Zum Inhalt

Kommunen

Staat: was die Programme zur Landtagswahl im Saarland für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Saarland

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 71421
Mehr Geld 15
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 10
Mehr Pflichten 7
CDU 131228
Mehr Geld 26
  1. Über den Saarland-Pakt werden die Kommunen in die Investitionsoffensive einbezogen.
  2. Flächenentwicklungsmaßnahmen der Kommunen werden sonderkreditfähig gemacht.
  3. Städte und Gemeinden erhalten Sonderkredite, wenn Veräußerungserlöse die Kosten der Flächenentwicklung mittelfristig refinanzieren.
  4. Die Unterstützung der Kommunen beim Ankauf und Abriss von Häusern in Ortskernen im Rahmen der Städtebauförderung wird fortgeführt und verstärkt.
  5. Ein Sonderprogramm unterstützt Kommunen bei Sanierung und Neubau von Kitas, Schulen und Sportstätten.
  6. Ein Sonderprogramm Öffentliche Infrastruktur finanziert öffentliche Infrastruktur, Gebäude, Verwaltung und Verkehr.
  7. Ein bundesweites kommunales Entschuldungskonzept wird eingefordert, um die Investitionsfähigkeit der Kommunen zu stärken.
  8. Landeseigene Förderanreize unterstützen kommunale Verwaltungskooperationen, Zweckverbände und gemeinsame Gesellschaften.
  9. Ein attraktiver Gewerbesteuerhebesatz stärkt die Standortfaktoren einer Gemeinde und kann Steuereinnahmen erhöhen.
  10. Die Gewerbesteuer fällt dort an, wo Unternehmen die örtliche Infrastruktur in Anspruch nehmen.
  11. Ein Landesprogramm zur Kompensation gesenkter Hebesätze setzt die Einbindung des Bundes in eine kommunale Entschuldungsstrategie voraus.
  12. Das Angebot der Cyberagentur soll freiwillig auch Landes- und Kommunalbehörden offenstehen, um Beschaffung und Betrieb günstiger zu machen.
  13. Die kommunalen Brand- und Katastrophenschutzbehörden werden professionalisiert und erhalten eine Mindestpersonalausstattung.
  14. Katastrophenschutz, Brandschutz und Technische Hilfe in den Gemeindeverbänden sowie der Rettungsdienst erhalten Finanzmittel für Investitionen in Infrastruktur und Technik.
  15. Ein Sonderprogramm Öffentliche Infrastruktur modernisiert Kitas, Schulen, Dorfgemeinschaftshäuser, Sporthallen, kommunale Straßen und Versorgungsnetze.
  16. Der Bund soll für finanzschwache Kommunen eine tragfähige Regelung zur Übernahme von Altschulden vorlegen.
  17. Es werden weitere Anreize zum Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit geschaffen, um Effizienz zu steigern und Kosten zu senken.
  18. Kommunen, die Synergien einer Zusammenarbeit nutzen wollen, werden finanziell und organisatorisch umfassend unterstützt.
  19. Es sollen Fördertöpfe eingerichtet werden, die auch Ortsräte für ortsbezogene Festtage nutzen können.
  20. Die finanzielle Belastung der beteiligten Kommunen der Biosphäre wird begrenzt.
  21. Blühflächenprojekte von Kreisen, Kommunen und privaten Akteuren sollen durch Förderprogramme unterstützt werden.
  22. Das Land unterstützt die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen der Kommunen nach Möglichkeit finanziell.
  23. Das Land unterstützt die Kommunen beim Erlass der Hundesteuer mit Landesmitteln.
  24. Das Land wirbt beim Bund für eine bessere Anrechnung von Grenzgängern bei der Zuweisung von Steuermitteln an die Kommunen.
  25. Bei der Verteilung der Einkommensteuer an die Kommunen soll künftig nicht allein die Beschäftigungsquote maßgeblich sein.
  26. Kommunen mit vielen Pendlern in Nachbarstaaten sollen bei der Verteilung steuerlicher Mittel nicht benachteiligt werden.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 7
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 11
AfD 5516
Mehr Geld 14
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 5
Grüne 271322
Mehr Geld 17
  1. Das ZEP Kommunal wird zu einem zentralen Förderinstrument ausgebaut, das auch Privaten und Firmen Zugang zu Energiespartechniken bietet.
  2. Kommunen werden durch ein landesweites Investitionsprogramm bei der Schaffung baulicher und räumlicher Voraussetzungen für Kitas unterstützt.
  3. Das Land ruft die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau vollständig ab und leitet sie an die Kommunen weiter.
  4. Die Kommunen werden finanziell und konzeptionell befähigt, jungen Menschen Angebote zum Bleiben und Zurückkehren zu machen.
  5. Im Land und in den Kommunen sollen ausreichende Spielräume für Investitionen und aufgeschobene Sanierungen geschaffen werden.
  6. Das Sozialleben in den Quartieren wird durch Förderung der kommunalen Infrastruktur für Gesprächskreise, Feste und gemeinsame Aktionen unterstützt.
  7. Kommunen im Saarland erhalten wegen ihrer finanziellen Lage zusätzliche Unterstützung bei der Integration.
  8. Der Bund übernimmt die verbliebene Hälfte der kommunalen Altschulden.
  9. Durch verlängerte Corona-Hilfen oder angepasste Regeln des Saarlandpakts werden Kommunen vor massiven Ausgabekürzungen bewahrt.
  10. Die Gemeindefinanzen werden besser und krisenfester aufgestellt.
  11. Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen wird nachhaltig beseitigt.
  12. Das Land ist für eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich.
  13. Verlierer einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs erhalten eine Kompensation.
  14. Für neue Aufgaben der Kommunen gilt strikte Konnexität nach dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“.
  15. Vom Bund wird weitere Unterstützung bei den kommunalen Altschulden eingefordert.
  16. Krisenbedingte Steuerausfälle der Gemeinden werden vollständig kompensiert.
  17. Eine Landesinitiative für E-Government mit Umsetzungszielen, Meilensteinen und finanziellen Anreizen für die Kommunen wird gestartet.
Mehr Rechte oder Angebote 5
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 8
Mehr Pflichten 27
  1. Klimaschutz wird als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung im KSVG verankert.
  2. Parkplätze im Einzelhandel, in Kommunen, Unternehmen und bei öffentlichen Gebäuden werden mit Solarcarports ausgestattet.
  3. Das Land stößt mit Regionalverband, Landkreisen und Kommunen Projekte zum Artenschutz mit möglichst großer Flächenwirkung an.
  4. Das Land plant mit Kommunen und Landnutzern einen landesweiten Biotopverbund.
  5. Das Land erarbeitet mit Kommunen sowie Wald- und Landwirtschaft Konzepte gegen Überschwemmungen und Sturzfluten und unterstützt deren Umsetzung.
  6. Die Landesentwicklungsplanung räumt Innenentwicklung, Folgenutzung beanspruchter Flächen und verpflichtender kommunaler Zusammenarbeit Vorrang ein.
  7. Mit den Kommunen wird ein saarlandweites Flächenkataster entwickelt.
  8. Der Gewerbesteuerwettbewerb zwischen den Kommunen wird durch einen Ausgleichsmechanismus beendet.
  9. Land und Kommunen entwickeln gemeinsam Ortsteillösungen für Mikroklima- und Gewässerschutz sowie Regenwassermanagement.
  10. Kommunale Energieberatungskampagnen werden mit dem Verbraucherschutz unterstützt, um die energetische Sanierung in Stadtteilen voranzubringen.
  11. Gemeinden werden beim Etablieren unabhängiger kommunaler Klima- und Biodiversitätsschutzberater unterstützt.
  12. Kommunen werden dabei unterstützt, Schulwege für Radfahrende sicherer zu machen.
  13. Mit den Kommunen werden Fahrradstraßen und Fahrradzonen eingerichtet.
  14. Kommunale Fuhrparks und Zweitautos in Quartieren werden Nutzergemeinschaften zugänglich gemacht.
  15. Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Informationssicherheit in Ministerien und Kommunen werden zeitnah umgesetzt.
  16. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab einem Jahr wird umgesetzt, indem Kommunen bei der Schaffung von Kindergarten- und Krippenplätzen unterstützt werden.
  17. Schulsozialarbeit soll im Schulordnungsgesetz als Pflichtaufgabe von Landkreisen und Land verankert werden.
  18. In touristischen Kommunen werden ein kommunales Nachhaltigkeitsmanagement und landesweite Nachhaltigkeitsstandards etabliert.
  19. Kommunen und Kreise werden bei der flächendeckenden Einrichtung von Integrationsbeauftragten unterstützt.
  20. Die gesetzlichen Regelungen zu Integrationsbeiräten werden mit Kommunen und migrantischer Bevölkerung evaluiert und überarbeitet.
  21. Kommunen, Kreise und Integrationsbeauftragte werden bei Integrationskonzepten zur politischen Teilhabe unterstützt.
  22. Kommunen und Kreise werden bei der Bereitstellung öffentlicher Informationen in verschiedenen Sprachen unterstützt.
  23. Das Land unterstützt die Kommunen dabei, die Zahl der Kinderbetreuungsplätze schrittweise zu erhöhen.
  24. Kommunen und Kreise werden bei Kinderbetreuungsangeboten während Sitzungen unterstützt.
  25. Politische Bildung wird als Querschnittsaufgabe auch auf kommunaler Ebene vorangebracht.
  26. In allen Kommunen werden Jugendparlamente mit klaren Befugnissen und eigenem Budget eingerichtet.
  27. Jugendparlamente erhalten ein Vetorecht für Jugendthemen in den Kommunalparlamenten.
FDP 6511
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4
Linke 9411
Mehr Geld 11
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 9
FW 7214
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 4
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 5
Linke, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 281451
Mehr Geld 39
  1. Die Armutsbekämpfung wird mehrjährig und gesetzlich über Legislaturperioden hinaus finanziert.
  2. Die Kommunen erhalten mehr Stellenanteile für die aufsuchende Sozialarbeit.
  3. Das Land stattet die Kommunen finanziell so aus, dass soziale Staffelungen bei Müll-, Wasser- und Abwassergebühren möglich werden.
  4. Kommunen werden finanziell für faire Gebührenlösungen ausgestattet.
  5. Alle Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau werden unverzüglich und vollständig an die Baugesellschaft und die Kommunen weitergeleitet.
  6. Die Kommunen werden personell, rechtlich und technisch ausgestattet, um dauerhaft gegen Mietwucher, Überbelegung, Verwahrlosung, illegale Vermietung und Zweckentfremdung vorzugehen.
  7. Ein Rekommunalisierungsfonds ermöglicht Städten und Gemeinden, Wohnraum in die öffentliche Hand zurückzuführen.
  8. Das Land unterstützt Kommunen und Kita-Träger zuverlässig bei der Finanzierung des Kita-Mittagessens.
  9. Die Kommunen werden stärker unterstützt, um den bedarfsgerechten Ausbau und die nachhaltige Finanzierung von Frauenhäusern und Safe Homes sicherzustellen.
  10. Die Kommunen erhalten eine bedarfsgerechte Finanzierung für die Kinder- und Jugendhilfe.
  11. Infrastruktur, Räume und Personal der kommunalen Jugendarbeit werden bedarfsgerecht ausgestattet.
  12. Das Land unterstützt die Kommunen bei Aufbau, Personal und Betrieb der Nacht-Rufbusse.
  13. Das ÖPNV-Gesetz wird novelliert, um die Strukturen neu zu ordnen und eine Ausgleichsfinanzierung des Landes für den kommunalen ÖPNV-Ausbau zu sichern.
  14. Kommunen und Verkehrsunternehmen erhalten für die Qualitätsoffensive eine dauerhafte Ausgleichsfinanzierung vom Land.
  15. Das Land legt ein dauerhaft finanziertes Landesprogramm für klimafeste Kommunen auf.
  16. Das Land setzt sich für eine grundlegende Entschuldung der saarländischen Kommunen ein.
  17. Die Kommunen erhalten finanzielle und personelle Unterstützung für Klimaschutz, energetische Sanierung, Stadtbegrünung und Klimaanpassung.
  18. Öffentliche Klimaschutzinvestitionen werden vorrangig in benachteiligten Stadtteilen und Kommunen eingesetzt.
  19. Öffentliche Investitionen in Erneuerbare, Wärmenetze und Speicher werden gestärkt und gemeinsam mit Kommunen, Stadtwerken und Bürgerenergieprojekten entwickelt.
  20. Die Landesmittel für die kommunale Abwasserinfrastruktur werden deutlich erhöht, um Kanäle, Kläranlagen und Regenwasserbewirtschaftung an den Klimawandel anzupassen.
  21. Das Land unterstützt die Kommunen bei der kulturellen Pflichtaufgabe gesetzlich verpflichtend und finanziell abgesichert.
  22. Die Kommunen sollen verlässliche Einnahmen für ihre Pflichtaufgaben erhalten.
  23. Kosten für Aufgaben, die Bund oder Land den Kommunen zuweisen, sollen nach dem Konnexitätsprinzip vollständig übernommen werden.
  24. Hochverschuldete Kommunen sollen einen Schuldenschnitt erhalten.
  25. Städte und Gemeinden sollen über Förderprogramme für barrierefreie Infrastruktur sowie inklusive Freizeit- und Bildungsangebote unterstützt werden.
  26. Die Inklusion in den Kommunen soll nicht allein auf Kosten der Kommunen gehen, sondern begleitet und finanziert werden.
  27. Kommunen und Kreise sollen finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben gut erfüllen können.
  28. Die strukturellen Mehrbelastungen Saarbrückens als Landeshauptstadt sollen sich im kommunalen Finanzausgleich deutlich widerspiegeln.
  29. Hochverschuldete Städte und Gemeinden sollen einen Schuldenschnitt erhalten.
  30. Die Kommunen sollen angemessen am Steueraufkommen beteiligt werden.
  31. Interkommunale Kooperationen und Investitionen in Bildung, Kultur und soziale Angebote sollen stärker gefördert werden.
  32. Das Land soll Kommunen gezielt finanziell beim Aufbau hauptamtlicher Kräfte für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungswesen unterstützen.
  33. Kommunale Ordnungs- und Sicherheitskräfte sollen besonders in Stadtteilen, Brennpunkten und Schwimmbädern unterstützt, fortgebildet und personell gestärkt werden.
  34. Die Kosten überörtlicher Katastropheneinsätze sollen solidarisch getragen werden, damit Kommunen nicht auf den Einsatzkosten sitzen bleiben.
  35. Das Land soll die Kosten überörtlicher Katastropheneinsätze solidarisch absichern und Kommunen bei größeren Schadenslagen finanziell entlasten.
  36. Die saarländischen Kommunen sollen echt entschuldet werden.
  37. Das Land soll eigene Landesfonds zur Unterstützung kommunaler Investitionen auflegen.
  38. Die Kommunen sollen echt entschuldet werden.
  39. Landesfonds zur Unterstützung kommunaler Investitionen in Daseinsvorsorge, Bildung, Infrastruktur und nachhaltige Projekte sollen eingerichtet werden.
Mehr Rechte oder Angebote 13
  1. Die Kommunen werden personell, rechtlich und technisch ausgestattet, um dauerhaft gegen Mietwucher, Überbelegung, Verwahrlosung, illegale Vermietung und Zweckentfremdung vorzugehen.
  2. Städte und Gemeinden werden in die Lage versetzt, Boden und Wohnraum zu sichern, zu kaufen, zu behalten oder zu rekommunalisieren.
  3. Transformationsprozesse im Land werden kooperativ mit Gewerkschaften, Kommunen und Zivilgesellschaft geplant.
  4. Es werden regionale Transformationsräte aus Beschäftigten, Gewerkschaften, Kommunen, Wissenschaft, Verbänden und regionalen Unternehmen geschaffen.
  5. Beschäftigte, Gewerkschaften, kommunale Vertretungen und Zivilgesellschaft erhalten formale Beteiligungs- und Kontrollrechte.
  6. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure werden stärker an Planung, Umsetzung und Nutzung von Energie beteiligt.
  7. Erneuerbare-Energie-Projekte in Bürgerhand und kommunale Beteiligung daran werden gefördert.
  8. Bei europäischen Fragen soll es mehr Mitbestimmung auf Landes- und Kommunalebene geben.
  9. In der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit soll es mehr Austausch, Transparenz, Mitbestimmung und Beteiligung auf Landes- und Kommunalebene geben.
  10. Kommunale Selbstverwaltung soll echte Handlungsspielräume statt starrer Vorgaben von oben schaffen.
  11. Die Kommunen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, gegen die Ausbreitung kommerzieller Glücksspielangebote vorzugehen.
  12. Die Kommunen sollen stärker in Landes- und Bundesentscheidungen eingebunden werden.
  13. Ein modernes kommunales Selbstverwaltungsgesetz soll bürgerschaftliches Engagement stärker unterstützen und lokale Entscheidungsspielräume ausweiten.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 4
Ohne klare Richtung 10
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 28
  1. Bestehende Einrichtungen wie Mehrgenerationenhäuser, Jugendzentren oder kommunale Kantinen können in Kooperation mit den Kommunen in das Programm integriert und gefördert werden.
  2. Das Land stellt ein dauerhaft finanziertes Förderprogramm bereit, während die Kommunen Verankerung und Trägerschaft sichern.
  3. Städte und Gemeinden kaufen Wohnungen oder Grundstücke von privaten Eigentümern zurück oder nutzen ihr Vorkaufsrecht.
  4. Mit Kommunen und Wohnungsunternehmen werden verbindliche Vereinbarungen gegen Zwangsräumungen wegen Mietrückständen geschlossen.
  5. Kommunale Beratungs- und Versorgungsangebote für psychische Gesundheit werden ausgebaut.
  6. Kommunen stellen leerstehende Wohnungen, Hotels oder andere Räume als sichere Unterkünfte bereit, in denen geschulte Fachkräfte Betreuung und Beratung sicherstellen.
  7. Kommunen greifen über Ordnungsbehörden bei Belästigungen konsequenter ein, etwa mit Platzverweisen oder Bußgeldern.
  8. Die systematische Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungen wird ausgebaut und in der kommunalen Planung verankert.
  9. Kinder und Jugendliche erhalten verbindliche Mitbestimmungsrechte in kommunalen Gremien.
  10. Jährliche Teilhabe-Bilder in allen Kommunen machen Angebote, Reichweite, Lücken, Wegezeiten und Sprachzugänge sichtbar.
  11. Kommunale Behörden und Einrichtungen werden barrierefrei und interkulturell geöffnet.
  12. Land, Kommunen und Verkehrsverbünde legen verbindliche Ausbaupläne für Barrierefreiheit im Nahverkehr vor und finanzieren sie.
  13. Barrierefreiheit wird als verbindlicher Standard in der Stadt- und Gemeindeentwicklung verankert.
  14. Land und Kommunen finanzieren den Saarländischen Verkehrsverbund zunehmend aus öffentlichen Mitteln, um Fahrgeldeinnahmen schrittweise zu ersetzen.
  15. Bund, Land und Kommunen sollen gemeinsam die Finanzierung des Nahverkehrs sichern, damit Mobilität nicht vom Einkommen abhängt.
  16. Die Vergabe von Stadtentwicklungsmitteln wird an die Verknüpfung mit Mobilitätskonzepten gekoppelt.
  17. Die Landesholding entwickelt gemeinsam mit Kommunen, Stadtwerken und Genossenschaften Energieprojekte und bündelt Beteiligungen.
  18. Arten- und Tierschutz wird als fester Bestandteil der Stadtentwicklung verankert.
  19. Kulturpflege und Kulturförderung werden als kommunale Pflichtaufgabe mit verbindlichen Standards verankert.
  20. Kultur soll als Pflichtaufgabe verankert werden.
  21. Land und Kommunen sollen Kultur verlässlich und langfristig finanzieren.
  22. In Elversberg sollen Investitionen in Stadioninfrastruktur und Verkehrsanbindung gemeinsam von Land und Kommunen umgesetzt werden.
  23. Es sollen mehr öffentliche Müllbehälter aufgestellt werden, insbesondere an stark frequentierten Orten.
  24. Mülleimer sollen mit kostenlosen Hundekotbeuteln ausgestattet werden, die aus den Einnahmen der Hundesteuer finanziert werden.
  25. Die Kommunen sollen konsequenter inklusiv und barrierefrei gestaltet werden.
  26. Städte und Gemeinden sollen für junge Menschen Räume ohne Konsumzwang, freie Graffitiflächen und eigenständig nutzbare Orte schaffen.
  27. In allen Gemeinden sollen feste analoge Anlauf- und Unterstützungsstellen mit geschultem Personal entstehen, das bei der Nutzung digitaler Angebote hilft.
  28. Statt auf Repression und den Ausbau von Überwachungsinstrumenten soll auf Prävention, Sozialarbeit und kommunale Ordnungsdienste gesetzt werden.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de