Landesregierung Sachsen-Anhalt
Michael Richter – Ministerium der Finanzen
- Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt, seit 2026
- Minister der Finanzen Sachsen-Anhalt, seit 2019
- Minister für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt, 2020–2021
mehr
- Staatssekretär im Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, 2016–2019
- Staatssekretär im Ministerium der Finanzen (ab 20.11.2012 zugleich CIO der Landesregierung) Sachsen-Anhalt, 2012–2016
- Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Sachsen-Anhalt, 2011–2012
- Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft Brandenburg, 2008–2009
- Abteilungsleiter Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg, 2003–2008
- Leiter der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Oberfinanzdirektion Cottbus, 1996–2003
- Referatsleiter Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, 1989–1996
Gesetzentwürfe
25 Entwürfe in der 8. Wahlperiode, für die dieses Ministerium federführend ist, davon 0 in Arbeit. Dazu 10 Entwürfe von Fraktionen im Landtag zu Aufgaben dieses Ministeriums; davor steht die Partei, deren Fraktion ihn eingebracht hat. Zu jedem Entwurf die Forderungen aus Koalitionsvertrag und Programmen, die er aufgreift. Die Prozentzahl zeigt, wie weit ein Entwurf mit der passendsten Forderung aus den Wahlprogrammen der Regierungsparteien übereinstimmt, auch bei Entwürfen der Opposition.
Landeshaushaltsordnung 31 % verkündet
Viertes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Der Entwurf erweitert die Möglichkeiten des Finanzministeriums bei der Förderung und vereinfacht Zustimmungen im Haushalt. Ziel ist eine flexiblere Förder- und Haushaltssteuerung und die Anpassung an das aktuelle Stellenrecht. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 1 Forderung, bis 33 %
Programm CDU 1 Forderung, bis 31 %
Programm FDP 1 Forderung, bis 31 %
Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2026/2027/2028 62 % verkündet
Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028)
Dienst- und Versorgungsbezüge sowie der ergänzende Familienzuschlag werden angehoben. Ziel ist die Übertragung des Tarifabschlusses und die Wahrung der Mindestbesoldung. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 4 Forderungen, bis 82 %
Programm CDU 1 Forderung, bis 62 %
Programm FDP 2 Forderungen, bis 31 %
Programm SPD 2 Forderungen, bis 40 %
Infrastruktur-Sondervermögensgesetz 62 % verkündet
Gesetz über das Sondervermögen "Infrastruktur" (Infrastruktur-Sondervermögensgesetz - Infra-SVG)
Der Entwurf richtet ein Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen aus Bundesmitteln ein. Ziel ist der transparente und zweckgebundene Einsatz der Mittel für Land und Kommunen. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 5 Forderungen, bis 50 %
Programm CDU 4 Forderungen, bis 62 %
Programm FDP 3 Forderungen, bis 38 %
Programm SPD 5 Forderungen, bis 50 %
Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung 33 % verkündet
Gesetz zur Modernisierung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt
Die bisherige Landesbetrieb-Struktur in Sachsen-Anhalt wird durch fünf regionale Bau- und Immobilienämter ersetzt. Ziel ist eine schnellere und effizientere Umsetzung staatlicher Baumaßnahmen. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 8 Forderungen, bis 66 %
Programm CDU 2 Forderungen, bis 33 %
Programm FDP 2 Forderungen, bis 33 %
Dienstrechtliche Vorschriften 62 % verkündet
Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Der Entwurf regelt den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung, die fiktive Fortschreibung dienstlicher Beurteilungen und den anteiligen Familienzuschlag bei Teilzeit. Ziel sind klarere Regeln, praktische Anpassungen, die Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung und Unterstützung freiwillig gesetzlich Versicherter. KI-Zusammenfassung
- Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz: Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beihilfeberechtigte erhalten auf Antrag die Hälfte des Beitrags als Zuschuss und verzichten auf ergänzende Beihilfe außer bei Pflege.
- Landesbeamtengesetz und Landesrichtergesetz: Dienstliche Beurteilungen können fiktiv fortgeschrieben werden, wenn keine aktuelle Beurteilung vorliegt, und richten sich nach dem Amt am Stichtag.
- Landesbesoldungsgesetz: Teilzeitbeschäftigte, die zusammen keine volle Arbeitszeit erreichen, erhalten den Familienzuschlag anteilig nach ihren individuellen Arbeitszeiten.
- Landesbeamtengesetz: Nicht genommener Urlaub wird beim Ende des Beamtenverhältnisses unabhängig vom Beendigungsgrund abgegolten.
- Landesbeamtengesetz: Beschäftigtenlehrgänge und weitere Abschlüsse eröffnen Laufbahnzugänge, und in der unteren Laufbahngruppe wird ein Wechsel in eine andere Laufbahn möglich.
- Landesbeamtengesetz: Die Landesregierung darf die Gewährung von Beihilfen einer anderen öffentlichen Stelle außerhalb der Landesverwaltung übertragen.
- Landesbesoldungsgesetz: Justizwachtmeister erhalten ein höheres Endamt, für die Marktüberwachung der Barrierefreiheit entsteht ein Leitungsamt, und Anwärter beim Verfassungsschutz bekommen eine Zulage.
- Landesbesoldungsgesetz: Personen ohne männlichen oder weiblichen Geschlechtseintrag können eine männliche, weibliche oder doppelte Amtsbezeichnung wählen und einen Klammerzusatz führen.
- Landesbeamtengesetz: Die Bevorzugung der Vergütung gegenüber der Dienstbefreiung bei Mehrarbeit von Lehrkräften wird verlängert.
- Landesbeamtenversorgungsgesetz: Kürzungen der Versorgung nach einer Ehescheidung können auch angepasst werden, wenn die Bezüge um einen festen Betrag statt prozentual steigen.
Koalitionsvertrag 5 Forderungen, bis 55 %
Programm CDU 1 Forderung, bis 40 %
Programm FDP 2 Forderungen, bis 33 %
Programm SPD 3 Forderungen, bis 62 %
Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes 82 % verkündet
Gesetz zur Erweiterung der Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Der Entwurf erweitert die Prüfrechte des Landesrechnungshofes bei Kommunen und sozialen Leistungserbringern. Ziel ist eine unabhängige Finanzkontrolle kommunaler Haushalte und sozialrechtlicher Verträge. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 2 Forderungen, bis 31 %
Programm CDU 1 Forderung, bis 82 %
Programm FDP 1 Forderung, bis 33 %
Spielbankgesetz 31 % verkündet
Zweites Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Der Entwurf führt eine Ausgleichsabgabe ein, soweit Spielbankabgaben unter der Normalbesteuerung liegen. Ziel ist, die Spielbankbesteuerung mit dem europäischen Beihilferecht zu vereinbaren. KI-Zusammenfassung
Programm CDU 1 Forderung, bis 31 %
AfD Änderung der Landeshaushaltsordnung 85 % erledigt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Sachsen-Anhalt
Der Entwurf gibt dem Landesrechnungshof Prüfrechte bei Empfängern von Landesmitteln für Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Sozialhilfe. So soll die Verwendung dieser Landesmittel zweckmäßig, wirtschaftlich und transparent kontrolliert werden. KI-Zusammenfassung
Programm AfD 4 Forderungen, bis 52 %
Programm CDU 1 Forderung, bis 85 %
Programm FDP 2 Forderungen, bis 40 %
Linke Investitionsbank Sachsen-Anhalt 31 % abgelehnt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbstständige Förderbank
Einige Förderaufgaben kehren von der Investitionsbank in die Landesverwaltung zurück und Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden stets verlangt. So sollen Aufwand und Kosten sinken und der Auftrag der Bank enger werden. KI-Zusammenfassung
Koalitionsvertrag 4 Forderungen, bis 32 %
Programm CDU 4 Forderungen
Programm FDP 2 Forderungen, bis 31 %
Linke Sondervermögen Corona 33 % abgelehnt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen "Corona"
Die Volumengrenze des Corona-Sondervermögens entfällt und jährliche Haushaltsmittel speisen es bei abschließendem Maßnahmenkatalog. Ausgabenpositionen sollen verbindlicher werden und der Landtag stärker beteiligt sein. KI-Zusammenfassung
Programm Linke 1 Forderung, bis 31 %
Koalitionsvertrag 4 Forderungen, bis 45 %
Programm CDU 2 Forderungen, bis 33 %
Programm FDP 3 Forderungen, bis 33 %
Programm SPD 2 Forderungen, bis 33 %
Alle 35 Gesetzesvorhaben in der 8. Wahlperiode, darunter weitere 25 abgeschlossen.
Quelle der Entwürfe: Parlamentsspiegel der Länder. Wie das entsteht · Alle Entwürfe, auch der Opposition: Gesetzentwürfe.
Forderungen des Koalitionsvertrags zu diesem Ressort
112 Forderungen aus dem Koalitionsvertrag der Koalition aus CDU, SPD und FDP (2021), die dieses Ministerium federführend umsetzen müsste, zu 34 Themen.
Keine Treffer.
Staat, Demokratie und Verwaltung 21
Öffentlicher Dienst 7
Der Raumbedarf der Landesverwaltung wird durch mehr mobiles Arbeiten reduziert.
Wortlaut im Vertrag
Von der zukünftigen Landesregierung muss die Reduzierung des Raumbedarfes durch erhöhten Einsatz dieses Instruments verfolgt werden. Link zum Original
Ein Konzept für die ressortübergreifende Nutzung des mobilen Arbeitens wird in der 8. Legislaturperiode erstellt und umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner verpflichten sich, dass ein Prozess für eine ressortübergreifende Nutzung des Potentials des mobilen Arbeitens konzipiert und innerhalb der 8. Legislaturperiode umgesetzt wird. Link zum Original
Das Beurteilungswesen in der öffentlichen Verwaltung wird geschlechtergerecht ausgestaltet.
Wortlaut im Vertrag
Das Beurteilungswesen werden wir geschlechtergerecht ausgestalten. Link zum Original
Zur Gewinnung von Ingenieurpersonal werden besoldungsrechtliche Anreize genutzt.
Wortlaut im Vertrag
Um die Herausforderungen des sich stetig verschärfenden Fachkräftemangels im ingenieurtechnischen Bereich sowie der Konkurrenzsituation zu anderen Straßenbaulastträgern und der Privatwirtschaft zu begegnen, sind besoldungsrechtliche Anreizsysteme für die Gewinnung von ingenieurtechnischem Personal zu nutzen. Link zum Original
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation wird noch 2021 umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation (Beschlüsse vom 4. Mai 2020) soll in Sachsen-Anhalt noch im Jahr 2021 umgesetzt werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 5 KI
- 88 % Drittes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 55 % Viertes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 42 % Gesetz zur Anpassung der Landesbesoldung und -versorgung für das Jahr 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 40 % Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 35 % Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Änderungsgesetze zur Alimentation beziehen ab 2015 alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger ein.
Wortlaut im Vertrag
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation (Beschlüsse vom 4. Mai 2020) soll in Sachsen-Anhalt noch im Jahr 2021 umgesetzt werden. Daraus folgende Änderungsgesetze beziehen ab dem Jahr 2015 alle Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ein. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 62 % Drittes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst des Landes werden weiterhin zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen.
Wortlaut im Vertrag
Die Tarifabschlüsse der öffentlich Beschäftigten des Landes werden auch künftig zeit - und inhaltsgleich für die Besoldung übernommen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 6 KI
- 93 % Gesetz zur Anpassung der Landesbesoldung und -versorgung für das Jahr 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 88 % Viertes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 82 % Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, zurückgezogen
- 33 % Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
- 31 % Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
Bürokratie 5
Auch im Zuwendungsrecht sollen weitere Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung gesucht werden.
Wortlaut im Vertrag
In diesem Zuge sind sich die Koalitionspartner einig, dass auch im Bereich des Zuwendungsrechtes weitere Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung gesucht werden müssen. Link zum Original
Die Wertgrenzen für die baufachliche Prüfung bei geförderten Baumaßnahmen sollen angepasst werden.
Wortlaut im Vertrag
Für Fördermaßnahmen, in deren Rahmen Baumaßnahmen umgesetzt werden, sollen die Wertgrenzen für die baufachliche Prüfung unter Wahrung der notwendigen Kontrollanforderungen modifiziert werden. Link zum Original
Die Wertgrenze für die baufachliche Prüfung soll einheitlich auf 3 Millionen Euro festgelegt werden.
Wortlaut im Vertrag
Für Fördermaßnahmen, in deren Rahmen Baumaßnahmen umgesetzt werden, sollen die Wertgrenzen für die baufachliche Prüfung unter Wahrung der notwendigen Kontrollanforderungen modifiziert werden. Wir streben an, die Wertgrenze einheitlich auf 3 Millionen Euro festzulegen. Link zum Original
Förderprogramme werden effizienter gestaltet, damit die Bedürfnisse der Fördermittelempfänger besser berücksichtigt werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner setzen sich zum Ziel, Förderprogramme effizienter zu gestalten, um die Bedürfnisse der Fördermittelempfänger besser als bisher zu berücksichtigen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbstständige Förderbank · Gesetzentwurf, Linke, abgelehnt
Eine Arbeitsgruppe aus Landesverwaltung und Landesrechnungshof unter Einbeziehung der Zuwendungsempfänger erarbeitet bis zum Doppelhaushalt 2023/2024 verbindliche Festlegungen zum Bürokratieabbau im Zuwendungsrecht.
Wortlaut im Vertrag
Zudem wird umgehend eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2023/2024 einen Vorschlag für verbindliche Festlegungen zum Abbau der Bürokratie trifft. Dieser Arbeitsgruppe sollen Vertreterinnen und Vertreter der Landesverwaltung (oberste Landesbehörden, Landesverwaltungsamt, Landesrechnungshof) angehören. Vertreterinnen und Vertreter der Zuwendungsempfänger aus den unterschiedlichen Politikfeldern sind einzubeziehen. Link zum Original
Umsetzung von EU-Recht 3
Die Förderverfahren für die EU-Fonds EFRE, ELER und ESF werden vereinfacht.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, die Fördermittel der Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie des europäischen Sozialfonds (ESF) im Sinne einer Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag des Mitteleinsatzes zu optimieren und Förderverfahren zu vereinfachen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 52 % Gesetz zur Durchführung der Interventionen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie weiterer Interventionen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie der Erzeugnisse daraus in Sachsen-Anhalt (ELER-Fördergesetz Sachsen-Anhalt - ELER-FG-LSA) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Viertes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Förderregeln werden auf die Anwendung des EU-Rechts begrenzt, zusätzliche landesseitige Regularien werden vermieden.
Wortlaut im Vertrag
Sachsen-Anhalt will die Förderregeln konsequent auf die Anwendung von EU - Recht begrenzen; zusätzliche landesseitige Regularien sollen vermieden werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 48 % Gesetz zur Durchführung der Interventionen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie weiterer Interventionen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie der Erzeugnisse daraus in Sachsen-Anhalt (ELER-Fördergesetz Sachsen-Anhalt - ELER-FG-LSA) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Soweit rechtlich möglich wird der Grundsatz umgesetzt, dass eine Vorschrift im EU-Verordnungsrecht entgegenstehendes nationales Förderrecht hinfällig macht.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich im Sinne der Entbürokratisierung und eines effizienteren Förderprogramm -Managements einig, dass - soweit rechtlich möglich - der Grundsatz „eine Vorschrift im EU -Verordnungsrecht macht entgegenstehendes nationales Recht hinfällig“ umzusetzen ist. Link zum Original
Behördenaufbau 2
Eine Zielzahl von 18,7 Vollzeitäquivalenten je 1.000 Einwohner in der Landesverwaltung wird weiterhin angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
In diesem Zusammenhang sind sich die Koalitionspartner einig, dass die Zielzahl von 18,7 Vollzeitäquivalente (VzÄ) je 1.000 Einwohner weiterhin angestrebt Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 35 % Gesetz zur Modernisierung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement ist in der 8. Legislaturperiode nur noch für begonnene Großbaumaßnahmen, Instandhaltung, kleine Baumaßnahmen und Liegenschaftsmanagement zuständig.
Wortlaut im Vertrag
Zur Entlastung des BLSA soll dieser in der 8. Legislaturperiode nur noch für bereits begonnene große Baumaßnahmen, Instandhaltung, kleine Baumaßnahmen sowie das Liegenschaftsmanagement zuständig sein. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 66 % Gesetz zur Modernisierung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Zivilgesellschaft 2
Die Finanzierung institutionell und dauerhaft über Projektförderung finanzierter Einrichtungen wird deutlich entbürokratisiert.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Finanzierung von institutionellen und seit Jahren über Projektförderung finanzierten Einrichtungen deutlich zu entbürokratisieren ist. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 33 % Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt (StiftG LSA) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 32 % Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbstständige Förderbank · Gesetzentwurf, Linke, abgelehnt
Für diese Einrichtungen werden überjährige Zuwendungsverträge mit bis zu fünf Jahren Laufzeit eingesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Finanzierung von institutionellen und seit Jahren über Projektförderung finanzierten Einrichtungen deutlich zu entbürokratisieren ist. Kerninstrument sind überjährige, bis zu fünf Jahre laufende Zuwendungsverträge. Link zum Original
Genehmigungsverfahren 1
Entscheidungs- und Planungsprozesse bei Landesbauvorhaben werden beschleunigt.
Wortlaut im Vertrag
Um den Einsatz von Ressourcen effektiver zu gestalten, werden wir Entscheidungs- und Planungsprozesse beschleunigen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 58 % Gesetz zur Modernisierung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Verwaltungsdigitalisierung 1
Für Förderanträge und Verwendungsnachweise werden verstärkt Online-Tools eingesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Für die Antragstellung und Verwendungsnachweisführung sollen verstärkt Online-Tools zur Anwendung kommen. Link zum Original
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte 2
Strafrecht 1
Die Stellenzulage im Justizvollzug steigt zum 1. Januar 2023 um 20 Prozent.
Wortlaut im Vertrag
Zur Abgeltung der gestiegenen Anforderungen und der erhöhten Belastungen der Bediensteten im Justizvollzug werden wir die Stellenzulage im Justizvollzug zum 1. Januar 2023 um 20 Prozent erhöhen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 33 % Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 31 % Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, AfD, abgelehnt
Einsatzkräfte 1
Die Polizeizulage steigt ab dem 1. Januar 2023 um 20 Prozent.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner vereinbaren mit dem Blick auf die Attraktivität des Polizeiberufes im Ländervergleich die Polizeizulage ab dem 1. Januar 2023 um 20 Prozent zu erhöhen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie 3
Förderpolitik 3
Die Investitionsbank wird als zentrales Förderinstitut des Landes gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Investitionsbank als zentrales Förderinstitut des Landes stärken. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 45 % Gesetz zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbständige Förderbank (IB ErrG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- Gegenposition Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbstständige Förderbank · Gesetzentwurf, Linke, abgelehnt
Die Investitionsbank bleibt die zentrale Fördereinrichtung des Landes.
Wortlaut im Vertrag
Die Investitionsbank (IB) soll die zentrale Fördereinrichtung des Landes bleiben. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 62 % Gesetz zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbständige Förderbank (IB ErrG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- Gegenposition Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbstständige Förderbank · Gesetzentwurf, Linke, abgelehnt
Die Investitionsbank wird in der Legislaturperiode als eigenständige Förderbank des Landes aus der Nord/LB herausgelöst.
Wortlaut im Vertrag
Die IB wird dazu in dieser Legislaturperiode als eigenständige Förderbank des Landes aus der Nord/LB herausgelöst. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 88 % Gesetz zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbständige Förderbank (IB ErrG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen 51
Staatsausgaben 16
Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft werden ausreichend finanziert.
Wortlaut im Vertrag
Gleichzeitig müssen wir unsere Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft ausreichend finanzieren. Link zum Original
Alle vereinbarten Vorhaben stehen unter Haushaltsvorbehalt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner haben sich deshalb darauf geeinigt, dass alle vereinbarten Vorhaben unter Haushaltsvorbehalt stehen. Dies gilt für den Nachtragshaushalt 2021, den Haushalt 2022 als „Ein -Jahres-Haushalt“ und auch alle nachfolgenden Haushalte der 8. Legislaturperiode. Link zum Original
Der Haushalt 2022 wird als Ein-Jahres-Haushalt aufgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner haben sich deshalb darauf geeinigt, dass alle vereinbarten Vorhaben unter Haushaltsvorbehalt stehen. Dies gilt für den Nachtragshaushalt 2021, den Haushalt 2022 als „Ein -Jahres-Haushalt“ und auch alle nachfolgenden Haushalte der 8. Legislaturperiode. Link zum Original
Reichen die Finanzmittel nicht aus, werden Vorhaben politisch und zeitlich priorisiert und Ausgabenstrukturen in den Fachbereichen verändert.
Wortlaut im Vertrag
Wo die Finanzmittel in den jeweiligen Haushaltsjahren nicht ausreichen, müssen Vorhaben politisch und zeitlich priorisiert sowie Ausgabenstrukturen innerhalb der Fachbereiche verändert werden. Link zum Original
Ausgaben zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen sind vom Haushaltsvorbehalt ausgenommen.
Wortlaut im Vertrag
Von dem Haushaltsvorbehalt ausgenommen sind Ausgaben, die der Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen dienen oder die Grundlage für die Aufnahme von Koalitionsgesprächen waren. Link zum Original
Ein neues IT-Verfahren für Haushaltsaufstellung, Haushaltsvollzug, Haushaltsrechnung und Kassenwesen wird eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Die Einführung eines notwendigen neuen IT-Verfahrens für die Haushaltsaufstellung, den Haushaltsvollzug, die Haushaltsrechnung sowie das Kassenwesen soll ein Katalysator zu mehr Digitalisierung sein. Link zum Original
Die Digitalisierung der Verwaltung soll mittel- bis langfristig den Landeshaushalt entlasten.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner erwarten, dass die Landesverwaltung nach dem Digitalisierungs - und Reformprozess so aufgestellt ist, dass sich mittel - bis langfristig eine Digitalisierungsrendite ergibt, die den Landeshaushalt von Ausgaben für die Verwaltung entlastet und Mittel für Gestaltungsmöglichkeiten über die 8. Wahlperiode hinaus freisetzt. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Gesetz zur Neuorganisation der Versorgungs- und Sozialverwaltung in Sachsen-Anhalt und zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Das Land legt einen Nachhaltigkeitshaushalt vor, der die Ausgaben den UN-Nachhaltigkeitszielen zuordnet.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner setzen sich zum Ziel, den ersten Nachhaltigkeitshaushalt in Deutschland und in Europa vorzulegen, der die Ausgaben den verschiedenen Nachhaltigkeitszielen der UN zuordnet. Link zum Original
Mit einem Nachtragshaushalt 2021 sollen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und ein wirtschaftlicher Neustart für Pandemiebetroffene erreicht werden.
Wortlaut im Vertrag
Dabei gehen die Koalitionspartner mit einem pandemiebedingt notwendigen Nachtragshaushalt 2021 einen verfassungskonformen Weg, um den Transformationsprozess der Gesellschaft zu mehr Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit (zum Beispiel effizientere und bessere Gesundheitsvorsorge) zu erreichen und einen wirtschaftlichen Neustart für besonders durch die Pandemie betroffene Menschen und Unternehmen zu schaffen. Link zum Original
Umschichtungen im Sondervermögen bedürfen der Zustimmung des Finanzministeriums.
Wortlaut im Vertrag
Umschichtungen bedürfen jedoch der Zustimmung des Ministeriums der Finanzen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 40 % Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen "Corona" · Gesetzentwurf, Linke, abgelehnt
- Gegenposition Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsgesetz 2025/2026 - HG 2025/2026) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Umschichtungen über 1 Million Euro bedürfen der Zustimmung des Finanzausschusses.
Wortlaut im Vertrag
Bei Umschichtungen von mehr als 1 Millionen Euro ist nach Vorlage durch das Ministerium der Finanzen die Zustimmung des Ausschusses für Finanzen erforderlich. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 45 % Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen "Corona" · Gesetzentwurf, Linke, abgelehnt
Die Deckungslücke von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich soll durch strukturelle Einsparungen geschlossen werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich deshalb in dem Ziel einig, die in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesene Deckungslücke von ca. 1,5 Milliarden Euro jährlich durch strukturelle Einsparungen zu schließen. Link zum Original
Bei der Haushaltsaufstellung sollen keine Bindungen wie Verpflichtungsermächtigungen entstehen, die künftige Haushalte überfordern.
Wortlaut im Vertrag
Bei den Haushaltsaufstellungsverfahren achten die Koalitionspartner darauf, dass keine Bindungen – insbesondere durch die Ausbringung von Verpflichtungsermächtigungen – begründet werden, die in der Summe die Haushalte der folgenden Jahre überfordern. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 33 % Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Es wird geprüft, ob die Abführungen des Landesbetriebs Bau- und Liegenschaftsmanagement an den Landeshaushalt gemindert werden können.
Wortlaut im Vertrag
Nach Maßgabe des Haushaltsvorbehaltes soll geprüft werden, ob seine Abführungen an den Landeshaushalt gemindert werden können, damit der BLSA finanzielle Ressourcen für ein flexibleres Agieren im operativen Geschäft gewinnt. Link zum Original
Das Rechnungswesen des Landesbetriebs Bau- und Liegenschaftsmanagement wird weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Das Rechnungswesen des BLSA wird weiterentwickelt. Ziel ist, die Baumaßnahmen doppisch im Rahmen eines landeseinheitlichen Haushalts-Kassen-Rechnungswesen-Verfahrens (HKR- Verfahren) abzubilden. Link zum Original
Baumaßnahmen sollen doppisch im landeseinheitlichen Haushalts-Kassen-Rechnungswesen-Verfahren abgebildet werden.
Wortlaut im Vertrag
Das Rechnungswesen des BLSA wird weiterentwickelt. Ziel ist, die Baumaßnahmen doppisch im Rahmen eines landeseinheitlichen Haushalts-Kassen-Rechnungswesen-Verfahrens (HKR- Verfahren) abzubilden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 35 % Gesetz zur Modernisierung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Schuldenbremse 12
Die Schuldenbremse wird eingehalten.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner stellen sich deshalb dem klaren vorangestellten Ziel, langfristig tragfähige Finanzen zu erreichen. Hierzu gehört die selbstverständliche Einhaltung der Schuldenbremse und die Weiterführung des Pensionsfonds. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 4 KI
- 42 % Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsgesetz 2025/2026 - HG 2025/2026) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Haushaltsbegleitgesetz 2022 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Der Pensionsfonds wird weitergeführt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner stellen sich deshalb dem klaren vorangestellten Ziel, langfristig tragfähige Finanzen zu erreichen. Hierzu gehört die selbstverständliche Einhaltung der Schuldenbremse und die Weiterführung des Pensionsfonds. Link zum Original
Die Schuldenbremse wird in der 8. Wahlperiode eingehalten.
Wortlaut im Vertrag
Wir halten deshalb die Schuldenbremse auch in der 8. Wahlperiode ein. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Haushaltsbegleitgesetz 2022 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Der Pensionsfonds wird aus Gründen der Generationengerechtigkeit weitergeführt.
Wortlaut im Vertrag
Nachhaltige Finanzen haben die Generationengerechtigkeit im Blick. Deshalb bekennen sich die Koalitionspartner ausdrücklich zur Weiterführung des Pensionsfonds. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 55 % Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsgesetz 2025/2026 - HG 2025/2026) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Es wird eine Notlage festgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass eine Notlage vorliegt und diesem Spannungsfeld aus Einnahmeverlusten und höheren pandemiebedingten Ausgaben mit einem Sondervermögen begegnet werden muss. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 55 % Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Auch für 2021 und 2022 wird eine Notlage festgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich dabei einig, dass wie im Jahr 2020 auch für die Jahre 2021 und 2022 eine Notlage festzustellen ist. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die aus dem Sondervermögen finanzierten Maßnahmen sind bis Ende 2022 zu beginnen.
Wortlaut im Vertrag
Die aus dem Sondervermögen zu finanzierenden Maßnahmen zur Begegnung der Pandemiefolgen sind bis spätestens Ende des Jahres 2022 zu beginnen. Link zum Original
Die Maßnahmen des Sondervermögens dürfen höchstens fünf Jahre ab dem letzten Notlagenjahr dauern.
Wortlaut im Vertrag
Die aus dem Sondervermögen zu finanzierenden Maßnahmen zur Begegnung der Pandemiefolgen sind bis spätestens Ende des Jahres 2022 zu beginnen. Die Maßnahmen sollen hierbei einen Umsetzungszeitraum von fünf Jahren – beginnend ab dem letzten Jahr, für das eine Notlage beschlossen wird – nicht überschreiten. Link zum Original
Die Umsetzung der Maßnahmen des Sondervermögens kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Wortlaut im Vertrag
Die aus dem Sondervermögen zu finanzierenden Maßnahmen zur Begegnung der Pandemiefolgen sind bis spätestens Ende des Jahres 2022 zu beginnen. Die Maßnahmen sollen hierbei einen Umsetzungszeitraum von fünf Jahren – beginnend ab dem letzten Jahr, für das eine Notlage beschlossen wird – nicht überschreiten. Gegebenenfalls kann die Umsetzung (einschließlich Abrechnung) um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Link zum Original
Die Ausgaben des Sondervermögens begründen eine besondere Kreditermächtigung im allgemeinen Haushalt.
Wortlaut im Vertrag
Die Ausgaben des Sondervermögens begründen eine besondere Kreditermächtigung für den allgemeinen Haushalt. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 50 % Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Tilgung der Kredite für das Sondervermögen soll spätestens sieben Jahre nach Feststellung der Notlage beginnen.
Wortlaut im Vertrag
Der allgemeine Haushalt wiederum weist dem Sondervermögen die (kreditfinanzierten) Gelder für die geplanten Maßnahmen zu. Die Koalitionspartner verfolgen das Ziel, mit der Tilgung dieser Kredite spätestens sieben Jahre nach Feststellung einer Notlage zu beginnen. Link zum Original
Die jährliche Tilgung soll mindestens 100 Millionen Euro betragen, sodass die Schulden spätestens nach 22 Jahren zurückgeführt sind.
Wortlaut im Vertrag
Die jährlichen Tilgungsraten sollen mindestens 100 Millionen Euro betragen, so dass diese Schulden spätestens nach 22 Jahren (15 Jahre Tilgung beginnend in 7 Jahren) vollständig haushälterisch zurückgeführt sind. Link zum Original
Öffentliche Investitionen 10
Bei Sanierung und Neuinvestition von Wärmeerzeugungsanlagen werden Contractingmodelle geprüft und bei wirtschaftlichem Vorteil umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Zur Entlastung der öffentlichen Haushalte ist bei Sanierung und Neuinvestition von Wärmeerzeugungsanlagen die Möglichkeit von Contractingmodellen zu prüfen und bei wirtschaftlichen Vorteilen die Umsetzung zu forcieren. Link zum Original
Einnahmeverlusten und pandemiebedingten Mehrausgaben wird mit einem Sondervermögen begegnet.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass eine Notlage vorliegt und diesem Spannungsfeld aus Einnahmeverlusten und höheren pandemiebedingten Ausgaben mit einem Sondervermögen begegnet werden muss. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 4 KI
- 66 % Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 52 % Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 40 % Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsgesetz 2025/2026 - HG 2025/2026) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Gesetz über das Sondervermögen "Infrastruktur" (Infrastruktur-Sondervermögensgesetz - Infra-SVG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Im Sondervermögen werden die aufgrund der Pandemie erforderlichen kurz- und mittelfristigen Maßnahmen veranschlagt.
Wortlaut im Vertrag
In diesem Sondervermögen werden kurz - und mittelfristig umzusetzende Maßnahmen etatisiert, die aufgrund der Corona- Pandemie erforderlich sind. Link zum Original
Aus dem Sondervermögen sollen auch länger laufende, während der Pandemie begonnene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Pandemie-Resilienz finanziert werden.
Wortlaut im Vertrag
Aus dem Sondervermögen soll weiterhin die Fortführung von bereits während der Pandemie eingeleiteten Maßnahmen finanziert werden, wenn diese aufgrund ihrer Natur eines längeren Umsetzungszeitraumes (Zeitraum einer Legislaturperiode) bedürfen oder der Stärkung der Pandemie- Resilienz des Landes oder der Beseitigung weiterbestehender Corona-Folgen dienen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- Gegenposition Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen "Corona" · Gesetzentwurf, Linke, abgelehnt
Das Sondervermögen soll 1,5 Milliarden Euro nicht übersteigen.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner einigen sich darauf, dass das Sondervermögen ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro nicht übersteigen soll. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 40 % Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- Gegenposition Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen "Corona" · Gesetzentwurf, Linke, abgelehnt
Bei nachweislich coronabedingtem Mehrbedarf wird das Volumen des Sondervermögens erhöht.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner einigen sich darauf, dass das Sondervermögen ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro nicht übersteigen soll. Sollte sich im Rahmen der Haushaltsaufstellung zum Nachtrag ein höherer Bedarf für Ausgaben ergeben, die nachvollziehbar coronabedingt sind, werden wir diesen Betrag entsprechend erhöhen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 35 % Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsgesetz 2025/2026 - HG 2025/2026) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Der allgemeine Haushalt weist dem Sondervermögen die kreditfinanzierten Mittel zu.
Wortlaut im Vertrag
Der allgemeine Haushalt wiederum weist dem Sondervermögen die (kreditfinanzierten) Gelder für die geplanten Maßnahmen zu. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 55 % Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Das Finanzministerium gründet eine Projekt- und Planungsgesellschaft zur Finanzierung, Planung und Durchführung großer prioritärer Bauvorhaben.
Wortlaut im Vertrag
Zur Realisierung neuer großer und prioritärer Bauvorhaben wird das Ministerium der Finanzen beauftragt, eine Projekt- und Planungsgesellschaft zu gründen, deren Zweck die Finanzierung, die Planung und die Durchführung von Bauvorhaben ist. Link zum Original
Die Liegenschaften werden vom Land im Mieter-Vermieter-Modell genutzt.
Wortlaut im Vertrag
Die Liegenschaften sind durch das Land im Mieter/Vermieter -Modell zu nutzen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- Gegenposition Gesetz zur Modernisierung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Das Wohnungsbauzweckvermögen und dessen künftige Rückflüsse werden als Eigenkapital in die Investitionsbank eingebracht.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass das Wohnungsbauzweckvermögen und die künftigen Rückflüsse als Eigenkapital in die IB eingebracht werden. Link zum Original
Subventionen 5
Das Land strebt an, Förderprogramme des Bundes und die EU-Strukturfondsförderung mit Landesmitteln zu kofinanzieren.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner begrüßen grundsätzlich die Förderprogramme des Bundes und die Strukturfondsförderung der EU. Eine Kofinanzierung dieser Förderprogramme durch Landesmittel wird angestrebt. Link zum Original
Reicht die Haushaltslage nicht für eine vollständige Kofinanzierung, werden zuerst Programme mit niedrigem Kofinanzierungsanteil des Landes bedient.
Wortlaut im Vertrag
Sofern die Haushaltslage eine vollständige Kofinanzierung aller Programme nicht erlaubt, streben die Vertragspartner - unter Beachtung der fachpolitischen Ziele und Prioritäten - einen effizienten Einsatz der Landesmittel dahingehend an, dass zuerst Programme mit einem niedrigem Kofinanzierungsanteil des Landes bedient werden. Link zum Original
Förderprogramme des Bundes und der EU werden vorrangig vor reinen Landesprogrammen ausfinanziert, um möglichst viele Drittmittel zu binden.
Wortlaut im Vertrag
Mit dem Ziel einer größtmöglichen Drittmittelbindung sind Förderprogramme des Bundes und der EU vorrangig vor reinen Landesprogrammen auszufinanz ieren. Link zum Original
Auf Kleinstprogramme wird weitestgehend verzichtet.
Wortlaut im Vertrag
Auf Kleinstprogramme ist weitestgehend zu verzichten. Link zum Original
Bei der Förderung wird das Subsidiaritätsprinzip nach § 23 der Landeshaushaltsordnung beachtet.
Wortlaut im Vertrag
Insbesondere wird § 23 LHO - „das Subsidiaritätsprinzip“ – beachtet. Link zum Original
Abschreibungen 4
Auf Bundesebene wird ein erweiterter Verlustvortrag gefordert, der bisherige Gewinne mit aktuellen und künftigen Verlusten verrechnet.
Wortlaut im Vertrag
Um die Liquidität von bisher erfolgreichen und durch die Corona -Pandemie in Probleme geratenen Unternehmen zu sichern, werden wir uns auf Bundesebene für eine Verrechnung bisheriger Gewinne mit aktuellen und künftigen Verlusten einsetzen (Verlustvortrag). Link zum Original
Auf Bundesebene wird eine degressive Abschreibung für Investitionsgüter wie digitale Technologien und Klimainvestitionen angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Wir setzen uns auf Bundesebene für die degressive Abschreibung für Investitionsgüter, zum Beispiel digitale Technologien und Klimainvestitionen ein, um so gezielte Anreize für Investitionen in Zukunftstechnologien zu setzen. Link zum Original
Die steuerliche Verlustverrechnung für Unternehmen in Krisensituationen soll weiter verbessert werden.
Wortlaut im Vertrag
Zudem wollen wir uns für weitere Verbesserungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung in Krisensituationen einsetzen, um die Unternehmen in der aktuellen Lage zu stärken. Link zum Original
Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter soll befristet angehoben werden.
Wortlaut im Vertrag
Darüber hinaus sollte die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter durch eine temporäre Anhebung der Grenze für eine Sofortabschreibung weiter verbessert werden. Link zum Original
Umsatzsteuer 2
Die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen und Getränke in der Gastronomie soll bestehen bleiben, solange coronabedingte Einschränkungen gelten.
Wortlaut im Vertrag
Die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen und Getränke muss für das Gastronomiegewerbe bestehen bleiben, solange es coronabedingte Einschränkungen gibt. Link zum Original
Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung soll auf 5 Millionen Euro angehoben werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Grenzen für die sogenannten Soll - und Ist-Besteuerung auf 5 Millionen Euro heraufsetzen. Link zum Original
Unternehmenssteuern 1
Die Gewerbesteuerzerlegung bei Betrieben mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden soll deutlich wirtschaftskraftbezogener gestaltet werden.
Wortlaut im Vertrag
Zudem setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, die Gewerbesteuerzerlegung alternativ zur bisherigen Steuerzerlegung bei Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden künftig deutlich wirtschaftskraftbezogener zu gestalten. Link zum Original
Weitere Forderungen 1
Eine solide Haushaltspolitik mit langfristig tragfähigen Finanzen ist vorrangiges Politikziel.
Wortlaut im Vertrag
Vielmehr vereinbaren die Koalitionspartner die Verfolgung einer soliden Haushaltspolitik im Sinne von langfristig tragfähigen Finanzen als prioritäres Politikziel. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 33 % Drittes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Bildung, Wissenschaft und Forschung 1
Forschungsfinanzierung 1
Die steuerliche Forschungsförderung soll nach ihrer Wirkung und Zielerreichung ausgerichtet werden.
Wortlaut im Vertrag
Um die zukünftige Weiterentwicklung nach den konkreten Bedarfen auszurichten, ist es geboten, das Instrument der steuerlichen Forschungsförderung nach seiner Wirkung und Zielerreichung auszurichten. Link zum Original
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 6
Gebäudebestand 1
Landeseigene Immobilien, die für Landesbehörden benötigt werden, werden zügig ertüchtigt.
Wortlaut im Vertrag
Ferner werden eigene Immobilien zügig ertüchtigt, sofern sie für die Unterbringung von Landesbehörden benötigt werden. Link zum Original
Gebäudeenergie 1
Landesgebäude sollen einen zeitgemäßen Energiestandard erreichen.
Wortlaut im Vertrag
Ferner werden eigene Immobilien zügig ertüchtigt, sofern sie für die Unterbringung von Landesbehörden benötigt werden. Dabei sieht sich das Land als Vorbild und wird einen zeitgemäßen Energiestandard anstreben. Link zum Original
Bodenpolitik 1
Nicht benötigte Landesimmobilien werden verkauft.
Wortlaut im Vertrag
Nicht genutzte bzw. nicht benötigte Immobilien sind zu verkaufen. Link zum Original
Wohnungsleerstand 1
Langjähriger Leerstand von Landesimmobilien soll vermieden werden.
Wortlaut im Vertrag
Langjähriger Leerstand ist zu vermeiden. Link zum Original
Miethöhe 1
Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement erhebt künftig marktübliche Mieten.
Wortlaut im Vertrag
Zur Stärkung des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement (BLSA) wird dieser künftig marktübliche Mieten erheben, um eine zügige und umfassendere Dienstleistung der Landesliegenschaften zu gewährleisten. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 40 % Gesetz zur Modernisierung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Weitere Forderungen 1
Das Bauen für das Land wird neu aufgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich einig, das Bauen für das Land Sachsen- Anhalt neu aufzustellen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 62 % Gesetz zur Modernisierung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Energie 1
Erneuerbare Energien 1
Die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen an Landesgebäuden soll geklärt werden.
Wortlaut im Vertrag
Dabei sieht sich das Land als Vorbild und wird einen zeitgemäßen Energiestandard anstreben. Hierzu wird die Installation von Photovoltaik (PV)- Anlagen und Solarthermie auf Dächern ebenso wie fassadenintegrierte und gebäudenahe PV- Anlagen zu klären sein. Link zum Original
Klima, Umwelt und Naturschutz 1
Klimaziele 1
Die energetische Sanierung von Landesliegenschaften ist vorrangiges Ziel.
Wortlaut im Vertrag
Die energetische Sanierung von Landesliegenschaften bleibt daher unser vorrangiges Ziel. Link zum Original
Europa, Euro und europäische Institutionen 1
Kohäsions- und Sozialpolitik 1
Die Förderverfahren für die EU-Strukturfonds sollen vereinfacht werden, um einen vollständigen Mittelabfluss zu erreichen.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner werden daher dafür Sorge tragen, dass die Förderverfahren für die Strukturfonds vereinfacht werden, um möglichst einen vollständigen Mittelabfluss zu gewährleisten. Link zum Original
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 25
Kommunalfinanzen 17
Der kommunale Finanzausgleich bleibt aufgabenbezogen.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner bekennen sich zur Aufgabenbezogenheit des kommunalen Finanzausgleichs und werden diesen fortentwickeln. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 65 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 32 % Haushaltsbegleitgesetz 2023 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Der kommunale Finanzausgleich wird fortentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner bekennen sich zur Aufgabenbezogenheit des kommunalen Finanzausgleichs und werden diesen fortentwickeln. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 70 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 66 % Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Viertes Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
Das geltende Finanzausgleichsgesetz wird für 2022 und 2023 im Grundsatz fortgeschrieben.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner kommen überein, das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz zunächst für die Jahre 2022 und 2023 dem Grunde nach fortzuschreiben. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 95 % Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 62 % Haushaltsbegleitgesetz 2023 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 62 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Finanzausgleichsmasse wird auf Grundlage aktueller Statistiken neu berechnet, um jeder kommunalen Gruppe eine angemessene Finanzausstattung zu sichern.
Wortlaut im Vertrag
Die Finanzausgleichsmasse wird auf der Grundlage aktueller Statistiken neu berechnet, um für jede kommunale Gruppe eine auskömmliche und angemessene Finanzausstattung garantieren zu können. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 4 KI
- 93 % Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 90 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 40 % Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Haushaltsbegleitgesetz 2023 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Streitige landesinterne Benchmarks sowie Be- und Entlastungen durch den Bund ab 2022 werden nicht berücksichtigt.
Wortlaut im Vertrag
Die zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung streitbefangenen Positionen landesinterner Benchmarks sowie Entlastungen und Belastungen des Bundes ab dem Jahr 2022 werden nicht berücksichtigt. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 92 % Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 40 % Haushaltsbegleitgesetz 2023 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Finanzausgleichsmasse beträgt 2022 und 2023 jeweils 1,735 Milliarden Euro.
Wortlaut im Vertrag
Im Ergebnis dieser Berechnung wird die Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 1,735 Milliarden Euro betragen. Die Verteilung der Schlüsselzuweisungen wird in diesen beiden Jahren nicht verändert. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 97 % Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 40 % Haushaltsbegleitgesetz 2023 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Verteilung der Schlüsselzuweisungen bleibt 2022 und 2023 unverändert.
Wortlaut im Vertrag
Im Ergebnis dieser Berechnung wird die Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 1,735 Milliarden Euro betragen. Die Verteilung der Schlüsselzuweisungen wird in diesen beiden Jahren nicht verändert. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 93 % Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen soll stärker auf eine effizientere Binnenverteilung zugunsten strukturschwacher Gemeinden geachtet werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich aber einig, dass bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen stärker auf eine effizientere Binnenverteilung geachtet werden muss, Damit können besonders strukturschwache Gemeinden besser unterstützt werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 80 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Kriterien zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen, besonders die Bedarfsmesszahl, werden auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens geprüft.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Kriterien zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen, insbesondere die Berechnung der Bedarfsmesszahl, auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens prüfen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 90 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 40 % Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Ergebnisse der Prüfung der Schlüsselzuweisungskriterien sollen ab 2024 im Finanzausgleichsgesetz umgesetzt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Kriterien zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen, insbesondere die Berechnung der Bedarfsmesszahl, auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens prüfen. Ziel der Koalitionspartner ist, die aus dieser Prüfung gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes ab dem Jahr 2024 umzusetzen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 90 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 35 % Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Bei der Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes wird geprüft, ob bilanzielle Nettoabschreibungen bei der Finanzausgleichsmasse berücksichtigt werden können.
Wortlaut im Vertrag
Ziel der Koalitionspartner ist, die aus dieser Prüfung gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes ab dem Jahr 2024 umzusetzen. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung wird auch geprüft, ob und inwieweit die bilanziellen Nettoabschreibungen bei der Berechnung der Finanzausgleichsmasse berücksichtigt werden können. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 75 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Ab 2024 wird ein Festbetrags-Finanzausgleichsgesetz angestrebt, das bis 2026 gilt.
Wortlaut im Vertrag
Für das Finanzausgleichsgesetz ab dem Jahr 2024 streben die Koalitionspartner ein Festbetrags-FAG an, das bis zum Jahr 2026 gilt. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 78 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Besonders finanzschwache Kommunen brauchen besondere finanzielle Unterstützung.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass besonders finanzschwache Kommunen einer besonderen finanziellen Unterstützung bedürfen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 52 % Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 50 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 32 % Gesetz über das Sondervermögen "Infrastruktur" (Infrastruktur-Sondervermögensgesetz - Infra-SVG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Der Ausgleichsstock für Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen stellt finanzschwachen Kommunen bis zur Neuverteilung der Schlüsselzuweisungen jährlich 40 Millionen Euro bereit.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass besonders finanzschwache Kommunen einer besonderen finanziellen Unterstützung bedürfen. Dazu wird ihnen auch weiterhin – bis zur Umsetzung einer effizienteren Verteilung der Schlüsselzuweisungen ab dem Jahr 2024 – der Ausgleichsstock für die Gewährung von Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen mit einem Volumen von jährlich 40 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 70 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 50 % Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Der Ausgleichsstockerlass wird überarbeitet.
Wortlaut im Vertrag
Dazu wird ihnen auch weiterhin – bis zur Umsetzung einer effizienteren Verteilung der Schlüsselzuweisungen ab dem Jahr 2024 – der Ausgleichsstock für die Gewährung von Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen mit einem Volumen von jährlich 40 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Hierfür wird der Ausgleichsstockerlass überarbeitet. Link zum Original
Die coronabedingten Steuermindereinnahmen der Gemeinden 2021 werden pauschal mit 66 Millionen Euro ausgeglichen.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die coronabedingten voraussichtlichen Steuermindereinnahmen der Gemeinden im Jahr 2021 pauschal ausgeglichen werden. Den Gemeinden werden dazu 66 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 96 % Begleitgesetz zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Das Gewerbesteuerausgleichsgesetz wird über das Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtragshaushalt 2021 geändert.
Wortlaut im Vertrag
Die Umsetzung erfolgt über das Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtragshaushalt 2021, mit dem das Gewerbesteuerausgleichsgesetz Sachsen- Anhalt geändert wird. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 90 % Begleitgesetz zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Zusammenarbeit der Ebenen 2
Ökonomische und finanzielle Maßnahmen zur Krisenbewältigung werden im Kontext gemeinsamer föderaler Politik mit Bund und EU entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Alle ökonomischen und finanziellen Maßnahmen müssen wir daher im Kontext einer gemeinsamen föderalen Politik entwickeln. Link zum Original
Das Land bleibt ein fairer und verlässlicher Partner der Kommunen.
Wortlaut im Vertrag
Das Land wird ein fairer und verlässlicher Partner der Kommunen bleiben. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 11 KI
- 55 % Haushaltsbegleitgesetz 2023 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 45 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Viertes Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
- 35 % Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz über die Einführung einer optionalen Festsetzung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer des Landes Sachsen-Anhalt (Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt - GrStHsG LSA) · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
- 33 % Gesetz über das Sondervermögen "Infrastruktur" (Infrastruktur-Sondervermögensgesetz - Infra-SVG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Fischerei · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 31 % Gesetz zur Durchführung des Heizkostenzuschussgesetzes · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
- 30 % Sechstes Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über die Zuständigkeit für Mietspiegel (Mietspiegelzuständigkeitsgesetz Sachsen-Anhalt - MietspiegelZuG LSA) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Viertes Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
Förderprogramme 1
Vom Bund wird eine Verstetigung der kommunalen Investitionsprogramme gefordert, um dem Investitionsstau zu begegnen.
Wortlaut im Vertrag
Um dem Investitionsstau zu begegnen, werden wir eine Verstetigung der kommunalen Investitionsprogramme der Bundesregierung einfordern. Link zum Original
Strukturwandel 1
Die Mittel aus dem Just Transition Fund sollen auf betroffene Landkreise konzentriert werden.
Wortlaut im Vertrag
Auch der Einsatz der Mittel aus dem Just Transition Fund (JTF) soll sich daher auf betroffene Landkreise konzentrieren. Link zum Original
Kommunale Selbstverwaltung 1
Kommunale Hauptverwaltungsbeamte erhalten bei erstmaliger unmittelbarer Wiederwahl die nächsthöhere Besoldungsgruppe.
Wortlaut im Vertrag
Die Regelungen zur Besoldung der kommunalen Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten sind dergestalt fortzuschreiben, dass bei erstmaliger unmittelbarer Wiederwahl die nächsthöhere Besoldungsgruppe zu gewähren ist. Link zum Original
Gleichwertige Lebensverhältnisse 1
Bei der Nutzung von Landesliegenschaften und neuen Landesgebäuden wird der ländliche Raum stärker berücksichtigt.
Wortlaut im Vertrag
Bei der Verortung der Nutzung von vorhandenen Landesliegenschaften bzw. neu zu errichtenden Gebäuden ist der ländliche Raum stärker zu berücksichtigen. Link zum Original
Konnexitätsprinzip 1
Bei der Neuberechnung der Finanzausgleichsmasse wird auch die Auftragskostenpauschale neu berechnet.
Wortlaut im Vertrag
Die Finanzausgleichsmasse wird auf der Grundlage aktueller Statistiken neu berechnet, um für jede kommunale Gruppe eine auskömmliche und angemessene Finanzausstattung garantieren zu können. Diese Berechnung umfasst auch die Neuberechnung der Auftragskostenpauschale für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 92 % Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Regionale Strukturpolitik 1
Der Einsatz der Mittel aus EFRE, ELER und ESF wird im Verhältnis von Aufwand und Ertrag optimiert.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, die Fördermittel der Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie des europäischen Sozialfonds (ESF) im Sinne einer Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag des Mitteleinsatzes zu optimieren und Förderverfahren zu vereinfachen. Link zum Original
Beteiligt 124
Forderungen des Vertrags, die federführend ein anderes Ressort umsetzen müsste, an denen dieses Ministerium aber nach seinen Zuständigkeiten mitwirken müsste.
Staat, Demokratie und Verwaltung 6
Verwaltungsdigitalisierung 2
Die Einführung neuer Verfahren wird an Digitalisierungsrenditen gemessen.
Wortlaut im Vertrag
Die Einführung neuer Verfahren wird zukünftig auch an Digitalisierungsrenditen gemessen, da digitale Arbeitsprozesse schneller, effizienter und unter Einsatz von weniger Personal - und Sachressourcen möglich sind. Link zum Original
Die E-Akte wird um ein Modul elektronische Personalverwaltung ergänzt.
Wortlaut im Vertrag
Es werden alle Möglichkeiten ergriffen, die weitere Einführung der E -Akte zu beschleunigen. Sie wird um das Modul „elektronische Personalverwaltung“ ergänzt. Link zum Original
Öffentlicher Dienst 2
Für den öffentlichen Dienst wird schrittweise das anonymisierte Bewerbungsverfahren eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Zudem werden wir schrittweise das anonymisierte Bewerbungsverfahren für den öffentlichen Dienst einführen. Link zum Original
Bis zum Haushaltsentwurf 2023/24 wird ein Maßnahmenpaket zur Nachwuchsförderung und familienfreundlichen Gestaltung der öffentlichen Verwaltung vorgelegt.
Wortlaut im Vertrag
Hierbei ist bis zur Vorlage des HH-Entwurfes 2023/24 auch ein Maßnahmenpaket zur gezielten Nachwuchsförderung sowie familienfreundlicher Ausgestaltung der öffentlichen Verwaltung vorzulegen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Behördenaufbau 2
Die Aufgabenbereiche der Landesgesellschaften werden schärfer voneinander abgegrenzt.
Wortlaut im Vertrag
Die Landesregierung wird beauftragt, die Aufgabenbereiche der verschiedenen Landesgesellschaften schärfer zu profilieren. Link zum Original
Die Personalhoheit für Bedienstete bis Besoldungsgruppe A16 bzw. Entgeltgruppe 15Ü üben die Ressorts aus.
Wortlaut im Vertrag
Die Personalhoheit für Bedienstete bis zur Besoldungsgruppe A16 bzw. Entgeltgruppe 15Ü wird durch die Ressorts ausgeübt. Link zum Original
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte 24
Justiz 10
Die Justiz wird personell und sachlich so ausgestattet, dass sie ihre Aufgaben verlässlich erledigen kann.
Wortlaut im Vertrag
Die Justiz als dritte Gewalt in unserem Land ist der Garant für das Funktionieren unseres Rechtsstaates. Sie ist personell und sächlich so auszustatten, dass sie ihre vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben verlässlich erledigen kann. Link zum Original
Die Justiz wird bei Personalstärke sowie technischer und baulicher Ausstattung weiter gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Justiz insgesamt weiter gestärkt werden muss. Dies betrifft sowohl die Personalstärke wie auch die technische und bauliche Ausstattung der Justiz in Sachsen-Anhalt. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 33 % Gesetz über die Beantwortung von Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen durch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur Änderung weiterer Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Stellenpläne der Justiz werden so gestaltet, dass übermäßige Belastungen vermieden werden.
Wortlaut im Vertrag
Eckpfeiler einer starken und funktionsfähigen Justiz sind gut ausgebildete, motivierte und leistungsstarke Landesbedienstete. Deshalb werden wir sichere Perspektiven für ihr berufliches Fortkommen und ihre persönliche Weiterentwicklung bieten und die Stellenpläne so gestalten, dass übermäßige Belastungen vermieden werden. Link zum Original
Justizbedienstete können verstärkt freiwillig länger im Dienst bleiben.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden verstärkt ermöglichen, dass Bedienstete freiwillig länger im Dienst bleiben können. Link zum Original
Beförderungsmöglichkeiten in der Justiz werden ausgeschöpft.
Wortlaut im Vertrag
Zur Personalentwicklung sollen außerdem Beförderungsmöglichkeiten ausgeschöpft und der Stellenrahmen überprüft werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Der Stellenrahmen der Justiz wird überprüft.
Wortlaut im Vertrag
Zur Personalentwicklung sollen außerdem Beförderungsmöglichkeiten ausgeschöpft und der Stellenrahmen überprüft werden. Link zum Original
Der Justizwachtmeisterdienst wird reformiert und der einfache in den mittleren Justizdienst überführt.
Wortlaut im Vertrag
Der Justizwachtmeisterdienst wird reformiert. Dazu soll die Überführung des einfachen Justizdienstes in den mittleren Justizdienst, die Einführung einer zweijährigen Ausbildung, die Einbeziehung in die Arbeit mit der elektronischen Akte und die Aufstockung der Beförderungsmöglichkeiten angestrebt werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 40 % Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Beförderungsmöglichkeiten im Justizwachtmeisterdienst werden aufgestockt.
Wortlaut im Vertrag
Der Justizwachtmeisterdienst wird reformiert. Dazu soll die Überführung des einfachen Justizdienstes in den mittleren Justizdienst, die Einführung einer zweijährigen Ausbildung, die Einbeziehung in die Arbeit mit der elektronischen Akte und die Aufstockung der Beförderungsmöglichkeiten angestrebt werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 55 % Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können zwischen Verbeamtung und Angestelltenverhältnis wählen.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität unseres Landes bei der Gewinnung des eigenen juristischen Nachwuchses ergreifen, zum Beispiel durch eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Verbeamtung oder dem Angestelltenverhältnis für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 95 % Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Bestandsinfrastruktur der Justizstandorte wird modernisiert.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die bestehenden Justizstandorte im Land für eine größtmögliche Bürgerfreundlichkeit erhalten und in ihrer Bestandsinfrastruktur modernisieren. Link zum Original
Strafrecht 5
Im Maßregelvollzug werden weitere Kapazitäten geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Um der auf richterlicher Anordnung basierenden steigenden Anzahl von Aufnahmeersuchen im Maßregelvollzug nachkommen zu können, werden weitere Kapazitäten geschaffen. Link zum Original
In Uchtspringe werden 2022 der Umbau von Haus 33 und ein zweiter Stationsneubau für den Maßregelvollzug begonnen und finanziert.
Wortlaut im Vertrag
Am Standort Uchtspringe müssen Umbaumaßnahmen zur Nutzung des Hauses 33 sowie ein zweiter Stationsneubau im Jahr 2022 begonnen und finanziert werden. Link zum Original
Die Planung der Vollzugslandschaft wird unter Einbeziehung der Standorte Volkstedt und Halle (Saale) unverzüglich überarbeitet.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner werden die Planung der Vollzugslandschaft unter Einbeziehung der Standorte Volkstedt und Halle (Saale) unverzüglich überarbeiten. Link zum Original
Im Justizvollzug wird zusätzliches Personal eingestellt, um Engpässe und Pensionierungswellen aufzufangen.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner werden zur Beseitigung von Personalengpässen, insbesondere um zukünftigen Pensionierungswellen entgegenzuwirken, zusätzlich Personal einstellen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 33 % Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, AfD, abgelehnt
- 30 % Gesetz zur Neuregelung des Justizvollzugsrechts in Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Beförderungsmöglichkeiten im Allgemeinen Vollzugsdienst werden verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Zur Vermeidung von altersbedingten Unwuchten bedarf es zudem verbesserter Beförderungsmöglichkeiten im Allgemeinen Vollzugsdienst. Link zum Original
Einsatzkräfte 3
Über eine Regressobergrenze für gefahrgeneigte Tätigkeiten in der Polizei werden Gespräche aufgenommen.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden Gespräche über die Einführung einer Regressobergrenze insbesondere für gefahrgeneigte Tätigkeiten im Bereich der Polizei aufnehmen. Link zum Original
Polizeikräfte erhalten bei Angriffen dienstlichen Rechtsschutz.
Wortlaut im Vertrag
Wir gewähren dienstlichen Rechtsschutz bei Angriffen auf Polizeikräfte Dazu gehört auch die Übernahme von Schmerzensgeldforderungen und deren Eintreibung. Link zum Original
Der Dienstherr übernimmt Schmerzensgeldforderungen angegriffener Polizeikräfte und treibt sie ein.
Wortlaut im Vertrag
Wir gewähren dienstlichen Rechtsschutz bei Angriffen auf Polizeikräfte Dazu gehört auch die Übernahme von Schmerzensgeldforderungen und deren Eintreibung. Link zum Original
Gerichtsverfahren 2
Für die Digitalisierung von Abläufen in der Justiz werden zügig Haushaltsmittel bereitgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Digitalisierung der Justiz vorantreiben. Dazu werden die Koalitionspartner zügig die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellen, um mehr Abläufe zu digitalisieren. Link zum Original
Für die Einführung der elektronischen Akte werden fachkundiges Personal sowie ausreichende sachliche und investive Mittel bereitgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz werden wir unverzüglich angehen und spätestens bis zum Jahr 2025 vollenden. Hierfür sind fachkundiges Personal und ausreichende sachliche und investive Mittel bereitzustellen. Link zum Original
Katastrophenschutz 2
Die Unterscheidung zwischen Beamten des Einsatzdienstes und sonstigen Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst wird perspektivisch aufgehoben.
Wortlaut im Vertrag
Zur Steigerung der Attraktivität und Vereinfachung von Personalwechsel zwischen Behörden ist perspektivisch die Unterscheidung zwischen Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes und sonstigen Beamtinnen und Beamten für den feuerwehrtechnischen Dienst aufzuheben. Link zum Original
Das Land geht als öffentlicher Arbeitgeber bei der Vereinbarkeit von ehrenamtlichem Dienst und Arbeit beispielgebend voran.
Wortlaut im Vertrag
Wir werben mit einer Kampagne bei den Arbeitgebern für die Vereinbarkeit des ehrenamtlichen Dienstes und der Arbeit. Als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst werden wir beispielgebend vorangehen. Link zum Original
Polizei 1
Polizeibeamte können den Eintritt in den Ruhestand freiwillig hinausschieben.
Wortlaut im Vertrag
Um dem in den kommenden Jahren durch die Vielzahl der Pensionierungen eintretenden Verlust an Erfahrungen entgegenzuwirken, wollen wir den Polizeibeamtinnen und - beamten die Möglichkeit des freiwilligen Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand anbieten. Link zum Original
Extremismus 1
Alle rechtlichen Möglichkeiten werden genutzt, um Extremisten wie bekennende Reichsbürger aus dem öffentlichen Dienst auszuschließen.
Wortlaut im Vertrag
Dabei wollen wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Extremisten, wie bekennende Reichsbürger, aus dem Öffentlichen Dienst auszuschließen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 72 % Viertes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie 6
Förderpolitik 4
Die harte Eigenkapitalregelung wird auf Landesebene ausgesetzt, damit Unternehmen nach der Krise kreditwürdig bleiben.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen eine Aussetzung der harten Eigenkapitalregelung auf Landesebene, damit die Unternehmen auch nach der Krise kreditwürdig bleiben. Link zum Original
GRW-Mittel und entsprechende EU-Mittel zur Unterstützung der Wirtschaft werden vollständig gebunden.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Mittel zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), in der Form des aktuell erhöhten Ansatzes zur Behebung der Folgen von Corona, wie auch Mittel aus EU-Programmen, die dasselbe Ziel verfolgen, zur Unterstützung der Wirtschaft vollständig binden. Link zum Original
Die Wirtschaftsförderrichtlinien werden vereinfacht, um den Zugang zu Darlehen, Bürgschaften und Förderangeboten zu erleichtern.
Wortlaut im Vertrag
Dazu werden die bestehenden Wirtschaftsförderrichtlinien vereinfacht und so den Zugang zu Finanz- und Förderangeboten unter anderem in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Bürgschaften erleichtert. Link zum Original
Für die Förderung der IT- und Cybersicherheitsbranche wird ein Sonderfonds eingerichtet.
Wortlaut im Vertrag
Den seit Jahren wachsenden Markt für IT- und Cybersicherheitsprodukte wollen wir durch zielgerichtete Unterstützung der Forschung und der Wirtschaftsförderung für Sachsen-Anhalt erschließen. Hierfür streben wir die Einrichtung eines Sonderfonds an. Link zum Original
Unternehmensgründungen 1
Über die landeseigene IBG Beteiligungsgesellschaft wird weiter Risikokapital für Zukunftsbranchen wie New Mobility, Green Energy und Bioökonomie bereitgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Insbesondere für Beteiligungen in Zukunftsbranchen wie New Mobility, Green Energy und Bioökonomie werden wir über die landeseigene IBG Beteiligungsgesellschaft weiter Risikokapital bereitstellen. Link zum Original
Weitere Forderungen 1
Die IMG wird mit zusätzlichem Personal und finanziellen Mitteln ausgestattet.
Wortlaut im Vertrag
Die IMG wird hinsichtlich der fachlichen Koordination und Führung von wichtigen strategischen und operativen Zukunftsthemen ausgebaut und mit entsprechenden personellen Ressourcen und finanziellen Mitteln ausgestattet. Link zum Original
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 6
Berufliche Teilhabe 5
Die Landesverwaltung geht bei der Nutzung des Budgets für Arbeit mit gutem Beispiel voran.
Wortlaut im Vertrag
Mit dem Budget für Arbeit kann mehr Menschen mit Behinderungen der Übertritt von den Werkstätten in den regulären Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Wir informieren und beraten die Unternehmen zur besseren Nutzung dieses Budgets und gehen als Landesverwaltung mit gutem Beispiel voran. Link zum Original
Menschen mit Behinderungen werden beim Eintritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt, auch durch umgewandelte Arbeitsplätze in der Landesverwaltung.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen Menschen mit Behinderungen beim Eintritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen und dafür Arbeitsplätze in der Landesverwaltung umwandeln. Link zum Original
Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung wird erhöht.
Wortlaut im Vertrag
Die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen soll in der Landesverwaltung erhöht werden. Link zum Original
Personalwirtschaftliche Voraussetzungen werden angepasst und der Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Landesverwaltung erleichtert.
Wortlaut im Vertrag
Die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen soll in der Landesverwaltung erhöht werden. Zu diesem Zweck werden wir die personalwirtschaftlichen Voraussetzungen anpassen und den Zugang für Menschen mit Behinderungen zur Landesverwaltung erleichtern, das Budget für Arbeit auch in der Landesverwaltung einsetzen und Außenarbeitsplätze mit dem Ziel der Überführung in ein reguläres Arbeitsverhältnis schaffen. Link zum Original
Die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen soll mit aktiven Maßnahmen erfüllt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir richten weiterhin unsere Bemühungen darauf, mit aktiven Maßnahmen die Beschäftigungsquote zu erfüllen. Link zum Original
Arbeitsschutz 1
Eine Bundesratsinitiative gegen Lohndumping, Steuerbetrug und Schwarzarbeit wird gestartet.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns dafür einsetzen weiterhin Lohndumping, Steuerbetrug und Schwarzarbeit zu vermeiden und werden daher eine Bundesratsinitiative starten. Link zum Original
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen 1
Öffentliche Investitionen 1
Mittel aus dem Corona-Sondervermögen werden für die Digitalisierung der Verwaltung mobilisiert.
Wortlaut im Vertrag
Für diese Transformation der Verwaltung durch Digitalisierung stehen absehbar nur in der 8. Legislaturperiode ausreichend Mittel aus dem einzurichtenden Corona -Sondervermögen zur Verfügung. Die Koalitionspartner sind sich einig, diese zu mobilisieren, um eine digitale Verwaltung zu ermöglichen. Link zum Original
Gesundheit und Pflege 11
Krankenhäuser 4
Der Sanierungsstau der Krankenhäuser wird auch mit Mitteln des Corona-Sondervermögens abgebaut.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden den Sanierungsstau der Krankenhäuser unter Einbeziehung des einzurichtenden Corona-Sondervermögens reduzieren. Link zum Original
Investitionsmittel für Krankenhäuser werden weiter verstärkt bereitgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Den in der vergangenen Legislaturperiode begonnenen Weg, wieder stärker Investitionsmittel für die Krankenhäuser bereitzustellen, werden wir weitergehen. Link zum Original
Die pauschalen Fördermittel des Landes für Krankenhäuser werden mindestens in bisheriger Höhe fortgeführt.
Wortlaut im Vertrag
Die vom Land bereitgestellten pauschalen Fördermittel der vergangenen Legislatur werden mindestens in derselben Höhe fortgeführt. Link zum Original
Krankenhäuser und Uniklinika werden zur Stärkung der Pandemie-Resilienz durch Investitionen und Digitalisierung zukunftsfähig gemacht.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass zur Stärkung der Pandemie-Resilienz des Landes insbesondere die Krankenhäuser und die Uniklinika des Landes durch Investitionen und Digitalisierung zukunftsfähig aufgestellt werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 32 % Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Trägerschaft 3
Eine Privatisierung der landeseigenen Salus Altmark Holding gGmbH wird ausgeschlossen.
Wortlaut im Vertrag
Wir schließen die Privatisierung der landeseigenen Salus Altmark Holding gGmbH aus und sichern ihr zukünftiges Bestehen. Link zum Original
Das künftige Bestehen der Salus Altmark Holding gGmbH wird gesichert.
Wortlaut im Vertrag
Wir schließen die Privatisierung der landeseigenen Salus Altmark Holding gGmbH aus und sichern ihr zukünftiges Bestehen. Link zum Original
Notwendige Rekommunalisierungen von Krankenhäusern durch Landkreise und kreisfreie Städte werden als letztes Mittel finanziell abgesichert.
Wortlaut im Vertrag
Dabei sollen für die Landkreise und kreisfreien Städte als Ultima Ratio auch notwendige Rekommunalisierungen im Einzelfall durch erforderliche finanzielle Mittel abgesichert werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
Integrierte Versorgung 2
Für neue Versorgungsmodelle und ihre Anschubfinanzierung werden auch Landesmittel bereitgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Für Modelle und zur Anschubfinanzierung werden neben der Finanzierung durch die Kostenträger auch Landesmittel bereitgestellt. Link zum Original
Das Land stellt die notwendigen Investitionen für neue Versorgungsmodelle und die Grundversorgung bereit.
Wortlaut im Vertrag
Die für all diese Entwicklungen notwendigen Investitionen werden vom Land bereitgestellt. Link zum Original
Infektionsschutz 1
Zur Vorsorge für Pandemien und andere Krisen wird der öffentliche Gesundheitsdienst mit höheren Investitionen gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen für künftige Ernstf älle – ob Pandemien oder andere zum Beispiel klimabedingte Krisenfälle – vorsorgen und mit gesteigerten Investitionen den öffentlichen Gesundheitsdienst stärken. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 38 % Gesetz zum Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf · Vertragsgesetz, Landesregierung, verkündet
Pflegeangebote 1
Aus dem Corona-Sondervermögen wird ein Förderprogramm entwickelt, das Betreiber stationärer Pflegeangebote bei der Ertüchtigung ihrer Immobilien unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen hierzu ein aus dem Corona - Sondervermögen gespeistes Förderprogramm entwickeln, aus dem Betreiber von stationären Pflegeangeboten maßgeblich bei der Ertüchtigung ihrer Immobilien unterstützt werden können. Wir wollen diese Maßnahmen so gestalten, dass dadurch der Investitionskostenanteil der Bewohnerinnen und Bewohner nicht steigt. Link zum Original
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 6
Geschlechtergleichstellung 2
Die unabhängige Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung wird personell und finanziell entsprechend ausgestattet.
Wortlaut im Vertrag
Die unabhängige Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung wird organisatorisch bei dem für Frauen und Gleichstellung zuständigen Ministerium angesiedelt und entsprechenden personell und finanziell ausgestattet. Link zum Original
Die Aufstiegschancen von Frauen im öffentlichen Dienst werden verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Gleichzeitig werden wir die Aufstiegschancen von Frauen im öffentlichen Dienst im Sinne einer Vorbildfunktion verbessern. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 33 % Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Gewalt gegen Frauen 2
Ab dem Landeshaushalt 2022 wird die tarifgerechte Bezahlung und Eingruppierung der Mitarbeiterinnen von Frauenzentren, Frauenhäusern und Beratungsstellen sichergestellt.
Wortlaut im Vertrag
Beginnend mit der Aufstellung des Landeshaushaltes 2022 werden wir die tarifgerechte Bezahlung und Eingruppierung der Mitarbeiterinnen der Frauenzentren, Frauenhäuser, Beratungs - und Interventionsstellen und eine mehrjährige Förderung sicherstellen. Link zum Original
Für die Versorgung und Begleitung von Gewaltbetroffenen werden die erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Ebenso werden wir die medizinische, psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung der Betroffenen sicherstellen und die dazu erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen. Link zum Original
Behinderung und Teilhabe 1
Das Corona-Sondervermögen wird für Investitionen und Vorkehrungen wie mehr Einzelzimmer, bauliche Maßnahmen, Lüftung und digitale Kommunikation in der Eingliederungshilfe genutzt.
Wortlaut im Vertrag
Das Corona -Sondervermögen ist für die infrastrukturell notwendigen Investitionen und zur Schaffung angemessener Vorkehrungen (wie etwa die Erhöhung der Einzelzimmerquote, bauliche Maßnahmen, Lüftungsmöglichkeiten oder digitale Kommunikation) zu nutzen, um den Gesundheitsschutz sicherzustellen. Link zum Original
Breitensport 1
Der Landessportbund darf Rücklagen über das laufende Wirtschaftsjahr hinaus bilden.
Wortlaut im Vertrag
Im Einvernehmen mit dem dafür zuständigen Ministerium wird dem LSB Sachsen- Anhalt gestattet, über das laufende Wirtschaftsjahr Rücklagen im Sinne der Abgabenordnung zu bilden sowie zusätzliches Personal einzustellen. Damit soll er in die Lage versetzt werden, sich um wichtige Themen wie Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Kinderschutz zu kümmern. Link zum Original
Bildung, Wissenschaft und Forschung 20
Hochschulen 9
Die Hochschulen erhalten eine auskömmliche Grundfinanzierung, festgelegt in Zielvereinbarungen mit dem Land.
Wortlaut im Vertrag
Koalitionspartner stehen daher zu einer auskömmlichen Grundfinanzierung für die Hochschulen, die in den jeweiligen Zielvereinbarungen mit dem Land festgelegt werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 40 % Gesetz zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Budgetsteigerungen der 7. Legislaturperiode für die Hochschulen wie BAföG-Mittel und Tarifverstärkungsmittel bleiben bestehen.
Wortlaut im Vertrag
Dabei sind sich die Koalitionspartner einig, dass die Budgetsteigerungen der 7. Legislaturperiode wie die BAföG-Mittel, Tarifverstärkungsmittel oder ein Inflationsausgleich weiterhin Bestand haben werden. Link zum Original
Tariferhöhungen an den Hochschulen werden vollständig übernommen.
Wortlaut im Vertrag
Auch für die kommenden Jahre werden die Tariferhöhungen vollständig übernommen und ab 2022 ein Inflationsausgleich in Höhe von jährlich 1,5 Prozentpunkten eingeführt. Link zum Original
Ab 2022 wird ein jährlicher Inflationsausgleich von 1,5 Prozentpunkten für die Hochschulen eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Auch für die kommenden Jahre werden die Tariferhöhungen vollständig übernommen und ab 2022 ein Inflationsausgleich in Höhe von jährlich 1,5 Prozentpunkten eingeführt. Link zum Original
Ab 2022 wird auf den Corona-Solidaritätsbeitrag der Hochschulen von 6 Millionen Euro verzichtet.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden zudem auf den im Sommer 2020 vereinbarten Corona- Solidaritätsbeitrag in Höhe von 6 Millionen Euro ab 2022 verzichten, um den pandemiebedingten Mehraufwendungen der Hochschulen zur Anpassung der Lehr - und Forschungsstrukturen an die Erfordernisse der Corona-Bekämpfung Rechnung zu tragen. Link zum Original
Weitere pandemiebedingte Mehraufwendungen der Hochschulen werden ausgeglichen.
Wortlaut im Vertrag
Sollten über diesen Betrag hinaus noch weitere pandemiebedingte Mehraufwendungen der Hochschulen bestehen, werden wir diese ausgleichen. Link zum Original
Das Land setzt sich für eine verstärkte Investitionsförderung der Uniklinika durch den Bund ein.
Wortlaut im Vertrag
Wir unterstützen die Ansätze zur internationalen medizinischen Spitzenforschung und sehen zugleich den Bund in der Verantwortung, durch Änderung des Fallgruppensystems (DRG) eine aufgabengerechte Finanzierung medizinischer Leistungen durch Uniklinika zu schaffen. Insoweit streben wir eine entsprechende Bundesratsinitiative an und werden uns auch für eine verstärkte Investitionsförderung durch den Bund einsetzen. Link zum Original
Eine Privatisierung der Universitätskliniken wird ausgeschlossen und ihr Bestehen gesichert.
Wortlaut im Vertrag
Wir schließen die Privatisierung der Universitätskliniken aus und sichern deren zukünftiges Bestehen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 50 % Gesetz zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Vorschriften · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Baumaßnahmen an beiden Universitätskliniken, darunter Haus 60c–ein Magdeburg sowie ein Theoretikum und der dritte Bauabschnitt in Halle, werden weiter begleitet.
Wortlaut im Vertrag
Wir begleiten weiter die ambitionierten Baumaßnahmen an beiden Universitätskliniken und sehen in der Errichtung von Haus 60c – e am Uniklinikum Magdeburg sowie eines Theoretikums und des dritten Bauabschnitts am Uniklinikum Halle (Standort Kr öllwitz) wesentliche Projekte zur Fortentwicklung der Universitätsmedizin. Link zum Original
Lehrkräfte 4
Bildungs- und Finanzministerium streben eine kurzfristige Lösung zur Steuerung der Arbeitszeit von Lehrkräften mit flexiblen Arbeitszeitkonten an.
Wortlaut im Vertrag
Zur Steuerung des Arbeit svolumens von Lehrkräften und zur Sicherung der Unterrichtsversorgung streben die für Bildung und Finanzen zuständigen Ministerien unter Einbeziehung flexibler Arbeitszeitkonten zur Ansparung und zum Ausgleich von Mehrarbeit eine kurzfristige Lösung an. Link zum Original
Die Zielzahl der Lehrkräfte-Vollzeitäquivalente wird an die veränderten Schülerzahlen angepasst.
Wortlaut im Vertrag
Die Zielzahl für die Vollzeitäquivalente (VZÄ) bei Lehrkräften ist den sich verändernden Schülerinnen- und Schülerzahlen anzupassen. Link zum Original
Anreizsysteme für schwer besetzbare Lehrerstellen werden fortgeführt und neu entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Um die Attraktivität von schwer besetzbaren Stellen zu verbessern, wird das Land Anreizsysteme fortführen und neue entwickeln. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes · Gesetzentwurf, Linke, abgelehnt
Die Beförderungsverfahren für Schulleitungen und Funktionsstelleninhaber werden beschleunigt.
Wortlaut im Vertrag
Die Verfahren zur Beförderung von Schulleitungen und Funktionsstelleninhaberinnen und - inhabern ist zu beschleunigen und angemessen finanziell auszustatten. Link zum Original
Berufliche Ausbildung 2
Für landesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe wird das Schulgeld abgeschafft.
Wortlaut im Vertrag
Mit der Reform der Pflegeberufe durch den Bund ist es gelungen, das Schulgeld für die Pflegeausbildung abzuschaffen und eine Ausbildungsvergütung einzuführen. Diese Schritte müssen auch für die landesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe folgen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 80 % Gesetz zur Förderung der Ausbildung in der Podologie (Podologieausbildungsfördergesetz - PodAFöG) · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
- 30 % Gesetz zur Einführung einer Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfe · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Für landesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe wird eine Ausbildungsvergütung eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Mit der Reform der Pflegeberufe durch den Bund ist es gelungen, das Schulgeld für die Pflegeausbildung abzuschaffen und eine Ausbildungsvergütung einzuführen. Diese Schritte müssen auch für die landesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe folgen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 82 % Gesetz zur Einführung einer Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfe · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Schulstruktur 1
Unter Beteiligung der freien Schulen wird ein neues auskömmliches, rechtssicheres und transparentes Finanzierungsmodell für Schulen in freier Trägerschaft entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden, unter Einbeziehung der Vertreter der freien Schulen, ein neues Finanzierungsmodell für Schulen in freier Trägerschaft entwickeln, welches auskömmlich, rechtssicher, transparent und nachvollziehbar gestaltet wird. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 58 % Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
- 32 % Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Linke, zurückgezogen
Politische Bildung 1
Über die Zielvereinbarung hinausgehende Aufgaben der Landeszentrale für politische Bildung werden personell und finanziell abgesichert.
Wortlaut im Vertrag
Über die Zielvereinbarung hinausgehende Aufgaben der LpB werden zusätzlich personell und finanziell abgesichert. Link zum Original
Weiterbildung 1
Ab 2024 wird das gesetzlich festgeschriebene Budget der Erwachsenenbildungseinrichtungen per Novelle dynamisch an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Wortlaut im Vertrag
Für die Zeit ab 2024 ist es notwendig, im Rahmen einer Novelle das im Gesetz festgeschriebene Budget mit Blick auf den jährlichen Verbraucherpreisindex dynamisch anzupassen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 55 % Gesetz zur Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Forschungsfinanzierung 1
Für 2022 bis 2026 wird ein landesseitiger Sockelbetrag von jährlich bis zu 10 Millionen Euro für die Teilnahme an der nächsten Exzellenzinitiative gesichert.
Wortlaut im Vertrag
Dazu zählen Mittel für die Grundlagen - und Anwendungsforschung sowie ein gesicherter landesseitiger Sockelbetrag von jährlich bis zu 10 Millionen Euro für die Jahre 2022 – 2026, um eine erfolgreiche Teilnahme an der nächsten Exzellenzinitiative des Bundes zu ermöglichen. Link zum Original
Frühkindliche Bildung 1
Die über das Gute-Kita-Gesetz finanzierten Maßnahmen werden auch bei Wegfall der Bundesmittel 2023 weitergeführt.
Wortlaut im Vertrag
Die derzeit im Rahmen des Gute -Kita- Gesetzes finanzierten Maßnahmen sollen auch bei möglichem Wegfall der Bundesmittel in 2023 verlässlich weitergeführt werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 6 KI
- 90 % Zweites Gesetz zur Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 72 % Sechstes Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 72 % Gesetz zur Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 68 % Gesetz zur Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Anpassung von Regelungen im Kinder- und Jugendhilfebereich · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 58 % Siebentes Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
- 40 % Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 2
Stadtentwicklung 2
Bei Städtebau- und Wohnraumförderprogrammen wird eine 1:1-Kofinanzierung sichergestellt.
Wortlaut im Vertrag
Dazu werden wir eine 1:1-Kofinanzierung bei den Programmen des Städtebaus und bei der Wohnraumförderung sicherstellen. Link zum Original
Die Zinserhebung bei nicht fristgerecht verwendeten Fördermitteln wird flexibilisiert.
Wortlaut im Vertrag
Werden abgerufene Fördermittel innerhalb von zwei Monaten nicht zweckentsprechend verwendet, sind bisher nach zwei Monaten durch das Land Zinsen zu erheben. Dies bedarf einer Flexibilisierung, insbesondere vor dem Hintergrund längerer Planungsphasen und dem angespannten Bausektor. Link zum Original
Verkehr und Infrastruktur 8
Straßennetz 2
Die Mittel für Ausbau und Erhalt der Landes- und Kommunalstraßen werden mindestens verstetigt.
Wortlaut im Vertrag
Die bisher für den Ausbau und Erhalt der Landes- und Kommunalstraßen inklusive ihrer Ingenieurbauwerke vorgesehenen finanziellen Mittel werden wir mindestens verstetigen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 45 % Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 32 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Finanzierung begleitender Umsetzungsmaßnahmen in Landesverantwortung wird sichergestellt.
Wortlaut im Vertrag
Die Finanzierung der begleitenden Umsetzungsmaßahmen in Landesverantwortung stellen wir sicher. Link zum Original
Öffentlicher Nahverkehr 2
Die Mittel für den Ausbildungsverkehr nach § 9 ÖPNVG LSA werden tatsächlich aus Landesmitteln finanziert.
Wortlaut im Vertrag
Zur Sicherstellung der Finanzierung des heute bestehenden bzw. bereits gebundenen Angebotes im ÖPNV werden wir dafür sorgen, dass künftig gemäß ÖPNVG LSA die Mittel für den Ausbildungsverkehr nach § 9 ÖPNVG LSA auch tatsächlich aus Landesmitteln finanziert werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 33 % Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, CDU, SPD, FDP, verkündet
Das Land stellt die Ko-Finanzierung für den ÖPNV-Rettungsschirm über den Nachtragshaushalt 2021 bereit.
Wortlaut im Vertrag
Wir setzen uns beim Bund weiterhin für einen umfassenden Rettungsschirm für den öffentlichen Nahverkehr ein und stellen die dafür notwendige Ko- Finanzierung des Landes über Mittel des Nachtragshaushaltes 2021 bereit. Link zum Original
Verkehrssicherheit 1
Die Fahrzeuge des landeseigenen Fuhrparks sollen mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionspartner streben im Sinne der Vision Zero an, die Fahrzeuge im landeseigenen Fuhrpark mit Abbiegeassistenzsystemen nachzurüsten. Link zum Original
Elektromobilität 1
Der Anteil alternativer Antriebe in der Fahrzeugflotte der Landesverwaltung wird schrittweise erhöht.
Wortlaut im Vertrag
Die von der Landesverwaltung genutzte Fahrzeugflotte wollen wir modernisieren und den Anteil alternativer Antriebe schrittweise erhöhen. Link zum Original
Luftverkehr 1
Der Flughafen Leipzig/Halle soll in Abstimmung mit den Anteilseignern nach Hans-Dietrich Genscher benannt werden.
Wortlaut im Vertrag
In Abstimmung mit den weiteren Anteilseignern wollen wir uns für die Benennung des Flughafens nach Hans -Dietrich Genscher einsetzen. Link zum Original
Weitere Forderungen 1
Die Fahrzeugflotte der Landesverwaltung wird modernisiert.
Wortlaut im Vertrag
Die von der Landesverwaltung genutzte Fahrzeugflotte wollen wir modernisieren und den Anteil alternativer Antriebe schrittweise erhöhen. Link zum Original
Klima, Umwelt und Naturschutz 2
Klimaziele 1
Das Land leistet seinen Anteil an der Emissionsminderung des Bundes, mit der öffentlichen Hand als Vorbild.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden unseren Anteil an der Verpflichtung des Bundes zur Emissionsminderung beitragen. Wir sehen hierbei die öffentliche Hand in einer Vorbildrolle. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 38 % Entwurf eines Klimaschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt · Gesetzentwurf, Grüne, abgelehnt
Weitere Forderungen 1
Mit der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz wird ein mehrjähriger Zuwendungsvertrag abgeschlossen.
Wortlaut im Vertrag
Für die SUNK wird analog zu anderen Landesstiftungen ein solcher Vertrag abgeschlossen. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 45 % Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die "Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt" · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 8
Wald und Jagd 4
Angehende Förster sollen nach dem Vorbereitungsdienst unbefristet übernommen werden.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb setzen wir uns für eine gesicherte Übernahme angehender Förster in unbefristete Arbeitsverhältnisse nach dem Vorbereitungsdienst ein. Link zum Original
Die Übernahme angehender Förster in unbefristete Arbeitsverhältnisse nach dem Vorbereitungsdienst wird gesichert.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb setzen wir uns für eine gesicherte Übernahme angehender Förster in unbefristete Arbeitsverhältnisse nach dem Vorbereitungsdienst ein. Link zum Original
Die Erlöse aus dem Holzverkauf sollen im Landesforstbetrieb verbleiben, um Engpässe auf dem Holzmarkt auszugleichen.
Wortlaut im Vertrag
Die Erlöse aus dem Substanzverkauf des Holzes sollen im Landesforstbetrieb verbleiben, sodass finanzielle Engpässe auf dem Hol zmarkt kompensiert werden können. Link zum Original
Das Kalitsche Herrenhaus soll in Landeseigentum überführt werden.
Wortlaut im Vertrag
In diesem Zusammenhang würden wir es begrüßen, das Kalitsche Herrenhaus in Landeseigentum zu überführen. Mit Blick auf seine Historie um Dauerwaldkulturen erachten wir es als geeigneten Standort des Forstbetriebes Anhalt. Link zum Original
Agrarflächen 1
Ein revolvierender Bodenfonds von mindestens 20.000 Hektar landwirtschaftlicher Grundstücke wird geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Zu den Aufgaben der Landgesellschaft gehört es, für die Entwicklung der Landwirtschaft öffentliche Infrastrukturmaßnahmen oder andere Maßnahmen der Landentwicklung geeignete Grundstücke zu beschaffen, zu bevorraten und zur Verfügung zu stellen. Dazu schaffen wir einen revolvierenden Bodenfonds im Umfang von mindestens 20.000 Hektar landwirtschaftlicher Grundstücke. Link zum Original
Regionale Vermarktung 1
Die Agrarmarketinggesellschaft wird angemessen und verlässlich finanziert.
Wortlaut im Vertrag
Für das Wirken der Gesellschaft werden wir als Koalitionspartner geeignete Rahmenbedingungen sowie eine tragfähige Struktur schaffen und die AMG ihren vielfältigen Landesaufgaben entsprechend angemessen und verlässlich finanzieren. Link zum Original
Ländliche Entwicklung 1
Das Landesweingut bleibt an seinem Standort erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Es ist unser Wille, dieses an seinem Standort zu erhalten und die Region wirtschaftlich, weinkulturell und touristisch mit unserem Bekenntnis zu stärken. Link zum Original
Weitere Forderungen 1
Die Standorte Halle und Weißenfels des ALFF Süd ziehen in das Schloss Weißenfels.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden in der 8. Legislaturperiode den Umzug der Standorte Halle und Weißenfels des ALFF Süd in das Schloss Weißenfels umsetzen. Link zum Original
Digitalisierung, Daten und Technologie 3
Digitale Wirtschaft 2
Ein Innovationsfonds für Digitale Transformation wird aufgelegt, der auch die Kofinanzierung von EU- und Bundesmitteln dauerhaft finanziert.
Wortlaut im Vertrag
Hierfür und für die Kofinanzierung von Mitteln der EU-, des Bundes und Strukturwandel werden dauerhaft aus einem aufzulegenden Innovationsfonds für Digitale Transformation Gelder bereitgestellt. Link zum Original
Bundesmittel für Digitalisierung werden mit landeseigenen Fördermodellen verknüpft, um die digitale Transformation zu finanzieren.
Wortlaut im Vertrag
Durch die praxisgerechte Verknüpfung mit landeseigenen Fördermodellen, wird ein auskömmlicher finanzieller Unterbau für den digitalen Transformationsprozess in Sachsen - Anhalt sichergestellt. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 35 % Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags · Vertragsgesetz, Landesregierung, verkündet
Digitale Netze 1
Das Land sichert mit Landesmitteln aus dem Corona-Sondervermögen und EU-Mitteln die künftige Graue-Flecken-Förderung des Bundes, damit finanzschwache Kommunen Fördersätze von 90 bis 100 Prozent erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden für den flächendeckenden Breitbandausbau (Glasfaser und Gigabit) durch Bereitstellung von Landesmitteln über das Corona-Sondervermögen sowie von EU- Fördermitteln die künftige Graue-Flecken-Förderung des Bundes sicherstellen, um insbesondere finanzschwachen Kommunen einen Fördersatz von 90 Prozent bzw. 100 Prozent zu ermöglichen. Link zum Original
Europa, Euro und europäische Institutionen 1
Kohäsions- und Sozialpolitik 1
Das Land bringt sich frühzeitig in die Diskussion über die Kohäsionspolitik und den EU-Finanzrahmen ab 2027 ein, um weiter angemessene Strukturfondsmittel zu erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Das Land wird sich auf der Basis der Erfahrungen der laufenden EU-Förderperiode aktiv und frühzeitig auch in die Diskussion über die künftige Kohäsionspolitik und den MFR ab 2027 einbringen, damit dem Land auch weiterhin angemessene Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds zur Verfügung stehen. Link zum Original
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 15
Kulturförderung 10
In den kommenden Jahren sollen erhebliche Mittel bereitstehen, um das Kulturschaffen mit neuen Initiativen zu beleben.
Wortlaut im Vertrag
In den kommenden Jahren müssen erhebliche Mittel bereitstehen, um das Kulturschaffen mit neuen Initiativen zu beleben. Link zum Original
Die investiven Zuschüsse des Landes an die Landeskulturstiftungen werden fortgeschrieben.
Wortlaut im Vertrag
Für die kontinuierliche bauliche, technische und konservatorische Instandsetzung wie auch die Instandhaltung des gesamten Bestands müssen die investiven Zuschüsse des Landes fortgeschrieben werden. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der "Stiftung Bauhaus Dessau" · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Landesmittel zur Kofinanzierung zugesagter Bundesmittel für die Landeskulturstiftungen sollen bedarfsgerecht bereitgestellt werden.
Wortlaut im Vertrag
Landesmittel zur erforderlichen Kofinanzierung von zugesagten Bundesmitteln sowie auch eine angemessene Erhöhung konsumtiver Mittel zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung sollen nach Möglichkeit bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Link zum Original
Die konsumtiven Mittel der Landeskulturstiftungen sollen angemessen erhöht werden.
Wortlaut im Vertrag
Landesmittel zur erforderlichen Kofinanzierung von zugesagten Bundesmitteln sowie auch eine angemessene Erhöhung konsumtiver Mittel zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung sollen nach Möglichkeit bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Link zum Original
Die Grundfinanzierung der Stiftung soll ab 2022 mit jährlich 16,5 Millionen Euro und einer Anpassung an Tarif- und Preisentwicklung gesichert werden.
Wortlaut im Vertrag
Hierfür ist eine Grundfinanzierung der Stiftung unabdingbar, die die Koalitionspartner versuchen, ab dem Haushaltsjahr 2022 mit Zuschüssen für laufende Zwecke in Höhe von 16,5 Millionen Euro im Jahr und einer sich an der Tarif - und Preisentwicklung orientierenden jährlichen Anpassung sicherstellen werden. Link zum Original
Bei Übernahme weiterer Liegenschaften im Landesinteresse finanziert das Land der Stiftung den entstehenden Fehlbedarf.
Wortlaut im Vertrag
Bei der Übernahme weiterer Liegenschaften und Betriebe im besonderen Landesinteresse wird das Land der Stiftung den daraus resultierenden Fehlbedarf finanzieren. Link zum Original
Beschäftigte landeseigener Stiftungen sollen tarifgerecht bezahlt werden.
Wortlaut im Vertrag
Ziel ist eine tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer landeseigenen Stiftung. Link zum Original
Die Finanzierung der übertragenen Anhaltischen Gemäldegalerie wird gewährleistet.
Wortlaut im Vertrag
Um einen den UNESCO -Welterbe-Anforderungen entsprechenden Betrieb der Anhaltischen Gemäldegalerie (einschließlich der Sammlung) mit dem Schloss Georgium dem dazugehörigen Park und den Gartenanlagen sicherzustellen, soll eine Übertragung auf die Kulturstiftung Dessau- Wörlitz zeitnah erfolgen und die entsprechende Finanzierung gewährleistet werden. Link zum Original
Für die Kulturlandschaft werden auskömmliche und verlässliche Finanzmittel bereitgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Zur Wahrung und Entwicklung der einzigartigen, vielfältigen und reichen Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts werden auskömmliche und verlässliche finanzielle Ressourcen bereitgestellt. Link zum Original
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Gesetz über die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KSDW-G) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Für die Kofinanzierung national bedeutsamer, von Bund und EU geförderter Kulturprojekte stellt das Land jährlich zusätzliche überjährige Mittel bereit.
Wortlaut im Vertrag
Für national bedeutsame, mit Bundes - und Europamitteln geförderte Projekte und Maßnahmen, werden für die Kofinanzierung durch das Land finanzielle Mittel jährlich zusätzlich überjährig zur Verfügung gestellt. Link zum Original
Kulturerbe 3
Für die Kofinanzierung europäischer und Bundesmittel der Denkmalpflege wird ein Sonderfonds des Landes eingerichtet.
Wortlaut im Vertrag
Für umfangreich bereitste hende europäische Mittel und Bundesmittel, werden landesseitige Kofinanzierungen benötigt. Hierfür soll ein Sonderfonds des Landes eingerichtet werden. Link zum Original
Zur Sicherung der Kulturschätze sollen moderne Depots geschaffen werden.
Wortlaut im Vertrag
Zur Sicherung der Kulturschätze sind in Sachsen- Anhalt moderne Depots dringend erforderlich. Link zum Original
Die Förderung des Kulturerbes soll in der EU-Förderperiode 2021–2027 an den Strukturfonds und europäischen Programmen teilhaben.
Wortlaut im Vertrag
Auch in der zukünftigen EU -Förderperiode 2021-2027 wird die Förderung des Kulturerbes unter Berücksichtigung der neuesten Anforderungen an entsprechende Ausstattungen und einer verstärkten kulturtouristischen Einbindung im Rahmen der EU -Strukturfonds und spezieller europäischer Programme partizipieren. Link zum Original
Kultureinrichtungen 1
Die Dynamisierung der Theater- und Orchesterverträge wird auch für die Vertragsperiode ab 2023 angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Die Theater - und Orchesterverträge sollen verlässlich mehrjährig fortgeführt werden, was Finanzierungs- und Planungssicherheit bei den Einrichtungen schafft. Die Koalitionspartner streben eine tarifgerechte Bezahlung und die Abschaffung der Haustarife an allen Häusern und in allen Orchestern an. Die Dynamisierung wird auch für die neue Vertragsperiode ab 2023 angestrebt. Link zum Original
Film und Games 1
Die Kapitalzuführung des Landes zur Mitteldeutschen Medienförderung soll im angemessenen Verhältnis zu den anderen Gesellschaftern erhöht werden.
Wortlaut im Vertrag
Deswegen sollte die Kapitalzuführung des Landes zur MDM in einem angemessenen Verhältnis zu den anderen Gesellschaftern erhöht werden. Link zum Original
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 5
Kommunalfinanzen 2
Der kommunale Anteil an der Feuerschutzsteuer soll erhöht werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir streben die Erhöhung der kommunalen Beteiligung an den Anteilen der Feuerschutzsteuer an. Link zum Original
Die Pflicht der Kommunen zum Ausgleich der Finanzhaushalte nach § 98 Abs. 3 KVG wird auf 2026 verschoben.
Wortlaut im Vertrag
Die Pflicht zum Ausgleich der Fi nanzhaushalte nach § 98 Abs. 3 KVG wird auf 2026 verschoben. Link zum Original
Regionale Strukturpolitik 1
Die Aufgabenbeschreibung der Landgesellschaft wird umstrukturiert.
Wortlaut im Vertrag
Im Rahmen dieses Gewerbeflächenmanagements wird die Landgesellschaft, deren Aufgabenbeschreibung wir entsprechend umstrukturieren werden, Kommunen bei der Planung und Realisierung von großflächigen, gegebenenfalls auch inter kommunalen Gebietsentwicklungen unterstützen. Link zum Original
Strukturwandel 1
Die Mittel des Investitionsgesetzes Kohleregionen werden zusätzlich zu bestehenden Landes- und Bundesprogrammen in der Kohleregion eingesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Die Mittel des Investitionsgesetzes Kohleregion werden wir als zusätzliche Mittel einsetzen und der sachsen -anhaltischen Kohleregion - neben bestehenden Landes - und Bundesprogrammen- zur Verfügung stellen. Link zum Original
Förderprogramme 1
Betroffene Kommunen werden bei der Aufbringung der Eigenanteile nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden auch zukünftig die betroffenen Kommunen bei der Darstellung erforderlicher Eigenanteile im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen unterstützen. Link zum Original
Wie diese Forderungen im politischen Spektrum liegen: Spektrum der Vertragsforderungen.
Gehört das Thema einer Forderung zu einem anderen Ressort, steht sie bei beiden. Wie das entsteht
Was die Parteien im Landtag zu diesem Ministerium fordern
304 Forderungen aus den Programmen der Parteien im Landtag zur letzten Wahl gehören zu 25 Themen, für die dieses Ministerium federführend zuständig ist. Bei 5 davon ist die Zuordnung unsicher.
Staat, Demokratie und Verwaltung 42
Öffentlicher Dienst unsicher 42 Staat, Demokratie und Verwaltung
Alle 42 Forderungen zu „Öffentlicher Dienst“ auf der Seite des Themas
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie 5
Finanzmarkt 5 Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie
Alle 5 Forderungen zu „Finanzmarkt“ auf der Seite des Themas
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen 158
Staatsausgaben 43 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Alle 43 Forderungen zu „Staatsausgaben“ auf der Seite des Themas
Öffentliche Investitionen 22 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Alle 22 Forderungen zu „Öffentliche Investitionen“ auf der Seite des Themas
Schuldenbremse 17 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Alle 17 Forderungen zu „Schuldenbremse“ auf der Seite des Themas
Subventionen 13 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Alle 13 Forderungen zu „Subventionen“ auf der Seite des Themas
Vermögensteuer 11 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Alle 11 Forderungen zu „Vermögensteuer“ auf der Seite des Themas
Unternehmenssteuern 10 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Alle 10 Forderungen zu „Unternehmenssteuern“ auf der Seite des Themas
Erbschaftsteuer 9 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Alle 9 Forderungen zu „Erbschaftsteuer“ auf der Seite des Themas
Verbrauchsteuern 7 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Alle 7 Forderungen zu „Verbrauchsteuern“ auf der Seite des Themas
Immobiliensteuern 6 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Alle 6 Forderungen zu „Immobiliensteuern“ auf der Seite des Themas
Einkommensteuertarif 6 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Alle 6 Forderungen zu „Einkommensteuertarif“ auf der Seite des Themas
Besteuerungsverfahren 5 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Alle 5 Forderungen zu „Besteuerungsverfahren“ auf der Seite des Themas
Kapitalmarkt 3 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Alle 3 Forderungen zu „Kapitalmarkt“ auf der Seite des Themas
Internationale Besteuerung 2 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Alle 2 Forderungen zu „Internationale Besteuerung“ auf der Seite des Themas
Umsatzsteuer 1 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Die Forderung zu „Umsatzsteuer“ auf der Seite des Themas
Familienbesteuerung 1 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Die Forderung zu „Familienbesteuerung“ auf der Seite des Themas
Steuerhinterziehung 1 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Die Forderung zu „Steuerhinterziehung“ auf der Seite des Themas
Abschreibungen 1 Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen
Die Forderung zu „Abschreibungen“ auf der Seite des Themas
Europa, Euro und europäische Institutionen 1
Fiskalpolitik unsicher 1 Europa, Euro und europäische Institutionen
Die Forderung zu „Fiskalpolitik“ auf der Seite des Themas
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit 2
Verteidigungsausgaben unsicher 2 Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit
Alle 2 Forderungen zu „Verteidigungsausgaben“ auf der Seite des Themas
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 96
Kommunalfinanzen 60 Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung
Alle 60 Forderungen zu „Kommunalfinanzen“ auf der Seite des Themas
Konnexitätsprinzip unsicher 17 Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung
Alle 17 Forderungen zu „Konnexitätsprinzip“ auf der Seite des Themas
Finanzföderalismus 11 Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung
Alle 11 Forderungen zu „Finanzföderalismus“ auf der Seite des Themas
Kommunale Altschulden unsicher 8 Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung
Alle 8 Forderungen zu „Kommunale Altschulden“ auf der Seite des Themas
Jedes Thema gehört zu genau einem Ressort; einzelne Forderungen eines Themas können auch ein anderes betreffen. Stand 15.10.2026. Wie das entsteht
Reihenfolge
- a) ↑ Werdegang: Zuerst, was noch andauert, die zuletzt begonnene Station zuerst; danach die zuletzt beendete Station zuerst.
- b) ↑ Gesetzentwürfe: Der jüngste Entwurf zuerst; hier die 10 jüngsten.
- c) ↑ Forderungen des Koalitionsvertrags: Politikfelder in der Reihenfolge unseres Katalogs, darin die Themen mit den meisten Forderungen zuerst, je Thema in der Reihenfolge des Vertrags.
- d) ↑ Forderungen der Parteien: Politikfelder in der Reihenfolge unseres Katalogs, darin die Themen mit den meisten Forderungen zuerst; aufgeklappt die Parteien mit den meisten Forderungen zuerst.
Einzelnachweise
- ↑ Die Landesregierung. In: sachsen-anhalt.de. Abgerufen am 3. Oktober 2026.
- ↑ Minister und Staatssekretär. In: mf.sachsen-anhalt.de. Abgerufen am 3. Oktober 2026.
- ↑ Document. In: presse.sachsen-anhalt.de. Abgerufen am 3. Oktober 2026.
- ↑ Ergebnisse der Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Wikipedia. Abgerufen am 29. September 2026.
- ↑ Landesregierung von Sachsen-Anhalt. In: Wikipedia. Abgerufen am 29. September 2026.
- ↑ a b c d e f g Michael Richter (Politiker). In: Wikipedia.
- ↑ a b c Mitglieder – Michael Richter. In: Bundesrat.
- ↑ parlamentsspiegel.de, abgerufen am 18. Oktober 2026.