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Arbeitgeber

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 28214
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 12
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 27
  1. Leiharbeit soll stärker reguliert werden.
  2. Missbrauch von Werkverträgen soll bekämpft werden.
  3. Neue Beschäftigungsformen wie Crowd- und Clickwork sollen nicht an der Mitbestimmung vorbei organisiert werden.
  4. Die Tarifbindung soll in den nächsten Jahren wieder gestärkt werden.
  5. Die Erklärung repräsentativer Tarifverträge und die Rahmenbedingungen für Allgemeinverbindlicherklärungen werden gesetzlich verbessert.
  6. Der Grundsatz „öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“ wird konsequent umgesetzt.
  7. Alle rechtlichen Möglichkeiten für Tariftreueregeln und bessere Kontrollen werden ausgeschöpft.
  8. Förder-, Vergabe- und Beschaffungskriterien werden an Kriterien Guter Arbeit, insbesondere Beschäftigungssicherung, gebunden.
  9. Wirtschaftsförderung wird an Gute Arbeit und die Anwendung von Tarifverträgen geknüpft.
  10. Über das Tariftreue- und Vergabegesetz werden alle öffentlichen Aufträge an repräsentative Tarifverträge gebunden.
  11. Auf Bundesebene wird eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung bei Fragen der Digitalisierung angestrebt.
  12. Für den Einsatz von KI in der Arbeitswelt werden Verfahren zur Folgenabschätzung im Betrieb eingeführt.
  13. Es werden Regelungen geschaffen, die dem Schutzbedürfnis der Beschäftigten und der kollektiven Interessenvertretung beim KI-Einsatz gerecht werden.
  14. Beschäftigte werden eingebunden, bevor KI-Systeme in ihrem Arbeitsbereich eingesetzt werden.
  15. In der Kulturbranche wird Gute Arbeit mit Anerkennung und Übernahme ausgehandelter Tariferhöhungen gefördert.
  16. Für Pflichtpraktika wird der Mindestlohn eingeführt.
  17. Die Freistellungsansprüche für Feuerwehrleute werden verbessert.
  18. Helfende der anerkannten Hilfsorganisationen werden bei der Freistellung nach dem Katastrophenschutzgesetz den Freiwilligen Feuerwehren gleichgestellt.
  19. Alle Pflegekräfte werden tariflich nach einem allgemeingültigen Tarifvertrag Soziales bezahlt.
  20. Ein Pflegetarifvertrag auf Bundesebene wird angestrebt, der für allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
  21. Der Niedriglohnsektor wird effektiv begrenzt.
  22. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird in allen Bereichen verwirklicht.
  23. Prekäre Arbeitsverhältnisse werden begrenzt.
  24. Leiharbeit wird begrenzt.
  25. Befristungen werden begrenzt.
  26. Minijobs werden begrenzt.
  27. Die Tarifbindung in den Berufsfeldern wird gestärkt.
CDU 10​11
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 1
Mehr Pflichten 10
Grüne 2311
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 6
Mehr Pflichten 21
  1. Die Tarifbindung wird erhöht.
  2. In Betrieben sollen Transformationsausschüsse eingerichtet werden.
  3. Zur Gestaltung der Transformation sollen tarifvertragliche Vereinbarungen geschlossen werden.
  4. Ein Weiterbildungsgesetz schafft einen Anspruch auf bezahlte Freistellung mit Rückkehrrecht für Weiterbildungsmaßnahmen.
  5. Die Tarifbindung wird erhöht.
  6. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro durch den Bund wird befürwortet.
  7. Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte wird bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker berücksichtigt.
  8. Wo öffentliches Geld fließt, sollen uneingeschränkt Tarifverträge sowie Umwelt- und Sozialstandards gelten.
  9. Tariftreue wird bei öffentlicher Beschaffung, Vergabe und Wirtschaftsförderung gesetzlich festgeschrieben und kontrolliert.
  10. Ein Vergabemindestlohn mindestens auf dem Niveau von Berlin und Brandenburg wird gesetzlich festgeschrieben.
  11. Die gesetzlichen Vorgaben und Standards für gute Arbeit werden durchgesetzt.
  12. Mindestens ein weiterer weltlicher Feiertag wird eingeführt.
  13. Mit den Sozialpartnern werden Bewertungssysteme für die Ausbildungsqualität entwickelt.
  14. Investitions- und Fördermittel des Landes im Gesundheitswesen werden an tarifliche Bezahlung gebunden.
  15. Die Tarifbindung in der Pflege wird gestärkt.
  16. Leiharbeit in der Pflege wird begrenzt.
  17. Für die Beschäftigung von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten werden Mindeststandards definiert.
  18. Die Kontrollen der Arbeitsbedingungen von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten werden ausgeweitet.
  19. Der Mindestlohn soll existenzsichernd sein.
  20. Minijobs werden in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt.
  21. Bei Beschaffungen des Landes gelten entlang der gesamten Lieferkette uneingeschränkt Tarifverträge sowie Umwelt- und Sozialstandards.
AfD 5​3
FDP 2​​
Linke 39​1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 13
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 35
  1. Tarifbindung und Mitbestimmung der Beschäftigten sollen gestärkt werden.
  2. Befristete Arbeitsverhältnisse sollen abgebaut werden.
  3. Das Personal in Bildungseinrichtungen soll bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung erhalten.
  4. Für alle Krankenhausbeschäftigten soll der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gelten.
  5. Pädagogische Beschäftigte bis in die Kita sollen unbefristet angestellt werden.
  6. Erzieherinnen und Erzieher sollen für Weiterbildungen freigestellt werden oder sie angerechnet bekommen.
  7. Teilzeitverträge an Schulen sollen nur auf Wunsch der Beschäftigten geschlossen werden.
  8. Qualitätskontrollen in der Ausbildung sollen verankert werden.
  9. Betriebliche Ausbilder sollen bessere Freistellungsmöglichkeiten erhalten.
  10. Für Auszubildende wird ein Mindestlohn eingeführt.
  11. Praktikantinnen und Praktikanten erhalten eine Aufwandsentschädigung.
  12. Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr erhalten tariflich abgesicherte Arbeitsbedingungen mit ausreichenden Lenk- und Ruhezeiten.
  13. Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr werden in öffentlicher Hand mit tariflicher Bezahlung beschäftigt.
  14. Für gleichwertige Arbeit wird gleicher Lohn gezahlt.
  15. Auszubildende erhalten eine gute Ausbildung und eine existenzsichernde Vergütung.
  16. Die Mitbestimmung der Beschäftigten wird ausgeweitet.
  17. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird verbessert.
  18. Die Arbeitszeit wird bei vollem Lohnausgleich verkürzt.
  19. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt ein regelmäßig automatisch angepasster Mindestlohn von 13 Euro.
  20. Öffentliche Aufträge erhalten nur Unternehmen, die auf Leiharbeit verzichten.
  21. Öffentliche Aufträge erhalten nur tarifgebundene Unternehmen, die sich an die Branchentarifverträge halten.
  22. Niedersachsen setzt sich für eine vereinfachte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ein.
  23. Eine Bundesratsinitiative weitet die paritätische Mitbestimmung aus.
  24. Die Personalplanung unterliegt der paritätischen Mitbestimmung.
  25. Für gleichwertige Arbeit erhalten Frauen und Männer gleichen Lohn.
  26. Die betriebliche Mitbestimmung wird gestärkt.
  27. Bei Unternehmensschieflagen stellt das Land Eigenkapital gegen Unternehmensanteile bereit und wacht über gute Arbeitsbedingungen und Tariflöhne.
  28. Die Mitbestimmung in den Betrieben wird ausgeweitet.
  29. Tarifliche und betriebsverfassungsrechtliche Vorschriften werden so ausgeweitet, dass technologischer Wandel den Beschäftigten nützt und sie schützt.
  30. Die Arbeitszeit wird verkürzt.
  31. Die Arbeitszeit wird mit Lohn- und Personalausgleich verkürzt.
  32. Der 8. März wird als Weltfrauentag gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen.
  33. Kunstschaffende erhalten unbefristete Arbeitsverträge mit qualifikationsgerechter Bezahlung statt befristeter Kettenverträge.
  34. Der staatliche Einfluss in diesen Unternehmen soll zur Sicherung von Arbeitsplätzen, für ökologisch sinnvolle Produktion und menschenwürdige Arbeitsbedingungen genutzt werden.
  35. Der Mindestlohn soll für alle gelten, auch in Sozial- und Behindertenwerkstätten sowie in Justizvollzugsanstalten.
FW ​11
Koalitionsvertrag 14​10
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 14

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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