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Opfer von Gewalt

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Rheinland-Pfalz

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

FW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
BSW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​110
SPD ​​9
AfD ​​7
Grüne ​120
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. An Hochschulen sollen alle Menschen ohne Gewalt und Diskriminierung lernen, forschen und lehren können.
  2. Landesweite Präventionsnetzwerke gegen sexualisierte Gewalt im Netz werden mit Polizei, Schulen und Fachstellen eingerichtet.
  3. Die Opfer- und Entschädigungsberatung wird ausgebaut.
  4. Der Pakt gegen sexualisierte Gewalt wird konsequent umgesetzt.
  5. Für den Schutz vor sexualisierter Gewalt werden Personalstellen geschaffen.
  6. Schutzkonzepte in allen Einrichtungen werden unterstützt.
  7. Ehrenamtlich Engagierte werden zum Schutz vor sexualisierter Gewalt geschult.
  8. Übergriffe auf Beschäftigte im Gesundheitswesen werden konsequent strafrechtlich verfolgt.
  9. Für Opfer von Hasskriminalität werden explizite psychosoziale Angebote etabliert.
  10. Für Opfer von Hasskriminalität werden neue psychosoziale Angebote etabliert.
  11. Frauenhäuser, Second-Stage-Wohnungen, Frauennotrufe und Interventionsstellen werden weiter ausgebaut und gestärkt.
  12. Die Istanbul-Konvention wird in Rheinland-Pfalz vollständig umgesetzt.
  13. Das Gewalthilfegesetz wird konsequent umgesetzt.
  14. Der Gewaltschutz wird im Familienrecht verankert.
  15. Auf Bundesebene werden weitere rechtliche Verbesserungen im Schutz vor Übergriffen und Gewalt, etwa die Strafbarkeit von Catcalling, angestrebt.
  16. Die Beratungsangebote des Landes, insbesondere für Betroffene rechter Gewalt, werden gestärkt.
  17. Das spanische Modell der elektronischen Fußfessel wird Standard im Kampf gegen Femizide.
  18. Konzepte gegen sexualisierte Gewalt im Kulturbetrieb sollen gestärkt werden.
  19. Awareness-Strukturen im Nachtleben und bei öffentlichen Veranstaltungen sollen gefördert werden.
  20. Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt sollen auch im Sport umgesetzt werden.
Bleibt wie bisher 1
Linke ​​21
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Der Mord an Frank Bönisch wird staatlich als rechtsextremes Verbrechen anerkannt.
  2. Die Istanbul-Konvention wird vollständig umgesetzt.
  3. Jede Form von Diskriminierung, Unterdrückung und Gewalt gegen Menschen wird bekämpft.
  4. Geschlechtsspezifische Gewalt wird konsequent bekämpft.
  5. Gewaltschutz darf nicht an Behördenzuständigkeiten scheitern.
  6. Bei Warnzeichen wie Stalking oder Verstößen gegen Schutzanordnungen findet eine behördenübergreifende Risikokonferenz mit klaren Zuständigkeiten statt.
  7. Frauenhäuser werden auf mindestens einen Platz je 10.000 Einwohner ausgebaut.
  8. Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar und bieten barrierearme Plätze, Schutz- und Übergangswohnungen.
  9. Frauenhäuser nehmen ohne Ausschlüsse wegen Einkommen, Aufenthaltstitel oder mitgebrachter Söhne auf.
  10. Das Land stellt Mittel für unbürokratische Soforthilfe und freie Frauenhausplätze bereit.
  11. Schutzanordnungen werden über digitale Anträge, feste Eilsprechzeiten und Priorisierung bei Gericht beschleunigt und unmittelbar durchgesetzt.
  12. Eine anonyme Spurensicherung wird landesweit auch ohne Anzeige angeboten, mit klaren medizinischen Standards.
  13. Spezialberatung zu Cyberstalking, Spyware und Ortung wird eingerichtet.
  14. Betroffene erhalten nutzerfreundliche Werkzeuge zur digitalen Beweissicherung.
  15. Ein landesweiter Dolmetschpool einschließlich Gebärdensprache und Leichter Sprache wird für den Gewaltschutz eingerichtet.
  16. Mobile Angebote und Fahrkostenhilfe im ländlichen Raum erleichtern Gewaltbetroffenen den Zugang zu Hilfe.
  17. Ein Landesfonds für Verfahrenskostenhilfe unterstützt Gewaltbetroffene in familien-, straf- und zivilrechtlichen Verfahren.
  18. Der Pakt gegen sexualisierte Gewalt wird mit ressortübergreifenden Verpflichtungen, klaren Zuständigkeiten und Finanzierungspfad vollständig umgesetzt und verstetigt.
  19. Eine unabhängige Landeskommission mit Akteneinsichts- und Anhörungsbefugnissen arbeitet sexualisierte Gewalt, insbesondere in kirchlichen, Heim- und staatlichen Einrichtungen, auf.
  20. Spezialisierte Beratungs- und Stabilisierungsangebote für Betroffene werden flächendeckend und niedrigschwellig gesichert.
  21. Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution erhalten unbürokratisch Aufenthaltsrechte und Schutz vor Repressionen.
Weniger Pflichten 1
FDP ​36
Koalitionsvertrag ​58

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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