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Opfer von Gewalt

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​19
AfD ​​7
SPD ​38
Grüne ​130
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Regionale Gesundheitszentren und Trauma-Ambulanzen sollen psychosoziale Betreuung und Hilfe bei seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt leisten.
  2. Weitere Präventions- und Hilfsangebote wie Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und das Childhood-Haus werden geschaffen.
  3. Die Istanbul-Konvention wird konsequent und wissenschaftlich begleitet umgesetzt.
  4. Das Gewaltschutzsystem in Hessen wird flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut.
  5. Zugangsbarrieren zu Schutzunterkünften und medizinischer Versorgung wie Flüchtlingsstatus, Residenzpflicht oder fehlender Sozialleistungsanspruch sollen abgebaut werden.
  6. Die Zahl der Frauenhausplätze soll nach den Empfehlungen der Istanbul-Konvention ausgebaut werden.
  7. Zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Stalking sollen Fallkonferenzen von Polizei, Ämtern, Staatsanwaltschaft, Interventionsstellen und Täterarbeit etabliert werden.
  8. Eine Femizidstudie in Hessen soll die Statistik begleiten und Grundlagen für Präventionsmaßnahmen liefern.
  9. Präventions- und Täterarbeit gegen häusliche Gewalt werden gestärkt.
  10. Das 2-Regionen-Modell „Hessen gegen Ehrgewalt“ wird gestärkt.
  11. Altersgerechte, geschlechtsspezifische Präventionsangebote zu sexualisierter Gewalt und gewaltfreier Konfliktlösung werden ausgebaut.
  12. Gewalt gegen Frauen und Mädchen soll effektiv strafrechtlich verfolgt werden.
  13. Soforthilfe nach Vergewaltigung soll flächendeckend verfügbar sein.
  14. Betroffene von Vergewaltigung erhalten hessenweit niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer Akutversorgung und vertraulicher, anzeigeunabhängiger Beweissicherung.
  15. Der Vergewaltigungsparagraf § 177 StGB soll auf Bundesebene reformiert werden, um Verurteilungen zu erleichtern und Betroffene besser zu schützen.
  16. Täterberatung zum Schutz betroffener Frauen und Kinder wird flächendeckend gefördert.
  17. Der Schutz vor Armuts- und Zwangsprostitution soll verbessert werden.
  18. Projekte und Organisationen gegen weibliche Genitalverstümmelung werden weiter gefördert.
  19. Für Betroffene von Gewalt bei der Geburt und Traumatisierte soll es Hilfsangebote geben.
  20. In Schulen und öffentlichen Einrichtungen sollen Informationen zu Anlaufstellen bei Schwangerschaftskonflikten, Gewalt und Seelsorge ausliegen.
  21. Befugnisse und Kompetenzen des Bürger- und Polizeibeauftragten sollen ausgeweitet werden.
  22. Die psychosoziale Erstbetreuung am Tatort bei schwierigen Einsatzlagen wird verbessert.
  23. Der Kampf gegen physische, psychische und sexualisierte Gewalt im Sport wird gestärkt.
  24. Der Opferschutz im Strafverfahren soll verbessert werden.
  25. Hilfseinrichtungen für Opfer von Straftaten werden stärker unterstützt, mit Schwerpunkt auf Opfern von Sexualstraftaten sowie rassistischen, antisemitischen oder homo- und transphoben Übergriffen.
  26. Bei den Staatsanwaltschaften werden Ansprechpersonen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen eingerichtet, an die sich Opfer sexualisierter Gewalt wenden können.
  27. Der Opferschutz soll in den maßgeblichen Bundesgesetzen besser verankert werden.
  28. Der angemessene Umgang mit Opfern von Straftaten wird in der Polizeiausbildung umfassend verankert.
  29. Opfer von Straftaten und deren Angehörige sollen auch nach Abschluss eines Verfahrens unterstützt werden.
  30. Betreuung und Versorgung von Opfern von Gewalt und Terror und deren Angehörigen werden stetig ausgebaut.
Bleibt wie bisher 1
FDP ​18
FW ​​2
Linke ​​14
Mehr Rechte oder Angebote 14
  1. Gesellschaftlich benachteiligte Gruppen wie Geflüchtete, Wohnungslose oder Menschen mit Behinderungen werden bei der Wohnraumversorgung gezielt unterstützt.
  2. Der Zugang zu Informationen über die Rechtslage und zu Hilfsangeboten für Betroffene von Hassrede wird erleichtert.
  3. Täter-Opfer-Ausgleich und Wiedergutmachung werden verbessert.
  4. Opfer schwerer Gewaltdelikte und ihre Angehörigen werden durch einheitliche professionelle Verfahren unmittelbar unterstützt, etwa mit psychologischer oder psychosozialer Hilfe.
  5. In Hessen wird eine flächendeckende mobile Beratung für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt geschaffen.
  6. Das Gedenken an die Opfer rassistischer und antisemitischer Gewalt der jüngeren Geschichte wird stärker verankert.
  7. Hessische Frauenhäuser erhalten eine bessere personelle und sachliche Ausstattung sowie Barrierefreiheit.
  8. Mehr Landesmittel fließen in Förderung und Ausbau von Beratungsangeboten für Mädchen und Frauen mit Erfahrungen sexualisierter Gewalt.
  9. Ein Landesinvestitionsprogramm schafft mehr Schutzräume in Frauenhäusern und Frauenwohnungen.
  10. Bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften gibt es ausreichend Belegungsrechte für Frauen nach dem Frauenhaus.
  11. Wegweisungen gewalttätiger Personen werden gestärkt und ihre Fristen verlängert.
  12. Eine landesweite Infrastruktur zur anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt wird eingerichtet.
  13. Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution erhalten ein uneingeschränktes Bleiberecht.
  14. Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution erhalten passgenaue Ausstiegsbegleitung.
Koalitionsvertrag ​119
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Die Soforthilfen für Opfer sexueller Straftaten werden ausgeweitet.
  2. Die Kooperation der Einrichtungen mit den Behörden bei Hilfen für Opfer sexueller Straftaten wird verbessert.
  3. Flächendeckende Hilfsstrukturen zur Betreuung von Opfern werden zum Schwerpunkt.
  4. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport wird verstärkt.
  5. Hilfsangebote für Gewaltopfer zur Verarbeitung der erlebten Gewalt werden gestärkt.
  6. Die Krisenberatung bei häuslicher Gewalt wird ausgebaut.
  7. Der Opferschutz wird durch institutionelle und verstetigte Förderung gestärkt.
  8. Opferhilfevereine und andere Hilfestrukturen werden stärker unterstützt.
  9. Opferschutzmöglichkeiten wie Tarnpapiere oder Opferschutzprogramme werden verbessert.
  10. Eine Anlaufstelle für Bedienstete, die Opfer von Übergriffen wurden, wird geprüft.
  11. Einrichtungen und Projekte gegen Hassgewalt, etwa durch Beratung, Aufklärung und Opferhilfe, werden gefördert.
  12. Präventionsangebote gegen häusliche Gewalt werden dringend ausgebaut.
  13. Selbsthilfeangebote im Bereich häusliche Gewalt werden gefördert.
  14. Der dritte Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt wird umgesetzt und evaluiert.
  15. Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen werden erhalten und bei Bedarf ausgebaut.
  16. Die Förderung von Frauenhäusern wird ausgebaut und ein flächendeckend erreichbares Angebot bereitgehalten.
  17. Der Ausbau von Schutzplätzen soll mit Förderung des sozialen Wohnungsbaus oder Wohnungskontingenten für gewaltbetroffene Frauen einhergehen.
  18. Eine flächendeckende medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung einschließlich der Frauennotrufe wird finanziert.
  19. Gegen sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum und geschlechtsspezifische Gewalt im Internet wird verstärkt vorgegangen.
Bleibt wie bisher 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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