Opfer von Gewalt
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
AfD 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
SPD 49
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Durch die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes wird das bestehende Hilfesystem verbessert und weiterentwickelt.
- Zusätzliche Investitionsmöglichkeiten werden genutzt, um Frauenhäuser zu modernisieren und bedarfsgerecht auszubauen.
- Auf Bundesebene wird ein digitales Gewaltschutzgesetz mit wirksamen Betroffenenrechten gefordert.
- Auf Bundesebene sollen bestehende Strafverfolgungslücken bei digitaler Gewalt geschlossen werden.
- Zur Grundversorgung vor Ort gehören moderne Angebote für Kinder und Jugendliche, eine aktive Seniorenpolitik, Barrierefreiheit und Schutz vor Gewalt.
- Der Opferschutz wird gestärkt.
- Das Umgangsrecht mit Kindern soll zum Schutz eines Elternteils, der Opfer des anderen Elternteils ist, ausgesetzt werden können.
- Es wird geprüft, welche Unterstützung Richterinnen und Richter benötigen, damit Opfer wirksamer und unbürokratischer entschädigt werden.
Bleibt wie bisher 2
Linke 15
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Präventionsarbeit wird mit dem Opferschutz verzahnt.
- Kultur, Gleichstellung, Gewaltschutz und zivilgesellschaftliche Infrastruktur werden verlässlich gefördert.
- Ein Netzwerk „Gewaltfreie Pflege“ nach Berliner Vorbild wird aufgebaut.
- Das Gewalthilfesystem wird dauerhaft gesichert und bedarfsgerecht für ein Flächenland weiterentwickelt.
- Menschen erhalten unabhängig von ihrem Geschlecht Zugang zu Anlaufstellen für Gewalthilfe und Opferschutz.
- Es werden mehr Plätze in Frauenhäusern geschaffen.
- Barrierefreie Schutzorte werden ausgebaut.
- Ein landesweites Hochrisikomanagement bei häuslicher Gewalt wird eingeführt, um Femizide zu verhindern.
- Verbindliche Verfahren zur Gefährdungseinschätzung besonders gefährdeter Frauen werden entwickelt.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene digitaler Gewalt werden ausgebaut und gestärkt.
- Projekte gegen Hass, sexualisierte Gewalt und digitale Übergriffe werden unterstützt.
- Beratungs- und Interventionsstellen für queere Betroffene sexueller und körperlicher Gewalt, auch für queere Geflüchtete, werden ausgebaut und etabliert.
- Opferschutz ist niedrigschwellig, flächendeckend und professionell zu gewährleisten.
- Opferambulanzen werden dauerhaft abgesichert und personell wie sachlich gestärkt.
- Opferschutz wird in allen Regionen gleichermaßen gewährleistet.
Grüne 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Polizei und Staatsanwaltschaften werden zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und politisch motivierter Straftaten im digitalen Raum personell und technisch modern ausgestattet.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Opfer von Gewalt und Hassverbrechen werden mit zusätzlichen Mitteln um mehr Anlaufstellen und Personal ausgebaut.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Opfer von Bedrohungen und Angriffen werden ausgebaut.
- Das Beratungs- und Hilfenetz für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt wird auskömmlich finanziert.
CDU 18
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking rückt stärker in den Fokus.
- Die Polizei kann präventive Kontakt- und Näherungsverbote weitergehend anordnen.
- Opferschutz, Prävention und Resozialisierung werden konsequent miteinander verbunden.
- Die Digitalisierung der Justiz wird ausgeweitet, um Verfahren zu beschleunigen und Opfer besser zu schützen.
- Bei häuslicher Gewalt werden Verfahren durch Vernetzung aller beteiligten Stellen beschleunigt.
- Das Strafrecht wird an neue Kriminalitätsformen angepasst, darunter digitale sexualisierte Gewalt durch Deepfakes.
- Opferschutz und die Zusammenarbeit von Polizei, Justiz, Sozialdiensten und Opferhilfe werden verbessert.
- Eine bessere rechtliche Absicherung schützt vor Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt.
Ohne klare Richtung 1
BSW 14
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Maßstab sind gleiche Rechte für alle und konsequenter Schutz vor Übergriffen und Diskriminierung, ohne Sonderrechte.
- Frauenhausplätze und Schutzwohnungen werden landesweit, insbesondere im ländlichen Raum, ausgebaut.
- Ein Landesaktionsplan gegen Gewalt mit klaren Zuständigkeiten und verlässlicher Umsetzung wird aufgestellt.
- Wegweisungen und Annäherungsverbote werden zum schnellen Schutz Betroffener konsequent angewandt.
FDP 5
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Gesellschaft muss Gewalt konsequent vorbeugen und Betroffene zuverlässig schützen.
- Die Finanzierung des Beratungs- und Hilfenetzes gegen häusliche und sexualisierte Gewalt wird gestärkt.
- Die Öffentlichkeitsarbeit des Landes zu sexualisierter und häuslicher Gewalt wird zur Sensibilisierung, Aufklärung und Prävention deutlich ausgebaut.
- Der Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten gegen Mobbing und Gewalt wird verbessert.
- Bis zu einer bundesweiten Regelung wird das Sicherheits- und Ordnungsgesetz so geändert, dass bei häuslicher Gewalt eine elektronische Fußfessel angeordnet werden kann.
Koalitionsvertrag 7
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Der Dritte Landesaktionsplan gegen häusliche und sexualisierte Gewalt wird zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention weiterentwickelt.
- Menschen, die wegen ihres Engagements angegriffen oder bedroht werden, erhalten Unterstützung bei ihrem persönlichen Schutz.
- Opferschutzstrukturen sollen ausgebaut und gestärkt werden.
- Opfer von Straftaten sollen Schmerzensgeld auch dann erhalten können, wenn Täter nicht ermittelt oder zahlungsunfähig sind.
- Die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten soll inhaltlich gestärkt werden.
- Die psychosoziale Prozessbegleitung wird auf Grundlage der Evaluierung weiterentwickelt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht