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Arbeitgeber

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 124
AfD 5​4
BSW 10​​
SPD 3455
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
Ohne klare Richtung 5
Weniger Geld 11
Mehr Pflichten 28
  1. Der Mindestlohn soll schrittweise auf 15 Euro angehoben werden.
  2. Die Tarifbindung in Sachsen soll gesteigert werden.
  3. Ein landesweiter Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung wird aufgelegt.
  4. Mehr Tarifverträge werden angestrebt.
  5. Das Entgelttransparenzgesetz soll auf Bundesebene so reformiert werden, dass gleiche Entlohnung von Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit verbindlich festgeschrieben ist.
  6. Effektive und verpflichtende Personaluntergrenzen werden eingeführt.
  7. Für Qualifizierung und Weiterbildung ehrenamtlicher Helfer wird eine Bildungsfreistellung eingeführt.
  8. Eine Mindestausbildungsvergütung wird gefördert.
  9. Ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung an fünf Arbeitstagen pro Jahr wird eingeführt.
  10. Unternehmen sollen die Qualifizierung ihrer Beschäftigten aktiv fördern.
  11. Der Jugendarbeitsschutz wird gestärkt.
  12. Beschäftigte erhalten einen Freistellungsanspruch auf fünf Tage Weiterbildung (Bildungszeit).
  13. Zur Lohnangleichung wird auf mehr Tarifverträge und starke Betriebsräte gesetzt.
  14. Der Mindestlohn steigt perspektivisch auf 15 Euro.
  15. Berufliche Qualifizierungsmöglichkeiten werden ausgebaut und eine fünftägige Bildungszeit eingeführt.
  16. Ein Recht auf Nichterreichbarkeit wird eingeführt.
  17. Bei öffentlichen Aufträgen gilt Tariftreue.
  18. Beschäftigte in Sachsen erhalten ein Recht auf Bildungszeit mit bezahlter Freistellung an bis zu fünf Tagen im Jahr.
  19. Ehrenamtliche im Rettungswesen sollen auch während der Arbeitszeit nachteilsfrei eingesetzt werden können.
  20. Ehrenamtliche Helfer im Rettungswesen erhalten Bildungsfreistellung für ihre Qualifizierung.
  21. Die Gründung von Betriebsräten darf nicht behindert werden.
  22. Für Engagierte im Sport wird die Bildungszeit eingeführt.
  23. Betriebs- und Personalräte und die Tarifbindung werden gestärkt.
  24. Das Entgelttransparenzgesetz des Bundes wird nachgeschärft.
  25. Ein Recht auf Homeoffice wird eingeführt.
  26. Für Aus- und Weiterbildungen ist eine Freistellung zu gewähren.
  27. Arbeitgeber sollen älteren Beschäftigten flexible Arbeitszeitmodelle und Jobsharing anbieten.
  28. Im Vergaberecht gilt Tariftreue.
Grüne 17​2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 16
  1. Ein sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz wird angestrebt.
  2. Für studentische Beschäftigte wird ein Tarifvertrag (TVStud) angestrebt.
  3. Ungleiche Bezahlung der Geschlechter wird durch Aufklärung und Entgeltchecks auf Basis der Entgelttransparenz-Richtlinie bekämpft.
  4. In Sachsen werden fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr eingeführt, auch für ehrenamtlich Tätige.
  5. Der Bildungsurlaub kann für berufliche, kulturelle, politische und soziale Bildung von Beschäftigten genutzt werden.
  6. Das sächsische Vergabegesetz soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen gehen.
  7. Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit soll für alle Beschäftigten ohne Einschränkung gelten.
  8. Die Einhaltung des Mindestlohns sowie der Standards für Sozialabsicherung und Arbeitsschutz wird dauerhaft und konsequent überprüft.
  9. Ein Recht auf Bildungszeit im Freistaat soll die Weiterbildungsmöglichkeiten von Arbeitnehmenden stärken.
  10. Gemeinsam mit Gewerkschaften und Unternehmen werden gute Arbeitsbedingungen und mehr tarifgebundene Arbeit angestrebt.
  11. Arbeitsschutzvorgaben und Hygienevorschriften sollen von Arbeitgebern durchgesetzt und ihre Einhaltung behördlich kontrolliert werden.
  12. Für die öffentliche Vergabe gelten Tariftreueregelungen.
  13. Für die öffentliche Vergabe gilt ein vergabespezifischer Mindestlohn.
  14. Bei der öffentlichen Vergabe wird die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangt.
  15. Sachgrundlose Befristungen werden endgültig abgeschafft.
  16. Tarifstufenlaufzeiten sollen in der Elternzeit nicht ausgesetzt werden.
Linke 7827
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 22
  1. Öffentliche Aufträge sollen nur an Firmen gehen, die Tariflohn zahlen.
  2. Frauen sollen für gleichwertige Arbeit gleichen Lohn erhalten.
  3. Arbeitskräfte sollen ordentlich bezahlt und behandelt werden.
  4. Im ganzen Land sollen Tariflöhne gezahlt werden.
  5. Arbeitskräfte sollen ordentlich bezahlt werden und gute Bedingungen erhalten.
  6. Der Mindestlohn soll auf 15 Euro erhöht werden.
  7. Die Entlohnung in Werkstätten soll den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.
  8. Die Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die sich der Inklusion verwehren, soll erhöht werden.
  9. Im Osten werden die gleichen Löhne gezahlt wie im Westen.
  10. Ein Vergabegesetz macht Tariflöhne und gute Arbeitsbedingungen zur Bedingung für öffentliche Aufträge.
  11. Die Tarife in Ost und West werden angeglichen.
  12. Die Löhne in der Pflege sollen an das westdeutsche Niveau angepasst werden und mindestens 3000 Euro brutto im Monat betragen.
  13. Eine Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent des tariflichen Entgelts wird eingeführt.
  14. Eine sächsische Ausbildungsumlage zur Finanzierung der dualen Ausbildung wird eingeführt.
  15. Eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent des tariflichen Entgelts wird eingeführt.
  16. Die Mindestausbildungsvergütung soll zum Leben unabhängig von den Eltern reichen.
  17. Eine Sächsische Ausbildungsumlage wird zur Finanzierung der dualen Ausbildung eingeführt.
  18. Pflichtpraktika und Vorbereitungsdienste im Studium werden mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes vergütet.
  19. Arbeitskleidung und Arbeitsmaterial werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  20. Im dualen Studium gilt eine Mindestausbildungsvergütung.
  21. Im dualen Studium werden die Standards des Bundesurlaubsgesetzes und der Entgeltfortzahlung angewandt.
  22. Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern wird geschlossen.
Mehr Pflichten 75
  1. Öffentliche Aufträge sollen nur an Firmen gehen, die Tariflohn zahlen.
  2. Frauen sollen für gleichwertige Arbeit gleichen Lohn erhalten.
  3. Beschäftigte sollen mehr Mitbestimmung erhalten.
  4. Arbeitskräfte sollen ordentlich bezahlt und behandelt werden.
  5. Im ganzen Land sollen Tariflöhne gezahlt werden.
  6. Beschäftigte sollen ihre Arbeitszeit reduzieren können.
  7. Arbeitskräfte sollen ordentlich bezahlt werden und gute Bedingungen erhalten.
  8. Öffentliche Aufträge sollen nur an Unternehmen gehen, die nach Tarif entlohnen.
  9. Die Tarifbindung soll erhöht werden.
  10. Mehr Tarifverträge sollen allgemeinverbindlich erklärt werden.
  11. Befristungen ohne sachlichen Grund sollen abgeschafft werden.
  12. Minijobs sollen in sozialversicherungspflichtige Stellen umgewandelt werden.
  13. Wo sachlich möglich, soll es ein Recht auf Homeoffice geben.
  14. Es sollen 5 Tage Bildungszeit im Jahr eingeführt werden.
  15. Frauen sollen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit erhalten.
  16. Belegschaften sollen in der Transformation mehr mitbestimmen.
  17. Der Mindestlohn soll auf 15 Euro erhöht werden.
  18. Öffentliche Aufträge sollen nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif entlohnen.
  19. Unternehmensverbände sollen Mitgliedschaften ohne Tarifbindung zurückdrängen.
  20. Tarifverträge sollen häufiger allgemeinverbindlich erklärt werden.
  21. Befristungen ohne sachlichen Grund sollen abgeschafft werden.
  22. Minijobs sollen in sozialversicherungspflichtige Stellen umgewandelt werden.
  23. Für gleichwertige Arbeit soll gleicher Lohn gezahlt werden.
  24. Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen im Sinne der Beschäftigten geregelt werden.
  25. Betriebliches Gesundheitsmanagement soll eingeführt werden.
  26. Es soll ein Recht auf 5 Tage Bildungszeit im Jahr geben.
  27. Die Arbeitszeitgestaltung soll sich an den Lebensphasen orientieren.
  28. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit soll auf 40 Wochenstunden begrenzt werden.
  29. Durch familiengerechte Arbeitszeiten sollen Beruf und Privatleben, besonders für Alleinerziehende, besser vereinbar werden.
  30. Die gesetzlich vorgeschriebene Lohntransparenz soll verwirklicht werden.
  31. Für gleichwertige Arbeit soll gleicher Lohn gelten.
  32. Nach dem Vorbild des isländischen Equal Pay Act sollen Bewertungsstandards, Audits und Zertifizierungen gleiche Entlohnung von Frauen und Männern sichern.
  33. Für Sorgeberufe soll es flächendeckende Tarifverträge mit geschlechtersensibler Arbeitsbewertung geben.
  34. Eine Quote von 50 Prozent in Führungspositionen soll die Berücksichtigung der Geschlechter sicherstellen.
  35. Alleinerziehende sollen in Einstellungsverfahren besser vor Diskriminierung geschützt werden.
  36. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen soll als Vergabekriterium im sächsischen Vergaberecht verankert werden.
  37. Die Entlohnung in Werkstätten soll den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.
  38. Die Verhaltenssteuerung von Beschäftigten durch digitale Systeme soll begrenzt werden.
  39. Das Betriebsverfassungsgesetz soll so reformiert werden, dass Beschäftigte bei wichtigen Investitionsentscheidungen mitentscheiden können.
  40. Unternehmen, die mit staatlicher Hilfe ihre Produktivität steigern, sollen ihren Beschäftigten eine geringere Arbeitszeit ermöglichen.
  41. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich wird unterstützt.
  42. Im Osten werden die gleichen Löhne gezahlt wie im Westen.
  43. Ein Vergabegesetz macht Tariflöhne und gute Arbeitsbedingungen zur Bedingung für öffentliche Aufträge.
  44. Die Tarife in Ost und West werden angeglichen.
  45. In Sachsen wird die Tarifbindung erhöht.
  46. Die Mitbestimmung in den Betrieben wird ausgebaut.
  47. Öffentliche Aufträge gehen nur an Unternehmen, die ihre Beschäftigten anständig behandeln und bezahlen.
  48. Die Löhne in der Pflege sollen an das westdeutsche Niveau angepasst werden und mindestens 3000 Euro brutto im Monat betragen.
  49. Pflegende Angehörige sollen sich mit Rückkehrrecht vom Beruf freistellen lassen können.
  50. Sichere, unbefristete und tarifgebundene Arbeitsplätze sollen in der Kinder- und Jugendhilfe der Normalfall sein.
  51. Für nötige Weiterbildungen im Bevölkerungsschutz wird Bildungsurlaub gewährt und gefördert.
  52. Die Arbeitsbedingungen in der Berufsausbildung werden wirksam kontrolliert.
  53. Eine Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent des tariflichen Entgelts wird eingeführt.
  54. Für studentische Beschäftigte wird ein Tarifvertrag eingeführt.
  55. Eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent des tariflichen Entgelts wird eingeführt.
  56. Die Mindestausbildungsvergütung soll zum Leben unabhängig von den Eltern reichen.
  57. Die Arbeitsbedingungen in der Ausbildung werden durch Kammern und staatliche Behörden kontrolliert.
  58. Verstärkt geprüft werden Ausbildungspläne, Arbeitszeiten, das Verbot ausbildungsfremder Tätigkeiten und Freistellungsansprüche.
  59. Für Dauerstellen werden keine befristeten Arbeitsverträge geschlossen.
  60. Für studentische Beschäftigte wird ein Tarifvertrag geschaffen.
  61. Pflichtpraktika und Vorbereitungsdienste im Studium werden mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes vergütet.
  62. Arbeitskleidung und Arbeitsmaterial werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  63. Kleidung und persönliche Gegenstände können kostenfrei aufbewahrt werden.
  64. Im dualen Studium werden Qualitätsstandards für die Praxisphasen verankert.
  65. Im dualen Studium gilt eine Mindestausbildungsvergütung.
  66. Im dualen Studium werden ausbildungsfremde Tätigkeiten verboten und Freistellungen geregelt.
  67. Im dualen Studium werden die Standards des Bundesurlaubsgesetzes und der Entgeltfortzahlung angewandt.
  68. Bei der Bewertung von Arbeit sollen die Anforderungen am Arbeitsplatz statt der Person maßgeblich sein.
  69. In ganz Sachsen soll es Tarifverträge mit geschlechtersensibler Arbeitsbewertung geben.
  70. Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern wird geschlossen.
  71. Ein „Kinder- und Familienfreitag“ am ersten Freitag im Juni wird zusätzlicher gesetzlicher Feiertag in Sachsen.
  72. Um den Weltkindertag wird ein Familienfeiertag eingeführt.
  73. Der Internationale Frauentag am 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
  74. Ehrenamtlich Tätige erhalten einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
  75. Die Qualifizierung von Übungsleitern wird durch Freistellungen und finanzielle Unterstützung besser gefördert.
FW 111
FDP ​18
Koalitionsvertrag 434

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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