Arbeitgeber
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen
Ohne Einzug ins Parlament
SPD 28214
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Sozialpartnerschaften und die Qualifikation von Facharbeiterinnen und Facharbeitern werden weiter gestärkt.
- Die Projekte der Kleinen und Großen Transformationslotsen werden gemeinsam mit den Sozialpartnern weiter ausgerollt.
- Es werden Beteiligungsformate wie regionale Transformationsbeiräte unter Beteiligung der Sozialpartner etabliert.
- Mit den Sozialpartnern wird ein niedersächsischer Masterplan für Gute Arbeit erarbeitet.
- Lehrkräfte und ausbildende Betriebe werden besser miteinander vernetzt.
- Fachkräfteservicecenter werden als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen zu Personalrekrutierung und Mitarbeiterbindung etabliert.
- Die Arbeitsmarktzuwanderung nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird gemeinsam mit Unternehmen offensiv genutzt.
- Berufsschulische Angebote werden mit der betrieblichen Weiterbildung verzahnt.
- Beschäftigte und Betriebe werden bei Weiterbildung, Umschulung und Qualifizierung unterstützt, um Transformation ohne Arbeitslosigkeit zu ermöglichen.
- Mit den Sozialpartnern wird ein Pakt für digitale Weiterbildung geschlossen.
- Arbeitgeber werden für die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern sensibilisiert.
- Das Ausbildungsplatz-Matching wird verbessert, indem Betriebe und Jugendliche beim Zusammenfinden unterstützt werden.
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 27
- Leiharbeit soll stärker reguliert werden.
- Missbrauch von Werkverträgen soll bekämpft werden.
- Neue Beschäftigungsformen wie Crowd- und Clickwork sollen nicht an der Mitbestimmung vorbei organisiert werden.
- Die Tarifbindung soll in den nächsten Jahren wieder gestärkt werden.
- Die Erklärung repräsentativer Tarifverträge und die Rahmenbedingungen für Allgemeinverbindlicherklärungen werden gesetzlich verbessert.
- Der Grundsatz „öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“ wird konsequent umgesetzt.
- Alle rechtlichen Möglichkeiten für Tariftreueregeln und bessere Kontrollen werden ausgeschöpft.
- Förder-, Vergabe- und Beschaffungskriterien werden an Kriterien Guter Arbeit, insbesondere Beschäftigungssicherung, gebunden.
- Wirtschaftsförderung wird an Gute Arbeit und die Anwendung von Tarifverträgen geknüpft.
- Über das Tariftreue- und Vergabegesetz werden alle öffentlichen Aufträge an repräsentative Tarifverträge gebunden.
- Auf Bundesebene wird eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung bei Fragen der Digitalisierung angestrebt.
- Für den Einsatz von KI in der Arbeitswelt werden Verfahren zur Folgenabschätzung im Betrieb eingeführt.
- Es werden Regelungen geschaffen, die dem Schutzbedürfnis der Beschäftigten und der kollektiven Interessenvertretung beim KI-Einsatz gerecht werden.
- Beschäftigte werden eingebunden, bevor KI-Systeme in ihrem Arbeitsbereich eingesetzt werden.
- In der Kulturbranche wird Gute Arbeit mit Anerkennung und Übernahme ausgehandelter Tariferhöhungen gefördert.
- Für Pflichtpraktika wird der Mindestlohn eingeführt.
- Die Freistellungsansprüche für Feuerwehrleute werden verbessert.
- Helfende der anerkannten Hilfsorganisationen werden bei der Freistellung nach dem Katastrophenschutzgesetz den Freiwilligen Feuerwehren gleichgestellt.
- Alle Pflegekräfte werden tariflich nach einem allgemeingültigen Tarifvertrag Soziales bezahlt.
- Ein Pflegetarifvertrag auf Bundesebene wird angestrebt, der für allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
- Der Niedriglohnsektor wird effektiv begrenzt.
- Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird in allen Bereichen verwirklicht.
- Prekäre Arbeitsverhältnisse werden begrenzt.
- Leiharbeit wird begrenzt.
- Befristungen werden begrenzt.
- Minijobs werden begrenzt.
- Die Tarifbindung in den Berufsfeldern wird gestärkt.
CDU 1011
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Wirtschaft wird bei der Fachkräftegewinnung deutlich unterstützt, um Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand auch künftig zu sichern.
- Die Herausforderungen der Fachkräftegewinnung werden nicht ohne eine gezielte Anwerbung von Fachkräften im Ausland bewältigt.
- Neue Arbeitszeitmodelle und Vertragsarten werden möglich gemacht und so ausgestaltet, dass Fairness und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Mittelpunkt bleiben.
- Neue Arbeitszeitmodelle und Vertragsarten werden ermöglicht, bleiben aber auf Fairness und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgerichtet.
- Unternehmen und Beschäftigte werden bei flexiblen und verlässlichen Arbeitszeitregelungen unterstützt.
- Unternehmen und Beschäftigte werden bei der Nutzung der Möglichkeiten des Homeoffice unterstützt.
- Ein Wochenarbeitszeitkonto wird auf Basis der bestehenden EU-Richtlinie eingeführt.
- Saisonbetriebe können ihren Saisonmitarbeitern Unterkünfte ermöglichen, ohne dass diese lohnsteuerlich zur Last fallen.
Mehr Pflichten 10
- Ein gesetzlicher Vaterschaftsschutz von zehn Tagen nach der Geburt wird auf Bundesebene entsprechend der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie befürwortet.
- Umgehungstatbestände der betrieblichen Mitbestimmung werden reduziert.
- Die betriebliche Mitbestimmung wird insgesamt gestärkt.
- Das Tariftreue- und Vergabegesetz wird gestärkt, um die Tarifbindung in den Unternehmen voranzutreiben.
- Tarifverträge werden für allgemein verbindlich erklärt.
- Beim Arbeitsschutz wird für strengere und zeitnahe Kontrollen gesorgt, mit Schwerpunkt auf Arbeitsstätten mit besonders ausgeprägten Gefährdungen.
- Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden an die sich ändernde Arbeitswelt angepasst, damit der Arbeitsschutz auch im Homeoffice sichergestellt ist.
- Ehrenamtliche Richter werden für die gesamte Zeit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei flexiblem Arbeiten freigestellt und arbeitszeitlich berücksichtigt.
- Freistellungsansprüche und Bildungsurlaub werden im Dialog mit den Arbeitgebern bedarfsgerecht erweitert und auf Ehrenamtliche im Katastrophen- und Zivilschutz ausgeweitet.
- Die Grundlagen für das ehrenamtliche Engagement werden verbessert, etwa durch erweiterte Freistellungsansprüche für die Jugendfeuerwehr und Funktionsträger.
Grüne 2311
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 6
- Das Umgehen der Kranken- und Sozialversicherungspflicht wird beendet.
- Ein Weiterbildungsgesetz schafft einen Anspruch auf bezahlte Freistellung mit Rückkehrrecht für Weiterbildungsmaßnahmen.
- Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro durch den Bund wird befürwortet.
- Die Ausgleichsabgabe wird erhöht.
- Ein Vergabemindestlohn mindestens auf dem Niveau von Berlin und Brandenburg wird gesetzlich festgeschrieben.
- Der Mindestlohn soll existenzsichernd sein.
Mehr Pflichten 21
- Die Tarifbindung wird erhöht.
- In Betrieben sollen Transformationsausschüsse eingerichtet werden.
- Zur Gestaltung der Transformation sollen tarifvertragliche Vereinbarungen geschlossen werden.
- Ein Weiterbildungsgesetz schafft einen Anspruch auf bezahlte Freistellung mit Rückkehrrecht für Weiterbildungsmaßnahmen.
- Die Tarifbindung wird erhöht.
- Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro durch den Bund wird befürwortet.
- Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte wird bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker berücksichtigt.
- Wo öffentliches Geld fließt, sollen uneingeschränkt Tarifverträge sowie Umwelt- und Sozialstandards gelten.
- Tariftreue wird bei öffentlicher Beschaffung, Vergabe und Wirtschaftsförderung gesetzlich festgeschrieben und kontrolliert.
- Ein Vergabemindestlohn mindestens auf dem Niveau von Berlin und Brandenburg wird gesetzlich festgeschrieben.
- Die gesetzlichen Vorgaben und Standards für gute Arbeit werden durchgesetzt.
- Mindestens ein weiterer weltlicher Feiertag wird eingeführt.
- Mit den Sozialpartnern werden Bewertungssysteme für die Ausbildungsqualität entwickelt.
- Investitions- und Fördermittel des Landes im Gesundheitswesen werden an tarifliche Bezahlung gebunden.
- Die Tarifbindung in der Pflege wird gestärkt.
- Leiharbeit in der Pflege wird begrenzt.
- Für die Beschäftigung von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten werden Mindeststandards definiert.
- Die Kontrollen der Arbeitsbedingungen von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten werden ausgeweitet.
- Der Mindestlohn soll existenzsichernd sein.
- Minijobs werden in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt.
- Bei Beschaffungen des Landes gelten entlang der gesamten Lieferkette uneingeschränkt Tarifverträge sowie Umwelt- und Sozialstandards.
AfD 53
Mehr Geld 2
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 5
- Leiharbeitnehmer werden bei der Entlohnung ab dem ersten Arbeitstag vergleichbaren Stammarbeitnehmern gleichgestellt.
- Für Leiharbeitnehmer wird eine Flexibilitätsprämie als prozentualer Aufschlag auf das Arbeitsentgelt eingeführt.
- Für alle medizinischen Bereiche werden Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt.
- Die Gehälter in der Pflege werden in bundeseinheitlichen Tarifen festgelegt.
- Für das Pflegepersonal gilt ein verbindlicher länderübergreifender Mindestpersonalschlüssel.
FDP 2
Linke 391
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 13
- Pflegekräfte sollen besser bezahlt werden.
- Das Personal in Bildungseinrichtungen soll bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung erhalten.
- Pädagogische Beschäftigte bis in die Kita sollen angemessen bezahlt werden.
- Betriebe, die nicht ausbilden, sollen eine Umlage zahlen, die ausbildungswilligen Kleinunternehmen zugutekommt.
- Für Auszubildende wird ein Mindestlohn eingeführt.
- Praktikantinnen und Praktikanten erhalten eine Aufwandsentschädigung.
- Für gleichwertige Arbeit wird gleicher Lohn gezahlt.
- Auszubildende erhalten eine gute Ausbildung und eine existenzsichernde Vergütung.
- Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt ein regelmäßig automatisch angepasster Mindestlohn von 13 Euro.
- Die Arbeitszeit wird mit Lohn- und Personalausgleich verkürzt.
- Kunstschaffende erhalten unbefristete Arbeitsverträge mit qualifikationsgerechter Bezahlung statt befristeter Kettenverträge.
- Für Gefangene werden auch im Strafvollzug Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
- Der Mindestlohn soll für alle gelten, auch in Sozial- und Behindertenwerkstätten sowie in Justizvollzugsanstalten.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 35
- Tarifbindung und Mitbestimmung der Beschäftigten sollen gestärkt werden.
- Befristete Arbeitsverhältnisse sollen abgebaut werden.
- Das Personal in Bildungseinrichtungen soll bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung erhalten.
- Für alle Krankenhausbeschäftigten soll der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gelten.
- Pädagogische Beschäftigte bis in die Kita sollen unbefristet angestellt werden.
- Erzieherinnen und Erzieher sollen für Weiterbildungen freigestellt werden oder sie angerechnet bekommen.
- Teilzeitverträge an Schulen sollen nur auf Wunsch der Beschäftigten geschlossen werden.
- Qualitätskontrollen in der Ausbildung sollen verankert werden.
- Betriebliche Ausbilder sollen bessere Freistellungsmöglichkeiten erhalten.
- Für Auszubildende wird ein Mindestlohn eingeführt.
- Praktikantinnen und Praktikanten erhalten eine Aufwandsentschädigung.
- Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr erhalten tariflich abgesicherte Arbeitsbedingungen mit ausreichenden Lenk- und Ruhezeiten.
- Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr werden in öffentlicher Hand mit tariflicher Bezahlung beschäftigt.
- Für gleichwertige Arbeit wird gleicher Lohn gezahlt.
- Auszubildende erhalten eine gute Ausbildung und eine existenzsichernde Vergütung.
- Die Mitbestimmung der Beschäftigten wird ausgeweitet.
- Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird verbessert.
- Die Arbeitszeit wird bei vollem Lohnausgleich verkürzt.
- Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt ein regelmäßig automatisch angepasster Mindestlohn von 13 Euro.
- Öffentliche Aufträge erhalten nur Unternehmen, die auf Leiharbeit verzichten.
- Öffentliche Aufträge erhalten nur tarifgebundene Unternehmen, die sich an die Branchentarifverträge halten.
- Niedersachsen setzt sich für eine vereinfachte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ein.
- Eine Bundesratsinitiative weitet die paritätische Mitbestimmung aus.
- Die Personalplanung unterliegt der paritätischen Mitbestimmung.
- Für gleichwertige Arbeit erhalten Frauen und Männer gleichen Lohn.
- Die betriebliche Mitbestimmung wird gestärkt.
- Bei Unternehmensschieflagen stellt das Land Eigenkapital gegen Unternehmensanteile bereit und wacht über gute Arbeitsbedingungen und Tariflöhne.
- Die Mitbestimmung in den Betrieben wird ausgeweitet.
- Tarifliche und betriebsverfassungsrechtliche Vorschriften werden so ausgeweitet, dass technologischer Wandel den Beschäftigten nützt und sie schützt.
- Die Arbeitszeit wird verkürzt.
- Die Arbeitszeit wird mit Lohn- und Personalausgleich verkürzt.
- Der 8. März wird als Weltfrauentag gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen.
- Kunstschaffende erhalten unbefristete Arbeitsverträge mit qualifikationsgerechter Bezahlung statt befristeter Kettenverträge.
- Der staatliche Einfluss in diesen Unternehmen soll zur Sicherung von Arbeitsplätzen, für ökologisch sinnvolle Produktion und menschenwürdige Arbeitsbedingungen genutzt werden.
- Der Mindestlohn soll für alle gelten, auch in Sozial- und Behindertenwerkstätten sowie in Justizvollzugsanstalten.
FW 11
Bleibt wie bisher 1
Koalitionsvertrag 1410
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Mit den Sozialpartnern wird ein „Masterplan Gute Arbeit“ erstellt, der die Mitbestimmung stärkt und die Chancen der Digitalisierung für die Arbeitswelt nutzt.
- Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden Weiterbildungsangebote etabliert, die Fachkräfte sichern und Beschäftigte qualifizieren.
- Ein Klimarat aus Wissenschaft, Sozialpartnern und Verbänden berät die Landesregierung und schlägt jährlich zusätzliche Maßnahmen vor.
- Mit den Sozialpartnern wird ein „Masterplan für Gute Arbeit“ aufgestellt.
- Die Einrichtung von Fachkräfteservicecentern als Anlaufstelle für Unternehmen zu Personalgewinnung und -bindung wird geprüft.
- Die Arbeitsmarktzuwanderung nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird gemeinsam mit Unternehmen offensiv genutzt.
- Anerkannte Ausbildungsbetriebe erhalten regelmäßig kostenfreie Seminare zu nachhaltigen Wirtschaftsweisen.
- Ausbildungsverbünde werden gefördert, um Ausbildung in der Fläche zu erhalten.
- Das Matching von Bewerbern und Ausbildungsplätzen wird verbessert, damit keine Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 14
- Die Tarifbindung soll wieder erhöht werden.
- Förder-, Vergabe- und Beschaffungskriterien werden an den Kriterien Guter Arbeit ausgerichtet.
- Die Wirtschaftsförderung wird verbindlich an Kriterien Guter Arbeit wie Beschäftigungssicherung, Leiharbeitsobergrenzen und Tarifbindung ausgerichtet.
- Die Erklärung repräsentativer Tarifverträge und die Rahmenbedingungen für Allgemeinverbindlichkeitserklärungen werden verbessert.
- Die betriebliche Mitbestimmung soll gestärkt werden.
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit soll in allen Bereichen geschlechtergerecht verwirklicht werden.
- Die Abschaffung sachgrundloser Befristungen wird auf Bundesebene unterstützt.
- Auch in Start-ups müssen faire Arbeitsbedingungen sichergestellt werden.
- Die Einhaltung von Arbeitsschutzkontroll- und Wohnraumschutzgesetz wird konsequent kontrolliert, um Ausbeutung in Erntehilfe und Schlachthöfen zu unterbinden.
- In der Kulturbranche wird Gute Arbeit durchgesetzt.
- In der Pflege soll in allen Qualifikationsstufen tariflich entlohnt werden.
- Freistellungsansprüche für Betreuende von Kinder- und Jugendfeuerwehren werden gesetzlich geregelt.
- Helfende anerkannter Hilfsorganisationen werden bei der Freistellung, auch für Aus- und Fortbildungen und Übungen, den Freiwilligen Feuerwehren gleichgestellt.
- Angemessene Mindestlöhne für alle Europäerinnen und Europäer werden weiterhin unterstützt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht