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Frauen

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen

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BIW00

Programme zur Bürgerschaftswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​843
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 42
  1. Ein Landesaktionsprogramm „Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt“ wird aufgelegt und unter Verwendung der Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit umgesetzt.
  2. Auf Bundesebene wird eine Weiterentwicklung des Entgeltgleichheitsgesetzes angestrebt.
  3. Auf Landesebene wird ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Unternehmen geschaffen, die mehr Geschlechtergerechtigkeit im Betrieb anstreben.
  4. Es wird geprüft, wie Geschlechtergerechtigkeit zu einem entscheidungsrelevanten Kriterium der Wirtschaftsförderung werden kann.
  5. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen der öffentlichen Verwaltung und der Beteiligungsgesellschaften wird erhöht.
  6. Die Schritte zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen werden im Landesgleichstellungsgesetz verbindlich festgeschrieben.
  7. An Schulen und Hochschulen werden geschlechtersensible Berufsberatung sowie Förder- und Qualifikationsprogramme für Mädchen und junge Frauen gefördert.
  8. Allen Menschen soll unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Beeinträchtigungen eine Ausbildung ermöglicht werden.
  9. Bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird besonders auf Chancengerechtigkeit und Geschlechtergleichstellung geachtet.
  10. Die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird vorangetrieben.
  11. Gemeinsam mit Fachstellen werden weitere Präventionsmaßnahmen und niedrigschwellige Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Frauen entwickelt.
  12. Das Polizeirecht wird bei Bedarf angepasst, um Frauen und Kinder besser zu schützen.
  13. Die Polizei erhält verlässlich die Ressourcen, um die Sicherheit von Frauen, Kindern und Jugendlichen deutlich zu erhöhen.
  14. Die Polizei erhält verlässlich die Ressourcen, um die Sicherheit von Frauen, Kindern und Jugendlichen deutlich zu erhöhen.
  15. Niedrigschwellige Sprachkurse für Frauen wie „Mama lernt Deutsch“ werden erhalten und gegebenenfalls ausgeweitet.
  16. Angebote für zugewanderte alleinerziehende Frauen werden verzahnt und vernetzt.
  17. Bestehende Hürden auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter werden identifiziert und abgebaut.
  18. Schulische Berufsorientierung und Berufsberatung sollen klischeefrei gestaltet werden und Geschlechterstereotype aufbrechen, um die Berufswahl von Frauen zu verändern.
  19. Im EFRE-Programm „Gender Diversity in KMU“ werden gezielt Mittel bereitgestellt, um Frauen für innovative Unternehmen zu gewinnen.
  20. Es werden Qualifizierungswege erschlossen, die Frauen den Übergang von der Fachkraft zur Spezialistin ermöglichen.
  21. Die Wirtschaftsförderung wird geschlechtergerecht ausgerichtet.
  22. Unternehmen und Verwaltungen werden verpflichtet, Löhne und Gehälter auf Geschlechtergerechtigkeit zu überprüfen und Verfahren zur Beseitigung ungleicher Entlohnung festzulegen, ohne dass Betroffene selbst tätig werden müssen.
  23. Bei Verstößen gegen die Entgeltgleichheit werden effektive und weitreichende Sanktionen vorgesehen.
  24. Für die Durchsetzung der Entgeltgleichheit wird ein Verbandsklagerecht vorgesehen.
  25. Es wird ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft eingeführt.
  26. Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder wird fortgesetzt.
  27. Ein verfassungskonformes Paritätsgesetz für Geschlechtergerechtigkeit in allen Gremien des öffentlichen Rechts wird weiterentwickelt.
  28. Die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen wird im Land Bremen vollständig umgesetzt.
  29. Die Maßnahmen des Landesaktionsplans „Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ werden vollständig umgesetzt und ausfinanziert.
  30. Es wird ein Rechtsanspruch auf kostenlose Aufnahme und Unterbringung aller schutzbedürftigen Frauen und Mädchen geschaffen.
  31. Hilfe- und Beratungssysteme werden für Cyber-Mobbing, Diskriminierung und Hasskriminalität gegen Frauen im Internet angepasst und ausgebaut.
  32. Zur Verhinderung von Femiziden werden präventive Maßnahmen wie eine Gefährdungsanalyse bei Gewaltvorfällen eingeführt.
  33. Eine Bundesratsinitiative soll die Einbeziehung von Frauen in klinische Studien erreichen.
  34. Forschung und Entwicklung von Medizinprodukten und Medikamenten sollen stärker an Frauen ausgerichtet werden.
  35. Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote sollen binäre Geschlechter und Geschlechteridentitäten berücksichtigen.
  36. Frauenbeiräte nach Berliner Vorbild werden geprüft und in ausgewählten Stadtteilen als Modellprojekte eingeführt.
  37. Bei Bürgerbeteiligung und in den Stadtteilbeiräten wird besonders auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen geachtet.
  38. Für Frauen in der Beiratsarbeit werden Mentoring, Qualifizierung, Coaching und abendliche Kinderbetreuung angeboten.
  39. Frauen werden im Umgang mit digitaler Gewalt und Cybermobbing geschult und begleitet.
  40. Mädchen und junge Frauen erhalten besondere Schutzräume.
  41. Die Spielräume von Mädchen und jungen Frauen im öffentlichen Raum werden erweitert.
  42. Bestehende Mädchenhäuser und Mädcheneinrichtungen werden unterstützt, damit sie ihr Programm absichern und bedarfsorientiert ausbauen können.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 8
CDU ​519
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Familien- und gleichstellungspolitische Maßnahmen schaffen Voraussetzungen für eine Berufstätigkeit, damit vor allem Frauen mit der Familiengründung nicht aus dem Beruf ausscheiden oder gegen ihren Willen in Teilzeit arbeiten.
  2. Frauen und Personen mit Migrationsgeschichte werden durch spezielle Beratung und Formate des Starthaus unterstützt.
  3. Aussteigerprogramme werden insbesondere für Kinder und Frauen aus Clan-Familien etabliert.
  4. Gleichberechtigung unabhängig von Behinderung oder Geschlecht sowie gerechte Chancen und gleiche Pflichten werden eingefordert.
  5. Eine schlechtere Bezahlung von Frauen gegenüber männlichen Kollegen wird abgelehnt.
  6. Mädchen werden darin unterstützt, sich auch für Berufe jenseits von Rollenklischees zu interessieren.
  7. Die Istanbul-Konvention wird in Bremen und Bremerhaven vollständig umgesetzt.
  8. Für auskömmliche Frauenhausplätze wird gesorgt.
  9. Die Ausleuchtung dunkler Wege und Straßen wird in den Fokus genommen, um das Sicherheitsgefühl von Frauen im öffentlichen Raum zu stärken.
  10. Der Ausbau von Frauenparkplätzen in Parkhäusern wird in den Fokus genommen.
  11. Der Ausbau von Frauensitzplätzen im öffentlichen Personennahverkehr wird in den Fokus genommen.
  12. Kindererziehung, die Pflege Angehöriger oder die Berufswahl dürfen Frauen nicht benachteiligen.
  13. Frauen und Mütter, vor allem Alleinerziehende ohne Abschluss, werden intensiver zum Berufsabschluss begleitet.
  14. Frauen und Mütter, vor allem Alleinerziehende ohne Abschluss, erhalten leichteren Zugang zum Berufsleben.
  15. Unternehmensgründungen von Frauen werden besonders gefördert.
  16. Frauen werden im öffentlichen Dienst gleichberechtigt behandelt.
  17. Frauen werden zur Übernahme von Führungspositionen ermutigt und durch Personalentwicklung darauf vorbereitet.
  18. Parität wird in Führungspositionen der Landesverwaltung, landeseigener Unternehmen und von Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung umgesetzt, soweit geeignete Kandidatinnen vorhanden sind.
Ohne klare Richtung 5
Grüne ​741
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 41
  1. Für wohnungslose Frauen werden gezielt Angebote und Konzepte entwickelt.
  2. Allen Menschen soll der Zugang zu Menstruationsartikeln ermöglicht werden.
  3. Menstruationsartikel sollen in Toiletten aller öffentlichen Gebäude bereitgestellt werden.
  4. Im Land Bremen wird eine integrierte gynäkologische Sprechstunde für Frauen ohne Krankenversicherung eingerichtet.
  5. Für Frauen im Land Bremen werden niedrigschwellige und mehrsprachige Beratungs- und Bildungsangebote zu Verhütung, Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch geschaffen.
  6. Die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt werden verbessert.
  7. Frauen und Männer sollen gleich bezahlt werden.
  8. Es wird gute Kinderbetreuung geschaffen, um die Arbeitsmarktchancen von Frauen zu verbessern.
  9. Der bremische Arbeitsmarkt wird für Frauen und nicht-binäre Personen besser geöffnet.
  10. Alle Geschlechter sollen gleich bezahlt werden.
  11. Auf Bundesebene wird ein Entgeltgleichheitsgesetz mit verbindlichen Regelungen, wirksamen Sanktionen und Verbandsklagerecht gefordert.
  12. Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft verpflichtet Betriebe und Tarifpartner zu aktiven Gleichstellungsmaßnahmen.
  13. Im Sinne einer feministischen Stadtplanung werden die Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen berücksichtigt, etwa durch kurze, barrierefreie und gut ausgeleuchtete Wege.
  14. Aus dem Skandal um Rassismus, Queer- und Frauenfeindlichkeit bei der Feuerwehr Bremen sollen weitere Konsequenzen für die Diversität in der Feuerwehr gezogen werden.
  15. Der Skandal um Rassismus, Queer- und Frauenfeindlichkeit bei der Feuerwehr Bremen wird weiter konsequent aufgearbeitet.
  16. Das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen soll abgeschafft werden.
  17. Die Förderung von Frauen und nicht-binären Personen in der Justiz wird mit einem Geschlechterförderplan gestärkt.
  18. Die gleichberechtigte Berücksichtigung aller Geschlechter bei Beurteilungen, Beförderungen und Gremienbesetzungen in der Justiz wird geregelt.
  19. Antidiskriminierung, Queerpolitik und Gleichstellung aller Geschlechter werden Querschnittsaufgabe im Senat.
  20. Das Landesgleichstellungsgesetz wird deutlich verbessert und inklusiv für alle Geschlechter gestaltet.
  21. Rassismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit und andere menschenfeindliche Ideologien werden strukturell und institutionell bekämpft.
  22. Allen Menschen wird unabhängig vom Geschlecht erlaubt, sich an zum Sonnenbaden geeigneten Orten oben ohne aufzuhalten.
  23. Die Badeordnung öffentlicher Schwimmbäder wird entsprechend geändert.
  24. Das Landesgleichstellungsgesetz wird novelliert, um die Gleichbehandlung aller Geschlechter im öffentlichen Dienst voranzubringen.
  25. Gender Mainstreaming und Gender Budgeting werden konsequenter angewandt.
  26. Gender Budgeting wie beim Bremen-Fonds wird Maßstab für alle Ressorthaushalte und politischen Entscheidungen.
  27. Die Maßnahmen des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention werden in Kooperation mit dem Betroffenenbeirat umgesetzt.
  28. Aufklärung zu häuslicher und sexualisierter Gewalt in Behörden, Polizei und Justiz wird ausgebaut.
  29. Geschlechterspezifische Arbeitsmarktprogramme werden ausgebaut.
  30. Die Entgeltgleichheitsstrategie wird zügig umgesetzt.
  31. Orte, an denen jugendliche Frauen, Lesben, inter*, trans* und agender Personen zusammenfinden, werden unterstützt.
  32. Das Landesgleichstellungsgesetz wird überarbeitet und berücksichtigt alle Geschlechtsidentitäten.
  33. Ein Förderprogramm bringt mehr Frauen in Führungspositionen von Sportvereinen und -verbänden.
  34. Berufungskommissionen werden divers und paritätisch besetzt.
  35. Das Arbeits-, Gründungs- und Fachkräftepotenzial von Frauen soll im Rahmen einer feministischen Wirtschaftspolitik gestärkt werden.
  36. Das Arbeits- und Fachkräftepotenzial von Frauen wird gestärkt.
  37. Der gleichberechtigte Zugang von Frauen zu Unternehmensgründungen und Führungsetagen wird gezielt gefördert.
  38. Instrumente wie flexible Vollzeit und geteilte Führung werden gefördert.
  39. Bei der öffentlichen Förderung wird auf eine gendersensible Verteilung der Gelder geachtet.
  40. Frauen werden durch gezielte Förderprogramme beim Gründen unterstützt.
  41. Frauen sollen zeitgemäß für Handwerksberufe angesprochen und Geschlechterstereotype in Berufsbildern aufgelöst werden.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
Linke ​650
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 50
  1. Mehr Entgeltgleichheit und eine höhere Frauenerwerbsquote sollen dadurch erreicht werden, dass fehlende Kinderbetreuung die Erwerbsarbeit von Frauen nicht mehr beeinträchtigt.
  2. Die Landesstrategie zu Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit wird konsequent umgesetzt.
  3. Besondere Maßnahmen zum Chancenausgleich wie Elterngeld, Sprachkurse, Wohnberechtigungsschein, Frauenquote und bezahlte Weiterbildung werden eingesetzt.
  4. Für obdachlose Frauen wird ein eigener Tagestreff geschaffen.
  5. Es werden Notunterkünfte nur für Frauen in räumlicher Entfernung zu anderen Notunterkünften geschaffen.
  6. Familienhebammen und Frühe Hilfen für Familien in schwierigen Lagen werden ausgebaut.
  7. Eine Informationsoffensive sensibilisiert medizinisches Personal und Bevölkerung für frauenspezifische Krankheiten und Symptome.
  8. Branchen mit Nachholbedarf werden für Frauen, migrantische Beschäftigte und Geringqualifizierte geöffnet.
  9. Im Tariftreue- und Vergabegesetz werden weitere Kriterien wie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit zur Voraussetzung öffentlicher Aufträge gemacht.
  10. Vermeintliche Frauenberufe werden aufgewertet.
  11. Das Rollenverständnis zwischen Frauen und Männern rückt in den Fokus, und Rahmenbedingungen für eine geschlechtergerechte Verteilung von Erwerbstätigkeit werden gestärkt.
  12. Frauen wird ermöglicht, in besser bezahlten Arbeitsmarktsegmenten Fuß zu fassen.
  13. Berufliche Nachteile aus der Familienphase werden ausgeglichen, um den Wiedereinstieg zu erleichtern.
  14. Projekte wie „F.IT – Frauen in IT“ werden verstetigt, um gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und der Digitalbranche Frauen für IT-Berufe zu gewinnen und zu qualifizieren.
  15. Die Programme PAM und PAF, die Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund nach Jobverlust in der Pandemie Berufswege eröffnen, werden verstetigt und ausgeweitet.
  16. Die Maßnahmen der Landesstrategie „Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit“ werden umgesetzt.
  17. Auf Bundesebene wird eine Weiterentwicklung des Gleichstellungsgesetzes angestrebt.
  18. Der Frauenanteil in der dualen Ausbildung wird erhöht.
  19. Machtstrukturen, die Frauen gleiche Teilhabe und eine freie Wahl von Lebensentwürfen verwehren, werden aufgelöst.
  20. Die ungleiche Verteilung von Einkommen, Vermögen, Jobs, Zeit und gesellschaftlich notwendiger Arbeit zwischen den Geschlechtern wird geändert.
  21. Neue Jobs in Zukunftssektoren werden aufgebaut, um die Erwerbsquote von Frauen zu erhöhen.
  22. Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsquote von Frauen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird erhöht.
  23. Der Anteil von Frauen in Fach- und Führungspositionen wird erhöht.
  24. Geschlechtergerechte und inklusive Unternehmenskulturen werden gefördert.
  25. Frauen in Betriebsräten werden etwa durch Bildungs- und Mitbestimmungsprogramme gestärkt.
  26. In Betrieben werden Gleichstellungsausschüsse eingerichtet.
  27. Das Betriebsverfassungsgesetz wird so geändert, dass Gleichstellungsausschüsse verpflichtend eingerichtet werden.
  28. Für gleichwertige Arbeit werden gleiche Löhne gezahlt.
  29. Reproduktions- und Sorgearbeit wie Pflege, Kinderbetreuung oder Assistenz wird zwischen den Geschlechtern gerechter verteilt.
  30. Sorgearbeit wird durch gemeinschaftliche Organisierung und gezielte kommunale Angebote unterstützt, um Geschlechterungerechtigkeit zu bekämpfen.
  31. Die an einer überholten, patriarchalen Norm ausgerichtete Stadtplanung wird geändert.
  32. Frauenhausplätze werden ausgebaut.
  33. Ein wirksames Risikomanagementsystem gegen Gewalt an Frauen wird eingesetzt.
  34. Im Land Bremen werden mehr Frauenhausplätze geschaffen.
  35. Es werden Schutzangebote für Frauen mit minderjährigen Söhnen geschaffen.
  36. Eine zentrale Vergabestelle für Frauenhausplätze wird geschaffen.
  37. Schutzräume, Beratungsangebote und Notschlafstellen für wohnungslose, suchtkranke und sich prostituierende Frauen werden geschaffen.
  38. Eine akzeptierende Anlaufstelle für wohnungslose suchtkranke Frauen wird eingerichtet.
  39. Für geflüchtete Frauen mit Gewalterfahrungen werden bedarfsgerechte Schutzeinrichtungen gewährleistet.
  40. Geflüchteten Frauen mit Gewalterfahrungen wird eine angemessene medizinische und psychologische Versorgung gesichert.
  41. Geflüchtete Frauen mit Gewalterfahrungen erhalten ein uneingeschränktes Bleiberecht.
  42. Die Awareness-Arbeit im Viertel, auf dem Freimarkt und darüber hinaus wird verlässlich finanziert.
  43. Es werden Freiräume für Frauen und queere Personen geschaffen.
  44. Es werden Vernetzungsangebote für politisches Engagement von Frauen und queeren Personen geschaffen.
  45. Politische Kulturen, die für Vereinbarkeit, unsichtbare Aufgaben, feministische Themen und Schutzbedürfnisse sensibel sind, werden unterstützt, um mehr Frauen für die Politik zu gewinnen.
  46. Ein Paritätsgesetz soll eine mindestens gleiche Repräsentanz von Frauen in Bürgerschaft, Stadtverordnetenversammlung und Beiräten sichern.
  47. Angebote für geflüchtete Frauen werden nach Schutzbedarf statt nach Herkunftsregion belegt.
  48. Projekte von Frauen sind in der Kulturförderung zumindest gleichberechtigt vertreten.
  49. Die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen wird geschlossen.
  50. Die innere Führungs- und Betriebskultur der Berufsfeuerwehr wird verändert, um eine diversere Belegschaft zu ermöglichen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
FDP ​111
Koalitionsvertrag ​1055
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 55
  1. Die Entgeltgleichheitsstrategie wird weiter umgesetzt.
  2. Ein Landesaktionsprogramm für Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt wird aufgelegt.
  3. Programme wie „Wege in Beschäftigung“ und „Perspektive Arbeit für Frauen“ werden verstetigt und ausgebaut.
  4. Es werden neue Innovationsbereiche entwickelt, die eine breite Teilhabe von Frauen ermöglichen.
  5. Neue Arbeits- und Organisationsformen, Integration, Gendergerechtigkeit und Diversität in Unternehmen werden gefördert.
  6. Eine zeitgemäße Ansprache von Frauen für Handwerksberufe wird etabliert, die Geschlechterstereotype auflöst.
  7. Betriebe sollen flexiblere Arbeitszeitmodelle schaffen, um mehr weibliche Auszubildende zu gewinnen.
  8. Mit der Fördermaßnahme „Gender Diversity in KMU“ werden Projekte gefördert, um mehr Frauen für Fach- und Führungspositionen zu gewinnen.
  9. Gründungsaktivitäten von Frauen werden unterstützt.
  10. Mehr Frauen sollen von den Programmen der Wirtschaftsförderung profitieren.
  11. Neben Meisterabschlüssen werden auch Aufstiegsfortbildungen etwa in Erziehung und Pflege gefördert, um Aufstiege in frauendominierten Berufen zu unterstützen.
  12. Gefordert wird ein Entgeltgleichheitsgesetz auf Bundesebene mit verbindlichen Regelungen, wirksamen Sanktionen und Verbandsklagerecht.
  13. Die Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit wird konsequent umgesetzt.
  14. Die Maßnahmen der Landesstrategie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit werden erweitert und zu einem Landesaktionsprogramm gebündelt.
  15. Das Land setzt sich auf Bundesebene für die Weiterentwicklung des Gleichstellungsgesetzes ein.
  16. Die Modelle „Wege in Beschäftigung“ und „Perspektive Arbeit für Frauen“ werden ausgebaut.
  17. Mindestens 100 weiteren Personen, vor allem arbeitslosen und langzeitarbeitslosen Frauen, wird der Einstieg in den Erziehungsbereich ermöglicht.
  18. Der Landeshaushalt finanziert die Löhne dieser Personen im ersten Jahr sowie die pädagogische Fachsprachausbildung.
  19. Für einen leichteren Arbeitsmarktzugang von Frauen soll ausreichende und verlässliche Kinderbetreuung bereitstehen.
  20. Mit Unternehmen werden Serviceangebote entwickelt, um mehr Frauen als Fach- und Führungskräfte für die IT-Wirtschaft zu gewinnen.
  21. Frauen mit Migrations- und Fluchtbiografie werden gezielt gefördert, um ihnen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
  22. Für die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Migrations- und Fluchtbiografie wird eine umfassende gendersensible Strategie erarbeitet.
  23. Neben der Anwerbung ausländischer Fachkräfte werden die Potenziale bereits hier lebender Migrantinnen stärker gefördert.
  24. Beratungseinrichtungen und Projekte für geflüchtete Frauen wie „Your Turn“ werden langfristig finanziell abgesichert.
  25. Ein Mentoring-Programm für Frauen in Mitbestimmungsgremien wird eingerichtet.
  26. Die politische Teilhabe von Frauen wird gestärkt.
  27. Die Istanbul-Konvention wird umgesetzt.
  28. Die Entgeltgleichheitsstrategie wird umgesetzt.
  29. Die strukturellen Voraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Politik und Gesellschaft werden verbessert.
  30. Am Ziel eines Paritätsgesetzes für die Bremische Bürgerschaft wird festgehalten.
  31. Die Vorschrift zur Gremienbesetzung im Landesgleichstellungsgesetz wird angepasst, um einer paritätischen Besetzung von Gremien näherzukommen.
  32. Die Regelungen des Senats zur Gleichstellung in Mehrheitsgesellschaften werden angepasst, damit die Vorgaben des neuen Landesgleichstellungsgesetzes auch in Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbesitz Bremens gelten.
  33. Auf Bundesebene wird ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft gefordert.
  34. Das Bremer Frauenmuseum erhält einen festen Standort, um die Sichtbarkeit von Frauen und der Frauenbewegung zu erhöhen.
  35. Medienkompetenz und Sichtbarkeit von Frauen werden weiter gestärkt.
  36. Antifeminismus im Netz wird entgegengetreten.
  37. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird in Kooperation mit dem Betroffenenbeirat weiter umgesetzt und stetig evaluiert.
  38. Der massive Ausbau von Betreuungsplätzen wird fortgesetzt.
  39. Klischeefreie Berufsorientierung soll Geschlechterstereotype bei der Berufswahl aufbrechen.
  40. Vorhandene Gleichstellungsinstrumente wie das Professorinnenprogramm werden an den Hochschulen weiter genutzt.
  41. Im Wissenschaftsplan werden ambitionierte Gleichstellungsziele langfristig verankert.
  42. Die Bremer Genderoffensive Hochschulen wird weiter umgesetzt.
  43. Ergebnisse der Studie zum Gender Pay Gap werden für Maßnahmen zur Schließung der Lohnlücke an Hochschulen genutzt.
  44. Gleichstellungsarbeit und gendersensible Personalpolitik an den Hochschulen werden unterstützt.
  45. Für Bremen werden Kriterien feministischer Stadtplanung entwickelt.
  46. Beim Aufbau Medizinischer Versorgungszentren werden Versorgungslücken behinderter Menschen einschließlich der gynäkologischen Versorgung behinderter Frauen systematisch geschlossen.
  47. Die Studie zur Erhebung der gynäkologischen Versorgungsbedarfe mobilitätsbeeinträchtigter Frauen wird unterstützt.
  48. Die Angebote für wohnungslose Frauen werden geprüft und bei Bedarf etwa durch Notschlafstellen, Tagestreffs oder Schutzwohnungen für Zwangsprostituierte ergänzt.
  49. Wohnungslose Frauen erhalten kostenlose Hygieneartikel und Verhütungsmittel.
  50. Niedrigschwellige Sprachkurse für Frauen mit Kinderbetreuung wie „Mama lernt Deutsch“ werden erhalten und bei Bedarf ausgeweitet.
  51. Die digitale Transformation der Verwaltung wird geschlechtergerecht und diskriminierungsfrei gestaltet.
  52. Der Retraditionalisierung von Geschlechterrollen im Zusammenhang mit Homeoffice wird entgegengewirkt.
  53. Zusätzliche Maßnahmen sollen den Anteil von Frauen in IT-Studiengängen erhöhen.
  54. Die Geschlechtergleichstellung im öffentlichen Dienst wird weiterhin nachdrücklich vorangetrieben.
  55. Die Geschlechtergleichstellung im öffentlichen Dienst wird weiter vorangetrieben.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 5
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 ​1164
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 64
  1. Entgeltgleichheit wird durchgesetzt.
  2. Im Rahmen von Housing First werden insbesondere Angebote für junge Menschen, Frauen und queere Menschen geschaffen.
  3. Ein Tagestreff für wohnungslose Frauen mit Schutz, Meldeadresse, Dusch- und Waschmöglichkeiten, medizinischer Versorgung und Beratung wird geschaffen.
  4. Es soll mehr öffentliche Toiletten geben, die den Bedürfnissen wohnungsloser Frauen gerecht werden.
  5. Tages- und Abendtreffs für Frauen werden ausgebaut.
  6. Ausreichend geschützte Notunterkünfte für Frauen werden geschaffen.
  7. Frauenspezifisches Streetwork wird dauerhaft abgesichert und personell ausgebaut.
  8. Für besonders vulnerable Gruppen werden Notschlafstellen geschaffen, die unabhängig von Leistungsrecht und Aufenthaltsstatus offenstehen.
  9. Der Rechtsschutz gegen ohne Wissen der Betroffenen erstellte und verbreitete Deepfakes wird gestärkt.
  10. Für Betroffene von Deepfakes gibt es mehr Angebote psychologischer Beratung und Unterstützung.
  11. In jedem Stadtteil soll es wohnortnahe Gesundheitsangebote einschließlich Pflege, psychischer Gesundheit und Frauengesundheit geben.
  12. In der Psychiatrie werden weitere geschützte, nutzbare Räume für queere Menschen, Frauen, von Rassismus Betroffene und andere marginalisierte Gruppen geschaffen.
  13. Kostenlose Selbstverteidigungsangebote für junge FLINTA*-Personen werden ausgebaut.
  14. In Bremen wird nachts ein Frauen-Nachttaxi angeboten.
  15. Präventive Ansätze wie Jugendarbeit durch Sport, Diskriminierungsschutz und Partizipationsangebote werden gestärkt.
  16. Deradikalisierungs-, Präventions- und Ausstiegsprogramme gegen Antifeminismus, Queerfeindlichkeit und Faschismus werden gestärkt.
  17. Das Land sorgt bei eigenen Beteiligungen und Eigenbetrieben für eine geschlechtergerechte Besetzung von Führungspositionen.
  18. Es werden verbindliche Regelungen für mehr Parität geschaffen.
  19. Bei der Besetzung von Spitzenpositionen werden paritätische Vorschlagslisten eingesetzt.
  20. Junge Frauen sollen frühzeitig für MINT-Berufe sensibilisiert und traditionelle Rollenbilder bei der Berufswahl aufgebrochen werden.
  21. Die Fachkräfteentwicklung von Frauen im Handwerk und in männerdominierten Branchen wird gestärkt.
  22. Mentoring- und Netzwerkangebote für Frauen werden ausgebaut.
  23. Betriebe werden unterstützt, weibliche Auszubildende und Beschäftigte zu gewinnen und zu halten.
  24. Frauen werden gezielt bei Weiterbildung, Aufstieg und Meisterqualifikation unterstützt.
  25. Frauen sollen in Ausbildung, Beruf und Führung vor sexueller Belästigung, Sexismus und Diskriminierung geschützt sein.
  26. Gleichstellung wird in den Strukturen des Landes und bei seinen Beschäftigten konsequent umgesetzt.
  27. In gemeinschaftlichen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sollen Frauenbeauftragte etabliert werden.
  28. Frauen, queere Menschen und andere strukturell benachteiligte Gruppen sollen überall dort beteiligt und vertreten sein, wo Entscheidungen getroffen werden.
  29. Für die Wahlen in Bremen soll ein Paritätsgesetz eingeführt werden.
  30. Für Gremien, Veranstaltungen und öffentliche Beteiligungsprozesse sollen verbindliche Quoten gelten.
  31. Mehr Frauen sollen durch inklusive Führungskulturen und den Abbau struktureller Benachteiligungen Zugang zu Führungspositionen erhalten.
  32. Ein dauerhaft finanziertes Landesprogramm gegen Antifeminismus und Queerfeindlichkeit soll eingerichtet werden.
  33. Gender Budgeting soll in allen öffentlichen Einrichtungen und Ressorts verbindlich umgesetzt und öffentliche Mittel auf ihre Gleichstellungswirkung geprüft werden.
  34. Frauen- und queerpolitische Perspektiven sollen in allen Politikfeldern, Entscheidungen und in der Haushaltsplanung von Anfang an berücksichtigt werden.
  35. Strukturelle Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt sollen abgebaut und allen eine existenzsichernde Erwerbsarbeit ermöglicht werden.
  36. Es soll eine geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik mit eigenem Budget geben.
  37. Die Landesstrategie zur Entgeltgleichheit soll weiterentwickelt werden.
  38. Gegen den Gender Pay Gap sollen verbindliche Maßnahmen ergriffen werden.
  39. Mädchen und Frauen sollen gezielt für technische, handwerkliche und traditionell männlich geprägte Berufe gewonnen werden.
  40. Das Landesgleichstellungsgesetz soll weiterentwickelt werden.
  41. Die Rechte der Frauenbeauftragten sollen gestärkt und ihre Freistellungsregelungen verbessert werden.
  42. Das Landesgleichstellungsgesetz soll auch für öffentliche Gesellschaften und Beteiligungen gelten.
  43. Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sollen durch bedarfsgerechte Sprachkurse besseren Zugang zu Weiterbildung und beruflichem Aufstieg erhalten.
  44. Für Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte soll es niedrigschwellige Qualifizierungsangebote, aufeinander aufbauende Aus- und Weiterbildungen und gezielte Förderprogramme zur Arbeitsmarktintegration geben.
  45. Für Gründerinnen und frauengeführte Start-ups soll es spezifische Förderprogramme geben.
  46. Gründerinnen sollen besseren Zugang zu Finanzierung und Beratung erhalten.
  47. Initiativen sollen die Kürzungen bei Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Jugendhilfe und Kinderzuschlag rückgängig machen.
  48. Frauenhäuser sollen ausreichend Plätze haben.
  49. In Bremerhaven sollen ausreichend Frauenhausplätze bereitgestellt werden.
  50. Der Zugang zu Schutzangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder soll erleichtert werden.
  51. Für gewaltbetroffene Frauen soll mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
  52. Belegungsrechte für gewaltbetroffene Frauen im öffentlichen und geförderten Wohnungsbestand sollen ausgebaut werden.
  53. Übergangswohnungen für gewaltbetroffene Frauen sollen ausgebaut werden.
  54. Für wohnungslose Frauen sollen Schutz- und Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden.
  55. Beim Umgangsrecht sollen Erfahrungen und Gefährdungen gewaltbetroffener Frauen und Kinder stärker berücksichtigt werden.
  56. Bei Umgangsentscheidungen soll eine individuelle Gefährdungsprüfung erfolgen und der Schutz von Frauen und Kindern Vorrang haben.
  57. Der Schutz von Frauen, die von Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Zwangsverheiratung betroffen sind, soll gestärkt werden.
  58. Präventions- und Aufklärungsangebote zur Loverboy-Methode sollen gestärkt werden.
  59. Der Kampf gegen Rassismus, Sexismus, Antisemitismus und weitere Diskriminierung soll durch eine starke Landesantidiskriminierungsstelle gestärkt werden.
  60. Gewaltschutzkonzepte werden in allen Unterkünften verbindlich umgesetzt und weiterentwickelt, insbesondere für Frauen, Kinder, queere Geflüchtete, Menschen mit Behinderung und traumatisierte Personen.
  61. Branchen mit hohem Frauenanteil, hohem Anteil migrantischer Beschäftigung und vielen Jobs für Geringqualifizierte sollen anerkannt und in ihren Potenzialen gefördert werden.
  62. Frauen werden in den MINT-Fächern besonders gefördert, etwa durch Mentoring-Angebote.
  63. Das Landesgleichstellungsgesetz wird auch auf die öffentlichen Gesellschaften angewendet.
  64. Im öffentlichen Dienst wird systematisch mit dem Entgeltgleichheitscheck gearbeitet.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 7

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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