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Schüler

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 536131
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 129
  1. Gemeinsam mit Vereinen und Trägern wird die Bewegungsstunde mit der Ganztagsschule eingeführt.
  2. Die Gemeinschaftsschule bereitet vor allem auf alle Bildungsabschlüsse und insbesondere auf die duale Ausbildung vor.
  3. In der Grundschule gibt es ergänzende Unterstützung, wo sie nötig ist, und zusätzliche Lernzeit.
  4. Die Bewegungsoffensive wird an der Grundschule fortgesetzt.
  5. Neben dem Sportunterricht werden Bewegungsstunden eingeführt.
  6. An allen Grundschulen wird im Rahmen des Ganztagsangebotes eine Bewegungsstunde pro Woche eingeführt.
  7. Die Möglichkeiten zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife werden im ganzen Land gleichmäßiger verteilt.
  8. An Gemeinschaftsschulen werden ab Klasse 7 in den Hauptfächern und freiwillig in den Nebenfächern Lerngruppen nach erhöhtem und grundlegendem Niveau geteilt.
  9. Eine qualitativ hochwertige Berufsorientierung einschließlich einer Potenzialanalyse ab Klasse 7 wird sichergestellt.
  10. Schülerinnen und Schüler werden frühzeitig und mit pädagogischer Begleitung mit Zukunftskompetenzen vertraut gemacht.
  11. Der Fremdsprachenunterricht an den Schulen wird weiter gestärkt.
  12. Sprachangebote der Herkunftsländer werden für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund gezielt ausgebaut.
  13. In den großen Städten des Landes werden internationale Schulangebote geschaffen.
  14. Schülerinnen und Schüler lernen ökonomische Bildung und Gründergeist kennen.
  15. Entrepreneurship Education unterstützt Schülerinnen und Schüler in ihrer Weiterentwicklung, vermittelt Selbstständigkeit und fördert das Denken in Projekten.
  16. Schulische und außerschulische MINT-Strukturen zur Vernetzung von Schule mit Hochschulen und Unternehmen sowie die Bildung für nachhaltige Entwicklung werden gestärkt.
  17. Die kulturelle Bildung in der Schule wird wertgeschätzt und gefördert.
  18. Die Rahmenbedingungen für die Vertretungsarbeit werden im Dialog mit Eltern- und Schülervertretern verbessert.
  19. In der 3. und 4. Klasse werden informatische Grundbildung, Medienkompetenz und kulturelle Bildung stärker berücksichtigt.
  20. In der Ganztagsbetreuung aller Grundschulen wird mindestens eine Bewegungsstunde pro Woche eingeführt.
  21. Die Zusammenarbeit von Grundschulen und weiterführenden Schulen beim Übergang der Schülerinnen und Schüler wird gestärkt.
  22. Die Gründerkultur wird an allen weiterführenden Schulen gefördert.
  23. Das Konzept Entrepreneurship Education wird landesweit umgesetzt.
  24. Die MINT-Akademie und die Schülerlabore werden ausgebaut und evaluiert.
  25. Vergleichbare Förderungen werden auch an Grundschulen initiiert.
  26. Die Rahmenbedingungen für die Eltern- und Schülervertretungsarbeit werden verbessert.
  27. Ein Prozess der Schulentwicklung wird gestaltet, der digitale und analoge Elemente im Unterricht verzahnt.
  28. Eine Kultur der Digitalität mit selbstverständlicher digitaler Unterrichtsentwicklung und entsprechender Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler wird geschaffen.
  29. Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern erhalten Zugriff auf ein Lernmanagementsystem.
  30. Schülerinnen und Schüler können ein digitales Klassenzimmer PLUS von zu Hause aus nutzen.
  31. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler erhalten über die Cloud Schulportal SH einen einheitlichen Zugang zu Diensten wie Online-Office, Dateiablage, Messenger-Dienst und E-Mail.
  32. Verfahren digitaler Diagnostik und digitaler Leistungsbewertung werden weiterentwickelt und schrittweise in den Schulalltag integriert.
  33. Es wird geprüft, ob Noten in der Schulverwaltungssoftware digital eingesehen werden können.
  34. Schülerinnen und Schüler, deren Elternhaus kein digitales Endgerät bereitstellen kann, erhalten ein Endgerät gestellt.
  35. Schülerinnen und Schülern werden von Anfang an altersgerecht Kompetenzen im Gebrauch digitaler Endgeräte, Instrumente und Werkzeuge sowie in der Medienbildung vermittelt.
  36. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf erhalten digitale Endgeräte.
  37. Ein digitales Klassenzimmer PLUS für die Heimarbeit wird eingerichtet.
  38. Formen digitaler Diagnostik und Leistungsbewertung bei digitaler Lernsoftware werden unter Abwägung der Vor- und Nachteile weiterentwickelt und eingeführt.
  39. Es wird geprüft, ob Noten in der Schulverwaltungssoftware digital eingesehen werden können.
  40. Lehren aus der Pandemie fließen in eine digital gestützte Unterrichtsentwicklung und in ein Expertennetzwerk für pädagogische Digitalisierung ein.
  41. Eine Unterrichtsversorgung von über 100 Prozent wird angestrebt.
  42. Die Rahmenbedingungen für Bildung und Betreuung im Ganztag werden in einem Dialogprozess mit allen Beteiligten geschaffen.
  43. Der 2021 begonnene Prozess zur quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des Ganztags wird fortgesetzt.
  44. Es werden Kooperationszeiten ohne klassische Unterrichtszeit eingeführt.
  45. Das Land fördert die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu außerschulischen Lernorten bei einem Eigenanteil des Schulträgers.
  46. Die im Ganztag verfügbaren Räume wie Schulmensen werden aktiv genutzt, etwa für Kochkurse mit saisonalen und regionalen Produkten.
  47. Für die Nutzung der Räume im Ganztag werden eine angemessene Ausstattung mit Räumen und Materialien sowie fachlich und pädagogisch geschultes Personal bereitgestellt.
  48. Alle weiteren Räume werden bei Um- und Neubauten so geplant, dass sie den Anforderungen zeitgemäßen Unterrichts und der digitalen Lernwelt entsprechen.
  49. Schulische Lern- und Betreuungsangebote in den Ferien werden dauerhaft und in Vernetzung mit außerschulischen Lernorten angeboten.
  50. Beim Bund wird die Fortführung von Aufhol- und Ferienprogrammen auch nach der Pandemie angestrebt.
  51. Schulwege werden besser gesichert.
  52. Im Rahmen von Investitionen in Straßen und Radwege werden gesondert Mittel für die Sicherung von Schulwegen bereitgestellt.
  53. An weiterführenden Schulen wird ein Pilotprojekt für kostenlose Hygieneartikel eingerichtet.
  54. Der Ganztag an Grundschulen wird bis zum Schuljahr 2026/27 so ausgebaut, dass der Rechtsanspruch aufwachsend gewährleistet ist.
  55. Die Ganztagsangebote werden mit außerschulischen Organisationen und Einrichtungen verzahnt.
  56. Gesundheitsfördernde Maßnahmen wie gesunde Ernährung, Bewegung und Prävention werden in den Ganztag integriert.
  57. Schulische Lern- und Betreuungsangebote in den Ferien werden dauerhaft in Vernetzung mit außerschulischen Lernorten angeboten.
  58. Die Potenziale leistungsschwächerer wie leistungsstarker und besonders begabter Schülerinnen und Schüler werden gefördert.
  59. Es werden zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung von Schulwegen ergriffen.
  60. An weiterführenden Schulen wird ein Pilotprojekt für kostenlose Hygieneartikel gestartet.
  61. Die Schulassistenzen werden auf Grundlage des Evaluationsberichts vom Oktober 2020 landesseitig ausgeweitet.
  62. Die Schulsozialarbeit wird unter Beteiligung von Bund, Land und Kommunen mittelfristig ausgebaut.
  63. Es werden zusätzliche Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung eingerichtet, in denen Lehrkräfte aus Regel- und Sonderschulen mit Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zusammenwirken.
  64. Das Angebot des Krankenhausunterrichts wird gestärkt.
  65. An ausgewählten Schulen wird je Region eine Lerngruppe für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung geschaffen.
  66. Die Schulangebote in Krankenhäusern werden neu strukturiert und gestärkt.
  67. Junge Menschen an allgemeinbildenden Schulen werden frühzeitig mit Angeboten zur beruflichen Orientierung vertraut gemacht.
  68. Junge Menschen werden während der Schulzeit über ihre Entwicklungsmöglichkeiten nach der Schule informiert.
  69. Es wird eine landesweite Schüler-ID für eine bessere Bildungsberichterstattung und unbürokratische Wechsel in der Bildungslaufbahn eingerichtet.
  70. Flexklassen, in denen der Erste allgemeinbildende Schulabschluss erst nach zehn Schuljahren erreicht wird, werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  71. Flexklassen und Bildungseinrichtungen des produktiven Lernens werden ausgebaut.
  72. Die Studierfähigkeit rückt in den Mittelpunkt der studienqualifizierenden Bildungsgänge.
  73. Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen werden über das System der beruflichen Bildung stärker informiert und fortgebildet.
  74. Allgemeinbildende und berufliche Schulen arbeiten beim Übergang der Schülerinnen und Schüler stärker zusammen, etwa im Werkstattunterricht.
  75. Unterricht wird so weit wie möglich vor Ort in Präsenz durchgeführt.
  76. Schülerinnen und Schülern werden die notwendigen Kompetenzen im Gebrauch digitaler Endgeräte, Instrumente und Werkzeuge sowie in der Medienbildung vermittelt.
  77. Eine Kultur der Digitalität wird selbstverständlicher Teil der Unterrichtsentwicklung und -gestaltung.
  78. Schülerinnen und Schüler können ein vollumfängliches digitales Klassenzimmer nutzen.
  79. An allgemeinbildenden Schulen wird das Wissen über berufsbildende Schulen verbessert.
  80. Ausbildungsvorbereitung und Berufsintegrationsklassen weiterentwickeln, damit Schülerinnen und Schüler schneller in die duale Ausbildung gelangen und beim Abschluss unterstützt werden.
  81. Die Zahl der Abgänge ohne Abschluss im Übergangsbereich verringern.
  82. Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren erhalten eine ausgezeichnete Ausbildung und exzellenten Unterricht.
  83. Eine vollständige Unterrichtsversorgung an berufsbildenden Schulen sicherstellen.
  84. Für Kinder zugewanderter Fachkräfte passende Schulangebote schaffen.
  85. Entrepreneurship Education an den Schulen einführen.
  86. Datenkompetenz wird bereits in der Schul- und Ausbildung als Lerninhalt verankert.
  87. Das Projekt „Schulklassen auf dem Bauernhof“ wird fortgeführt und ausgebaut.
  88. Jedes Schulkind besucht im Laufe seiner Schulzeit einmal einen Bauernhof.
  89. Das Projekt „Schulklassen auf dem Bauernhof“ wird fortgeführt und ausgebaut.
  90. Jede Schülerin und jeder Schüler besucht während der Schulzeit mindestens einmal einen Bauernhof.
  91. Die Vermittlung sicherheitspolitischer Zusammenhänge durch Jugendoffiziere an Schulen und Universitäten begrüßen.
  92. Alle Bevölkerungsgruppen werden beim Ausbau ihrer digitalen Kompetenzen unterstützt, darunter Kinder in der Schule, mittelständische Betriebe und ältere Menschen.
  93. Ein Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung von Schulen und Hochschulen durch neue digitale Unterrichtskonzepte.
  94. Der Besuch des Europäischen Parlaments oder eines Parlaments in anderen europäischen Ländern, etwa im Rahmen von Klassenfahrten, wird gefördert.
  95. Besuche des Europäischen Parlaments oder eines Parlaments anderer europäischer Staaten durch Schülerinnen und Schüler werden gefördert.
  96. Fahrradbezogene Verkehrsmassnahmen tragen dazu bei, die Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler zu steigern.
  97. Bei Investitionen in den Radverkehr wird die Verkehrssicherheit für Schulwege erhöht.
  98. Das EU-Schulobstprogramm wird weiter ausgebaut.
  99. Der Ernährungsführerschein wird flächendeckend an den Schulen etabliert.
  100. Die Verbraucherbildung an den Schulen stärken.
  101. Ganztagsangebote weiterentwickeln.
  102. Geschlechtersensible Sprache im Deutschunterricht thematisieren.
  103. Die Präventionsarbeit gegen häusliche Gewalt an Schulen ausbauen.
  104. Die Präventionsarbeit an Schulen ausbauen.
  105. Mit Aufklärungsarbeit in Schulen und in der betrieblichen Gesundheitsprävention zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen beitragen.
  106. Bei der Mittagsverpflegung in Schulen eine gesunde und ausgewogene Ernährung gewährleisten.
  107. Erste-Hilfe-Kurse im Schulunterricht durchführen.
  108. Kondomautomaten an weiterführenden Schulen einführen, um sexuell übertragbaren Krankheiten vorzubeugen.
  109. Modellvorhaben zur Umsetzung der Präventionsstrategie in Lehrerausbildung, Schulen und Erwachsenenbildung unterstützen.
  110. Für eine gesunde und ausgewogene Mittagsverpflegung in Schulen sorgen.
  111. Die Aufstellung von Kondomautomaten an weiterführenden Schulen unterstützen.
  112. Junge Menschen werden während der Schulzeit an ehrenamtliches Engagement herangeführt.
  113. Die Erfahrungen aus dem gesellschaftlichen Jahr werden regelmäßig im Unterricht thematisiert.
  114. Eine flächendeckende Bewegungs- und Schwimmkultur innerhalb und außerhalb der Schulen wird samt moderner Infrastruktur ausgebaut.
  115. In der Grundschule wird zusätzlich zum Sportunterricht im Ganztagsangebot eine wöchentliche Bewegungsstunde eingeführt, möglichst in Kooperation mit Sportvereinen und -verbänden.
  116. Die politische Bildung im Schulunterricht wird ausgebaut.
  117. Die zusätzliche WiPo-Stunde legt den Schwerpunkt auf historisch-politische Bildung.
  118. Die Demokratiebildung in Kitas und Schulen wird gestärkt.
  119. Kontaktmöglichkeiten zwischen Bevölkerung und Politik werden erleichtert, etwa in öffentlichen Einrichtungen und Schulen.
  120. Das Niederdeutsch-Netzwerk, Niederdeutsch in den Medien und an Schulen und Kitas sowie niederdeutsches Lehrmaterial werden gefördert.
  121. Die friesische Sprache, Friesisch in Medien, Schulen und Kitas, friesischsprachiges Lehrmaterial und die Ausbildung von Friesischlehrkräften werden gefördert.
  122. Der Handlungsplan Sprachenpolitik wird umgesetzt und weiterentwickelt, etwa durch den Ausbau der Modellschulen Niederdeutsch, Friesisch und Dänisch.
  123. Allgemein- und berufsbildende Schulen thematisieren und vermitteln unterschiedliche kulturelle Hintergründe.
  124. Die musikalische Bildung soll in schulischen Ganztagsangeboten eine wichtige Rolle spielen.
  125. Musikschulen sollen landesweit und in allen Kreisen ausgebaut werden, insbesondere mit Ganztagsangeboten.
  126. Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende und weitergehende Kenntnisse über ihre eigene Religion und deren Ausübung erlangen können.
  127. Gemeinsam mit den islamischen Verbänden wird ein islamischer Religionsunterricht in Schleswig-Holstein etabliert.
  128. Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen zum Thema jüdisches Leben werden in Schulen und außerschulischen Bildungsorten unterstützt.
  129. Junge Leserinnen und Leser sollen über neue Kooperationsprojekte in Schulen für regionale Zeitungen gewonnen werden.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 12
Bleibt wie bisher 12
Ohne klare Richtung 12
Mehr Pflichten 5
Grüne ​788
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 87
  1. Besondere Aufholprogramme für Schüler*innen anbieten, die unter den Schulschließungen viel verpasst haben.
  2. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vielfältige Bildungs-, Betreuungs- und therapeutische Angebote gemeinsam mit Vereinen, Musikschulen und Jugendarbeit schaffen.
  3. Einen Schwerpunkt auf die inhaltliche Weiterentwicklung des Lernens an den Schulen legen.
  4. Schulen zu Räumen mit offenen Lernformen sowie fächer- und jahrgangsübergreifenden Unterrichtskonzepten entwickeln.
  5. Die Kontingentstundentafel überprüfen und anpassen, um Schulen mehr Freiräume zu geben und informatische Bildung, Wirtschaft/Politik, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Verbraucherbildung zu stärken.
  6. Schüler*innen besser auf das Leben nach der Schule vorbereiten.
  7. In der Schule Kenntnisse über Verbraucherrechte, Kauf-, Miet- und Versicherungsverträge sowie Beratungsangebote vermitteln.
  8. Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Schulen mehr Raum geben.
  9. Schüler*innen ermöglichen, gendersensible Sprache ohne Nachteile zu verwenden.
  10. Einen späteren Schulbeginn am Morgen einführen, um den Schulrhythmus an den Schlafrhythmus der Schüler*innen anzupassen.
  11. Eine flächendeckende Betreuung für Grundschulkinder auch vor Schulbeginn ermöglichen.
  12. Eine gute Sachausstattung für digitale Unterrichtsformate bereitstellen.
  13. Den bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschüler*innen ab 2026 unterstützen.
  14. Ein Rahmenkonzept für den Ganztag in Schleswig-Holstein entwickeln, das ihn auch als Bildungsangebot aufstellt.
  15. Vor- und Nachmittag an Ganztagsschulen miteinander verzahnen.
  16. Landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für Raumstandards, Personal und Sachausstattung im Ganztag festlegen.
  17. Eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung in das Konzept der Ganztagsschulen aufnehmen.
  18. Eine verlässliche Betreuung auch vor Unterrichtsbeginn sicherstellen.
  19. Jedem Kind unabhängig vom finanziellen Hintergrund der Eltern das Lernen mit einem digitalen Gerät in der Schule und zu Hause ermöglichen.
  20. Auf Bundesebene eine Bildungsflatrate mit einem Education Pass einführen, damit Schüler*innen auch zu Hause Zugang zu digitalen Bildungsangeboten haben.
  21. Für Grundschulen landesweit ausleihbare Materialkisten zu Programmieren und Robotik bereitstellen.
  22. Druckschriften, Ganzschriften und Lektüren den Schüler*innen leihweise und kostenlos zur Verfügung stellen.
  23. Verbrauchsarbeitshefte für Schüler*innen kostenlos bereitstellen.
  24. Die Schulsozialarbeit stärken.
  25. Langfristig an jeder Schule im Land eine Person für Schulsozialarbeit bereitstellen.
  26. Lehrkräfte und Schulpersonal bereits in der Ausbildung Wissen über Diskriminierungsstrukturen vermitteln.
  27. Unterrichtskonzepte stärken, die das Wissen über Vorzüge und Funktionsweisen des demokratischen Rechtsstaats in den Mittelpunkt stellen.
  28. Hate Speech, Fake News und Verschwörungserzählungen zum Unterrichtsgegenstand machen.
  29. Aufklärung über Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie inter*, nicht-binäre und trans* Personen in schulische Curricula aufnehmen.
  30. Projekte zur Peerberatung an Schulen initiieren und unterstützen.
  31. Den Bereich Wirtschaft/Politik in der Schule intensiv stärken.
  32. Unterricht in Wirtschaft/Politik in der Sekundarstufe I an allen Schularten ab Klasse 7 sicherstellen.
  33. Die Beteiligungsmöglichkeiten aller Personengruppen an Schulen ausbauen.
  34. Partizipative Modelle wie Klassenräte an Schulen stärken.
  35. Ein Unterrichtsmodul „Mitbestimmung an der Schule“ wissenschaftlich evaluieren und einführen.
  36. Auf Landesebene mehr Beteiligung von Schüler*innen in politischen Gremien ermöglichen.
  37. Die Landesschüler*innenvertretungen aktiv über Sitzungen und Inhalte des Bildungsausschusses des Landtages informieren.
  38. Die Schüler*innen- und Elternvertretungen der Förderzentren auf Landesebene reaktivieren.
  39. Schulen und Angebote der Jugendarbeit zu sicheren Orten ohne Diskriminierung bei der Identitätsfindung machen.
  40. Geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Rechte in der Schule auch außerhalb des Sexualkundeunterrichts vorurteilsfrei behandeln.
  41. Geschlechterdifferenzierte Angebote im Sportunterricht zugunsten von Mixed-Sport-Angeboten verringern.
  42. Vielfaltsinklusive Lehr- und Lernmittel einführen, die über die bloße Abbildung queerer Menschen hinausgehen.
  43. Schüler*innen und Eltern einen niedrigschwelligen Zugang zu einer unabhängigen Beratungsstelle eröffnen.
  44. Kitas und Schulen zu traumasensiblen und diskriminierungsfreien Räumen weiterentwickeln.
  45. Ein präventives traumapädagogisches Gruppenangebot für Schüler*innen, Eltern und Pädagog*innen an Schulen ermöglichen.
  46. Langfristig an allen Grundschulen Gesundheitsfachkräfte einsetzen.
  47. In Mensen und Kantinen der Schulen gesundes, regionales und kostengünstiges Essen ausgeben.
  48. Den Übergang von der Schule in den Beruf verbessern.
  49. Schulen mit konkreten Präventions- und Interventionskonzepten gegen Schulabbrüche ausstatten.
  50. Maßnahmen zur Lern- und Verhaltensunterstützung fördern.
  51. Moderne Schulgebäude mit Platz für individuelles Lernen, Inklusion, multiprofessionelle Teams und Ganztag schaffen.
  52. Die berufliche Orientierung an allgemeinbildenden Schulen gemeinsam mit Arbeitsagentur, Coaches und Betrieben intensivieren.
  53. Modelle unterstützen, bei denen Schüler*innen allgemeinbildender Schulen in die Werkstätten der berufsbildenden Schulen kommen.
  54. Eine landesweite Klima-Projektwoche an Kitas und Schulen durchführen.
  55. Klimabildung in allen Lehrplänen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen verankern.
  56. Bildung für nachhaltige Entwicklung auch an berufsbildenden Schulen fest verankern.
  57. Das Thema Gesundheit und Prävention in Schulen stärken.
  58. In Schulen mehr Zeit für Bewegung und Sport schaffen.
  59. Die Bildungsarbeit für gesunde Ernährung in Kitas und Schulen stärken.
  60. Differenzierte Unterrichtsmaterialien für die Thematisierung von Gewalt und sexual- sowie reproduktionsmedizinischer Versorgung im inklusiven Unterricht erarbeiten.
  61. Jugendliche Geflüchtete aktiv beim Erreichen des Schulabschlusses unterstützen.
  62. Präventive Angebote, etwa an Schulen, aufbauen.
  63. Gesellschaftliche Akteur*innen wie Landesjugendring und Landesschüler*innenvertretungen an der Strategie beteiligen.
  64. Die Bildung von Schüler*innenvertretungen sowie Kinder- und Jugendbeiräten verbindlicher machen.
  65. Schüler*innenvertretungen einen besseren Zugang zu kommunalpolitischen Gremien einräumen.
  66. Aufklärungsprogramme zu sexualisierter Gewalt auch in schulischen Curricula etablieren.
  67. Einen Beratungs- und Handlungsleitfaden für den Umgang mit trans*, inter* und nicht-binären Schüler*innen sowie zur Begleitung bei der Transition erarbeiten.
  68. Aufklärungsangebote und Programme zu geschlechtersensibler Gesundheitsvorsorge an Schulen und Universitäten anbieten.
  69. Kultureller Bildung und Ausflügen zu Kulturveranstaltungen mehr Raum im schulischen Unterricht geben.
  70. Kulturelle Bildung stärker in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten berücksichtigen.
  71. Das Fach Philosophie zu einem bekenntnisunabhängigen Lehrfach „Philosophie und Religionskunde“ an allgemeinbildenden Schulen umbauen.
  72. Naturkunde in Schule und außerschulischer Bildung, die Vermittlung von Artenkenntnis sowie die Ausbildung von Naturführer*innen und Naturschutzfachkräften fördern.
  73. Die Kooperation zwischen Schulen und Handwerksbetrieben bei der Berufsorientierung intensivieren.
  74. Informationskampagnen für Schüler*innen unterstützen, die über Ausbildungsberufe und akademische Berufe aufklären.
  75. In Informationskampagnen, -messen und Beratungen klar benennen, dass alle Menschen Handwerksberufe gleich gut ausüben können.
  76. Ein landesweites, rund um die Uhr gültiges Bildungsticket für Schüler*innen, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und alle unter 21-Jährigen einführen.
  77. Den Ökolandbau an Fach- und Berufsschulen umfassend in den Lehrplan integrieren.
  78. Das Angebot einer Ökoklasse im Abschlussjahr erhalten und ausbauen.
  79. Die Lehrinhalte in Schule, Ausbildung und Studium entsprechend weiterentwickeln.
  80. Die Qualität und Nachhaltigkeit der Verpflegung in Kitas, Schulen und Krankenhäusern erhöhen.
  81. An Schulen mehr Kenntnisse über den Tierschutz vermitteln.
  82. Den Tierschutz in den schulischen Fachanforderungen stärken.
  83. Die Demokratiebildung von der Kita bis zur Hochschule und in der Erwachsenenbildung stärken.
  84. Schüler*innenaustausche und Bildungsreisen für Lehrkräfte mit dem IQSH unterstützen.
  85. Die Vermittlung von Finanz- und Wirtschaftswissen neu ausrichten und in den Kerncurricula verankern.
  86. Die dänische und friesische Sprache sowie Romani auch an deutschen Schulen fördern.
  87. An den Schulen das Wissen über die Minderheiten in Schleswig-Holstein stärken.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
SPD ​554
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 52
  1. Jedem Kind ab der 8. Klasse einen Laptop oder ein Tablet zur Verfügung stellen.
  2. Schulen so bauen und ausstatten, dass sie ein Ort modernen, individuell fördernden und inklusiven Lernens sind.
  3. Zielgerichtete Ansprache für Handwerksberufe durch die Kammern in Schulen und auf Ausbildungsmessen organisieren.
  4. Die Zahl der Ausbildungs- und Schulplätze erhöhen.
  5. Das Gastschulabkommen mit Hamburg weiterentwickeln.
  6. Regionale und nachhaltige Lebensmittel in der Kita- und Schulversorgung fördern.
  7. Digitale Kommunikationswerkzeuge in Beruf, Weiterbildung, Schule und Hochschule gegen sexuelle Belästigung absichern.
  8. Das Angebot in Kindertagespflege, Kindertagesstätten, Ganztagsschulen und Tagespflege erreichbar und ausreichend gestalten.
  9. Regelmäßige Besuche von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den Klassen zur Sensibilisierung und Prävention einführen.
  10. Allen Schülerinnen und Schülern Besuche bei Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ermöglichen.
  11. Projekttage zum Thema psychische Gesundheit in Schulen organisieren.
  12. Die Qualität der Inklusion in den Schulen weiter verbessern.
  13. Schulbegleitung, Schulassistenz und Schulsozialarbeit von der Kita bis zu Ausbildung oder Studium verbessern, verzahnen und ausbauen.
  14. Den gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Schulbildung ab 2026 im Land umsetzen und dabei Beitragsfreiheit und hohe Qualitätsstandards anstreben.
  15. Die politische Bildung in den Schulen von der Grund- bis zur Berufsschule stärken.
  16. Die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung in den Schulen von der Grund- bis zur Berufsschule stärken.
  17. Schülervertretungen und Jugendverbände unterstützen.
  18. Kinder- und Jugendbeteiligung zum Gegenstand des WiPo-Unterrichts machen.
  19. Hochschulen, Berufsschulen und weiterführende Schulen dabei unterstützen, kostenlose Hygieneartikel in Sanitäranlagen bereitzustellen.
  20. Einen freiwilligen Anspruch auf einen zehnjährigen statt neunjährigen Schulbesuch schaffen.
  21. Den zehnjährigen Schulbesuch unbürokratisch gewähren.
  22. Ganztagsschulen ausbauen.
  23. Abschulungen nach Klassenstufe 6 in aller Regel untersagen.
  24. Allen Schülerinnen und Schülern ab der 8. Klasse ein digitales Endgerät bereitstellen oder dessen Erwerb ermöglichen.
  25. Alle für den Unterricht benötigten Materialien unbürokratisch von der Schule bereitstellen.
  26. Mit geeigneten Anbietern kooperieren, um neben Lernmanagementsystemen auch Übungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler bereitzustellen.
  27. Durch neue bauliche Maßnahmen die Vermittlung von Schulinhalten und die inklusive Schule verbessern.
  28. Bei nachgewiesenem Bedarf neue Oberstufen an Gemeinschaftsschulen einrichten und deren Einrichtung fördern.
  29. Schülerinnen und Schülern mit Oberstufenzulassung an Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe eine Übertrittsgarantie in die Kooperations-Oberstufe geben.
  30. Land und Kommunen sollen allen Kindern bereits in der Grundschule Schwimmunterricht sichern.
  31. Die Vertretungen von Schülerinnen, Schülern und Eltern auf Augenhöhe beteiligen.
  32. Die Schulsozialarbeit finanziell so stärken, dass sie an jeder Schule adäquat stattfinden kann.
  33. Die Schulsozialarbeit besonders in sozial schwachen Stadtteilen unterstützen und ausbauen.
  34. Ein Gastschulabkommen mit Mecklenburg-Vorpommern abschließen.
  35. Gendergerechte Sprache in der Schule nicht als Rechtschreibfehler bewerten.
  36. Den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ in Schulbücher und andere offizielle Lernmaterialien aufnehmen.
  37. Den Ganztagsanspruch in der Grundschule ab 2026 beginnend mit der 1. Klasse aufwachsend umsetzen.
  38. Gemeinsam mit Vereinen, Kultureinrichtungen und Organisationen vor Ort neue Ganztagsangebote entwickeln.
  39. Außerschulische Lernorte stärker nutzen und jahrgangsübergreifende Lernmöglichkeiten schaffen.
  40. Schulische und außerschulische Ganztagsangebote enger miteinander verzahnen.
  41. Die Zahl der gebundenen Ganztagsschulen erhöhen.
  42. Das Ganztagsangebot an Grundschulen kostenfrei machen.
  43. Schülerinnen und Schülern ein gesundes Frühstücksangebot in der Schule bereitstellen.
  44. Ein warmes, regionales und für alle bezahlbares Mittagessen nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung anbieten.
  45. Ganztagsschulen sollen eine verlässliche Ferienbetreuung gewährleisten.
  46. Kommunale Spitzenverbände, Eltern, Schülerschaft, Lehrkräfte, Jugendhilfeträger sowie Vereine und Verbände an diesem Dialog beteiligen.
  47. Das produktive Lernen fortsetzen und ausbauen.
  48. Angebote des produktiven Lernens an Gemeinschaftsschulen in allen Regionen sicherstellen.
  49. Jugendberufsagenturen verstärkt in den Oberstufen aller Schularten tätig werden lassen.
  50. Mentoring-Programme außerhalb der schulischen Bildung fördern.
  51. Politische Bildung in allen Schularten und Altersstufen fest verankern.
  52. Die Juniorwahl von Schülerinnen und Schülern flächendeckend fördern.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
FDP 11360
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 59
  1. Die Rahmenbedingungen für Unterricht und Lernen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen verbessern, besonders für das Lernen mit digitalen Technologien.
  2. Die Ziele einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Schulen aufgreifen.
  3. Den Gründer- und Forschergeist in der Schule stärken.
  4. Den individuellen Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler mehr Gewicht geben und einschränkende Faktoren beseitigen.
  5. Eine Lehrerversorgung sicherstellen, die Vertretungsunterricht abdeckt, ohne dauerhafte Mehrarbeit der Lehrkräfte.
  6. Zusätzliche Lehrerstellen bereitstellen, die als regionaler Pool für Schulen zur Verfügung stehen.
  7. Eine Unterrichtsversorgung von über 100 Prozent sicherstellen.
  8. Die Angebote der Schulsozialarbeit an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schularten erweitern.
  9. Die Vorgaben zu den Klassengrößen verringern.
  10. Durch Projektunterricht, Kooperationen und Planspiele den Forscher- und Gründergeist wecken und Begabungen fördern.
  11. Alle Schularten verpflichten, die Leistungen in Rechtschreibung und Grammatik zu steigern.
  12. Digitales Lernen dauerhaft zum Bestandteil des Schulunterrichts und der Lehreraus- und -fortbildung machen.
  13. Jedem Kind in der Schule und zu Hause ein zeitgemäßes digitales Endgerät zum Lernen verschaffen.
  14. Den Stundenumfang für das Fach Informatik erhöhen.
  15. Das Lernen mit digitalen Medien rechtssicher regeln und dauerhaft als mögliche Unterrichtsform festschreiben.
  16. Allen Schülerinnen und Schülern Endgeräte bereitstellen und Schulbücher schrittweise durch digitale Medien ersetzen.
  17. Die Qualität der schulischen Bildung bei den Basisfertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen verbessern.
  18. Unterricht durch fachfremde Lehrkräfte an Grundschulen vermeiden.
  19. Die amtsärztliche Untersuchung zum Schulstart an allen Schulen und auch bei Anmeldungen im laufenden Schuljahr sicherstellen.
  20. Den Unterricht stärker nach Neigung und Leistungsfähigkeit differenzieren.
  21. Den Berufs- und Studienwahlunterricht als verbindlichen Teil der Stundentafel stärken.
  22. Die Qualität und das Interesse am Unterricht in den MINT-Fächern erhöhen.
  23. Die Zusammenarbeit von Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit Gymnasien fördern.
  24. Den pädagogisch und fachlich hochwertigen Unterricht als Kernkompetenz des Gymnasiums ausbauen.
  25. Vernetztes, problemlösendes Denken und selbststrukturiertes Lernen stärker im täglichen Unterricht verankern.
  26. Die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer bereits in der Mittelstufe stärken und attraktiver gestalten.
  27. Mit Unternehmensplanspielen und Projektunterricht die Bereitschaft zu eigenen Geschäftsideen fördern.
  28. Die Wahlfreiheit bei der Fächerwahl in der Oberstufe erweitern.
  29. Die Qualität der Ganztagsschulen deutlich verbessern.
  30. Den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen so schnell wie möglich umsetzen.
  31. Die Zweiteilung des Schultages schrittweise abbauen und durch ergänzende Ganztagsangebote ersetzen.
  32. Den Schulen mehr Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der Ganztagsbetreuung geben.
  33. Die Ganztagsangebote mittelfristig auf weitere Schularten ab den Klassen 5 bis 10 ausweiten.
  34. Die Ganztagsangebote inhaltlich mit dem Vormittagsunterricht verknüpfen.
  35. Unterricht und weitere schulische Veranstaltungen zu einer pädagogischen Einheit verbinden.
  36. Jugend- und Schulsozialarbeit an Ganztagsschulen bedarfsgerecht ausbauen.
  37. Beim Schulbau Gruppenräume einplanen, die eine Differenzierung ermöglichen.
  38. Den Einbau von Be- und Entlüftungsanlagen in Unterrichtsräumen in die Richtlinien aufnehmen.
  39. Eine allgemeine Ausstattungsrichtlinie für eine ergonomische Schulausstattung einführen.
  40. Moderne, der Schulart angepasste Toiletten in den Richtlinien vorschreiben.
  41. Ökonomische Bildung zum festen Bestandteil schulischer und außerschulischer Bildung machen.
  42. Schülerinnen und Schülern aus einer Vielfalt von Bildungsangeboten den passenden Weg ermöglichen.
  43. Schülerinnen, Schülern und Eltern ein qualifiziertes Beratungsangebot zur Bildungswahl bereitstellen.
  44. Die berufsorientierenden Initiativen in Schulen verstärken, etwa durch mehr Praktika und Kooperationen mit örtlichen Betrieben.
  45. Das Beratungsangebot an jedem Übergang in eine andere Schulart ausbauen.
  46. Die Berufs- und Studienwahlorientierung verbindlich und frühzeitig anbieten.
  47. Die Information über allgemeinbildende Abschlüsse im Rahmen beruflicher Ausbildung verpflichtend in die Berufsorientierung aufnehmen.
  48. Jedem schulpflichtigen Kind einen Zugang zu Breitbandinternet verschaffen.
  49. Die Ausbildung des musikalischen Nachwuchses an den Musikschulen ausbauen und fördern.
  50. Berufsorientierende Initiativen in Schulen verstärken, etwa durch Praktika und Kooperationen mit Betrieben.
  51. Entrepreneurship Education in den Schulen ausweiten.
  52. Bessere Orientierungsangebote am Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen.
  53. Eine Gigabit-Infrastruktur bis in jede Wohnung, jedes Klassenzimmer und an jede Straßenlampe schaffen.
  54. Kinderbetreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Kultur, Arbeit und Verkehr über die Landesgrenze hinweg nahtlos verfügbar machen und die Erreichbarkeit für Pendler sichern.
  55. Schulpflichtige mit halbjährigem Sprachunterricht Deutsch als Zweitsprache beschulen.
  56. Schulen ermutigen, Angebote von Schulaufklärungsprojekten wahrzunehmen.
  57. Eine umfassende, zielgruppen- und altersspezifische Demokratiebildung an Schulen sicherstellen.
  58. Maßnahmen zur Gewaltprävention besonders an Schulen stetig evaluieren und neue Modelle erproben.
  59. Den Religionsunterricht durch einen Ethik- und Religionskundeunterricht ersetzen.
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 1
SSW ​135
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Den Friesischunterricht an den Schulen Nordfrieslands und auf Helgoland ausweiten.
  2. Auf Sylt, Föhr, dem nördlichen nordfriesischen Festland und Helgoland Friesisch durchgehend in allen Klassen unterrichten.
  3. Friesisch als reguläres Fach an Grundschulen einrichten statt nur als Arbeitsgemeinschaft.
  4. Das Unterrichtsmaterial fortlaufend aktualisieren.
  5. Unterrichtsmaterial für jede Klassenstufe und jede angebotene friesische Sprachform bereitstellen.
  6. Neues, allen zugängliches digitales Unterrichtsmaterial erstellen.
  7. Die Vermittlung von Wissen über Dän:innen, Fries:innen, Sinti:zze und Rom:nja im regulären Schulunterricht ausweiten.
  8. Ein einheitliches Vorgehen auf beiden Seiten der Grenze schaffen, das auf Grenzpendler:innen Rücksicht nimmt.
  9. An den öffentlichen Schulen im Grenzland und der Fehmarnbeltregion ab der 1. Klasse Dänisch oder Friesisch unterrichten.
  10. Die Zusammenarbeit mit Hamburg im Bildungsbereich vertiefen, damit Schüler:innen ohne Schwierigkeiten eine Schule im jeweils anderen Bundesland besuchen können.
  11. Die Ausnahmen vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose, Schüler:innen, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen abschaffen.
  12. Verkehrserziehung und Verkehrspädagogik an den Schulen weiter ausbauen.
  13. Den Ausbau der Ganztagsangebote an Schulen begleiten.
  14. Die Betreuungslücke zwischen den Schulferienzeiten und den kürzeren Urlaubsansprüchen der Eltern schließen.
  15. Allen Familien mit Grundschulkindern in den Ferienzeiten ein qualifiziertes Betreuungsangebot bereitstellen.
  16. Den Ganztagsanspruch auf alle Schulkinder unter zwölf Jahren erweitern.
  17. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote etwa von Sportvereinen und Musikschulen durch verbindliche Konzepte verbinden.
  18. Die Lernmittelfreiheit umfassend ausbauen.
  19. Land und Kreise nehmen ihre Verantwortung für die Schülerbeförderung in vollem Umfang wahr.
  20. Die Kreise nehmen bei der Schülerbeförderung auch ihre Verantwortung für Schulen in freier Trägerschaft wahr.
  21. Die Schülerbeförderung auch in der Sekundarstufe II kostenlos machen.
  22. Die Mitbestimmung von Eltern und Schülerschaft durch Stärkung ihrer Vertretungen fördern.
  23. Instrumente zur Qualitätssicherung wie den Schul-TÜV und das Portal zur Unterrichtserfassung weiterentwickeln.
  24. Die Antidiskriminierungs- und Beschwerdestrukturen an den Schulen verbessern.
  25. Mehr Zeitressourcen für die sonderpädagogische Förderung bereitstellen.
  26. Raumkonzepte schaffen, die Schülerschaft, Lehrkräften und Eltern mehr Nutzungsmöglichkeiten eröffnen.
  27. Schulen mit besonderen Anforderungen bei Inklusion, Integration geflüchteter Jugendlicher oder in sozialen Brennpunkten zusätzliches Personal geben.
  28. Ein Gesamtkonzept für berufliche Bildung, Fort- und Weiterbildung und den Übergang von der Schule in den Beruf erstellen, um Abschlüsse zu vereinheitlichen und Übergänge zu erleichtern.
  29. Die Lernmittelfreiheit auf digitale Endgeräte ausweiten.
  30. Werte und Techniken der Demokratie stärker in der Schule vermitteln.
  31. Unterrichtsmaterialien und Unterrichtseinheiten zum Mehrwert nationaler Minderheiten für Gesellschaft und Demokratie erstellen.
  32. Einen Schulbaufonds für innovative Schullandschaften einrichten, die Inklusion und Ganztagsschule ermöglichen.
  33. Dem Sport in der Schule und in der frühkindlichen Bildung eine größere Rolle geben.
  34. Sportangebote stärker in die Ausrichtung von Ganztagsschulen integrieren.
Bleibt wie bisher 1
AfD 4​16
Mehr Rechte oder Angebote 16
Weniger Rechte oder Angebote 4
Mehr Pflichten 3
Linke ​264
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 62
  1. Es wird eine gemeinsame Schule für alle als Schule der Demokratie und des Miteinanders eingeführt.
  2. Jedes Kind wird bei der Einschulung mit digitalen Geräten ausgestattet.
  3. Die Ausstattung mit digitalen Geräten wird nach der vierten und der achten Klasse wiederholt.
  4. Eine echte Lernmittelfreiheit wird durchgesetzt.
  5. Gendertypisches Lehr- und Lernmaterial wird abgeschafft.
  6. Die Aufteilung der Kinder auf verschiedene Schulformen im Alter von zehn Jahren wird durch eine Schule für alle ersetzt.
  7. Bildungseinrichtungen, die Schülerinnen und Schüler ausschließen, werden abgelehnt.
  8. Lehrkräfte werden so ausgebildet, dass sie alle Schülerinnen und Schüler angemessen fördern und fordern können.
  9. Eine Schule für alle wird ohne Aufschub eingeführt.
  10. An Gymnasien werden Qualifizierungen und Fortbildungen für inklusiven und differenzierten Fachunterricht durchgeführt.
  11. An allen Gymnasien wird zunächst ein Gemeinschaftsschulzug eingerichtet.
  12. Das Abschulen wird sofort abgeschafft.
  13. Querversetzungen sind in der Übergangszeit nur innerhalb der Schule möglich.
  14. Alle Schülerinnen und Schüler können in Jahrgang 10 die Berechtigung zum Besuch der Oberstufe erwerben.
  15. Die Zahl der Gemeinschaftsschulzüge an Gymnasien wird schrittweise erhöht.
  16. Die Umstellung auf eine Schule für alle ist nach zwei Jahren abgeschlossen.
  17. Alle Schulen erhalten für ihre Weiterentwicklung fachliche und personelle Unterstützung, gemeinsam mit Eltern, Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften.
  18. Altersübergreifende Lerngruppen ersetzen starre Jahrgangsgruppen.
  19. Feedbackformen, die die eigene Urteilskraft ausbilden, ersetzen Noten.
  20. Schülerinnen und Schüler lernen selbstgesteuert im eigenen Tempo.
  21. Pädagogisch begründete Zeitkonzepte ersetzen starre 45-Minuten-Stunden.
  22. In Schulen tritt Partizipation an die Stelle hierarchischer Prozesse.
  23. Lernateliers ersetzen klassische Klassenzimmer.
  24. Fachübergreifender Projektunterricht wird ausgebaut.
  25. In der Schulsozialarbeit kommt eine Fachkraft auf 350 Schülerinnen und Schüler.
  26. Die freie Schulwahl wird erweitert.
  27. Schülerinnen und Schüler aus benachteiligten Wohngebieten erhalten ein verbrieftes Recht auf den Besuch von Schulen in privilegierten Wohngebieten.
  28. Besondere Schulbuslinien unterstützen den Besuch entfernter Schulen.
  29. Die Schule steht allen Schülerinnen und Schülern offen, auch denen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
  30. Alle Schulen werden für inklusive Beschulung ausgestattet.
  31. Schülerinnen und Schüler werden Förderzentren nicht zugewiesen.
  32. Für die Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Muttersprache wird mehr getan.
  33. Die Sprachförderung wird auch in der Oberstufe fortgesetzt.
  34. In der nächsten Legislaturperiode wird eine Schule für alle mit gemeinsamem Lernen von Jahrgang 1 bis 10 eingeführt.
  35. An allen Schulen werden multiprofessionelle Teams mit Psychologinnen, Psychologen und Sozialarbeitenden eingerichtet.
  36. Zur sozialen Integration wird ein Schulbusangebot geschaffen, das jedes gewünschte Ziel erreicht.
  37. Der Ausbau eines hochwertigen Ganztagsschulbetriebs wird unterstützt und begleitend überwacht.
  38. Die Klassengröße in DaZ-Klassen wird auf 18, in der Basisstufe auf 12 begrenzt.
  39. Die Mitbestimmung von Beschäftigten und Schülerinnen und Schülern an berufsbildenden Schulen wird durch stimmberechtigte Vertretungen in den Verwaltungsräten verbessert.
  40. Gegen Lobbyismus in Schulen wird eine Monitoringstelle eingerichtet, die tendenziöse Unterrichtsmaterialien kennzeichnen oder untersagen kann.
  41. Multiprofessionelle Teams mit Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und Berufscoaches werden ausgebaut.
  42. Multiprofessionelle Teams werden direkt an den Schulen angesiedelt.
  43. Zur Prävention rassistischer Äußerungen und Handlungen gibt es Trainings für Schülerinnen und Schüler.
  44. Schüler- und Elternvertretungen werden finanziell und personell stärker unterstützt, etwa durch regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen.
  45. Die Fächer der politischen Bildung, Wirtschaft/Politik und Weltkunde werden gestärkt.
  46. In der Sekundarstufe I aller Schulformen wird ein eigenständiges Fach Informatik verankert.
  47. Die Digitalisierung von Unterricht, Schulverwaltung und Lernmedien gilt als Schlüsselaufgabe der nächsten Jahre.
  48. Schulen bereiten Jugendliche auf ein selbstständiges Leben in einer digitalen Welt vor.
  49. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ein Notebook oder Tablet für schulische Zwecke.
  50. Jugendliche lernen in der Schule einen achtsamen Umgang mit ihren Daten.
  51. Medienkompetenz ist fester Bestandteil des schulischen Lernens.
  52. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten im Rahmen der Lernmittelfreiheit alle vier Jahre neue digitale Endgeräte.
  53. Öffentliche digitale Angebote und OER für die schulische Nutzung werden ausgebaut.
  54. In Kitas und Schulen wird das Wissen über Umwelt, Natur- und Klimaschutz gefördert.
  55. Das Land fördert das Aufklärungsprojekt „SchLau“ verstärkt und baut es für einen möglichst flächendeckenden Einsatz an Schulen aus.
  56. Alternative Lebensentwürfe werden in Lehrpläne und Schulbücher aufgenommen.
  57. Schulen werden finanziell unterstützt, damit Schülerinnen und Schüler antifaschistische Erinnerungsorte besuchen oder sich bei „Schule ohne Rassismus“ engagieren.
  58. Geflüchtete Schulkinder sollen reguläre Schulen besuchen statt in Sammelunterkünften unterrichtet zu werden.
  59. Die Vermittlung von Niederdeutsch in Schulen und Kindertagesstätten wird unterstützt.
  60. Bildungsangebote zur Stärkung interkultureller Kompetenz wie Diversity-Trainings in Kindergärten, Schulen und Hochschulen sollen geschaffen werden.
  61. Im Landesteil Südschleswig soll Dänisch an allen Schulen mindestens als zweite Fremdsprache wählbar sein.
  62. Friesisch soll fester Bestandteil an allen Schulen in Nordfriesland sein.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
FW 1​11
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 216110
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 109
  1. Die Qualität an allen Schularten wird gefördert.
  2. Unterrichtsqualität und Kultur der Digitalität an Schulen werden weiterentwickelt.
  3. Der Ganztag, insbesondere der Rechtsanspruch für Grundschulkinder, wird gut gestaltet und seine Qualität fortentwickelt.
  4. Das Unterrichtsangebot wird um Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Verbraucherbildung, berufliche Orientierung und Kultur ergänzt.
  5. Gesundheitsfördernde Aspekte sollen an Schulen mehr Beachtung finden.
  6. Die Bildungsstandards sollen, besonders in Kernfächern und Naturwissenschaften, stärker beachtet und konsequenter umgesetzt werden.
  7. An Schulen werden Kreativität, Innovations- und Kollaborationsfähigkeit, interdisziplinäres Problemlösen und Resilienz gefördert.
  8. Demokratie in Schulen wird bei Schülerbeteiligung, Feedbackkultur, Dialog mit Schulleitungen und Lehrkräften und im Austausch mit Eltern gefördert.
  9. Zielgruppenspezifische schulische Bildungsangebote in den Ferien werden in Vernetzung mit außerschulischen Lernorten ermöglicht.
  10. In Ferienangeboten werden leistungsschwächere wie leistungsstarke und besonders begabte Schülerinnen und Schüler gefördert.
  11. Gemeinsam mit Bund und Kommunen wird sichergestellt, dass der Rechtsanspruch auf Ganztag ab dem Schuljahr 2026/27 aufwachsend gewährleistet werden kann.
  12. Der Ganztag an Grundschulen wird in seinen unterschiedlichen Formen schrittweise weiter ausgebaut.
  13. Der Ganztag an Grundschulen wird rechtlich verankert.
  14. Land und Bund unterstützen die Schulträger bei der Schaffung zusätzlicher Räume für den Ganztagsanspruch.
  15. Es wird geprüft, wie verlässliche Ganztagsangebote in den Klassen 5 und 6 schrittweise und bedarfsgerecht gewährleistet werden können.
  16. Ganztagsangebote werden mit außerschulischen Organisationen sowie Vor- und Nachmittag gut verzahnt, insbesondere bei der Inklusion.
  17. Jugendhilfe, außerschulische kulturelle Bildung, Sport sowie Vereine und Verbände werden in das Ganztagsangebot eingebunden.
  18. Gesunde Ernährung nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wird in den Ganztag integriert.
  19. Ausreichend Bewegung mit mindestens einer Bewegungsstunde pro Woche wird in den Ganztag integriert.
  20. Prävention wird in den Ganztag integriert.
  21. Ein Pilotprojekt für kostenlose Hygieneartikel an weiterführenden Schulen wird gestartet.
  22. In der 3. und 4. Klasse werden informatische Grundbildung, Medienkompetenz und kulturelle Bildung stärker berücksichtigt.
  23. Außerschulische Akteure und Einrichtungen werden in die informatische Grundbildung, Medienkompetenz und kulturelle Bildung der 3. und 4. Klasse eingebunden.
  24. Es wird geprüft, wie informatische Grundbildung und Medienkompetenz etwa mit Robotikkisten stärker in den Unterricht einfließen können.
  25. Schulen mit besonderen Defiziten entwickeln ihr pädagogisches Konzept per Schulkonferenzbeschluss weiter und setzen Maßnahmen einschließlich Fachleistungsdifferenzierung um.
  26. An allen Gemeinschaftsschulen wird spätestens ab Klassenstufe 7 auf mindestens drei Leistungsniveaus unterrichtet.
  27. Ein Maßnahmenpaket zur Sicherung der Schulabschlüsse wird entwickelt.
  28. Eine datenschutzkonforme Schüler-ID wird eingeführt, um das Übergangsmanagement zu verbessern und ein bundesweites Bildungsverlaufsregister zu ermöglichen.
  29. An Gemeinschaftsschulen wird die Gesamtstundenzahl in der Sekundarstufe I nur erhöht, wenn die Schulkonferenz dies beschließt.
  30. Die Demokratiebildung in Kitas und Schulen wird gestärkt.
  31. Das Konzept der Klassenräte wird gestärkt.
  32. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Kontingentstundentafel wird die historisch-politische Bildung ausgebaut.
  33. Die Mobilität von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern wird gefördert.
  34. Die Gründerkultur wird an allen weiterführenden Schulen gefördert.
  35. Das Konzept Entrepreneurship Education einschließlich Social Entrepreneurship Education wird landesweit umgesetzt.
  36. Die Enrichmentangebote der Begabtenförderung werden erweitert.
  37. Die Springer-Förderung wird auf die Gemeinschaftsschulen ausgeweitet.
  38. Die MINT-Akademie und die Schülerforschungszentren werden ausgebaut.
  39. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird in allen Bildungsbereichen von der Kita bis zur Hochschule fest verankert.
  40. Der Kongress für Schülerinnen und Schüler findet künftig alle zwei Jahre statt, etwa gemeinsam mit den Hochschulen.
  41. Die Schulsozialarbeit wird unter Beteiligung von Bund, Land und Kommunen mittelfristig ausgebaut.
  42. An jeder Schule soll ein personell kontinuierliches Angebot für Schulsozialarbeit entstehen.
  43. Die Schulangebote in Krankenhäusern und für längerfristig Erkrankte werden unter anderem durch hybride Lernmodelle gestärkt.
  44. Die Schule der Zukunft wird zu einem attraktiven Lebens- und Lernort gestaltet, der auf die digitale Welt technisch und pädagogisch vorbereitet.
  45. Ein Schulentwicklungsprozess, der digitale und analoge Elemente im Unterricht verzahnt, wird weiter gestaltet.
  46. Eine Kultur der Digitalität mit selbstverständlicher digitaler Unterrichtsentwicklung und Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler wird geschaffen.
  47. Es wird geprüft, ob Schülerinnen, Schüler und Eltern Noten digital über die Schulverwaltungssoftware einsehen können.
  48. Schülerinnen und Schülern werden von Anfang an altersgerecht Kompetenzen im Umgang mit digitalen Geräten und Werkzeugen sowie Medienbildung vermittelt.
  49. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf erhalten digitale Endgeräte.
  50. Wo Open-Source-Software an Schulen genutzt wird, werden Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte dabei unterstützt.
  51. Bei Schulbauten werden Platz für individuelles Lernen, innovative Unterrichtskonzepte, Infektionsschutz, Digitalisierung, Pausenmöglichkeiten, Lärmschutz und Arbeitsplätze für Lehrkräfte berücksichtigt.
  52. Bei Schulneubauten werden abschließbare Einzeltoilettenkabinen mit WC und Handwaschgelegenheit zum Standard.
  53. Bei Bestandsbauten wird die Umsetzung von Einzeltoilettenkabinen im Zuge von Reparaturen oder Sanierungen geprüft.
  54. An allen Schularten wird eine mindestens 100-prozentige Unterrichtsversorgung gewährleistet, unter Berücksichtigung steigender Schülerzahlen, G9 und geflüchteter Kinder.
  55. Interessierte Schulen und Schulträger werden bei der Einführung eines späteren oder flexibleren Schulbeginns beraten.
  56. Die Rahmenbedingungen für die Eltern- und Schülervertretungsarbeit werden verbessert.
  57. Die Landesschülervertretung erhält eine eigenständige räumliche Geschäftsstelle.
  58. Die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ihrer Eltern wird gefördert.
  59. Für Schülerinnen und Schüler werden mehr Feedback-Möglichkeiten geschaffen.
  60. Verlässliche, unbefristete Programme zu Berufsfelderkundung, Coaching und Potenzialanalyse in der beruflichen Orientierung werden eingerichtet, ausgebaut und weiterentwickelt.
  61. Flexklassen und Produktives Lernen werden weiter ausgebaut.
  62. Schülerinnen und Schüler sollen gemeinsam mit Wirtschaft und Verbänden einfacher Praktikumsstellen erhalten.
  63. Der Übergangsbereich an berufsbildenden Schulen wird mit dem Ziel evaluiert, die Quote der Abgänge ohne Abschluss zu senken.
  64. Der Einsatz von Senior Experts zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im Übergangsbereich wird geprüft.
  65. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird auch an berufsbildenden Schulen fest verankert.
  66. Modelle, in denen Schülerinnen und Schüler zur beruflichen Orientierung in die Werkstätten berufsbildender Schulen kommen, werden unterstützt.
  67. Schulische und außerschulische Projekte, die sich auch kritisch mit Nationalismus auseinandersetzen, begleiten solche Zeichen an Schulen.
  68. Internationale gesellschafts-, außen- und sicherheitspolitische Zusammenhänge sollen an Schulen und Hochschulen ganzheitlich und faktenbasiert vermittelt werden.
  69. Schülerinnen und Schüler erhalten Zuschüsse zu Fahrtkosten für den Besuch von Erinnerungsorten.
  70. Die Schutzkonzepte in Schulen werden intensiviert.
  71. Modellvorhaben zur Gesundheits- und Ernährungsbildung in Lehrerausbildung, Schulen und Erwachsenenbildung werden unterstützt.
  72. In Kitas und Schulen soll es gesunde, ausgewogene und regionale Mittagsverpflegung geben.
  73. An weiterführenden Schulen wird die Aufstellung von Kondomautomaten und Spendern für Menstruationsartikel unterstützt.
  74. Die Präventionsarbeit gegen Gewalt an Schulen wird ausgebaut.
  75. Die gesellschaftliche Vielfalt soll sich in der Schule und in allen Bildungsangeboten widerspiegeln.
  76. Vielfalt wird vorurteilsfrei und altersgerecht auch außerhalb des Sexualkundeunterrichts thematisiert.
  77. Gemeinsam mit Verbänden und Institutionen wird ein Beratungs- und Handlungsleitfaden für die unterstützende Begleitung der Transition trans*, inter* und nicht-binärer Schülerinnen und Schüler erarbeitet.
  78. Möglichkeiten für eine freiwillige Teilnahme von Schülerinnen und Schülern höherer Klassen an Ehrenamt und Engagement werden geprüft und daraus Maßnahmen abgeleitet.
  79. Die Schwimmkultur innerhalb und außerhalb der Schulen wird ausgebaut.
  80. Grundwissen über den Rechtsstaat wird mit Unterstützung aus der Justizpraxis regulärer Inhalt für alle Schülerinnen und Schüler.
  81. Die Verbraucherbildung an Schulen wird gestärkt.
  82. Das Projekt „Schulklassen auf dem Bauernhof“ wird fortgeführt und ausgebaut.
  83. Jedes Schulkind soll während der Schulzeit einmal einen Bauernhof besuchen.
  84. Ab der Kita soll Bildungsarbeit vermitteln, woher Lebensmittel kommen, wie sie produziert und frisch zubereitet werden.
  85. Das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch wird ab dem Schuljahr 2023/24 fortgeführt.
  86. Der Ernährungsführerschein wird flächendeckend an Schulen eingeführt.
  87. Naturkunde und Artenkenntnis werden in schulischer und außerschulischer Bildung gefördert.
  88. Für Kinder von Fachkräften werden passende Schulangebote geschaffen.
  89. Für Kinder von Fachkräften wird ein Schulangebot mit internationalen Abschlüssen geschaffen.
  90. Junge Menschen sollen durch berufliche Orientierung an den Schulen frühzeitig ihre Potenziale erkennen und passende Berufe, Ausbildungen und Studiengänge finden.
  91. Entrepreneurship Education beginnt bereits in den Schulen.
  92. Allen Schülerinnen und Schülern soll eine ökonomische Grundbildung vermittelt werden.
  93. Gemeinsame Projekte von Schulen mit Wirtschaft und Handwerk sollen das Interesse am Unternehmertum wecken und fördern.
  94. Im Rahmen der Berufsorientierung wird ab der siebten Klasse schulartübergreifend und umfassend über duale Ausbildungsmöglichkeiten informiert.
  95. Der Ausbau digitaler Kompetenzen wird für Kinder in der Schule, mittelständische Betriebe und ältere Menschen unterstützt.
  96. Medienbildung beginnt bereits in Kita und Schule.
  97. Die Ostseekooperation wird in Schulen und Hochschulen sichtbarer gemacht.
  98. Die deutsch-dänische Grenzregion wird zu einer grenzüberschreitenden Bildungsregion mit Austauschprogrammen weiterentwickelt.
  99. An allgemeinbildenden Schulen gibt es mehr Angebote für Dänischunterricht.
  100. Besuche von Schülerinnen und Schülern im Europäischen Parlament oder in Parlamenten anderer europäischer Staaten werden weiter unterstützt.
  101. An den Schulen in ganz Schleswig-Holstein wird mehr Wissen über die nationalen Minderheiten und Volksgruppen vermittelt.
  102. Die Modellschulen Niederdeutsch, Friesisch und Dänisch werden ausgebaut.
  103. Geeignetes Unterrichtsmaterial für Regional- und Minderheitensprachen wird entwickelt und erstellt.
  104. Das Erlernen der Minderheitensprachen und des Niederdeutschen in Kitas und Schulen wird im Sinne eines aufwachsenden Bildungsganges weiter gefördert.
  105. Der Friesischunterricht an den Schulen Nordfrieslands und auf Helgoland wird bei Bedarf ausgeweitet und gestärkt.
  106. Alle interessierten Schülerinnen und Schüler erhalten ein erreichbares Angebot für Friesischunterricht.
  107. Modernes und professionelles Unterrichtsmaterial für Friesisch- und Niederdeutschunterricht wird weiter bereitgestellt.
  108. Für den Friesisch- und Niederdeutschunterricht werden auch digitale Lernmittel zur Verfügung gestellt.
  109. Für den Ausbau des schulischen Ganztags werden weitere 52,3 Millionen Euro reserviert.
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 2
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​1397
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 93
  1. Längeres gemeinsames Lernen bis zur sechsten Klasse wird erprobt.
  2. Naturpark-Kitas, Nationalparkschulen und die Bildungsinitiative Biodiversität werden ausgebaut und verstetigt.
  3. Präventive sonderpädagogische Förderung wird bereits in der Schuleingangsphase ausgebaut.
  4. Wissenschaftlich begleitete Modellversuche mit gemeinsamem Lernen bis zum Ende der sechsten Klasse sollen ermöglicht werden.
  5. Um kleine Grundschulen zu erhalten, sollen innovative Ansätze wie längeres gemeinsames Lernen bis zur sechsten Klasse ermöglicht werden.
  6. Schulen sollen Bewegung als festen Bestandteil des Schulalltags verankern, etwa durch bewegte Pausen und Kooperationen mit Sportvereinen.
  7. Schulsport soll vorrangig Freude an Bewegung vermitteln und nicht der Leistungsmessung dienen.
  8. Die Benotung im Sportunterricht an Grundschulen wird abgeschafft.
  9. Die Schwimmausbildung im Schulunterricht wird gestärkt und soll alle Kinder erreichen.
  10. Schulische Schutzkonzepte sollen auch den Schutz vor psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt umfassen.
  11. Alle Schulen sollen dabei unterstützt werden, sich mit digitaler Gewalt zu befassen und Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu ergreifen.
  12. Kinder im Unterricht Deutsch als Zweitsprache sollen so gefördert werden, dass sie schnellstmöglich vollständig am Regelunterricht teilnehmen.
  13. Die Evaluationsergebnisse zum Ganztag sollen verbindliche Grundlage für finanziell unterlegte Verbesserungen sein.
  14. Ganztagsschulen benötigen einladende Räume, eine durchdachte Tagesstruktur und multiprofessionelle Teams.
  15. Schülerinnen und Schüler werden an allen schulischen Fragen und Entscheidungen von der Raumgestaltung bis zur Tagesstruktur beteiligt.
  16. Weitere gebundene und teilgebundene Ganztagsschulen sollen ermöglicht werden, wo Schulen, Schulträger und Eltern dies gemeinsam tragen.
  17. Beim Ausbau gebundener Ganztagsschulen liegt der Schwerpunkt zunächst auf den Startchancen-Schulen.
  18. Kultur, Bewegung und Sport sollen feste und hochwertige Bestandteile des Ganztagsangebots werden.
  19. Sport- und Kulturangebote im Ganztag werden landesweit verlässlich ausgebaut.
  20. Projekte wie „Schule trifft Kultur“ werden dauerhaft abgesichert und ausgebaut.
  21. Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe werden beim Ausbau ihrer spezifischen Angebote unterstützt.
  22. Der Zugang zur Oberstufe soll qualifizierten Schülerinnen und Schülern in allen Regionen offenstehen.
  23. Die Kooperationsvereinbarungen zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen werden kontinuierlich weiterentwickelt.
  24. Die bestehenden Möglichkeiten der Notenfreiheit an Schulen werden erweitert.
  25. Schülerinnen und Schüler erhalten bei freiwilligen Praktika über die Pflichtpraktika hinaus Unterstützung durch ihre Schule.
  26. Das Wirtschaftspraktikum in der Oberstufe wird zu einem offenen Berufsorientierungspraktikum weiterentwickelt.
  27. Das Fach Berufsorientierung in der Oberstufe wird praxisnah weiterentwickelt.
  28. Das Materialnetzwerk stellt qualitätsgesicherte Materialien für alle Schulformen und Fächer bereit, einschließlich Vorlagen für offene Lernformen.
  29. Regionale Anlaufstellen zur Lehrkräftegewinnung nach dem Dithmarscher Modell werden auf weitere Kreise mit besonderem Bedarf ausgeweitet.
  30. Unterricht in Fächern wie Theater, Musik, Kunst oder Naturwissenschaften soll über mobile Angebote wie einen Sciencebus in die Fläche getragen werden.
  31. Die Gewalt- und Mobbingprävention an Schulen wird weiter gestärkt.
  32. Schulische Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt sollen gelebt und regelmäßig weiterentwickelt werden.
  33. Erfolgreiche Ansätze aus dem Bundesprogramm der Mental Health Coaches sollen dauerhaft an Schulen verankert werden.
  34. Die Erkenntnisse des Forschungsprojekts SANSCHO werden für Präventions- und Interventionskonzepte gegen Schulabsentismus genutzt.
  35. Die Schulpflicht wird weiterentwickelt und stärker am Recht auf Bildung ausgerichtet.
  36. Pooling-Modelle für Schulbegleitungen werden gemeinsam mit Schulen und Trägern weiterentwickelt.
  37. Für den Einsatz von Pooling-Modellen bei Schulbegleitungen werden verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen.
  38. Temporäre intensivpädagogische Maßnahmen stehen bei Bedarf an den Schulstandorten zur Verfügung.
  39. Förderzentren und allgemeinbildende Schulen werden schrittweise zu inklusiven Bildungszentren weiterentwickelt.
  40. Für die Deutsche Gebärdensprache an Schulen werden geeignete Unterrichts- und Informationsmaterialien bereitgestellt.
  41. Für schulische Teilhabe werden auch Open-Source-Lösungen genutzt, wo sie geeignet sind.
  42. Das Produktive Lernen wird weiterentwickelt und bedarfsgerecht ausgebaut.
  43. Flexible Klassenmodelle für Jugendliche mit besonderen Bedarfen werden weiterentwickelt und bedarfsgerecht ausgebaut.
  44. Förderschulabschlüsse werden als vollwertige Voraussetzung für Ausbildung und weitere Bildungswege anerkannt.
  45. In Förderzentren, Berufsschulen oder Werkstätten erworbene Kompetenzen werden durch einheitliche Zertifikate sichtbar gemacht.
  46. Es gibt niedrigschwellige Möglichkeiten zum Nachholen von Schulabschlüssen.
  47. Frühzeitige Berufswegekonferenzen werden fortgeführt und landesweit eingeführt.
  48. Schüler gestalten Schule verbindlich und mit echten Entscheidungsmöglichkeiten mit.
  49. Das Schülerfeedback wird so weiterentwickelt, dass Lehrkräfte und Schulleitungen die Rückmeldungen in Schulentwicklung und Unterricht einbeziehen.
  50. Für Schülervertretungen werden bei Bedarf weitere Regelungen zu Handlungsfähigkeit, Beteiligungsrechten, Finanzierung und Sichtbarkeit geschaffen.
  51. Partizipation in der Schule ist für alle Schüler zugänglich.
  52. Schüler aus Förderzentren erhalten eine wirksame Interessenvertretung auf Landesebene.
  53. Schüler aus Förderzentren werden systematisch in die bestehenden Beteiligungsstrukturen einbezogen.
  54. Demokratiebildung, Medienkompetenz und soziale Handlungsfähigkeit werden als verbindliche fächerübergreifende Querschnittsaufgabe in allen Schulformen gestärkt.
  55. Schulungen zur Prävention von Rechtsextremismus, Hass und Hetze werden fester Bestandteil des Schullebens.
  56. Neue Prüfungsformate an Schulen, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz berücksichtigen, werden unterstützt.
  57. Hate Speech, Fake News und Verschwörungserzählungen sowie Orientierungskompetenz in der Medienlandschaft werden Bestandteil des Unterrichts.
  58. Die Lern- und Prüfungskultur an Schulen wird zu einer Kultur des konstruktiven Feedbacks und der Förderung weiterentwickelt.
  59. Individuelle Lernentwicklungsberichte werden ausgebaut.
  60. Neue, vielfältigere Formen der Leistungserfassung, die auch den Einsatz von KI berücksichtigen, werden ermöglicht.
  61. Der öffentliche Nahverkehr ist für Klassenfahrten und schulische Ausflüge innerhalb des Landes kostenlos.
  62. Schüler, Eltern und pädagogische Fachkräfte werden niedrigschwellig über Unterstützungsangebote zur Berufsorientierung informiert.
  63. Schülerinnen und Schüler sind künftig strukturell im Kuratorium des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung vertreten.
  64. Auf Grundlage der Evaluation werden weitere Standorte des Programms zur Ausbildungsvorbereitung ausgebaut.
  65. Hybride Unterrichtsmodelle an Berufsschulen werden ermöglicht und ausgebaut, vor allem bei theoretischen Inhalten und langen Anfahrtswegen.
  66. Die Mittel aus dem Sondervermögen zur Modernisierung von Jugendherbergen werden aufgestockt.
  67. Programme wie Mental Health First Aid für Jugendliche werden schrittweise in Schulen, Jugendverbänden und der Ausbildung etabliert.
  68. Die Aufklärung über Gaming- und Glücksspielsucht an Schulen wird ausgebaut.
  69. Geschlechterreflektierte Bildung und eine vielfältige, positive Vorstellung von Männlichkeit werden in Schulen, Jugendarbeit und politischer Bildung gefördert.
  70. Der Ausbau der Ganztagsangebote wird weiter vorangetrieben.
  71. Angebote wie MILeNa.SH, lüttIng. und die MINT-Studienorientierung an den Hochschulen werden ausgebaut.
  72. Die Studien- und Berufsorientierung im MINT-Bereich ist klischeefrei und bietet praktische Einblicke in Forschung und Technik.
  73. Friesisch wird als anerkannte Wahlsprache im Abitur gestärkt.
  74. Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird durch niedrigschwellige Angebote an Schulen verankert.
  75. In den Schulen werden Ansprechstellen eingerichtet.
  76. Professionelle Dolmetsch- und Sprachmittlungsangebote werden ausgebaut, auch im Gesundheitswesen, in Schulen und Behörden.
  77. Die politische Bildung an den Zentren für Deutsch als Zweitsprache wird gestärkt.
  78. Politische Bildung wird an den Zentren für Deutsch als Zweitsprache von Beginn an in den Unterricht eingebunden.
  79. Gemeinsam mit allen Beteiligten wird ein Unterricht entwickelt, der Konfessionen und Glaubensrichtungen zusammenführt und das Verständnis für unterschiedliche Weltanschauungen und säkulare Werte stärkt.
  80. Der Philosophieunterricht soll zu einem bekenntnisunabhängigen Lehrfach Philosophie und Religionskunde weiterentwickelt werden.
  81. Die schulischen Angebote zum Schwimmenlernen werden gestärkt.
  82. Die Essensqualität in öffentlichen Kantinen, Schulen, Kitas und Krankenhäusern wird nach DGE-Empfehlungen weiterentwickelt.
  83. Ernährungsbildung beginnt in der Kita und zieht sich durch alle Bildungsstufen.
  84. An Schulen mit islamistischen Vorfällen oder Radikalisierungsverdacht wird auch generelle Präventionsarbeit in den betroffenen Jahrgängen geleistet.
  85. Für Schulen werden verbindliche Mindeststandards für Krisensituationen entwickelt.
  86. Der Dienst an der Gemeinschaft wird früh verankert, etwa durch Kooperationen von Schulen mit Blaulichtorganisationen.
  87. Feuerwehr-Grundausbildungen an Berufsfachschulen werden landesweit ausgeweitet.
  88. Schuldenberatungsangebote kurz vor dem Schulabschluss werden unterstützt.
  89. Alle Schüler sollen ein Bildungsticket für höchstens 30 Euro im Monat erhalten.
  90. Bis Ende der Legislaturperiode hat jede Schule einen modernen Schulwegplan.
  91. Medienkompetenz und digitale Aufklärung werden in Schulen, Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit gestärkt.
  92. Ein Programm zur Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen wird aufgelegt.
  93. Gemeinsam mit den Kommunen wird ein Programm zur Entsiegelung von Schulhöfen aufgelegt.
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 7

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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