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Arbeitgeber

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen

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BIW00

Programme zur Bürgerschaftswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 3029
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 8
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 28
  1. Eine stärkere Tarifbindung von Unternehmen wird unterstützt.
  2. Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen mit prekären Arbeitsverhältnissen vergeben.
  3. Für die Vergabe öffentlicher Mittel wird ein Katalog wesentlicher Kriterien wie Tarifbindung entwickelt.
  4. Die Arbeitsschutzkontrollen werden ausgeweitet, sodass jährlich fünf Prozent der Betriebe überprüft werden.
  5. Leiharbeit wird nur noch zur Überbrückung von Auftragsspitzen genutzt.
  6. Auf sachgrundlose Befristungen wird verzichtet.
  7. Sachgrundbezogene Befristungen werden auf ein Minimum reduziert.
  8. Minijobs werden nicht genutzt.
  9. Unfreiwillige Teilzeit wird durch passende Arbeitszeiten ersetzt.
  10. Das Tariftreue-Gesetz wird fortwährend kontrolliert, damit es etwa über Subunternehmen nicht ausgehöhlt wird.
  11. Mit einer Bundesratsinitiative wird eine Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung im Bund angestrebt.
  12. Handelt der Bund nicht, führt das Land eine Landesmindestausbildungsvergütung mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes ein.
  13. Sozialpartnerschaft und Tarifbindung in der Logistik werden gestärkt.
  14. Gewerkschaften werden bei der Verbesserung von Entlohnung und Beschäftigungsbedingungen unterstützt, etwa durch Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.
  15. Studentische Hilfskräfte werden im Rahmen eines Tarifvertrags beschäftigt.
  16. Mit den Ausbildungsbetrieben werden Ausbildungs- bzw. Studienrahmenpläne und einheitliche Musterverträge angestrebt, um den Workload dual Studierender transparenter zu machen und zu begrenzen.
  17. Die Tarifbindung wird ausgeweitet.
  18. In der Sozialwirtschaft werden bessere Entlohnung, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Tarifbindung angestrebt.
  19. Die Tarifbindung wird erhöht.
  20. Das Tariftreue- und Vergabegesetz wird erneuert.
  21. Bei der Stärkung der Tarifbindung wird besonders der Dienstleistungssektor einbezogen, in dem viele Frauen mit Minijobs arbeiten.
  22. Unternehmen und Verwaltungen werden verpflichtet, Löhne und Gehälter auf Geschlechtergerechtigkeit zu überprüfen und Verfahren zur Beseitigung ungleicher Entlohnung festzulegen, ohne dass Betroffene selbst tätig werden müssen.
  23. Bei Verstößen gegen die Entgeltgleichheit werden effektive und weitreichende Sanktionen vorgesehen.
  24. Es wird ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft eingeführt.
  25. Die Verarbeitung psychischer Belastungen soll fester Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Pflege sein.
  26. Fachliche Aufstiegsmöglichkeiten und betriebliche Personalentwicklung in der Pflege sollen familienfreundlich gestaltet sein.
  27. Pflegekräfte werden tariflich bezahlt und erhalten bessere Arbeitsbedingungen.
  28. Regelungen zu Schutz, Absicherung, Bezahlung, Mitbestimmung und Personalausstattung der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen werden verstärkt und besser kontrolliert.
CDU ​31
Grüne 2635
Mehr Rechte oder Angebote 5
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 25
  1. Die Einhaltung von Arbeitssicherheitsregeln bei Hitze, besonders bei körperlicher Arbeit, wird stärker kontrolliert.
  2. Tarifbindung und Tariftreue von Unternehmen werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe stärker kontrolliert.
  3. Verstöße gegen Tariftreue werden bis zum Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe sanktioniert.
  4. Frauen und Männer sollen gleich bezahlt werden.
  5. Eine flexible Vollzeit wird eingeführt, mit der Beschäftigte ihre Arbeitszeit je nach Lebensumständen um bis zu zehn Wochenstunden reduzieren und wieder erhöhen können.
  6. Arbeitsplatzausstattung, Arbeitszeitgestaltung sowie Organisation und Erreichbarkeit von Arbeitnehmervertretungen beim mobilen Arbeiten werden verbindlich geregelt.
  7. Prekäre Verhältnisse und Scheinselbständigkeit werden zurückgedrängt, damit Beschäftigte alle Arbeitnehmerrechte erhalten.
  8. Die Einhaltung von Mindestlöhnen wird kontrolliert.
  9. Minijobs werden eingedämmt.
  10. Auf Bundesebene wird ein Entgeltgleichheitsgesetz mit verbindlichen Regelungen, wirksamen Sanktionen und Verbandsklagerecht gefordert.
  11. Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft verpflichtet Betriebe und Tarifpartner zu aktiven Gleichstellungsmaßnahmen.
  12. Im Dialog mit Kammern und Betrieben wird die Vier-Tage-Woche in der Ausbildung angestrebt.
  13. Auszubildende unter 18 Jahren sollen mehr Urlaubstage erhalten.
  14. Auszubildende sollen in den Berufsschulferien tatsächlich frei haben.
  15. Auszubildende sollen nach Berufsschultagen nicht direkt in den Betrieb müssen.
  16. Jede Ausbildung soll von Anfang an vergütet werden.
  17. Alle Unternehmen sollen ihren Mitarbeitenden ein Jobticket anbieten.
  18. Wo noch keine Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bestehen, werden sie eingerichtet.
  19. Ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte wird unterstützt.
  20. Im Landeshochschulgesetz wird eine vertragliche Mindestbeschäftigungsdauer von zwei Jahren für studentische Hilfskräfte verankert.
  21. Wissenschaftliche Mitarbeiter werden in der Regel auf vollen Stellen beschäftigt.
  22. Die Befristung von Qualifizierungsverträgen entspricht der durchschnittlichen Qualifizierungsdauer.
  23. Über den Bundesrat wird eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gegen Befristungsmissbrauch angestrebt.
  24. Der 8. März und der 8. Mai werden Feiertage.
  25. Der 8. Mai und der 8. März werden im Land Bremen gesetzliche Feiertage.
Linke 4311
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 14
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 41
  1. Fließen Steuergelder, sind belastbare Zusagen zu Beschäftigung, Arbeitnehmerrechten und Löhnen erforderlich.
  2. Die Arbeitsbedingungen in diesen öffentlichen Bereichen werden etwa durch Entlastungs-Tarifverträge, mehr Kontrolle über Arbeitszeiten, mehr Entscheidungskompetenzen und Zuschläge attraktiver gemacht.
  3. Die Einhaltung von Tarifbindung, Mindestlohn und Arbeitsstandards wird stärker kontrolliert.
  4. Für alle Pflegebeschäftigten gilt ein allgemeinverbindlicher Tarif, zumindest in Bremen und Bremerhaven.
  5. Neustrukturierungen von Krankenhäusern und ambulanter Versorgung führen weder zu Personalabbau noch zu Outsourcing.
  6. Unternehmen sollen die Qualifizierung von Beschäftigten und die Ausbildung von Nachwuchs als elementare Aufgabe ansehen.
  7. Minijobs werden in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umgewandelt.
  8. Der Landesmindestlohn wird bis zur Rentenfestigkeit weiter angehoben.
  9. Mittelfristig wird ein rentenfester Landesmindestlohn von mindestens 15 Euro eingeführt.
  10. Im Tariftreue- und Vergabegesetz werden weitere Kriterien wie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit zur Voraussetzung öffentlicher Aufträge gemacht.
  11. Mehr Tarifverträge werden für allgemeinverbindlich erklärt.
  12. Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen werden auch im Gastgewerbe und in weiteren Branchen angestrebt.
  13. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen wird auf Bundesebene erleichtert.
  14. Der exzessive Einsatz von Leiharbeit wird bekämpft.
  15. Leiharbeit wird in reguläre Beschäftigung umgewandelt.
  16. Die Leiharbeit wird weitgehend abgeschafft.
  17. Im Arbeitsressort wird eine Stabsstelle „Faire Arbeitsbedingungen“ zur Umsetzung und Kontrolle von Mindestlohn- und Tariftreuevorgaben eingerichtet.
  18. Bei landeseigenen Unternehmen und überall, wo Land und Stadtgemeinden Einfluss haben, wird sichere und tariflich bezahlte Beschäftigung durchgesetzt.
  19. Teilzeitausbildungen und Weiterbildung bei vollem Lohnausgleich werden tariflich abgesichert.
  20. Gemeinsam mit den Sozialpartnern wird ein Modellprojekt zur Vier-Tage-Woche mit 32 Stunden in ausgewählten Betrieben umgesetzt und wissenschaftlich evaluiert.
  21. Überstunden sind nicht die Regel und werden durch ausreichendes Personal ausgeglichen.
  22. Tarife werden an die Lebenshaltungskosten angepasst.
  23. Internationale Seeleute werden nicht ausgebeutet, und Sozialstandards gelten für alle.
  24. Die Tarifbindung wird verstärkt.
  25. In Pflege, Reinigungsdiensten, Sozial- und Erziehungsberufen, Hebammenwesen, Gastronomie und Einzelhandel gibt es eine bedarfsgerechte Personalbemessung.
  26. Beschäftigte in Pflege, Reinigungsdiensten, Sozial- und Erziehungsberufen, Hebammen sowie in Gastronomie und Einzelhandel werden angemessen entlohnt.
  27. In Betrieben werden Gleichstellungsausschüsse eingerichtet.
  28. Das Betriebsverfassungsgesetz wird so geändert, dass Gleichstellungsausschüsse verpflichtend eingerichtet werden.
  29. Für gleichwertige Arbeit werden gleiche Löhne gezahlt.
  30. Perspektivisch wird eine 30-Stunden-Woche mit einem Lohnausgleich eingeführt, der ein gutes Leben sichert und vor Armut schützt.
  31. Eine Abkehr von der 40-plus-Stunden-Woche gilt als Beitrag gegen Fachkräftemangel, Burn-out-Erkrankungen und Arbeitslosigkeit.
  32. Ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub.
  33. Der Mindestlohn gilt auch in Werkstätten für behinderte Menschen.
  34. Anonymisierte Bewerbungsverfahren bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern werden ausgeweitet.
  35. Gegen Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt werden Arbeitgeber stärker kontrolliert.
  36. Der 8. Mai wird gesetzlicher Feiertag.
  37. Bei der Bremer Stadtreinigung gilt das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
  38. Alle Beschäftigten der Tochterunternehmen der Stadtreinigung werden nach TVöD oder gleichwertig bezahlt.
  39. Im öffentlichen Dienst und in Unternehmen mit Landesbeteiligung gilt gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
  40. Die Ausbildung im öffentlichen Sektor, in Eigenbetrieben und Ausgliederungen wird angemessen vergütet.
  41. Pflichtpraktika werden nach den Standards der DGB-Jugend vergütet.
FDP 1216
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 9
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 24106
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 5
Mehr Pflichten 22
  1. Betriebe sollen flexiblere Arbeitszeitmodelle schaffen, um mehr weibliche Auszubildende zu gewinnen.
  2. Alle landesrechtlichen Möglichkeiten werden genutzt, um die Tarifbindung zu stärken.
  3. Auf Bundesebene wird die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefordert.
  4. Auf Bundesebene wird die weitgehende Abschaffung der Leiharbeit gefordert.
  5. Auf Bundesebene wird gefordert, Befristungen auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
  6. Gemeinsam mit den Sozialpartnern wird auch auf Bundesebene nach weiteren Möglichkeiten für Allgemeinverbindlichkeitserklärungen gesucht.
  7. Die Kontrolle der Einhaltung von Mindestlöhnen wird sichergestellt.
  8. Das Land setzt sich im Bund für eine Anhebung der Mindestausbildungsvergütung ein.
  9. Gefordert wird ein Entgeltgleichheitsgesetz auf Bundesebene mit verbindlichen Regelungen, wirksamen Sanktionen und Verbandsklagerecht.
  10. Das Land setzt sich auch auf Bundesebene für mehr Arbeitsschutz ein.
  11. Das Land setzt sich auch auf Bundesebene für mehr Mitbestimmung ein.
  12. Der Arbeitsschutz wird weiter verbessert.
  13. Die Einhaltung von Mindestlöhnen wird kontrolliert.
  14. Die Arbeitsschutzkontrollen werden ausgeweitet, sodass jährlich mindestens 5 Prozent der Betriebe überprüft werden.
  15. Prekäre Beschäftigung und Scheinselbständigkeit sollen zurückgedrängt werden.
  16. Auf Bundesebene wird ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft gefordert.
  17. Die Einhaltung von Arbeitssicherheitsregeln bei körperlicher Arbeit wird bei Hitze stärker kontrolliert.
  18. Die Überwindung prekärer Beschäftigung und die flächendeckende Einführung von Honoraruntergrenzen in der Kultur werden unterstützt.
  19. Die Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH wird schrittweise wieder in den TVöD eingegliedert.
  20. Aufstiegsmöglichkeiten und Personalentwicklung in der Pflege sollen familienfreundlich gestaltet sein.
  21. Auf Bundesebene wird eine Erhöhung des Mindestlohns angestrebt.
  22. Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die offene Jugendarbeit werden umgesetzt.
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 5815
Mehr Rechte oder Angebote 5
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 15
  1. Der Mindestlohn soll wirksam kontrolliert werden und in einem Stadtstaat höher sein als bundesweit.
  2. Der Landesmindestlohn wird so festgesetzt, dass Vollzeitarbeit im Alter vor Grundsicherung schützt.
  3. Betriebe, die nicht ausbilden, werden stärker finanziell in die Pflicht genommen.
  4. Auf Bundesebene wird eine Erhöhung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung angestrebt.
  5. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung soll an tarifliche Sätze gekoppelt werden.
  6. Unternehmen, die vereinbarte Beschäftigungsziele nicht erfüllen, zahlen eine Ausgleichsabgabe.
  7. Leiharbeitskräfte erhalten gleiche Löhne für gleiche Tätigkeiten.
  8. Ein armutsfester Mindestlohn wird regelmäßig erhöht.
  9. Auf Bundesebene wird ein indexierter, an Tarifverträge gekoppelter Mindestlohn angestrebt.
  10. Bei öffentlichen Aufträgen und Förderungen werden gute Löhne, Arbeitsbedingungen und Tarifbindung eingefordert und kontrolliert.
  11. Unternehmen müssen ihren Beschäftigten bei veränderten Anforderungen oder sinkendem Bedarf passende Qualifizierungsangebote machen und finanzieren.
  12. Unternehmen gleichen Lohneinbußen aus, wenn Beschäftigte nach Weiterbildung nur eine Stelle mit geringerem Umfang oder niedrigerer Eingruppierung erhalten.
  13. Unternehmen schaffen und finanzieren bei sich verändernden Tätigkeiten oder sinkendem Personalbedarf frühzeitig Qualifizierungsangebote.
  14. Der Mindestlohn soll auch in Werkstätten für behinderte Menschen gelten, ohne ihre Rentenansprüche zu schmälern.
  15. In der Abfallwirtschaft wird gleicher Lohn für gleiche Arbeit für alle Beschäftigten durchgesetzt.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 54
  1. Die Tarifbindung wird ausgebaut und kontrolliert.
  2. Mehr Tarifverträge werden für allgemeinverbindlich erklärt.
  3. Entgeltgleichheit wird durchgesetzt.
  4. Der Mindestlohn soll wirksam kontrolliert werden und in einem Stadtstaat höher sein als bundesweit.
  5. Der Landesmindestlohn wird so festgesetzt, dass Vollzeitarbeit im Alter vor Grundsicherung schützt.
  6. Arbeitsgelegenheiten auf dem sozialen Arbeitsmarkt gehen niedrigschwellig auf die Bedarfe der Beschäftigten ein und sind diskriminierungssensibel gestaltet.
  7. Alleinerziehende erhalten ein Recht auf familienverträgliche Arbeitszeiten.
  8. Teilqualifizierungen dürfen nicht als günstige Teil-Ausbildung zu Hilfskraftkonditionen missbraucht werden.
  9. Auszubildende werden vor missbräuchlichen Kündigungen geschützt.
  10. Systematische Probezeitkündigungen als Geschäftsmodell werden nicht länger hingenommen.
  11. Bei geförderten Neuansiedlungen und Investitionen werden verbindliche Beschäftigungsziele für zuvor arbeitslose Menschen vereinbart.
  12. Der exzessive Einsatz von Leiharbeit wird bekämpft.
  13. Leiharbeit wird in reguläre Beschäftigung umgewandelt.
  14. Auf Bundesebene wird die weitgehende Abschaffung der Leiharbeit angestrebt.
  15. Im Leiharbeitssektor gilt eine flächendeckende Tarifbindung.
  16. Leiharbeitskräfte erhalten gleiche Löhne für gleiche Tätigkeiten.
  17. Honorarkräfte werden in den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes einbezogen.
  18. Arbeitgeber mit Verstößen gegen Arbeitsvorschriften werden konsequenter von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen.
  19. Auf Bundesebene wird eine konsequente Umsetzung der EU-Vorgaben, insbesondere des Direktanstellungsgebots, angestrebt.
  20. Ein armutsfester Mindestlohn wird regelmäßig erhöht.
  21. Der Mindestlohn wird regelmäßig kontrolliert.
  22. Auf Bundesebene wird ein indexierter, an Tarifverträge gekoppelter Mindestlohn angestrebt.
  23. Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen werden erleichtert.
  24. Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden werden gesetzlich verboten.
  25. Der Zoll wird zur Kontrolle des Mindestlohns gestärkt.
  26. Bei öffentlichen Aufträgen und Förderungen werden gute Löhne, Arbeitsbedingungen und Tarifbindung eingefordert und kontrolliert.
  27. Das Tariftreue- und Vergabegesetz wird verschärft, sodass seine Anforderungen für die gesamte Leistungskette gelten.
  28. Unternehmen müssen ihren Beschäftigten bei veränderten Anforderungen oder sinkendem Bedarf passende Qualifizierungsangebote machen und finanzieren.
  29. Unternehmen gleichen Lohneinbußen aus, wenn Beschäftigte nach Weiterbildung nur eine Stelle mit geringerem Umfang oder niedrigerer Eingruppierung erhalten.
  30. Die Tarifbindung in kleinen und mittleren Firmen wird erhöht.
  31. Unternehmen übernehmen Verantwortung für Qualifizierung und berufliche Perspektiven ihrer Beschäftigten.
  32. Über Einstellung, Bewertung und Kündigung entscheidet nur ein Mensch und kein algorithmisches System.
  33. Unternehmen schaffen und finanzieren bei sich verändernden Tätigkeiten oder sinkendem Personalbedarf frühzeitig Qualifizierungsangebote.
  34. Der Mindestlohn soll auch in Werkstätten für behinderte Menschen gelten, ohne ihre Rentenansprüche zu schmälern.
  35. Werkstätten sollen sich zu inklusiven Ausbildungsorten entwickeln, in denen Menschen mit und ohne Behinderung als Angestellte mit allen Arbeitnehmerrechten zusammenarbeiten.
  36. Flexible Arbeitszeiten sollen nur in Absprache und im Einverständnis mit Betriebsräten und Beschäftigten gestaltet werden.
  37. Es soll ein uneingeschränktes Recht auf Teilzeit geben.
  38. Es soll ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit geben.
  39. Die Perspektive für den Bremer Mercedes-Standort muss eine strategische Personalplanung enthalten.
  40. Bei der Bereitstellung von Flächen für gemeinwohlorientierte Betriebe werden gute Arbeitsbedingungen, Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung verlangt.
  41. Unternehmen sollen Qualifizierung, Ausbildung und strategische Personalplanung als ihre elementare Aufgabe ansehen.
  42. Beim Einsatz von KI sollen Beschäftigte nicht ersetzt, sondern neue Aufgaben gefunden und Organisationen neu strukturiert werden.
  43. Gute Arbeitsbedingungen, betriebliche Mitbestimmung und Tarifbindung werden Voraussetzung für Fördermittel und Gewerbeflächen.
  44. Bei den vom Bund finanzierten Investitionen in Hafen und Flughafen kommen nur Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und Tariflöhnen zum Einsatz.
  45. Digitalisierungsvorhaben in den Häfen werden sozialverträglich und mitbestimmt umgesetzt.
  46. Flächentarifverträge und betriebliche Mitbestimmung werden in allen Hafenbetrieben gesichert und gestärkt.
  47. Betriebsbedingte Kündigungen in den Hafenbetrieben werden ausgeschlossen.
  48. Alle Hafenbetriebe müssen nachhaltige Personalkonzepte vorlegen, die die Beschäftigung beim Gesamthafenbetrieb einbeziehen und absichern.
  49. Umstrukturierungen in Hafenbetrieben mit Landesbeteiligung dürfen nicht zu Tarifabsenkungen führen.
  50. Neue Berufsbilder dürfen den Flächentarifvertrag der deutschen Seehäfen nicht unterlaufen.
  51. Die Fernsteuerung von Großgeräten bleibt Hafenarbeit und wird tariflich gleichwertig eingruppiert.
  52. Laschen und Ladungssicherung bleiben bei qualifizierten Hafenarbeitern und werden nicht auf Schiffsbesatzungen verlagert.
  53. Für Ausbau und Ertüchtigung der Hafeninfrastruktur werden ausschließlich tarifgebundene Betriebe beauftragt.
  54. In der Abfallwirtschaft wird gleicher Lohn für gleiche Arbeit für alle Beschäftigten durchgesetzt.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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