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Opfer von Gewalt

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hamburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hamburg

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

FW00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​15
CDU ​117
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Wo Prävention versagt, erhalten Opfer einer Straftat ausreichend Hilfe, damit Folgeschäden verhindert werden.
  2. Der Opferschutz in Hamburg wird nachhaltig gestärkt.
  3. Opfer von Straftaten werden materiell und immateriell besser unterstützt.
  4. Der Opferschutzbeauftragte wird zur zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten sowie für ihnen nahestehende Personen.
  5. Der Opferschutzbeauftragte unterstützt und berät Opfer.
  6. Der Opferschutzbeauftragte wirkt an der Fortentwicklung des justiziellen Opferschutzes mit.
  7. Zeugenbegleitung und psychologische Prozessbegleitung werden verbessert.
  8. Gegen jugendliche Täter wird das Adhäsionsverfahren zugelassen, damit zivilrechtliche Ansprüche unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden.
  9. Nebenklagen gegen jugendliche Täter werden leichter möglich.
  10. Auf Bundesebene werden Gesetzesänderungen angestoßen, damit gegen jugendliche Täter das Adhäsionsverfahren zugelassen und Nebenklagen erleichtert werden.
  11. Ein Fonds für Opfer auch von erwachsenen Straftätern zahlt Schadensersatz oder Schmerzensgeld, wenn die Täter zur Zahlung nicht in der Lage sind.
  12. Die Eintreibung von Geldforderungen wird nicht den Opfern überlassen.
  13. Mit den Trägern und Betreibern wird ein weiterer Ausbau der Frauenhäuser geprüft.
  14. Mit den Trägern und Betreibern wird eine Spezialisierung der Frauenhäuser geprüft.
  15. Gegenüber Gewalt gegen Beschäftigte gilt konsequent null Toleranz.
  16. Schutz und Unterstützung für von Gewalt betroffene Beschäftigte werden verbessert.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne ​​19
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Auf Bundesebene wird die Anerkennung von Menschen verlangt, die in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Gewalt erfahren haben.
  2. Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz werden durch Umsetzung der ILO-Konvention 190 verhindert.
  3. Polizeibeamtinnen und -beamte sollen stärker für Hasskriminalität sensibilisiert werden.
  4. Die Perspektive der Betroffenen soll bei der Erfassung politisch motivierter Kriminalität stärker berücksichtigt werden.
  5. Ein gesetzlich ausgestaltetes Abmahnformular soll Betroffenen bei eindeutigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Bedrohungen die eigenständige Rechtsdurchsetzung erleichtern.
  6. Die Kapazitäten und Beratungsstrukturen der Frauenhäuser sollen ausgebaut werden.
  7. Die StoP-Projekte gegen Partnergewalt in Stadtteilen sollen mit verlässlicher Finanzierung ausgebaut werden.
  8. Für gewaltbetroffene Männer und nicht-binäre Menschen sollen Schutzwohnungen geschaffen werden.
  9. Eine zivilgesellschaftlich organisierte Beobachtungsstelle Organisierte Kriminalität soll eingerichtet werden, die aufklärt, Betroffene berät und Daten für Präventionsmaßnahmen analysiert.
  10. Der Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren soll gestärkt werden.
  11. Für jede Unterkunft werden Gewalt- und Kinderschutzpläne erarbeitet und umgesetzt.
  12. Schutzbedürftige Gewaltopfer ohne Aufenthaltstitel erhalten eine anonyme Anlaufstelle mit Unterschlupf ohne ausländerrechtliche Offenbarungspflicht.
  13. Die Erinnerungspolitik Hamburgs orientiert sich an Opfern und Hinterbliebenen rechter Gewalt.
  14. Gemeinsam mit Engagierten und Hinterbliebenen wird das Gedenken an Opfer rechter Gewalt aufrechterhalten und weiter aufgeklärt.
  15. Kapazitäten und Beratungsstrukturen der Frauenhäuser werden ausgebaut.
  16. Die StoP-Projekte gegen Partnergewalt werden mit verlässlicher Finanzierung ausgebaut.
Weniger Pflichten 1
Linke ​​14
Mehr Rechte oder Angebote 14
  1. Anti-Gewalt-, Antirassismus- und Awarenesskonzepte werden auf allen Ebenen des Sports eingeführt.
  2. Opfer rechter Gewalt, insbesondere mit prekärem Aufenthaltsstatus, erhalten ein sicheres Aufenthaltsrecht.
  3. Statt mehr und härterer Strafen stehen Sozialpolitik, Prävention, Opferschutz und Resozialisierung im Vordergrund.
  4. Die Unterstützung für Betroffene häuslicher Gewalt wird ausgeweitet.
  5. Patriarchale Strukturen, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und strukturelle Gewalt werden bekämpft.
  6. Die Bekämpfung häuslicher, partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt und die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention werden zur Priorität erhoben.
  7. Das Hilfesystem gegen geschlechtsspezifische Gewalt wird langfristig, gesichert und bedarfsgerecht finanziert.
  8. Grundlegende Kampagnen gegen patriarchale Denkmuster, die geschlechtsspezifischer Gewalt zugrunde liegen, werden durchgeführt.
  9. Der Bürgerschaftsbeschluss zur Kampagne „Don't be that guy“ soll umgesetzt und eine Kampagne gegen Männergewalt gestartet werden.
  10. Die Zahl der Frauenhausplätze soll erhöht werden.
  11. Die Betreuungsschlüssel in Frauenhäusern sollen verbessert werden.
  12. Wohnprojekte und Wohnprogramme für Betroffene häuslicher Gewalt sollen den Übergang in ein selbstbestimmtes Leben erleichtern.
  13. Städtische Wohnungsunternehmen sollen ausreichende Wohnraumkontingente für Gewaltbetroffene bereitstellen.
  14. Ein Betroffenenbeirat soll die Stadt in Fragen geschlechtsspezifischer Gewalt beraten und verpflichtend angehört werden.
FDP ​117
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Rassismus und jeder Form von Diskriminierung und Gewalt an Hamburgs Schulen wird wirksam entgegengetreten.
  2. Mobbing an Schulen wird entgegengewirkt.
  3. Dezentrale, leicht erreichbare Anlaufstellen für Opferschutz und Opferhilfe werden geschaffen.
  4. Gewaltopfer erhalten unkompliziert und schnell psychologische Unterstützung.
  5. Alle Betroffenen erhalten einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.
  6. Die Kürzungen bei der Finanzierung von Frauenhäusern werden zurückgenommen.
  7. Für Hamburg wird ein Opferschutzbeauftragter eingerichtet.
  8. Die Frauenhäuser in Hamburg werden unter Berücksichtigung von Frauen mit Kindern ausgeweitet.
  9. Für den Ausbau der Frauenhäuser werden Investitionsmittel des Bundes abgerufen.
  10. Wohnmöglichkeiten für Betroffene häuslicher Gewalt werden weiter ausgebaut.
  11. Bis zum Ende der Legislaturperiode stellt Hamburg einen Frauenhausplatz pro 5.000 Einwohner bereit.
  12. Ein Interventionszentrum gegen häusliche Gewalt nach dem Beispiel Landau wird ausgebaut.
  13. Nach einer Phase psychologischer Betreuung erfolgt im Frauenhauskonzept der Übergang in geschützte Wohnmöglichkeiten mit Unterstützung bei Job- und Ausbildungssuche.
  14. Die Übergänge zwischen den Phasen des Frauenhausaufenthalts erfolgen in Rücksprache mit den Betroffenen.
  15. Das Angebot an Beratungsstellen und Männerhäusern für von Gewalt betroffene Männer wird aufgestockt.
  16. Es werden weitere Sensibilisierungsangebote zu häuslicher Gewalt gegen Männer geschaffen.
  17. Die Blaue Moschee wird in eine Gedenkstätte für die Opfer von Islamismus umgewidmet.
Ohne klare Richtung 1
BSW ​12
Koalitionsvertrag ​​20
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Hamburg unterstützt ein digitales Gewaltschutzgesetz auf Bundesebene.
  2. Mit dem Online-Portal hamburg-gegen-hass.de soll die Anzeigebereitschaft bei Hasskriminalität erhöht werden.
  3. Hamburg setzt sich im Bund für ein gesetzliches Abmahnformular bei eindeutigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Bedrohungen ein.
  4. Schutzkonzepte für besonders vulnerable Gruppen wie gewaltbetroffene Frauen und Kinder werden eingeführt, weiterentwickelt und überprüft.
  5. Die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und dem neuen Gewalthilfegesetz werden konsequent umgesetzt.
  6. Das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und Kinder wird bedarfsgerecht ausgebaut.
  7. Präventive und gemeinwesenorientierte Ansätze gegen Partnergewalt werden gestärkt.
  8. Die StoP-Projekte (Stadtteile ohne Partnergewalt) werden künftig verlässlich über eine Förderrichtlinie finanziert.
  9. Zusätzliche Schutzwohnungen und Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder werden eingerichtet.
  10. Die Arbeit der Schutz- und Beratungseinrichtungen wird gestärkt.
  11. Die Vermittlung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder in Wohnraum und Arbeit wird verstärkt.
  12. Die Polizei baut mit anderen Institutionen ein Hochrisikomanagement im Gewaltschutz auf.
  13. Die Gewaltschutzstrukturen werden auf digitale Gewalt ausgeweitet.
  14. Die Bekanntheit der Hilfsangebote bei Partnerschaftsgewalt wird erhöht.
  15. Bei Partnerschaftsgewalt soll ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig ausscheiden.
  16. Familiengerichte sollen bei Partnerschaftsgewalt den Umgang beschränken oder ausschließen können.
  17. Die Stärkung des Gewaltschutzes in familiengerichtlichen Verfahren und ein wirksamer Schutz vor häuslicher Gewalt sind ein zentrales Anliegen.
  18. Menschen, die in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe Gewalt erfahren haben, sollen anerkannt und entschädigt werden.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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