sensibilisiert.
  18. Für Restorative Justice werden über das gesamte Straf- und Strafvollstreckungsverfahren Ressourcen geschaffen.
Bleibt wie bisher 1
Linke ​​25
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Feministische Bildung und das Konsensprinzip werden zur Vorbeugung sexistischer Gewalt Teil der Schulbildung in Sachsen.
  2. Das Anti-Mobbing-Programm an Schulen wird ausgebaut.
  3. Zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt soll es unabhängige Beratungsstellen und Präventionsmaßnahmen geben.
  4. Die Istanbul-Konvention wird vollständig umgesetzt.
  5. Institutionen zum Schutz vor Hass und Gewalt im Netz werden ausgebaut.
  6. Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution werden besser geschützt und unterstützt.
  7. Betroffene von Menschenhandel erhalten umfassende Schutzrechte unabhängig von Aufenthaltsstatus und Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden.
  8. Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel werden ausreichend finanziert, damit sie Zufluchtswohnungen bereitstellen können.
  9. Die Istanbul-Konvention wird vollständig umgesetzt.
  10. Die Zahl der Schutzplätze wird mindestens verdoppelt.
  11. Die Expertise zu Cyber-Gewalt wird ausgebaut.
  12. Polizei und Justiz werden besser geschult, insbesondere zu Prävention und zum Grundsatz „Gewaltschutz vor Umgangsrecht“.
  13. Von Gewalt betroffene Geflüchtete erhalten ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
  14. Zufluchtsmöglichkeiten für queere Menschen, die Gewalt erfahren oder aus queerfeindlichem Umfeld fliehen, werden geschaffen.
  15. Das Strafrecht wird im Sinne der Restorative Justice mit Blick auf Opferperspektive, Täterverantwortung, Wiedergutmachung und Prävention weiterentwickelt.
  16. Die Justiz berücksichtigt Opferschutz und Opferhilfe von der Anzeige bis zur Entlassungsvorbereitung.
  17. Europarechtliche Vorgaben zum Opferschutz im Ermittlungs- und Strafverfahren werden konsequent umgesetzt.
  18. Opfer erhalten vor, während und nach dem Strafverfahren unbürokratisch Hilfe.
  19. Opferberatungsstellen werden landesweit ausgebaut und personell gestärkt.
  20. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird auch bei mittelschwerer und schwerer Kriminalität angewendet.
  21. Die gesetzlich vorgegebene opferorientierte Vollzugsgestaltung wird umgesetzt.
  22. Gefangene beteiligen sich häufiger an einem Täter-Opfer-Ausgleich im Vollzug.
  23. Institutionen zum Schutz vor Hass und Gewalt im Netz werden ausgebaut.
Weniger Pflichten 2
FDP ​13
Koalitionsvertrag ​37

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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