Kommunen
Staat: was die Programme zur Landtagswahl im Saarland für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Saarland
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Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
SPD 71421
Mehr Geld 15
- Der Bund soll die Altschulden der Kommunen übernehmen.
- Für mehr Bildungsqualität, Gebührenfreiheit und einen Rechtsanspruch auf Ganztagsschulplätze werden eine finanzielle Beteiligung des Bundes und eine dauerhafte Entlastung der Kommunen verlangt.
- Die Kommunen werden mit einem saarländischen Schulbauprogramm unterstützt.
- Bürgerinnen, Bürger und Kommunen werden am Ertrag von Windkraftanlagen beteiligt.
- Das Land stellt Geld bereit, um Dörfer und Städte vor Hochwasser und Starkregen zu schützen.
- Bundes- und EU-Mittel für die Ortskernsanierung werden durch Landesmittel aufgestockt.
- Die Kommunen sollen angemessen finanziell ausgestattet werden.
- Der Bund soll die Altschulden der Kommunen übernehmen.
- Für unverschuldet in Schieflage geratene Kommunen soll eine Altlastenregelung eingeführt werden.
- Die saarländischen Kommunen sollen schrittweise die Investitionskraft einer bundesdeutschen Durchschnittskommune erreichen.
- Das Land erbringt künftig seinen Anteil an Maßnahmen der Städtebauförderung.
- Besonders notleidende Kommunen werden bei der Erbringung ihres Eigenanteils an der Städtebauförderung unterstützt.
- Für Kommunalverwaltungen werden deutlich effizientere Strukturen angestrebt, um Kosten zu sparen und Doppelstrukturen zu vermeiden.
- Die vorhandenen Stärken der einzelnen Regionen werden gezielt gefördert.
- Kommunen erhalten Fördermittel für die Neuordnung des Verkehrsraums zugunsten nachhaltiger Mobilität.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 3
- Kommunale Investitionen in Klimaschutz und Klimafolgenanpassung werden haushaltsrechtlich erleichtert.
- Notwendige, in Brandschutz-Bedarfsplänen gutachterlich festgelegte Investitionen in den Katastrophenschutz werden künftig nicht mehr auf den Kreditrahmen einer Kommune angerechnet.
- Nicht jede Kommune soll das gesamte Aufgabenspektrum selbst abbilden müssen.
Bleibt wie bisher 4
- Die Kommunen werden bei der Bewältigung von Klimafolgen weiterhin beraten und unterstützt.
- Das Programm zur Sanierung der Ortskerne wird fortgesetzt.
- Kommunen werden auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit unterstützt und gefördert.
- Entlastungen durch den Bund sollen auch künftig ungeschmälert an die Kommunen weitergegeben werden.
Ohne klare Richtung 10
- Das Land unterstützt die Kommunen bei den Folgelasten der Pandemie.
- Bauliche und infrastrukturelle Verbesserungen sollen in allen Kommunen wieder möglich sein.
- Verkehrsunternehmen und kommunale Aufgabenträger werden bei der Umstellung auf emissionsfreien Busverkehr unterstützt.
- Ein Mobilitätsnetzwerk wird aufgebaut, um Kommunen bei der Neuordnung des Verkehrsraums zu stärken.
- Städte und Gemeinden werden bei der Erstellung kommunaler Mobilitätskonzepte unterstützt.
- Städte und Gemeinden werden beim Bau kommunaler Radwege und Fahrradabstellanlagen unterstützt.
- Innovative kommunale Mobilitätsprojekte mit Modellcharakter werden unterstützt.
- Kommunen werden beim Ausbau von Haltestellen zu Mobilitätsstationen unterstützt.
- Für Kommunen wird eine zentrale Ansprechperson eingerichtet, die über verknüpfte Mobilität und Fördermöglichkeiten informiert und bei Anträgen hilft.
- Kommunen werden bei Errichtung und Sanierung von Sportanlagen unterstützt.
Mehr Pflichten 7
- Der Kita-Ausbau wird gemeinsam mit den Kommunen weiter vorangetrieben.
- Die Kompetenzzentren für Wartung, Support und Administration der Schul-IT werden gemeinsam mit den Landkreisen ausgebaut.
- Kultur soll gemeinsam mit den Kommunen zur Pflichtaufgabe werden.
- Ordnung und Sauberkeit im Wohnumfeld sollen durch einen gut funktionierenden kommunalen Ordnungsdienst gewährleistet werden.
- Der Nahverkehr wird gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern zu einer echten Alternative zum Pkw ausgebaut.
- Gemeinsam mit Saarbrücken wird ein Radschnellweg von Völklingen und St. Ingbert zu den Saarbrücker Hochschulen realisiert.
- Für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird eine verpflichtende Regelung eingeführt.
CDU 131228
Mehr Geld 26
- Über den Saarland-Pakt werden die Kommunen in die Investitionsoffensive einbezogen.
- Flächenentwicklungsmaßnahmen der Kommunen werden sonderkreditfähig gemacht.
- Städte und Gemeinden erhalten Sonderkredite, wenn Veräußerungserlöse die Kosten der Flächenentwicklung mittelfristig refinanzieren.
- Die Unterstützung der Kommunen beim Ankauf und Abriss von Häusern in Ortskernen im Rahmen der Städtebauförderung wird fortgeführt und verstärkt.
- Ein Sonderprogramm unterstützt Kommunen bei Sanierung und Neubau von Kitas, Schulen und Sportstätten.
- Ein Sonderprogramm Öffentliche Infrastruktur finanziert öffentliche Infrastruktur, Gebäude, Verwaltung und Verkehr.
- Ein bundesweites kommunales Entschuldungskonzept wird eingefordert, um die Investitionsfähigkeit der Kommunen zu stärken.
- Landeseigene Förderanreize unterstützen kommunale Verwaltungskooperationen, Zweckverbände und gemeinsame Gesellschaften.
- Ein attraktiver Gewerbesteuerhebesatz stärkt die Standortfaktoren einer Gemeinde und kann Steuereinnahmen erhöhen.
- Die Gewerbesteuer fällt dort an, wo Unternehmen die örtliche Infrastruktur in Anspruch nehmen.
- Ein Landesprogramm zur Kompensation gesenkter Hebesätze setzt die Einbindung des Bundes in eine kommunale Entschuldungsstrategie voraus.
- Das Angebot der Cyberagentur soll freiwillig auch Landes- und Kommunalbehörden offenstehen, um Beschaffung und Betrieb günstiger zu machen.
- Die kommunalen Brand- und Katastrophenschutzbehörden werden professionalisiert und erhalten eine Mindestpersonalausstattung.
- Katastrophenschutz, Brandschutz und Technische Hilfe in den Gemeindeverbänden sowie der Rettungsdienst erhalten Finanzmittel für Investitionen in Infrastruktur und Technik.
- Ein Sonderprogramm Öffentliche Infrastruktur modernisiert Kitas, Schulen, Dorfgemeinschaftshäuser, Sporthallen, kommunale Straßen und Versorgungsnetze.
- Der Bund soll für finanzschwache Kommunen eine tragfähige Regelung zur Übernahme von Altschulden vorlegen.
- Es werden weitere Anreize zum Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit geschaffen, um Effizienz zu steigern und Kosten zu senken.
- Kommunen, die Synergien einer Zusammenarbeit nutzen wollen, werden finanziell und organisatorisch umfassend unterstützt.
- Es sollen Fördertöpfe eingerichtet werden, die auch Ortsräte für ortsbezogene Festtage nutzen können.
- Die finanzielle Belastung der beteiligten Kommunen der Biosphäre wird begrenzt.
- Blühflächenprojekte von Kreisen, Kommunen und privaten Akteuren sollen durch Förderprogramme unterstützt werden.
- Das Land unterstützt die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen der Kommunen nach Möglichkeit finanziell.
- Das Land unterstützt die Kommunen beim Erlass der Hundesteuer mit Landesmitteln.
- Das Land wirbt beim Bund für eine bessere Anrechnung von Grenzgängern bei der Zuweisung von Steuermitteln an die Kommunen.
- Bei der Verteilung der Einkommensteuer an die Kommunen soll künftig nicht allein die Beschäftigungsquote maßgeblich sein.
- Kommunen mit vielen Pendlern in Nachbarstaaten sollen bei der Verteilung steuerlicher Mittel nicht benachteiligt werden.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
- Neue Flächen können weiterhin ausgewiesen werden, möglichst umweltverträglich und mit ökologischem Ausgleich.
- Die kommunalfreundliche Landespolitik wird fortgesetzt, um Städte und Kommunen nach der Pandemie als Problemlöser vor Ort zu stärken.
- Für das Biosphärenhaus wird eine Lösung ohne weitere kommunale Belastung entwickelt, die bis zur nächsten Evaluation in Betrieb ist.
- Formate und Bindungswirkung der Jugendbeteiligung sollen weiter nach dem KSVG den Gemeinderäten vorbehalten bleiben.
Ohne klare Richtung 7
- Eine Einrichtung berät Kommunen und Maßnahmenträger fachlich und zu Fördermöglichkeiten bei der Revitalisierung von Altlastenflächen.
- Ein Maßnahmenbündel ermutigt Städte und Gemeinden, die Innenentwicklung zu forcieren und Neubauflächen bereitzustellen.
- Der horizontale und vertikale kommunale Finanzausgleich wird kurzfristig neu begutachtet und regelmäßig evaluiert, um eine bedarfsgerechte Mittelverteilung zu sichern.
- Verbesserungsmöglichkeiten beim kommunalen Finanzausgleich werden entsprechend unabhängiger Gutachten umgesetzt.
- Die fortwährende Weiterentwicklung der Landeshauptstadt Saarbrücken hat besondere Bedeutung für das Land.
- Die Belastung der Kommunen im Biosphärenmodell darf nicht unbegrenzt wachsen.
- Die Europäische Union gilt als einigendes Dach, unter dem Kommunen, Länder und Mitgliedstaaten subsidiär eigenverantwortlich handeln.
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 11
- Ein landesweites Tourismuskonzept aller Landkreise soll zielgruppenspezifische Werbung stärken.
- Das Land unterstützt die kommunale Flächenplanung und bindet sie über einfache Leitlinien im Landesentwicklungsplan in eine Gesamtstrategie ein.
- Städte und Gemeinden sorgen dafür, dass neue Flächen nur in angemessenem Umfang ausgewiesen werden.
- Neue Baufelder werden auf verfügbare oder vertraglich gesicherte Flächen beschränkt, um teuer erschlossene Baubrachen zu vermeiden.
- Land, Kommunen und Träger sollen eine langfristige Strategie zur Ausbildung, Gewinnung und Qualifizierung von Kita-Fachkräften erarbeiten.
- Gemeinsam mit der Landeshauptstadt soll ein Wohn-Bau-Sanierungs-Konzept für bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum erarbeitet werden.
- Ungenutzte Gemeindeflächen sollen grundsätzlich in Blüh-, Baum- und Strauchflächen für den Insekten- und Artenschutz umgewandelt werden.
- In allen saarländischen Kommunen sollen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte entwickelt und umgesetzt werden.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird eine Informations- und Motivationskampagne gestartet, die auch auf digitale Kommunikationstechniken hinweist.
- Bestehende Städtepartnerschaften sollen wiederbelebt und ausgebaut werden.
- Neue Städtepartnerschaften sollen angestoßen werden.
AfD 5516
Mehr Geld 14
- Die unterfinanzierten Kommunen sollen deutlich besser mit Mitteln ausgestattet werden, um vor allem die ländlichen Räume lebenswert zu erhalten.
- Andernfalls sollen Bund und Land die Kosten der Umrüstung von Kunstrasenplätzen auf Kork- oder Sandverfüllung tragen.
- Kommunen erhalten bei Projekten nach dem Onlinezugangsgesetz bessere finanzielle und beratende Unterstützung.
- Die Kommunen werden für den öffentlichen Nahverkehr finanziell besser unterstützt.
- Die Kommunen sollen von Bund und Ländern finanziell gut ausgestattet werden.
- Das Konnexitätsprinzip soll strikt durchgesetzt werden.
- Geprüft werden soll, ob definierte kommunale Sozialausgaben als Vorabzug vom Steueraufkommen vor der Aufteilung mit Bund und Ländern abzugsfähig werden können.
- Inklusionsprojekte und Inklusionsbeauftragte auf kommunaler Ebene sollen dauerhaft finanziert werden.
- Die Kommunen sollen für wegfallende Straßenausbaubeiträge eine einfach gestaltete Kompensation vom Land erhalten.
- Die kommunale Finanzausstattung soll nachhaltig verbessert werden.
- Der kommunale Schutzschirm des Bundes soll bis 2022 fortgeführt werden.
- Bund und Land sollen ein Infrastrukturförderprogramm für Städte und Gemeinden auflegen.
- Die kommunale Investitionstätigkeit soll besser unterstützt werden.
- Der angekündigte Altschuldenschnitt für hochverschuldete Kommunen wird eingefordert.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 5
- Der öffentliche Nahverkehr wird zur kommunalen Pflichtaufgabe.
- Überregionale Baulandkommissionen von Bund, Ländern, Kommunen, Regionalverbünden und Flächeneigentümern sollen die Erschließung von Bauland vorantreiben.
- Kommunal verfügbare Flächen sollen vorrangig per Konzeptvergabe unter Beachtung städteplanerischer und sozialer Aspekte und des sozialen Wohnungsbaus vergeben werden.
- Barrierefreiheit beim Zugang zu Bildungs- und Sozialeinrichtungen, Behörden, Arztpraxen und öffentlichen Verkehrsmitteln soll kommunale Pflichtaufgabe werden.
- Geförderte Kommunen sollen die Einhaltung des Konsolidierungspfades jährlich nachweisen.
Grüne 271322
Mehr Geld 17
- Das ZEP Kommunal wird zu einem zentralen Förderinstrument ausgebaut, das auch Privaten und Firmen Zugang zu Energiespartechniken bietet.
- Kommunen werden durch ein landesweites Investitionsprogramm bei der Schaffung baulicher und räumlicher Voraussetzungen für Kitas unterstützt.
- Das Land ruft die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau vollständig ab und leitet sie an die Kommunen weiter.
- Die Kommunen werden finanziell und konzeptionell befähigt, jungen Menschen Angebote zum Bleiben und Zurückkehren zu machen.
- Im Land und in den Kommunen sollen ausreichende Spielräume für Investitionen und aufgeschobene Sanierungen geschaffen werden.
- Das Sozialleben in den Quartieren wird durch Förderung der kommunalen Infrastruktur für Gesprächskreise, Feste und gemeinsame Aktionen unterstützt.
- Kommunen im Saarland erhalten wegen ihrer finanziellen Lage zusätzliche Unterstützung bei der Integration.
- Der Bund übernimmt die verbliebene Hälfte der kommunalen Altschulden.
- Durch verlängerte Corona-Hilfen oder angepasste Regeln des Saarlandpakts werden Kommunen vor massiven Ausgabekürzungen bewahrt.
- Die Gemeindefinanzen werden besser und krisenfester aufgestellt.
- Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen wird nachhaltig beseitigt.
- Das Land ist für eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich.
- Verlierer einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs erhalten eine Kompensation.
- Für neue Aufgaben der Kommunen gilt strikte Konnexität nach dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“.
- Vom Bund wird weitere Unterstützung bei den kommunalen Altschulden eingefordert.
- Krisenbedingte Steuerausfälle der Gemeinden werden vollständig kompensiert.
- Eine Landesinitiative für E-Government mit Umsetzungszielen, Meilensteinen und finanziellen Anreizen für die Kommunen wird gestartet.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Beteiligung von Kommunen und Genossenschaften an Anlagen wird gestärkt, damit Anwohner direkt profitieren.
- Die Energiewende wird als Chance für Rekommunalisierung genutzt.
- Eine reformierte Landesbauordnung gibt den Kommunen mehr Flexibilität bei den Stellplatzvorgaben.
- Kommunen werden in die Lage versetzt, Praxisräume bereitzustellen oder Anschubfinanzierung bei Arztniederlassungen zu gewähren.
- Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten, Angebote für Prävention und Pflege vor Ort zu planen, zu steuern und zu gestalten.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 8
- Eine Koordinierungsstelle für Antragsteller, Kommunen und Bürger beschleunigt den naturverträglichen Ausbau der Windenergie.
- Kommunen werden beim Einrichten von Durchfahrtverbotszonen für den Schwerlastverkehr unterstützt.
- Kommunen werden bei der Einrichtung von Micro-Hubs für einen klimaneutralen Anlieferverkehr unterstützt.
- Kommunen werden unterstützt und gefördert, Knotenpunkte barrierefrei mit differenzierten Querungen zu gestalten.
- Kommunen werden unterstützt und gefördert, zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zu schaffen.
- Kommunen werden bei Schulwegeplanungen unterstützt.
- Kommunen werden verstärkt auf nachhaltige Förderprogramme aufmerksam gemacht.
- Die Finanzausstattung der Kommunen wird über eine Reform des saarländischen Finanzausgleichs fairer gestaltet.
Mehr Pflichten 27
- Klimaschutz wird als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung im KSVG verankert.
- Parkplätze im Einzelhandel, in Kommunen, Unternehmen und bei öffentlichen Gebäuden werden mit Solarcarports ausgestattet.
- Das Land stößt mit Regionalverband, Landkreisen und Kommunen Projekte zum Artenschutz mit möglichst großer Flächenwirkung an.
- Das Land plant mit Kommunen und Landnutzern einen landesweiten Biotopverbund.
- Das Land erarbeitet mit Kommunen sowie Wald- und Landwirtschaft Konzepte gegen Überschwemmungen und Sturzfluten und unterstützt deren Umsetzung.
- Die Landesentwicklungsplanung räumt Innenentwicklung, Folgenutzung beanspruchter Flächen und verpflichtender kommunaler Zusammenarbeit Vorrang ein.
- Mit den Kommunen wird ein saarlandweites Flächenkataster entwickelt.
- Der Gewerbesteuerwettbewerb zwischen den Kommunen wird durch einen Ausgleichsmechanismus beendet.
- Land und Kommunen entwickeln gemeinsam Ortsteillösungen für Mikroklima- und Gewässerschutz sowie Regenwassermanagement.
- Kommunale Energieberatungskampagnen werden mit dem Verbraucherschutz unterstützt, um die energetische Sanierung in Stadtteilen voranzubringen.
- Gemeinden werden beim Etablieren unabhängiger kommunaler Klima- und Biodiversitätsschutzberater unterstützt.
- Kommunen werden dabei unterstützt, Schulwege für Radfahrende sicherer zu machen.
- Mit den Kommunen werden Fahrradstraßen und Fahrradzonen eingerichtet.
- Kommunale Fuhrparks und Zweitautos in Quartieren werden Nutzergemeinschaften zugänglich gemacht.
- Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Informationssicherheit in Ministerien und Kommunen werden zeitnah umgesetzt.
- Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab einem Jahr wird umgesetzt, indem Kommunen bei der Schaffung von Kindergarten- und Krippenplätzen unterstützt werden.
- Schulsozialarbeit soll im Schulordnungsgesetz als Pflichtaufgabe von Landkreisen und Land verankert werden.
- In touristischen Kommunen werden ein kommunales Nachhaltigkeitsmanagement und landesweite Nachhaltigkeitsstandards etabliert.
- Kommunen und Kreise werden bei der flächendeckenden Einrichtung von Integrationsbeauftragten unterstützt.
- Die gesetzlichen Regelungen zu Integrationsbeiräten werden mit Kommunen und migrantischer Bevölkerung evaluiert und überarbeitet.
- Kommunen, Kreise und Integrationsbeauftragte werden bei Integrationskonzepten zur politischen Teilhabe unterstützt.
- Kommunen und Kreise werden bei der Bereitstellung öffentlicher Informationen in verschiedenen Sprachen unterstützt.
- Das Land unterstützt die Kommunen dabei, die Zahl der Kinderbetreuungsplätze schrittweise zu erhöhen.
- Kommunen und Kreise werden bei Kinderbetreuungsangeboten während Sitzungen unterstützt.
- Politische Bildung wird als Querschnittsaufgabe auch auf kommunaler Ebene vorangebracht.
- In allen Kommunen werden Jugendparlamente mit klaren Befugnissen und eigenem Budget eingerichtet.
- Jugendparlamente erhalten ein Vetorecht für Jugendthemen in den Kommunalparlamenten.
FDP 6511
Mehr Geld 6
- Die Investitionsbudgets von Land und Kommunen sollen um insgesamt 200 Millionen Euro aufgestockt werden.
- Der kommunale Finanzausgleich soll aufgestockt und weiterentwickelt werden.
- Durch zielgenauen Mitteleinsatz und konsequente Einwerbung von Bundes- und EU-Mitteln sollen Land und Kommunen Investitionsspielräume erhalten.
- Die Vorwegentnahme des Landes im kommunalen Finanzausgleich soll beendet werden.
- Die Bauämter sollen digitalisiert und mit moderner digitaler Infrastruktur ausgestattet werden.
- Das Land unterstützt die Kommunen stärker bei Planung, Beratung und Förderung.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Errichtung der Talentschulen soll in einem landesweiten Wettbewerb für Konsortien aus Kommunen, freien Trägern, Wirtschaft und Schulen ausgeschrieben werden.
- Kommunale Stäbe können Warnungen für ihr Gemeindegebiet direkt über alle Kanäle auslösen, ohne Umweg über Leitstellen und Landeslagezentren.
- Kommunale Beiräte erhalten im KSVG verankerte Antrags- und Rederechte in kommunalen Gremien.
- Kommunen dürfen Sportvereine auch bei nicht ausgeglichenem Haushalt unterstützen.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4
- Ein kommunales Kataster geeigneter Objekte für Gründungen und Betriebsübernahmen soll angelegt werden.
- Das Land entwirft gemeinsam mit Städten und Gemeinden eine landesweite Smart-City-Strategie.
- Polizeiliche und kommunale Ordnungsdienste sowie private Sicherheitsdienste werden zur Stärkung der Vollzugspolizei eingebunden.
- Land, Landkreise und Regionalverband stellen mehr geländegängige Katastrophenschutzfahrzeuge bereit.
Linke 9411
Mehr Geld 11
- Für den Bau von Ganztagsbetreuungsplätzen werden kommunale Investitionsprogramme ohne kommunalen Eigenanteil aufgelegt.
- Mehr Radschnellwege zwischen Ortschaften werden mit zweckgebundenen Bundesmitteln für die Kommunen gebaut.
- Maßnahmen der Grün- und Freiraumgestaltung in saarländischen Kommunen werden gefördert.
- Maßnahmen der Grün- und Freiraumgestaltung in saarländischen Kommunen werden gefördert.
- Der kommunale Schutzschirm des Bundes wird 2021 und 2022 fortgeführt.
- Bei politisch gewollten Vorhaben wie dem Ganztagsausbau sorgen Bund und Land für eine adäquate Finanzierung der Kommunen.
- Die Kommunen erhalten gute finanzielle Rahmenbedingungen.
- Der Bund übernimmt eine Regelung der kommunalen Altschulden.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird personell gestärkt.
- Das Land finanziert die Integration in den Kommunen vollständig.
- Land und Kommunen erhalten eine finanzielle Ausstattung, die ihren Aufgaben gerecht wird.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 9
- Bund, Länder und Kommunen bauen ihre Förderleistungen für Weiterbildung aus.
- Öffentlich geförderte, existenzsichernde und tariflich bezahlte Arbeitsplätze entstehen unbefristet in Zusammenarbeit mit Kommunen, Landkreisen und gemeinnützigen Organisationen.
- In öffentlichen Gebäuden von Land und Kommunen wird freies WLAN angeboten.
- Geeignete Dächer landeseigener und kommunaler Gebäude erhalten Photovoltaik oder Solarthermie.
- Schottergärten werden gemeinsam mit den Kommunen eingeschränkt.
- Begrünungskonzepte werden gemeinsam mit den Kommunen ausgebaut.
- Kommunen im Saarpfalz-Kreis und in der Westpfalz schließen ein Bündnis gegen den ständigen Fluglärm.
- Die Ausschusssitzungen der Landkreise und des Regionalverbands werden öffentlicher.
- Wohnortnahe Gesundheitsversorgung wird kommunale Pflichtaufgabe.
FW 7214
Mehr Geld 10
- Die Schuldenpolitik des Landes wird beendet, um den Kommunen mehr finanzielle Handlungsspielräume zu verschaffen.
- Die Finanzausstattung der Kommunen wird deutlich verbessert.
- Der kommunale Finanzausgleich wird reformiert, um den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung zu sichern.
- Ein größerer Teil der Steuereinnahmen des Landes verbleibt bei den Kommunen.
- Das Konnexitätsprinzip wird auf allen staatlichen Ebenen streng eingehalten, sodass Bund und Länder den Kommunen keine Mehrausgaben ohne angemessenen Ausgleich auferlegen.
- Städte und Gemeinden werden durch ein Bundesleistungsgesetz mit fairer Verteilung der Sozialkosten auf Bund, Länder und Kommunen entlastet.
- Der finanzielle Verlust der Kommunen durch die Abschaffung der Ausbaubeiträge soll vollständig ausgeglichen werden.
- Die Energiegewinnung wird dezentralisiert, damit Kommunen über regionale Energieversorger an der Wertschöpfung teilhaben.
- Die Energiegewinnung wird dezentralisiert, damit Kommunen über regionale Stadtwerke an der Wertschöpfung teilhaben.
- Der Bund unterstützt Landkreise und Kommunen bei Planung, Finanzierung und Ausführung der notwendigen Digitalisierungsbauvorhaben.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Jede kommunale Ebene, also Gemeinden, Verbandsgemeinden und Kreise, erhält ein eigenes Heberecht auf Grund- bzw. Gewerbesteuer, eventuell auch auf Anteile der Einkommensteuer.
- Bürger und Kommunen werden in die Energieerzeugung eingebunden, damit sie ein lokaler Wirtschaftsfaktor wird.
- Bürger und Kommunen werden frühzeitig in die Planung von Großprojekten eingebunden.
- Bürger und Kommunen werden frühzeitig in die Ausweisung großflächiger Schutzgebiete eingebunden.
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 4
- Gehweg- und Straßenausbaubeiträge sollen abgeschafft werden.
- Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sollen keine Bescheide aufgrund von Gehweg- oder Straßenausbaubeitragssatzungen mehr erlassen werden.
- Seit dem 01.01.2020 erteilte Bescheide aufgrund von Gehweg- oder Straßenausbaubeitragssatzungen sollen aufgehoben werden.
- Bereits geleistete Zahlungen für Gehweg- oder Straßenausbaubeiträge sollen erstattet werden.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 5
- Seit dem 01.01.2020 erteilte Bescheide aufgrund von Gehweg- oder Straßenausbaubeitragssatzungen sollen aufgehoben werden.
- Bereits geleistete Zahlungen für Gehweg- oder Straßenausbaubeiträge sollen erstattet werden.
- Medizinische Versorgungszentren sollen auch in kommunaler Hand geführt werden.
- Der Ausbau des Ladesäulennetzes beginnt bei den Kommunen, etwa auf öffentlichen Parkplätzen, in Parkhäusern und an Car-Sharing-Plätzen.
- In den Kommunen werden Anlaufstellen eingerichtet, die Vereinen bei bürokratischen Fragen kostenfrei helfen.
Linke, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 281451
Mehr Geld 39
- Die Armutsbekämpfung wird mehrjährig und gesetzlich über Legislaturperioden hinaus finanziert.
- Die Kommunen erhalten mehr Stellenanteile für die aufsuchende Sozialarbeit.
- Das Land stattet die Kommunen finanziell so aus, dass soziale Staffelungen bei Müll-, Wasser- und Abwassergebühren möglich werden.
- Kommunen werden finanziell für faire Gebührenlösungen ausgestattet.
- Alle Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau werden unverzüglich und vollständig an die Baugesellschaft und die Kommunen weitergeleitet.
- Die Kommunen werden personell, rechtlich und technisch ausgestattet, um dauerhaft gegen Mietwucher, Überbelegung, Verwahrlosung, illegale Vermietung und Zweckentfremdung vorzugehen.
- Ein Rekommunalisierungsfonds ermöglicht Städten und Gemeinden, Wohnraum in die öffentliche Hand zurückzuführen.
- Das Land unterstützt Kommunen und Kita-Träger zuverlässig bei der Finanzierung des Kita-Mittagessens.
- Die Kommunen werden stärker unterstützt, um den bedarfsgerechten Ausbau und die nachhaltige Finanzierung von Frauenhäusern und Safe Homes sicherzustellen.
- Die Kommunen erhalten eine bedarfsgerechte Finanzierung für die Kinder- und Jugendhilfe.
- Infrastruktur, Räume und Personal der kommunalen Jugendarbeit werden bedarfsgerecht ausgestattet.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei Aufbau, Personal und Betrieb der Nacht-Rufbusse.
- Das ÖPNV-Gesetz wird novelliert, um die Strukturen neu zu ordnen und eine Ausgleichsfinanzierung des Landes für den kommunalen ÖPNV-Ausbau zu sichern.
- Kommunen und Verkehrsunternehmen erhalten für die Qualitätsoffensive eine dauerhafte Ausgleichsfinanzierung vom Land.
- Das Land legt ein dauerhaft finanziertes Landesprogramm für klimafeste Kommunen auf.
- Das Land setzt sich für eine grundlegende Entschuldung der saarländischen Kommunen ein.
- Die Kommunen erhalten finanzielle und personelle Unterstützung für Klimaschutz, energetische Sanierung, Stadtbegrünung und Klimaanpassung.
- Öffentliche Klimaschutzinvestitionen werden vorrangig in benachteiligten Stadtteilen und Kommunen eingesetzt.
- Öffentliche Investitionen in Erneuerbare, Wärmenetze und Speicher werden gestärkt und gemeinsam mit Kommunen, Stadtwerken und Bürgerenergieprojekten entwickelt.
- Die Landesmittel für die kommunale Abwasserinfrastruktur werden deutlich erhöht, um Kanäle, Kläranlagen und Regenwasserbewirtschaftung an den Klimawandel anzupassen.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei der kulturellen Pflichtaufgabe gesetzlich verpflichtend und finanziell abgesichert.
- Die Kommunen sollen verlässliche Einnahmen für ihre Pflichtaufgaben erhalten.
- Kosten für Aufgaben, die Bund oder Land den Kommunen zuweisen, sollen nach dem Konnexitätsprinzip vollständig übernommen werden.
- Hochverschuldete Kommunen sollen einen Schuldenschnitt erhalten.
- Städte und Gemeinden sollen über Förderprogramme für barrierefreie Infrastruktur sowie inklusive Freizeit- und Bildungsangebote unterstützt werden.
- Die Inklusion in den Kommunen soll nicht allein auf Kosten der Kommunen gehen, sondern begleitet und finanziert werden.
- Kommunen und Kreise sollen finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben gut erfüllen können.
- Die strukturellen Mehrbelastungen Saarbrückens als Landeshauptstadt sollen sich im kommunalen Finanzausgleich deutlich widerspiegeln.
- Hochverschuldete Städte und Gemeinden sollen einen Schuldenschnitt erhalten.
- Die Kommunen sollen angemessen am Steueraufkommen beteiligt werden.
- Interkommunale Kooperationen und Investitionen in Bildung, Kultur und soziale Angebote sollen stärker gefördert werden.
- Das Land soll Kommunen gezielt finanziell beim Aufbau hauptamtlicher Kräfte für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungswesen unterstützen.
- Kommunale Ordnungs- und Sicherheitskräfte sollen besonders in Stadtteilen, Brennpunkten und Schwimmbädern unterstützt, fortgebildet und personell gestärkt werden.
- Die Kosten überörtlicher Katastropheneinsätze sollen solidarisch getragen werden, damit Kommunen nicht auf den Einsatzkosten sitzen bleiben.
- Das Land soll die Kosten überörtlicher Katastropheneinsätze solidarisch absichern und Kommunen bei größeren Schadenslagen finanziell entlasten.
- Die saarländischen Kommunen sollen echt entschuldet werden.
- Das Land soll eigene Landesfonds zur Unterstützung kommunaler Investitionen auflegen.
- Die Kommunen sollen echt entschuldet werden.
- Landesfonds zur Unterstützung kommunaler Investitionen in Daseinsvorsorge, Bildung, Infrastruktur und nachhaltige Projekte sollen eingerichtet werden.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Die Kommunen werden personell, rechtlich und technisch ausgestattet, um dauerhaft gegen Mietwucher, Überbelegung, Verwahrlosung, illegale Vermietung und Zweckentfremdung vorzugehen.
- Städte und Gemeinden werden in die Lage versetzt, Boden und Wohnraum zu sichern, zu kaufen, zu behalten oder zu rekommunalisieren.
- Transformationsprozesse im Land werden kooperativ mit Gewerkschaften, Kommunen und Zivilgesellschaft geplant.
- Es werden regionale Transformationsräte aus Beschäftigten, Gewerkschaften, Kommunen, Wissenschaft, Verbänden und regionalen Unternehmen geschaffen.
- Beschäftigte, Gewerkschaften, kommunale Vertretungen und Zivilgesellschaft erhalten formale Beteiligungs- und Kontrollrechte.
- Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure werden stärker an Planung, Umsetzung und Nutzung von Energie beteiligt.
- Erneuerbare-Energie-Projekte in Bürgerhand und kommunale Beteiligung daran werden gefördert.
- Bei europäischen Fragen soll es mehr Mitbestimmung auf Landes- und Kommunalebene geben.
- In der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit soll es mehr Austausch, Transparenz, Mitbestimmung und Beteiligung auf Landes- und Kommunalebene geben.
- Kommunale Selbstverwaltung soll echte Handlungsspielräume statt starrer Vorgaben von oben schaffen.
- Die Kommunen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, gegen die Ausbreitung kommerzieller Glücksspielangebote vorzugehen.
- Die Kommunen sollen stärker in Landes- und Bundesentscheidungen eingebunden werden.
- Ein modernes kommunales Selbstverwaltungsgesetz soll bürgerschaftliches Engagement stärker unterstützen und lokale Entscheidungsspielräume ausweiten.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 4
- Ein landesfinanzierter Härtefallfonds versetzt Kommunen in die Lage, Menschen in akuten Krisen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
- Bei den kommunalen Ordnungsämtern werden vom Land finanzierte Fachstellen für kostenlose, niedrigschwellige Mietenberatung geschaffen.
- Energieversorgung, Mobilität und industrielle Schlüsselbereiche werden rekommunalisiert.
- Öffentliche Räume in Städten und Gemeinden sollen häufiger und mit mehr Personal gereinigt werden.
Ohne klare Richtung 10
- Das Land unterstützt Städte und Gemeinden beim Wohnungsbau.
- Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft unterstützt Kommunen und Kreise und setzt verbindliche Sozial- und Mietstandards durch.
- Die Landesbildungsoffensive unterstützt Kommunen, damit in benachteiligten Stadtteilen und ländlichen Räumen verlässliche Kita-Angebote entstehen.
- Kommunen und Quartiere werden bei der Wärmeplanung unterstützt und beraten, und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird gestärkt.
- Klimaanpassung darf nicht von der Haushaltslage einer Kommune abhängen.
- Bei der Ausweisung von Windvorranggebieten werden ökologische Kriterien, Natur- und Artenschutz und die Interessen der Gemeinden berücksichtigt.
- Das Land soll grenzüberschreitende Initiativen in Kultur, Bildung, Wissenschaft und kommunaler Kooperation systematisch unterstützen.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Kultur, Bildung, Wissenschaft, Erinnerungsarbeit und Kommunen soll gestärkt und ausgebaut werden.
- Die Kommunen sollen handlungsfähig, finanziell unabhängig und bürgernah sein und nicht durch Schuldenlast, Bürokratie oder unverhältnismäßige Finanzverteilung ausgebremst werden.
- Ein fairer kommunaler Finanzausgleich soll sichergestellt werden.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 28
- Bestehende Einrichtungen wie Mehrgenerationenhäuser, Jugendzentren oder kommunale Kantinen können in Kooperation mit den Kommunen in das Programm integriert und gefördert werden.
- Das Land stellt ein dauerhaft finanziertes Förderprogramm bereit, während die Kommunen Verankerung und Trägerschaft sichern.
- Städte und Gemeinden kaufen Wohnungen oder Grundstücke von privaten Eigentümern zurück oder nutzen ihr Vorkaufsrecht.
- Mit Kommunen und Wohnungsunternehmen werden verbindliche Vereinbarungen gegen Zwangsräumungen wegen Mietrückständen geschlossen.
- Kommunale Beratungs- und Versorgungsangebote für psychische Gesundheit werden ausgebaut.
- Kommunen stellen leerstehende Wohnungen, Hotels oder andere Räume als sichere Unterkünfte bereit, in denen geschulte Fachkräfte Betreuung und Beratung sicherstellen.
- Kommunen greifen über Ordnungsbehörden bei Belästigungen konsequenter ein, etwa mit Platzverweisen oder Bußgeldern.
- Die systematische Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungen wird ausgebaut und in der kommunalen Planung verankert.
- Kinder und Jugendliche erhalten verbindliche Mitbestimmungsrechte in kommunalen Gremien.
- Jährliche Teilhabe-Bilder in allen Kommunen machen Angebote, Reichweite, Lücken, Wegezeiten und Sprachzugänge sichtbar.
- Kommunale Behörden und Einrichtungen werden barrierefrei und interkulturell geöffnet.
- Land, Kommunen und Verkehrsverbünde legen verbindliche Ausbaupläne für Barrierefreiheit im Nahverkehr vor und finanzieren sie.
- Barrierefreiheit wird als verbindlicher Standard in der Stadt- und Gemeindeentwicklung verankert.
- Land und Kommunen finanzieren den Saarländischen Verkehrsverbund zunehmend aus öffentlichen Mitteln, um Fahrgeldeinnahmen schrittweise zu ersetzen.
- Bund, Land und Kommunen sollen gemeinsam die Finanzierung des Nahverkehrs sichern, damit Mobilität nicht vom Einkommen abhängt.
- Die Vergabe von Stadtentwicklungsmitteln wird an die Verknüpfung mit Mobilitätskonzepten gekoppelt.
- Die Landesholding entwickelt gemeinsam mit Kommunen, Stadtwerken und Genossenschaften Energieprojekte und bündelt Beteiligungen.
- Arten- und Tierschutz wird als fester Bestandteil der Stadtentwicklung verankert.
- Kulturpflege und Kulturförderung werden als kommunale Pflichtaufgabe mit verbindlichen Standards verankert.
- Kultur soll als Pflichtaufgabe verankert werden.
- Land und Kommunen sollen Kultur verlässlich und langfristig finanzieren.
- In Elversberg sollen Investitionen in Stadioninfrastruktur und Verkehrsanbindung gemeinsam von Land und Kommunen umgesetzt werden.
- Es sollen mehr öffentliche Müllbehälter aufgestellt werden, insbesondere an stark frequentierten Orten.
- Mülleimer sollen mit kostenlosen Hundekotbeuteln ausgestattet werden, die aus den Einnahmen der Hundesteuer finanziert werden.
- Die Kommunen sollen konsequenter inklusiv und barrierefrei gestaltet werden.
- Städte und Gemeinden sollen für junge Menschen Räume ohne Konsumzwang, freie Graffitiflächen und eigenständig nutzbare Orte schaffen.
- In allen Gemeinden sollen feste analoge Anlauf- und Unterstützungsstellen mit geschultem Personal entstehen, das bei der Nutzung digitaler Angebote hilft.
- Statt auf Repression und den Ausbau von Überwachungsinstrumenten soll auf Prävention, Sozialarbeit und kommunale Ordnungsdienste gesetzt werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht